MERKBLATT Aus- und Weiterbildung GEPRÜFTE(R) IMMOBILIENFACHWIRT(IN) Verordnung vom 25.01.2008 Geprüfte Immobilienfachwirte sind qualifiziert, sowohl in größeren Immobilienunternehmen auf der Ebene des mittleren Managements als auch in selbstständiger unternehmerischer Tätigkeit verantwortliche Funktionen auf den fachbezogenen immobilienwirtschaftlichen Feldern kompetent auszufüllen. INFORMATIONEN ZUR IHK-FORTBILDUNGSPRÜFUNG 1. Zulassungsvoraussetzungen Zur Prüfung wird zugelassen, wer a) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder b) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder c) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder d) eine mindestens fünfjährige Berufspraxis. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Immobilienfachwirtes im Sinne des § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt / Geprüfte Immobilienfachwirtin vom 25.01.2008 haben. Ansprechpartner: Gabriele Kurz Durchwahl: 089 5116-1543 Fax: 089 5116-81543 E-Mail: [email protected] Bearbeitet am: 01.01.2017 IHK-Service: Tel. 089 / 5116-0 Homepage: www.ihk-muenchen.de Seite 2 von 5 2. Gliederung und Durchführung der Prüfung Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsfächern (Handlungsbereichen) mindestens ausreichende Leistungen (Note 4/50 Punkte) erbracht wurden. Schriftliche Prüfungsfächer/Handlungsbereiche (Prüfungszeit in der Regel) 1. Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft (60 min) 2. Unternehmenssteuerung und Kontrolle (90 min) 3. Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung (120 min) 4. Immobilienbewirtschaftung (120 min) 5. Bauprojektmanagement (120 min) 6. Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit (120 min) Ergänzungsprüfung (15 min) Wurden in nicht mehr als zwei schriftlichen Prüfungsleistungen mangelhafte Leistungen (Note 5/30 – 49 Punkte) erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen (Note 6/0 – 29 Punkte) besteht diese Möglichkeit nicht. Die Bewertung der schriftlichen Leistung wird doppelt und die der mündlichen Leistung einfach gewichtet und zu einer Note zusammengefasst. Zulassung zur mündlichen Prüfung Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wenn alle schriftlichen Prüfungsfächer (Handlungsbereiche) mit mindestens ausreichenden Leistungen bestanden wurden (Note 4/50 Punkte). Mündliche Prüfung (Prüfungszeit) Präsentation (max. 10 min) Situationsbezogenes Fachgespräch (ca. 20 min) Das Thema wird von dem Prüfungsteilnehmer/der Prüfungsteilnehmerin gewählt und muss bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung eingereicht werden. Es kann sich auf alle Handlungsbereiche/Prüfungsfächern beziehen. In der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Note ein. Seite 3 von 5 Ausgehend von der Präsentation soll in dem Fachgespräch nachgewiesen werden, dass Berufswissen in immobilienbetriebstypischen Situationen angewendet und sachgerechte Lösungen vorgeschlagen werden können. In diesem Rahmen soll auch nachgewiesen werden, dass angemessen mit Gesprächspartnern innerhalb und außerhalb des Unternehmens kommuniziert werden kann. Das Fachgespräch geht mit zwei Dritteln in die Bewertung der mündlichen Note ein. 3. Prüfungsgebühr Die Prüfungsgebühr beträgt 500,00 Euro 4. Prüfungstermine/Fristen Die Fortbildungsprüfung „Geprüfter Immobilienfachwirt / Geprüfte Immobilienfachwirtin wird ein Mal im Jahr angeboten. Anmeldeschluss: am 31. Juli des Prüfungsjahres Schriftliche Prüfung: im Oktober jeden Jahres Mündliche Prüfung: Ende Januar / Anfang Februar des kommenden Jahres Zu beachten ist: Sobald uns Ihr Zulassungsantrag mit den vollständigen Unterlagen vorliegt, überprüfen wir Ihre Zulassung und senden Ihnen eine Zulassungsbestätigung, ein Anmeldeformular für die Prüfung sowie Informationen rund um die Prüfung zu. Erst mit der Rücksendung Ihres ausgefüllten Anmeldeformulars (im Original – kein Fax!) haben Sie sich zur Prüfung angemeldet. Ihr Anmeldeformular muss zum Anmeldeschluss der jeweiligen Prüfung vorliegen. 5. Bildungsträger Wir empfehlen Ihnen vor Abschluss eines Vertrags mit einem Bildungsträger die Zulassung zur Prüfung mit uns zu klären. Diese Liste enthält die uns bekannten Bildungsträger, die auf diese Prüfung vorbereiten. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Liste hat keinen Empfehlungscharakter. Über die Qualität der jeweiligen Vorbereitungsmaßnahme können wir keine Aussage treffen. Wir empfehlen Ihnen aber, dass Sie sich vorab bei den in Frage kommenden Bildungsträgern über die Unterrichtsinhalte und -methoden sowie über die Referenzen der eingesetzten Trainer/Dozenten informieren. Seite 4 von 5 COMCAVE.COLLEGE® GmbH Tel. 089 360383130 Wilhelm-Wagenfeld-Straße 26 Fax: 089 360383122 80807 München www.comcave-college.de [email protected] Deutsche Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg gGmbH Eisenbahnstraße 56 Tel. 0761 20755-0 79098 Freiburg Fax 0761 20755-33 www.dia.de GBS-Gemeinnützige Gesellschaft mbH für berufsbildende Schulen München Schwanthalerstraße 55 Tel. 089 539805-0 80336 München Fax 089 539805-92 www.sabel.com [email protected] gtw Weiterbildung GmbH Tel. 089 578879 Westendstraße 179 Fax 089 576944 80686 München www.gtw.de [email protected] IBEDA AKADEMIE Tel. 0221 4206760 Dr. Schumacher UG (hb) Fax 0221 4206762 Gustavstraße 5 www.ibeda-koeln.de 50937 Köln [email protected] IHK-Gesellschaft für Berufs- und Weiterbildung mbH Orleansstraße 10 – 12 Tel. 089 5116-5778 81669 München www.akademie.ihk-muenchen.de [email protected] SOMMERHOFF AG Tel. 0201 2698555 Managementinstitut Fax 0201 2209898 Berliner Platz 6 – 8 www.sommerhoff.de 45127 Essen [email protected] Seite 5 von 5 6. Hinweise für Ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung Ihren Antrag auf Zulassung senden Sie bitte an: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern Frau Gabriele Kurz – VI-B-3/ku Orleansstr. 10 – 12 81669 München oder per Fax an: 089 5116-81543 Ihr Anschreiben/Zulassungsantrag sollte folgende Informationen beinhalten: 1) vollständige Anschrift 2) Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen 3) Geburtsdatum und Geburtsort/Geburtsstaat 4) um welche Prüfung es sich handelt 5) zu welchem Termin Sie an der Prüfung teilnehmen möchten 6) bei welchem Bildungsträger Sie sich auf die Prüfung vorbereiten Um Ihren Zulassungsantrag prüfen zu können, müssen Sie folgende Unterlagen in Kopie mitsenden: • Nachweis über die abgeschlossene Berufsausbildung (Urkunde – sofern vorhanden). • Nachweis der für den bestimmten Zeitraum geforderten Berufspraxis in Form von bereits vorhandenen Arbeitszeugnissen oder einer Bestätigung Ihres Arbeitgebers, aus der hervorgeht, seit wann Sie dort beschäftigt sind und welche Tätigkeiten Sie ausüben.
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