Nr. 8/2016 Niederschrift über die Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 18. Oktober 2016 Die Sitzung ist öffentlich. Auf der Tagesordnung standen und wurden beraten bzw. beschlossen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. Benennung der Urkundspersonen Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.09.2016 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung am 20.09.2016 gefassten Beschlüsse Annahme von Spenden Ausscheiden des Gemeinderats Siegfried Schäfer aus dem Gemeinderat Nachrücken in den Gemeinderat Ergänzungswahl der Mitglieder der Gemeinde Wilhelmsfeld beim Gemeindeverwaltungsverband Schönau Ergänzungswahl der stellvertretenden Mitglieder des Umlegungsausschusses „Laiersberg I“ Ergänzungswahl der Mitglieder des Verwaltungs- und Finanzausschusses (beschließender Ausschuss) Ergänzungswahl der stellvertretenden Mitglieder des Sport-, Kultur- und Fremdenverkehrsausschusses (beschließender Ausschuss) Ergänzungswahl der stellvertretenden Beiratsmitglieder Pflegeheim Antrag nach § 34 GemO Modellprojekt zur besseren Zusammenarbeit der Gemeinde Wilhelmsfeld mit dem DB Regio Rhein-Neckar Bus Antrag nach § 34 GemO Einführung von Vereinsförderrichtlinien Antrag nach § 34 Gemeindeordnung Zuschussprogramm für Vereine Gebühren für Kinderbetreuung Neufassung der Hundesteuersatzung Jahresrechnung 2015 und Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2015 Zwischenbericht über den Vollzug des Haushalts 2016 Festlegung des Wahltermins für die Bürgermeisterwahl 2017 Eröffnungen Fragezeit Anfragen aus dem Gemeinderat Seite 1 von 20 TOP 1 Benennung der Urkundspersonen Die Fraktionen von CDU Wilhelmsfeld und der GIW Wilhelmsfeld benannten jeweils ein Gemeinderatsmitglied zur Urkundsperson. Benannt wurden GR Oberhofer (CDU) und GR Weidenauer (GIW). TOP 2 Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.09.2016 Den beiden Urkundspersonen waren die Protokolle zugegangen und von diesen geprüft. Auf Anregung von GR Esposito wurde unter TOP 12 eine Änderung vorgenommen, die das Gremium als Tischvorlage erhielt. Ein Anfrage von GR Weidenauer zu TOP 2 bzgl. Einwendungen gegen das Protokoll vom 20.09.2016 von GR Dr. Hoffarth wurde vom Bürgermeister dahingehend beantwortet, dass die Änderungen bereits im Ursprungsprotokoll vorgenommen wurde. Weitere Einwendungen gegen das Protokoll wurden nicht erhoben. TOP 3 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung am 20.09.2016 gefassten Beschlüsse Bürgermeister Zellner gab bekannt, dass in nichtöffentlicher Sitzung am 20. September 2016 der Beschluss gefasst wurde, dass für eine Veranstaltung in der Odenwaldhalle die Hallengebühren für diese Veranstaltung erlassen und im Haushalt durchgebucht werden. Der Veranstalterin wurde die Einmaligkeit dieser Aktion mitgeteilt. TOP 4 Annahme von Spenden Bis zum Sitzungstag sind keine Spenden eingegangen. TOP 5 Ausscheiden des Gemeinderats Siegfried Schäfer aus dem Gemeinderat GR Schäfer erklärte sich gem. § 18 GemO für befangen und verließ für die Beschlussfassung den Ratstisch. Der Vorsitzende informierte darüber, dass Herr Siegfried Schäfer mit Schreiben vom 12.09.2016 mitgeteilt hat, dass er gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3 der GemO aus dem Gemeinderat ausscheiden möchte. Der Gemeinderat stellte fest, dass nach § 31 Abs. 1 GemO die Voraussetzungen für ein Ausscheiden vorliegen und stimmte dem Ausscheiden von GR Schäfer aus dem Gemeinderat zu. Abstimmung: 11 Zustimmungen 1 Enthaltung Bürgermeister Zellner verabschiedete Herrn Schäfer aus dem Gemeinderat mit folgenden Worten: „Sehr geehrter Herr Schäfer, Eine Demokratie lebt vom Wandel! Nämlich vom Wandel bei der in unserer Staatsform Ämter, Posten, eben auch die der Gemeinderäte nur auf Zeit vergeben werden. Damit ist eine gewisse „Macht“ des Amtsinhabers Seite 2 von 20 in der Zeit durch das Amt selbst begrenzt. Jeder der sich einem solchen kommunalen Wahlamt stellt, weiß, dass er es nur zeitlich begrenzt inne hat bis es aufgelöst wird. Dies kann durch eigenen Entschluss, oder was manchmal auch besonders bitter ist durch den Wähler entstehen, wenn keine Wiederwahl erfolgt. Eine Gemeinderatstätigkeit kann auf mehrere Arten beendet werden. Geregelt ist dies in der Gemeindeordnung. § 16 Abs. 1 der GemO regelt, wann ein freiwilliges Ausscheiden möglich ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn jemand länger als 10 Jahre dem Gemeinderat angehört und ehrenamtlich tätig war. In diesem Fall hat der Gemeinderat auf Ihren Antrag hin beschlossen, Sie aus dem Ehrenamt zu entlassen und damit scheiden Sie auch aus dem Gemeinderat aus. Sie haben in der Begründung Ihres Antrags ausgeführt, dass Sie auf Grund besonderer beruflicher Beanspruchung zeitlich nicht mehr in der Lage sind, dieses wichtige Ehrenamt auszuüben. Für uns sind die Gründe nachvollziehbar, dass Sie als Geschäftsführer sich in einer besonderen Verantwortung für die Firma und die Mitarbeiter nunmehr bewusst sind und sich nun intensiv Ihrer Firma widmen möchten. Dazu wünsche ich im Namen des Gremiums weiterhin alles Gute, viel Erfolg und eine besonders gute geschäftliche Entwicklung. Sehr geehrter Herr Schäfer, Sie gehören diesem Gremium seit 14.09.2004 an. Wenn Sie sich zurück erinnern, dann war dies im Jahre 2004, nachdem wir die Millenniumswende alle unbeschadet überstanden haben und auch die Umstellung auf den Euro vorgenommen wurde. Es waren aber auch Zeiten bei denen Sie die