Energiesparen und Energieeffizienz ENTEGA Öko

ENTEGA Förderprogramm zum Klimaschutz 2017
Energiesparen und Energieeffizienz
ENTEGA Öko-Zuschuss
Umweltschutz beginnt zu Hause. Gerade große Elektrogeräte haben starken Einfluss auf die Energiebilanz eines Haushalts. Mit dem Kauf eines neuen, energieeffizienten Haushaltsgerätes leisten Sie
einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Um unsere Ökostrom-Kunden bei der
Anschaffung eines solchen Neugerätes zu unterstützen, gibt es den ENTEGA Öko-Zuschuss.
Der Öko-Zuschuss gilt für den Neukauf eines der nachfolgend auf­ge­führten Haushaltsgeräte mit
den genannten Energieeffizienzklassen und beschränkt sich auf ein Gerät pro Haushalt und Jahr:
–Kühl- und Gefriergeräte mit Energieeffizienzklasse A+++
(Kaufdatum 01.01.2017 bis 31.12.2017)
–Geschirrspüler mit Energieeffizienzklasse A+++
(Kaufdatum 01.01.2017 bis 31.12.2017)
ENTEGA FÖRDERPROGRAMM ZUM KLIMASCHUTZ
ENTEGA Förderung bei Neukauf eines der oben genannten Haushaltsgeräte
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30 Euro brutto
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ENTEGA FÖRDERUNG
ENTEGA gewährt jedem ENTEGA Ökostrom-Kunden beim Neukauf eines der aufgeführten Geräte
in der genannten Energieeffizienzklasse nach EU-Energielabel einen Zuschuss von 30 Euro. Die
Förderung ist pro Haushalt auf maximal ein Gerät pro Förderjahr begrenzt.
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B ei schriftlicher Beantragung bis spätestens 31.01.2018 ist eine Kopie der Rechnung und des
EU-Energie­labels an die ENTEGA Energie GmbH, Stichwort „Öko-Zuschuss“, Postfach 11 07 61,
64222 Darmstadt, zu senden. Bitte teilen Sie uns Ihre Bankverbindung unter Angabe von BIC und
IBAN mit. Der Förderbetrag wird nach Prüfung auf das genannte Konto ausgezahlt.
l Die Anzahl der Förderungen ist begrenzt. Es entscheidet die Reihenfolge des Eingangs.
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Aktuelle Preise und Konditionen unserer Ökostrom-Tarife finden Sie im Internet unter www.entega.de.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich unter unserer kostenfreien Servicenummer 0800 4 800 890.
l Der Öko-Zuschuss wird nicht gewährt, falls der Kunde bzgl. seines Ökostrom-Liefervertrages zum
Zeitpunkt der Beantragung des Zuschusses bereits die Kündigung erklärt hat oder innerhalb von
14 Tagen nach Beantragung erklärt.
Stand 01/2017
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entega.de