Wirtefachschule Ausschreibung Lehrgänge

Wirtefachschule
Lehrgang
Erfolgreich zum Fähigkeitsausweis
im Kanton Aargau (verkürzte G1-Variante)
Vorbereitung zur Führung eines Gastwirtschaftsbetriebes
Unser Erfolg ist Ihr Profit! Wir garantieren Ihnen eine professionelle Vorbereitung auf die
Wirtefachprüfung. Lesen Sie weiter, wie Sie zum Erfolg kommen…
Zweck
Die Teilnehmenden werden in der Wirtefachschule gründlich auf die Wirtefachprüfung zur
Erlangung des kantonalen gastgewerblichen Fähigkeitsausweises vorbereitet.
Programm / Module
Der Unterrichtsstoff ist den Anforderungen zur Erlangung des gastgewerblichen Fähigkeitsausweises angepasst und umfasst folgende Fächer:
Gastgewerberecht
20 Lektionen
 Gastgewerberecht
 Alkoholgesetz
 Bau- und Umweltschutzgesetz
 Brandschutzvorschriften
Personalrecht
39 Lektionen
 Sozialversicherungsrecht
 Ausländerrecht
 Arbeitsrecht
Lebensmittelrecht
 Lebensmittelgesetz
52 Lektionen
Buchführung / Steuerwesen
40 Lektionen
 Rechtsvorschriften
 Steuerwesen
Unterrichtszeiten
Pro Schultag werden im Blocklehrgang 8 Lektionen à 45 Minuten unterrichtet.
Der berufsbegleitende Lehrgang beinhaltet 14 Lektionen pro Woche.
Blocklehrgang
19 Tage
Montag bis Freitag
08.00 bis 16.00 Uhr
Berufsbegleitender
Lehrgang
11 Wochen
Montag und
Mittwoch
14.00 bis 21.00 Uhr und
17.00 bis 22.00 Uhr
Wirtefachprüfung
Der Lehrgang wird mit einem separat festgelegten Prüfungstag
abgeschlossen. Nach erfolgreich absolvierter Wirtefachprüfung wird
der Fähigkeitsausweis ausgestellt.
Aufnahme- und Anmeldebedingungen
Aufnahmebedingungen
Grundsätzlich können alle Interessierten die Wirtefachschule besuchen.
Für die Zulassung zur Wirtefachprüfung gelten folgende Voraussetzungen:



Mündigkeit (18 Jahre)
Gastgewerbliche Tätigkeit während mindestens sechs Monaten. Gleichgestellt sind
Tätigkeiten bei der die erforderlichen praktischen Kenntnisse über die Hygiene
erworben werden konnten. Ein Nachweis muss vorab erbracht werden.
Gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse – Unterrichtssprache ist deutsch.
Kosten

Blocklehrgang - inkl. Lehrmittel und Parkkarte
CHF
3‘450.00

Berufsbegleitender Lehrgang - inkl. Lehrmittel und Parkkarte
CHF
3‘650.00

Einzelne Module – inkl. Lehrmittel und Parkkarte

Wirtefachprüfung schriftlich - 4 Module, 1 Prüfungstag
siehe Anmeldeformular
Einzelmodule
CHF
480.00
ACHTUNG: Die Lehrgangsgebühren müssen zwingend vor Schulbeginn beglichen sein!

