Positionsnummernverzeichnis für den DTA Pflege nach § 105 SGB XI Pflegesachleistungen Gebührenposition Bezeichnung Einschränkungen/ Bemerkungen Punktzahl 01 01 0 001 Leistungskomplex 1 Kleine Morgen-/Abendtoilette außerhalb des Bettes je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 2, 3, 4 und 8 abrechenbar 370 01 01 0 002 Leistungskomplex 2 Kleine Morgen-/Abendtoilette im Bett je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 1, 3 und 4 abrechenbar 210 01 01 0 003 Leistungskomplex 3 Große Morgen-/Abendtoilette außerhalb des Bettes je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 1, 2, 4 und 8 abrechenbar 580 01 01 0 004 Leistungskomplex 4 Große Morgen-/Abendtoilette im Bett je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 1, 2, und 3 abrechenbar 420 01 01 0 005 Leistungskomplex 5 Lagern 01 01 0 006 Leistungskomplex 6 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme abrechenbar bei bettlägerigen oder in der Mobilität erheblich eingeschränkten Pflegebedürftigen abrechenbar, wenn Beaufsichtigung oder Anleitung bzw. direkte Hilfe bei der Nahrungsaufnahme notwendig ist 01 01 0 007 Leistungskomplex 7 Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG) 01 01 0 008 Leistungskomplex 8 Darm- und Blasenentleerung 01 01 0 009 Leistungskomplex 9 Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung 90 270 90 je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 1 und 3 abrechenbar 160 80 max. 10x monatlich abrechenbar 01 01 AOK PLUS 0 010 Leistungskomplex 10 Begleitung außer Haus Besteht die Notwendigkeit einer darüber hinausgehender Inanspruchnahme, ist dies durch den Pflegedienst nachzuweisen. gültig ab 01.01.2017 630 Seite: 1 von 7 Positionsnummernverzeichnis für den DTA Pflege nach § 105 SGB XI Gebührenposition Bezeichnung Einschränkungen/ Bemerkungen 01 01 0 011 Leistungskomplex 11 Beheizen der Wohnung 01 01 0 012 Leistungskomplex 12 Aufräumen und/ oder Reinigung der Wohnung 01 01 0 013 Leistungskomplex 13 Wäscheversorgung 01 01 0 13a Leistungskomplex 13a Wechseln der Bettwäsche 01 01 0 014 01 01 0 14a 01 01 0 Leistungskomplex 15 015 Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen (nicht bei Essen auf Rädern) Punktzahl 110 täglich Bündelung möglich 130 täglich 380 wöchentlich 120 Bündelung möglich max. 5x wöchentlich abrechenbar GPOS 01 01 0 014 je Einsatz nicht mit LK 14 abrechenbar 1x pro Woche abrechenbar GPOS 01 01 0 14a Leistungskomplex 14 Einkaufen max. 3x am Tag abrechenbar 60 täglich 320 wöchentlich 290 max. 3x am Tag abrechenbar 01 01 0 Leistungskomplex 16 016 Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen 01 01 0 Leistungskomplex 16a 16a Aufbereitung einer warmen Mahlzeit (z.B. Essen auf Rädern) in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen 01 01 0 018 AOK PLUS In begründeten Fällen, z.B. bei Schluckstörungen, ist eine mehrmalige Abrechnung am Tag möglich. Die Notwendigkeit ist durch den Pflegedienst nachzuweisen. max. 3x am Tag abrechenbar. Der Erstbesuch kann nur abgerechnet werden, wenn der Pflegedienst erstmalig mit der Betreuung des Pflegebedürftigen beauftragt wird. Leistungskomplex 18 Erstbesuch gültig ab 01.01.2017 70 100 indiv. Einzelpreis Seite: 2 von 7 Positionsnummernverzeichnis für den DTA Pflege nach § 105 SGB XI Gebührenposition 01 01 0 Bezeichnung Einschränkungen/ Bemerkungen Bei erheblicher Änderung der Pflegesituation Leistungskomplex 18a 18a Folgebesuch bei veränderter Pflegesituation max. 2x im Jahr abrechenbar Der Pflegedienst hat den Pflegebedürftigen vorab auf die anfallenden Kosten hinzuweisen. Leistungskomplex 20 Ausbildungspauschale 01 01 3 020 01 01 0 Leistungskomplex 30 030 Pflegerische Betreuungsmaßnahmen (Häusliche Betreuung) AOK PLUS 1x tgl. i. V. mit erbrachten Einsätzen mehrfach abrechenbar gültig ab 01.01.2017 Punktzahl 70% der Vergütung des LK 18 indiv. Einzelpreis 160 Seite: 3 von 7 Positionsnummernverzeichnis für den DTA Pflege nach § 105 SGB XI Beratungsbesuche Gebührenposition 09 01 0 09 01 0 Bezeichnung Leistungskomplex 17 017 Beratungsbesuch Pflegegrad 1, 2 und 3 17a Einschränkungen Einzelpreis individuell Leistungskomplex 17a Beratungsbesuch Pflegegrad 4 und 5 individuell Stundenweise Verhinderungspflege Gebührenposition Bezeichnung 07 02 0 4 1 Begleitung zum Arztbesuch – je Stunde individuell 07 02 0 4 2 Begleitung zum Behördenbesuch – je Stunde Individuell 07 02 0 4 3 Grundpflege – je Stunde 07 02 0 4 4 Hauswirtschaftliche Versorgung – je Stunde Individuell 07 02 0 3 1 