Höhen und Tiefen im Gemeinderat und damit in diesem Gremium auch persönlich erlebt haben mit einer Bankenund Weltwirtschaftskrise, wie wir sie in der neuesten Zeit noch nicht erlebt haben. Es waren bittere Jahre von 2007 bis 2009, bei dem der Gemeinderat und die Verwaltung in die Pflicht genommen wurden, die Haushaltsstrukturkommission hatte einschneidende Maßnahmen beschlossen, um in diesen Jahren wirtschaftlich über die Runden zu kommen. Seither erleben wir in der Bundesrepublik Deutschland einen wirtschaftlichen Aufschwung erlebt, bei dem neben den Bürgerinnen und Bürger auch die Gemeinde erheblich partizipiert hat. Unvergesslich ist für uns alle die 300-Jahr-Feier im Jahre 2010, bei der wir bei zahlreichen Veranstaltungen das Wir-Gefühl in der Gemeinde gestärkt und einem grandiosen Festwochenende mit Festumzug alle mit dazu beigetragen haben, dass dieses Fest ein großer Erfolg wurde. Auch im baulichen Bereich hat sich einiges ergeben. Die Christian-Morgenstern-Grundschule konnte von Grund auf energetisch saniert werden und bietet nun unseren Jüngsten sowie den Pädagogen in hellen freundlichen Räumen angenehme Lernbedingungen, um sich so für das künftige Leben vorzubereiten. In der Kleinkindbetreuung sind wir neue Wege gegangen. Wir haben den Kindergarten „Eulennest“ nicht nur energetisch saniert, an- und umgebaut, erweitert. Wir sind zusammen mit dem Postillion Wilhelmsfeld eine Kooperation eingegangen, bei der nun die Eltern Wahlfreiheit haben. Neben dem Regelkindergarten, den verlängerten Öffnungszeiten und der Ganztagsbetreuung bis hin zu Kindertagesplätzen und dem Waldkindergarten wird ein Spektrum an Möglichkeiten geboten, wie es dies bisher in Wilhelmsfeld nicht gab. Dies hat natürlich seinen Preis und stellt die Gemeinde vor große Herausforderungen, dies wird ja auch noch im Rahmen der nächsten Beratungen Thema des Gemeinderats sein, ob weitere Plätze geschaffen werden können. Nach dem Anbau der Tribüne, der neuen Küche und einem neuen Dach wurde während Ihrer Tätigkeit die Odenwaldhalle energetisch grundlegend saniert und ertüchtigt. Jeder 6. Wilhelmsfelder betreibt hier einmal die Woche Sport, so ist es gut investiertes Geld. Da es aber auch hier Höhen und Tiefen gibt, möchte ich nicht verschweigen, dass der Rechtsstreit um die mangelhaft ausgeführten Fliesenarbeiten zu einem Rechtstreit führten, der auch bis in den Gemeinderat hineingetragen wurde und für Verstimmung sorgte. Die Umsiedlung des Bauhofes und die Schaffung von neuen öffentlichen Räumen wurden mit dem Erwerb und Ausbau der Hilsbachhalle geschaffen und in diesem Jahr konnte auch Seite 3 von 20 nach einigen turbulenten Sitzungen der Parkplatz vor der Odenwaldhalle und der Rizalpark umgebaut werden. Ebenso konnte der Kohlhofweg mit Kanalisation und Wasserleitung vollständig erneuert werden. Und sicherlich sind wir alle gemeinsam froh und stolz, dass wir es geschafft haben, zusammen mit dem Landessanierungsprogramm das ehemalige marode August-WinnigHaus zu erwerben und ein neues Alten- und Seniorenzentrum zu bauen. Bei all diesen Maßnahmen haben Sie erfolgreich mitgewirkt und ich hätt gerne noch einiges mehr für Wilhelmsfeld getan, wenn uns dafür die finanziellen Mittel zur Verfügung gestanden hätten. Dennoch denke ich, dass Sie nach dem Ausscheiden aus dem Gemeinderat stolz auf das Erreichte in der Gemeinde sein können. Ich möchte aber auch besonders hervorheben, dass es nicht immer leicht ist, dieses Amt auszuüben, weil doch die vielfachen Wünsche und Anregungen aus der Bevölkerung an einen Gemeinderat herangetragen werden und dies ja meistens dann der Fall ist, wenn einem Bürger etwas abgelehnt wird oder um es anders auszudrücken, wenn man mit einer getroffenen Entscheidung nicht zufrieden ist. Dann kommt das, was man als den engsten Bürgerkontakt bezeichnen kann, das unmittelbare Aufeinandertreffen der verschiedenen Meinungen und der Austausch von Argumenten, die dann auch wohl nicht immer ganz sachlich sind. Wir wissen natürlich auch, dass wir „da unten“ - Gemeinderat und Bürgermeister - das ausbaden müssen, was „die da oben“ in der Bundes- und Landespolitik uns eingebrockt haben. Ein Gemeinderat zu sein, ist sicherlich keine leichte Aufgabe, dafür ist einiger Aufwand, nicht nur ein zeitlicher notwendig. Ich danke Ihnen deshalb, dass Sie sich diese Zeit genommen haben für das Allgemeinwohl tätig zu sein. Sie Herr Schäfer scheiden nun auf eigenen Wunsch aus diesem Gremium aus, dem Sie seit 2004 angehörten. Sie gehörten verschiedenen Ausschüssen an, zuletzt dem V.-F. Ausschuss und waren Verbandsvertrete beim Gemeindeverwaltungsverband Schönau. Ich darf Ihnen nun zur Verabschiedung die beiden Weingläser der Gemeinde mit dem dazugehörigen flüssigen Inhalt für Ihre jahrelange kommunalpolitische Tätigkeit überreichen. Ich wünsche Ihnen für Ihren weiteren Lebensweg alles Gute.“ GR Höhr dankte Herrn Schäfer im Namen des Gemeinderates für die Zusammenarbeit und überreichte ein Präsent vom Gremium. GR Schäfer dankte sich zunächst bei der Bevölkerung für das Vertrauen, das ihm entgegengebracht wurde; sein Dank galt auch Bürgermeister Zellner, auch wenn man auch nicht immer einer Meinung war. Er bedankte sich weiter bei den Gemeinderatskolleginnen und kollegen sowie bei der Verwaltung, dem Bauhof und dem GVV. GR Weidenauer bedauerte sein Ausscheiden aus dem Gremium. Auch wenn man nicht immer zwingend einer Meinung war, habe man immer ehrlich miteinander sprechen und diskutieren können. Mit Herrn Schäfer verliere der Gemeinderat einen seiner engagiertesten Gemeinderäte, was dem Gremium sicherlich wehtun werde. GR Esposito dankte Herrn Schäfer im Namen der GR Fraktion der CDU Wilhelmsfeld. TOP 6 Nachrücken in den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmte unter TOP 5 dem Ausscheiden von Herrn Schäfer zu. Als Ersatzperson rückt gem. § 31 Abs. 2 GemO der als nächste Ersatzperson festgestellte Bewerber nach. Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 25.05.2014 ist auf der Liste Christlich Seite 4 von 20 Demokratischen Union Deutschlands CDU – Ortsverband Wilhelmsfeld (CDU) Frau Dr. Karin Teltschik, Höhenweg 14, 69259 Wilhelmsfeld als erste Ersatzperson vorgesehen. Frau Dr. Teltschik wurde von der Verwaltung mit Schreiben vom 23.09.2016 hierüber informiert und hat mitgeteilt, dass Sie gem. § 16 Abs. 1 Nr. 6 nicht in das Gremium nachrücken wollte. Der Gemeinderat stimmte nach Prüfung der Ablehnungsgründe gem. § 16 Abs. 1 Nr. 6 dem Antrag von Frau Dr. Teltschik zu. Abstimmung: einstimmig Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 25.05.2014 rückt nun der als nächste Ersatzperson festgestellte Bewerber nach. Auf der Liste Christlich Demokratischen Union Deutschlands CDU – Ortsverband Wilhelmsfeld (CDU) ist Frau Margit Wembacher, Bergstraße 30a, 69259 Wilhelmsfeld als zweite Ersatzperson vorgesehen. Frau Wembacher wurde von der Verwaltung mit Schreiben vom 06.10.2016 vorsorglich hierüber informiert. Da Frau Wembacher derzeit in Urlaub weilt, erfolgte die Kontaktaufnahme über die neuen Medien und über Familienangehörige. Frau Wembacher hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass Sie es ihr gem. § 16 Abs. 1 Nr. 4 und 5 nicht möglich ist in das Gremium nachzurücken. Der Gemeinderat stimmt nach Prüfung der Ablehnungsgründe gem. § 16 Abs. 1 Nr. 4 und 5 dem Antrag von Frau Wembacher zu. Abstimmung: 10 Zustimmungen 2 Gegenstimmen Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 25.05.2014 rückt danach der als nächste Ersatzperson festgestellte Bewerber nach. Auf der Liste Christlich Demokratischen Union Deutschlands CDU – Ortsverband Wilhelmsfeld (CDU) ist Herr Alfred Meier, Silbergasse 30, 69259 Wilhelmsfeld als nächste Ersatzperson vorgesehen. Durch die Verwaltung wurde Herr Meier vorsorglich zunächst telefonisch hierüber informiert. Herr Meier hat der Verwaltung gegenüber schriftlich mitgeteilt, dass er bereit ist, die ehrenamtliche Tätigkeit anzunehmen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben schlägt die Verwaltung vor, Herrn Meier als Ersatzbewerber festzustellen, da nach Kenntnis der Verwaltung keine Hinderungsgründe gem. § 29 GemO vorliegen und er zum Zeitpunkt des Nachrückens die Wählbarkeit besitzt. Nachdem auch im Gremium keine Hinderungsgründe bekannt waren, stimmte der Rat dem Nachrücken von Herrn Alfred Maier in den Gemeinderat zu. Abstimmung: einstimmig Herr Meier wurde von Bürgermeister Zellner gem. § 32 Abs. 1 GemO verpflichtet. Die Verpflichtung ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt. Herr Meier nahm sodann am Ratstisch Platz und richtete einige Dankesworte an die Bevölkerung, den Gemeinderat und den Bürgermeister. Seite 5 von 20 TOP 7 Ergänzungswahl der Mitglieder der Gemeinde Wilhelmsfeld beim Gemeindeverwaltungsverband Schönau Nachdem Herr Schäfer aus dem Gemeinderat ausscheidet, scheidet er auch als Mitglied beim Gemeindeverwaltungsverband Schönau aus. Die CDU schlägt vor, Herrn Alfred Meier als Mitglied zu wählen. Nachdem keine Einwendungen erhoben wurden, wurde offen gewählt. Der Gemeinderat wählte Herrn Meier Mitglied der Gemeinde Wilhelmsfeld beim Gemeindeverwaltungsverband Schönau. Abstimmung: 12 Zustimmungen 1 Enthaltung TOP 8 Ergänzungswahl der stellvertretenden Mitglieder des Umlegungsausschusses „Laiersberg I“ Nachdem Herr Schäfer aus dem Gemeinderat ausscheidet, scheidet er auch als stellv. Mitglied des Umlegungsausschusses „Laiersberg I“ aus. Die CDU schlägt vor, Herrn Alfred Meier als stellv. Mitglied zu wählen. Nachdem keine Einwendungen erhoben wurden, wurde offen gewählt. Der Gemeinderat wählte Herrn Meier als stellv. Mitglied des Umlegungsausschusses „Laiersberg I“ Abstimmung: 12 Zustimmungen 1 Enthaltung TOP 9 Ergänzungswahl der Mitglieder des Verwaltungs- und Finanzausschusses (beschließender Ausschuss) Nachdem Herr Schäfer aus dem Gemeinderat ausscheidet, scheidet er auch Mitglied des Verwaltungs- und Finanzausschusses aus. Die CDU schlägt vor, Herrn Alfred Meier als Mitglied zu wählen. Nachdem keine Einwendungen erhoben wurden, wurde offen gewählt. Der Gemeinderat wählte Herrn Meier als Mitglied des Verwaltungs- und Finanzausschusses. Abstimmung: 12 Zustimmungen 1 Enthaltung TOP 10 Ergänzungswahl der stellvertretenden Mitglieder des Sport-, Kultur- und Fremdenverkehrsausschusses (beschließender Ausschuss) Nachdem Herr Schäfer aus dem Gemeinderat ausscheidet, scheidet er auch stellv. Mitglied des Sport-, Kultur- und Fremdenverkehrsausschusses aus. Die CDU schlägt vor, Herrn Alfred Meier als Mitglied zu wählen. Nachdem keine Einwendungen erhoben wurden, wurde offen gewählt. Seite 6 von 20 Der Gemeinderat wählte Herrn Meier als stellv. Mitglied des Sport-, Kultur- und Fremdenverkehrsausschusses. Abstimmung: 12 Zustimmungen 1 Enthaltung TOP 11 Ergänzungswahl des stellvertretenden Beiratsmitglieder Pflegeheim Nachdem Herr Schäfer aus dem Gemeinderat ausscheidet, scheidet er auch als stellv. Beiratsmitglied