Grabfeld-Räumung

FRIEDHOF - ZWECKVERBAND
EMBRACH - OBEREMBRACH
Grabfeld-Räumung
Im Friedhof Embrach werden die Grabreihen des Bestattungsjahres 1996,
14 Erdgräbern und 12 Urnengräber, Nr. 278 – 291 und
21- 32
nach Ablauf der Ruhefrist, gestützt auf § 39 der kantonalen Verordnung über die Bestattungen vom 7. März
1963 und auf Art. 28 der Friedhof- und Bestattungsverordnung der Gemeinden Embrach und Oberembrach vom 5. Juli 1985, abgeräumt.
Die Angehörigen dieser Verstorbenen werden gebeten, Grabsteine und Pflanzungen bis zum 30. April
2017 zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist wird die
Anlage durch den Gärtner abgeräumt. Für später gestellte Ansprüche wird jede Haftung abgelehnt.
Zweckverband Friedhof Embrach-Oberembrach
Friedhofkommission