perfekte Momente erleben
Mediadaten 2017
Preisliste gültig ab 01.01.2017 · Radio Brocken Nr. 25 · 89.0 RTL Nr. 17
Funkhaus Halle Wo Werbung wirkt!
Zwei erfolgreiche Programme, drei Bundesländer und jede Menge professionelle Lösungen für
Werbekampagnen stehen für das Funkhaus Halle. Von klassischer Spotwerbung über digitale
Onlinewerbung bis hin zur individuellen Veranstaltungskommunikation bietet das Funkhaus Halle ganzheitliche Konzepte, die zum Erfolg führen.
Radio Brocken erreicht täglich jeden dritten Sachsen-Anhalter. Der Reichweitenerfolg, das
hörer­nahe Unterhaltungs- und Serviceprogramm sowie das Engagement des Senders in den
Regionen des Landes machen Radio Brocken dabei zu einem gefragten Werbeträger vor allem
für hiesige Unternehmen. 89.0 RTL sendet auf einer der reichweitenstärksten Einzelfrequenzen
Deutschlands für 10 Millionen Menschen. Das Programm ist dynamisch, jung, authentisch und
damit gerade für eine junge Zielgruppe der optimale Werbeträger.
2,9 Millionen Streaming-Zugriffe pro Monat auf die Angebote des Funkhauses Halle zeigen,
dass auch die Online-Radionutzung weiter auf dem Vormarsch ist. 89.0 RTL zählt zu den meistgenutzten Streaming-Angeboten aus Sachsen-Anhalt (ma 2016 IP Audio III).
PROFESSIONELLE
LÖSUNGEN
ERFOLGREICHE
KAMPAGNEN
2
Team
80 Mitarbeiter
Funkhaus
1.000 m2 Studio- & Büro­fläche über den
Dächern von Halle (Saale) sowie das
Hauptstadtstudio in Magdeburg
Hörer
1,47 Millionen täglich
ma 2016 Radio II, Hörer pro Tag, 5-24 Uhr (Mo-Fr), brutto,
dt.-spr. 10+ BRD gesamt
Streamingabrufe
2,9 Millionen Tune Ins pro Monat
August 2016, Radio Brocken & 89.0 RTL Homepages,
Apps und Aggregatoren
Funkhaus Halle Wir finden Ihren perfekten Moment
3
Vom Radio zum Kommunikationshandelshaus – so kann man die aktuelle Entwicklung beschreiben,
die wir gerade mit dem Funkhaus Halle vollziehen. Auch wenn die klassische Hörfunkwerbung noch
lange im Mittelpunkt unseres Schaffens stehen wird, sind die digitalen Trends klar erkennbar. Die
Welt wird zunehmend mobil und neben dem bisher stärksten Übertragungsweg UKW bieten sich
durch den rasant fortschreitenden technischen Wandel ganz neue Möglichkeiten, um unsere Hörer
in allen Alltagssituationen erreichen zu können und somit neue „Touch Points“ zu nutzen.
Genau an diesem Punkt kommen Sie als Kunde ins Spiel. Gemeinsam mit Ihnen machen wir uns
auf die Suche nach dem perfekten Moment für Ihre Werbung. Nicht die Werbung von der Stange,
sondern ein maßgeschneidertes Kommunikationskonzept für Ihre individuellen Bedürfnisse ist unser
Antrieb für eine gewinnbringende Zusammenarbeit mit Ihnen. Auch wenn erfolgreiche Werbung
am Ende immer irgendwie verkaufen soll, geht es uns darum, für jeden Kunden die Frage zu beantworten, wen wir wann und wo mit welcher Botschaft erreichen wollen. Genau hier zeigen sich
die Vorteile von Radio. Kein anderes Werbemedium kann auf diese Fragen so erfolgversprechende
Antworten liefern.
Wir freuen uns auf Ihre spannenden Herausforderungen. Und versprochen ist versprochen:
Wir finden Ihren perfekten Moment!
Ihren persönlichen Ansprechpartner und alle
aktuellen Informationen rund um das Funkhaus
Halle finden Sie auf
Mike Bröhl
Geschäftsführer
Funkhaus Halle
Sie sind neugierig?
www.funkhaus-halle.de
Radio Brocken
89.0 RTL
Sachsen-Anhalt
Hit-Kombi
Multimedia
Kontakt / AGB
Radio Brocken Die beste Musik für Sachsen-Anhalt
4
Radio Brocken kann von mehr als 4 Millionen Menschen in Sachsen-Anhalt und den angrenzenden Bundesländern empfangen werden. Jeder Dritte im Land hört täglich Radio Brocken, den
Sender für Sachsen-Anhalt.
Radio Brocken versorgt seine Hörer mit einem Programm, das keine Wünsche offen lässt: die
beste Musik für Sachsen-Anhalt, die wichtigsten Nachrichten aus der Region, minutengenaue
Stauwartezeiten und aktuelle Wetteraussichten.
Radio Brocken ist regionale Werbung auf den Punkt. Neun von zehn Hörern kommen aus SachsenAnhalt. Vier Senderegionen ermöglichen die kostenoptimale und genaue Zielgruppenansprache.
Alle aktuellen Angebote für Radio Brocken finden Sie auf
Wittenberge
Altmark
Salzwedel
www.funkhaus-halle.de
Stendal
Gardelegen
Wolfsburg
Burg
Haldensleben
Musikformat
Adult Contemporary (AC),
Die beste Musik für Sachsen-Anhalt
Zielgruppe
Bevölkerung Sachsen-Anhalts zwischen
30 und 59 Jahren
Magdeburg / Harz
Magdeburg
Schönebeck
Halberstadt
Wernigerode
Sachsen-Anhalt und angrenzende
Bundesländer
Verbreitung
11 UKW-Frequenzen unterteilt in
4 Senderegionen sowie im Kabel,
im Web, als App und über DAB+
Dessau-Roßlau / Wittenberg
Staßfurt
Lutherstadt
Dessau-Roßlau Wittenberg
Quedlinburg
Bernburg
Aschersleben
Lutherstadt Eisleben
Sendegebiet
Brandenburg/H.
Genthin
Sangerhausen
Bitterfeld-Wolfen
Halle
Halle / Leipzig
Weißenfels
Naumburg
Jena
Zeitz
Leipzig
Radio Brocken Reichweiten pro Stunde, Montag – Freitag
5
Hörerzahlen
112.000
99.000
68.000
89.000
79.000
116.000
120.000
126.000
117.000
139.000
84.000
60.000
79.000
90.000
143.000
121.000
120.000
129.000
150.000
41.000
30.000
5–6
6–7
7–8
8–9
9 – 10
10 – 11
11 – 12
12 – 13
13 – 14
14 – 15
15 – 16
16 – 17
17 – 18
18 – 19
19 – 20
Ø 6 – 18
Sendestunden
Kennzahlen
Weitester Hörerkreis (Mo – So)
Hörer pro Tag (Mo – Fr)
Funkhaus Halle
1.201.000
640.000
Radio Brocken
Ø-Std. 6 – 18 Uhr (Mo – Fr)
Ø-Std. 6 – 18 Uhr (Sa)
Ø-Std. 6 – 18 Uhr (So)
89.0 RTL
112.000
62.000
70.000
Sachsen-Anhalt
Hit-Kombi
Quelle: ma 2016 Radio II,
Auswertungsbasis: dt.-spr. Bevölkerung ab 10 Jahren
Multimedia
Kontakt / AGB
Radio Brocken GESAMTBELEGUNG
6
Montag – Freitag, Preisgruppen nach Spotlänge
Mengenrabatte
Sende-
1 – 15 Sekunden
16 – 24 Sekunden
25 – 34 Sekunden
ab 35 Sekunden
stunde
(Euro / Sekunde)
(Euro / Sekunde)
(Euro / Sekunde)
(Euro / Sekunde)
0–5
5–6
6–7
7–8
8–9
9 – 10
10 – 11
11 – 12
12 – 13
13 – 14
14 – 15
15 – 16
16 – 17
17 – 18
18 – 19
19 – 20
20 – 21
21 – 24
3,00 €
7,00 €
15,00 €
15,50 €
15,00 €
11,50 €
9,00 €
9,00 €
9,00 €
8,00 €
8,00 €
8,00 €
10,00 €
7,00 €
7,00 €
5,50 €
4,00 €
3,00 €
2,89 €
6,74 €
14,46 €
14,94 €
14,46 €
11,08 €
8,67 €
8,67 €
8,67 €
7,71 €
7,71 €
7,71 €
9,64 €
6,74 €
6,74 €
5,30 €
3,86 €
2,89 €
2,73 €
6,36 €
13,64 €
14,09 €
13,64 €
10,45 €
8,18 €
8,18 €
8,18 €
7,27 €
7,27 €
7,27 €
9,09 €
6,36 €
6,36 €
5,00 €
3,64 €
2,73 €
2,59 €
6,04 €
12,96 €
13,39 €
12,96 €
9,93 €
7,77 €
7,77 €
7,77 €
6,91 €
6,91 €
6,91 €
8,64 €
6,04 €
6,04 €
4,75 €
3,46 €
2,59 €
Ø 6 – 18
10,42 €
10,04 €
9,47 €
9,00 €
Spotlängen­bonus
(gerundet)
-3,6 %
-9,1 %
-13,6 %
Bei einem jährlichen Sendevolumen ab
500 Sekunden
1.000 Sekunden
3.000 Sekunden
5.000 Sekunden
7.000 Sekunden
10.000 Sekunden
13.000 Sekunden
16.000 Sekunden
20.000 Sekunden
1,0 %
2,0 %
3,0 %
5,0 %
7,0 %
9,0 %
11,0 %
13,0 %
15,0 %
Radio Brocken GESAMTBELEGUNG
7
Samstag, Preisgruppen nach Spotlänge
Sonntag, Preisgruppen nach Spotlänge
Sende-
1 – 15 Sekunden 16 – 24 Sekunden 25 – 34 Sekunden ab 35 Sekunden
1 – 15 Sekunden 16 – 24 Sekunden 25 – 34 Sekunden ab 35 Sekunden
stunde
(Euro / Sekunde) (Euro / Sekunde) (Euro / Sekunde) (Euro / Sekunde)
(Euro / Sekunde) (Euro / Sekunde) (Euro / Sekunde) (Euro / Sekunde)
0–6
6–7
7–8
8–9
9 – 10
10 – 11
11 – 12
12 – 13
13 – 14
14 – 15
15 – 16
16 – 17
17 – 18
18 – 20
20 – 24
3,00 €
4,00 €
5,50 €
8,00 €
9,00 €
9,00 €
9,00 €
7,50 €
6,00 €
4,50 €
4,50 €
4,00 €
4,00 €
4,00 €
3,00 €
2,89 €
3,86 €
5,30 €
7,71 €
8,67 €
8,67 €
8,67 €
7,23 €
5,78 €
4,34 €
4,34 €
3,86 €
3,86 €
3,86 €
2,89 €
2,73 €
3,64 €
5,00 €
7,27 €
8,18 €
8,18 €
8,18 €
6,82 €
5,45 €
4,09 €
4,09 €
3,64 €
3,64 €
3,64 €
2,73 €
2,59 €
3,46 €
4,75 €
6,91 €
7,77 €
7,77 €
7,77 €
6,48 €
5,18 €
3,89 €
3,89 €
3,46 €
3,46 €
3,46 €
2,59 €
3,00 €
4,00 €
5,50 €
8,00 €
8,00 €
8,00 €
8,00 €
6,50 €
5,50 €
4,50 €
4,00 €
4,00 €
4,00 €
4,00 €
3,00 €
2,89 €
3,86 €
5,30 €
7,71 €
7,71 €
7,71 €
7,71 €
6,26 €
5,30 €
4,34 €
3,86 €
3,86 €
3,86 €
3,86 €
2,89 €
2,73 €
3,64 €
5,00 €
7,27 €
7,27 €
7,27 €
7,27 €
5,91 €
5,00 €
4,09 €
3,64 €
3,64 €
3,64 €
3,64 €
2,73 €
2,59 €
3,46 €
4,75 €
6,91 €
6,91 €
6,91 €
6,91 €
5,61 €
4,75 €
3,89 €
3,46 €
3,46 €
3,46 €
3,46 €
2,59 €
Ø 6 – 18
6,25 €
6,02 €
5,68 €
5,40 €
5,83 €
5,62 €
5,30 €
5,04 €
Spotlängen­bonus
(gerundet)
-3,6 %
-9,1 %
-13,6 %
Spotlängen­bonus
(gerundet)
-3,6 %
-9,1 %
-13,6 %
Grundlage für die Abrechnung sind die effektiv ausgestrahlten Sendesekunden innerhalb der betreffenden Sendestunde und Preisgruppe. Die ausgewiesenen Durchschnittspreise dienen nur der Information – Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Preise gültig ab 1.1.2017 und zzgl. ges. MwSt.
