Anmeldung zum „Grundkurs Vorfeldführerschein“ (2

Bitte an die Fraport-Fahrerausbildung (FTU-FD3) weiterleiten!
Anmeldung zum „Grundkurs Vorfeldführerschein“ (2 Tage) FCDA0101
Ansprechpartner/-in Rechnungsanschrift (Firma, bzw. bei Fraport: Org.-Einheit)
Telefon-Nr. Telefax-Nr. E-Mail-Adresse
Fraport Kundennummer
Straße und Hausnummer Postleitzahl, Ort Teilnehmer/-innen:
Fraport-Ausweis-Nr./Fraport-Personal-Nr.
Termin
Name, Vorname
Fraport-Kostenstelle
Allgemeine Voraussetzung:
– Zum Erhalt der Fahrberechtigung „F“ ist die durch einen entsprechenden Fraport-Ausweis nachzuweisende grundsätzliche Berechtigung zum
Betreten des Vorfelds erforderlich.
Ausbildungsvoraussetzungen:
– Auftragsbedingte Notwendigkeit für das Führen von Fahrzeugen auf den Vorfeldflächen.
– Besitz einer gültigen amtlichen Fahrerlaubnis.
– Bescheinigung über einen Sehtest gemäß Richtlinie Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit (ehemals berufsgenossenschaftliche Richtlinie
G25/1). Der Sehtest darf nicht älter als 12 Monate sein.
– Entsprechende fahrerische Eignung sowie vorhandene Fahrpraxis, nachzuweisen durch den Besitz einer amtlichen Fahrererlaubnis seit mindestens einem halben Jahr.
Die Ausbildung erfolgt durch die Fahrerausbildung der Fraport AG und ist kostenpflichtig. Die Stornierung oder eine Verlegung des Termins
durch den Teilnehmer ist (nur in Textform) spätestens bis 8 Arbeitstage (Mo – Fr) vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bei einer
Stornierung oder Verschiebung danach wird die Hälfte des Teilnehmerbetrages als Bearbeitungsentgelt erhoben. Erfolgt eine Stornierung oder
Verschiebung der Veranstaltung am Ausbildungstag, werden 100% der Kosten in Rechnung gestellt. Dies gilt auch im Falle einer krankheitsbedingten Stornierung. Ersatzteilnehmer werden ohne zusätzliche Kosten akzeptiert.
Fraport garantiert nicht für den Erfolg der Ausbildung (kein Werkvertrag). Für die Antragsteller besteht Versicherungsschutz im Rahmen der
Betriebshaftpflichtversicherung der Fraport AG. Im Übrigen richtet sich die Haftung der Vertragsparteien nach den gesetzlichen Vorschriften. Die
Antragsteller verpflichten sich, den Anweisungen der Ausbilder bei der Schulungsmaßnahme Folge zu leisten.
Empfehlungen für die Ausbildung:
(1) Soweit möglich, sollten Kandidaten für einen Vorfeldführerschein vor Anmeldung zur Teilnahme eine gewisse Zeit in einer nicht fahrerischen Tätigkeit auf dem Vorfeld eingesetzt werden, um mit den besonderen Verhältnissen auf dem Vorfeld vertraut zu werden. Für Teilnehmer ohne jegliche Vorkenntnisse ist der erfolgreiche
Abschluss der Fahrerausbildung erfahrungsgemäß deutlich schwieriger.
(2) Kandidaten mit wenig praktischer Fahr-Erfahrung im privaten oder bisherigen beruflichen Umfeld sollten vor der Ausbildung durch den Arbeitgeber ein Fahrtraining
erhalten. Fahrerische Unsicherheit kann in Kombination mit den neu erlernten Regelungen für das Fahren auf dem Vorfeld dazu führen, dass die Wahrscheinlichkeit für den erfolgreichen Abschluss der Fahrprüfung deutlich abnimmt.
Bearbeitungsvermerk (FTU-FD3)
FRA 1305-28 Layout und Druck:
Airport Print Center
Datum, Unterschrift (leserlich): Firma,
(bei Fraport: Kostenstellenverantwortliche(r)
Terminbestätigung für (Datum) um (Uhrzeit)
Gebäude / Building
Sachbearbeiter/-in (Name, Datum, Unterschrift)
Fahrerausbildung: Telefon 069 690-66442, 069 690-66440, Telefax 069 690-50701, E-Mail [email protected]
Hinweis
Die Erfassung ausweis- und personenbezogener Daten dient nach dem Datenschutzgesetz einem berechtigten Zweck, sie werden ausschließlich zur Ausweiserstellung
und -verwaltung verwendet. Die aufgebrachte Kodierung auf den Ausweisen beinhaltet keine personenbezogenen Daten.