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NEUE VORGABEN DER KREDITKARTENORGANISATIONEN FÜR ONLINESHOPS
Visa und Mastercard haben zum Schutz der Verbraucher und zur erhöhten Transparenz des
Onlineshops neue Richtlinien herausgegeben, die seitens der Onlineshops bis zum 31. Januar
umgesetzt sein müssen. Demnach müssen ab diesem Datum die unten stehenden Angaben
auf der Check-out-Seite ersichtlich sein.
WAS MUSS AUF DER CHECK-OUT-SEITE ANGEGEBEN WERDEN?
Herkunftsland des Händlers inklusive Adress- und Kontaktdaten. Die Darstellung auf einer separaten Seite ist nicht ausreichend. Im Falle von in verschiedenen Ländern betriebenen Onlineshops
muss der Übergang zwischen diesen Onlineshops für den Kunden klar ersichtlich sein.
Komplette Beschreibung des Warenkorbinhaltes
Angabe der Transaktionswährung
Farbige Darstellung des jeweiligen Kreditkartenlogos
Kontaktinformationen zum Kundenservice inklusive E-Mail-Adresse und Telefonnummer
Liefer- und Rückgabebedingungen
Regeln des Online-Händlers für den Versand von Waren in gesplitteten Lieferungen
Hinweis auf mögliche Ausfuhrbeschränkungen
Angaben zum Datenschutz und dem Umgang mit Kreditkartendaten
Wir sind davon überzeugt, dass die meisten Kriterien von Ihnen bereits erfüllt werden. Um jedoch
mögliche Compliance Strafen oder gar die Kündigung Ihrer Kartenakzeptanz durch die Kreditkartenorganisationen zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihren Onlineshop auf die genannten Angaben hin zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Sollten Sie zu den oben genannten Vorgaben weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren:
Fon: +49 (0)6221 651 70 20
Fax: +49 (0)6221 651 70 12
Mail: [email protected]
URL: www.heidelpay.de
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