FRIEDHOF - ZWECKVERBAND EMBRACH - OBEREMBRACH Grabfeld-Räumung Im Friedhof Embrach werden die Grabreihen des Bestattungsjahres 1996, 14 Erdgräbern und 12 Urnengräber, Nr. 278 – 291 und 21- 32 nach Ablauf der Ruhefrist, gestützt auf § 39 der kantonalen Verordnung über die Bestattungen vom 7. März 1963 und auf Art. 28 der Friedhof- und Bestattungsverordnung der Gemeinden Embrach und Oberembrach vom 5. Juli 1985, abgeräumt. Die Angehörigen dieser Verstorbenen werden gebeten, Grabsteine und Pflanzungen bis zum 30. April 2017 zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Anlage durch den Gärtner abgeräumt. Für später gestellte Ansprüche wird jede Haftung abgelehnt. Zweckverband Friedhof Embrach-Oberembrach Friedhofkommission
© Copyright 2025 ExpyDoc