Pflegeheim aus. Die CDU schlägt vor, Herrn Alfred Meier als Mitglied zu wählen. Nachdem keine Einwendungen erhoben wurden, wurde offen gewählt. Der Gemeinderat wählte Herrn Meier als stellv. Beiratsmitglied Pflegeheim. Abstimmung: 12 Zustimmungen 1 Enthaltung TOP 12 Antrag nach § 34 GemO Modellprojekt zur besseren Zusammenarbeit der Gemeinde Wilhelmsfeld mit dem DB Regio Rhein-Neckar Bus Durch die FW Wilhelmsfeld wurde ein Antrag gem. § 34 GemO gestellt, der die formalen Voraussetzungen erfüllt. Der Antrag ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt. GR Lenz erläuterte dem Gremium die Hintergründe des Antrags. GR Esposito erklärte, dass es zwar wünschenswert wäre, dass der Bauhof die Durchfahrtsstraße als Priorität räumt, dies jedoch aufgrund des Personals und des restlichen Straßennetzes in Wilhelmsfeld nicht realistisch ist. Statt dessen sollte eher die Räumung auf den Fahrplan des BRN abgestimmt werden und alles versucht werden, das Problem zu lösen. GR Gärtner stimmte seinem Vorredner zu, reget an, dass in Gesprächen mit dem Bauhof darauf hingewiesen werden sollte, dass im Winterdienst die Ortsdurchfahrt zwischen 6 und 09.30 Uhr Priorität zugemessen werden sollte. GR Weidenauer machte darauf aufmerksam, dass es sich nicht um eine neue Problematik handelt, es aber nicht verkehrt ist, diese schriftlich zu fixieren. Sie merkte an, dass der Bauhof einen sehr guten Winterdienst macht und die Durchfahrtsstraßen ohnehin schon gut räumt, jedoch nicht vergessen werden sollte, dass auch die Seitenstraßen geräumt werden müssen. GR Lenz entgegnete, dass es nicht außer Acht gelassen werden sollt, dass die Seitenstraßen geräumt werden. Allerdings muss der Durchfahrtsstraße ein Hauptaugenmerk gewidmet werden, denn wenn die Hauptachse durch querstehende Busse, wie im letzten Winter geschehen, blockiert ist, dann geht kommen Pendler auch hier nicht mehr weiter. BGM Zellner entgegnete, dass die Thematik nicht neu ist und die Verwaltung ohnehin beschäftigt. Neuerungen sind im neuen Linienbündel fixiert, damit hat sich der Gemeinderat zu gegebener zu beschäftigen. Einen 100 %ige Sicherstellung wird es auch durch das Konzept nicht gegeben. Seite 7 von 20 Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung mit dem BRN und dem Bauhof das Konzept zu besprechen und im Winter 2016/2017 umzusetzen. Abstimmung: einstimmig TOP 13 Antrag nach § 34 GemO Einführung von Vereinsförderrichtlinien Antrag nach § 34 Gemeindeordnung Zuschussprogramm für Vereine Durch die FW Wilhelmsfeld wurde ein Antrag gem. § 34 GemO gestellt, der die formalen Voraussetzungen erfüllt. Der Antrag ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt. GR Höhr erläuterte dem Gremium die Hintergründe des Antrags und informierte, dass der Förderrichtlinien als Diskussionsgrundlage dienen und nicht als ausgereifte Beschlussgrundlage angesehen werden sollen. BGM Zellner informierte darüber, dass es wünschenswert sei, eine verbindliche Vereinsförderrichtlinien für die Gemeinde zu haben. Eine Regelung bzgl. Jubiläen wurde bereits betroffen. Er regte weiter an, die Ausarbeitung von verbindlichen Normen dem zuständigen Sport-, Kultur- und Fremdenverkehrsausschuss zu übertragen. GR Oberhofer befand dass die Vorlage als gute Diskussionsgrundlage diente, im Sport-, Kultur- und Fremdenverkehrsausschuss ausgearbeitet und bearbeitet werden sollte, eine Beschluss jedoch durch das Gesamtgremium gefasst werden sollte. GR Dr. Schwarz schloss sich den Ausführungen seiner Vorrednerin an und merkte an, dass in der Vorlage seines Erachtens die Kultur etwas zu vernachlässigt wird. GR Gärtner begrüßte von Seiten der BGW die Vorlage und schloss sich seinen beiden Vorrednern an. GR Weidenauer befand die Vorlage als diskutabel, unterstütze aber die Verweisung an den Ausschuss zur Ausarbeitung. Wünschenswert wäre es, wenn durch die Verwaltung eine Aufstellung gefertigt werden könnte, wie hoch die Vereinsförderung der Gemeinde in den letzten 3 Jahren war. GR Esposito sieht eine gewisse Schwierigkeit in der Ausarbeitung auch im Hinblick auf die Kosten, die durch klare Regelungen zukünftig auf die Gemeinde zukommen werden. Das Gremium beschloss den Sport-, Kultur- und Fremdenverkehrsausschuss mit der Ausarbeitung der Vereinsförderrichtlinien zu beauftragen. Die Beschlussfassung der neuen Richtlinien nimmt der Gesamtgemeinderat zu gegebener Zeit vor. Abstimmung: einstimmig TOP 14 Gebühren für Kinderbetreuung Der Gemeinderat hat zum letzten Kindergartenjahr die Gebührenstruktur auf das Württemberger Modell umgestellt, d.h. die Gebühren werden nicht mehr abhängig vom Einkommen erhoben, sondern orientieren sich an der Zahl der Kinder unter 18 Jahren, die im Haushalt der gebührenpflichtigen Eltern bzw. des Elternteils leben. Damals wurde auch der Elternbeirat zu dieser Änderung gehört. Der Elternbeirat sprach sich damals für eine regelmäßigere Seite 8 von 20 Anpassung der Beiträge aus, damit die Erhöhungen nicht so erheblich werden, insbesondere auch für junge Familien oder Alleinerziehende mit nur einem Kind. Für das nun angewandte Gebührenmodell gibt es gemeinsame Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände und der Kirchen zur Festsetzung der Gebühren, die in der Regel jährlich angepasst werden. Für das Kindergartenjahr 2016/17 wurden Empfehlungen herausgegeben und gleichzeitig auch mögliche weitere Anpassungen vor dem Hintergrund, der zu erwartenden Gebührenanstiege für das Kindergartenjahr 2017/18, die aufgrund des Ergebnisses der Tarifverhandlungen erheblich sein werden. Mit diesen Gebührensätzen soll weiterhin ein Finanzierungsanteil von 20 % durch Elternbeiträge angestrebt werden, das bedeutet, der Beitrag der Eltern an der Kostendeckung der Kinderbetreuung wird sich prozentual nicht erhöhen. