Gemeinderatsprotokoll 18.10.2016

Nr. 8/2016
Niederschrift
über die
Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 18. Oktober 2016
Die Sitzung ist öffentlich.
Auf der Tagesordnung standen und wurden beraten bzw. beschlossen:
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Benennung der Urkundspersonen
Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.09.2016
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung am 20.09.2016 gefassten Beschlüsse
Annahme von Spenden
Ausscheiden des Gemeinderats Siegfried Schäfer aus dem Gemeinderat
Nachrücken in den Gemeinderat
Ergänzungswahl der Mitglieder der Gemeinde Wilhelmsfeld beim Gemeindeverwaltungsverband Schönau
Ergänzungswahl der stellvertretenden Mitglieder des Umlegungsausschusses
„Laiersberg I“
Ergänzungswahl der Mitglieder des Verwaltungs- und Finanzausschusses
(beschließender Ausschuss)
Ergänzungswahl der stellvertretenden Mitglieder des Sport-, Kultur- und
Fremdenverkehrsausschusses (beschließender Ausschuss)
Ergänzungswahl der stellvertretenden Beiratsmitglieder Pflegeheim
Antrag nach § 34 GemO
Modellprojekt zur besseren Zusammenarbeit der Gemeinde Wilhelmsfeld mit
dem DB Regio Rhein-Neckar Bus
Antrag nach § 34 GemO
Einführung von Vereinsförderrichtlinien
Antrag nach § 34 Gemeindeordnung Zuschussprogramm für Vereine
Gebühren für Kinderbetreuung
Neufassung der Hundesteuersatzung
Jahresrechnung 2015 und Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2015
Zwischenbericht über den Vollzug des Haushalts 2016
Festlegung des Wahltermins für die Bürgermeisterwahl 2017
Eröffnungen
Fragezeit
Anfragen aus dem Gemeinderat
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TOP 1
Benennung der Urkundspersonen
Die Fraktionen von CDU Wilhelmsfeld und der GIW Wilhelmsfeld benannten jeweils ein Gemeinderatsmitglied zur Urkundsperson. Benannt wurden GR Oberhofer (CDU) und GR Weidenauer (GIW).
TOP 2
Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.09.2016
Den beiden Urkundspersonen waren die Protokolle zugegangen und von diesen geprüft. Auf
Anregung von GR Esposito wurde unter TOP 12 eine Änderung vorgenommen, die das
Gremium als Tischvorlage erhielt.
Ein Anfrage von GR Weidenauer zu TOP 2 bzgl. Einwendungen gegen das Protokoll vom
20.09.2016 von GR Dr. Hoffarth wurde vom Bürgermeister dahingehend beantwortet, dass
die Änderungen bereits im Ursprungsprotokoll vorgenommen wurde.
Weitere Einwendungen gegen das Protokoll wurden nicht erhoben.
TOP 3
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung am 20.09.2016 gefassten Beschlüsse
Bürgermeister Zellner gab bekannt, dass in nichtöffentlicher Sitzung am 20. September 2016
der Beschluss gefasst wurde, dass für eine Veranstaltung in der Odenwaldhalle die Hallengebühren für diese Veranstaltung erlassen und im Haushalt durchgebucht werden. Der Veranstalterin wurde die Einmaligkeit dieser Aktion mitgeteilt.
TOP 4
Annahme von Spenden
Bis zum Sitzungstag sind keine Spenden eingegangen.
TOP 5
Ausscheiden des Gemeinderats Siegfried Schäfer aus dem Gemeinderat
GR Schäfer erklärte sich gem. § 18 GemO für befangen und verließ für die Beschlussfassung den Ratstisch.
Der Vorsitzende informierte darüber, dass Herr Siegfried Schäfer mit Schreiben vom
12.09.2016 mitgeteilt hat, dass er gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3 der GemO aus dem Gemeinderat
ausscheiden möchte.
Der Gemeinderat stellte fest, dass nach § 31 Abs. 1 GemO die Voraussetzungen für ein
Ausscheiden vorliegen und stimmte dem Ausscheiden von GR Schäfer aus dem Gemeinderat zu.
Abstimmung: 11 Zustimmungen
1 Enthaltung
Bürgermeister Zellner verabschiedete Herrn Schäfer aus dem Gemeinderat mit folgenden
Worten:
„Sehr geehrter Herr Schäfer,
Eine Demokratie lebt vom Wandel!
Nämlich vom Wandel bei der in unserer Staatsform Ämter, Posten, eben auch die der Gemeinderäte nur auf Zeit vergeben werden. Damit ist eine gewisse „Macht“ des Amtsinhabers
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in der Zeit durch das Amt selbst begrenzt. Jeder der sich einem solchen kommunalen Wahlamt stellt, weiß, dass er es nur zeitlich begrenzt inne hat bis es aufgelöst wird. Dies kann
durch eigenen Entschluss, oder was manchmal auch besonders bitter ist durch den Wähler
entstehen, wenn keine Wiederwahl erfolgt.
Eine Gemeinderatstätigkeit kann auf mehrere Arten beendet werden. Geregelt ist dies in der
Gemeindeordnung. § 16 Abs. 1 der GemO regelt, wann ein freiwilliges Ausscheiden möglich
ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn jemand länger als 10 Jahre dem Gemeinderat angehört und ehrenamtlich tätig war.
In diesem Fall hat der Gemeinderat auf Ihren Antrag hin beschlossen, Sie aus dem Ehrenamt zu entlassen und damit scheiden Sie auch aus dem Gemeinderat aus.
Sie haben in der Begründung Ihres Antrags ausgeführt, dass Sie auf Grund besonderer beruflicher Beanspruchung zeitlich nicht mehr in der Lage sind, dieses wichtige Ehrenamt auszuüben.
Für uns sind die Gründe nachvollziehbar, dass Sie als Geschäftsführer sich in einer besonderen Verantwortung für die Firma und die Mitarbeiter nunmehr bewusst sind und sich nun
intensiv Ihrer Firma widmen möchten.
Dazu wünsche ich im Namen des Gremiums weiterhin alles Gute, viel Erfolg und eine besonders gute geschäftliche Entwicklung.
Sehr geehrter Herr Schäfer, Sie gehören diesem Gremium seit 14.09.2004 an.
Wenn Sie sich zurück erinnern, dann war dies im Jahre 2004, nachdem wir die Millenniumswende alle unbeschadet überstanden haben und auch die Umstellung auf den Euro vorgenommen wurde. Es waren aber auch Zeiten bei denen Sie die Höhen und Tiefen im Gemeinderat und damit in diesem Gremium auch persönlich erlebt haben mit einer Bankenund Weltwirtschaftskrise, wie wir sie in der neuesten Zeit noch nicht erlebt haben.
