JAHRESAKTUALISIERUNG 2017

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JAHRESAKTUALISIERUNG 2017
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INHALTSVERZEICHNIS
1.
Neue Formulare 2017 .......................................................................................................................... 3
1.1
Neue, zusätzliche Kennziffern in Formularen und Drucken (FiBu, Lohn).............................................3
1.1.1 Umsatzsteuervoranmeldung - Kennziffern .....................................................................................................4
1.1.2 Lohnsteueranmeldung - Kennziffern ................................................................................................................5
2 Empfohlene Vorgehensweise für Lohnanwender ........................................................................ 6
3 Systemvorgaben zur Nettolohnberechnung .................................................................................. 7
3.1 Änderungen im Sozialversicherungsrecht (Rechengrößen 2017) ..................................................................7
3.2 Änderung der Rechengrößen im Steuerrecht 2017 .............................................................................................9
4 Stammdatenabruf bei der DGUV ab 01.12.2016 ....................................................................... 10
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5 Französische Grenzgänger................................................................................................................... 10
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1. NEUE FORMULARE 2017
Die folgenden neuen Formulare (für Deutschland) wurden für 2017 implementiert und stehen
automatisch zur Verfügung:

Umsatzsteuervoranmeldung (Bereich BUCHHALTUNG - Registerkarte: ÜBERGEBEN /
AUSWERTEN - Schaltfläche: AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN - UMSATZSTEUERANMELDUNG
DRUCKEN)

Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2016 (Bereich BUCHHALTUNG - Registerkarte:
ÜBERGEBEN / AUSWERTEN - Schaltfläche: DRUCKÜBERSICHT - Bereich: "Buchhaltung" Kontenanalyse - Kontengliederungen - Register: "Einnahme-Überschussrechnung" - Layout:
(Einnahme-Überschussrechnung (inkl. Formular) 2016)"

Lohnsteueranmeldung (Bereich PERSONAL - Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN Schaltfläche: AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN - LOHNSTEUERANMELDUNG DRUCKEN)

