8 Bekanntmachung Gemeinde Lohsa Gemeindeverwaltung Lohsa, Am Rathaus 1, 02999 Lohsa Bekanntmachung der Ergebnisse der Gemeinderatssitzung vom 13. Dezember 2016 1. Beschluss-Nr. GR 99-12/2016 Der Gemeinderat Lohsa beschließt die Sitzungstermine des Gemeinderates und seiner Ausschüsse gemäß Anlage. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. Abstimmungsergebnis: 19 Anwesende Einstimmig, 19 Ja-Stimmen 2. Beschluss-Nr. GR 100-12/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Lohsa beschließt, mit dem WSV – Wassersportverein „Am Blauen Wunder“ e.V., Fidelio – F. – Finke – Straße 12 in 01326 Dresden eine Vereinbarung zur Übertragung der § 4 Maßnahme „Weiterführende Planung und Realisierung der infrastrukturellen Erschließung des Nordstrandes am Dreiweiberner See“ LMBV-Nr. O.394.0491 (VS-147-2015) abzuschließen und das Objekt zu übergeben. Der Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechende Vereinbarung ggf. unter der Vornahme Sinn wahrender Änderungen zu unterzeichnen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Abstimmungsergebnis: 19 Anwesende Einstimmig, 19 Ja-Stimmen 3. Beschluss-Nr. GR 101-12/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Lohsa beschließt, ein Erbbaurecht für das Flurstück 112 der Gemarkung Weißkollm, Flur 3 am Strand Weißkollm für den WSV – Wassersportverein „Am Blauen Wunder e.V., Fidelio – F. – Finke – Straße 12 in 01326 Dresden als Erbbauberechtigter zu bestellen und ein entsprechendes Erbbaugrundbuchblatt anzulegen. Der Bürgermeister wird beauftragt, den beigefügten Erbbaurechtsvertrag ggf. unter der Vornahme Sinn wahrender Änderungen zu unterzeichnen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Abstimmungsergebnis: 20 Anwesende Einstimmig, 20 Ja-Stimmen 4. Beschluss-Nr. GR 102-12/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Lohsa beschließt, auf Grund des vorliegenden Leistungs- und Honorarangebotes die Planungsleistungen für die Erstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für die künftige Entwicklung eines Vereinszentrums auf den ehemaligen Flächen des Zeltplatzes 1 (Tagesgäste) mit einem Auftragswert von 49.821,42 € (brutto) an das Landschaftsarchitekturbüro Ernst Panse, Martin-Hoop-Straße 12 in 02625 Bautzen zu vergeben. Für die Umsetzung dieses Beschlusses ist das Bau& Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung Lohsa zuständig. Mit dem Landschaftsarchitekturbüro ist ein HOAI-Vertrag abzuschließen. Abstimmungsergebnis: 20 Anwesende Mit Stimmenmehrheit, 19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen . 1 5. Beschluss-Nr. GR 103-12/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Lohsa beschließt, die Veräußerung der Finnhütten Nr. 47, 48 und 49 in der Finnhüttengemeinschaft am Friedersdorfer Strand. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um die Ausschreibung vorzubereiten und auszuführen. Das Ergebnis wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Beschluss wurde abgesetzt! 6. Beschluss-Nr. GR 104-12/2016 1. Der Gemeinderat Lohsa beschließt, die Vergabe von Bauleistungen für den Bau der Schmutzwasserkanalisation in den Straßen „Am Anger, Wittichenauer Straße und Alte Poststraße“ im Ortsteil Groß Särchen mit einem Gesamtauftragswert von 384.512,12 EUR brutto an die Firma Nadebor Tief- und Landeskulturbau GmbH aus 02957 Krauschwitz. 2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Die Firma ist vom Zuschlag zu informieren. Abstimmungsergebnis: 20 Anwesende Einstimmig, 18 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Stimmenenthaltung 7. Beschluss-Nr. GR 105-12/2016 1. Der Gemeinderat Lohsa beschließt die Vergabe von Bauleistungen für den Bau der Trinkwasserleitung in der Straße „Zum Neuhof 52“ in 02999 Lohsa Ortsteil Litschen mit einem Gesamtauftragswert von 66.339,91EUR brutto an die RSC Rohrbau- und Sanierungs GmbH. 2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Die Firma ist vom Zuschlag zu informieren. Abstimmungsergebnis: 20 Anwesende Einstimmig, 19 Ja-Stimmen, 1 Stimmenenthaltung 8. Beschluss-Nr. GR 106-12/2016 Der Gemeinderat Lohsa beschließt: 1.Die während der Beteiligung entsprechend §§ 3 und 4a BauGB vorgebrachten Bedenken und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger Öffentlicher Belange hat der Gemeinderat Lohsa mit folgendem Ergebnis(Anhang) geprüft. 