Es waren bittere Jahre von 2007 bis 2009, bei dem der Gemeinderat und die Verwaltung in
die Pflicht genommen wurden, die Haushaltsstrukturkommission hatte einschneidende Maßnahmen beschlossen, um in diesen Jahren wirtschaftlich über die Runden zu kommen.
Seither erleben wir in der Bundesrepublik Deutschland einen wirtschaftlichen Aufschwung
erlebt, bei dem neben den Bürgerinnen und Bürger auch die Gemeinde erheblich partizipiert
hat.
Unvergesslich ist für uns alle die 300-Jahr-Feier im Jahre 2010, bei der wir bei zahlreichen
Veranstaltungen das Wir-Gefühl in der Gemeinde gestärkt und einem grandiosen Festwochenende mit Festumzug alle mit dazu beigetragen haben, dass dieses Fest ein großer Erfolg wurde.
Auch im baulichen Bereich hat sich einiges ergeben. Die Christian-Morgenstern-Grundschule
konnte von Grund auf energetisch saniert werden und bietet nun unseren Jüngsten sowie
den Pädagogen in hellen freundlichen Räumen angenehme Lernbedingungen, um sich so
für das künftige Leben vorzubereiten.
In der Kleinkindbetreuung sind wir neue Wege gegangen. Wir haben den Kindergarten „Eulennest“ nicht nur energetisch saniert, an- und umgebaut, erweitert. Wir sind zusammen mit
dem Postillion Wilhelmsfeld eine Kooperation eingegangen, bei der nun die Eltern Wahlfreiheit haben. Neben dem Regelkindergarten, den verlängerten Öffnungszeiten und der Ganztagsbetreuung bis hin zu Kindertagesplätzen und dem Waldkindergarten wird ein Spektrum
an Möglichkeiten geboten, wie es dies bisher in Wilhelmsfeld nicht gab. Dies hat natürlich
seinen Preis und stellt die Gemeinde vor große Herausforderungen, dies wird ja auch noch
im Rahmen der nächsten Beratungen Thema des Gemeinderats sein, ob weitere Plätze geschaffen werden können.
Nach dem Anbau der Tribüne, der neuen Küche und einem neuen Dach wurde während
Ihrer Tätigkeit die Odenwaldhalle energetisch grundlegend saniert und ertüchtigt. Jeder 6.
Wilhelmsfelder betreibt hier einmal die Woche Sport, so ist es gut investiertes Geld. Da es
aber auch hier Höhen und Tiefen gibt, möchte ich nicht verschweigen, dass der Rechtsstreit
um die mangelhaft ausgeführten Fliesenarbeiten zu einem Rechtstreit führten, der auch bis
in den Gemeinderat hineingetragen wurde und für Verstimmung sorgte.
Die Umsiedlung des Bauhofes und die Schaffung von neuen öffentlichen Räumen wurden
mit dem Erwerb und Ausbau der Hilsbachhalle geschaffen und in diesem Jahr konnte auch
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nach einigen turbulenten Sitzungen der Parkplatz vor der Odenwaldhalle und der Rizalpark
umgebaut werden.
Ebenso konnte der Kohlhofweg mit Kanalisation und Wasserleitung vollständig erneuert
werden. Und sicherlich sind wir alle gemeinsam froh und stolz, dass wir es geschafft haben,
zusammen mit dem Landessanierungsprogramm das ehemalige marode August-WinnigHaus zu erwerben und ein neues Alten- und Seniorenzentrum zu bauen.
Bei all diesen Maßnahmen haben Sie erfolgreich mitgewirkt und ich hätt gerne noch einiges
mehr für Wilhelmsfeld getan, wenn uns dafür die finanziellen Mittel zur Verfügung gestanden
hätten. Dennoch denke ich, dass Sie nach dem Ausscheiden aus dem Gemeinderat stolz auf
das Erreichte in der Gemeinde sein können.
Ich möchte aber auch besonders hervorheben, dass es nicht immer leicht ist, dieses Amt
auszuüben, weil doch die vielfachen Wünsche und Anregungen aus der Bevölkerung an einen Gemeinderat herangetragen werden und dies ja meistens dann der Fall ist, wenn einem
Bürger etwas abgelehnt wird oder um es anders auszudrücken, wenn man mit einer getroffenen Entscheidung nicht zufrieden ist. Dann kommt das, was man als den engsten Bürgerkontakt bezeichnen kann, das unmittelbare Aufeinandertreffen der verschiedenen Meinungen und der Austausch von Argumenten, die dann auch wohl nicht immer ganz sachlich
sind.
Wir wissen natürlich auch, dass wir „da unten“ - Gemeinderat und Bürgermeister - das ausbaden müssen, was „die da oben“ in der Bundes- und Landespolitik uns eingebrockt haben.
Ein Gemeinderat zu sein, ist sicherlich keine leichte Aufgabe, dafür ist einiger Aufwand, nicht
nur ein zeitlicher notwendig.
Ich danke Ihnen deshalb, dass Sie sich diese Zeit genommen haben für das Allgemeinwohl
tätig zu sein.
Sie Herr Schäfer scheiden nun auf eigenen Wunsch aus diesem Gremium aus, dem Sie seit
2004 angehörten.
Sie gehörten verschiedenen Ausschüssen an, zuletzt dem V.-F. Ausschuss und waren Verbandsvertrete beim Gemeindeverwaltungsverband Schönau.
Ich darf Ihnen nun zur Verabschiedung die beiden Weingläser der Gemeinde mit dem dazugehörigen flüssigen Inhalt für Ihre jahrelange kommunalpolitische Tätigkeit überreichen.
Ich wünsche Ihnen für Ihren weiteren Lebensweg alles Gute.“
GR Höhr dankte Herrn Schäfer im Namen des Gemeinderates für die Zusammenarbeit und
überreichte ein Präsent vom Gremium.
GR Schäfer dankte sich zunächst bei der Bevölkerung für das Vertrauen, das ihm entgegengebracht wurde; sein Dank galt auch Bürgermeister Zellner, auch wenn man auch nicht immer einer Meinung war. Er bedankte sich weiter bei den Gemeinderatskolleginnen und kollegen sowie bei der Verwaltung, dem Bauhof und dem GVV.
GR Weidenauer bedauerte sein Ausscheiden aus dem Gremium. Auch wenn man nicht immer zwingend einer Meinung war, habe man immer ehrlich miteinander sprechen und diskutieren können. Mit Herrn Schäfer verliere der Gemeinderat einen seiner engagiertesten Gemeinderäte, was dem Gremium sicherlich wehtun werde.