Funkhaus Halle
Radio Brocken
89.0 RTL
Sachsen-Anhalt
Hit-Kombi
Multimedia
Kontakt / AGB
Radio Brocken Senderegion Magdeburg/Harz
8
Montag – Freitag, Preisgruppen nach Spotlänge
Sende-
1 – 15 Sekunden
16 – 24 Sekunden
25 – 34 Sekunden
ab 35 Sekunden
stunde
(Euro / Sekunde)
(Euro / Sekunde)
(Euro / Sekunde)
(Euro / Sekunde)
0–5
5–6
6–7
7–8
8–9
9 – 10
10 – 11
11 – 12
12 – 13
13 – 14
14 – 15
15 – 16
16 – 17
17 – 18
18 – 19
19 – 20
20 – 21
21 – 24
1,00 €
2,85 €
6,15 €
6,70 €
6,25 €
4,95 €
4,15 €
4,00 €
4,00 €
3,75 €
3,75 €
3,95 €
4,50 €
3,30 €
2,85 €
2,00 €
1,55 €
1,00 €
0,96 €
2,75 €
5,93 €
6,46 €
6,02 €
4,77 €
4,00 €
3,86 €
3,86 €
3,61 €
3,61 €
3,81 €
4,34 €
3,18 €
2,75 €
1,93 €
1,49 €
0,96 €
0,91 €
2,59 €
5,59 €
6,09 €
5,68 €
4,50 €
3,77 €
3,64 €
3,64 €
3,41 €
3,41 €
3,59 €
4,09 €
3,00 €
2,59 €
1,82 €
1,41 €
0,91 €
0,86 €
2,46 €
5,31 €
5,79 €
5,40 €
4,28 €
3,58 €
3,46 €
3,46 €
3,24 €
3,24 €
3,41 €
3,89 €
2,85 €
2,46 €
1,73 €
1,34 €
0,86 €
Ø 6 – 18
4,62 €
4,45 €
4,20 €
3,99 €
Spotlängen­bonus
(gerundet)
-3,6 %
-9,1 %
-13,6 %
Mengenrabatte: siehe Gesamtbelegung
Wittenberge
Salzwedel
Osterburg
Stendal
Gardelegen
Wolfsburg
Brandenburg/H.
Genthin
Burg
Haldensleben
Magdeburg / Harz
Magdeburg
Schönebeck
Halberstadt
Wernigerode
Staßfurt
Lutherstadt
Dessau-Roßlau Wittenberg
Quedlinburg
Bernburg
Aschersleben
Lutherstadt Eisleben
Sangerhausen
Bitterfeld-Wolfen
Halle
Leipzig
Weißenfels
Naumburg
Zeitz
Jena
Blankenburg: 99,9 MHz
Magdeburg: 105,7 MHz
Wernigerode: 105,4 MHz
Radio Brocken Senderegion Magdeburg/Harz
9
Samstag, Preisgruppen nach Spotlänge
Sonntag, Preisgruppen nach Spotlänge
Sende-
1 – 15 Sekunden 16 – 24 Sekunden 25 – 34 Sekunden ab 35 Sekunden
1 – 15 Sekunden 16 – 24 Sekunden 25 – 34 Sekunden ab 35 Sekunden
stunde
(Euro / Sekunde) (Euro / Sekunde) (Euro / Sekunde) (Euro / Sekunde)
(Euro / Sekunde) (Euro / Sekunde) (Euro / Sekunde) (Euro / Sekunde)
0–6
6–7
7–8
8–9
9 – 10
10 – 11
11 – 12
12 – 13
13 – 14
14 – 15
15 – 16
16 – 17
17 – 18
18 – 20
20 – 24
1,00 €
1,80 €
2,45 €
3,50 €
4,00 €
4,00 €
4,00 €
3,30 €
2,65 €
2,00 €
2,00 €
1,75 €
1,75 €
1,20 €
1,00 €
0,96 €
1,74 €
2,36 €
3,37 €
3,86 €
3,86 €
3,86 €
3,18 €
2,55 €
1,93 €
1,93 €
1,69 €
1,69 €
1,16 €
0,96 €
0,91 €
1,64 €
2,23 €
3,18 €
3,64 €
3,64 €
3,64 €
3,00 €
2,41 €
1,82 €
1,82 €
1,59 €
1,59 €
1,09 €
0,91 €
0,86 €
1,56 €
2,12 €
3,02 €
3,46 €
3,46 €
3,46 €
2,85 €
2,29 €
1,73 €
1,73 €
1,51 €
1,51 €
1,04 €
0,86 €
1,00 €
1,20 €
1,85 €
2,95 €
2,95 €
2,95 €
2,95 €
2,20 €
1,80 €
1,80 €
1,75 €
1,50 €
1,50 €
1,20 €
1,00 €
0,96 €
1,16 €
1,78 €
2,84 €
2,84 €
2,84 €
2,84 €
2,12 €
1,74 €
1,74 €
1,69 €
1,44 €
1,44 €
1,16 €
0,96 €
0,91 €
1,09 €
1,68 €
2,68 €
2,68 €
2,68 €
2,68 €
2,00 €
1,64 €
1,64 €
1,59 €
1,36 €
1,36 €
1,09 €
0,91 €
0,86 €
1,04 €
1,60 €
2,55 €
2,55 €
2,55 €
2,55 €
1,90 €
1,56 €
1,56 €
1,51 €
1,29 €
1,29 €
1,04 €
0,86 €
Ø 6 – 18
2,77 €
2,67 €
2,52 €
2,39 €
2,12 €
2,04 €
1,92 €
1,83 €
Spotlängen­bonus
(gerundet)
-3,6 %
-9,1 %
-13,6 %
Spotlängen­bonus
(gerundet)
-3,6 %
-9,1 %
-13,6 %
Grundlage für die Abrechnung sind die effektiv ausgestrahlten Sendesekunden innerhalb der betreffenden Sendestunde und Preisgruppe. Die ausgewiesenen Durchschnittspreise dienen nur der Information – Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Preise gültig ab 1.1.2017 und zzgl. ges. MwSt.
Funkhaus Halle
Radio Brocken
89.0 RTL
Sachsen-Anhalt
Hit-Kombi
Multimedia
Kontakt / AGB
Radio Brocken Senderegion Halle / Leipzig
10
Montag – Freitag, Preisgruppen nach Spotlänge
Sende-
1 – 15 Sekunden
16 – 24 Sekunden
25 – 34 Sekunden
ab 35 Sekunden
stunde
(Euro / Sekunde)
(Euro / Sekunde)
(Euro / Sekunde)
(Euro / Sekunde)
0–5
5–6
6–7
7–8
8–9
9 – 10
10 – 11
11 – 12
12 – 13
13 – 14
14 – 15
15 – 16
16 – 17
17 – 18
18 – 19
19 – 20
20 – 21
21 – 24
1,00 €
2,65 €
5,60 €
6,05 €
5,65 €
4,60 €
3,85 €
3,65 €
3,65 €
3,30 €
3,30 €
3,75 €
4,15 €
3,10 €
2,60 €
1,80 €
1,45 €
1,00 €
0,96 €
2,55 €
5,40 €
5,83 €
5,45 €
4,43 €
3,71 €
3,52 €
3,52 €
3,18 €
3,18 €
3,61 €
4,00 €
2,99 €
2,50 €
1,74 €
1,40 €
0,96 €
0,91 €
2,41 €
5,09 €
5,50 €
5,14 €
4,18 €
3,50 €
3,32 €
3,32 €
3,00 €
3,00 €
3,41 €
3,77 €
2,82 €
2,36 €
1,64 €
1,32 €
0,91 €
0,86 €
2,29 €
4,84 €
5,23 €
4,88 €
3,97 €
3,33 €
3,15 €
3,15 €
2,85 €
2,85 €
3,24 €
3,58 €
2,68 €
2,24 €
1,56 €
1,25 €
0,86 €
Ø 6 – 18
4,22 €
4,07 €
3,84 €
3,65 €
Spotlängen­bonus
(gerundet)
-3,6 %
-9,1 %
-13,6 %
Mengenrabatte: siehe Gesamtbelegung
Wittenberge
Salzwedel
Stendal
Gardelegen
Wolfsburg
Brandenburg/H.