2.Die Begründung der Abwägung ist im anliegenden Abwägungsprotokoll (Stand 11.08.2016) welches Bestandteil dieses Beschlusses ist, im Einzelnen dargestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, vom Abwägungsergebnis in Kenntnis zu setzen. Abstimmungsergebnis: 20 Anwesende Mit Stimmenmehrheit, 16 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 4 Stimmenenthaltungen 9. Beschluss-Nr. GR 107-12/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Lohsa stimmt der Verlängerung der befristeten Besetzung der Stelle „Sachgebietsleiterin Allgemeine Verwaltung“ aufgrund einer Elternzeitvertretung bis zum 31.08.2017 zu. Die Stelle „Sachgebietsleiterin Allgemeine Verwaltung“ wird mit Frau Anne Düffort besetzt. Abstimmungsergebnis: 20 Anwesende Einstimmig, 19 Ja-Stimmen, 1 Stimmenenthaltung 10. Beschluss-Nr. GR 108-12/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Lohsa stimmt der als Anlage beigefügten 1. Änderung zur Schulzweckvereinbarung vom 11.02.2011 zwischen der Gemeinde Lohsa und der Gemeinde Spreetal zu. Die Anlage ist Bestandteil der Beschlussvorlage. Abstimmungsergebnis: 20 Anwesende Mit Stimmenmehrheit, 10 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 1 Stimmenenthaltung . 2 11. Beschluss-Nr. GR 109-12/2016 Der Gemeinderat Lohsa beschließt die Änderung der Anlage zu § 4 der Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege der Gemeinde Lohsa vom 11. November 2015 gemäß der beigefügten Anlage 1 mit Wirkung zum 01.01.2017. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Abstimmungsergebnis: 20 Anwesende Mit Stimmenmehrheit, 13 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen 12. Beschluss-Nr. GR 110-12/2016 Der Gemeinderat beschließt die Restverbindlichkeit in Höhe von 35.305,35 EUR des Investitionsdarlehens der Gemeinde Lohsa mit der Darlehensnummer 617 0000 544 (Schuldurkunde zwischen der Ostsächsischen Sparkasse Dresden und der Gemeinde Lohsa über ursprünglich 204.516,75 EUR vom 23.12.1996) zum 31.12.2016 aus Mitteln der investiven Schlüsselzuweisung außerordentlich zu tilgen. Abstimmungsergebnis: 20 Anwesende Einstimmig, 20 Ja-Stimmen 13. Beschluss-Nr. GR 111-12/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Lohsa stimmt der Aufnahme eines Kredites in Form eines Drei-MonatsEuribor-Darlehens bei der Sächsischen Aufbaubank Dresden in Höhe von 523.300,00 EUR mit einer Laufzeit von drei Jahren zu. Der Kredit dient im Rahmen der Umsetzung der Resterschließung nach dem Abwasserbeseitigungskonzept für die Ortsteile Groß Särchen und Koblenz entsprechend der Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft der Vorfinanzierung der Baumaßnahmen. Nach Abschluss der Baumaßnahmen wird der Kredit durch ein zinsverbilligtes Förderdarlehen abgelöst. Abstimmungsergebnis: 20 Anwesende Einstimmig, 20 Ja-Stimmen Ausschüsse und Sitzungen 05.01.2017 Sitzungen der Ausschüsse 10.01.2017 Sitzung des Gemeinderates 26.01.2017 Sitzung der Ortsvorsteher Lohsa, den 14.12.2016 Thomas Leberecht Bürgermeister Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag, dem 10. Januar 2017 um 18.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Lohsa statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den örtlichen Informationsschaukästen. Verfahrensvermerk: ……………………. Ausgehangen am: …………………….. Abgenommen: ………………….…. . 3 Anlage zum Beschluss GR 99-12/2016 Der Gemeinderat tagt im Ratssaal des Rathauses der Gemeinde Lohsa um 18.00 Uhr am: Der Technische Ausschuss (17.00 Uhr), der Verwaltungsausschuss (18.00 Uhr) tagt im Raum 1.04 des Rathauses Lohsa am: Dienstag 07.02. Donnerstag 02.02. Dienstag 07.03. Donnerstag 02.03. Dienstag 11.04. Donnerstag 06.04. Dienstag 09.05. Donnerstag 04.05. Dienstag 06.06. Donnerstag 01.06. Sitzungspause Sitzungspause Dienstag 15.08. Donnerstag 10.08. Dienstag 12.09. Donnerstag 07.09. Dienstag 17.10. Donnerstag 12.10. Dienstag 07.11. Donnerstag 02.11. Dienstag 12.12. Donnerstag 07.12. Die Beratungen mit den Ortsvorstehern (18.00 Uhr) finden im Beratungsraum Nr. 1.04 des Rathauses Gemeinde Lohsa zu folgenden Terminen statt: Donnerstag 26.01. Donnerstag 27.04. Donnerstag 31.08. Donnerstag 26.10. Anlage zum Beschluss GR 109-12/2016 1. Änderung der Anlage zu § 4 der Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege der Gemeinde Lohsa vom 11. November 2015 Absatz 1 der Anlage wird wie folgt geändert: (1) „Der Elternbeitrag beträgt 1. bei der Betreuung als Krippenkind gemäß § 1 Abs. 2 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich 9 Stunden 196,00 EUR pro Monat, 2. bei der Betreuung als Kindergartenkind gemäß § 1 Abs. 3 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich 9 Stunden 110,00 EUR pro Monat, 3. bei der Betreuung als Hortkind gemäß § 1 Abs. 4 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich 6 Stunden 62,40 EUR pro Monat.“ Die Absätze 2 bis 6 bleiben unverändert. . 4 Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. hat, der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs.2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. . 5
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