GR Esposito dankte Herrn Schäfer im Namen der GR Fraktion der CDU Wilhelmsfeld.
TOP 6
Nachrücken in den Gemeinderat
Der Gemeinderat stimmte unter TOP 5 dem Ausscheiden von Herrn Schäfer zu. Als Ersatzperson rückt gem. § 31 Abs. 2 GemO der als nächste Ersatzperson festgestellte Bewerber
nach. Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 25.05.2014 ist auf der Liste Christlich
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Demokratischen Union Deutschlands CDU – Ortsverband Wilhelmsfeld (CDU) Frau Dr. Karin
Teltschik, Höhenweg 14, 69259 Wilhelmsfeld als erste Ersatzperson vorgesehen.
Frau Dr. Teltschik wurde von der Verwaltung mit Schreiben vom 23.09.2016 hierüber informiert und hat mitgeteilt, dass Sie gem. § 16 Abs. 1 Nr. 6 nicht in das Gremium nachrücken
wollte.
Der Gemeinderat stimmte nach Prüfung der Ablehnungsgründe gem. § 16 Abs. 1 Nr. 6 dem
Antrag von Frau Dr. Teltschik zu.
Abstimmung: einstimmig
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 25.05.2014 rückt nun der als nächste Ersatzperson festgestellte Bewerber nach. Auf der Liste Christlich Demokratischen Union Deutschlands CDU – Ortsverband Wilhelmsfeld (CDU) ist Frau Margit Wembacher, Bergstraße 30a,
69259 Wilhelmsfeld als zweite Ersatzperson vorgesehen.
Frau Wembacher wurde von der Verwaltung mit Schreiben vom 06.10.2016 vorsorglich hierüber informiert. Da Frau Wembacher derzeit in Urlaub weilt, erfolgte die Kontaktaufnahme
über die neuen Medien und über Familienangehörige.
Frau Wembacher hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass Sie es ihr gem. § 16 Abs. 1 Nr. 4 und
5 nicht möglich ist in das Gremium nachzurücken.
Der Gemeinderat stimmt nach Prüfung der Ablehnungsgründe gem. § 16 Abs. 1 Nr. 4 und 5
dem Antrag von Frau Wembacher zu.
Abstimmung: 10 Zustimmungen
2 Gegenstimmen
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 25.05.2014 rückt danach der als nächste Ersatzperson festgestellte Bewerber nach. Auf der Liste Christlich Demokratischen Union
Deutschlands CDU – Ortsverband Wilhelmsfeld (CDU) ist Herr Alfred Meier, Silbergasse 30,
69259 Wilhelmsfeld als nächste Ersatzperson vorgesehen.
Durch die Verwaltung wurde Herr Meier vorsorglich zunächst telefonisch hierüber informiert.
Herr Meier hat der Verwaltung gegenüber schriftlich mitgeteilt, dass er bereit ist, die ehrenamtliche Tätigkeit anzunehmen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben schlägt die Verwaltung
vor, Herrn Meier als Ersatzbewerber festzustellen, da nach Kenntnis der Verwaltung keine
Hinderungsgründe gem. § 29 GemO vorliegen und er zum Zeitpunkt des Nachrückens die
Wählbarkeit besitzt.
Nachdem auch im Gremium keine Hinderungsgründe bekannt waren, stimmte der Rat dem
Nachrücken von Herrn Alfred Maier in den Gemeinderat zu.
Abstimmung: einstimmig
Herr Meier wurde von Bürgermeister Zellner gem. § 32 Abs. 1 GemO verpflichtet. Die Verpflichtung ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt.
Herr Meier nahm sodann am Ratstisch Platz und richtete einige Dankesworte an die Bevölkerung, den Gemeinderat und den Bürgermeister.
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TOP 7
Ergänzungswahl der Mitglieder der Gemeinde Wilhelmsfeld beim Gemeindeverwaltungsverband Schönau
Nachdem Herr Schäfer aus dem Gemeinderat ausscheidet, scheidet er auch als Mitglied
beim Gemeindeverwaltungsverband Schönau aus.
Die CDU schlägt vor, Herrn Alfred Meier als Mitglied zu wählen.
Nachdem keine Einwendungen erhoben wurden, wurde offen gewählt.
Der Gemeinderat wählte Herrn Meier Mitglied der Gemeinde Wilhelmsfeld beim Gemeindeverwaltungsverband Schönau.
Abstimmung: 12 Zustimmungen
1 Enthaltung
TOP 8
Ergänzungswahl der stellvertretenden Mitglieder des Umlegungsausschusses
„Laiersberg I“
Nachdem Herr Schäfer aus dem Gemeinderat ausscheidet, scheidet er auch als stellv. Mitglied des Umlegungsausschusses „Laiersberg I“ aus.
Die CDU schlägt vor, Herrn Alfred Meier als stellv. Mitglied zu wählen.
Nachdem keine Einwendungen erhoben wurden, wurde offen gewählt.
Der Gemeinderat wählte Herrn Meier als stellv. Mitglied des Umlegungsausschusses „Laiersberg I“
Abstimmung: 12 Zustimmungen
1 Enthaltung
TOP 9
Ergänzungswahl der Mitglieder des Verwaltungs- und Finanzausschusses (beschließender Ausschuss)
Nachdem Herr Schäfer aus dem Gemeinderat ausscheidet, scheidet er auch Mitglied des
Verwaltungs- und Finanzausschusses aus.
Die CDU schlägt vor, Herrn Alfred Meier als Mitglied zu wählen.
Nachdem keine Einwendungen erhoben wurden, wurde offen gewählt.
Der Gemeinderat wählte Herrn Meier als Mitglied des Verwaltungs- und Finanzausschusses.
Abstimmung: 12 Zustimmungen
1 Enthaltung
TOP 10
Ergänzungswahl der stellvertretenden Mitglieder des Sport-, Kultur- und Fremdenverkehrsausschusses (beschließender Ausschuss)
Nachdem Herr Schäfer aus dem Gemeinderat ausscheidet, scheidet er auch stellv. Mitglied
des Sport-, Kultur- und Fremdenverkehrsausschusses aus.
Die CDU schlägt vor, Herrn Alfred Meier als Mitglied zu wählen.
Nachdem keine Einwendungen erhoben wurden, wurde offen gewählt.
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Der Gemeinderat wählte Herrn Meier als stellv. Mitglied des Sport-, Kultur- und Fremdenverkehrsausschusses.
