Absender Veranstaltungsort: H 24, RW I – Neubau, Universität Bayreuth, Universitätsstr. 30, 95447 Bayreuth. Anfahrt mit dem PKW: Autobahn A9, Anschlussstelle Bayreuth-Süd, dann der Beschilderung „Universität“ folgen. Teilnahmegebühren: 195,– € (zzgl. gesetzl. MwSt) 75,– € (zzgl. gesetzl. MwSt) für Behördenvertreter, für zweiten Teilnehmer aus Unternehmen, Institutionen etc. Der Preis schließt die Veranstaltungsunterlagen, ein Abendessen (exkl. Getränke) sowie die Pausenverpflegung mit ein. Die Teilnahmegebühr bitten wir erst nach Erhalt der Rechnung zu überweisen. Eine Teilnahmebestätigung nach § 15 FAO wird erteilt (vorbehaltlich der Anerkennung durch die für Sie zuständige RAK). Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt mit der anhängenden Karte per Post oder per Fax: +49 (0)921/55-7072. Anmeldeschluss: Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen. Letzter Anmeldetermin ist der 20. Februar 2015. Stornierung: Die Anmeldung ist übertragbar. Bei Stornierung bis zum 20. Februar 2015 wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 45,– € (zzgl. gesetzl. MwSt) erhoben. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Universität Bayreuth Rechts- u. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Forschungsstelle für deutsches u. europäisches Energierecht c/o Lehrstuhl Zivilrecht 5 – Prof. Dr. Knut Werner Lange – 95440 Bayreuth Zimmerreservierung: Zimmerkontingente wurden bei den folgenden Hotels reserviert. Zimmer können dort unter dem Stichwort „Energierecht“ bis zum 15. Februar 2015 direkt gebucht werden: Arvena Kongresshotel, Eduard-Bayerlein-Str. 5a, 95445 Bayreuth, Tel. +49 (0)921/727-0, Fax: +49 (0)921/727-115, EZ: 73,– €, DZ: 103,– €, inkl. Frühstücksbuffet (Stand 2014). Ramada-Treff Hotel Residenzschloss, Erlanger Str. 37, 95444 Bayreuth, Tel.: +49 (0)921/7585-0, Fax: +49 (0)921/7585-601, EZ: 75,– €, DZ: 90,– €, inkl. Frühstück (Stand 2014). Die Forschungsstelle für deutsches und europäisches Energierecht (FER) an der Universität Bayreuth lädt ein zu den 6. Bayreuther Energierechtstagen „Energieversorgung in Zeiten der Energiewende“ Bayreuth, 5./6. März 2015 Weitere Informationen: Forschungsstelle für deutsches und europäisches Energierecht (FER) an der Universität Bayreuth Tel.: +49 (0)921 55-7071, Fax: +49 (0)921/55-7072 www.fer.uni-bayreuth.de Mit freundlicher Unterstützung von: Medienpartner: Bitte ausreichend frankieren Nomos Diskussion 20.00 Gemeinsames Abendessen Freitag, 6. März 2015 9.30Rechtsfragen der Kraftwerksregulierung Prof. Dr. Markus Möstl Universität Bayreuth 10.00 Diskussion 10.20Die Belastung von Eigenstrom mit der EEG-Umlage nach dem EEG 2014 RAin Dr. Cornelia Kermel Kanzlei Noerr LLP, Berlin 10.50 Diskussion 11.10 Kaffeepause 11.40Fördernde Direktvermarktung nach EEG 2.0 RA Dr. Boris Scholtka Rechtsanwälte Scholtka & Partner, Berlin 12.10 Diskussion 12.30 Schlusswort und Ausblick Prof. Dr. Jörg Gundel Geschäftsführender Direktor der Forschungsstelle für deutsches und europäisches Energierecht (FER) an der Universität Bayreuth 12.45 Ende der Veranstaltung Email: Unterschrift: 18.05 Datum: 17.35Preisanpassungsklauseln in Wärmelieferungsverträgen RA Dr. Hans-Christoph Thomale FPS Rechtsanwälte u. Notare, Düsseldorf Fax: 14.35Haftung von Energieversorgungsunternehmen bei einer Störung der Stromversorgung RA Dr. Maximilian Emanuel Elspas Wirtschaftsjurist Universität Bayreuth Kanzlei BEITEN BURKHARDT, München Diskussion Tel.: Diskussion 17.15 PLZ, Ort: 14.15 16.45Preisanpassungsklauseln in der Rechtsprechung von EuGH und BGH Prof. Dr. Katharina Uffmann Universität Witten/Herdecke Straße, Nr.: Energiezivilrecht in der Energiewende RA Prof. Dr. Henning Recknagel Honorarprofessor der Leibniz Universität Hannover Diskussion Firma/Universität: 13.45 16.25 Funktion/Lehrstuhl: 13.30 Begrüßung Prof. Dr. Knut Werner Lange Dekan und Direktor der Forschungsstelle für deutsches und europäisches Energierecht (FER) an der Universität Bayreuth 15.55Produkthaftung bei Stromveränderung RA Prof. Dr. Thomas Klindt Kanzlei Noerr LLP, München Name, Vorname, Titel: Empfang und Ausgabe der Tagungsunterlagen Kaffeepause Am gemeinsamen Abendessen nehme ich voraussichtlich O teil O nicht teil. 13.00 15.25 am 5./6. März 2015 in Bayreuth Donnerstag, 5. März 2015 Diskussion zu den 6. Bayreuther Energierechtstagen: „Energieversorgung in Zeiten der Energiewende“ Programm 15.05 Anmeldung Nach wie vor beherrscht die sog. Energiewende die gesellschaftliche Debatte in Deutschland. Während die Politik bei der Beseitigung ihrer Fehler zunehmend den Marktrealitäten und der technischen Entwicklung hinterherzuhinken droht, muss die Energieversorgung gleichwohl Tag für Tag aufs Neue sichergestellt werden. Gerade in unsicheren Zeiten kommt dem Vertragsrecht eine herausgehobene Rolle zu, das eine rechtssichere Anpassung an sich ändernde Marktbedingungen ebenso ermöglichen muss, wie es für eine angemessene Haftung bei Lieferproblemen zu sorgen hat. Neben zahlreichen energierechtlichen Sondervorschriften besitzt das Schuldrecht des BGB nach wie vor seine Berechtigung, um für eine sachgerechte Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien zu sorgen, was vor allem in einigen aktuellen Entscheidungen deutlich zum Ausdruck gekommen ist. Zugleich müssen die neuen regulatorischen Vorgaben beachtet werden, die vor allem die erneuerbaren Energien betreffen, aber mit dem Versuch ihrer Marktintegration auch Auswirkungen auf das Energieversorgungsrecht insgesamt haben. Hier stellen sich zunehmend Fragen nach einer hinreichenden Rechtfertigung der Tiefe des staatlichen Eingriffs in die unternehmerische Freiheit. Die Forschungsstelle für deutsches und europäisches Energierecht (FER) an der Universität Bayreuth möchte die Energieversorgung in den unruhigen Zeiten der Energiewende im Rahmen ihrer 6. Tagung einer genaueren rechtlichen Betrachtung unterwerfen. Im Zentrum stehen dabei ausgewählte Fragen des Energievertragsrechts ebenso wie Probleme des Rechts der erneuerbaren Energien. O Behördenvertreter Zielsetzung
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