Genthin
Burg
Haldensleben
Magdeburg
Schönebeck
Halberstadt
Wernigerode
Staßfurt
Lutherstadt
Dessau-Roßlau Wittenberg
Quedlinburg
Bernburg
Aschersleben
Bitterfeld-Wolfen
Lutherstadt Eisleben
Sangerhausen
Halle
Leipzig
Weißenfels
Naumburg
Zeitz
Jena
Halle:
Lutherstadt Eisleben:
Naumburg:
Sangerhausen:
Zeitz:
93,5 MHz
93,7 MHz
98,8 MHz
107,1 MHz
99,1 MHz
Radio Brocken Senderegion Halle / Leipzig
11
Samstag, Preisgruppen nach Spotlänge
Sonntag, Preisgruppen nach Spotlänge
Sende-
1 – 15 Sekunden 16 – 24 Sekunden 25 – 34 Sekunden ab 35 Sekunden
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1,74 €
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3,07 €
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Ø 6 – 18
2,46 €
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2,13 €
1,99 €
1,92 €
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Spotlängen­bonus
(gerundet)
-3,6 %
-9,1 %
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Spotlängen­bonus
(gerundet)
-3,6 %
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Grundlage für die Abrechnung sind die effektiv ausgestrahlten Sendesekunden innerhalb der betreffenden Sendestunde und Preisgruppe. Die ausgewiesenen Durchschnittspreise dienen nur der Information – Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Preise gültig ab 1.1.2017 und zzgl. ges. MwSt.
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12
Montag – Freitag, Preisgruppen nach Spotlänge
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1 – 15 Sekunden
16 – 24 Sekunden
25 – 34 Sekunden
ab 35 Sekunden
stunde
(Euro / Sekunde)
(Euro / Sekunde)
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0–5
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18 – 19
19 – 20
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1,00 €
1,85 €
4,05 €
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2,60 €
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2,36 €
2,36 €
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2,09 €
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2,24 €
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2,51 €
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1,99 €
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0,86 €
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Ø 6 – 18
3,10 €
2,99 €
2,82 €
2,68 €
Spotlängen­bonus
(gerundet)
-3,6 %
-9,1 %
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Mengenrabatte: siehe Gesamtbelegung
Wittenberge
Salzwedel
Altmark
Osterburg
Stendal
Gardelegen
Wolfsburg
Brandenburg/H.
Genthin
Burg
Haldensleben
Magdeburg
Schönebeck
Halberstadt
Wernigerode
Staßfurt
Lutherstadt
Dessau-Roßlau Wittenberg
Quedlinburg
Bernburg
Aschersleben
Lutherstadt Eisleben
Sangerhausen
Bitterfeld-Wolfen
Halle
Leipzig
Weißenfels
Naumburg
Zeitz
Jena
Hansestadt Osterburg: 101,0 MHz
Radio Brocken Senderegion Altmark
13
Samstag, Preisgruppen nach Spotlänge
Sonntag, Preisgruppen nach Spotlänge
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1 – 15 Sekunden 16 – 24 Sekunden 25 – 34 Sekunden ab 35 Sekunden
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stunde
(Euro / Sekunde) (Euro / Sekunde) (Euro / Sekunde) (Euro / Sekunde)
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16 – 17
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18 – 20
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1,00 €
1,10 €
1,60 €
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2,50 €
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2,20 €
1,80 €
1,40 €
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2,41 €
2,41 €
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2,27 €
2,27 €
2,27 €
2,00 €
1,64 €
1,27 €
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1,14 €
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1,81 €
2,16 €
2,16 €
2,16 €
1,90 €
1,56 €
1,21 €
1,21 €
1,08 €
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0,86 €
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1,30 €
2,15 €
2,15 €
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1,65 €
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1,25 €
1,20 €
1,20 €
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0,96 €
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1,25 €
2,07 €
2,07 €
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1,59 €
1,25 €
1,25 €
1,21 €
1,16 €
1,16 €
0,96 €
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0,91 €
0,91 €
1,18 €
1,95 €
1,95 €
1,95 €
1,95 €
1,50 €
1,18 €
1,18 €
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1,09 €
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0,86 €
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1,12 €
1,85 €
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1,12 €
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1,04 €
1,04 €
0,86 €
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Ø 6 – 18
1,80 €
1,74 €
1,64 €
1,56 €
1,57 €
1,51 €
1,42 €
1,35 €
Spotlängen­bonus
(gerundet)
-3,6 %
-9,1 %
-13,6 %
Spotlängen­bonus
(gerundet)
-3,6 %
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Grundlage für die Abrechnung sind die effektiv ausgestrahlten Sendesekunden innerhalb der betreffenden Sendestunde und Preisgruppe. Die ausgewiesenen Durchschnittspreise dienen nur der Information – Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Preise gültig ab 1.1.2017 und zzgl. ges. MwSt.
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Montag – Freitag, Preisgruppen nach Spotlänge
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1 – 15 Sekunden
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ab 35 Sekunden
stunde
(Euro / Sekunde)
(Euro / Sekunde)
(Euro / Sekunde)
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0–5
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1,00 €
1,85 €
3,95 €
4,30 €
4,05 €
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2,45 €
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Ø 6 – 18
3,00 €
2,89 €
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2,59 €
Spotlängen­bonus
(gerundet)
-3,6 %
-9,1 %
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Mengenrabatte: siehe Gesamtbelegung
Wittenberge
Salzwedel
Osterburg
Stendal
Gardelegen
Wolfsburg
Brandenburg/H.
Genthin
Burg
Haldensleben
Magdeburg
Schönebeck
Halberstadt
Wernigerode
Dessau-Roßlau / Wittenberg
Staßfurt
Lutherstadt
Dessau-Roßlau Wittenberg
Quedlinburg
Bernburg
Aschersleben
Lutherstadt Eisleben
Sangerhausen
Bitterfeld-Wolfen
Halle
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Weißenfels
Naumburg
Zeitz
Jena
Dessau-Roßlau:
90,6 MHz
Lutherstadt Wittenberg: 102,3 MHz
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15
Samstag, Preisgruppen nach Spotlänge
Sonntag, Preisgruppen nach Spotlänge
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1 – 15 Sekunden 16 – 24 Sekunden 25 – 34 Sekunden ab 35 Sekunden
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stunde
(Euro / Sekunde) (Euro / Sekunde) (Euro / Sekunde) (Euro / Sekunde)
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16 – 17
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20 – 24
1,00 €
1,10 €
1,40 €
2,00 €
2,45 €
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2,05 €
1,65 €
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1,20 €
1,20 €
1,00 €
1,00 €
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1,06 €
1,35 €
1,93 €
2,36 €
2,36 €
2,36 €
1,97 €
1,59 €
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1,16 €
1,16 €
0,96 €
0,96 €
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1,82 €
2,23 €
2,23 €
2,23 €
1,86 €
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1,73 €
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2,12 €
2,12 €
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1,43 €
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1,04 €
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0,86 €
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1,93 €
1,93 €
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1,49 €
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1,09 €
1,82 €
1,82 €
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1,09 €
1,09 €
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1,73 €
1,73 €
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1,04 €
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0,95 €
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Ø 6 – 18
1,72 €
1,66 €
1,57 €
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1,41 €
1,33 €
1,27 €
Spotlängen­bonus
(gerundet)
-3,6 %
-9,1 %
-13,6 %
Spotlängen­bonus
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-3,6 %
-9,1 %
-13,6 %
Grundlage für die Abrechnung sind die effektiv ausgestrahlten Sendesekunden innerhalb der betreffenden Sendestunde und Preisgruppe. Die ausgewiesenen Durchschnittspreise dienen nur der Information – Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Preise gültig ab 1.1.2017 und zzgl. ges. MwSt.
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89.0 RTL Die besten Hits von heute!
16
89.0 RTL kann von mehr als 10 Millionen Menschen in Sachsen-Anhalt, Niedersachsen,
Thüringen und den angrenzenden Bundesländern empfangen werden. Knapp 1 Million Hörer*
schalten täglich ein.
89.0 RTL spielt die besten Hits von heute und überrascht immer wieder mit aufmerksamkeitsstarken Programm­aktionen. Hier entstehen die Trends, über die morgen alle sprechen.
89.0 RTL ist der ideale Werbeträger, um die junge interaktive Zielgruppe zu treffen. Neben der
enormen Reichweite profitieren Sie von der starken Eventpräsenz der Marke. Alle aktuellen
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Musikformat
Contemporary Hit Radio (CHR),
Die besten Hits von heute!
Sendegebiet
Sachsen-Anhalt, Niedersachsen,
Thüringen und angrenzende Bundesländer
*ma 2016 Radio II, Hörer pro Tag, 5-24 Uhr (Mo-Fr), dt.-spr. 10+ BRD gesamt
Uelzen
Zielgruppe
14- bis 39-Jährige – unsere Hörer sind
jung, aktiv und trendbewusst
Hameln
Braunschweig
Magdeburg
Salzgitter
Goslar
Dessau-Roßlau
Wernigerode
Göttingen
Verbreitung
89.0 MHz: einer der reichweitenstärksten
Sender mitten in Deutschland, im Kabel,
im Web, als App und über DAB+ in
Sachsen-Anhalt.
