Positionsnummernverzeichnis für den DTA Pflege nach § 105 SGB XI

Positionsnummernverzeichnis für den DTA Pflege nach § 105 SGB XI
Pflegesachleistungen
Gebührenposition
Bezeichnung
Einschränkungen/ Bemerkungen
Punktzahl
01
01
0
001
Leistungskomplex 1
Kleine Morgen-/Abendtoilette außerhalb des Bettes
je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 2, 3, 4 und 8
abrechenbar
370
01
01
0
002
Leistungskomplex 2
Kleine Morgen-/Abendtoilette im Bett
je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 1, 3 und 4
abrechenbar
210
01
01
0
003
Leistungskomplex 3
Große Morgen-/Abendtoilette außerhalb des Bettes
je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 1, 2, 4 und 8
abrechenbar
580
01
01
0
004
Leistungskomplex 4
Große Morgen-/Abendtoilette im Bett
je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 1, 2, und 3
abrechenbar
420
01
01
0
005
Leistungskomplex 5
Lagern
01
01
0
006
Leistungskomplex 6
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
abrechenbar bei bettlägerigen oder in der Mobilität
erheblich eingeschränkten Pflegebedürftigen
abrechenbar, wenn Beaufsichtigung oder Anleitung
bzw. direkte Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
notwendig ist
01
01
0
007
Leistungskomplex 7
Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)
01
01
0
008
Leistungskomplex 8
Darm- und Blasenentleerung
01
01
0
009
Leistungskomplex 9
Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
90
270
90
je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 1 und 3
abrechenbar
160
80
max. 10x monatlich abrechenbar
01
01
AOK PLUS
0
010
Leistungskomplex 10
Begleitung außer Haus
Besteht die Notwendigkeit einer darüber
hinausgehender Inanspruchnahme, ist dies durch den
Pflegedienst nachzuweisen.
gültig ab 01.01.2017
630
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Gebührenposition
Bezeichnung
Einschränkungen/ Bemerkungen
01
01
0
011
Leistungskomplex 11
Beheizen der Wohnung
01
01
0
012
Leistungskomplex 12
Aufräumen und/ oder Reinigung der Wohnung
01
01
0
013
Leistungskomplex 13
Wäscheversorgung
01
01
0
13a
Leistungskomplex 13a
Wechseln der Bettwäsche
01
01
0
014
01
01
0
14a
01
01
0
Leistungskomplex 15
015 Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des
Pflegebedürftigen (nicht bei Essen auf Rädern)
Punktzahl
110
täglich
Bündelung möglich
130
täglich
380
wöchentlich
120
Bündelung möglich
max. 5x wöchentlich abrechenbar
GPOS 01 01 0 014
je Einsatz nicht mit LK 14 abrechenbar
1x pro Woche abrechenbar
GPOS 01 01 0 14a
Leistungskomplex 14
Einkaufen
max. 3x am Tag abrechenbar
60
täglich
320
wöchentlich
290
max. 3x am Tag abrechenbar
01
01
0
Leistungskomplex 16
016 Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des
Pflegebedürftigen
01
01
0
Leistungskomplex 16a
16a Aufbereitung einer warmen Mahlzeit
(z.B. Essen auf Rädern) in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
01
01
0
018
AOK PLUS
In begründeten Fällen, z.B. bei Schluckstörungen, ist
eine mehrmalige Abrechnung am Tag möglich. Die
Notwendigkeit ist durch den Pflegedienst
nachzuweisen.
max. 3x am Tag abrechenbar.
Der Erstbesuch kann nur abgerechnet werden, wenn
der Pflegedienst erstmalig mit der Betreuung des
Pflegebedürftigen beauftragt wird.
Leistungskomplex 18
Erstbesuch
gültig ab 01.01.2017
70
100
indiv.
Einzelpreis
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Gebührenposition
01
01
0
Bezeichnung
Einschränkungen/ Bemerkungen
Bei erheblicher Änderung der Pflegesituation
Leistungskomplex 18a
18a Folgebesuch bei veränderter Pflegesituation
max. 2x im Jahr abrechenbar
Der Pflegedienst hat den Pflegebedürftigen vorab auf
die anfallenden Kosten hinzuweisen.
Leistungskomplex 20
Ausbildungspauschale
01
01
3
020
01
01
0
Leistungskomplex 30
030 Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
(Häusliche Betreuung)
AOK PLUS
1x tgl. i. V. mit erbrachten Einsätzen
mehrfach abrechenbar
gültig ab 01.01.2017
Punktzahl
70% der
Vergütung
des
LK 18
indiv.
