Bekanntmachung GR-Ergebnisse Dezember 2016

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Bekanntmachung
Gemeinde Lohsa
Gemeindeverwaltung Lohsa, Am Rathaus 1, 02999 Lohsa
Bekanntmachung der Ergebnisse der Gemeinderatssitzung vom 13. Dezember 2016
1. Beschluss-Nr. GR 99-12/2016
Der Gemeinderat Lohsa beschließt die Sitzungstermine des Gemeinderates und seiner Ausschüsse gemäß
Anlage. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
19 Anwesende
Einstimmig, 19 Ja-Stimmen
2. Beschluss-Nr. GR 100-12/2016
Der Gemeinderat der Gemeinde Lohsa beschließt, mit dem WSV – Wassersportverein „Am Blauen
Wunder“ e.V., Fidelio – F. – Finke – Straße 12 in 01326 Dresden eine Vereinbarung zur Übertragung der § 4
Maßnahme „Weiterführende Planung und Realisierung der infrastrukturellen Erschließung des
Nordstrandes am Dreiweiberner See“ LMBV-Nr. O.394.0491 (VS-147-2015) abzuschließen und das Objekt zu
übergeben. Der Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechende Vereinbarung ggf. unter der Vornahme
Sinn wahrender Änderungen zu unterzeichnen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
19 Anwesende
Einstimmig, 19 Ja-Stimmen
3. Beschluss-Nr. GR 101-12/2016
Der Gemeinderat der Gemeinde Lohsa beschließt, ein Erbbaurecht für das Flurstück 112 der Gemarkung
Weißkollm, Flur 3 am Strand Weißkollm für den WSV – Wassersportverein „Am Blauen Wunder e.V., Fidelio
– F. – Finke – Straße 12 in 01326 Dresden als Erbbauberechtigter zu bestellen und ein entsprechendes
Erbbaugrundbuchblatt
anzulegen.
Der
Bürgermeister
wird
beauftragt,
den
beigefügten
Erbbaurechtsvertrag ggf. unter der Vornahme Sinn wahrender Änderungen zu unterzeichnen. Die Anlage
ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
20 Anwesende
Einstimmig, 20 Ja-Stimmen
4. Beschluss-Nr. GR 102-12/2016
Der Gemeinderat der Gemeinde Lohsa beschließt, auf Grund des vorliegenden Leistungs- und
Honorarangebotes die Planungsleistungen für die Erstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für die
künftige Entwicklung eines Vereinszentrums auf den ehemaligen Flächen des Zeltplatzes 1 (Tagesgäste)
mit einem Auftragswert von 49.821,42 € (brutto) an das Landschaftsarchitekturbüro Ernst Panse,
Martin-Hoop-Straße 12 in 02625 Bautzen zu vergeben. Für die Umsetzung dieses Beschlusses ist das Bau& Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung Lohsa zuständig. Mit dem Landschaftsarchitekturbüro ist ein
HOAI-Vertrag abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
20 Anwesende
Mit Stimmenmehrheit, 19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen
.
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5. Beschluss-Nr. GR 103-12/2016
Der Gemeinderat der Gemeinde Lohsa beschließt, die Veräußerung der Finnhütten Nr. 47, 48 und 49 in der
Finnhüttengemeinschaft am Friedersdorfer Strand. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen
Schritte einzuleiten, um die Ausschreibung vorzubereiten und auszuführen. Das Ergebnis wird dem
Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Beschluss wurde abgesetzt!
6. Beschluss-Nr. GR 104-12/2016
1. Der Gemeinderat Lohsa beschließt, die Vergabe von Bauleistungen für den Bau der
Schmutzwasserkanalisation in den Straßen „Am Anger, Wittichenauer Straße und Alte Poststraße“ im
Ortsteil Groß Särchen mit einem Gesamtauftragswert von
384.512,12 EUR brutto an die Firma
Nadebor Tief- und Landeskulturbau GmbH aus 02957 Krauschwitz.
2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Die Firma ist vom Zuschlag zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
20 Anwesende
Einstimmig, 18 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Stimmenenthaltung
7. Beschluss-Nr. GR 105-12/2016
1. Der Gemeinderat Lohsa beschließt die Vergabe von Bauleistungen für den Bau der
Trinkwasserleitung in der Straße „Zum Neuhof 52“ in 02999 Lohsa Ortsteil Litschen mit einem
Gesamtauftragswert von 66.339,91EUR brutto an die RSC Rohrbau- und Sanierungs GmbH.
2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Die Firma ist vom Zuschlag zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
20 Anwesende
Einstimmig, 19 Ja-Stimmen, 1 Stimmenenthaltung
8. Beschluss-Nr. GR 106-12/2016
Der Gemeinderat Lohsa beschließt:
1.Die während der Beteiligung entsprechend §§ 3 und 4a BauGB vorgebrachten
Bedenken und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger
Öffentlicher Belange hat der Gemeinderat Lohsa mit folgendem Ergebnis(Anhang)
geprüft.
2.Die Begründung der Abwägung ist im anliegenden Abwägungsprotokoll
(Stand 11.08.2016) welches Bestandteil dieses Beschlusses ist, im Einzelnen dargestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, die Anregungen und Hinweise vorgebracht
haben, vom Abwägungsergebnis in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis:
20 Anwesende
Mit Stimmenmehrheit, 16 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 4 Stimmenenthaltungen
9. Beschluss-Nr. GR 107-12/2016
Der Gemeinderat der Gemeinde Lohsa stimmt der Verlängerung der befristeten Besetzung der Stelle
„Sachgebietsleiterin Allgemeine Verwaltung“ aufgrund einer Elternzeitvertretung bis zum 31.08.2017 zu.
