NEUE VORGABEN DER KREDITKARTENORGANISATIONEN FÜR ONLINESHOPS Visa und Mastercard haben zum Schutz der Verbraucher und zur erhöhten Transparenz des Onlineshops neue Richtlinien herausgegeben, die seitens der Onlineshops bis zum 31. Januar umgesetzt sein müssen. Demnach müssen ab diesem Datum die unten stehenden Angaben auf der Check-out-Seite ersichtlich sein. WAS MUSS AUF DER CHECK-OUT-SEITE ANGEGEBEN WERDEN? Herkunftsland des Händlers inklusive Adress- und Kontaktdaten. Die Darstellung auf einer separaten Seite ist nicht ausreichend. Im Falle von in verschiedenen Ländern betriebenen Onlineshops muss der Übergang zwischen diesen Onlineshops für den Kunden klar ersichtlich sein. Komplette Beschreibung des Warenkorbinhaltes Angabe der Transaktionswährung Farbige Darstellung des jeweiligen Kreditkartenlogos Kontaktinformationen zum Kundenservice inklusive E-Mail-Adresse und Telefonnummer Liefer- und Rückgabebedingungen Regeln des Online-Händlers für den Versand von Waren in gesplitteten Lieferungen Hinweis auf mögliche Ausfuhrbeschränkungen Angaben zum Datenschutz und dem Umgang mit Kreditkartendaten Wir sind davon überzeugt, dass die meisten Kriterien von Ihnen bereits erfüllt werden. Um jedoch mögliche Compliance Strafen oder gar die Kündigung Ihrer Kartenakzeptanz durch die Kreditkartenorganisationen zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihren Onlineshop auf die genannten Angaben hin zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Sollten Sie zu den oben genannten Vorgaben weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren: Fon: +49 (0)6221 651 70 20 Fax: +49 (0)6221 651 70 12 Mail: [email protected] URL: www.heidelpay.de © 2017 Heidelberger Payment GmbH
© Copyright 2024 ExpyDoc