Kurs KOPAS - exkl. Ordner «Betriebsanleitung Arbeitssicherheit»
Das Gesetz verlangt, dass in jedem Betrieb eine Kontaktperson
für Arbeitssicherheit (KOPAS/EKAS) tätig sein muss.
CHF
290.00
→ Diesen Kurs können Sie zum Vorzugspreis besuchen, wenn Sie den gesamten
Lehrgang besuchen und bezahlt haben!
Anmeldung
Sie können sich mit dem offiziellen Anmeldeformular direkt für die Wirtefachschule und zur
Wirtefachprüfung anmelden. Anmeldeformulare zum Herunterladen finden Sie unter:
www.gastroaargau.ch | Weiterbildung & Kurse | Wirtefachschule | Direktanmeldung
Zur Vervollständigung Ihres Anmeldedossiers benötigen wir ebenfalls:




Passfoto
Kopie Zeugnis oder Bestätigung der halbjährigen gastgewerblichen Tätigkeit
Kopie Pass oder Identitätskarte (Vorder- und Rückseite)
Kopie Ausländerausweis (nur für ausländische Staatsangehörige)
Anmeldegebühr
Mit der schriftlichen Anmeldung wird die Anmeldegebühr fällig. Diese wird später an die
Lehrgangskosten angerechnet.

