9. April - . Mai S hloss Wolfe ütel - Käse

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Husare straße
Brau schweig
GERMANY
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9. April - . Mai
S hloss Wolfe ütel
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Die Preise erstehe sich zuzüglich der gesetzliche Mehrwertsteuer.
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Käse & Wein Genusswelt 2017
Teilnahmebedingungen
§1 Allgemeines
Diese Teilnahmebedingungen gelten in vollem Umfang zwischen
der Agentur Beinhorn GmbH (im Folgenden Veranstalter genannt)
sowie dem Geschäftspartner (im Folgenden Aussteller genannt).
Mit dem Eingang des unterzeichneten Formulars beim Veranstalter
gelten die Teilnahmebedingungen als gelesen und akzeptiert und
sind somit verbindlich.
§2 Ausstellungsort
Der Ort der Veranstaltung ist das Schloss Wolfenbüttel
(Schlossplatz 13, 38304 Wolfenbüttel), mit dem Renaissancesaal,
dem Foyer und dem Schlossinnenhof.
§3 Aufbauzeiten
Die Aufbauzeiten sind:
Freitag, den 28. April 2017 von 15 – 17 Uhr für den Saal
Freitag, den 28. April 2017 von 17 – 20 Uhr für den Hof
Samstag, den 29. April 2017 von 07 –11 Uhr,
ab 10 Uhr ist das Marktgelände für PKWs gesperrt!
§4 Abbauzeiten
Der Abbau darf keinesfalls vor Beendigung der Veranstaltung am
Montag den 01. Mai 2017 ab 18 Uhr erfolgen. Bei Nichteinhaltung
erhebt der Veranstalter eine Vertragsstrafe in Höhe von 200,- Euro.
§5 Standvergabe
Die Standvergabe erfolgt durch den Veranstalter. Der Aussteller
kann auf der Anmeldung seinen gewünschten Standplatz angeben,
ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Der Aussteller erhält mit der Zusage für einen Standplatz eine
Rechnung über die fällige Standgebühr.
Bei Anzahlung innerhalb von 10 Tagen ist die Standnummer bis zur
nächsten Zahlung reserviert.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsvereinbarung erlischt die
Reservierung.
§6 Standgröße
Alle Stände/Wagen/Buden müssen ausgeklappt sein und werden
bis zur Deichsel (realer Platz) gemessen.
Wir behalten uns vor bei nicht wahrheitsgemäß angegebener
Standgröße vor Ort nachzumessen, nachzuberechnen, sowie den
Sachverhalt vor Ort zu fotografieren und zu dokumentieren.
§7 Standmiete
Die Standmieten betragen 42,- Euro/m² auf dem Schloss Vorplatz,
42,- Euro/m² im Innenhof und 44,- Euro/m² im Renaissancesaal.
Die Standmieten verstehen sich als Nettopreise auf die der
Veranstalter noch die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von
19% erhebt.
§8 Zahlungs- und Stornobedingungen
Mit dem Erhalt der Rechnung und Eingang der Zahlung ist die
Anmeldung des Ausstellers verbindlich bestätigt. Die Rechnung ist
bis spätestens 8 Wochen (10.03.2017) zu entrichten.
Bei Nichtzahlung bis zu diesem Zeitpunkt behält sich der
Veranstalter vor, den Standplatz anderweitig zu vergeben.
Bei offenen Forderungen sendet der Veranstalter eine 1. Mahnung.
Bei jeder weiteren Mahnung werden 10,- Euro Mahngebühren zu
zahlen. Bei einer Stornierung bis zu sechs Wochen vor
Veranstaltungsbeginn erhebt der Veranstalter 30% der Standmiete
als Bearbeitungsgebühr. Für Stornierungen weniger als sechs
Wochen vor der Veranstaltung wird die Standgebühr komplett
fällig bzw. nicht mehr zurückerstattet.
§9 Zulassung und Angebot
Zugelassen werden Aussteller mit einem thematischen Bezug zur
Veranstaltung. Die angebotenen Waren oder Dienstleistungen
müssen in der Anmeldung wahrheitsgemäß aufgeführt werden.
Im Zweifelsfall hat der Aussteller Rücksprache mit dem
Veranstalter zu halten und dessen Erlaubnis einzuholen.
§10 Öffnungszeiten
Samstag, 29. April: 11-18 Uhr
Sonntag, 30. April: 11- Open End (Tanz in den Mai)
Montag, 1. Mai: 11-18 Uhr
Die Aussteller verpflichten sich Ihren Stand zu den Öffnungszeiten
vollständig zu betreiben und geöffnet zu lassen. Bei
Nichteinhaltung droht eine Vertragsstrafe in Höhe von 200€.