Einzelpreis
160
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Beratungsbesuche
Gebührenposition
09
01
0
09
01
0
Bezeichnung
Leistungskomplex 17
017
Beratungsbesuch Pflegegrad 1, 2 und 3
17a
Einschränkungen
Einzelpreis
individuell
Leistungskomplex 17a
Beratungsbesuch Pflegegrad 4 und 5
individuell
Stundenweise Verhinderungspflege
Gebührenposition
Bezeichnung
07 02
0
4
1
Begleitung zum Arztbesuch – je Stunde
individuell
07 02
0
4
2
Begleitung zum Behördenbesuch – je Stunde
Individuell
07 02
0
4
3
Grundpflege – je Stunde
07 02
0
4
4
Hauswirtschaftliche Versorgung – je Stunde
Individuell
07 02
0
3
1
Begleitung zum Arztbesuch – je ¼ Stunde (15 Minuten)
individuell
07 02
0
3
2
Begleitung zum Behördenbesuch – je ¼ Stunde (15 Minuten)
Individuell
07 02
0
3
3
Grundpflege – je ¼ Stunde (15 Minuten)
07 02
0
3
4
Hauswirtschaftliche Versorgung – je ¼ Stunde (15 Minuten)
AOK PLUS
Einschränkungen
inkl. nicht verrichtungsbezogene Leistungen
inkl. nicht verrichtungsbezogene Leistungen
gültig ab 01.01.2017
Einzelpreis
individuell
individuell
Individuell
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Tageweise Verhinderungspflege
Gebührenposition
Bezeichnung
Einschränkungen/ Bemerkungen
Punktzahl
07
01
0
001
Leistungskomplex 1
Kleine Morgen-/Abendtoilette außerhalb des Bettes
je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 2, 3, 4 und 8
abrechenbar
370
07
01
0
002
Leistungskomplex 2
Kleine Morgen-/Abendtoilette im Bett
je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 1, 3 und 4
abrechenbar
210
07
01
0
003
Leistungskomplex 3
Große Morgen-/Abendtoilette außerhalb des Bettes
je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 1, 2, 4 und 8
abrechenbar
580
07
01
0
004
Leistungskomplex 4
Große Morgen-/Abendtoilette im Bett
je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 1, 2, und 3
abrechenbar
420
07
01
0
005
Leistungskomplex 5
Lagern
07
01
0
006
Leistungskomplex 6
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
abrechenbar bei bettlägerigen oder in der Mobilität
erheblich eingeschränkten Pflegebedürftigen
abrechenbar, wenn Beaufsichtigung oder Anleitung
bzw. direkte Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
notwendig ist
07
01
0
007
Leistungskomplex 7
Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)
07
01
0
008
Leistungskomplex 8
Darm- und Blasenentleerung
07
01
0
009
Leistungskomplex 9
Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
90
270
90
je Einsatz nicht mit Leistungskomplex 1 und 3
abrechenbar
160
80
max. 10x monatlich abrechenbar
07
01
0
010
Leistungskomplex 10
Begleitung außer Haus
07
01
0
011
Leistungskomplex 11
Beheizen der Wohnung
AOK PLUS
Besteht die Notwendigkeit einer darüber
hinausgehender Inanspruchnahme, ist dies durch den
Pflegedienst nachzuweisen.
630
110
täglich
gültig ab 01.01.2017
Seite: 5 von 7
Positionsnummernverzeichnis für den DTA Pflege nach § 105 SGB XI
Gebührenposition
Bezeichnung
Einschränkungen/ Bemerkungen
07
01
0
012
Leistungskomplex 12
Aufräumen und/ oder Reinigung der Wohnung
Bündelung möglich
07
01
0
013
Leistungskomplex 13
Wäscheversorgung
07
01
0
13a
Leistungskomplex 13a
Wechseln der Bettwäsche
07
01
0
014
07
01
0
14a
07
01
0
Leistungskomplex 15
015 Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des
Pflegebedürftigen (nicht bei Essen auf Rädern)
Punktzahl
130
täglich
380
wöchentlich
120
Bündelung möglich
max. 5x wöchentlich abrechenbar
GPOS 07 01 0 014
je Einsatz nicht mit LK 14 abrechenbar
1x pro Woche abrechenbar
GPOS 07 01 0 14a
Leistungskomplex 14
Einkaufen
max. 3x am Tag abrechenbar
60
täglich
320
wöchentlich
290
max. 3x am Tag abrechenbar
07
01
0
Leistungskomplex 16
016 Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des
Pflegebedürftigen
07
01
0
Leistungskomplex 16a
16a Aufbereitung einer warmen Mahlzeit
(z.B. Essen auf Rädern) in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
07
01
0
018
AOK PLUS
In begründeten Fällen, z.B. bei Schluckstörungen, ist
eine mehrmalige Abrechnung am Tag möglich. Die
Notwendigkeit ist durch den Pflegedienst
nachzuweisen.
max. 3x am Tag abrechenbar.
Der Erstbesuch kann nur abgerechnet werden, wenn
der Pflegedienst erstmalig mit der Betreuung des
Pflegebedürftigen beauftragt wird.
Leistungskomplex 18
Erstbesuch
gültig ab 01.01.2017
70
100
indiv.
Einzelpreis
Seite: 6 von 7
Positionsnummernverzeichnis für den DTA Pflege nach § 105 SGB XI
Gebührenposition
07
01
0
18a
Bezeichnung
Leistungskomplex 18 a
Folgebesuch bei veränderter Pflegesituation
07
01
3
020
Leistungskomplex 20
Ausbildungspauschale
07
01
0
025
Leistungskomplex 25
nicht verrichtungsbezogene Leistungen
07
01
0
Leistungskomplex 30
030 Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
(Häusliche Betreuung)
AOK PLUS
Einschränkungen/ Bemerkungen
Bei erheblicher Änderung der Pflegesituation
max. 2x im Jahr abrechenbar
Der Pflegedienst hat den Pflegebedürftigen vorab auf
die anfallenden Kosten hinzuweisen.
1x tgl. i. V. mit erbrachten Einsätzen
Punktzahl
70% der
Vergütung
des
LK 18
indiv.
Einzelpreis
indiv.
Einzelpreis
mehrfach abrechenbar
gültig ab 01.01.2017
160
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