Abstimmung: 12 Zustimmungen
1 Enthaltung
TOP 11
Ergänzungswahl des stellvertretenden Beiratsmitglieder Pflegeheim
Nachdem Herr Schäfer aus dem Gemeinderat ausscheidet, scheidet er auch als stellv. Beiratsmitglied Pflegeheim aus.
Die CDU schlägt vor, Herrn Alfred Meier als Mitglied zu wählen.
Nachdem keine Einwendungen erhoben wurden, wurde offen gewählt.
Der Gemeinderat wählte Herrn Meier als stellv. Beiratsmitglied Pflegeheim.
Abstimmung: 12 Zustimmungen
1 Enthaltung
TOP 12
Antrag nach § 34 GemO
Modellprojekt zur besseren Zusammenarbeit der Gemeinde Wilhelmsfeld mit
dem DB Regio Rhein-Neckar Bus
Durch die FW Wilhelmsfeld wurde ein Antrag gem. § 34 GemO gestellt, der die formalen
Voraussetzungen erfüllt. Der Antrag ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt. GR Lenz erläuterte dem Gremium die Hintergründe des Antrags.
GR Esposito erklärte, dass es zwar wünschenswert wäre, dass der Bauhof die Durchfahrtsstraße als Priorität räumt, dies jedoch aufgrund des Personals und des restlichen Straßennetzes in Wilhelmsfeld nicht realistisch ist. Statt dessen sollte eher die Räumung auf den
Fahrplan des BRN abgestimmt werden und alles versucht werden, das Problem zu lösen.
GR Gärtner stimmte seinem Vorredner zu, reget an, dass in Gesprächen mit dem Bauhof
darauf hingewiesen werden sollte, dass im Winterdienst die Ortsdurchfahrt zwischen 6 und
09.30 Uhr Priorität zugemessen werden sollte.
GR Weidenauer machte darauf aufmerksam, dass es sich nicht um eine neue Problematik
handelt, es aber nicht verkehrt ist, diese schriftlich zu fixieren. Sie merkte an, dass der Bauhof einen sehr guten Winterdienst macht und die Durchfahrtsstraßen ohnehin schon gut
räumt, jedoch nicht vergessen werden sollte, dass auch die Seitenstraßen geräumt werden
müssen.
GR Lenz entgegnete, dass es nicht außer Acht gelassen werden sollt, dass die Seitenstraßen geräumt werden. Allerdings muss der Durchfahrtsstraße ein Hauptaugenmerk gewidmet
werden, denn wenn die Hauptachse durch querstehende Busse, wie im letzten Winter geschehen, blockiert ist, dann geht kommen Pendler auch hier nicht mehr weiter.
BGM Zellner entgegnete, dass die Thematik nicht neu ist und die Verwaltung ohnehin beschäftigt. Neuerungen sind im neuen Linienbündel fixiert, damit hat sich der Gemeinderat zu
gegebener zu beschäftigen. Einen 100 %ige Sicherstellung wird es auch durch das Konzept
nicht gegeben.
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Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung mit dem BRN und dem Bauhof das Konzept zu
besprechen und im Winter 2016/2017 umzusetzen.
Abstimmung: einstimmig
TOP 13
Antrag nach § 34 GemO
Einführung von Vereinsförderrichtlinien
Antrag nach § 34 Gemeindeordnung Zuschussprogramm für Vereine
Durch die FW Wilhelmsfeld wurde ein Antrag gem. § 34 GemO gestellt, der die formalen
Voraussetzungen erfüllt. Der Antrag ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt. GR Höhr erläuterte dem Gremium die Hintergründe des Antrags und informierte, dass der Förderrichtlinien als Diskussionsgrundlage dienen und nicht als ausgereifte Beschlussgrundlage angesehen werden sollen.
BGM Zellner informierte darüber, dass es wünschenswert sei, eine verbindliche Vereinsförderrichtlinien für die Gemeinde zu haben. Eine Regelung bzgl. Jubiläen wurde bereits betroffen. Er regte weiter an, die Ausarbeitung von verbindlichen Normen dem zuständigen Sport-,
Kultur- und Fremdenverkehrsausschuss zu übertragen.
GR Oberhofer befand dass die Vorlage als gute Diskussionsgrundlage diente, im Sport-,
Kultur- und Fremdenverkehrsausschuss ausgearbeitet und bearbeitet werden sollte, eine
Beschluss jedoch durch das Gesamtgremium gefasst werden sollte.
GR Dr. Schwarz schloss sich den Ausführungen seiner Vorrednerin an und merkte an, dass
in der Vorlage seines Erachtens die Kultur etwas zu vernachlässigt wird.
GR Gärtner begrüßte von Seiten der BGW die Vorlage und schloss sich seinen beiden Vorrednern an.
GR Weidenauer befand die Vorlage als diskutabel, unterstütze aber die Verweisung an den
Ausschuss zur Ausarbeitung. Wünschenswert wäre es, wenn durch die Verwaltung eine Aufstellung gefertigt werden könnte, wie hoch die Vereinsförderung der Gemeinde in den letzten
3 Jahren war.
GR Esposito sieht eine gewisse Schwierigkeit in der Ausarbeitung auch im Hinblick auf die
Kosten, die durch klare Regelungen zukünftig auf die Gemeinde zukommen werden.
Das Gremium beschloss den Sport-, Kultur- und Fremdenverkehrsausschuss mit der Ausarbeitung der Vereinsförderrichtlinien zu beauftragen. Die Beschlussfassung der neuen Richtlinien nimmt der Gesamtgemeinderat zu gegebener Zeit vor.
Abstimmung: einstimmig
TOP 14
Gebühren für Kinderbetreuung
Der Gemeinderat hat zum letzten Kindergartenjahr die Gebührenstruktur auf das Württemberger Modell umgestellt, d.h. die Gebühren werden nicht mehr abhängig vom Einkommen
erhoben, sondern orientieren sich an der Zahl der Kinder unter 18 Jahren, die im Haushalt
der gebührenpflichtigen Eltern bzw. des Elternteils leben. Damals wurde auch der Elternbeirat zu dieser Änderung gehört. Der Elternbeirat sprach sich damals für eine regelmäßigere
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Anpassung der Beiträge aus, damit die Erhöhungen nicht so erheblich werden, insbesondere
auch für junge Familien oder Alleinerziehende mit nur einem Kind.