Stendal
Wolfsburg
Hannover
Halle
Leipzig
Nordhausen
Kassel
Eisenach
Erfurt
Jena
89.0 RTL Reichweiten pro Stunde, Montag – Freitag
17
Hörerzahlen
5–6
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139.000
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16 – 17
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18 – 19
70.000
129.000
14 – 15
50.000
80.000
127.000
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89.000
131.000
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155.000
130.000
109.000
123.000
133.000
100.000
115.000
150.000
136.000
167.000
208.000
200.000
19 – 20
Ø 6 – 18
Sendestunden
Kennzahlen
Weitester Hörerkreis (Mo – So)
Hörer pro Tag (Mo – Fr)
Funkhaus Halle
2.028.000
939.000
Radio Brocken
Ø-Std. 6 – 18 Uhr (Mo – Fr)
Ø-Std. 6 – 18 Uhr (Sa)
Ø-Std. 6 – 18 Uhr (So)
89.0 RTL
139.000
120.000
110.000
Sachsen-Anhalt
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Quelle: ma 2016 Radio II,
Auswertungsbasis: dt.-spr. Bevölkerung ab 10 Jahren
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18
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Mengenrabatte
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(Euro / Sekunde)
(Euro / Sekunde)
(Euro / Sekunde)
(Euro / Sekunde)
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21 – 22
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3,00 €
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37,00 €
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16,50 €
16,50 €
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16,50 €
16,50 €
16,50 €
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3,00 €
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12,53 €
25,06 €
35,66 €
26,98 €
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15,90 €
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15,90 €
15,90 €
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11,82 €
23,64 €
33,64 €
25,45 €
15,00 €
15,00 €
12,73 €
15,00 €
15,00 €
15,00 €
15,91 €
21,36 €
14,09 €
11,36 €
9,09 €
5,00 €
3,64 €
2,73 €
2,59 €
11,23 €
22,46 €
31,96 €
24,18 €
14,25 €
14,25 €
12,09 €
14,25 €
14,25 €
14,25 €
15,11 €
20,29 €
13,39 €
10,79 €
8,64 €
4,75 €
3,46 €
2,59 €
Ø 6 – 18
20,33 €
19,59 €
18,49 €
17,56 €
Spotlängen­bonus
(gerundet)
-3,6 %
-9,1 %
-13,6 %
Bei einem jährlichen Sendevolumen ab
500 Sekunden
1.000 Sekunden
3.000 Sekunden
5.000 Sekunden
7.000 Sekunden
10.000 Sekunden
13.000 Sekunden
16.000 Sekunden
20.000 Sekunden
1,0 %
2,0 %
3,0 %
5,0 %
7,0 %
9,0 %
11,0 %
13,0 %
15,0 %
89.0 RTL PREISE 2017
19
Samstag, Preisgruppen nach Spotlänge
Sonntag, Preisgruppen nach Spotlänge
Sende-
1 – 15 Sekunden 16 – 24 Sekunden 25 – 34 Sekunden ab 35 Sekunden
1 – 15 Sekunden 16 – 24 Sekunden 25 – 34 Sekunden ab 35 Sekunden
stunde
(Euro / Sekunde) (Euro / Sekunde) (Euro / Sekunde) (Euro / Sekunde)
(Euro / Sekunde) (Euro / Sekunde) (Euro / Sekunde) (Euro / Sekunde)
0–5
5–6
6–7
7–8
8–9
9 – 10
10 – 11
11 – 12
12 – 13
13 – 14
14 – 15
15 – 16
16 – 17
17 – 18
18 – 19
19 – 20
20 – 21
21 – 24
3,00 €
6,00 €
7,00 €
10,00 €
17,00 €
18,00 €
18,00 €
18,00 €
17,00 €
15,00 €
13,00 €
13,00 €
13,00 €
11,00 €
8,00 €
8,00 €
6,00 €
3,00 €
2,89 €
5,78 €
6,74 €
9,64 €
16,38 €
17,34 €
17,34 €
17,34 €
16,38 €
14,46 €
12,53 €
12,53 €
12,53 €
10,60 €
7,71 €
7,71 €
5,78 €
2,89 €
2,73 €
5,45 €
6,36 €
9,09 €
15,45 €
16,36 €
16,36 €
16,36 €
15,45 €
13,64 €
11,82 €
11,82 €
11,82 €
10,00 €
7,27 €
7,27 €
5,45 €
2,73 €
2,59 €
5,18 €
6,04 €
8,64 €
14,68 €
15,54 €
15,54 €
15,54 €
14,68 €
12,96 €
11,23 €
11,23 €
11,23 €
9,50 €
6,91 €
6,91 €
5,18 €
2,59 €
3,00 €
6,00 €
7,00 €
11,00 €
13,00 €
18,00 €
18,00 €
18,00 €
15,00 €
15,00 €
13,00 €
11,00 €
11,00 €
9,00 €
7,00 €
6,00 €
6,00 €
3,00 €
2,89 €
5,78 €
6,74 €
10,60 €
12,53 €
17,34 €
17,34 €
17,34 €
14,46 €
14,46 €
12,53 €
10,60 €
10,60 €
8,67 €
6,74 €
5,78 €
5,78 €
2,89 €
2,73 €
5,45 €
6,36 €
10,00 €
11,82 €
16,36 €
16,36 €
16,36 €
13,64 €
13,64 €
11,82 €
10,00 €
10,00 €
8,18 €
6,36 €
5,45 €
5,45 €
2,73 €
2,59 €
5,18 €
6,04 €
9,50 €
11,23 €
15,54 €
15,54 €
15,54 €
12,96 €
12,96 €
11,23 €
9,50 €
9,50 €
7,77 €
6,04 €
5,18 €
5,18 €
2,59 €
Ø 6 – 18
14,17 €
13,65 €
12,88 €
12,23 €
13,25 €
12,77 €
12,05 €
11,44 €
Spotlängen­bonus
(gerundet)
-3,6 %
-9,1 %
-13,6 %
Spotlängen­bonus
(gerundet)
-3,6 %
-9,1 %
-13,6 %
Grundlage für die Abrechnung sind die effektiv ausgestrahlten Sendesekunden innerhalb der betreffenden Sendestunde und Preisgruppe. Die ausgewiesenen Durchschnittspreise dienen nur der Information – Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Preise gültig ab 1.1.2017 und zzgl. ges. MwSt.
Funkhaus Halle
Radio Brocken
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Sachsen-Anhalt Hit-Kombi Reichweitenstark mit Kombivorteil
20
Die Sachsen-Anhalt Hit-Kombi vereint mit 251.000 Hörern in der Durchschnittsstunde* die Stärken von Radio Brocken und 89.0 RTL in einem Angebot. Ob trendbewusster Single oder regional
verankerte Familie, mit dieser Kombi ist eine breite Zielgruppenansprache über drei Bundesländer möglich.
Die Sachsen-Anhalt Hit-Kombi ist mit durchschnittlich 10 % Kombivorteil ein unschlagbares
Angebot, um mit kleinem Geld ein Maximum an Hörern zu erreichen. Alle aktuellen Angebote für
die Sachsen-Anhalt Hit-Kombi finden Sie auf
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Programme
Radio Brocken – Die beste Musik
für Sachsen-Anhalt!
89.0 RTL – Die besten Hits von heute!
Zielgruppe
Acht von zehn Hörern sind zwischen
14 und 59 Jahren
Hameln
Braunschweig
Magdeburg
Salzgitter
Goslar
Dessau-Roßlau
Wernigerode
Göttingen
Halle
Leipzig
Nordhausen
Kassel
Wirtschaftlichkeit
10 % Kombivorteil
Stendal
Wolfsburg
Hannover
Eisenach
Erfurt
Jena
*ma 2016 Radio II, Ø-Stunde 6-18 Uhr (Mo-Fr), brutto, dt.-spr. 10+ BRD gesamt
Sachsen-Anhalt Hit-Kombi Reichweiten pro Stunde, Montag – Freitag
21
251.000
271.000
111.000
100.000
179.000
14 – 15
157.000
13 – 14
218.000
206.000
250.000
235.000
214.000
150.000
194.000
200.000
253.000
254.000
250.000
263.000
300.000
311.000
337.000
Hörerzahlen
50.000
5–6
6–7
7–8
8–9
9 – 10
10 – 11
11 – 12
12 – 13
15 – 16
16 – 17
17 – 18
18 – 19
19 – 20
Ø 6 – 18
Sendestunden
Kennzahlen
Weitester Hörerkreis (Mo – So)
Hörer pro Tag (Mo – Fr)
Funkhaus Halle
2.820.000
1.472.000
Radio Brocken
Ø-Std. 6 – 18 Uhr (Mo – Fr)
Ø-Std. 6 – 18 Uhr (Sa)
Ø-Std. 6 – 18 Uhr (So)
89.0 RTL
251.000
181.000
181.000
Sachsen-Anhalt
Hit-Kombi
Quelle: ma 2016 Radio I,
Auswertungsbasis: dt.-spr. Bevölkerung ab 10 Jahren
Multimedia
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Sachsen-Anhalt Hit-Kombi PREISE 2017
22
Montag – Freitag, Preisgruppen nach Spotlänge
Mengenrabatte
Sende-
1 – 15 Sekunden
16 – 24 Sekunden
25 – 34 Sekunden
ab 35 Sekunden
stunde
(Euro / Sekunde)
(Euro / Sekunde)
(Euro / Sekunde)
(Euro / Sekunde)
0–5
5–6
6–7
7–8
8–9
9 – 10
10 – 11
11 – 12
12 – 13
13 – 14
14 – 15
15 – 16
16 – 17
17 – 18
18 – 19
19 – 20
20 – 21
21 – 22
22 – 24
5,50 €
18,50 €
38,50 €
50,00 €
41,00 €
25,00 €
22,50 €
20,00 €
22,00 €
21,00 €
21,00 €
22,00 €
30,50 €
20,00 €
17,00 €
13,50 €
8,50 €
6,00 €
5,50 €
5,30 €
17,83 €
37,10 €
48,18 €
39,51 €
24,09 €
21,68 €
19,27 €
21,20 €
20,24 €
20,24 €
21,20 €
29,39 €
19,27 €
16,38 €
13,01 €
8,19 €
5,78 €
5,30 €
5,00 €
16,82 €
35,00 €
45,45 €
37,27 €
22,73 €
20,45 €
18,18 €
20,00 €
19,09 €
19,09 €
20,00 €
27,73 €
18,18 €
15,45 €
12,27 €
7,73 €
5,45 €
5,00 €
4,75 €
15,98 €
33,25 €
43,18 €
35,41 €
21,59 €
19,43 €
17,27 €
19,00 €
18,14 €
18,14 €
19,00 €
26,34 €
17,27 €
14,68 €
11,66 €
7,34 €
5,18 €
4,75 €
Ø 6 – 18
27,79 €
26,78 €
25,26 €
24,00 €
Spotlängen­bonus
(gerundet)
-3,6 %
-9,1 %
-13,6 %
Bei einem jährlichen Sendevolumen ab
500 Sekunden
1.000 Sekunden
3.000 Sekunden
5.000 Sekunden
7.000 Sekunden
10.000 Sekunden
13.000 Sekunden
16.000 Sekunden
20.000 Sekunden
1,0 %
2,0 %
3,0 %
5,0 %
7,0 %
9,0 %
11,0 %
13,0 %
15,0 %
Sachsen-Anhalt Hit-Kombi PREISE 2017
23
Samstag, Preisgruppen nach Spotlänge
Sonntag, Preisgruppen nach Spotlänge
Sende-