Begleitung zum Arztbesuch – je ¼ Stunde (15 Minuten) individuell 07 02 0 3 2 Begleitung zum Behördenbesuch – je ¼ Stunde (15 Minuten) Individuell 07 02 0 3 3 Grundpflege – je ¼ Stunde (15 Minuten) 07 02 0 3 4 Hauswirtschaftliche Versorgung – je ¼ Stunde (15 Minuten) AOK PLUS Einschränkungen inkl. nicht verrichtungsbezogene Leistungen inkl. nicht verrichtungsbezogene Leistungen gültig ab 01.01.2017 Einzelpreis individuell individuell Individuell Seite: 4 von 7 Positionsnummernverzeichnis für den DTA Pflege nach § 105 SGB XI Tageweise Verhinderungspflege Gebührenposition Bezeichnung Einschränkungen/ Bemerkungen Punktzahl 07 01 0 001 Leistungskomplex 1 Kleine Morgen-/Abendtoilette außerhalb des Bettes je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 2, 3, 4 und 8 abrechenbar 370 07 01 0 002 Leistungskomplex 2 Kleine Morgen-/Abendtoilette im Bett je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 1, 3 und 4 abrechenbar 210 07 01 0 003 Leistungskomplex 3 Große Morgen-/Abendtoilette außerhalb des Bettes je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 1, 2, 4 und 8 abrechenbar 580 07 01 0 004 Leistungskomplex 4 Große Morgen-/Abendtoilette im Bett je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 1, 2, und 3 abrechenbar 420 07 01 0 005 Leistungskomplex 5 Lagern 07 01 0 006 Leistungskomplex 6 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme abrechenbar bei bettlägerigen oder in der Mobilität erheblich eingeschränkten Pflegebedürftigen abrechenbar, wenn Beaufsichtigung oder Anleitung bzw. direkte Hilfe bei der Nahrungsaufnahme notwendig ist 07 01 0 007 Leistungskomplex 7 Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG) 07 01 0 008 Leistungskomplex 8 Darm- und Blasenentleerung 07 01 0 009 Leistungskomplex 9 Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung 90 270 90 je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 1 und 3 abrechenbar 160 80 max. 10x monatlich abrechenbar 07 01 0 010 Leistungskomplex 10 Begleitung außer Haus 07 01 0 011 Leistungskomplex 11 Beheizen der Wohnung AOK PLUS Besteht die Notwendigkeit einer darüber hinausgehender Inanspruchnahme, ist dies durch den Pflegedienst nachzuweisen. 630 110 täglich gültig ab 01.01.2017 Seite: 5 von 7 Positionsnummernverzeichnis für den DTA Pflege nach § 105 SGB XI Gebührenposition Bezeichnung Einschränkungen/ Bemerkungen 07 01 0 012 Leistungskomplex 12 Aufräumen und/ oder Reinigung der Wohnung Bündelung möglich 07 01 0 013 Leistungskomplex 13 Wäscheversorgung 07 01 0 13a Leistungskomplex 13a Wechseln der Bettwäsche 07 01 0 014 07 01 0 14a 07 01 0 Leistungskomplex 15 015 Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen (nicht bei Essen auf Rädern) Punktzahl 130 täglich 380 wöchentlich 120 Bündelung möglich max. 5x wöchentlich abrechenbar GPOS 07 01 0 014 je Einsatz nicht mit LK 14 abrechenbar 1x pro Woche abrechenbar GPOS 07 01 0 14a Leistungskomplex 14 Einkaufen max. 3x am Tag abrechenbar 60 täglich 320 wöchentlich 290 max. 3x am Tag abrechenbar 07 01 0 Leistungskomplex 16 016 Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen 07 01 0 Leistungskomplex 16a 16a Aufbereitung einer warmen Mahlzeit (z.B. Essen auf Rädern) in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen 07 01 0 018 AOK PLUS In begründeten Fällen, z.B. bei Schluckstörungen, ist eine mehrmalige Abrechnung am Tag möglich. Die Notwendigkeit ist durch den Pflegedienst nachzuweisen. max. 3x am Tag abrechenbar. Der Erstbesuch kann nur abgerechnet werden, wenn der Pflegedienst erstmalig mit der Betreuung des Pflegebedürftigen beauftragt wird. Leistungskomplex 18 Erstbesuch gültig ab 01.01.2017 70 100 indiv. Einzelpreis Seite: 6 von 7 Positionsnummernverzeichnis für den DTA Pflege nach § 105 SGB XI Gebührenposition 07 01 0 18a Bezeichnung Leistungskomplex 18 a Folgebesuch bei veränderter Pflegesituation 07 01 3 020 Leistungskomplex 20 Ausbildungspauschale 07 01 0 025 Leistungskomplex 25 nicht verrichtungsbezogene Leistungen 07 01 0 Leistungskomplex 30 030 Pflegerische Betreuungsmaßnahmen (Häusliche Betreuung) AOK PLUS Einschränkungen/ Bemerkungen Bei erheblicher Änderung der Pflegesituation max. 2x im Jahr abrechenbar Der Pflegedienst hat den Pflegebedürftigen vorab auf die anfallenden Kosten hinzuweisen. 1x tgl. i. V. mit erbrachten Einsätzen Punktzahl 70% der Vergütung des LK 18 indiv. Einzelpreis indiv. Einzelpreis mehrfach abrechenbar gültig ab 01.01.2017 160 Seite: 7 von 7
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