Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an der

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an der
Programm-Aktion „Die Gong 96.3 München Rekorde “ der Radio
Gong 2000 GmbH & Co. KG ("Radio Gong 96.3"), Franz-Joseph-Str.
14, 80801München.
Mit der Teilnahme an der Programm-Aktion erkennen die Teilnehmer
die folgenden Bedingungen als verbindlich an:
1. Gewinn/Aktionsdauer
Die Teilnehmer der Aktion haben die Möglichkeit, 10.000,00 € zu
gewinnen. Die Siegprämie wird ausschließlich an den Finder des
Rekordhalters ausbezahlt.
Die Aktion findet statt von Montag, den 09.01.2017 bis Donnerstag, den
12.01.2017 um 12 Uhr.
Radio Gong 96.3
behält sich vor, das nachfolgend beschriebene
Gewinnspiel ganz oder in Teilen abzubrechen oder zu verlängern, ohne
dass sich daraus Ansprüche auf Haftung bzw. Schadensersatz ableiten
lassen. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen
Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, so etwa bei
höherer Gewalt, Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus
sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die
Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder die reguläre und
ordnungsgemäße Durchführung und das Gewinnspiel beeinflussen.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen, mit Ausnahme der
folgenden: Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeiter der
Landesmedienanstalten und alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater
von Radio Gong 96.3 sowie der mit Radio Gong 96.3 verbundenen
Unternehmen (gem. § 15 Aktiengesetz). Dies gilt ebenso für die
Familienangehörigen und Lebenspartner der genannten Personen.
3. Ablauf und Modus
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur online über www.radiogong.de
möglich.
Jeweils am Montag des Aktionszeitraums wird ein zu suchender
München-Rekord von Radio Gong 96.3 über die Kommunikationskanäle
–
mindestens
jedoch
im
On-Air
Programm
–
des
Senders
bekanntgegeben. Die Aktion ist begrenzt und beginnt am Montag, den
09.01.2017 um 7 Uhr und endet am Donnerstag, den 12.01.2017 um
12 Uhr. Der Gewinner wird voraussichtlich am Freitag, 13.01.2017 in
der Morning Show zwischen 6 und 9 Uhr bekanntgegeben.
Gewonnen hat der Finder der Rekordhalter. Somit gewinnen nicht die
„Rekordhalter“, sondern derjenige, der sie gefunden hat. Radio Gong
96.3 weist ausdrücklich darauf hin, dass mindestens einer der
Rekordhalter sowie der Finder einen dauerhaften Wohnsitz im UKWSendegebiet von Gong 96.3 nachweisen müssen.
Das UKW-Sendegebiet grenzt sich wie folgt ein:
-
Stadtgebiet München
-
Landkreise München:
o
Unterschleißheim
o
Oberschleißheim
o
Garching
o
Ismaning
o
Unterföhring
o
Aschheim
o
Kirchheim
o
Feldkirchen
o
Haar
o
Putzbrunn
o
Grasbrunn
o
Hohenbrunn
o
Höhenkirchen-Siegertsbrunn
o
Aying
o
Sauerlach
o
Brunnthal
o
Ottobrunn
o
Neubiberg
o
Unterhaching
o
Taufkirchen
o
Oberhaching
o
Straßlach-Dingharting
o
Grünwald
o
Pullach
o
Baierbrunn
o
Schäftlarn
o
Neuried
o
Planegg
o
Gräfelfing
-
Landkreis Dachau
-
Landkreis Freising
-
Landkreis Erding
-
Landkreis Ebersberg
-
Landkreis Rosenheim
-
Landkreis Miesbach
-
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
-
Landkreis Starnberg
-
Landkreis Fürstenfeldbruck
-
Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm
-
Landkreis Aichach-Friedberg
-
Landkreis Landsberg am Lech
-
Landkreis Weilheim-Schongau
-
Landkreis Mühldorf am Inn
-
Landkreis Landshut
Der in dem oben beschriebenen Zeitraum zu findende Rekord von Radio
Gong 96.3 ist:
„Münchens Paar mit dem größten Größenunterschied“
Aus
allen
berücksichtigungsfähigen
www.radiogong.de
Vorschlägen,
die
auf
eingereicht wird das Münchener Paar mit dem
größten Größenunterschied ermittelt. Dabei muss wie oben beschrieben
mindestens einer der beiden Partner aktuell einen Wohnsitz in München
haben. Berücksichtigungsfähig ist ein Vorschlag, wenn
-
der Finder eine unterschriebene Einwilligung der beiden Partner
vorlegt, dass sie mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel und der
Geltung dieser Teilnahmebedingungen auch für sie einverstanden
sind
-
die
Partnerschaft wie
eingetragene
folgt
Partnerschaft,
beschrieben
werden
eheähnliche
kann:
Ehe,
Gemeinschaft,
lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft (gleichgeschlechtliche
Gemeinschaft), Partnerschaft bei getrenntem Haushalt
-
das Bestehen der Partnerschaft durch einen geeigneten Nachweis
bestätigt werden kann (z. B. Dokument zur Eheschließung.); ist die
Partnerschaft nicht amtlich registriert, muss sie glaubhaft belegt
werden und Radio Gong 96.3 entscheidet nach eigenem Ermessen
über deren Berücksichtigung als Vorschlag
-
zwischen den beiden Partnern ein beachtlicher Größenunterschied
besteht und nachgewiesen werden kann – bei heterosexuellen
Paaren unabhängig davon welcher der Partner der größere bzw.