1 – 15 Sekunden 16 – 24 Sekunden 25 – 34 Sekunden ab 35 Sekunden
1 – 15 Sekunden 16 – 24 Sekunden 25 – 34 Sekunden ab 35 Sekunden
stunde
(Euro / Sekunde) (Euro / Sekunde) (Euro / Sekunde) (Euro / Sekunde)
(Euro / Sekunde) (Euro / Sekunde) (Euro / Sekunde) (Euro / Sekunde)
0–5
5–6
6–7
7–8
8–9
9 – 10
10 – 11
11 – 12
12 – 13
13 – 14
14 – 15
15 – 16
16 – 17
17 – 18
18 – 19
19 – 20
20 – 21
21 – 24
5,50 €
8,00 €
10,00 €
14,00 €
23,00 €
25,00 €
25,00 €
25,00 €
22,00 €
18,50 €
15,00 €
15,00 €
15,00 €
13,00 €
10,00 €
10,00 €
8,00 €
5,50 €
5,30 €
7,71 €
9,64 €
13,49 €
22,16 €
24,09 €
24,09 €
24,09 €
21,20 €
17,83 €
14,46 €
14,46 €
14,46 €
12,53 €
9,64 €
9,64 €
7,71 €
5,30 €
5,00 €
7,27 €
9,09 €
12,73 €
20,91 €
22,73 €
22,73 €
22,73 €
20,00 €
16,82 €
13,64 €
13,64 €
13,64 €
11,82 €
9,09 €
9,09 €
7,27 €
5,00 €
4,75 €
6,91 €
8,64 €
12,09 €
19,86 €
21,59 €
21,59 €
21,59 €
19,00 €
15,98 €
12,96 €
12,96 €
12,96 €
11,23 €
8,64 €
8,64 €
6,91 €
4,75 €
5,50 €
8,00 €
9,50 €
14,50 €
18,50 €
24,00 €
24,00 €
24,00 €
19,00 €
18,00 €
15,50 €
13,50 €
13,50 €
11,50 €
9,50 €
9,00 €
8,00 €
5,50 €
5,30 €
7,71 €
9,16 €
13,97 €
17,83 €
23,13 €
23,13 €
23,13 €
18,31 €
17,34 €
14,94 €
13,01 €
13,01 €
11,08 €
9,16 €
8,67 €
7,71 €
5,30 €
5,00 €
7,27 €
8,64 €
13,18 €
16,82 €
21,82 €
21,82 €
21,82 €
17,27 €
16,36 €
14,09 €
12,27 €
12,27 €
10,45 €
8,64 €
8,18 €
7,27 €
5,00 €
4,75 €
6,91 €
8,21 €
12,52 €
15,98 €
20,73 €
20,73 €
20,73 €
16,41 €
15,54 €
13,39 €
11,66 €
11,66 €
9,93 €
8,21 €
7,77 €
6,91 €
4,75 €
Ø 6 – 18
18,38 €
17,71 €
16,71 €
15,87 €
17,13 €
16,50 €
15,57 €
14,79 €
Spotlängen­bonus
(gerundet)
-3,6 %
-9,1 %
-13,6 %
Spotlängen­bonus
(gerundet)
-3,6 %
-9,1 %
-13,6 %
Grundlage für die Abrechnung sind die effektiv ausgestrahlten Sendesekunden innerhalb der betreffenden Sendestunde und Preisgruppe. Die ausgewiesenen Durchschnittspreise dienen nur der Information – Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Preise gültig ab 1.1.2017 und zzgl. ges. MwSt.
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Über UKW, DAB+, im Web oder als App – wir sind da, wo
unsere Hörer sind. Nutzen Sie die Kontaktvielfalt, die Ihnen
Radiowerbung 2.0 bietet. Wir verbreiten Ihre Werbebotschaft
in allen Kanälen. Egal, ob es sich um eine breite Zielgruppen­
ansprache oder um eine Punktlandung in der Region handelt,
wir haben alle Bau­steine, die Sie für eine erfolgreiche Kommunikationskampagne benötigen.
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oder landesweiten Werbeblöcken
-Singlespot – exponierte Platzierung im
redaktionellen Umfeld
-Spotlängenbonus – je länger der Spot,
desto günstiger der Sekundenpreis
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exklusive Platzierung im direkten
Programmumfeld
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positiver Imagetransfer und garantierte
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Sales Promotions, Eventbewerbung oder
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Veranstaltungen
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Telefax 0345 5258-219
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Funkhaus Halle GmbH & Co. KG
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Große Ulrichstraße 60 D
06108 Halle (Saale)
Büro Magdeburg
Leiterstraße 6
39104 Magdeburg
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Bankverbindung:
Commerzbank Halle
BLZ 800 800 00
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IBAN DE86 8008 0000 0282 2222 00
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Sitz: Halle (Saale)
Arbeitsausschussvorsitzender: Jan Trenn
Amtsgericht Stendal HRA 31230
Ust.IdNr./VAT Reg No. DE 162716463
Steuer-Nr. 110/112/41036
Komplementärin:
Funkhaus Halle Komplementär GmbH
Sitz: Halle (Saale)
Geschäftsführer: Mike Bröhl
Amtsgericht Stendal: HRB 208164
Steuer-Nr. 110/112/41028
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Funk:
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Moorfuhrtweg 17
22301 Hamburg
Telefon 040 23890600
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Zollhof 4
40221 Düsseldorf
Telefon 0211 27407222
Internetwww.oms.eu
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Kontakt / AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen FUNKHAUS HALLE
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 01.07.2016) der Funkhaus Halle GmbH & Co. KG – nachstehend Sender genannt –
1. Geltungsbereich, Abweichungen und Nebenabreden
1.1. Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte und Leistungen des
Senders. Sofern andere AGB nicht ausdrücklich anerkannt werden,
sind sie nicht Vertragsinhalt; vielmehr wird auch für die Zukunft ihrer
Einbeziehung widersprochen. Die Ausführung von Leistungen durch
den Sender bedeutet keine Anerkennung anderer AGB. Diese AGB
gelten jedoch nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des BGB.
1.2. Mündliche Nebenabreden, Vereinbarungen, Änderungen, Zusagen oder Garantien dürfen von Mitarbeitern und Vertretern des
Senders nicht getätigt werden. Sie werden nur verbindlich, wenn
sie schriftlich, per Telefax oder E-Mail vom Sender bestätigt werden.
2. Vertragsschluss
2.1. Sämtliche Angebote des Senders sind freibleibend, soweit nicht
ausdrücklich anders angegeben. Ein verbindliches Angebot erfolgt
durch die Bestellung des Kunden (Werbeauftrag).
2.2. Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigung des Werbeauftrags
zustande. Die Bestätigung bedarf der Form von Ziffer 1.2 Satz 2. Sie
ist auch wirksam, wenn die Platzierung der Werbung noch nicht
festgelegt wurde. Platzierungs- und Konkurrenzausschluss-Wünsche
werden optimal berücksichtigt, können jedoch nur bei ausdrücklicher
und formwirksamer (Ziffer 1.2 Satz 2) Bestätigung des Senders garantiert werden.
2.3. Für spätere Neben- und Änderungsabreden sowie Erweiterungen
des Werbeauftrags gelten Ziffern 2.1 und 2.2 entsprechend.
2.4. Für fernmündlich, per Fax oder E-Mail übermittelte Werbeaufträge oder Änderungswünsche trägt der Kunde das Risiko von Übermittlungsfehlern.
3. Sendeunterlagen
3.1. Der Vertrag nach Ziffer 2.2 berechtigt den Kunden zur Inanspruchnahme von Sendezeiten und -plätzen durch Veröffentlichung geeigneter Werbematerialien, sofern deren Produktion durch den Sender
nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Der Kunde ist für die rechtzeitige und kostenfreie Lieferung der Sendeunterlagen (Sendekopie,
Einschaltplan mit Motivangabe, Textmanuskript, Tonträgerangabe)
in technisch einwandfrei verwertbarer Form verantwortlich. Die Sendekopie (CD oder mp3-files mit 256 Kbs und 48 kHz mit folgenden
Angaben: Länge des Spots in Sekunden, Kundenname, Produkt) ist
dem Sender in einfacher Ausführung zur Verfügung zu stellen.
3.2. Sendeunterlagen müssen spätestens drei Werktage vor dem ersten Ausstrahlungstermin beim Sender eingegangen sein. Wird diese
Frist nicht gewahrt oder sind die Sendeunterlagen nicht einwandfrei
verwendbar und kann deswegen die (Erst-) Ausstrahlung nicht oder
nicht rechtzeitig erfolgen, so wird dies dem Kunden mitgeteilt. Von
ihm ist gleichwohl die vereinbarte Vergütung geschuldet. Das gleiche
gilt für Werbesendungen/-spots, die falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendekopien dem Sender falsch
gekennzeichnet zugegangen sind.
3.3. Der Kunde ist verpflichtet, dem Sender die für die GEMA-Abrechnung notwendigen Angaben, insbesondere über Produzent, Komponist/Textdichter, Titel, Länge der verwendeten Musik sowie Musik-/
Text-Verlag zusammen mit dem Einschaltplan mitzuteilen. Er hat
ausdrücklich zu erklären, ob bei der Herstellung des Werbematerials
Industrietonträger jeglicher Art verwendet wurden. Wird eine diesbezügliche Erklärung nicht eingereicht, versichert damit der Kunde, dass
Industrietonträger jeglicher Art und GEMA-pflichtige Musik nicht verwendet wurden. Der Kunde stellt den Sender von Forderungen Dritter
sowie den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung frei, die insoweit aus einer Rechtsverletzung hergeleitet werden.