Für das nun angewandte Gebührenmodell gibt es gemeinsame Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände und der Kirchen zur Festsetzung der Gebühren, die in der Regel
jährlich angepasst werden. Für das Kindergartenjahr 2016/17 wurden Empfehlungen herausgegeben und gleichzeitig auch mögliche weitere Anpassungen vor dem Hintergrund, der
zu erwartenden Gebührenanstiege für das Kindergartenjahr 2017/18, die aufgrund des Ergebnisses der Tarifverhandlungen erheblich sein werden. Mit diesen Gebührensätzen soll
weiterhin ein Finanzierungsanteil von 20 % durch Elternbeiträge angestrebt werden, das
bedeutet, der Beitrag der Eltern an der Kostendeckung der Kinderbetreuung wird sich prozentual nicht erhöhen.
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 04.10.2016 über eine Anpassung der Gebühren vorberaten. Im Hinblick auf zu erwartende Anpassung der Empfehlung für das Kindergartenjahr 2017/2018 hat der Ausschuss beschlossen, dem Gemeinderat
vorzuschlagen bei der Anpassung in diesem Kindergartenjahr (2016/17) schon ein Teil der
zu erwartenden Erhöhung vorwegzunehmen.
Der Elternbeitrat wurde durch Bürgermeister Zellner über die geplante Gebührenerhöhung
informiert bzw. angehört und hat seine Zustimmung gegeben.
Dem Protokoll ist die Übersicht der Empfehlung der Gebührenerhöhung als Anlage beigefügt. Dem Gremium wurden die Sätze durch eine Präsentation angezeigt.
GR Stüwe merkte an, dass die GIW strikt gegen die Einführung des Württemberger Modells
im letzten Jahr war. Nach Informationen der Eltern sind diese unzufrieden mit der neuen Gebührenstaffelung. Er regte an, wieder zum ursprünglichen Kostenmodell zurückzukehren und
stellte den Antrag den TOP bis nach der Klausurtagung zu vertragen, um dort zunächst über
eventuell höhere Zuschüsse der Gemeinde zu diskutieren.
Der Vertagungsantrag fand bei 3 Zustimmungen und 10 Ablehnungen keine Zustimmung.
GR Oberhofer machte darauf aufmerksam, dass für einkommensschwache Personen bzw.
Eltern die Möglichkeit der Förderung bzw. der Kostenübernahme durch die entsprechenden
Institutionen besteht.
GR Peters gab von Seiten der Freien Wähler die Zustimmung, da es sich beim Württemberger Modell um ein gerechtes Modell handelt und auch die Vergleichbarkeit über Kommunen
hinweg besteht.
Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Satzung der Kindergartenbenutzungsgebühren zum 01.01.2017 entsprechend dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf. Die Satzung ist diesem Protokoll beigefügt.
Abstimmung: 10 Zustimmungen
3 Gegenstimmen
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TOP 15
Neufassung der Hundesteuersatzung
Der Gemeinderat hatte im Frühjahr eine neue Satzung über die Erhebung der Hundesteuer
beschlossen. Dabei ergab es sich im Nachhinein, zwei Problempunkte die vom Gemeindeverwaltungsverband aufgezeigt wurden.
1. Auf Antrag aus der Mitte des Gemeinderats wurde der Hundesteuersatz abweichend
von der Verwaltungsvorlage festgesetzt. Dabei ergibt sich ein Rundungsproblem, das
bei unterjähriger Veranlagung entsteht, dass behoben werden muss.
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat sich mit dieser Thematik in seiner Sitzung vom 4. Oktober 2016 befasst und empfiehlt dem Gesamtgemeinderat, den
Hundesteuersatz mit 102,-- € festzusetzen.
2. Der Gemeindeverwaltungsverband weist daraufhin, dass bei der Festsetzung der
neuen Sätze die Rechtskraft zum 01.01.2017 eintreten sollte, da es sonst zu rechtlichen Schwierigkeiten kommen kann. Auch dieser Punkt wurde in der Sitzung des
Verwaltungs- und Finanzausschusses eingehend vorberaten. Das Ergebnis ist, dass
der Verwaltungs- und Finanzausschuss dem Gemeinderat empfiehlt, die Satzung
zum 01.01.2017 rechtskräftig werden zu lassen.
GR Esposito sprach sich für einen Erhalt des im Frühjahr beschlossenen Hundesteuersatzes
aus, da der Gesamtgemeinderat bereits darüber gesprochen und entschieden habe. Eine
Problematik bzgl. zu rundender Beträge könne er nicht nachvollziehen.
Nach einer kurzen Aussprache billigte das Gremium die Änderung der Hundesteuersatzung
zum 01.01.2017. Die Satzung ist dem Protokoll in der Anlage beigefügt.
Abstimmung: 10 Zustimmungen
1 Gegenstimme
2 Enthaltungen
TOP 16
Jahresrechnung 2015 und Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2015
GF Fischer erläuterte das Ergebnis des Haushaltsjahres 2015
„Feststellung der Jahresrechnung 2015 Wilhelmsfeld
Meine sehr geehrte Damen und Herren,
die Jahresrechnung mit dem ausführlichen Erläuterungsbericht liegt Ihnen heute zur Beschlussfassung vor. Anhand einiger Schaubilder möchte ich Ihnen den wesentlichen Inhalt
kurz darstellen.
Das Gesamtergebnis von Verwaltungs- und Vermögenshaushalt beläuft sich auf
8.302.114,70 €. Auf den Verwaltungshaushalt entfallen davon 7.187.611,72 € und auf den
Vermögenshaushalt 1.114.502,98 €.
Zunächst zum Verwaltungshaushalt und hier zu den Ausgaben. In dieser Zusammenstellung
sind nun aber zur besseren Übersichtlichkeit die inneren Verrechnungen und kalkulatorischen Kosten nicht enthalten, da sich diese in Einnahmen und Ausgaben ausgleichen.
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Kurze Erläuterung
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass knapp 114.000 € per Saldo mehr auszugeben waren als
geplant. Alleine 93.000 € entfallen dabei auf die Kinderbetreuung. Bei der Unterhaltung der
Grundstücke und Gebäude sind rund 45.000 € außerplanmäßig für den Anstrich des Teltschikturms enthalten, denen aber auch rund 39.000 € Spenden und Kostenbeteiligungen
gegenüberstehen.
Kommen wir zu den Einnahmen.
Kurze Erläuterungen
Bei den sonstigen Einnahmen sind 39.000 € Spenden und Kostenbeteiligungen für den Anstrich des Teltschikturms enthalten.
Alle Einnahmen betrachtet, konnten per Saldo knapp 240.000 € mehr erzielt werden als
geplant.
