1 Patientenversorgung – Erreichbarkeit 1.1 Ist – insofern es für den Arbeitsablauf notwendig ist – abgesehen von Ihnen, während der deklarierten Öffnungszeiten ausreichend Personal in der Ordination oder Gruppenpraxis anwesend und für die PatientInnen persönlich oder telefonisch erreichbar? 1.2 Werden Ihre PatientInnen für den Fall Ihrer Abwesenheit über Ihre ärztliche Vertretung informiert? Erläuterung: Die Patienteninformation ist in erster Linie durch entsprechende Ansage am Telefonanrufbeantworter (telefonische Mitteilung, wenn Telefondienst betrieben wird) und / oder durch Vermerk am Ordinationsschild zu erteilen. Auch ein entsprechender Vermerk auf einer eventuell eingerichteten Homepage kommt in Betracht. Der Verweis auf die Vertretung der „Ärzte im Sprengel“ ist zulässig, wenn diese zusätzlich namentlich aufgezählt werden. Auch eine Information des/der PatientIn durch die Ordinationshilfe, welcher/welche Arzt/Ärztin die geplante ärztliche Leistung am betreffenden Tag durchführen wird, erfüllt diese Forderung. Vorsicht: Kassenverträge können Regelungen zur Vertretung umfassen, die von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten zu beachten sind. 1.3 Erhalten PatientInnen in medizinischen Notfällen (z.B. akute Schmerzen, akuter Schwindel, Atemnot, Thoraxschmerzen, etc.) kurzfristig einen Termin in Ihrer Ordination oder Gruppenpraxis oder werden sie – wenn erforderlich an eine Vertretung, eine Ambulanz oder einen Ärztenotdienst verwiesen? 1.4 Ist der Ansprechperson bzw. der Telefonvermittlung Ihrer Ordination oder Gruppenpraxis bekannt, nach welchen organisatorischen Kriterien Sie Hausbesuche durchführen? E1_1 1.5 Können sich Ihre PatientInnen schon vor dem Besuch Ihrer Ordination oder Gruppenpraxis über die baulichen Gegebenheiten wie z.B. Zugang, räumliche Ausstattung (einschließlich der Sanitärräume), die technische Ausstattung und Behandlungsmöglichkeiten (auch für Menschen mit besonderen Bedürfnissen oder Behinderungen) informieren? Erläuterung: Sie erfüllen dieses Kriterium, wenn Sie die entsprechenden Informationen in einer öffentlichen Ankündigung (darunter fallen Homepage / Internet, Eintrag unter www.arztbarrierefrei.at, Telefonbucheintrag, Ordinationsschild) oder telefonisch auf Patientenanfragen erteilen. Unter Barrierefreiheit ist zum einen der Zugang zu Ihrer Ordination oder Gruppenpraxis, aber auch die Möglichkeit zur Behandlung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen (wie z.B. mobilitätseingeschränkte, sehbeeinträchtigte, schwerhörige und gehörlose Menschen) zu verstehen. Vor allem die Information über die technische Ausstattung der Ordination oder Gruppenpraxis (z.B. akustischer oder visueller Patientenaufruf) ist für blinde und gehörlose Menschen von großer Wichtigkeit. 1.6 Können sich Ihre PatientInnen schon vor dem Besuch Ihrer Ordination oder Gruppenpraxis über das Vorhandensein von etwaigen Fremdsprachenkenntnissen von Ihnen oder/und Ihrem Personal informieren? Erläuterung: Es ist nicht zwingend notwendig, dass Sie oder jemand aus Ihrem Betreuungsteam eine Fremdsprache beherrschen. Sie erfüllen dieses Kriterium auch, wenn Sie die entsprechenden Informationen in einer öffentlichen Ankündigung (darunter fallen Homepage / Internet, z.B. Eintrag unter www.arztbarrierefrei.at, Telefonbucheintrag, Nennung am Ordinationsschild), telefonisch (wenn Sie auf Patientenanfragen Auskunft erteilen) oder wenn Sie in Ihrer Ordination oder Gruppenpraxis Vorkehrungen (z.B. Formulare in anderen Sprachen) für fremdsprachige PatientInnen aufliegen haben. E1_2 Vertretungsinformation Sehr geehrte Patientin! Sehr geehrter Patient! (Name des/der Arztes/Ärztin) wird in der Zeit (von - bis) von (Name der 1. Vertretung) (Name der 2. Vertretung) vertreten. Bitte um Kenntnisnahme! E1_3 Informationsblatt für MitarbeiterInnen Wichtige Telefonnummern bei Abwesenheit des/der Arztes/Ärztin Rufnummern Vertretungen: Rufnummern Ambulanzen: Rufnummern Ärztenotdienst: Zur Kenntnis genommen:1 1 Unterzeichnung durch die MitarbeiterInnen E1_4 Informationsblatt für MitarbeiterInnen Ablauf telefonische Anfragen2: Begrüßung und Vorstellung Patientenidentifikation (Vorname, Nachname, Geburtstag, Sozialversicherungsnummer) o Diskretion und Datenschutz beachten Klärung der Dringlichkeit o Kriterien Dringlichkeit beachten Terminvereinbarung o nach Möglichkeit Patientenwünsche berücksichtigen o Information der rechtzeitigen Rückmeldung bei Nichteinhaltung des Termins durch den/die PatientIn o Information über ev. erforderliche Unterlagen (e-Card, Überweisung, alte Befunde) o Information über Barrierefreiheit und Fremdsprachen Hausbesuche sofort durchstellen ggf. notieren o Kriterien Hausbesuche beachten bei Fragen zu Befunden/zur Behandlung o gegebenenfalls Durchstellen zum/zur Arzt/Ärztin o gegebenenfalls Rückruf notieren Verabschiedung Freundliche, zuvorkommende Umgangsformen! Lange Wartezeiten – auch am Telefon – vermeiden! Zur Kenntnis genommen:3 2 In Anlehnung an Formular 3.CL-1, ÖQM (2011) zitiert nach Eberhart Knopp: Qualitätsmanagement in der Arztpraxis, S.107 3 Unterzeichnung durch die MitarbeiterInnen E1_5 Beispiel Telefonansage: Außerhalb der Ordinationszeiten: „Guten Tag, dies ist der Anrufbeantworter der Ordination Dr./Dr.in ………. Unsere Ordinationszeiten sind: In Notfällen wählen Sie … Vielen Dank.“ Urlaub/Fortbildung/Krankheit: „Guten Tag, dies ist der Anrufbeantworter der Ordination Dr./Dr.in ………. Die Ordination ist vom – bis wegen …….. geschlossen. Meine Vertretung, Dr. …………………, erreichen Sie unter der Telefonnummer ... In Notfällen wählen Sie … Vielen Dank.“ E1_6 Informationsblatt für MitarbeiterInnen Nach diesen organisatorischen Kriterien werden Hausbesuche durchgeführt: Zur Kenntnis genommen:4 4 Unterzeichnung durch die MitarbeiterInnen E1_7
© Copyright 2024 ExpyDoc