3.4. Der Kunde haftet für Inhalt und rechtliche Zulässigkeit seiner
Sendeunterlagen. Er versichert, dass er sämtliche zur Verwertung
erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte erworben hat,
die auf den von ihm gelieferten Sendeunterlagen (insbesondere Industrietonträger) ruhen. Er gewährt dem Sender Nutzungsrechte an
den überlassenen Sendeunterlagen in zeitlich und inhaltlich für die
Durchführung des Werbeauftrages erforderlichen Umfang. Der Sender ist berechtigt, diese Rechte (insbesondere Sende-, Weitersende-, Bearbeitungs- und Archivierungsrecht) an beauftragte Dritte zu
übertragen. Nutzungsrechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt
übertragen und berechtigen zur Sendung und Weitersendung mittels
aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen
des Rundfunks einschließlich des Mobilfunks. Davon erfasst ist auch
das Recht zur gleichzeitigen, unveränderten öffentlichen Zugänglichmachung in Online-Medien aller Art (z.B. Internet) in jeder Speicherbzw. Datenübertragungstechnik. Der Sender ist nicht verpflichtet,
die Rechtmäßigkeit der Nutzung zu überprüfen. Der Kunde stellt den
Sender von jeglicher Haftung sowie allen Ansprüchen Dritter frei, die
in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden können.
3.5. Der Sender behält sich vor, Sendeunterlagen wegen ihrer Herkunft, ihres Inhalts oder ihrer technischen Qualität nach einheitlichen
sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, insbesondere
wenn sie gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen
oder ihre Ausstrahlung für den Sender unzumutbar ist. Dies gilt auch
für die Verwendung politischer, religiöser oder weltanschaulicher
Aussagen in der Werbung, soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung zur Ausstrahlung besteht. Die Ablehnung wird dem Kunden
unverzüglich unter Angabe der Gründe mitgeteilt. Eventuell aus dieser Ablehnung resultierende Ansprüche gegenüber dem Sender sind
ausgeschlossen.
3.6. Die gelieferten Sendeunterlagen werden bis zu drei Monate nach
der letzten Ausstrahlung der Werbesendungen/-spots beim Sender
archiviert und danach vernichtet.
4. Auftragsabwicklung
4.1. Verträge werden innerhalb eines Jahres abgewickelt. Als Vertragsjahr gilt das Kalenderjahr.
4.2. Die Werbesendungen/-spots werden unter den gleichen technischen Bedingungen ausgestrahlt wie das Programm des Senders.
4.3. Verbund- bzw. Kollektivwerbung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Senders.
4.4. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind bestimmte Sendezeiten und -plätze und/oder Positionierungen (z. B. bestimmte Werbe­
blöcke und/oder bestimmte Positionen innerhalb eines Werbeblocks)
nicht Vertragsinhalt. Entsprechende Angaben sind unverbindliche
28
29
Planungsvorgaben, um deren Einhaltung der Sender sich bemüht.
4.5. Spotwerbung: Vertragsinhalt ist bei Spotwerbung stets die
Gesamtsekundenzahl. Weicht die Länge des gelieferten oder abgenommenen Werbespots von der vereinbarten Länge ab, gilt die
tatsächliche Sekundenzahl des Werbespots als Berechnungsgrundlage für die Sendehäufigkeit oder – sofern nur eine Ausstrahlung
in geringer Anzahl erfolgt – der Vergütung. Für die Berechnung des
Sekundenpreises der jeweiligen Hörfunkausstrahlung wird die vom
Sender anlässlich der Sendung ermittelte Zeit zugrunde gelegt. Die
Mindestspotlänge beträgt fünf Sekunden. Bei Spots mit mehreren
Einzelmotiven (z. B. Tandems oder Tridems) richtet sich ein Spotlängenbonus für alle einzelnen Bestandteile nach dem längsten Spotteil.
4.6. Rollierende Spotwerbung: Wird eine rollierende Schaltung vereinbart, bestimmt der Sender die Sendezeiten und -plätze im Rahmen
der vertraglichen Vereinbarungen in freiem Ermessen. Die Sendezeiten und -plätze teilt der Sender für die Erstausstrahlung per E-Mail,
nachfolgend kalendertäglich auf Anfrage mit.
4.7. Sponsoring: Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, entscheidet
der Sender über Gestaltung und Häufigkeit von Sponsorhinweisen
nach billigem Ermessen. Verschiebung oder Ausfall der Sendung
führen zu entsprechender Verschiebung oder Ausfall des Sponsorhinweises. Für kalendermäßig bestimmtes Sponsoring wird keine
bestimmte Anzahl der Sendungen und Sponsorhinweise vereinbart.
4.8. Live-Sendungen: Bei unverschuldeten technischen Problemen, z.
B. wenn Drittunternehmen die rechtzeitig beauftragte Datenverbindung nicht schalten, darf der Sender einen Live-Mitschnitt fertigen
und mit zeitlichem Versatz unverzüglich nachträglich als Ersatzleistung ausstrahlen. Schadenersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
4.9. Unterbleibt die Ausstrahlung einer/s Werbesendung/-spots aus
programmtechnischen oder rechtlichen Gründen, aufgrund technischer Störungen oder höherer Gewalt, verbreitet der Sender die ausgefallene Werbung an gleichwertigen Ersatzterminen. Das gilt auch,
wenn Schauspieler oder andere Personen, die durch den Rundfunk
bekannt sind, in Werbespots mitwirken, am gleichen Tag im Hörfunkprogramm des Senders auftreten und der Sender deswegen eine
Funkhaus Halle
Radio Brocken
Ausstrahlung unterlässt. Können dem Kunden keine gleichwertigen
Ersatztermine gewährt werden, wird die gezahlte Vergütung rückerstattet. Bei einem teilweisen Ausfall eines oder mehrerer Sender
wird das Entgelt anteilig berechnet bzw. anteilig gutgeschrieben,
sofern mehr als zehn von Hundert der Gesamtreichweite laut letzter
Mediaanalyse ZG 14-49 Jahre, Durchschnittsstunde Mo – Fr 6.00 –
18.00 Uhr, nicht erreicht werden. Der Kunde kann darüber hinausgehende Ansprüche nicht geltend machen.
4.10. Die Ausstrahlung gilt als vertragsgemäß genehmigt, wenn erkennbare Mängel nicht unverzüglich nach der Erstausstrahlung in der
Form von Ziffer 1.2 Satz 2 gerügt werden. Im Fall eines Mangels hat
der Kunde dem Sender die Möglichkeit der Nachholung zu gewähren,
soweit dies nicht im Einzelfall unzumutbar ist. Nachholung ist hierbei
die Ausstrahlung zu vergleichbaren Sendezeiten und -plätzen. Sollte
die Nachholung auch im zweiten Versuch fehlschlagen, hat der Kunde
die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
4.11. Eine Verlegung von Sendeterminen auf Wunsch des Kunden bedarf der Zustimmung des Senders. Ziffer 1.2 Satz 2 gilt entsprechend.
4.12. Eine Sendebestätigung wird nur auf gesonderte Anforderung
des Kunden erstellt.
5. Werbung im Internet und in Apps
5.1. Werbung im Internet kann aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen:
- Bild, Text, Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. Banner)
- sensitive Fläche, die bei Anklicken die Verbindung zu einer Online-Adresse herstellt (z. B. Link).
Werbung ist vom Kunden entsprechend den jeweils geltenden rechtlichen Regelungen als solche zu kennzeichnen. Werbung über rabattz.
de ist auf Bilder und Texte beschränkt.
5.2. Pop-Up-Werbung muss ausdrücklich oder gesondert vereinbart
werden. Die nicht vereinbarte Schaltung berechtigt den Sender zur
Geltendmachung einer zusätzlichen Vergütung in Höhe des ursprünglich vereinbarten Werbepreises.
5.3. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, besteht kein Anspruch auf
bestimmte Positionierung der Werbung (Haupt- oder Unterseite, Ru-
89.0 RTL
Sachsen-Anhalt
Hit-Kombi
brik, räumliche Anordnung etc.). Der Sender ist bei der inhaltlichen
Gestaltung des Umfeldes grundsätzlich frei.
5.4. Der Sender gewährleistet im Rahmen des üblichen technischen
Standards die Wiedergabe der Werbung, jedoch nicht für unvorhersehbare und nicht von ihm zu vertretende technische Störungen (z.B.
Leitungs-, Serverausfälle), ungenügende Darstellung der Webseite
durch ungeeignete Darstellungs-, Soft- und/oder Hardware (z.B.
veraltete oder ungewöhnliche Browser), unvollständige und/oder
nicht aktualisierte Inhalte auf Zwischenspeichern (z.B. Proxyserver)
oder die Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige
Internetseite. Die Nichterreichbarkeit der Werbung in bis zu 5% der
Gesamtzeit gilt nicht als Mangel.
5.5. Am Werbematerial räumt der Kunde in dem zur Erfüllung des
Werbeauftrags notwendigen Umfang sämtliche Rechte für die öffentliche Zugänglichmachung mittels aller bekannten technischen
Verfahren/aller bekannten Formen des Internets und für Apps ein.
Ziffern 3.2 bis 3.6 gelten entsprechend.
5.6. Der Kunde garantiert, dass Werbung, deren Veröffentlichung
und/oder die über die Werbung direkt erreichbaren Daten oder Websites nicht gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen und/oder
allgemein anstößig sind (rassistische, gewaltverherrlichende, beleidigende Inhalte etc.). Ebenso garantiert der Kunde, dass durch das
Werbematerial und die über die Werbung direkt erreichbaren Daten
oder Websites das Computersystem, einschließlich von Software,
auch soweit sie auf Smartphones oder sonstigen zur Anwendung von
Apps geeigneten Geräten installiert ist, des Benutzers nicht beschädigen, zum Absturz bringen oder schädliche und/oder unerwünschte
Software (Viren, Würmer, Spyware etc.) ohne seine ausdrückliche
Einwilligung installiert und/oder ausgeführt werden. Sollte dies
gleichwohl der Fall sein, stellt der Kunde den Sender von allen entstehenden Schäden und Kosten frei.
