VRM-Info 12.2016 96.4 KB

Rechtsdienst SMGV
T: 043 233 49 00, F: 043 233 49 01
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!!! Achtung !!!
Das Vorruhestandsmodell (VRM) tritt am 1. Januar 2017 in Kraft
VRM-Beiträge
Der Beitrag der Arbeitnehmer und Arbeitgeber beträgt je 0.85 % (zusammen 1.70%) der
SUVA-Lohnsumme (inkl. 13. Monatslohn).
Der Beitrag des Arbeitnehmenden ist ab 1. Januar 2017 direkt vom Lohn abzuziehen und als
VRM-Beitrag auszuweisen. Allenfalls empfiehlt es sich, ein separates VRM-Konto (für die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge) zu errichten.
Beitragserhebung
Dem Arbeitgeber werden jährlich mit Fälligkeit 30. September Akonto-Beiträge in Höhe von
67% des anhand der Summe der massgeblichen Jahreslöhne des Vorjahres errechneten Jahresbeitrages in Rechnung gestellt. Der Restbetrag der Beiträge wird dem Betrieb gestützt auf
die Summe der massgeblichen Jahreslöhne jährlich mit Fälligkeit 31. März des Folgejahres
ermittelt und in Rechnung gestellt.
Die Durchführungsstelle wird die SUVA-Lohnsumme jeweils im Januar bei den Betrieben einfordern, im 2017 zu gegebener Zeit. Sie werden entsprechend informiert.
Krankheit/ Unfall und Militär
Nicht VRM-pflichtig sind Taggelder der Krankenversicherung, der SUVA und der Erwerbsersatzordnung (EO). Während der Aufschubfrist (KK-Taggeld) und den 3 Karenztagen (SUVA)
ist der VRM-Beitrag geschuldet.
Freiwillige Unterstellung
Jeder VRM-unterstellte Betrieb kann sich für die Gesamtheit seiner nicht VRM-unterstellten
Mitarbeiter (Berufsangehörige in höherer leitender Stellung, kaufmännische Mitarbeiter sowie
Betriebsinhaber mit einem Anteil von mehr als 10% des Gesellschaftskapitals und in der Geschäftsleitung mitarbeitende Aktionäre) freiwillig dem VRM unterstellen. Er hat dies mit dem
spezifischen Formular (www.vrm-malergipser.ch) bei der Durchführungsstelle zu beantragen.
Eine freiwillige Unterstellung gilt für mindestens 5 Jahre.
Erste Leistungen an freiwillig Unterstellte können frühestens 12 Monate ab Abzug der ersten
Beiträge in Anspruch genommen werden. Im Sinne einer Ausnahme können Anträge für eine
freiwillige Unterstellung per 1. Januar 2017 bis spätestens 28. Februar 2017 (rückwirkende
Aufnahme) eingereicht werden.
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Details zur freiwilligen Unterstellung finden Sie auf www.vrm-malergipser.ch.
Weitere Informationen
An den 6 Markblitzveranstaltungen vom 17.-19. und 24.-26 Januar 2017 wird nochmals ausführlich über VRM informiert.
Für weitere Infos und bei Fragen steht Ihnen die Durchführungsstelle bei der "AXA Winterthur"
(Telefon: 058 215 82 80; [email protected]; www.vrm-malergipser.ch) zur Verfügung.