Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 3/5 57290 Neunkirchen JAHRESAKTUALISIERUNG 2017 Alle Rechte vorbehalten. Weitergabe und Vervielfältigung dieser Dokumentation oder von Teilen daraus sind - in Buhl Data Service GmbH ausdrücklich untersagt. Die technische Hotline für WISO Unternehmer erreichen Sie unter 02735 90 96 20 (Mo.-Fr. 9:00 bis 21:00 Uhr & Sa. 9:00 - 13:00 Uhr) Seite 1 welcher Form und zu welchem Zweck auch immer - ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch die INHALTSVERZEICHNIS 1. Neue Formulare 2017 .......................................................................................................................... 3 1.1 Neue, zusätzliche Kennziffern in Formularen und Drucken (FiBu, Lohn).............................................3 1.1.1 Umsatzsteuervoranmeldung - Kennziffern .....................................................................................................4 1.1.2 Lohnsteueranmeldung - Kennziffern ................................................................................................................5 2 Empfohlene Vorgehensweise für Lohnanwender ........................................................................ 6 3 Systemvorgaben zur Nettolohnberechnung .................................................................................. 7 3.1 Änderungen im Sozialversicherungsrecht (Rechengrößen 2017) ..................................................................7 3.2 Änderung der Rechengrößen im Steuerrecht 2017 .............................................................................................9 4 Stammdatenabruf bei der DGUV ab 01.12.2016 ....................................................................... 10 Seite 2 5 Französische Grenzgänger................................................................................................................... 10 Die technische Hotline für WISO Unternehmer erreichen Sie unter 02735 90 96 20 (Mo.-Fr. 9:00 bis 21:00 Uhr & Sa. 9:00 - 13:00 Uhr) 1. NEUE FORMULARE 2017 Die folgenden neuen Formulare (für Deutschland) wurden für 2017 implementiert und stehen automatisch zur Verfügung: Umsatzsteuervoranmeldung (Bereich BUCHHALTUNG - Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN - Schaltfläche: AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN - UMSATZSTEUERANMELDUNG DRUCKEN) Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2016 (Bereich BUCHHALTUNG - Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN - Schaltfläche: DRUCKÜBERSICHT - Bereich: "Buchhaltung" Kontenanalyse - Kontengliederungen - Register: "Einnahme-Überschussrechnung" - Layout: (Einnahme-Überschussrechnung (inkl. Formular) 2016)" Lohnsteueranmeldung (Bereich PERSONAL - Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN Schaltfläche: AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN - LOHNSTEUERANMELDUNG DRUCKEN) Lohnsteuerbescheinigung (Bereich PERSONAL - Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN Schaltfläche: AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN - LOHNSTEUERBESCHEINIGUNG DRUCKEN) 1.1 NEUE, ZUSÄTZLICHE KENNZIFFERN IN FORMULAREN UND DRUCKEN (FIBU, LOHN) In den Formularen für die Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnsteueranmeldung werden u.a. Kennziffern geführt. Nachfolgende