6. Werbung auf Rabattz.de
6.1. Die Nutzung von Rabattz.de bedarf der Erstellung eines Rabattz.
de-Profils sowie der Buchung und Bezahlung von Paketen:
a) Die Erstellung eines Rabattz.de-Profils erfolgt in der Regel mit
Multimedia
Kontakt / AGB
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der erstmaligen Buchung eines oder mehrerer Pakete, nachdem der
Kunde Fotos seiner Geschäfts-/ Gasträume (minimal 800 x 600 Pixel,
optimal 1024 x 768 Pixel), eine allgemein gültige Beschreibung seines
Unternehmens und eine Kurzbeschreibung (max. 200 Zeichen) vom
jeweiligen Geschäft/Gaststätte an den Sender übermittelt hat. Das
Rabattz.de-Profil wird während der Laufzeit von Paketen auf Rabattz.
de veröffentlicht, außerhalb hiervon nur nach freiem Ermessen des
Senders. Es obliegt dem Kunden, die Daten und Beschreibungen seines Rabattz.de-Profils jederzeit aktuell zu halten.
b) Durch die Buchung eines Pakets und – in Abweichung von Ziffern
8.4 und 8.5 – den vollständigen Zahlungseingang beim Sender erlangt
der Kunde das Recht zur Veröffentlichung der von ihm bereitzustellenden Werbemitteilung auf Rabattz.de im nachstehend beschriebenen
Umfang. Die Buchung eines Pakets gilt nur dann als angenommen,
wenn sie der Sender in Textform bestätigt, eine Rechnung übersendet
oder die Werbemitteilung veröffentlicht. Der Sender kann vom Kunden eingestellte Werbemitteilungen eines gebuchten Pakets auch vor
Zahlungseingang veröffentlichen.
c) Ein Paket hat eine ununterbrochene Laufzeit von 28 Kalendertagen. Die Laufzeit beginnt mit der ersten Veröffentlichung einer Werbemitteilung, jedoch spätestens sechs Monate nach Buchung und
Zahlungseingang. Während der Laufzeit eines Pakets ist der Kunde
berechtigt, bis zur Erreichung des jeweiligen Kontingents Werbemitteilungen gleichzeitig oder zeitlich gestaffelt zu veröffentlichen. Die
Kontingente betragen je nach Geschäftstätigkeit des Kunden:
- für Einzelhändler und Dienstleister: fünf Veröffentlichungen mit einem Veröffentlichungszeitraum von jeweils maximal 28 Tagen
- für Gastronomen: 20 Veröffentlichungen mit einem Veröffentlichungszeitraum von jeweils einem Tag, jedoch maximal fünf Veröffentlichungen für eine Gaststätte gleichzeitig.
Zusätzliche Veröffentlichungen unter Inanspruchnahme weiterer
erworbener Pakete sind zulässig, soweit für ein Geschäft oder eine
Gaststätte nicht mehr als fünf Werbemitteilungen gleichzeitig veröffentlicht werden. Unabhängig von Veröffentlichungszeitpunkt und
Veröffentlichungszeitraum enden alle Veröffentlichungen spätestens
mit dem Ablauf der Laufzeit des Pakets. Eine Neueinstellung unter
Inanspruchnahme eines weiteren Pakets ist möglich.
6.2. Der Kunde erstellt den von ihm gewünschten Werbe-, Präsentations- bzw. Veröffentlichungsinhalt (einheitlich Werbemitteilung
genannt) im Rahmen der Funktionalitäten von Rabattz.de selbst und
übermittelt ihn dem Sender:
a) Gestaltungsweisen der Werbemitteilung, die auf direkte Vermittlung oder Abschluss von Verträgen abzielen, sind unzulässig;
insbesondere wird der Kunde darauf hingewiesen, dass Rabattz.de
keine Gelegenheit bietet, die notwendigen Informationspflichten und
Belehrungen (z. B. über eventuelle Widerrufsrechte) bereitzustellen.
b) Der Kunde verantwortet den Inhalt der Werbemitteilung. Er garantiert dem Sender die Zulässigkeit einer vertragsgemäßen Veröffentlichung der Werbemitteilung in jeder Hinsicht, insbesondere
unter wettbewerbs-, kennzeichen- und jugendschutzrechtlichen
Aspekten, und gewährt ihm die erforderlichen Rechte; Ziffern 3.4,
3.5 und 5.6 gelten entsprechend.
c) Werbemitteilungen über Rabattz.de sind in Abweichung von Ziffer 5.1 auf Bilder und Texte beschränkt. Dem Kunden obliegt es,
Text- und Bildmaterial in technisch verwertbarer Form zur Gestaltung seiner Werbemitteilung einzustellen. Fotos und Grafiken müssen eine minimale Auflösung von 800 x 600 Pixel haben und werden
optimal mit 1024 x 768 Pixel dargestellt. Für Angebotsinformationen besteht grundsätzlich keine Begrenzung der Textlänge; längere
Texte enden nach Erreichen des geräteabhängigen Anzeigerahmens
(Displaygröße/-auflösung oder Browsereinstellung) mit „…“. Sie
sind erst in der Detailbetrachtung vollständig sichtbar. Der Kunde
ordnet die Werbemitteilung der zutreffenden Kategorie zu und
bestimmt den gewünschten Veröffentlichungszeitraum unter Berücksichtigung von 6.1 Buchstabe c. Die Veröffentlichung von Werbemitteilungen in produktfremden Kategorien ist ausgeschlossen.
d) Mit der vollständigen Übermittlung an den Sender befindet sich
die Werbemitteilung im Standby-Modus. Der Sender wird sie binnen drei Werktagen zur Veröffentlichung freischalten, wenn alle
Voraussetzungen nach 6.1 vorliegen; eine Prüfungspflicht und/oder
Verantwortlichkeit des Senders für ihre Inhalte ist hiermit nicht
verbunden. Der Kunde hat sein Angebot fortlaufend auf Aktualität
sowie mögliche Fehler oder irreführende Angaben zu prüfen und
ggf. zu verbessern.
6.3. Wird eine Werbemitteilung ganz oder in Teilen gegenüber
dem Sender beanstandet und ist die Beanstandung nicht klar
von der Hand zu weisen, kann der Sender die Werbemitteilung
einstweilig oder dauerhaft von der Veröffentlichung auf Rabattz.
de ausschließen. Das gilt auch, wenn das Angebot in Teilen nicht
wahrheitsgetreu, fehlerbehaftet oder irreführend ist. Der Kunde
wird unverzüglich über eintreffende Beanstandungen und Maßnahmen des Senders informiert; er soll sich unverzüglich erklären und
ggf. Beanstandungen beheben oder die Rechtslage klären. Frühere
unbeanstandete Veröffentlichungen schließen Maßnahmen des
Senders nicht aus.
6.4. Die Veröffentlichung der Werbemitteilung erfolgt entsprechend
den technischen Gegebenheiten von Rabattz.de in einer üblichen,
zeitgemäßen Weise. Ziffer 5.4 gilt entsprechend. Die Einhaltung
oder Beibehaltung eines bestimmten Standards ist nicht vereinbart.
Die Darstellung auf Endgeräten der Nutzer hängt maßgeblich von
deren technischen Möglichkeiten und Konfigurationen ab; bestimmte Kompatibilitäten sind nicht vereinbart:
a) Die Reihenfolge der Angebotsanzeige („Ranking“) wird von den
technischen Gegebenheiten der Software bestimmt, im Übrigen
entscheidet der Sender. Der Sender behält sich jederzeit Änderungen vor, auch soweit Positionsdaten des Nutzers, des Kunden
oder seiner Geschäfts-/ Gasträume erhoben und verarbeitet werden
sowie für den Bereich der Suche „in meiner Nähe“. Ein Anspruch
des Kunden auf Erlangung oder Beibehaltung einer bestimmten Reihenfolge besteht nicht.
b) Eine veröffentlichte Werbemitteilung nimmt mit ihren Textbestandteilen an der Volltextsuchfunktion von Rabattz.de teil, die teilweise auch Stichwortfunktionen bietet. Eine Auffindbarkeit unter
allen oder auch nur den meistverbreiteten Stichworten wird nicht
zugesagt.
c) Eine veröffentlichte Werbemitteilung kann vom Sender zur
Vergrößerung der Werbewirksamkeit und zur Verdeutlichung der
Rabattz.de-Dienstleistungen auch in anderen Werbediensten,
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Social-Media-Diensten o. ä. verbreitet werden. Ein Anspruch des
Kunden hierauf besteht nicht.
7. Produktion
Für Spot-, Jingle- sowie Beitrags- und Trailer-Produktionen jeglicher
Art (Produktion) gelten zusätzlich folgende Bedingungen:
7.1. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, entscheidet der Sender,
welche Sprecher eingesetzt werden und behält sich deren Austausch
jederzeit vor.
7.2. Erfolgen keine vorherigen Vereinbarungen, setzt der Sender den
Umfang der Arbeiten unter Berücksichtigung der Mitteilungen und
Wünsche des Kunden nach billigem Ermessen fest (§ 315 BGB). Die
Erklärung des Umfangs erfolgt formlos, in der Regel durch Übersendung der Produktion; der Kunde kann gegen gesonderte Vergütung die
Mitteilung in Form eines schriftlichen Konzeptes fordern. Der Kunde
hat unverzüglich schriftlich zu widersprechen, falls er Einwände hat.
7.3. Änderungswünsche nach Produktionsbeginn (z. B. inhaltliche
Änderungen, andere Sprecher, andere klangliche Untermalung) werden nur gegen Erstattung der zusätzlichen Kosten ausgeführt, soweit
nicht Mangelbeseitigung vorliegt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit der Produktion in der Regel unverzüglich begonnen
wird. Selbst am selben Tag übermittelte Änderungswünsche können
daher nachträgliche Änderungen im Sinne vorgenannter Regelung
sein.
7.4. Der Kunde ist zur Unterstützung des Senders bei der Erfüllung
der vertraglich geschuldeten Leistungen verpflichtet. Er stellt insbesondere Informationen und Datenmaterial rechtzeitig zur Verfügung.
Mitwirkungshandlungen nimmt er auf seine Kosten vor.
7.5. Dem Kunden wird die Produktion nach Fertigstellung mit der
Aufforderung zur Abnahme übersandt. Beanstandungen müssen
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach
Übersendung in der Form von Ziffer 1.2 Satz 2 erfolgen, anderenfalls
gilt die Produktion als mangelfrei abgenommen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
7.6. Soweit nicht anders vereinbart, werden dem Kunden ausschließlich folgende Nutzungsrechte eingeräumt; sämtliche weiteren Rechte
Funkhaus Halle
Radio Brocken
verbleiben beim Sender:
- Recht zur Sendung und Weitersendung in vom Sender produzierten
Programmen
- Recht zur öffentlichen Wiedergabe in den Geschäftsräumen des
Kunden (nicht: auf Messen, Übersendung an Geschäftspartner oder
Dritte, Einstellung ins Internet)
Weitere Rechtseinräumungen – insbesondere das Recht zur Bearbeitung und das Nutzungsrecht in anderen Rundfunkprogrammen und
Medien – bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Hierfür können angemessene Gebühren, die sich an den Gebühren
namhafter Anbieter für deutschlandweit verbreitete Produktionen
orientieren, verlangt werden.
