Wirtefachschule Lehrgang Erfolgreich zum Fähigkeitsausweis im Kanton Aargau (verkürzte G1-Variante) Vorbereitung zur Führung eines Gastwirtschaftsbetriebes Unser Erfolg ist Ihr Profit! Wir garantieren Ihnen eine professionelle Vorbereitung auf die Wirtefachprüfung. Lesen Sie weiter, wie Sie zum Erfolg kommen… Zweck Die Teilnehmenden werden in der Wirtefachschule gründlich auf die Wirtefachprüfung zur Erlangung des kantonalen gastgewerblichen Fähigkeitsausweises vorbereitet. Programm / Module Der Unterrichtsstoff ist den Anforderungen zur Erlangung des gastgewerblichen Fähigkeitsausweises angepasst und umfasst folgende Fächer: Gastgewerberecht 20 Lektionen Gastgewerberecht Alkoholgesetz Bau- und Umweltschutzgesetz Brandschutzvorschriften Personalrecht 39 Lektionen Sozialversicherungsrecht Ausländerrecht Arbeitsrecht Lebensmittelrecht Lebensmittelgesetz 52 Lektionen Buchführung / Steuerwesen 40 Lektionen Rechtsvorschriften Steuerwesen Unterrichtszeiten Pro Schultag werden im Blocklehrgang 8 Lektionen à 45 Minuten unterrichtet. Der berufsbegleitende Lehrgang beinhaltet 14 Lektionen pro Woche. Blocklehrgang 19 Tage Montag bis Freitag 08.00 bis 16.00 Uhr Berufsbegleitender Lehrgang 11 Wochen Montag und Mittwoch 14.00 bis 21.00 Uhr und 17.00 bis 22.00 Uhr Wirtefachprüfung Der Lehrgang wird mit einem separat festgelegten Prüfungstag abgeschlossen. Nach erfolgreich absolvierter Wirtefachprüfung wird der Fähigkeitsausweis ausgestellt. Aufnahme- und Anmeldebedingungen Aufnahmebedingungen Grundsätzlich können alle Interessierten die Wirtefachschule besuchen. Für die Zulassung zur Wirtefachprüfung gelten folgende Voraussetzungen: Mündigkeit (18 Jahre) Gastgewerbliche Tätigkeit während mindestens sechs Monaten. Gleichgestellt sind Tätigkeiten bei der die erforderlichen praktischen Kenntnisse über die Hygiene erworben werden konnten. Ein Nachweis muss vorab erbracht werden. Gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse – Unterrichtssprache ist deutsch. Kosten Blocklehrgang - inkl. Lehrmittel und Parkkarte CHF 3‘450.00 Berufsbegleitender Lehrgang - inkl. Lehrmittel und Parkkarte CHF 3‘650.00 Einzelne Module – inkl. Lehrmittel und Parkkarte Wirtefachprüfung schriftlich - 4 Module, 1 Prüfungstag siehe Anmeldeformular Einzelmodule CHF 480.00 ACHTUNG: Die Lehrgangsgebühren müssen zwingend vor Schulbeginn beglichen sein! Kurs KOPAS - exkl. Ordner «Betriebsanleitung Arbeitssicherheit» Das Gesetz verlangt, dass in jedem Betrieb eine Kontaktperson für Arbeitssicherheit (KOPAS/EKAS) tätig sein muss. CHF 290.00 → Diesen Kurs können Sie zum Vorzugspreis besuchen, wenn Sie den gesamten Lehrgang besuchen und bezahlt haben! Anmeldung Sie können sich mit dem offiziellen Anmeldeformular direkt für die Wirtefachschule und zur Wirtefachprüfung anmelden. Anmeldeformulare zum Herunterladen finden Sie unter: www.gastroaargau.ch | Weiterbildung & Kurse | Wirtefachschule | Direktanmeldung Zur Vervollständigung Ihres Anmeldedossiers benötigen wir ebenfalls: Passfoto Kopie Zeugnis oder Bestätigung der halbjährigen gastgewerblichen Tätigkeit Kopie Pass oder Identitätskarte (Vorder- und Rückseite) Kopie Ausländerausweis (nur für ausländische Staatsangehörige) Anmeldegebühr Mit der schriftlichen Anmeldung wird die Anmeldegebühr fällig. Diese wird später an die Lehrgangskosten angerechnet. Einzahlung der Anmeldegebühr von CHF 450.00 auf unser PC-Kto. 50-4411-9 | IBAN CH35 0900 0000 5000 4411 9 GastroAargau – Bildungszentrum BZU – Suhrenmattstrasse 48 – 5035 Unterentfelden Verschiebung und Abmeldung Für Verschiebungen und Abmeldungen gilt das Reglement zur Wirtefachschule. Reglement zur Wirtefachschule Gültig ab: 1.1.2017 1. Zweck der Wirtefachschule Während dem modularen Vorbereitungslehrgang werden die Teilnehmenden auf die Modulprüfungen zur Erlangung des staatlich anerkannten aargauischen Fähigkeitsausweises vorbereitet, der grundsätzlich Voraussetzung zur Leitung eines Gastgewerbebetriebes ist. Die Module vermitteln die diesbezüglich allgemein anerkannten Grundkenntnisse. 2. Unterrichtsform, Dauer und Ort Der vollständige Vorbereitungslehrgang besteht aus insgesamt 4 Modulen. Nebst den Blocklehrgängen werden auch berufsbegleitende Lehrgänge angeboten. Der Unterricht wird in der Regel in den Räumlichkeiten von GastroAargau erteilt. 3. Aufnahmebedingungen Wer die Wirtefachschule besuchen will, muss handlungsfähig und gut beleumdet sein, sowie über gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse verfügen. Der Unterricht findet konsequent in deutscher Sprache statt. Auf grundlegende Verständigungsprobleme kann keine Rücksicht genommen werden. Ein Nachweis über eine mind. 6-monatige praktische Tätigkeit in einem Verpflegungsbetrieb oder in einem ähnlichen Betrieb muss mit der Anmeldung eingereicht werden. 