Zu diesem Zweck behalten wir uns Fotoaufnahmen vor (siehe §17).
§11 Haftung
Der Aussteller verpflichtet sich, die Standfläche so zu verlassen, wie
diese vorgefunden wurde. Durch Nichteinhaltung ggf. entstehende
Kosten werden dem Aussteller in Rechnung gestellt. Dies gilt
insbesondere für Beschädigung der Standfläche (Boden, Wände,
Decke). Der Veranstalter übernimmt die Bewachung der
Veranstaltungsfläche, jedoch ohne Haftung für Diebstahl o.ä.
§12 Müllentsorgung
Der Aussteller muss seine Verpackungen und Abfälle in den
bereitgestellten Containern entsorgen. Der Stand ist am Sonntag
besenrein zu verlassen.
§13 Wasser- und Stromversorgung
Der Veranstalter stellt lediglich die Anschlussmöglichkeiten vor Ort
(Stromverteilerkasten/Brunnen) zur Verfügung. Der Aussteller ist
für Kabel und Leitungen von den Anschlüssen auf dem Gelände zu
seinem Stand selbst verantwortlich.
§14 Unteraussteller
Jeder Unteraussteller muss sich mit einem eigenen Anmeldeformular anmelden und bedarf einer Zulassung durch den
Veranstalter.
§15 Werbung
Der Aussteller darf nur im Umfeld von 2 Metern vom gemieteten
Stand werben. Die Flyerverteilung – besonders in den
Eingangsbereichen – ist verboten. Das Anbringen oder Aufstellen
von Werbung bedarf einer Zustimmung des Veranstalters.
§16 Vorbehalte und Änderungen
Sollte die Käse & Wein Genusswelt aufgrund höherer Gewalt,
behördlicher Maßnahmen oder anderer nicht selbst verschuldeter
Gründe nicht stattfinden, verpflichtet sich der Veranstalter die
Standmieten zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende
Ansprüche (z.B. Reisekosten, Unterbringung, entgangener Gewinn)
können nicht geltend gemacht werden.
§17 Foto- und Filmaufnahmen
Der Veranstalter ist berechtigt, während der Käse & Wein
Genusswelt zu fotografieren und zu filmen. Das so entstehende
Material kann für Werbezwecke weiterer Käse & Wein
Genusswelten verwendet werden.
§18 Mündliche Vereinbarungen und Absprachen
Weichen diese von den Teilnahmebedingungen ab, bedürfen zu
ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
§19 Behördliche Genehmigungen & gesetzliche Bestimmungen
Die für die Teilnahme an der Käse & Wein Genusswelt ggf.
erforderlichen behördlichen Genehmigungen sind vom Aussteller
bei den zuständigen Stellen eigenverantwortlich zu erwirken. Der
Aussteller verpflichtet sich, an seinem Stand die in Verbindung mit
Messeveranstaltungen anzuwendenden gesetzlichen
Bestimmungen (Lebensmittel- und Hygienerecht, Seuchenrecht,
Wettbewerbsrecht, Steuerrecht, Zollrecht, Feuerschutz,
Unfallverhütung, Umweltschutz, Firmen- und Preisbezeichnung)
einzuhalten.
Veranstalter
Agentur Beinhorn GmbH
Husarenstraße 22, 38102 Braunschweig
Telefon: 0531/380100, Telefax: 0531/3801021
E-Mail: [email protected]
Internet: www.beinhorn-messen.de
USt-IdNr. DE 114887345
Registergericht: Amtsgericht Braunschweig
Ich habe die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert.
Ort, Datum
Unterschrift, Stempel
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4m²
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Eingang Renaissance Saal
12m²
Saal70-90
Stände 70-90
Renaissance SaalRenaissance
Stände
30,- Euro/m²
(Stände sind in der
Größe
variabel)
(Stände
sind in der
Größe variabel)
Öffnungszeiten
Sa. 29. April
So. 30. April
Mo. 1. Mai
Theke
88
Café
11-22 Uhr
11-22 Uhr
11-18 Uhr
6m²
89
90
6m²
6m²
Sa. 29. 4. bis Mo. 1. Mai
Liebe Aussteller
Hier die gewünschten
www.beinhorn-messen.de
Neuen Pläne
Renaissance Saal
24
6
m2
Schlossinnenhof Stände 10-46
9m 2
23
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6m2
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22 m 2 9m 2
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195m 2
Weingasse
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HauptEingang
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Pagoden von 9 - 25m²
(Stände sind in der Größe variabel)
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20m2
Bühne
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6m2
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6m2
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Weingasse
352m 2
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12m2
10m2
10m2
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Schloss Vorplatz
18
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4,0m
Eingang
Schlosshof
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7m2
2
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9m2
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44 24m2
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6m2
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Eingang