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 04.10.2016 über eine Anpassung der Gebühren vorberaten. Im Hinblick auf zu erwartende Anpassung der Empfehlung für das Kindergartenjahr 2017/2018 hat der Ausschuss beschlossen, dem Gemeinderat vorzuschlagen bei der Anpassung in diesem Kindergartenjahr (2016/17) schon ein Teil der zu erwartenden Erhöhung vorwegzunehmen. Der Elternbeitrat wurde durch Bürgermeister Zellner über die geplante Gebührenerhöhung informiert bzw. angehört und hat seine Zustimmung gegeben. Dem Protokoll ist die Übersicht der Empfehlung der Gebührenerhöhung als Anlage beigefügt. Dem Gremium wurden die Sätze durch eine Präsentation angezeigt. GR Stüwe merkte an, dass die GIW strikt gegen die Einführung des Württemberger Modells im letzten Jahr war. Nach Informationen der Eltern sind diese unzufrieden mit der neuen Gebührenstaffelung. Er regte an, wieder zum ursprünglichen Kostenmodell zurückzukehren und stellte den Antrag den TOP bis nach der Klausurtagung zu vertragen, um dort zunächst über eventuell höhere Zuschüsse der Gemeinde zu diskutieren. Der Vertagungsantrag fand bei 3 Zustimmungen und 10 Ablehnungen keine Zustimmung. GR Oberhofer machte darauf aufmerksam, dass für einkommensschwache Personen bzw. Eltern die Möglichkeit der Förderung bzw. der Kostenübernahme durch die entsprechenden Institutionen besteht. GR Peters gab von Seiten der Freien Wähler die Zustimmung, da es sich beim Württemberger Modell um ein gerechtes Modell handelt und auch die Vergleichbarkeit über Kommunen hinweg besteht. Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Satzung der Kindergartenbenutzungsgebühren zum 01.01.2017 entsprechend dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf. Die Satzung ist diesem Protokoll beigefügt. Abstimmung: 10 Zustimmungen 3 Gegenstimmen Seite 9 von 20 TOP 15 Neufassung der Hundesteuersatzung Der Gemeinderat hatte im Frühjahr eine neue Satzung über die Erhebung der Hundesteuer beschlossen. Dabei ergab es sich im Nachhinein, zwei Problempunkte die vom Gemeindeverwaltungsverband aufgezeigt wurden. 1. Auf Antrag aus der Mitte des Gemeinderats wurde der Hundesteuersatz abweichend von der Verwaltungsvorlage festgesetzt. Dabei ergibt sich ein Rundungsproblem, das bei unterjähriger Veranlagung entsteht, dass behoben werden muss. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat sich mit dieser Thematik in seiner Sitzung vom 4. Oktober 2016 befasst und empfiehlt dem Gesamtgemeinderat, den Hundesteuersatz mit 102,-- € festzusetzen. 2. Der Gemeindeverwaltungsverband weist daraufhin, dass bei der Festsetzung der neuen Sätze die Rechtskraft zum 01.01.2017 eintreten sollte, da es sonst zu rechtlichen Schwierigkeiten kommen kann. Auch dieser Punkt wurde in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses eingehend vorberaten. Das Ergebnis ist, dass der Verwaltungs- und Finanzausschuss dem Gemeinderat empfiehlt, die Satzung zum 01.01.2017 rechtskräftig werden zu lassen. GR Esposito sprach sich für einen Erhalt des im Frühjahr beschlossenen Hundesteuersatzes aus, da der Gesamtgemeinderat bereits darüber gesprochen und entschieden habe. Eine Problematik bzgl. zu rundender Beträge könne er nicht nachvollziehen. Nach einer kurzen Aussprache billigte das Gremium die Änderung der Hundesteuersatzung zum 01.01.2017. Die Satzung ist dem Protokoll in der Anlage beigefügt. Abstimmung: 10 Zustimmungen 1 Gegenstimme 2 Enthaltungen TOP 16 Jahresrechnung 2015 und Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2015 GF Fischer erläuterte das Ergebnis des Haushaltsjahres 2015 „Feststellung der Jahresrechnung 2015 Wilhelmsfeld Meine sehr geehrte Damen und Herren, die Jahresrechnung mit dem ausführlichen Erläuterungsbericht liegt Ihnen heute zur Beschlussfassung vor. Anhand einiger Schaubilder möchte ich Ihnen den wesentlichen Inhalt kurz darstellen. Das Gesamtergebnis von Verwaltungs- und Vermögenshaushalt beläuft sich auf 8.302.114,70 €. Auf den Verwaltungshaushalt entfallen davon 7.187.611,72 € und auf den Vermögenshaushalt 1.114.502,98 €. Zunächst zum Verwaltungshaushalt und hier zu den Ausgaben. In dieser Zusammenstellung sind nun aber zur besseren Übersichtlichkeit die inneren Verrechnungen und kalkulatorischen Kosten nicht enthalten, da sich diese in Einnahmen und Ausgaben ausgleichen. Seite 10 von 20 Kurze Erläuterung Insgesamt bleibt festzuhalten, dass knapp 114.000 € per Saldo mehr auszugeben waren als geplant. Alleine 93.000 € entfallen dabei auf die Kinderbetreuung. Bei der Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude sind rund 45.000 € außerplanmäßig für den Anstrich des Teltschikturms enthalten, denen aber auch rund 39.000 € Spenden und Kostenbeteiligungen gegenüberstehen. Kommen wir zu den Einnahmen. Kurze Erläuterungen Bei den sonstigen Einnahmen sind 39.000 € Spenden und Kostenbeteiligungen für den Anstrich des Teltschikturms enthalten. Alle Einnahmen betrachtet, konnten per Saldo knapp 240.000 € mehr erzielt werden als geplant. Das nächste Schaubild zeigt Ihnen die Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben und den Überschuss, den wir dem Vermögenshaushalt