Kennziffern werden von WISO Unternehmer Suite sowohl in den jeweiligen Assistenten als auch dem jeweiligen Drucklayout unterstützt: Kennziffer 23 (neu ab 2017): Über diese Kennziffer wird der Finanzverwaltung mitgeteilt, dass weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte zu berücksichtigen sind. Diese Sachverhalte müssen gesondert abgegeben werden. Beachten Sie: Sobald die Kennziffer 23 angegeben wird, erfolgt gemäß Vorgabe der AO KEINE automatisierte Fallverarbeitung. Es wird dann eine gründliche manuelle Fallprüfung durch den Sachbearbeiter im Finanzamt (Amtsträger) ausgelöst. Wir empfehlen daher, die Kennziffer 23 ausschließlich in begründeten Fällen zu auszufüllen. Kennziffer 26: Über diese Kennziffer kann ein SEPA-Lastschriftmandat ausnahmsweise widerrufen werden - z.B. wegen Verrechnungswünschen mit Erstattungen aus anderen Steuerarten. Kennziffer 29: Diese Kennziffer ist zu aktivieren, wenn ein Erstattungsantrag nicht überwiesen, sondern mit Steuerschulden verrechnet werden soll oder der Erstattungsantrag abgetreten wurde. Die Seite 3 Verrechnungswünsche müssen separat auf einem gesonderten Blatt oder auf dem beim Finanzamt erhältlichen Vordruck "Verrechnungsantrag" erfolgen. Die technische Hotline für WISO Unternehmer erreichen Sie unter 02735 90 96 20 (Mo.-Fr. 9:00 bis 21:00 Uhr & Sa. 9:00 - 13:00 Uhr) Beachten Sie: Diese Kennziffern stehen auch in den Layouts der Vorjahre zur Verfügung. Allerdings hat das Aktivieren der Kennzeichen erst ab dem Layout für 2017 eine Auswirkung. 1.1.1 UMSATZSTEUERVORANMELDUNG - KENNZIFFERN Sowohl der Druck als auch der Assistent für die Übertragung der Umsatzsteuervoranmeldung wurde um den Bereich: "Kennziffern" erweitert. Druck der Umsatzsteuervoranmeldung Der Aufruf des Druckes erfolgt in gewohnter Art und Weise im Bereich: Buchhaltung über Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN - Schaltfläche: AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN Register: "Umsatzsteueranmeldung". Das Layout "(Umsatzsteuervoranmeldung 2017)" steht zur Verfügung. In den Eigenschaften des Layouts können die Kennziffern auf dem Register: "Optionen" aktiviert werden. Wird der Druck aufgerufen, stehen diese Kennziffern auf dem Register: "Auswahl, Optionen und Drucker" zur Verfügung. Wurden ein oder mehrere Kennzeichen aktiviert, wird im Druck die entsprechende Kennziffer mit "1" belegt. Besonderheit bei Aktivierung der Kennziffer 23 Seite 4 Nach Bestätigung der Eingabe mittels Schaltfläche: AUSGEBEN erhalten Sie eine Abfrage: Die technische Hotline für WISO Unternehmer erreichen Sie unter 02735 90 96 20 (Mo.-Fr. 9:00 bis 21:00 Uhr & Sa. 9:00 - 13:00 Uhr) Bitte beachten Sie, dass sobald die Kennziffer 23 angegeben wird, gemäß Vorgabe der AO der Fall von der automatischen Fallverarbeitung ausgesteuert wird und sodann eine gründliche manuelle Fallprüfung durch den Sachbearbeiter im Finanzamt (Amtsträger) ausgelöst wird. Wir empfehlen daher die Kennziffer 23 ausschließlich in begründeten Fällen zu befüllen. „Sollen die Angaben zur Kennziffer 23 übertragen werden?" Wird die Meldung mit "JA" bestätigt, wird der Druck fortgesetzt. Wird der Hinweis mit "Abbrechen" bestätigt, so wird der Druck abgebrochen und kann erneut aufgerufen werden. 