Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an der Programm-Aktion „Die Gong 96.3 München Rekorde “ der Radio Gong 2000 GmbH & Co. KG ("Radio Gong 96.3"), Franz-Joseph-Str. 14, 80801München. Mit der Teilnahme an der Programm-Aktion erkennen die Teilnehmer die folgenden Bedingungen als verbindlich an: 1. Gewinn/Aktionsdauer Die Teilnehmer der Aktion haben die Möglichkeit, 10.000,00 € zu gewinnen. Die Siegprämie wird ausschließlich an den Finder des Rekordhalters ausbezahlt. Die Aktion findet statt von Montag, den 09.01.2017 bis Donnerstag, den 12.01.2017 um 12 Uhr. Radio Gong 96.3 behält sich vor, das nachfolgend beschriebene Gewinnspiel ganz oder in Teilen abzubrechen oder zu verlängern, ohne dass sich daraus Ansprüche auf Haftung bzw. Schadensersatz ableiten lassen. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, so etwa bei höherer Gewalt, Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung und das Gewinnspiel beeinflussen. 2. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen, mit Ausnahme der folgenden: Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeiter der Landesmedienanstalten und alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater von Radio Gong 96.3 sowie der mit Radio Gong 96.3 verbundenen Unternehmen (gem. § 15 Aktiengesetz). Dies gilt ebenso für die Familienangehörigen und Lebenspartner der genannten Personen. 3. Ablauf und Modus Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur online über www.radiogong.de möglich. Jeweils am Montag des Aktionszeitraums wird ein zu suchender München-Rekord von Radio Gong 96.3 über die Kommunikationskanäle – mindestens jedoch im On-Air Programm – des Senders bekanntgegeben. Die Aktion ist begrenzt und beginnt am Montag, den 09.01.2017 um 7 Uhr und endet am Donnerstag, den 12.01.2017 um 12 Uhr. Der Gewinner wird voraussichtlich am Freitag, 13.01.2017 in der Morning Show zwischen 6 und 9 Uhr bekanntgegeben. Gewonnen hat der Finder der Rekordhalter. Somit gewinnen nicht die „Rekordhalter“, sondern derjenige, der sie gefunden hat. Radio Gong 96.3 weist ausdrücklich darauf hin, dass mindestens einer der Rekordhalter sowie der Finder einen dauerhaften Wohnsitz im UKWSendegebiet von Gong 96.3 nachweisen müssen. Das UKW-Sendegebiet grenzt sich wie folgt ein: - Stadtgebiet München - Landkreise München: o Unterschleißheim o Oberschleißheim o Garching o Ismaning o Unterföhring o Aschheim o Kirchheim o Feldkirchen o Haar o Putzbrunn o Grasbrunn o Hohenbrunn o Höhenkirchen-Siegertsbrunn o Aying o Sauerlach o Brunnthal o Ottobrunn o Neubiberg o Unterhaching o Taufkirchen o Oberhaching o Straßlach-Dingharting o Grünwald o Pullach o Baierbrunn o Schäftlarn o Neuried o Planegg o Gräfelfing - Landkreis Dachau - Landkreis Freising - Landkreis Erding - Landkreis Ebersberg - Landkreis Rosenheim - Landkreis Miesbach - Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen - Landkreis Starnberg - Landkreis Fürstenfeldbruck - Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm - Landkreis Aichach-Friedberg - Landkreis Landsberg am Lech - Landkreis Weilheim-Schongau - Landkreis Mühldorf am Inn - Landkreis Landshut Der in dem oben beschriebenen Zeitraum zu findende Rekord von Radio Gong 96.3 ist: „Münchens Paar mit dem größten Größenunterschied“ Aus allen berücksichtigungsfähigen www.radiogong.de Vorschlägen, die auf eingereicht wird das Münchener Paar mit dem größten Größenunterschied ermittelt. Dabei muss wie oben beschrieben mindestens einer der beiden Partner aktuell einen Wohnsitz in München haben. Berücksichtigungsfähig ist ein Vorschlag, wenn - der Finder eine unterschriebene Einwilligung der beiden Partner vorlegt, dass sie mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel und der Geltung dieser Teilnahmebedingungen auch für sie einverstanden sind - die Partnerschaft wie eingetragene folgt Partnerschaft, beschrieben werden eheähnliche kann: Ehe, Gemeinschaft, lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft (gleichgeschlechtliche Gemeinschaft), Partnerschaft bei getrenntem Haushalt - das Bestehen der Partnerschaft durch einen geeigneten Nachweis bestätigt werden kann (z. B. Dokument zur Eheschließung.); ist die Partnerschaft nicht amtlich registriert, muss sie glaubhaft belegt werden und Radio Gong 96.3 entscheidet nach eigenem Ermessen über deren Berücksichtigung als Vorschlag - zwischen den beiden Partnern ein beachtlicher Größenunterschied besteht und nachgewiesen werden kann – bei heterosexuellen Paaren unabhängig davon welcher der Partner der größere bzw. kleinere ist Der Finder des Münchener Paares mit dem größten Größenunterschied bekommt 10.000 Euro Finderlohn. Sollten die Rekordhalter von mehreren Personen angemeldet werden, entscheidet das Los über den Gewinner der 10.000 Euro. Das Los entschiedet auch, wenn mehrere Rekordhalter angemeldet werden, deren Größenunterschied exakt gleich ist. Die abgegebenen Daten müssen vollständig und korrekt sein und der Wahrheit entsprechen und bis zum jeweiligen Teilnahmeschluss online übermittelt werden. Radio Gong 96.3 kann den anmeldenden Finder kontaktieren und gegebenenfalls – im Gewinnfall und Ermessen des Senders – zurückrufen. 4. Einwilligung/Rechteübertragung Der Gewinner sowie die gefundenen Personen verpflichten sich, im üblichen und vertretbaren Umfang für Audio-, Foto-/Bild- und Textwerbung, auch im Internet und/oder über Radio Gong 96.3 zur Verfügung zu stehen. Sie sind außerdem einverstanden, dass ihre vollständigen Namen und Wohnorte im Zusammenhang mit diesem Gewinn im Programm von Radio Gong 96.3 sowie im Internet genannt werden. Dies wird bei einem Besuch im Sender von Radio Gong 96.3 von beiden schriftlich bestätigt. Zudem erklären der Gewinner sowie die gefundenen Personen die grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen von Radio Gong 96.3 oder anderer Medien im Zusammenhang mit dem Gewinn einzugehen und an der Herstellung von Bild- und Filmmaterial mitzuwirken (z. B. öffentliche Preisübergabe, Fototermin etc.). Jeder Teilnehmer räumt Radio Gong 96.3 die zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Rechte zur Nutzung aller eingesandten Unterlagen und aller vom Teilnehmer mit Radio Gong 96.3 geführten Telefonate, Gespräche und Aufzeichnungen im Programm von Radio Gong 96.3 sowie im Internet ein - und zwar auch zu Werbezwecken. 5. Ausschluss von der Teilnahme Radio Gong 96.3 ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen zum Beispiel Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Beleidigung, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderer Teilnehmer. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, ist Radio Gong 96.3 auch berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurückfordern. 6. Rechtsweg Radio Gong 96.3 gewährt den Gewinn nur, wenn der Gewinner alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllt. Der Rechtsweg ist für die Durchführung der Aktion, die Gewinnentscheidung und auch die Gewährung des Gewinns ausgeschlossen. 7. Haftungsausschluss Radio Gong 96.3 ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Radio Gong 96.3 haftet jedoch nicht für Fehlaussagen oder technisch bedingte Fehler im Programm.
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