Einzahlung der Anmeldegebühr von CHF 450.00
auf unser PC-Kto. 50-4411-9 | IBAN CH35 0900 0000 5000 4411 9
GastroAargau – Bildungszentrum BZU – Suhrenmattstrasse 48 – 5035 Unterentfelden
Verschiebung und Abmeldung
Für Verschiebungen und Abmeldungen gilt das Reglement zur Wirtefachschule.
Reglement zur Wirtefachschule
Gültig ab: 1.1.2017
1.
Zweck der Wirtefachschule
Während dem modularen Vorbereitungslehrgang werden die Teilnehmenden auf die Modulprüfungen zur Erlangung des staatlich
anerkannten aargauischen Fähigkeitsausweises vorbereitet, der grundsätzlich Voraussetzung zur Leitung eines Gastgewerbebetriebes
ist. Die Module vermitteln die diesbezüglich allgemein anerkannten Grundkenntnisse.
2.
Unterrichtsform, Dauer und Ort
Der vollständige Vorbereitungslehrgang besteht aus insgesamt 4 Modulen. Nebst den Blocklehrgängen werden auch
berufsbegleitende Lehrgänge angeboten. Der Unterricht wird in der Regel in den Räumlichkeiten von GastroAargau erteilt.
3.
Aufnahmebedingungen
Wer die Wirtefachschule besuchen will, muss handlungsfähig und gut beleumdet sein, sowie über gute mündliche und schriftliche
Deutschkenntnisse verfügen. Der Unterricht findet konsequent in deutscher Sprache statt. Auf grundlegende Verständigungsprobleme
kann keine Rücksicht genommen werden.
Ein Nachweis über eine mind. 6-monatige praktische Tätigkeit in einem Verpflegungsbetrieb oder in einem ähnlichen Betrieb muss
mit der Anmeldung eingereicht werden.
4.
Anmeldung und Zulassung
Die Anmeldung zu den Modulen/Prüfungen hat auf dem offiziellen Anmeldeformular zu erfolgen. Die zwingend benötigten Unterlagen
sind in der Anmeldebroschüre aufgelistet.
Die Wirteprüfungskommission entscheidet über die Zulassung zu den Modulen und Prüfungen. Personen erhalten nach Eingang der
Anmeldegebühr eine schriftliche Zulassungsbestätigung für den angemeldeten Lehrgang. Diese verfällt bei nicht fristgerechter
Bezahlung der Lehrgangs- bzw. Prüfungsgebühren unter Kostenfolge (vgl. Ziff. 6).
5.
Programm
Der Vorbereitungslehrgang umfasst 4 Module (verkürzte G1-Ausbildung). Wer den G1-Abschluss erlangen möchte, kann die drei
fehlenden Module in einem der Nachbarkantone absolvieren. Zusätzliche Kurstage (z.B. KOPAS-Kurs) die mit der Erlangung des
Fähigkeitsausweises in Zusammenhang stehen könnten, können zu einem Vorzugspreis besucht werden - vorausgesetzt ist die
Anmeldung und/oder der Besuch des gesamten Lehrgangs, der auch vollständig bezahlt worden ist.
6.
Anmelde-, Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Für alle Neuanmeldungen ist eine einmalige Anmeldegebühr pro Dossier fällig. Die Schulgebühren werden vor Lehrgangsbeginn in
Rechnung gestellt. Die auf der Rechnung/Bestätigung angegebene Zahlungsfrist ist einzuhalten (vgl. Ziff. 4).
Die Prüfungsgebühren werden direkt von der Wirteprüfungskommission in Rechnung gestellt. Die auf der Bestätigung angegebene
Zahlungsfrist ist einzuhalten (vgl. Ziff. 4).
Über nicht fristgerecht bezahlte Lehrgangs-- oder Prüfungsplätze kann GastroAargau verfügen. GastroAargau stellt für seine Umtriebe
Rechnung und behält sich vor, für zugesicherte aber nicht bezahlte Lehrgangs- oder Prüfungsplätze Schadenersatz geltend zu
machen.
7.
Verschiebung von Lehrgangs-und/oder Prüfungsdaten
Von GastroAargau schriftlich bestätigte Lehrgangs- und/oder Prüfungsdaten können mittels schriftlicher Antragsstellung verschoben
werden. Für jedes verschobene Modul wird eine Umbuchungsgebühr von CHF 50.00 in Rechnung gestellt.
8.
Versicherung während der Lehrgangs- und Prüfungszeit
Die Lehrgangs- und Prüfungsteilnehmenden sind für den Abschluss einer Krankheits-, Unfall- und Haftpflichtversicherung selbst
verantwortlich. Für Unfälle oder Schäden Nichtversicherter übernimmt GastroAargau keine Haftung.
9.
Rücktritt vom Vertrag
GastroAargau behält sich vor, Module und Modulprüfungen bei ungenügender Nachfrage bis 14 Tage vor deren Durchführung
abzusagen. Angemeldete Personen werden nach Möglichkeit und in gegenseitiger Absprache einem anderen Lehrgang zugeteilt. Ist
dies nicht möglich, wird die einbezahlte Modul-/Lehrgangsgebühr vollumfänglich zurückerstattet. Weitere Kostenfolgen lehnt
GastroAargau ausdrücklich ab.
Wegen schwerer disziplinarischer Störung des Unterrichts kann GastroAargau den Schulvertrag fristlos auflösen. Die fristlose Auflösung
entbindet die betroffene Person nicht von ihren finanziellen Verpflichtungen.
Muss eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer nachweislich aus medizinischen (nur mit Arztzeugnis möglich) oder vergleichbaren
wichtigen Gründen vom Lehrgang zurücktreten, erstattet GastroAargau die Lehrgangskosten abzüglich der aufgelaufenen
Verwaltungskosten zurück.
Tritt eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer ohne wichtigen Grund weniger als 10 Tage vor Lehrgangsbeginn oder während dem
Lehrgang vom Vertrag zurück, verfallen die einbezahlten Lehrgangskosten zugunsten von GastroAargau. Erfolgt der Rücktritt ohne
wichtigen Grund mehr als 10 Tage vor Lehrgangsbeginn, wird eine Auflösungspauschale von CHF 300.00 in Rechnung gestellt.
Eine Rückerstattung der Anmeldegebühr ist in jedem Fall ausgeschlossen.
10. Rechtsbeziehung und Gerichtsstand
Durch die Einsendung des ausgefüllten Anmeldeformulars stellt die Interessentin oder der Interessent Antrag auf Abschluss eines
Schulvertrages auf bestimmte Zeit. Mit der Ausstellung der Modul-/Lehrgangs- und/oder Prüfungsplatzzusicherung durch GastroAargau
gilt der Schulvertrag zum Besuch der gewünschten Module/des Lehrgangs und/oder Prüfungen als definitiv abgeschlossen.
Dieses Reglement ist integrierender Bestandteil des Schulvertrages.
Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag/Reglement sind die Gerichte am Sitz von GastroAargau zuständig.