Ansuchen um eine Betreuungsbewilligung

Ansuchen um eine Betreuungsbewilligung
Amt für Jugend und Familie
Keesgasse 6| 8011 Graz
Tel.: +43 316 872‐7402 | Fax: ‐7409
E-Mail:
E
‐M [email protected]
als Tagesmutter / Tagesvater
Hinweis: Bitte füllen Sie alle Felder korrekt aus. Die mit einem ¸ gekennzeichneten Felder
sind verpflichtend auszufüllen. Für alle Datumseingaben gilt das Format „TT.MM.JJJJ“.
Sie können das Formular direkt am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken. Das fertig
ausgefüllte Formular übermitteln Sie bitte an die oben angeführte Kontaktadresse.
Beilagen und Informationen finden Sie auf Seite 4
1. Angaben zur Person des/der Antragstellers/in
Familienname ¸
Akad. Grad
Vorname ¸
Adresse ¸
Haus-Nr. ¸
Ort ¸
PLZ ¸
Geburtsort ¸
Geboren am ¸
Staatsbürgerschaft ¸
seit ¸
Familienstand ¸
seit ¸
Religionsbekenntnis ¸
Sozialvers.-Nr. ¸
Telefon
Mobil
Fax
E-Mail
2. Ausbildung des/der Antragstellers/in
Schul- und Berufsausbildung
Ausbildung zur Tagesmutter / zum Tagesvater
begonnen am
Ort
Befähigungsprüfung zur Tagesmutter / zum Tagesvater
abgelegt am
Ort
Derzeitige Berufstätigkeit
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Amt für Jugend und Familie
Keesgasse 6| 8011 Graz
Tel.: +43 316 872‐7402 | Fax: ‐7409
E
E-Mail: [email protected]
als Tagesmutter / Tagesvater
3. Ehepartner/in bzw. Lebensgefährte/in des/der Antragstellers/in
Familienname
Akad. Grad
Vorname
Adresse
Haus-Nr.
Ort
PLZ
Geburtsort
Geboren am
Staatsbürgerschaft
seit
Familienstand
seit
Religionsbekenntnis
Sozialvers.-Nr.
Telefon
Mobil
Fax
E-Mail
4. Im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder (eheliche, uneheliche, Adoptiv-, Pflegekinder)
Art 1)
Name
Geburtsdatum
Beruf / Tätigkeit
1) ehelich = E, unehelich = UE, Adoptivkinder = A, Pflegekinde = P
5. Weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Personen
Nicht auszufüllen, wenn die Betreuungsbewilligung nur eingeschränkt auf die Betreuung außerhalb des Haushaltes in den
Räumen einer Kinderbetreuungseinrichtung beantragt wird.
Name
Geburtsdatum
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Beruf / Tätigkeit
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Amt für Jugend und Familie
Keesgasse 6| 8011 Graz
Tel.: +43 316 872‐7402 | Fax: ‐7409
E-Mail:
E
‐M [email protected]
als Tagesmutter / Tagesvater
6. Die Tätigkeit als Tagesmutter / Tagesvater soll ausgeübt werden
in der eigenen Wohnung
in einem Kindergarten
in einer gemieteten Wohnung
in einer Kinderkrippe
im eigenen Haus
in einem Hort
in einem gemieteten Haus
in einem Kinderhaus
in einem Betrieb
Standortadresse
S
selbständig
als Angestellte/r bei einem Erhalter (Trägerverein, Gemeinde etc.)
Art des Erhalters
Bund
r.k. Pfarre
Verein
Land
r.k. Orden
Betrieb
Gemeinde
evang. Religionsgemeinschaft
Privatperson
sonstiger Erhalter
Name des Erhalters
7. Räumliche Verhältnisse
Nicht auszufüllen, wenn die Betreuungsbewilligung nur eingeschränkt auf die Betreuung außerhalb des Haushaltes in den
Räumen einer Kinderbetreuungseinrichtung beantragt wird.
Haus
Wohnung
Wohnfläche in m2
Wohnfläche in m2
Küche
Die Freispielfläche ist
Esszimmer
im Eigentum oder gepachtet Größe
Spiel- und Ruheraum Fläche in m2
öffentlicher Spielplatz
Schlafzimmer
Entfernung in Gehminuten
m2
min.
Kinderzimmer
Bad
WC
8. Datum und Unterschrift
Ort
Unterschrift
Datum
des/der Antragstellers/in
Die erforderlichen Beilagen und Informationen finden Sie auf der nächsten Seite.
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in
Ansuchen um eine Betreuungsbewilligung
Amt für Jugend und Familie
Keesgasse 6| 8011 Graz
Tel.: +43 316 872‐7402 | Fax: ‐7409
E-Mail: abi @stadt.graz.at
als Tagesmutter / Tagesvater
Erforderliche Beilagen
1) Es sind für alle im gemeinsamen Haushalt lebenden strafmündigen Personen (über 14 Jahre)
Strafregisterauszüge vorzulegen, die nicht älter als 3 Monate sind.
2) Es sind für alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen ärztliche Atteste vorzulegen, die
bescheinigen, dass keine Erkrankung oder Beeinträchtigung vorliegt, die die Gesundheit der zu
betreuenden Kinder gefährden könnte.
3) Dem Antrag sind Meldezettel aller im Haushalt lebenden Personen beizulegen.
4) Dem Antrag ist der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung zur Tagesmutter bzw. zum
Tagesvater beizulegen.
5) Die Betriebsabsichtserklärung inkl. E-Attest ist unterfertigt beizulegen.