zuführen konnten. Nach der Planung waren es 236.500 €, das Ergebnis weist nun einen Überschuss von 362.412 € aus, das damit um 126.000 € besser ausfällt. Seite 11 von 20 Mit den nächsten 2 Schaubildern möchte ich Ihnen die Ergebnisse der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung zeigen. Kurze Erläuterung Bei den Einnahmen sind wir nur rund 4.700 € hinter der Planung zurückgeblieben. Auf der Aufwandseite waren lediglich 2.300 € mehr zu verbuchen. Geplant hatten wir mit einem Verlust von 8.900 €, im Ergebnis ist es nur ein Verlust von knapp 16.000 €. Seite 12 von 20 Kurze Erläuterung Bei der Wasserversorgung mussten wir ebenfalls aufgrund geringerer Gebühreneinnahmen rund 9.000 € weniger Einnahmen verzeichnen. Leider mussten wir aber auch eine höhere Umlage an den Eichelbergverband zahlen und wir hatten einen um 24.000 € höheren Betriebsaufwand, insbesondere durch Reparaturarbeiten. Insgesamt war der Aufwand in der Wasserversorgung um 33.000 € höher, so dass sich im Ergebnis kein Gewinn wie geplant ergab, sondern ein Verlust von 29.942 € Nun zum Vermögenshaushalt, dessen Ergebnis sich auf rund 1.114.500 € beläuft. Zunächst zu den Ausgaben. Kurze Erläuterungen Im Schaubild 8 sehen Sie die Einnahmen des Vermögenshaushalts. Seite 13 von 20 Hier zeigt sich die Bedeutung einer guten Zuführungsrate aus dem Verwaltungshaushalt, aber natürlich auch die Bedeutung der Zuschüsse, die immerhin 444.000 € ausmachen. Die Einnahmen aus Darlehen sind mit 190.000 € dargestellt. Das ist aber nur der neu gebildete Haushaltsrest, tatsächlich aufgenommen haben wir 2015 kein neues Darlehen. Und damit bin ich auch schon bei der Verschuldung. Die Verschuldung wurde durch Regeltilgungsleistungen von 115.997 € auf 1.775.603 € bzw. 558 €/Einwohner abgebaut. Der Landesdurchschnitt bei Gemeinden unserer Größenordnung liegt bei 609 €/Einwohner. Seite 14 von 20 Die Geplante Entnahme aus der allgemeinen Rücklage von 410.300 € war nicht erforderlich, stattdessen konnten wir 3.696 € zuführen, so dass ein Bestand von 1.293.435 € ausgewiesen werden kann. Fazit Ein finanziell ordentliches Jahr.“ Bürgermeister Zellner dankte für die Ausführungen des Kämmerers. Nachdem kein Beratungs- und Aussprachebedarf angemeldet wurde, stimmte der Gemeinderat über folgenden Verwaltungsvorschlag ab: 1. Das Ergebnis der Jahresrechnung 2015 wird gemäß § 95 Abs. 2 GemO in Einnahmen und Ausgaben auf 8.302.114,70 Euro festgestellt. Davon entfallen auf Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt 7.187.611,72 Euro 1.114.502,98 Euro Diese gliedern sich wie folgt: - in Euro Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt 1. Soll-Einnahmen 7.187.611,72 924.502,98 8.112.114,70 2. Neue Haushaltseinnahmereste 0,00 190.000,00 190.000,00 3. Zwischensumme 7.187.611,72 1.114.502,98 8.302.114,70 4. Ab: Haushaltseinnahmereste Vorjahr 5. Bereinigte Soll-Einnahmen 7.187.611,72 1.114.502,98 8.302.114,70 6. Soll-Ausgaben 7.159.211,72 1.024.302,98 8.183.514,70 7. Neue Haushaltsausgabereste 28.400,00 327.100,00 355.500,00 8. 7.187.611,72 1.351.402,98 8.539.014,70 9. Zwischensumme Ab: Haushaltsausgabereste Vorjahr 0,00 236.900,00 236.900,00 10. Bereinigte Soll-Ausgaben 7.187.611,72 1.114.502,98 8.302.114,70 11. Differenz 10 ./. 5 (Fehlbetrag) 12. Abgänge an 0,00 - 0,00 0,0 - - 12.1 Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00 12.2 Haushaltsausgabereste 0,00 236.900,00 236.900,00 13. Überschuss nach § 41 Abs. 3 Satz 2 GemHVO 14. Fehlbetrag nach § 84 Abs. 2 GemO (vgl. § 23 Satz 2 GemHVO) 2. Die in der Jahresrechnung ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit nicht Einzelgenehmigungen bereits erteilt sind, genehmigt. 3. Die Abwasserbeseitigung schließt 2015 bei der Schmutzwassergebühr mit einem Verlust von Seite 15 von 20 5.838,80 Euro und bei der Niederschlagswassergebühr mit einem Verlust von 10.080,42 Euro. Zum Jahresende 2015 konnte somit bei der Niederschlagswassergebühr der bestehende Gewinnvortrag auf 20.254,82 Euro abgebaut werden. Der bei der Schmutzwassergebühr ausgewiesene ermittelte Verlust erhöht den bereits bestehende Verlustvortrag auf 35.365,60 Euro (Vgl. Seite 9 bis 11 des Rechenschaftsberichts zur Jahresrechnung 2015) 4. Der in der Wasserversorgung entstandene Verlust i.H.v. 29.941,93 Euro erhöht den bereits bestehenden Verlustvortrag auf nunmehr 82.389,47 Euro (vgl. Seite 12 bis 14 des Rechenschaftsberichts zur Jahresrechnung 2015). 5. Die Feststellung der Jahresrechnung 2015 ist dem Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises anzuzeigen. Abstimmung: einstimmig TOP 17 Zwischenbericht über den Vollzug des Haushalts 2016 Frau Elfner vom GVV Schönau berichtete für über den Vollzug des Haushalts 2016. „Zwischenbericht über den Haushaltsverlauf 2016 - Wilhelmsfeld Meine sehr geehrten Damen und Herren, der ausführliche Bericht über den Haushaltsverlauf liegt Ihnen vor, so dass ich mich auf die wesentlichen Eckwerte bei meinen Ausführungen beschränken werde. Im Verwaltungshaushalt haben wir lediglich mit einem Überschuss von 9.300 € geplant. Derzeit zeichnen sich bei der Gewerbesteuer rund 70.000 € mehr Einnahmen ab. Auch bei den Schlüsselzuweisungen wird es zu höheren Einnahmen von rund 20.000 € kommen, da hier der Planung noch eine um 9 Einwohner verringerte Einwohnerzahl zu Grunde lag. Bei den Einkommensteueranteilen wurden vom Land nach der Mai-Steuerschätzung zunächst keine verbesserten Eckwerte bekannt gegeben, sodass mit einem planmäßigen