conwert Immobilien Invest SE Wien, FN 212163 f außerordentliche

conwert Immobilien Invest SE
Wien, FN 212163 f
außerordentliche Hauptversammlung am
Freitag, den 27. Januar 2017
Vorschlag des Verwaltungsrats
gemäß Art 53 SE-VO iVm § 108 Abs 1 AktG
zum 2. Punkt der Tagesordnung
„Wahlen in den Verwaltungsrat“
Nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. Juni 2016 bestand der
Verwaltungsrat der conwert Immobilien Invest SE aus fünf von der Hauptversammlung gewählten
Mitgliedern. Bei der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. Juni 2016 handelt es
sich um jene Hauptversammlung der Gesellschaft, in der zuletzt Wahlen in den Verwaltungsrat
stattfanden.
Mit Schreiben vom 23. Dezember 2016 haben sämtliche Verwaltungsratsmitglieder, nämlich
Dr. Alexander Proschofsky, Peter Hohlbein, Mag. Erich Kandler, Dr. Dirk Hoffmann und Andreas
Lehner, ihr Amt gemäß § 7 (2) der Satzung der conwert Immobilien Invest SE mit Wirksamkeit zum
Ablauf der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Januar 2017, niedergelegt.
Gemäß dem gemeinsamen Beschlussvorschlag der Geschäftsführenden Direktoren und des
Verwaltungsrats zum 1. Punkt der Tagesordnung soll § 6 Abs 2 der Satzung der conwert Immobilien
Invest SE in der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Januar 2017 dahingehend geändert
werden, dass der Verwaltungsrat aus mindestens fünf und höchstens sieben Mitgliedern besteht
("Satzungsänderungsvorschlag"). Sofern der Satzungsänderungsvorschlag angenommen wird, soll die
Anzahl der von der Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder des Verwaltungsrats der conwert
Immobilien Invest SE auf sieben Mitglieder erhöht werden.
In der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Januar 2017 sind daher jedenfalls fünf Mitglieder
neu zu wählen, um die ursprüngliche Zahl von fünf Mitgliedern wieder zu erreichen. Für den Fall, dass
der Satzungsänderungsvorschlag angenommen und im Weiteren die Anzahl der von der
Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder des Verwaltungsrats der conwert Immobilien Invest SE
auf sieben Mitglieder erhöht wird, können in der außerordentlichen Hauptversammlung am
27. Januar 2017 bis zu sieben Mitglieder gewählt werden.
a)
Sofern der Satzungsänderungsvorschlag angenommen wird, schlägt der Verwaltungsrat gemäß
§ 87 Abs 1 AktG vor, vor der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern über die Erhöhung der
Mitgliederzahl des Verwaltungsrats abzustimmen:
„Die tatsächliche Anzahl der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des
Verwaltungsrats wird mit Eintragung der zum 1. Punkt der Tagesordnungspunkt beschlossenen
Satzungsänderung zu § 6 Abs 2 im Firmenbuch von derzeit fünf auf künftig sieben
Verwaltungsratsmitglieder erhöht.“
b)
Der Verwaltungsrat der conwert Immobilien Invest SE schlägt weiters vor, die
Hauptversammlung möge zu diesem Tagesordnungspunkt folgende Beschlüsse fassen:
„Herr Rolf Buch, geboren am 02.04.1965, wird mit Wirkung der Beendigung der am Freitag, den
27. Januar 2017 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der conwert Immobilien
Invest SE in den Verwaltungsrat der conwert Immobilien Invest SE gewählt, und zwar bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach
der Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr der Wahl nicht mitgerechnet. Eine
Wiederwahl ist zulässig.“
„Herr Peter Hohlbein, geboren am 08.02.1959, wird mit Wirkung der Beendigung der am Freitag,
den 27. Januar 2017 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der conwert
Immobilien Invest SE in den Verwaltungsrat der conwert Immobilien Invest SE gewählt, und zwar
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr
nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr der Wahl nicht mitgerechnet. Eine
Wiederwahl ist zulässig.“
„Prof. Dr. A. Stefan Kirsten, geboren am 22.02.1961, wird mit Wirkung der Beendigung der am
Freitag, den 27. Januar 2017 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der conwert
Immobilien Invest SE in den Verwaltungsrat der conwert Immobilien Invest SE gewählt, und zwar
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr
nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr der Wahl nicht mitgerechnet. Eine
Wiederwahl ist zulässig.“
„Herr Andreas Lehner, geboren am 25.04.1955, wird mit Wirkung der Beendigung der am
Freitag, den 27. Januar 2017 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der conwert
Immobilien Invest SE in den Verwaltungsrat der conwert Immobilien Invest SE gewählt, und zwar
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr
nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr der Wahl nicht mitgerechnet. Eine
Wiederwahl ist zulässig.“
„Herr Dr. Fabian Heß, geboren am 17.03.1974, wird mit Wirkung der Beendigung der am Freitag,
den 27. Januar 2017 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der conwert
Immobilien Invest SE in den Verwaltungsrat der conwert Immobilien Invest SE gewählt, und zwar
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr
nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr der Wahl nicht mitgerechnet. Eine
Wiederwahl ist zulässig.“
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c)
Sofern der Beschlussvorschlag des Verwaltungsrats unter Punkt a) oben, die tatsächliche Anzahl
der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Verwaltungsrats von derzeit fünf auf
künftig sieben Verwaltungsratsmitglieder zu erhöhen, angenommen wird, schlägt der
Verwaltungsrat der conwert Immobilien Invest SE weiters vor, die Hauptversammlung möge zu
diesem Tagesordnungspunkt folgende Beschlüsse fassen:
„Herr Dr. Alexander Proschofsky, geboren am 10.03.1970, wird mit Eintragung der zum 1. Punkt
der Tagesordnung beschlossenen Satzungsänderung zu § 6 Abs 2 im Firmenbuch in den
Verwaltungsrat der conwert Immobilien Invest SE gewählt, und zwar bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl
beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr der Wahl nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist
zulässig.“
„Frau Sabine Gleiß, geboren am 20.08.1966, wird mit Eintragung der zum 1. Punkt der
Tagesordnung beschlossenen Satzungsänderung zu § 6 Abs 2 im Firmenbuch in den
Verwaltungsrat der conwert Immobilien Invest SE gewählt, und zwar bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl
beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr der Wahl nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist
zulässig.“
Die vorgeschlagenen Personen haben jeweils eine Erklärung gemäß § 46 Abs 3 SE-Gesetz iVm
§ 87 Abs 2 AktG abgegeben, welche diesem Beschlussvorschlag angeschlossen und zudem auf
der Internetseite der Gesellschaft (www.conwert.at) gesondert zugänglich sind.
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