Lohnsteuerbescheinigung (Bereich PERSONAL - Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN Schaltfläche: AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN - LOHNSTEUERBESCHEINIGUNG DRUCKEN)
1.1 NEUE, ZUSÄTZLICHE KENNZIFFERN IN FORMULAREN UND DRUCKEN (FIBU, LOHN)
In den Formularen für die Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnsteueranmeldung werden u.a.
Kennziffern geführt. Nachfolgende Kennziffern werden von WISO Unternehmer Suite sowohl in den
jeweiligen Assistenten als auch dem jeweiligen Drucklayout unterstützt:
Kennziffer 23 (neu ab 2017): Über diese Kennziffer wird der Finanzverwaltung mitgeteilt, dass
weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte zu berücksichtigen sind. Diese Sachverhalte
müssen gesondert abgegeben werden.
Beachten Sie: Sobald die Kennziffer 23 angegeben wird, erfolgt gemäß Vorgabe der AO KEINE
automatisierte Fallverarbeitung. Es wird dann eine gründliche manuelle Fallprüfung durch den
Sachbearbeiter im Finanzamt (Amtsträger) ausgelöst. Wir empfehlen daher, die Kennziffer 23
ausschließlich in begründeten Fällen zu auszufüllen.
Kennziffer 26: Über diese Kennziffer kann ein SEPA-Lastschriftmandat ausnahmsweise widerrufen
werden - z.B. wegen Verrechnungswünschen mit Erstattungen aus anderen Steuerarten.
Kennziffer 29: Diese Kennziffer ist zu aktivieren, wenn ein Erstattungsantrag nicht überwiesen,
sondern mit Steuerschulden verrechnet werden soll oder der Erstattungsantrag abgetreten wurde. Die
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Verrechnungswünsche müssen separat auf einem gesonderten Blatt oder auf dem beim Finanzamt
erhältlichen Vordruck "Verrechnungsantrag" erfolgen.
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Beachten Sie: Diese Kennziffern stehen auch in den Layouts der Vorjahre zur Verfügung. Allerdings
hat das Aktivieren der Kennzeichen erst ab dem Layout für 2017 eine Auswirkung.
1.1.1 UMSATZSTEUERVORANMELDUNG - KENNZIFFERN
Sowohl der Druck als auch der Assistent für die Übertragung der Umsatzsteuervoranmeldung wurde
um den Bereich: "Kennziffern" erweitert.
Druck der Umsatzsteuervoranmeldung
Der Aufruf des Druckes erfolgt in gewohnter Art und Weise im Bereich: Buchhaltung über
Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN - Schaltfläche: AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN Register: "Umsatzsteueranmeldung". Das Layout "(Umsatzsteuervoranmeldung 2017)" steht zur
Verfügung. In den Eigenschaften des Layouts können die Kennziffern auf dem Register: "Optionen"
aktiviert werden.
Wird der Druck aufgerufen, stehen diese Kennziffern auf dem Register: "Auswahl, Optionen und
Drucker" zur Verfügung.
Wurden ein oder mehrere Kennzeichen aktiviert, wird im Druck die entsprechende Kennziffer mit "1"
belegt.
Besonderheit bei Aktivierung der Kennziffer 23
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Nach Bestätigung der Eingabe mittels Schaltfläche: AUSGEBEN erhalten Sie eine Abfrage:
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Bitte beachten Sie, dass sobald die Kennziffer 23 angegeben wird, gemäß Vorgabe der AO der Fall
von der automatischen Fallverarbeitung ausgesteuert wird und sodann eine gründliche manuelle
Fallprüfung durch den Sachbearbeiter im Finanzamt (Amtsträger) ausgelöst wird. Wir empfehlen
daher die Kennziffer 23 ausschließlich in begründeten Fällen zu befüllen.
„Sollen die Angaben zur Kennziffer 23 übertragen werden?"
Wird die Meldung mit "JA" bestätigt, wird der Druck fortgesetzt.
Wird der Hinweis mit "Abbrechen" bestätigt, so wird der Druck abgebrochen und kann erneut
aufgerufen werden.
1.1.2 LOHNSTEUERANMELDUNG - KENNZIFFERN
Der Druck der Lohnsteueranmeldung wird in gewohnter Art und Weise im Bereich: PERSONAL über
Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN - Schaltfläche: AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN LOHNSTEUERANMELDUNG aufgerufen.
Auf dem Layout "(Lohnsteueranmeldung 2017)" stehen die unter "Neue, zusätzliche Kennziffern in
Formularen und Drucken (FiBu, Lohn)" (siehe Seite 1) beschriebenen Kennziffern zur Verfügung.
Bereich: PERSONAL über Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN - Schaltfläche:
AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN - LOHNSTEUERANMELDUNG ÜBERTRAGEN. Auf der Seite:
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Die Übertragung der Lohnsteueranmeldung mit ElStEr erfolgt in gewohnter Art und Weise im
"Prüfen Sie die zu übertragenden Werte:" können u.a. die Kennziffern gewählt werden.
Wird für Kennziffer 23 "JA" eingetragen, so ist im Feld: "Begründung zu Kennziffer 23" ein
entsprechender Text als Begründung anzugeben (Eingabe von maximal 180 Zeichen).
Wird für Kennziffer 23 "JA" eingetragen und es wurde ein Text eingegeben, erhalten Sie bei
Fertigstellen des Assistenten folgende Meldung:
"Sollen die Angaben zur Kennziffer 23 ausgefüllt übertragen werden? Bitte beachten Sie, dass sobald
die Kennziffer 23 angegeben wird, gemäß Vorgabe der AO der Fall von der automatisierten
Fallverarbeitung ausgesteuert wird und sodann eine gründliche manuelle Fallprüfung durch den
Sachbearbeiter im Finanzamt (Amtsträger) ausgelöst wird. Wir empfehlen daher die Kennziffer 23
ausschließlich in begründeten Fällen zu befüllen."
Die Meldung kann mit den Schaltflächen: JA oder ABBRECHEN bestätigt werden.
Wird bei der Meldung "JA" ausgewählt, wird die Übertragung fortgesetzt.
Wird bei der Meldung "ABBRECHEN" ausgewählt, so wird die Übertragung nicht fortgesetzt. Der
Assistent bleibt im Fenster: "Zusammenfassung" stehen. Mittels Schaltfläche: ZURÜCK (2-mal)
können die Vorgaben für die Übertragung angepasst werden.
2 EMPFOHLENE VORGEHENSWEISE FÜR LOHNANWENDER
Voraussetzung: Die Erfassung für die Lohn- und Gehaltsabrechnung Dezember 2016 ist
abgeschlossen und alle Drucke und sonstigen Auswertungen wurden erledigt.
Vorgehensweise:

Erstellen Sie eine Datensicherung.


