WKZ Vereinbarung zum Ortel Mobile Hot Spot 2016 Vertriebspartnernummer: Steuernummer: Firma: Straße: PLZ / Ort: Vertriebsbeauftragter: Ersatz für (nur bei Austausch!): Werbematerial/Beklebung vorhanden: Kontoinh.: IBAN: BIC: Bank: E-MAIL: Hakan Toy Ja Nein Gegenstand der Vereinbarung Der oben genannte Vertriebspartner und die Ortel Mobile GmbH arbeiten bereits auf Basis einer Zielvereinbarung zusammen und beabsichtigen eine breitere Vermarktung und die Steigerung des werblichen Auftritts der Ortel Mobile Produkte. Die Erfüllung soll unter Berücksichtigung und Einhaltung den nachfolgenden Pflichten erfolgen. 20 1. Top Up ab 10,-€ zu FC 50% 2. Top Up ab 10,-€ zu FC 40% WKZ in Euro (brutto) 100,00 € 35 60 60% 60% 50% 50% 400,00 € 500,00 € First Usage / FC Pflichten von Ortel Mobile 1. Im Falle einer Zielerreichung nach Maßgabe der Hot Spot – Tabelle und Einhaltung der Pflichten des Vertriebspartners, erhält der Vertriebspartner eine Auszahlung in Form einer Provision. 2. Die Auszahlung der Provision wird im Folgemonat des Berichtsmonats inkl. 19% MwSt. (Brutto) an die oben genannte Kontonummer ausgezahlt. Ortel Mobile ist berechtigt, den auszuzahlenden Bruttobetrag auch in Form von Warenlieferungen mit Ortel Mobile Aufladekarten (Voucher), auch elektronisch oder durch Belieferung mit Ortel Mobile Prepaid Sim Karten zu begleichen. Pflichten des Vertriebspartners 1. Für die Berücksichtigung einer Provision, hat der Vertriebspartner folgende Pflichten zu erfüllen: a. Der Vertriebspartner hat mindestens 20 Aktivierungen von Ortel Mobile Sim Karten im Berichtsmonat zu erbringen. Eine SIM-Karte gilt als ordnungsgemäß aktiviert, wenn diese nach Freischaltung einen kostenpflichtigen „first call“ aufweist. b. Anzahl der Aufladungen geteilt durch die first calls, ergibt die Aufladequalität (%). c. Das Ortel Mobile – Branding (Bekleben von Ortel Mobile Werbefolien und Postern) muss nach Maßgabe der Punkten 3 und 4 durch den Vertriebspartner an der oben angegeben Anschrift erbracht sein. 2. Die Registrierung bzw. Aktivierung der Sim-Karten wird gemäß den gesetzlichen Vorschriften § 111 TKG durchgeführt. Der Vertriebspartner verpflichtet sich ferner, alle Vorkehrungen zu treffen, um eine missbräuchliche und / oder gewerbliche Nutzung der Sim Karten und Voucher zu verhindern. 3. Auf den vereinbarten bzw. genutzten Flächen (mindestens 6 m²) dürfen keine Werbematerialien (Poster, Flyer, Aufkleber, sonstige zu Werbezwecken dienliche Artikel) fremder Marken bzw. anderer Wettbewerber angebracht werden, die vorher nicht ausdrücklich von Ortel Mobile schriftlich freigegeben wurden. 4. Während der Vertragslaufzeit müssen aktuelle Werbematerialien (Poster, Flyer, Sticker etc.) von Ortel Mobile im Ladenlokal (im Innen-und Außenteil) deutlich sichtbar platziert werden. Eine Beschädigung der Elemente muss unverzüglich an Ortel Mobile mitgeteilt werden. Der Vertriebspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass sich alle Elemente stets in einem einwandfreien Zustand befinden. Ferner ist der Vertriebspartner verpflichtet, evtl. Genehmigungen (durch Vermieter, Behörden etc.) für die Anbringung der Werbematerialien einzuholen. Die Kosten für eine Demontage nach Ablauf bzw. Kündigung der Vereinbarung trägt der Vertriebspartner. 5. Bei Verletzung der vorstehenden Pflichten verliert der Vertriebspartner jegliche Provisionsansprüche. Laufzeit und Kündigung Die Vereinbarung endet automatisch zum 31.12.2016. Die Vereinbarung kann, innerhalb der Laufzeit, von beiden Parteien zum Ende des Folgequartals gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ort, Datum Vertriebspartner Düsseldorf, Ort, Datum OrtelMobile GmbH Ortel Mobile GmbH
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