Die Stelle „Sachgebietsleiterin Allgemeine Verwaltung“ wird mit Frau Anne Düffort besetzt.
Abstimmungsergebnis:
20 Anwesende
Einstimmig, 19 Ja-Stimmen, 1 Stimmenenthaltung
10. Beschluss-Nr. GR 108-12/2016
Der Gemeinderat der Gemeinde Lohsa stimmt der als Anlage beigefügten 1. Änderung zur
Schulzweckvereinbarung vom 11.02.2011 zwischen der Gemeinde Lohsa und der Gemeinde Spreetal zu.
Die Anlage ist Bestandteil der Beschlussvorlage.
Abstimmungsergebnis:
20 Anwesende
Mit Stimmenmehrheit, 10 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 1 Stimmenenthaltung
.
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11. Beschluss-Nr. GR 109-12/2016
Der Gemeinderat Lohsa beschließt die Änderung der Anlage zu § 4 der Elternbeitragssatzung für
Kindertageseinrichtungen und Tagespflege der Gemeinde Lohsa vom 11. November 2015 gemäß der
beigefügten Anlage 1 mit Wirkung zum 01.01.2017. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
20 Anwesende
Mit Stimmenmehrheit, 13 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen
12. Beschluss-Nr. GR 110-12/2016
Der Gemeinderat beschließt die Restverbindlichkeit in Höhe von 35.305,35 EUR des Investitionsdarlehens
der Gemeinde Lohsa mit der Darlehensnummer 617 0000 544 (Schuldurkunde zwischen der
Ostsächsischen Sparkasse Dresden und der Gemeinde Lohsa über ursprünglich 204.516,75 EUR vom
23.12.1996) zum 31.12.2016 aus Mitteln der investiven Schlüsselzuweisung außerordentlich zu tilgen.
Abstimmungsergebnis:
20 Anwesende
Einstimmig, 20 Ja-Stimmen
13. Beschluss-Nr. GR 111-12/2016
Der Gemeinderat der Gemeinde Lohsa stimmt der Aufnahme eines Kredites in Form eines Drei-MonatsEuribor-Darlehens bei der Sächsischen Aufbaubank Dresden in Höhe von 523.300,00 EUR mit einer Laufzeit
von drei Jahren zu. Der Kredit dient im Rahmen der Umsetzung der Resterschließung nach dem
Abwasserbeseitigungskonzept für die Ortsteile Groß Särchen und Koblenz entsprechend der
Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft der Vorfinanzierung der Baumaßnahmen. Nach Abschluss der
Baumaßnahmen wird der Kredit durch ein zinsverbilligtes Förderdarlehen abgelöst.
Abstimmungsergebnis:
20 Anwesende
Einstimmig, 20 Ja-Stimmen
Ausschüsse und Sitzungen
05.01.2017 Sitzungen der Ausschüsse
10.01.2017 Sitzung des Gemeinderates
26.01.2017 Sitzung der Ortsvorsteher
Lohsa, den 14.12.2016
Thomas Leberecht
Bürgermeister
Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag, dem 10. Januar 2017 um 18.00 Uhr im
Rathaus der Gemeinde Lohsa statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den örtlichen Informationsschaukästen.
Verfahrensvermerk: …………………….
Ausgehangen am: ……………………..
Abgenommen:
………………….….
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Anlage zum Beschluss GR 99-12/2016
Der Gemeinderat tagt im Ratssaal des
Rathauses der Gemeinde Lohsa um
18.00 Uhr am:
Der Technische Ausschuss (17.00 Uhr),
der Verwaltungsausschuss (18.00 Uhr) tagt im
Raum 1.04 des Rathauses Lohsa am:
Dienstag
07.02.
Donnerstag
02.02.
Dienstag
07.03.
Donnerstag
02.03.
Dienstag
11.04.
Donnerstag
06.04.
Dienstag
09.05.
Donnerstag
04.05.
Dienstag
06.06.
Donnerstag
01.06.
Sitzungspause
Sitzungspause
Dienstag
15.08.
Donnerstag
10.08.
Dienstag
12.09.
Donnerstag
07.09.
Dienstag
17.10.
Donnerstag
12.10.
Dienstag
07.11.
Donnerstag
02.11.
Dienstag
12.12.
Donnerstag
07.12.
Die Beratungen mit den Ortsvorstehern (18.00
Uhr) finden im Beratungsraum
Nr. 1.04 des Rathauses Gemeinde Lohsa zu
folgenden Terminen statt:
Donnerstag
26.01.
Donnerstag
27.04.
Donnerstag
31.08.
Donnerstag
26.10.
Anlage zum Beschluss GR 109-12/2016
1. Änderung der Anlage zu § 4 der Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege
der Gemeinde Lohsa vom 11. November 2015
Absatz 1 der Anlage wird wie folgt geändert:
(1) „Der Elternbeitrag beträgt
1. bei der Betreuung als Krippenkind gemäß § 1 Abs. 2 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich 9
Stunden 196,00 EUR pro Monat,
2. bei der Betreuung als Kindergartenkind gemäß § 1 Abs. 3 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich 9
Stunden 110,00 EUR pro Monat,
3. bei der Betreuung als Hortkind gemäß § 1 Abs. 4 SächsKitaG für die Betreuungszeit
von täglich 6 Stunden 62,40 EUR pro Monat.“
Die Absätze 2 bis 6 bleiben unverändert.
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Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig
zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1.
die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2.
Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind,
3.
hat,
der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs.2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen
4.
vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a)
die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b)
die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des
Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4
Satz1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
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