Eingang zu rechnen war. Nach der Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 5.10.2016 wird nun der prognostizierte Gesamtanteil von 5,7 Mrd. € nicht ganz zur Auszahlung kommen. Aus der Vorjahresabrechnung erfolgte allerdings eine Nachzahlung, sodass es per Saldo dennoch zu rd. 5.700 € Mehreinnahmen kommt. Da sich die Pauschale je „gewichteten“ Kind leicht erhöht hat, kommen bei den Zuweisungen vom Land für die Kleinkindbetreuung rund 8.000 € mehr ein. Einnahmeausfälle zeichnen sich bisher nur wenige ab, sodass wir im Verwaltungshaushalt per Saldo betrachtet von höheren Einnahmen ausgehen können, die wir gegenüber der Planung erzielen. Auf der Ausgabenseite gehen wir derzeit davon aus, dass die zusätzlichen Ausgaben, die bisher zu leisten waren oder sich abzeichnen, durch diverse Einsparungen bei anderen Finanzpositionen zumindest weitestgehend kompensiert werden können. Somit erwarten wir aus heutiger Sicht einen höheren Überschuss im Verwaltungshaushalt als eingangs erwähnt. Es ist also derzeit davon auszugehen, dass die geplante Zuführungsrate voraussichtlich etwas höher ausfallen wird. Seite 16 von 20 Kommen wir zum Vermögenshaushalt. Der Vermögenshaushalt hat ein Volumen von 969.200 € zuzüglich 327.100 € Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr. Bis zum Berichtstag waren rund 908.500 € auszugeben. Zum Abschluss kam in diesem Jahr die Platzgestaltung im Bereich Schule und JoséRizal-Park. Hier waren bisher noch rund 367.500 € zu verausgaben, die endgültige Abrechnung steht allerdings noch aus. In diesem Zuge wurde auch gemäß dem Beschluss des Technischen Ausschusses das Teilstück der Schulstraße zur Johann-Wilhelm-Str. neu asphaltiert. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 21.500 €. Für die Umlegung „Rainweg“ waren rund 110.000 € zu verausgaben. Außerdem fielen für den Erwerb des Wohngebäudes zur Unterbringung von Asylbewerbern rund 194.000 € an. Damit habe ich auch schon die größten Positionen genannt, auf die weiteren bisher geleisteten Ausgaben werde ich jetzt nicht näher eingehen, sie sind in dem Ihnen vorliegenden Bericht ausführlich beschrieben. Auf der Einnahmeseite wurden durch die Veräußerungen von Grundstücken Einnahmen von rd. 330.000 € erzielt. Außerplanmäßig kamen rund 83.000 € vom Eichelbergverband durch die Rückerstattung von Eigenkapital ein. Die Gesamtkreditermächtigung beträgt 490.000 €. Davon wurden 201.000 € aufgenommen. Eine weitere Darlehensaufnahme ist voraussichtlich nicht erforderlich, es ist allerdings davon auszugehen, dass ein neuer Haushaltsrest zu bilden ist. Aus der allgemeinen Rücklage ist eine Entnahme von 446.900 € geplant. Auf Grund der Mehr- bzw. außerplanmäßigen Einnahmen ist derzeit davon auszugehen, dass die vorgesehene Entnahme nicht in voller Höhe notwendig wird. Der Haushaltsausgleich ist aus heutiger Sicht gewährleistet und die Aufstellung eines Nachtragshaushalts nicht erforderlich.“ Der Gemeinderat nahm den Zwischenbericht zur Kenntnis; der schriftliche Zwischenbericht über den Vollzug des Haushaltsplanes im Haushaltsjahr 2016; Stand 30.09.2016 ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt. TOP 18 Festlegung des Wahltermins für die Bürgermeisterwahl 2017 Die Amtszeit von Bürgermeister Zellner endet mit Ablauf des 30.06.2017. Nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 GemO ist die Wahl des Bürgermeisters wegen Ablauf der Amtszeit des Stelleninhabers frühestens 3 Monate und spätestens 1 Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Dies bedeutet, dass die Wahl zwischen dem 30.03. und 30.05.2017 stattfinden muss. Der Gemeinderat muss daher den Wahltermin auf einen Sonntag innerhalb dieses Zeitraums festlegen. Bei der Festlegung des Wahltermins sollte auch berücksichtigt werden, dass eine Neuwahl stattfinden muss, wenn beim ersten Wahltermin kein Bewerber die absolute Mehrheit der Stimmen erhält. Diese Neuwahl muss frühestens zwei Wochen spätestens vier Wochen nach dem Wahltag stattfinden (§ 45 Abs. 2 GemO). Dieser Termin muss bei der Ausschreibung der Wahl bereits mit veröffentlicht werden. Der Wahltag soll nicht in den Ferien liegen, so dass auch die Osterferien (10.4.-21.4.2017) berücksichtigt werden müssen. Seite 17 von 20 Die Verwaltung hat unter Beachtung dieser Kriterien einen geeigneten Wahltermin herausgesucht. Geeignet scheint Sonntag, 02. April 2017 verbunden mit einem Termin für die Neuwahl am 23. April 2017. Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters ist spätestens 2 Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben (§ 47 Abs. 2 GemO). Sollte der Gemeinderat den von der Verwaltung vorgeschlagenen Termin akzeptieren, wäre dies der 02.02.2017. Die Verwaltungsvorschrift zu § 47 GemO empfiehlt das Einrücken einer Anzeige im Staatsanzeiger BadenWürttemberg, da hier die Auflage und Verbreitung die Gewähr bietet, dass ein größerer Interessentenkreis Kenntnis erlangt. Die Anzeige in einer lokalen Zeitung ist nicht ausreichend. Um möglichen Interessenten die Möglichkeit einzuräumen, sich im Vorfeld über die Gemeinde zu informieren um über eine Kandidatur zu entscheiden, sollte der Wahltermin wie in der Vergangenheit immer gehandhabt, bereits Anfang Januar ausgeschrieben werden. Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung. Das Ende der Einreichungsfrist muss vom Gemeinderat festgelegt werden und darf frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag festgesetzt werden (6.3.2017). Die Einreichungsfrist für eine mögliche Neuwahl beginnt am Tag nach dem Wahltag (3.4.2017) und darf frühestens auf den dritten Tag nach der Wahl festgelegt werden (5.4.2017). Der Gemeindewahlausschuss beschließt über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge spätestens am 16. Tag (17.3.2017), für die Neuwahl spätestens am 9. Tag (14.04.2017) vor dem Wahltag. Den Kandidaten soll Gelegenheit gegeben werden, sich in einer Versammlung der Öffentlichkeit vorzustellen. Die Festlegung des Termins obliegt dem Gemeinderat. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat den Termin auf Dienstag, 21.03.2017 festzusetzen. Die endgültige Entscheidung, ob die Veranstaltung stattfinden soll, kann auch zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden. Für die Terminplanung in der Gemeinde sollte aber ein möglicher Termin bereits jetzt beschlossen werden. Aufgrund der Vielzahl an Besuchern muss diese Veranstaltung aus Sicht der Verwaltung in der Odenwaldhalle stattfinden. Die nähere Organisation sollte dem Wahlamt der Gemeinde übertragen werden. Sollte dieses besondere Maßnahmen für erforderlich halten, sollen diese mit den Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses abgestimmt werden. BGM Zellner informierte darüber, dass am Tag der Wahl angedacht ist, den Sommertagszug durchzuführen, um den Terminkonflikt mit dem Frühjahrsempfang zu entzerren. Auf eine Anfrage von GR Weidenauer bzgl. Überschneidung von Wahldienst der Gemeinderäte und Teilnahme am Sommertagszug entgegnete Bgm. Zellner, dass hierauf ein Augenmerk bei der Einteilung zum Wahldienst gelegt wird. Nachdem kein Diskussionsbedarf bestand, beschloss der Gemeinderat den Termin für die Wahl des Bürgermeisters auf Sonntag, den 02. April 2017; den Termin für die Neuwahl auf Sonntag, 23. April 2017 festzulegen und die Stellenausschreibung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg im Januar zu veröffentlichen. Für eine mögliche öffentliche Kandidatenvorstellung soll die Odenwaldhalle durch die Verwaltung am Dienstag, den 21.03.2017 reserviert werden. Die Entscheidung über die Durchführung trifft das Gremium zu eine späteren Zeitpunkt. Abstimmung: einstimmig TOP 19 Eröffnungen BGM Zellner eröffnete dem Gremium: Seite 18 von 20 - Informationen zum zusätzlichen Sanierungsbedarf beim der angedachten Ortsstraßensanierung im Bereich Höhenweg. - Verlängerung des Bauvorbescheides in der Waldhornstraße für weitere 3 Jahre. - Nach schriftlicher Stellungnahme der Firma Polytan sind sowohl das Minispielfeld als auch der Kunstrasenplatz der TSG Wilhelmsfeld nicht mit gesundheitsgefährdetem Material belastet. TOP 20 Fragezeit Ein Zuhörer nahm Bezug auf die Ausführungen des Kämmerers, nachdem zwischenzeitlich ein Großteil der gemeindeeigenen Gebäude energetisch saniert ist. Er erkundigte sich deshalb, ob es nicht möglich wäre, die Hilsbachhalle mit einem neuen Anstrich zu versehen. GR Zellner entgegnete darauf, dass sich der Gemeinderat in der Haushaltsklausurtagung damit befassen wird. TOP 21 Anfragen aus dem Gemeinderat GR Weidenauer fragte an, ob es inzwischen schon einen Gesprächstermin mit von der GIW genannten Sachverständigen im Hinblick auf ein zu erstellendes Verkehrsgutachten für die Gemeinde Wilhelmsfeld gebe, da BGM Zellner dies bei den Anfragen der letzten Gemeinderatssitzung ja zugesagt habe. BGM Zellner erläuterte, dass noch kein Termin festgelegt wurde. GR Reinhard erläuterte, dass die Parkmöglichkeiten hinter der Hilsbachhalle aktuell nur ungern genutzt werden, da der Bewegungsmelder defekt ist. BGM Zellner versprach sich darum zu kümmern und informierte darüber, dass dem Gemeinderat zu gegebener Zeit ein Konzept über die Hilsbachhalle zugeht. GR Esposito erkundigte ob schon Informationen betreffend der Zuschüsse für den Austausch der Straßenbeleuchtung vorliegen. GR Zellner und GR Fischer erläuterten, dass die Förderung in 2 Posten aufgeteilt ist. Die Mittel des Kommunalinvestitionsförderungsfonds stehen zur Verfügung. Für die restlichen Mittel wurde ein Antrag beim Gemeindeausgleichsstock gestellt. Mit einer Entscheidung ist Anfang November zu rechnen. GR Gärtner sprach die Ausschwemmungen beim Parkplatz Hexenbesen an, obwohl im durchaus bewusst ist, das für die Unterhaltung des Parkplatzes nicht die Gemeinde, sondern der Forst BW zuständig ist. BGM Zellner sicherte zu, mit dem Forst Rücksprache zu halten und Gespräche zu führen. GR Esposito erkundigte sich, ob die LKW Ersatzbeschaffung für den Bauhof vorgenommen wurde und bat um Auskunft über die Kosten. BGM Zellner erörterte, dass sich die Kosten wie vom Gemeinderat beschlossen belaufen. Wie vom Gemeinderat gefordert, liegt auch die 1jährige Garantie vor. Der bisherige LKW wurde für 2.000,-- Euro verkauft. Seite 19 von 20 GR Dr. Schwarz merkte an, dass die Smiley Geschwindigkeitsgerät im Kohlhofweg immer noch nicht richtig funktioniere. BGM Zellner war verwundet, da die Systemsoftware gerade upgedatet wurde und die Überwachung vorschriftsmäßig funktionieren müsste. Er versprach die Überprüfung. BGM Zellner sicherte die Antwort bis 15.11.2016 auf die Frage von GR Dr. Schwarz auf die schriftliche Anfrage der GIW bzgl. der CEF Maßnahmen im Tannenweg zu. Als alle Fragen aus dem Gremium beantwortet waren, schloss der Vorsitzende die Sitzung. Aufgrund des Entfalls des Tagesordnungspunktes fand keine nichtöffentliche Sitzung mehr statt. Seite 20 von 20
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