Das nächste Schaubild zeigt Ihnen die Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben
und den Überschuss, den wir dem Vermögenshaushalt zuführen konnten. Nach der Planung
waren es 236.500 €, das Ergebnis weist nun einen Überschuss von 362.412 € aus, das damit um 126.000 € besser ausfällt.
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Mit den nächsten 2 Schaubildern möchte ich Ihnen die Ergebnisse der Abwasserbeseitigung
und der Wasserversorgung zeigen.
Kurze Erläuterung
Bei den Einnahmen sind wir nur rund 4.700 € hinter der Planung zurückgeblieben.
Auf der Aufwandseite waren lediglich 2.300 € mehr zu verbuchen. Geplant hatten wir mit
einem Verlust von 8.900 €, im Ergebnis ist es nur ein Verlust von knapp 16.000 €.
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Kurze Erläuterung
Bei der Wasserversorgung mussten wir ebenfalls aufgrund geringerer Gebühreneinnahmen
rund 9.000 € weniger Einnahmen verzeichnen. Leider mussten wir aber auch eine höhere
Umlage an den Eichelbergverband zahlen und wir hatten einen um 24.000 € höheren Betriebsaufwand, insbesondere durch Reparaturarbeiten. Insgesamt war der Aufwand in der
Wasserversorgung um 33.000 € höher, so dass sich im Ergebnis kein Gewinn wie geplant
ergab, sondern ein Verlust von 29.942 € 
Nun zum Vermögenshaushalt, dessen Ergebnis sich auf rund 1.114.500 € beläuft.
Zunächst zu den Ausgaben.
Kurze Erläuterungen
Im Schaubild 8 sehen Sie die Einnahmen des Vermögenshaushalts.
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Hier zeigt sich die Bedeutung einer guten Zuführungsrate aus dem Verwaltungshaushalt,
aber natürlich auch die Bedeutung der Zuschüsse, die immerhin 444.000 € ausmachen. Die
Einnahmen aus Darlehen sind mit 190.000 € dargestellt. Das ist aber nur der neu gebildete
Haushaltsrest, tatsächlich aufgenommen haben wir 2015 kein neues Darlehen.
Und damit bin ich auch schon bei der Verschuldung.
Die Verschuldung wurde durch Regeltilgungsleistungen von 115.997 € auf 1.775.603 € bzw.
558 €/Einwohner abgebaut.
Der Landesdurchschnitt bei Gemeinden unserer Größenordnung liegt bei
609 €/Einwohner.
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Die Geplante Entnahme aus der allgemeinen Rücklage von 410.300 € war nicht erforderlich,
stattdessen konnten wir 3.696 € zuführen, so dass ein Bestand von 1.293.435 € ausgewiesen werden kann.
Fazit
Ein finanziell ordentliches Jahr.“
Bürgermeister Zellner dankte für die Ausführungen des Kämmerers.
Nachdem kein Beratungs- und Aussprachebedarf angemeldet wurde, stimmte der Gemeinderat über folgenden Verwaltungsvorschlag ab:
1.
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2015 wird gemäß § 95 Abs. 2 GemO in Einnahmen
und Ausgaben auf 8.302.114,70 Euro festgestellt.
Davon entfallen auf
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
7.187.611,72 Euro
1.114.502,98 Euro
Diese gliedern sich wie folgt:
- in Euro Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt
1.
Soll-Einnahmen
7.187.611,72
924.502,98
8.112.114,70
2.
Neue Haushaltseinnahmereste
0,00
190.000,00
190.000,00
3.
Zwischensumme
7.187.611,72
1.114.502,98
8.302.114,70
4.
Ab: Haushaltseinnahmereste Vorjahr
5.
Bereinigte Soll-Einnahmen
7.187.611,72
1.114.502,98
8.302.114,70
6.
Soll-Ausgaben
7.159.211,72
1.024.302,98
8.183.514,70
7.
Neue Haushaltsausgabereste
28.400,00
327.100,00
355.500,00
8.
7.187.611,72
1.351.402,98
8.539.014,70
9.
Zwischensumme
Ab: Haushaltsausgabereste Vorjahr
0,00
236.900,00
236.900,00
10.
Bereinigte Soll-Ausgaben
7.187.611,72
1.114.502,98
8.302.114,70
11.
Differenz 10 ./. 5 (Fehlbetrag)
12.
Abgänge an
0,00
-
0,00 0,0
-
-
12.1 Haushaltseinnahmereste
0,00
0,00
0,00
12.2 Haushaltsausgabereste
0,00
236.900,00
236.900,00
13.
Überschuss nach § 41 Abs. 3
Satz 2 GemHVO
14.
Fehlbetrag nach § 84 Abs. 2 GemO
(vgl. § 23 Satz 2 GemHVO)
2.
Die in der Jahresrechnung ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden,
soweit nicht Einzelgenehmigungen bereits erteilt sind, genehmigt.
3.
Die Abwasserbeseitigung schließt 2015 bei der Schmutzwassergebühr mit einem Verlust von
Seite 15 von 20
5.838,80 Euro und bei der Niederschlagswassergebühr mit einem Verlust von 10.080,42 Euro.
Zum Jahresende 2015 konnte somit bei der Niederschlagswassergebühr der bestehende
Gewinnvortrag auf 20.254,82 Euro abgebaut werden. Der bei der Schmutzwassergebühr ausgewiesene ermittelte Verlust erhöht den bereits bestehende Verlustvortrag auf 35.365,60 Euro
(Vgl. Seite 9 bis 11 des Rechenschaftsberichts zur Jahresrechnung 2015)
4.
Der in der Wasserversorgung entstandene Verlust i.H.v. 29.941,93 Euro erhöht den bereits
bestehenden Verlustvortrag auf nunmehr 82.389,47 Euro (vgl. Seite 12 bis 14 des Rechenschaftsberichts zur Jahresrechnung 2015).
5.
Die Feststellung der Jahresrechnung 2015 ist dem Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises
anzuzeigen.
Abstimmung: einstimmig
TOP 17
Zwischenbericht über den Vollzug des Haushalts 2016
Frau Elfner vom GVV Schönau berichtete für über den Vollzug des Haushalts 2016.
„Zwischenbericht über den Haushaltsverlauf 2016 - Wilhelmsfeld
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
der ausführliche Bericht über den Haushaltsverlauf liegt Ihnen vor, so dass ich mich auf die
wesentlichen Eckwerte bei meinen Ausführungen beschränken werde.
Im Verwaltungshaushalt haben wir lediglich mit einem Überschuss von 9.300 € geplant.
Derzeit zeichnen sich bei der Gewerbesteuer rund 70.000 € mehr Einnahmen ab.
