Leihgerätebedingung

Bahn-Landwirtschaft Köln
- Unterbezirk Köln-Nippes 061-
Vereinbarung betreffend Geräteverleih
Präambel
Die Geräte befinden sich zum Zeitpunkt der Übergabe an den Ausleiher immer in einem eiwandfreien Zustand. Der
Ausleiher erhält die Geräte in einem kontrollierten, funktionsfähigen und guten Zustand. Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass die Nutzung der Geräte auf Gefahr und Risiko des Ausleihers erfolgt.
§ 1 Mietgegenstand
Die Geräte werden immer mit den nötigen Betriebsmitteln ausgegeben. Eigene Mittel wie, Benzin, Öle, etc. dürfen nicht
verwendet werden.
§2 Einsatzzeitraum
Der Einsatzzeitraum wird jeweils mit dem Verleiher vereinbart. Änderungen sind mit dem Verleiher abzustimmen.
§3 Kosten
Die Nutzung der Geräte ist für den vereinbarten Zeitraum kostenlos.
§4 Abholung und Rückgabe
Die Abholung und Rückgabe erfolgt beim Verleiher. Eine direkte Weitergabe an einen anderen Ausleiher kann nur mit
Zustimmung des Verleihers erfolgen.
§5 Reinigung und Reparatur
Der Ausleiher verpflichtet sich, dem Verleiher jeglichen Schaden oder Mangel an dem Gerät unverzüglich zu melden.
Reparaturen an den Geräten dürfen vom Ausleiher nicht ausgeführt werden. Falls die Geräte nicht ordnungsgemäß
behandelt werden und dadurch Schäden an den Geräten entstehen, die nicht mehr als normaler Verschleiß angesehen
werden können, werden die Kosten, die dem Verleiher entstehen, an den Ausleiher weiterberechnet. Bei Beschädigung,
Zerstörung oder bei Verlust von Geräteteilen hat der Ausleiher die Kosten zu übernehmen. Bei Verlust der Geräte haftet
der Ausleiher für die Wiederbeschaffung.
§6 Haftung
Der Ausleiher versichert, dass er die nötige Sachkunde zum Benutzen der Geräte besitzt. Für Schäden, die der Ausleiher
mit dem Gerät verursacht, haftet der Ausleiher in vollem Umfang. In gleicher Weise haftet der Ausleiher für alle Schäden
an den Geräten während seiner Obhut (Gewahrsams schaden) unabhängig von einem eigenen Verschulden, auch in den
Fällen höherer Gewalt.
Der Ausleiher verpflichtet sich:
- das Gerät nicht Unbefugten zugänglich zu machen.
- das Gerät nicht unbeaufsichtigten Dritten, insbesondere Kindern, zugänglich zu machen
- das Gerät nicht an Dritte unter zu vermieten.
- das Gerät ausschließlich in seinem Garten zu benutzen.
- das Tragen der entsprechenden Schutzkleidung
Der Ausleiher schließt jegliche Haftung im Rahmen unsachgemäßer Bedienung aus. Der Verleiher haftet nicht für einen
bestimmten, dem Ausleiher befriedigenden Erfolg bei der Einsetzung des Gerätes durch den Ausleiher. Jegliche
Schadensersatzansprüche gegen den Verleiher sind insoweit ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der
Vereinbarung,
Ausleiher:
Gartennummer: -
Unterschrift: _____________________________________________