Krankenkostzulage Inhaltsverzeichnis 1. Das Wichtigste in Kürze 2. Höhe 2.1. Praxistipp 3. Wer hilft weiter? 4. Verwandte Links 1. Das Wichtigste in Kürze Krankenkostzulage bekommen Patienten, die eine besondere Ernährung benötigen und gleichzeitig Empfänger von Sozialhilfe oder Grundsicherung für Arbeitssuchende sind. Die Krankenkostzulage ist ein Mehrbedarf bei kostenaufwendiger Ernährung und muss beim Sozialamt bzw. bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Dafür ist auf jeden Fall ein ärztliches Attest nötig. Die Höhe richtet sich nach der Erkrankung. 2. Höhe Die nachfolgenden Beträge für die Höhe der Krankenkostzulage entsprechen den Empfehlungen des Deutschen Vereins. Sie können heruntergeladen werden unter www.deutscher-verein.de/de/empfehlungen- stellungnahmen-2014-empfehlungen-des-deutschen-vereins-zur-gewaehrung-von-krankenkostzulagen-in-dersozialhilfe-1226,369,1000.html. Für 2017 gelten folgende Richtwerte: Niereninsuffizienz (Nierenversagen) - eiweißdefinierte Kost: 40,90 € Niereninsuffizienz mit Dialysediät: 81,80 €. Tipp: Siehe auch Nierenerkrankungen > Ernährungstherapie Zöliakie/Sprue (Durchfallerkrankung bedingt durch Überempfindlichkeit gegenüber Klebereiweiß) - Glutenfreie Kost: 81,80 € Mehrbedarf aufgrund einer verzehrenden Krankheit wie HIV-Infektion, fortschreitende/fortgeschrittene Krebsleiden, Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa (s.a. CED > Ernährung), Multiple Sklerose (s.a. Multiple Sklerose > Tipps und Selbsthilfe): Höhe wird individuell bestimmt, empfohlen wird eine Zulage von 40,90 €. Nur bei schweren Verläufen oder dem Vorliegen besonderer Umstände möglich. Mukoviszidose: 40,90 € Ob durch mehrere Nahrungsmittelintoleranzen ggf. ein Mehrbedarf entsteht, wird individuell vom Sozialamt geprüft. 2.1. Praxistipp Diese Liste verändert sich nach aktuellen medizinischen Erkenntnissen laufend. Deshalb sollte bei Krankheiten, die eine besondere Ernährung erfordern, dem Sozialamt bzw. der Agentur für Arbeit neben dem ärztlichen Attest auch die vorgeschlagene Ernährungsbehandlung vorgelegt werden sowie ein Kostenvoranschlag, welche Mehrkosten diese Ernährung im Monat verursacht. 3. Wer hilft weiter? Individuelle Auskünfte erteilt das Sozialamt bzw. die Agentur für Arbeit. 4. Verwandte Links Sozialhilfe Grundsicherung für Arbeitssuchende Mehrbedarfszuschläge Sozialamt Agentur für Arbeit Stand: 03.01.2017 © betanet - beta Institut gemeinnützige GmbH www.betanet.de www.beta-institut.de
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