Aktualisieren Sie das Programm mittels bereitgestelltem Update.
Führen Sie den Monats-/Jahresabschluss innerhalb der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung durch
(Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN - Schaltfläche: JAHRESABSCHLUSS).

Lohn- und Gehaltsabrechnung Dezember erneut prüfen.


Mitarbeiterstammdaten prüfen
Einzugsstellen-Stammdaten prüfen und ggf. Zusatzbeitrag hinterlegen.

Lohnartenstammdaten prüfen

Nettolohnberechnung durchführen: Dies ist nur erforderlich, wenn das Update
(Jahresaktualisierung) nach dem Jahresabschluss 2016 durchgeführt wurde. Dadurch werden die
SV-Jahresmeldungen erstellt.

Bruttolohndaten erfassen
des Updates die Daten unter Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG ABRECHNUNGSVORGABEN prüfen!
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Beachten Sie:
Um die Richtigkeit Ihrer nächsten Abrechnungen zu gewährleisten, sollten Sie nach Durchführung
Überprüfen Sie die Stammdaten Ihrer Mitarbeiter auf die Richtigkeit der neuen Abrechnungsvorgabe
ab 01.01.2017, sowie den Urlaubsanspruch für das neue Jahr.
Die Jahresmeldungen werden automatisch erstellt.
3 SYSTEMVORGABEN ZUR NETTOLOHNBERECHNUNG
Die "Systemvorgaben zur Nettolohnberechnung" waren bisher sowohl für den Sozialversicherung als
auch Steuerbereich unter Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - Eintrag:
"Systemvorgaben (zur Nettolohnberechnung)" hinterlegt. Mit der Jahresaktualisierung 2016/2017
erfolgte eine Aufteilung des Bereiches in:

Systemvorgaben SV (zur Nettolohnberechnung)