kleinere ist
Der Finder des Münchener Paares mit dem größten Größenunterschied
bekommt 10.000 Euro Finderlohn. Sollten die Rekordhalter von
mehreren Personen angemeldet werden, entscheidet das Los über den
Gewinner der 10.000 Euro. Das Los entschiedet auch, wenn mehrere
Rekordhalter angemeldet werden, deren Größenunterschied exakt
gleich ist.
Die abgegebenen Daten müssen vollständig und korrekt sein und der
Wahrheit entsprechen und bis zum jeweiligen Teilnahmeschluss online
übermittelt werden.
Radio Gong 96.3 kann den anmeldenden Finder kontaktieren und
gegebenenfalls – im Gewinnfall und Ermessen des Senders –
zurückrufen.
4. Einwilligung/Rechteübertragung
Der Gewinner sowie die gefundenen Personen verpflichten sich, im
üblichen und vertretbaren Umfang für
Audio-, Foto-/Bild- und
Textwerbung, auch im Internet und/oder über Radio Gong 96.3 zur
Verfügung zu stehen. Sie sind außerdem einverstanden, dass ihre
vollständigen Namen und Wohnorte im Zusammenhang mit diesem
Gewinn im Programm von Radio Gong 96.3 sowie im Internet genannt
werden. Dies wird bei einem Besuch im Sender von Radio Gong 96.3
von beiden schriftlich bestätigt.
Zudem erklären der Gewinner sowie die gefundenen Personen die
grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen von Radio Gong 96.3
oder anderer Medien im Zusammenhang mit dem Gewinn einzugehen
und an der Herstellung von Bild- und Filmmaterial mitzuwirken (z. B.
öffentliche Preisübergabe, Fototermin etc.).
Jeder Teilnehmer räumt Radio Gong 96.3 die zeitlich, räumlich und
inhaltlich uneingeschränkten Rechte zur Nutzung aller eingesandten
Unterlagen und aller vom Teilnehmer mit Radio Gong 96.3 geführten
Telefonate, Gespräche und Aufzeichnungen im Programm von Radio
Gong 96.3 sowie im Internet ein - und zwar auch zu Werbezwecken.
5. Ausschluss von der Teilnahme
Radio Gong 96.3 ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese
Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der
Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen zum
Beispiel Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch
Störung des Ablaufs, durch Beleidigung, Belästigung oder Bedrohung
von Mitarbeitern oder anderer Teilnehmer. Liegen die Voraussetzungen
für einen Teilnahmeausschluss vor, ist Radio Gong 96.3 auch berechtigt,
bereits gewährte Gewinne zurückfordern.
6. Rechtsweg
Radio Gong 96.3 gewährt den Gewinn nur, wenn der Gewinner alle
Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllt. Der Rechtsweg
ist für die Durchführung der Aktion, die Gewinnentscheidung und auch
die Gewährung des Gewinns ausgeschlossen.
7. Haftungsausschluss
Radio Gong 96.3 ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität
zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen.
Radio Gong 96.3 haftet jedoch nicht für Fehlaussagen oder technisch
bedingte Fehler im Programm.