WKZ Vereinbarung zum Ortel Mobile Hot Spot 2016

WKZ Vereinbarung zum Ortel Mobile
Hot Spot 2016
Vertriebspartnernummer:
Steuernummer:
Firma:
Straße:
PLZ / Ort:
Vertriebsbeauftragter:
Ersatz für (nur bei Austausch!):
Werbematerial/Beklebung vorhanden:
Kontoinh.:
IBAN:
BIC:
Bank:
E-MAIL:
Hakan Toy
Ja
Nein
Gegenstand der Vereinbarung
Der oben genannte Vertriebspartner und die Ortel Mobile GmbH arbeiten bereits auf Basis einer Zielvereinbarung zusammen und
beabsichtigen eine breitere Vermarktung und die Steigerung des werblichen Auftritts der Ortel Mobile Produkte. Die Erfüllung soll unter
Berücksichtigung und Einhaltung den nachfolgenden Pflichten erfolgen.
20
1. Top Up ab 10,-€
zu FC
50%
2. Top Up ab 10,-€
zu FC
40%
WKZ in Euro
(brutto)
100,00 €
35
60
60%
60%
50%
50%
400,00 €
500,00 €
First Usage / FC
Pflichten von Ortel Mobile
1. Im Falle einer Zielerreichung nach Maßgabe der Hot Spot – Tabelle und Einhaltung der Pflichten des Vertriebspartners, erhält der
Vertriebspartner eine Auszahlung in Form einer Provision.
2. Die Auszahlung der Provision wird im Folgemonat des Berichtsmonats inkl. 19% MwSt. (Brutto) an die oben genannte Kontonummer
ausgezahlt. Ortel Mobile ist berechtigt, den auszuzahlenden Bruttobetrag auch in Form von Warenlieferungen mit Ortel Mobile
Aufladekarten (Voucher), auch elektronisch oder durch Belieferung mit Ortel Mobile Prepaid Sim Karten zu begleichen.
Pflichten des Vertriebspartners
1. Für die Berücksichtigung einer Provision, hat der Vertriebspartner folgende Pflichten zu erfüllen:
a. Der Vertriebspartner hat mindestens 20 Aktivierungen von Ortel Mobile Sim Karten im Berichtsmonat zu erbringen. Eine
SIM-Karte gilt als ordnungsgemäß aktiviert, wenn diese nach Freischaltung einen kostenpflichtigen „first call“ aufweist.
b. Anzahl der Aufladungen geteilt durch die first calls, ergibt die Aufladequalität (%).
c. Das Ortel Mobile – Branding (Bekleben von Ortel Mobile Werbefolien und Postern) muss nach Maßgabe der Punkten 3 und
4 durch den Vertriebspartner an der oben angegeben Anschrift erbracht sein.
2. Die Registrierung bzw. Aktivierung der Sim-Karten wird gemäß den gesetzlichen Vorschriften § 111 TKG durchgeführt. Der
Vertriebspartner verpflichtet sich ferner, alle Vorkehrungen zu treffen, um eine missbräuchliche und / oder gewerbliche Nutzung der
Sim Karten und Voucher zu verhindern.
3. Auf den vereinbarten bzw. genutzten Flächen (mindestens 6 m²) dürfen keine Werbematerialien (Poster, Flyer, Aufkleber, sonstige
zu Werbezwecken dienliche Artikel) fremder Marken bzw. anderer Wettbewerber angebracht werden, die vorher nicht ausdrücklich
von Ortel Mobile schriftlich freigegeben wurden.
4. Während der Vertragslaufzeit müssen aktuelle Werbematerialien (Poster, Flyer, Sticker etc.) von Ortel Mobile im Ladenlokal (im
Innen-und Außenteil) deutlich sichtbar platziert werden. Eine Beschädigung der Elemente muss unverzüglich an Ortel Mobile
mitgeteilt werden. Der Vertriebspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass sich alle Elemente stets in einem einwandfreien Zustand
befinden. Ferner ist der Vertriebspartner verpflichtet, evtl. Genehmigungen (durch Vermieter, Behörden etc.) für die Anbringung
der Werbematerialien einzuholen. Die Kosten für eine Demontage nach Ablauf bzw. Kündigung der Vereinbarung trägt der
Vertriebspartner.
5. Bei Verletzung der vorstehenden Pflichten verliert der Vertriebspartner jegliche Provisionsansprüche.
Laufzeit und Kündigung
Die Vereinbarung endet automatisch zum 31.12.2016. Die Vereinbarung kann, innerhalb der Laufzeit, von beiden Parteien zum Ende des
Folgequartals gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Ort, Datum
Vertriebspartner
Düsseldorf,
Ort, Datum
OrtelMobile GmbH
Ortel Mobile GmbH