1.1.2 LOHNSTEUERANMELDUNG - KENNZIFFERN Der Druck der Lohnsteueranmeldung wird in gewohnter Art und Weise im Bereich: PERSONAL über Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN - Schaltfläche: AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN LOHNSTEUERANMELDUNG aufgerufen. Auf dem Layout "(Lohnsteueranmeldung 2017)" stehen die unter "Neue, zusätzliche Kennziffern in Formularen und Drucken (FiBu, Lohn)" (siehe Seite 1) beschriebenen Kennziffern zur Verfügung. Bereich: PERSONAL über Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN - Schaltfläche: AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN - LOHNSTEUERANMELDUNG ÜBERTRAGEN. Auf der Seite: Die technische Hotline für WISO Unternehmer erreichen Sie unter 02735 90 96 20 (Mo.-Fr. 9:00 bis 21:00 Uhr & Sa. 9:00 - 13:00 Uhr) Seite 5 Die Übertragung der Lohnsteueranmeldung mit ElStEr erfolgt in gewohnter Art und Weise im "Prüfen Sie die zu übertragenden Werte:" können u.a. die Kennziffern gewählt werden. Wird für Kennziffer 23 "JA" eingetragen, so ist im Feld: "Begründung zu Kennziffer 23" ein entsprechender Text als Begründung anzugeben (Eingabe von maximal 180 Zeichen). Wird für Kennziffer 23 "JA" eingetragen und es wurde ein Text eingegeben, erhalten Sie bei Fertigstellen des Assistenten folgende Meldung: "Sollen die Angaben zur Kennziffer 23 ausgefüllt übertragen werden? Bitte beachten Sie, dass sobald die Kennziffer 23 angegeben wird, gemäß Vorgabe der AO der Fall von der automatisierten Fallverarbeitung ausgesteuert wird und sodann eine gründliche manuelle Fallprüfung durch den Sachbearbeiter im Finanzamt (Amtsträger) ausgelöst wird. Wir empfehlen daher die Kennziffer 23 ausschließlich in begründeten Fällen zu befüllen." Die Meldung kann mit den Schaltflächen: JA oder ABBRECHEN bestätigt werden. Wird bei der Meldung "JA" ausgewählt, wird die Übertragung fortgesetzt. Wird bei der Meldung "ABBRECHEN" ausgewählt, so wird die Übertragung nicht fortgesetzt. Der Assistent bleibt im Fenster: "Zusammenfassung" stehen. Mittels Schaltfläche: ZURÜCK (2-mal) können die Vorgaben für die Übertragung angepasst werden. 2 EMPFOHLENE VORGEHENSWEISE FÜR LOHNANWENDER Voraussetzung: Die Erfassung für die Lohn- und Gehaltsabrechnung Dezember 2016 ist abgeschlossen und alle Drucke und sonstigen Auswertungen wurden erledigt. Vorgehensweise: Erstellen Sie eine Datensicherung. Aktualisieren Sie das Programm mittels bereitgestelltem Update. Führen Sie den Monats-/Jahresabschluss innerhalb der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung durch (Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN - Schaltfläche: JAHRESABSCHLUSS). Lohn- und Gehaltsabrechnung Dezember erneut prüfen. Mitarbeiterstammdaten prüfen Einzugsstellen-Stammdaten prüfen und ggf. Zusatzbeitrag hinterlegen. Lohnartenstammdaten prüfen Nettolohnberechnung durchführen: Dies ist nur erforderlich, wenn das Update (Jahresaktualisierung) nach dem Jahresabschluss 2016 durchgeführt wurde. Dadurch werden die SV-Jahresmeldungen erstellt. Bruttolohndaten erfassen des Updates die Daten unter Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG ABRECHNUNGSVORGABEN prüfen! Die technische Hotline für WISO Unternehmer erreichen Sie unter 02735 90 96 20 (Mo.