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Krankenkostzulage
Inhaltsverzeichnis
1. Das Wichtigste in Kürze
2. Höhe
2.1. Praxistipp
3. Wer hilft weiter?
4. Verwandte Links
1. Das Wichtigste in Kürze
Krankenkostzulage bekommen Patienten, die eine besondere Ernährung benötigen und gleichzeitig Empfänger von
Sozialhilfe oder Grundsicherung für Arbeitssuchende sind. Die Krankenkostzulage ist ein Mehrbedarf bei
kostenaufwendiger Ernährung und muss beim Sozialamt bzw. bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Dafür ist
auf jeden Fall ein ärztliches Attest nötig. Die Höhe richtet sich nach der Erkrankung.
2. Höhe
Die nachfolgenden Beträge für die Höhe der Krankenkostzulage entsprechen den Empfehlungen des Deutschen
Vereins. Sie können heruntergeladen werden unter
www.deutscher-verein.de/de/empfehlungen-
stellungnahmen-2014-empfehlungen-des-deutschen-vereins-zur-gewaehrung-von-krankenkostzulagen-in-dersozialhilfe-1226,369,1000.html. Für 2017 gelten folgende Richtwerte:
Niereninsuffizienz (Nierenversagen) - eiweißdefinierte Kost: 40,90 €
Niereninsuffizienz mit Dialysediät: 81,80 €. Tipp: Siehe auch Nierenerkrankungen > Ernährungstherapie
Zöliakie/Sprue (Durchfallerkrankung bedingt durch Überempfindlichkeit gegenüber Klebereiweiß) - Glutenfreie
Kost: 81,80 €
Mehrbedarf aufgrund einer verzehrenden Krankheit wie HIV-Infektion, fortschreitende/fortgeschrittene Krebsleiden,
Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa (s.a. CED > Ernährung), Multiple Sklerose (s.a. Multiple Sklerose > Tipps und
Selbsthilfe): Höhe wird individuell bestimmt, empfohlen wird eine Zulage von 40,90 €. Nur bei schweren Verläufen
oder dem Vorliegen besonderer Umstände möglich.
Mukoviszidose: 40,90 €
Ob durch mehrere Nahrungsmittelintoleranzen ggf. ein Mehrbedarf entsteht, wird individuell vom Sozialamt geprüft.
2.1. Praxistipp
Diese Liste verändert sich nach aktuellen medizinischen Erkenntnissen laufend. Deshalb sollte bei Krankheiten, die
eine besondere Ernährung erfordern, dem Sozialamt bzw. der Agentur für Arbeit neben dem ärztlichen Attest auch
die vorgeschlagene Ernährungsbehandlung vorgelegt werden sowie ein Kostenvoranschlag, welche Mehrkosten
diese Ernährung im Monat verursacht.
3. Wer hilft weiter?
Individuelle Auskünfte erteilt das Sozialamt bzw. die Agentur für Arbeit.
4. Verwandte Links
Sozialhilfe
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Mehrbedarfszuschläge
Sozialamt
Agentur für Arbeit
Stand: 03.01.2017
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