Auch bei den Schlüsselzuweisungen wird es zu höheren Einnahmen von rund 20.000 €
kommen, da hier der Planung noch eine um 9 Einwohner verringerte Einwohnerzahl zu
Grunde lag.
Bei den Einkommensteueranteilen wurden vom Land nach der Mai-Steuerschätzung zunächst keine verbesserten Eckwerte bekannt gegeben, sodass mit einem planmäßigen Eingang zu rechnen war. Nach der Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 5.10.2016
wird nun der prognostizierte
Gesamtanteil von 5,7 Mrd. € nicht ganz zur Auszahlung kommen. Aus der Vorjahresabrechnung erfolgte allerdings eine Nachzahlung, sodass es per Saldo dennoch zu rd. 5.700 €
Mehreinnahmen kommt.
Da sich die Pauschale je „gewichteten“ Kind leicht erhöht hat, kommen bei den Zuweisungen vom Land für die Kleinkindbetreuung rund 8.000 € mehr ein.
Einnahmeausfälle zeichnen sich bisher nur wenige ab, sodass wir im Verwaltungshaushalt
per Saldo betrachtet von höheren Einnahmen ausgehen können, die wir gegenüber der Planung erzielen.
Auf der Ausgabenseite gehen wir derzeit davon aus, dass die zusätzlichen Ausgaben, die
bisher zu leisten waren oder sich abzeichnen, durch diverse Einsparungen bei anderen Finanzpositionen zumindest weitestgehend kompensiert werden können. Somit erwarten wir
aus heutiger Sicht einen höheren Überschuss im Verwaltungshaushalt als eingangs erwähnt.
Es ist also derzeit davon auszugehen, dass die geplante Zuführungsrate voraussichtlich etwas höher ausfallen wird.
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Kommen wir zum Vermögenshaushalt.
Der Vermögenshaushalt hat ein Volumen von 969.200 € zuzüglich 327.100 € Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr. Bis zum Berichtstag waren rund 908.500 € auszugeben.
Zum Abschluss kam in diesem Jahr die Platzgestaltung im Bereich Schule und JoséRizal-Park. Hier waren bisher noch rund 367.500 € zu verausgaben, die endgültige Abrechnung steht allerdings noch aus.
In diesem Zuge wurde auch gemäß dem Beschluss des Technischen Ausschusses das Teilstück der Schulstraße zur Johann-Wilhelm-Str. neu asphaltiert. Die Kosten hierfür belaufen
sich auf rund 21.500 €.
Für die Umlegung „Rainweg“ waren rund 110.000 € zu verausgaben.
Außerdem fielen für den Erwerb des Wohngebäudes zur Unterbringung von Asylbewerbern rund 194.000 € an.
Damit habe ich auch schon die größten Positionen genannt,
auf die weiteren bisher geleisteten Ausgaben werde ich jetzt nicht näher eingehen, sie sind
in dem Ihnen vorliegenden Bericht ausführlich beschrieben.
Auf der Einnahmeseite wurden durch die Veräußerungen von Grundstücken Einnahmen
von rd. 330.000 € erzielt.
Außerplanmäßig kamen rund 83.000 € vom Eichelbergverband durch die Rückerstattung
von Eigenkapital ein.
Die Gesamtkreditermächtigung beträgt 490.000 €. Davon wurden 201.000 € aufgenommen.
Eine weitere Darlehensaufnahme ist voraussichtlich nicht erforderlich, es ist allerdings davon
auszugehen, dass ein neuer Haushaltsrest zu bilden ist.
Aus der allgemeinen Rücklage ist eine Entnahme von 446.900 € geplant. Auf Grund der
Mehr- bzw. außerplanmäßigen Einnahmen ist derzeit davon auszugehen, dass die vorgesehene Entnahme nicht in voller Höhe notwendig wird.
Der Haushaltsausgleich ist aus heutiger Sicht gewährleistet und die Aufstellung eines
Nachtragshaushalts nicht erforderlich.“
Der Gemeinderat nahm den Zwischenbericht zur Kenntnis; der schriftliche Zwischenbericht
über den Vollzug des Haushaltsplanes im Haushaltsjahr 2016; Stand 30.09.2016 ist diesem
Protokoll als Anlage beigefügt.
TOP 18
Festlegung des Wahltermins für die Bürgermeisterwahl 2017
Die Amtszeit von Bürgermeister Zellner endet mit Ablauf des 30.06.2017. Nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 GemO ist die Wahl des Bürgermeisters wegen Ablauf der Amtszeit
des Stelleninhabers frühestens 3 Monate und spätestens 1 Monat vor Freiwerden der Stelle
durchzuführen.
Dies bedeutet, dass die Wahl zwischen dem 30.03. und 30.05.2017 stattfinden muss.
Der Gemeinderat muss daher den Wahltermin auf einen Sonntag innerhalb dieses Zeitraums
festlegen. Bei der Festlegung des Wahltermins sollte auch berücksichtigt werden, dass eine
Neuwahl stattfinden muss, wenn beim ersten Wahltermin kein Bewerber die absolute Mehrheit der Stimmen erhält. Diese Neuwahl muss frühestens zwei Wochen spätestens vier Wochen nach dem Wahltag stattfinden (§ 45 Abs. 2 GemO). Dieser Termin muss bei der Ausschreibung der Wahl bereits mit veröffentlicht werden.
Der Wahltag soll nicht in den Ferien liegen, so dass auch die Osterferien (10.4.-21.4.2017)
berücksichtigt werden müssen.
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Die Verwaltung hat unter Beachtung dieser Kriterien einen geeigneten Wahltermin herausgesucht. Geeignet scheint Sonntag, 02. April 2017 verbunden mit einem Termin für die Neuwahl am 23. April 2017.
Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters ist spätestens 2 Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben (§ 47 Abs. 2 GemO). Sollte der Gemeinderat den von der Verwaltung vorgeschlagenen Termin akzeptieren, wäre dies der 02.02.2017. Die Verwaltungsvorschrift zu § 47 GemO empfiehlt das Einrücken einer Anzeige im Staatsanzeiger BadenWürttemberg, da hier die Auflage und Verbreitung die Gewähr bietet, dass ein größerer Interessentenkreis Kenntnis erlangt. Die Anzeige in einer lokalen Zeitung ist nicht ausreichend.
Um möglichen Interessenten die Möglichkeit einzuräumen, sich im Vorfeld über die Gemeinde zu informieren um über eine Kandidatur zu entscheiden, sollte der Wahltermin wie in der
Vergangenheit immer gehandhabt, bereits Anfang Januar ausgeschrieben werden.
Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung. Das Ende der
Einreichungsfrist muss vom Gemeinderat festgelegt werden und darf frühestens auf den 27.
Tag vor dem Wahltag festgesetzt werden (6.3.2017). Die Einreichungsfrist für eine mögliche
Neuwahl beginnt am Tag nach dem Wahltag (3.4.2017) und darf frühestens auf den dritten
Tag nach der Wahl festgelegt werden (5.4.2017).
Der Gemeindewahlausschuss beschließt über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge spätestens am 16. Tag (17.3.2017), für die Neuwahl spätestens am 9. Tag
(14.04.2017) vor dem Wahltag.
Den Kandidaten soll Gelegenheit gegeben werden, sich in einer Versammlung der Öffentlichkeit vorzustellen. Die Festlegung des Termins obliegt dem Gemeinderat. Die Verwaltung
empfiehlt dem Gemeinderat den Termin auf Dienstag, 21.03.2017 festzusetzen. Die endgültige Entscheidung, ob die Veranstaltung stattfinden soll, kann auch zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden. Für die Terminplanung in der Gemeinde sollte aber ein möglicher
Termin bereits jetzt beschlossen werden.
Aufgrund der Vielzahl an Besuchern muss diese Veranstaltung aus Sicht der Verwaltung in
der Odenwaldhalle stattfinden. Die nähere Organisation sollte dem Wahlamt der Gemeinde
übertragen werden. Sollte dieses besondere Maßnahmen für erforderlich halten, sollen diese
mit den Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses abgestimmt werden.
BGM Zellner informierte darüber, dass am Tag der Wahl angedacht ist, den Sommertagszug
durchzuführen, um den Terminkonflikt mit dem Frühjahrsempfang zu entzerren. Auf eine
Anfrage von GR Weidenauer bzgl. Überschneidung von Wahldienst der Gemeinderäte und
Teilnahme am Sommertagszug entgegnete Bgm. Zellner, dass hierauf ein Augenmerk bei
der Einteilung zum Wahldienst gelegt wird.
Nachdem kein Diskussionsbedarf bestand, beschloss der Gemeinderat den Termin für die
Wahl des Bürgermeisters auf Sonntag, den 02. April 2017; den Termin für die Neuwahl auf
Sonntag, 23. April 2017 festzulegen und die Stellenausschreibung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg im Januar zu veröffentlichen. Für eine mögliche öffentliche Kandidatenvorstellung soll die Odenwaldhalle durch die Verwaltung am Dienstag, den 21.03.2017 reserviert werden. Die Entscheidung über die Durchführung trifft das Gremium zu eine späteren
Zeitpunkt.
Abstimmung: einstimmig
TOP 19
Eröffnungen
BGM Zellner eröffnete dem Gremium:
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- Informationen zum zusätzlichen Sanierungsbedarf beim der angedachten Ortsstraßensanierung im Bereich Höhenweg.
- Verlängerung des Bauvorbescheides in der Waldhornstraße für weitere 3 Jahre.
- Nach schriftlicher Stellungnahme der Firma Polytan sind sowohl das Minispielfeld als auch
der Kunstrasenplatz der TSG Wilhelmsfeld nicht mit gesundheitsgefährdetem Material belastet.
TOP 20
Fragezeit
Ein Zuhörer nahm Bezug auf die Ausführungen des Kämmerers, nachdem zwischenzeitlich
ein Großteil der gemeindeeigenen Gebäude energetisch saniert ist. Er erkundigte sich deshalb, ob es nicht möglich wäre, die Hilsbachhalle mit einem neuen Anstrich zu versehen.
GR Zellner entgegnete darauf, dass sich der Gemeinderat in der Haushaltsklausurtagung
damit befassen wird.
TOP 21
Anfragen aus dem Gemeinderat
GR Weidenauer fragte an, ob es inzwischen schon einen Gesprächstermin mit von der GIW
genannten Sachverständigen im Hinblick auf ein zu erstellendes Verkehrsgutachten für die
Gemeinde Wilhelmsfeld gebe, da BGM Zellner dies bei den Anfragen der letzten Gemeinderatssitzung ja zugesagt habe. BGM Zellner erläuterte, dass noch kein Termin festgelegt wurde.
GR Reinhard erläuterte, dass die Parkmöglichkeiten hinter der Hilsbachhalle aktuell nur ungern genutzt werden, da der Bewegungsmelder defekt ist.
BGM Zellner versprach sich darum zu kümmern und informierte darüber, dass dem Gemeinderat zu gegebener Zeit ein Konzept über die Hilsbachhalle zugeht.
GR Esposito erkundigte ob schon Informationen betreffend der Zuschüsse für den Austausch der Straßenbeleuchtung vorliegen.
GR Zellner und GR Fischer erläuterten, dass die Förderung in 2 Posten aufgeteilt ist. Die
Mittel des Kommunalinvestitionsförderungsfonds stehen zur Verfügung. Für die restlichen
Mittel wurde ein Antrag beim Gemeindeausgleichsstock gestellt. Mit einer Entscheidung ist
Anfang November zu rechnen.
GR Gärtner sprach die Ausschwemmungen beim Parkplatz Hexenbesen an, obwohl im
durchaus bewusst ist, das für die Unterhaltung des Parkplatzes nicht die Gemeinde, sondern
der Forst BW zuständig ist.
BGM Zellner sicherte zu, mit dem Forst Rücksprache zu halten und Gespräche zu führen.
GR Esposito erkundigte sich, ob die LKW Ersatzbeschaffung für den Bauhof vorgenommen
wurde und bat um Auskunft über die Kosten. BGM Zellner erörterte, dass sich die Kosten wie
vom Gemeinderat beschlossen belaufen. Wie vom Gemeinderat gefordert, liegt auch die 1jährige Garantie vor. Der bisherige LKW wurde für 2.000,-- Euro verkauft.
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GR Dr. Schwarz merkte an, dass die Smiley Geschwindigkeitsgerät im Kohlhofweg immer
noch nicht richtig funktioniere.
BGM Zellner war verwundet, da die Systemsoftware gerade upgedatet wurde und die Überwachung vorschriftsmäßig funktionieren müsste. Er versprach die Überprüfung.
BGM Zellner sicherte die Antwort bis 15.11.2016 auf die Frage von GR Dr. Schwarz auf die
schriftliche Anfrage der GIW bzgl. der CEF Maßnahmen im Tannenweg zu.
Als alle Fragen aus dem Gremium beantwortet waren, schloss der Vorsitzende die Sitzung.
Aufgrund des Entfalls des Tagesordnungspunktes fand keine nichtöffentliche Sitzung mehr
statt.
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