7.7. Die Produktion und die zugehörigen Materialien bleiben bis
zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Senders. Sämtliche
Rechtseinräumungen erfolgen unter der aufschiebenden Bedingung
der vollständigen Bezahlung geschuldeter Vergütung und Gebühren.
Bis zu diesem Zeitpunkt ist dem Kunden die Nutzung erbrachter Leistungen nur widerruflich gestattet. Bei Verzug ist der Sender zum Widerruf dieser Gestattung berechtigt.
8. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
8.1. Die Berechnung sämtlicher Preise erfolgt auf Grundlage der bei
Vertragsschluss gültigen Preisliste. Feiertage werden wie Sonntag
berechnet. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, beinhalten diese
Preise nur die Ausstrahlung von Werbung. Produktionskosten oder
sonstige Kosten für die Herstellung der Werbung sind Zusatzkosten,
die vom Kunden zu tragen sind und bei nachträglicher Übernahme der
Produktion durch den Sender gesondert in Rechnung gestellt werden.
Gegebenenfalls anfallende urheber- bzw. leistungsschutzrechtliche
Vergütungen an Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) sowie
Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe sind in Preisen nicht
enthalten und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
8.2. Nachlässe und Rabatte werden nur gewährt, wenn dies verbindlich vereinbart wurde oder sich aus einer in Bezug genommenen
Preisliste ergibt. Die Berechnung erfolgt bezogen auf das vereinbarte
Auftragsvolumen im Kalenderjahr, höchstens jedoch nach dessen Be-
89.0 RTL
Sachsen-Anhalt
Hit-Kombi
endigung rückwirkend nach der tatsächlich abgenommenen Sendezeit auf Grundlage der in der Preisliste genannten Zeiteinheiten. Spätestens am Ende eines Kalenderjahres werden gewährte Nachlässe
laut effektiv erreichter Rabattstaffel überprüft und nachvergütet bzw.
nachberechnet.
8.3. Soweit nicht ausdrücklich ausgeschlossen, ist der Sender bei
unbefristet oder länger als drei Monaten laufenden Verträgen zu
einseitigen Preisänderungen berechtigt. Sie können frühestens zwei
Monate nach Vertragsschluss erfolgen und werden einen Monat nach
Zugang einer entsprechenden Erklärung an den Kunden wirksam. Der
Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt
des Inkrafttretens der Preiserhöhung. Das Sonderkündigungsrecht
muss binnen 10 Tagen nach Zugang der Erklärung nach Satz 1 gegenüber dem Sender erklärt werden. Erklärungen nach den Sätzen 1 und
3 bedürfen der Form von Ziffer 1.2 Satz 2.
8.4. Soweit nicht anders vereinbart, werden Leistungen des Senders
nach ihrer Erbringung abgerechnet. Sie sind mit Rechnungszugang
fällig und innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungszugang zu zahlen.
Bei Veranstaltungen und PR-Events erfolgt die Rechnungslegung abweichend von Satz 1 nach Auftragserteilung. Produktionskosten und
-zuschüsse werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei Zahlungseingang innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum werden zwei
Prozent, im Lastschrifteinzugsverfahren drei Prozent Skonto gewährt.
Das gilt jedoch nicht für Veranstaltungen, Produktionskosten und
PR-Events. Zahlungen gelten bei Banküberweisungen und Scheckhingabe am Tag der unwiderruflichen Gutschrift des Zahlungsbetrages
auf dem Konto des Senders als erfolgt. Schecks werden stets nur
erfüllungshalber angenommen. Kosten der Einziehung und Einlösung
sowie Stornogebühren und andere Bankspesen gehen zu Lasten des
Kunden.
8.5. Bei Erstaufträgen sowie für neue Aufträge nach wiederholtem
Zahlungsverzug kann der Sender Vorkasse verlangen. Das gilt insbesondere, wenn neue Vertragspartner nicht mit dem Werbeauftrag einen Handelsregisterauszug bzw. eine Gewerbeanmeldung vorlegen.
8.6. Bei Zahlungsverzug, Kenntniserlangung von einer wesentlichen
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder be-
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Kontakt / AGB
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rechtigten Zweifeln an seiner Zahlungsfähigkeit aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte ist der Sender berechtigt, die weitere Ausstrahlung von Werbespots zurückzustellen und nach Wahl des Kunden von
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung abhängig machen, ohne
dass daraus ein Ersatzanspruch des Kunden entsteht. Kommt der
Kunde dem nicht innerhalb angemessener Frist nach, darf der Sender
vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz in Höhe des dem Sender
entgangenen, üblicherweise zu erwartenden Gewinns verlangen, wenn
die Werbezeiten nicht anderweitig gefüllt werden können.
8.7. Aufrechnung und Zurückbehaltung des Kunden ist nur aufgrund unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zulässig.
8.8. Einwendungen gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit einer
Rechnung sind vom Kunden spätestens innerhalb eines Monats nach
Rechnungszugang in der Form von Ziffer 1.2 Satz 2 geltend zu machen.
Danach obliegt ihm der Beweis der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit
der Rechnung.
9. Werbung im Fremdinteresse, Werbeagenturen
9.1. Werbeagenturen und Werbemittler schließen Verträge mit dem
Sender in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Soweit sie nicht
ausschließlich im eigenen Interesse tätig werden, sind sämtliche Werbetreibende namentlich genau zu bezeichnen. Der Sender ist in diesem Fall
berechtigt, einen Nachweis der Beauftragung zu verlangen. Der Sender
behält sich das Recht vor, Buchungsbestätigungen auch an den Werbetreibenden weiterzuleiten.
9.2. Werbeagenturen und Werbemittler erhalten bei Fakturierung direkt
an sie einen Agenturrabatt in Höhe von bis zu 15 Prozent auf den vermittelten Auftrag (Brutto-Einschaltpreis ohne Umsatzsteuer abzüglich evtl.
gewährter Rabatte), sofern sie ihren Auftraggeber werblich beraten und
eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können. Der Sender ist
berechtigt, die Gewährung des Agenturrabattes von der Vorlage eines
Handelsregisterauszugs oder einer Gewerbeanmeldung abhängig zu
machen. Bei Kompensationsgeschäften bestehen grundsätzlich keine
Ansprüche auf Agenturrabatt. Paketangebote und Sonderwerbeformen
werden gesondert nach Absprache rabattiert.
9.3. Werbeagenturen und Werbemittler treten zur Sicherung der Ver-
Funkhaus Halle
Radio Brocken
gütungsansprüche des Senders mit Auftragserteilung die Zahlungsansprüche gegen den Werbetreibenden aus dem zugrundeliegenden
Werbevertrag erfüllungshalber an den Sender ab. Diese Abtretung wird
hiermit vom Sender angenommen (Sicherungsabtretung). Der Sender ist
berechtigt, dies dem Werbetreibenden offenzulegen, wenn seine Forderung nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit beglichen ist.
9.4. Werbeagenturen und Werbemittler können die für einen Werbetreibenden gebuchten Sendetermine nicht auf einen anderen Werbetreibenden oder eine andere Agentur übertragen lassen.
9.5. Verbundwerbung (Zusammenfassung von Werbung mehrerer Werbetreibender in einem Werbespot oder Trailer) bedarf der ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung des Senders. Der Sender ist in diesem Fall zur
Erhebung eines Verbundzuschlags berechtigt.
10. Höhere Gewalt, Kündigung des Senders
Kunde und Sender können (1) im Falle höherer Gewalt, der Sender zudem
(2) aus dringenden, nicht vorhersehbaren programmlichen Gründen oder
wegen einer erheblichen Beeinträchtigung seiner berechtigten Interessen geschlossene Verträge ganz oder zum Teil mit sofortiger Wirkung
kündigen. Der Sender ist verpflichtet, dem Kunden für die ausgefallene
Sendezeit bereits gezahltes Entgelt zu erstatten. Entfällt infolge einer
Kündigung nach (2) für den Kunden ein berechtigtes Interesse am gesamten Vertrag, werden bereits geleistete Zahlungen insgesamt erstattet.
Jegliche weitergehenden Erfüllungs- und Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
11. Haftungsbeschränkung
11.1. Der Sender haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das gilt
nicht bei Übernahme einer Garantie, der Verletzung wesentlicher Pflichten, auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen darf,
sowie der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer Person. Bei
leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten haftet der Sender
nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Im Falle eines
Verzuges des Senders oder einer von ihm verschuldeten Unmöglichkeit
der Leistung ist der Kunde berechtigt, sich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zu lösen. Für Schadenersatzansprüche wegen
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Hit-Kombi
Verzug oder Unmöglichkeit gelten die vorstehenden Haftungsregelungen
entsprechend.
11.2. Die Haftung für Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare Schäden) ist ausgeschlossen, es sei denn dass hierdurch der Vertragszweck gefährdet würde.
11.3. Bei Verlust oder Beschädigung des dem Sender übergebenen Werbematerials beschränkt sich die Haftung auf den Ersatz der Kosten für die
Herstellung einer neuen Kopie.
11.4. Sämtliche Ansprüche gegen den Sender verjähren ein Jahr nach
gesetzlichem Verjährungsbeginn, falls nicht gesetzlich eine kürzere Frist
bestimmt ist.
11.5. Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der
Organe und Mitarbeiter des Senders sowie sonstige vom Sender in die
Vertragsabwicklung eingeschalteter Dritter.
12. Datenschutz, zugelassene Eigenverwendung
12.1. Der Sender erhebt, speichert und nutzt die Daten des Kunden, soweit dies zur Abwicklung von Verträgen und zur Pflege der Geschäftsbeziehung notwendig ist.
12.2. Der Sender ist berechtigt, den Namen des Kunden, dessen Marke
und Logo sowie Informationen über den Auftrag zu Referenzzwecken zu
verwenden. Der Kunde gestattet dem Sender, Werbematerial und sonstige Unterlagen auch nach Vertragsende zur Information, Eigenwerbung
und Kundenberatung ungekürzt und unverändert zu verwenden, sofern
dies im Rahmen einer unentgeltlichen Serviceleistung vom Sender erfolgt.
13. Gerichtsstand und Folgen teilweiser Unwirksamkeit
13.1. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Senders zuständige Gericht.
13.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.3. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB
berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Dies gilt nicht,
wenn das Festhalten am Vertrag für eine Partei eine unzumutbare
Härte darstellen würde.
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