-Fr. 9:00 bis 21:00 Uhr & Sa. 9:00 - 13:00 Uhr) Seite 6 Beachten Sie: Um die Richtigkeit Ihrer nächsten Abrechnungen zu gewährleisten, sollten Sie nach Durchführung Überprüfen Sie die Stammdaten Ihrer Mitarbeiter auf die Richtigkeit der neuen Abrechnungsvorgabe ab 01.01.2017, sowie den Urlaubsanspruch für das neue Jahr. Die Jahresmeldungen werden automatisch erstellt. 3 SYSTEMVORGABEN ZUR NETTOLOHNBERECHNUNG Die "Systemvorgaben zur Nettolohnberechnung" waren bisher sowohl für den Sozialversicherung als auch Steuerbereich unter Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - Eintrag: "Systemvorgaben (zur Nettolohnberechnung)" hinterlegt. Mit der Jahresaktualisierung 2016/2017 erfolgte eine Aufteilung des Bereiches in: Systemvorgaben SV (zur Nettolohnberechnung) Systemvorgaben Steuer (zur Nettolohnberechnung) Diese Daten müssen auch weiterhin NICHT manuell eingetragen werden. Die "Systemvorgaben SV (zur Nettolohnberechnung)" enthalten alle Werte aus den bisherigen "Systemvorgaben (zur Nettolohnberechnung)" ohne "Grundstundenlohngrenze für die Steuer 50 Euro" und Solidaritätszuschlag 5,5 %. Die neuen "Systemvorgaben Steuer (zur Nettolohnberechnung)" enthalten die Werte für "Grundstundenlohngrenze für die Steuer 50 Euro" und Solidaritätszuschlag 5,5 %.“ 3.1 ÄNDERUNGEN IM SOZIALVERSICHERUNGSRECHT (RECHENGRÖßEN 2017) Diese Daten müssen NICHT manuell eingetragen werden, sondern sind bereits in den Systemvorgaben SV (Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - Eintrag: "Systemvorgaben (zur Nettolohnberechnung)") hinterlegt. Ab 01.01.2017 gelten folgende Beitragsbemessungsgrenzen: Die technische Hotline für WISO Unternehmer erreichen Sie unter 02735 90 96 20 (Mo.-Fr. 9:00 bis 21:00 Uhr & Sa. 9:00 - 13:00 Uhr) Seite 7 In den nachfolgenden Tabellen erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben. Weitere Werte entnehmen Sie bitte den o.a. Systemvorgaben im Programm. Kranken- und Pflegeversicherung alle Bundesländer (monatlich / jährlich): 4.350,00 / 52.200,00 Euro Renten- und Arbeitslosenversicherung: alte Bundesländer (monatlich / jährlich): 6.350,00 / 76.200,00 Euro neue Bundesländer - ohne Berlin (monatlich / jährlich): 5.700,00 / 68.400,00 Euro Bezugsgröße in der Sozialversicherung: 2.975,00 / 35.700,00 Euro neue Bundesländer (monatlich / Jährlich): 2.660,00 / 31.920,00 Euro Seite 8 alte Bundesländer (monatlich / jährlich): Die technische Hotline für WISO Unternehmer erreichen Sie unter 02735 90 96 20 (Mo.-Fr. 9:00 bis 21:00 Uhr & Sa. 9:00 - 13:00 Uhr) Ab dem 01.01.2017 gelten folgende Beitragssätze und Grenzwerte: Krankenversicherung allgemein / ermäßigt / erhöht 14,6 % / 14,0 % / 99,99% durchschnittlicher KV Zusatzbeitrag (AN Anteil) (individueller Zusatzbeitrag ist den Einzugsstellen/Krankenkassen zu entnehmen) 1,10% Rentenversicherung 18,70% Arbeitslosenversicherung 3,00% Pflegeversicherung 2,55% Pflegeversicherung Sachsen AGA 0,775 % ANA 1,775 % zusätzlicher Beitragssatz zur PV für kinderlose Mitglieder, die das 23. 