Qualitäts- und Anpassungsvereinbarung zum Vertrag nach § 73a zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Westfalen-Lippe zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe vertreten durch den Vorstand – nachfolgend KV WL genannt – und der Techniker Krankenkasse – nachfolgend TK genannt – Im Bestreben, die Qualität und Wirtschaftlichkeit der ambulanten medizinischen Versorgung zu verbessern, vereinbaren die Vertragspartner die Änderung der Anlage 1 des Vertrages nach § 73a SGB V vom 01.04.2015 zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Westfalen-Lippe zwischen der KVWL und der TK. Es werden daher die folgenden Regelungen getroffen: 1) Der dieser Vereinbarung beiliegende Anhang 1 wird in Ersetzung der bislang vereinbarten Anhänge 1 und 2 zur Anlage 1 gleichlautend Bestandteil des Vertrages nach § 73a SGB V vom 01.04.2015 zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Westfalen-Lippe zwischen der KVWL und der TK: 2) In der Anlage 1 wird unter § 2 Absatz 2 der Tabelle folgende Zeile angefügt: SNR Beschreibung Vergütung Kontaktabhängige Aufwandspauschale für den besonderen Koordinations- und Behandlungsaufwand bei der frühzeitigen und erstmaligen Feststellung einer der folgenden Indikationen des Anhangs 1: - Atherosklerose - Chronischer Schmerz - Depression - Respiratorische Insuffizienz - Spinalkanalstenose 5,00 € - Vergütung nur für gesicherte endstellig kodierte Diagnosen - Pauschale ist je benannter Diagnosegruppe vergütungsfähig, sofern in den letzten vier Quartalen vor dem Behandlungsfall durch den behandelnden Arzt keine Diagnose der jeweiligen Indikation festgestellt sowie gesichert und vollständig dokumentiert und abgerechnet wurde. 3) In der Anlage 1 wird unter § 2 als neuer Absatz 3 eingefügt: "Die Pauschalen ………….. bis …………….. sind nebeneinander nicht vergütungsfähig. Die Pauschale 91905A/C/D/R/S ist unter Beachtung der Vergütungsvoraussetzungen des Abs. 2 zusätzlich abrechenbar." 4) Diese Vereinbarung tritt zum 01.01.2017 in Kraft. Hamburg, Düsseldorf, Dortmund den 16.12.2016 Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Techniker Krankenkasse Landesvertretung NRW ………………………………… Dr. Nordmann 2. Vorsitzender ………………………………… Günter van Aalst Leiter Techniker Krankenkasse Hauptverwaltung ………………………………… Daniel Cardinal Bereichsleiter Anhänge: Anhang 1: Indikationen der Betreuungspauschale Anhang 2: Lesefassung der Anlage 1, gültig ab dem 01.01.2017
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