6) Dem Antrag sind Grundrisspläne und eine Beschreibung der den Kindern zur Verfügung
stehenden Räume mit Angabe der Nutzflächen anzuschließen. (Sind nicht beizubringen, wenn die
Betreuungsbewilligung nur eingeschränkt auf die Betreuung außerhalb des Haushaltes in den
Räumen einer Kinderbetreuungseinrichtung beantragt wird.)
Informationen
Betreffend die persönlichen und familiären Voraussetzungen zur Betreuung von Tageskindern
durch den/die Antragsteller/in wird durch die Stadt Graz, Amt für Jugend und Familie, eine Stellungnahme des/der zuständigen Diplomsozialarbeiters/in eingeholt.
Gegebenenfalls ist eine mündliche Verhandlung an Ort und Stelle durchzuführen.
Wenn die Betreuungsbewilligung nur eingeschränkt auf die Betreuung außerhalb des
Haushaltes in den Räumen einer Kinderbetreuungseinrichtung beantragt wird, sind die unter
Punkt 1.) und 2.) genannten Unterlagen nur betreffend die Person des/der Antragsstellers/in
erforderlich.
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Betriebsabsicht Beilage zum Ansuchen um Betriebsbewilligung für Tagesmütter/Tagesväter Keesgasse 6| 8011 Graz Tel.: +43 316 872‐7402 | Fax: ‐7409 E‐Mail: abi @stadt.graz.at Erklärung
Ich erkläre, bei der Errichtung und beim Betrieb meiner Betreuungseinrichtung „Tagesmutter“/
"-vater" auf dem beantragten Standort für den Zeitraum der Betreuung von Tageskindern
folgende Maßnahmen zu setzen bzw. einzuhalten:
1. Für das betreffende Wohnhaus/die betreffende Wohnung liegt eine baubehördliche
Benutzungsbewilligung (Bescheid) bzw. eine Fertigstellungsmeldung vor.
2. Die elektrischen Anlagen wurden von einer befugten Fachfirma errichtet und werden alle 10
Jahre wiederkehrend überprüft. Eine aktuelle Elektrobescheinigung wird vorgelegt.
3. Sämtliche Steckdosen sind mit Steckdosensicherungen zu versehen. Im Außenbereich
ist ein handelsüblicher Steckdosenschutz anzubringen.
4. Im Aufenthaltsbereich der Tageskinder sind Rauchwarnmelder zu befestigen, entsprechend
zu warten, und es besteht darin prinzipiell ein striktes Rauchverbot.
5. Die Verglasungen bei Türen und sonstige bis zum Boden reichende Verglasungen sind mit
Sicherheitsglas ESG oder VSG (bei Absturzgefahr) auszuführen oder mit Sicherheitsfolie
bis zu einer Höhe von mindestens 1,10 m zu bekleben.
6. Die Fenster und die Balkontüren sind in den Aufenthaltsräumen der Tageskinder gegen
eigenständiges Öffnen durch die Kinder abzusichern.
7. Für die Standfestigkeit von Mobiliar (Kasten, Regale, etc...) ist zu sorgen. Schwere
Gegenstände, bei denen Verletzungsgefahr besteht, sind am Boden/an der Wand zu
befestigen
8. Die Stiegenantritte aller Stiegen im Aufenthaltsbereich der Tageskinder (Haus und Garten)
sind mit kindersicheren Barrieren auszustatten (bei Kindern bis 6 Jahre).
9. Die Türe zum Abstellraum/Keller ist bei Anwesenheit von Tageskindern versperrt zu halten
und der Schlüssel ist getrennt zu verwahren.
10. Für die Erste Löschhilfe sind als Löschmittel ein Handfeuerlöschgerät mit 6 Liter Schaum
(regelmäßig gewartet) sowie eine Löschdecke in der Küche bereitzuhalten.
11. Der E-Herd ist mit einem Herdschutzgitter zu versehen.
12. Medikamente, Putzmittel, Chemikalien, giftige Pflanzen und andere gefährliche Stoffe sind
für Tageskinder unerreichbar aufzubewahren.
13. Ein Erste-Hilfe-Kasten mit haushaltsgerechter Ausstattung ist einzurichten.
14. Die Notrufnummern für Feuerwehr, Polizei, Rettung, Praktische Ärzte und Vergiftungszentrale sind deutlich sichtbar aufzulegen.
15. Der Aufenthalt der Tageskinder im Freien wird nur unter Beaufsichtigung erfolgen.
16. Die Gartenfläche für Tageskinder ist gegenüber Gefahrenstellen wie Straße / Bach /Teich /
Schwimmbecken / absturzgefährdete Stellen abzuzäunen.
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Betriebsabsicht Beilage zum Ansuchen um Betriebsbewilligung für Tagesmütter/Tagesväter Keesgasse 6| 8011 Graz Tel.: +43 316 872‐7402 | Fax: ‐7409 E‐Mail: abi @stadt.graz.at 17. Die Regentonne ist mit einer kindersicheren Abdeckung zu versehen.
18. Sämtliche Kinderspielzeuge und -geräte (auch Schaukel, Rutsche, etc.) sind wöchentlich
auf ordnungsgemäßen Zustand und sichere Funktionsweise zu überprüfen.
19. Hunde und Katzen im Haushalt der/s Tagesmutter/Tagesvaters:
19.01 Bei Anwesenheit von Tageskindern sind Hunde mit einem Beißkorb zu
versehen oder getrennt von den Tageskindern zu verwahren.
19.02 Tierfutter ist außerhalb der Reichweite der Tageskinder zu lagern
19.03 Bei Anwesenheit von Tageskindern ist das Katzenklo verschlossen zu halten
oder getrennt zu verwahren.
19.04 Es sind regelmäßig Wurmkuren durchzuführen.
Datum und Unterschriften
Datum
Unterschrift
des/der Betriebsinhabers/in
Datum
sowie ggf.
des/der Betriebsinhabers/in
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