4. Anmeldung und Zulassung Die Anmeldung zu den Modulen/Prüfungen hat auf dem offiziellen Anmeldeformular zu erfolgen. Die zwingend benötigten Unterlagen sind in der Anmeldebroschüre aufgelistet. Die Wirteprüfungskommission entscheidet über die Zulassung zu den Modulen und Prüfungen. Personen erhalten nach Eingang der Anmeldegebühr eine schriftliche Zulassungsbestätigung für den angemeldeten Lehrgang. Diese verfällt bei nicht fristgerechter Bezahlung der Lehrgangs- bzw. Prüfungsgebühren unter Kostenfolge (vgl. Ziff. 6). 5. Programm Der Vorbereitungslehrgang umfasst 4 Module (verkürzte G1-Ausbildung). Wer den G1-Abschluss erlangen möchte, kann die drei fehlenden Module in einem der Nachbarkantone absolvieren. Zusätzliche Kurstage (z.B. KOPAS-Kurs) die mit der Erlangung des Fähigkeitsausweises in Zusammenhang stehen könnten, können zu einem Vorzugspreis besucht werden - vorausgesetzt ist die Anmeldung und/oder der Besuch des gesamten Lehrgangs, der auch vollständig bezahlt worden ist. 6. Anmelde-, Lehrgangs- und Prüfungsgebühren Für alle Neuanmeldungen ist eine einmalige Anmeldegebühr pro Dossier fällig. Die Schulgebühren werden vor Lehrgangsbeginn in Rechnung gestellt. Die auf der Rechnung/Bestätigung angegebene Zahlungsfrist ist einzuhalten (vgl. Ziff. 4). Die Prüfungsgebühren werden direkt von der Wirteprüfungskommission in Rechnung gestellt. Die auf der Bestätigung angegebene Zahlungsfrist ist einzuhalten (vgl. Ziff. 4). Über nicht fristgerecht bezahlte Lehrgangs-- oder Prüfungsplätze kann GastroAargau verfügen. GastroAargau stellt für seine Umtriebe Rechnung und behält sich vor, für zugesicherte aber nicht bezahlte Lehrgangs- oder Prüfungsplätze Schadenersatz geltend zu machen. 7. Verschiebung von Lehrgangs-und/oder Prüfungsdaten Von GastroAargau schriftlich bestätigte Lehrgangs- und/oder Prüfungsdaten können mittels schriftlicher Antragsstellung verschoben werden. Für jedes verschobene Modul wird eine Umbuchungsgebühr von CHF 50.00 in Rechnung gestellt. 8. Versicherung während der Lehrgangs- und Prüfungszeit Die Lehrgangs- und Prüfungsteilnehmenden sind für den Abschluss einer Krankheits-, Unfall- und Haftpflichtversicherung selbst verantwortlich. Für Unfälle oder Schäden Nichtversicherter übernimmt GastroAargau keine Haftung. 9. Rücktritt vom Vertrag GastroAargau behält sich vor, Module und Modulprüfungen bei ungenügender Nachfrage bis 14 Tage vor deren Durchführung abzusagen. Angemeldete Personen werden nach Möglichkeit und in gegenseitiger Absprache einem anderen Lehrgang zugeteilt. Ist dies nicht möglich, wird die einbezahlte Modul-/Lehrgangsgebühr vollumfänglich zurückerstattet. Weitere Kostenfolgen lehnt GastroAargau ausdrücklich ab. Wegen schwerer disziplinarischer Störung des Unterrichts kann GastroAargau den Schulvertrag fristlos auflösen. Die fristlose Auflösung entbindet die betroffene Person nicht von ihren finanziellen Verpflichtungen. Muss eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer nachweislich aus medizinischen (nur mit Arztzeugnis möglich) oder vergleichbaren wichtigen Gründen vom Lehrgang zurücktreten, erstattet GastroAargau die Lehrgangskosten abzüglich der aufgelaufenen Verwaltungskosten zurück. Tritt eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer ohne wichtigen Grund weniger als 10 Tage vor Lehrgangsbeginn oder während dem Lehrgang vom Vertrag zurück, verfallen die einbezahlten Lehrgangskosten zugunsten von GastroAargau. Erfolgt der Rücktritt ohne wichtigen Grund mehr als 10 Tage vor Lehrgangsbeginn, wird eine Auflösungspauschale von CHF 300.00 in Rechnung gestellt. Eine Rückerstattung der Anmeldegebühr ist in jedem Fall ausgeschlossen. 10. Rechtsbeziehung und Gerichtsstand Durch die Einsendung des ausgefüllten Anmeldeformulars stellt die Interessentin oder der Interessent Antrag auf Abschluss eines Schulvertrages auf bestimmte Zeit. Mit der Ausstellung der Modul-/Lehrgangs- und/oder Prüfungsplatzzusicherung durch GastroAargau gilt der Schulvertrag zum Besuch der gewünschten Module/des Lehrgangs und/oder Prüfungen als definitiv abgeschlossen. Dieses Reglement ist integrierender Bestandteil des Schulvertrages. Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag/Reglement sind die Gerichte am Sitz von GastroAargau zuständig.
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