0,25% Lebensjahr vollendet haben Insolvenzgeldumlage 0,09% Pauschale Krankenversicherung 13% Pauschale Rentenversicherung 15% Pauschale Krankenversicherung (für Privathaushalte) 5% Pauschale Rentenversicherung (für Privathaushalte) 5% Pauschalsteuer (an Bundesknappschaft) 2% monatliche Geringfügigkeitsgrenze (AZUBI) 325,00 Euro monatliche Geringverdienergrenze (AHL) 450,00 Euro monatlicher Bereich zur Gleitzonenregelung (Bestandsschutz bis 31.12.2014) zwischen 400,01 und 800,00 Euro monatlicher Bereich zur Gleitzonenregelung (ab 01.01.2013) zwischen 450,01 und 850,00 Euro Faktor F 0,7509 Beitragsbemessungsgrundlage zum Aufstockungsbeitrag zur RV ist das mind. 175,00 Euro erzielte Arbeitsentgelt Vollarbeiterrichtwert 1570 Stunden 3.2 ÄNDERUNG DER R ECHENGRÖßEN IM STEUERRECHT 2017 Diese Daten müssen NICHT manuell eingetragen werden, sondern sind bereits in den Systemvorgaben Steuer (Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - Eintrag: "Systemvorgaben Steuer Seite 9 (zur Nettolohnberechnung)") hinterlegt. Die technische Hotline für WISO Unternehmer erreichen Sie unter 02735 90 96 20 (Mo.-Fr. 9:00 bis 21:00 Uhr & Sa. 9:00 - 13:00 Uhr) 4 STAMMDATENABRUF BEI DER DGUV AB 01.12.2016 Um die Anforderungen in Bezug auf das "Verfahren zum Stammdatenabruf bei der DGUV (=Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) ab 01.12.2016" gerecht zu werden, waren umfangreiche Anpassungen in WISO Unternehmer Suite erforderlich. Diese Anpassungen stehen Ihnen bereits ab Version 16.0.5626 zur Verfügung. 5 FRANZÖSISCHE GRENZGÄNGER Werden im Unternehmen "Französische Grenzgänger nach § 39 Abs. 4 Nr. 5 EStG" beschäftigt, ist dies entsprechend auf der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen. Hinterlegung in den Stammdaten des Mitarbeiters und Ausweisung in der Lohnsteuerbescheinigung Im Mitarbeiter-Datensatz steht unter LOHN-ABRECHNUNGSDATEN - GRUNDLAGEN DER ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN im Abrechnungsvorgaben-Datensatz auf dem Wird das Kennzeichen aktiviert, so wird in der Lohnsteuerbescheinigung (MITARBEITER Die technische Hotline für WISO Unternehmer erreichen Sie unter 02735 90 96 20 (Mo.-Fr. 9:00 bis 21:00 Uhr & Sa. 9:00 - 13:00 Uhr) Seite 10 Register: "Steuer" im Bereich der Lohnsteuerangaben (rechts) das Kennzeichen: "Französischer Grenzgänger nach § 39 Absatz 4 Nummer 5 EStG" zur Verfügung. LOHN-ABRECHNUNGSDATEN - ZU MELDENDE DATEN - LOHNSTEUERBESCHEINIGUNG) das Kennzeichen: "FR1/FR2/FR3" automatisch aktiviert. Dieses Kennzeichen befindet sich auf dem Register: "Besteuerungsmerkmale" im Bereich: "Gemeindeschlüssel / Großbuchstaben". Beachten Sie: Das Kennzeichen in der Lohnsteuerbescheinigung kann nicht editiert werden. Voraussetzungen In den Mitarbeiter-Stammdaten muss das Kennzeichen: "Französischer Grenzgängern nach § 39 Absatz 4 Nummer 5 EStG" aktiviert sein. In der Betriebsstätte des Arbeitgebers muss das Bundesland Baden-Württemberg (FR1), Rheinland-Pfalz (FR2) oder Saarland (FR3) hinterlegt sein. Beachten Sie: Wechselt der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres seinen Wohnsitz von Frankreich nach Deutschland oder umgekehrt, so werden, wenn in einer neuen Abrechnungsvorgabe das Kennzeichen: "Französischer Grenzgängern nach § 39 Absatz 4 Nummer 5 EStG" geändert wird, zwei Lohnsteuerbescheinigungen für die entsprechenden Zeiträume erstellt. Gleiches gilt auch, wenn der Arbeitgeber den Sitz der Betriebsstätte in ein anderes Bundesland Seite 11 verlegt und dadurch eine Änderung der Betriebsstätte in der Abrechnungsvorgabe erfolgt. Die technische Hotline für WISO Unternehmer erreichen Sie unter 02735 90 96 20 (Mo.-Fr. 9:00 bis 21:00 Uhr & Sa. 9:00 - 13:00 Uhr)
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