Systemvorgaben Steuer (zur Nettolohnberechnung)
Diese Daten müssen auch weiterhin NICHT manuell eingetragen werden.
Die "Systemvorgaben SV (zur Nettolohnberechnung)" enthalten alle Werte aus den bisherigen
"Systemvorgaben (zur Nettolohnberechnung)" ohne "Grundstundenlohngrenze für die Steuer 50
Euro" und Solidaritätszuschlag 5,5 %.
Die neuen "Systemvorgaben Steuer (zur Nettolohnberechnung)" enthalten die Werte für
"Grundstundenlohngrenze für die Steuer 50 Euro" und Solidaritätszuschlag 5,5 %.“
3.1 ÄNDERUNGEN IM SOZIALVERSICHERUNGSRECHT (RECHENGRÖßEN 2017)
Diese Daten müssen NICHT manuell eingetragen werden, sondern sind bereits in den
Systemvorgaben SV (Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - Eintrag: "Systemvorgaben (zur
Nettolohnberechnung)") hinterlegt.
Ab 01.01.2017 gelten folgende Beitragsbemessungsgrenzen:
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In den nachfolgenden Tabellen erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben. Weitere
Werte entnehmen Sie bitte den o.a. Systemvorgaben im Programm.
Kranken- und Pflegeversicherung
alle Bundesländer (monatlich / jährlich):
4.350,00 / 52.200,00 Euro
Renten- und Arbeitslosenversicherung:
alte Bundesländer (monatlich / jährlich):
6.350,00 / 76.200,00 Euro
neue Bundesländer - ohne Berlin (monatlich / jährlich):
5.700,00 / 68.400,00 Euro
Bezugsgröße in der Sozialversicherung:
2.975,00 / 35.700,00 Euro
neue Bundesländer (monatlich / Jährlich):
2.660,00 / 31.920,00 Euro
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alte Bundesländer (monatlich / jährlich):
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Ab dem 01.01.2017 gelten folgende Beitragssätze und Grenzwerte:
Krankenversicherung allgemein / ermäßigt / erhöht
14,6 % / 14,0 % /
99,99%
durchschnittlicher KV Zusatzbeitrag (AN Anteil) (individueller Zusatzbeitrag ist
den Einzugsstellen/Krankenkassen zu entnehmen)
1,10%
Rentenversicherung
18,70%
Arbeitslosenversicherung
3,00%
Pflegeversicherung
2,55%
Pflegeversicherung Sachsen
AGA 0,775 %
ANA 1,775 %
zusätzlicher Beitragssatz zur PV für kinderlose Mitglieder, die das 23.
0,25%
Lebensjahr vollendet haben
Insolvenzgeldumlage
0,09%
Pauschale Krankenversicherung
13%
Pauschale Rentenversicherung
15%
Pauschale Krankenversicherung (für Privathaushalte)
5%
Pauschale Rentenversicherung (für Privathaushalte)
5%
Pauschalsteuer (an Bundesknappschaft)
2%
monatliche Geringfügigkeitsgrenze (AZUBI)
325,00 Euro
monatliche Geringverdienergrenze (AHL)
450,00 Euro
monatlicher Bereich zur Gleitzonenregelung (Bestandsschutz bis 31.12.2014)
zwischen 400,01
und 800,00 Euro
monatlicher Bereich zur Gleitzonenregelung (ab 01.01.2013)
zwischen 450,01
und 850,00 Euro
Faktor F
0,7509
Beitragsbemessungsgrundlage zum Aufstockungsbeitrag zur RV ist das
mind. 175,00 Euro
erzielte Arbeitsentgelt
Vollarbeiterrichtwert
1570 Stunden
3.2 ÄNDERUNG DER R ECHENGRÖßEN IM STEUERRECHT 2017
Diese Daten müssen NICHT manuell eingetragen werden, sondern sind bereits in den
Systemvorgaben Steuer (Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - Eintrag: "Systemvorgaben Steuer
Seite 9
(zur Nettolohnberechnung)") hinterlegt.
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4 STAMMDATENABRUF BEI DER DGUV AB 01.12.2016
Um die Anforderungen in Bezug auf das "Verfahren zum Stammdatenabruf bei der DGUV
(=Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) ab 01.12.2016" gerecht zu werden, waren umfangreiche
Anpassungen in WISO Unternehmer Suite erforderlich.
Diese Anpassungen stehen Ihnen bereits ab Version 16.0.5626 zur Verfügung.
5 FRANZÖSISCHE GRENZGÄNGER
Werden im Unternehmen "Französische Grenzgänger nach § 39 Abs. 4 Nr. 5 EStG" beschäftigt, ist
dies entsprechend auf der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen.
Hinterlegung in den Stammdaten des Mitarbeiters und Ausweisung in der
Lohnsteuerbescheinigung
Im Mitarbeiter-Datensatz steht unter LOHN-ABRECHNUNGSDATEN - GRUNDLAGEN DER
ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN im Abrechnungsvorgaben-Datensatz auf dem
Wird das Kennzeichen aktiviert, so wird in der Lohnsteuerbescheinigung (MITARBEITER Die technische Hotline für WISO Unternehmer erreichen Sie unter 02735 90 96 20
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Register: "Steuer" im Bereich der Lohnsteuerangaben (rechts) das Kennzeichen: "Französischer
Grenzgänger nach § 39 Absatz 4 Nummer 5 EStG" zur Verfügung.
LOHN-ABRECHNUNGSDATEN - ZU MELDENDE DATEN - LOHNSTEUERBESCHEINIGUNG) das
Kennzeichen: "FR1/FR2/FR3" automatisch aktiviert. Dieses Kennzeichen befindet sich auf dem
Register: "Besteuerungsmerkmale" im Bereich: "Gemeindeschlüssel / Großbuchstaben".
Beachten Sie: Das Kennzeichen in der Lohnsteuerbescheinigung kann nicht editiert werden.
Voraussetzungen

In den Mitarbeiter-Stammdaten muss das Kennzeichen: "Französischer Grenzgängern nach § 39
Absatz 4 Nummer 5 EStG" aktiviert sein.

In der Betriebsstätte des Arbeitgebers muss das Bundesland Baden-Württemberg (FR1),
Rheinland-Pfalz (FR2) oder Saarland (FR3) hinterlegt sein.
Beachten Sie:
Wechselt der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres seinen Wohnsitz von Frankreich nach
Deutschland oder umgekehrt, so werden, wenn in einer neuen Abrechnungsvorgabe das
Kennzeichen: "Französischer Grenzgängern nach § 39 Absatz 4 Nummer 5 EStG" geändert wird,
zwei Lohnsteuerbescheinigungen für die entsprechenden Zeiträume erstellt.
Gleiches gilt auch, wenn der Arbeitgeber den Sitz der Betriebsstätte in ein anderes Bundesland
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verlegt und dadurch eine Änderung der Betriebsstätte in der Abrechnungsvorgabe erfolgt.
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