merkblatt - IHK München und Oberbayern

MERKBLATT
Aus- und Weiterbildung
GEPRÜFTE(R) IMMOBILIENFACHWIRT(IN)
Verordnung vom 25.01.2008
Geprüfte Immobilienfachwirte sind qualifiziert, sowohl in größeren Immobilienunternehmen auf der Ebene des mittleren Managements als auch in selbstständiger unternehmerischer Tätigkeit verantwortliche Funktionen auf den fachbezogenen immobilienwirtschaftlichen Feldern kompetent auszufüllen.
INFORMATIONEN ZUR IHK-FORTBILDUNGSPRÜFUNG
1. Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
a)
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
b)
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
c)
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf und
danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
d)
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Immobilienfachwirtes im Sinne des § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten
Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt / Geprüfte Immobilienfachwirtin vom 25.01.2008
haben.
Ansprechpartner: Gabriele Kurz
Durchwahl: 089 5116-1543
Fax: 089 5116-81543
E-Mail: [email protected]
Bearbeitet am: 01.01.2017
IHK-Service: Tel. 089 / 5116-0
Homepage: www.ihk-muenchen.de
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2. Gliederung und Durchführung der Prüfung
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsfächern (Handlungsbereichen) mindestens ausreichende Leistungen (Note 4/50 Punkte) erbracht wurden.
Schriftliche Prüfungsfächer/Handlungsbereiche (Prüfungszeit in der Regel)
1. Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft (60 min)
2. Unternehmenssteuerung und Kontrolle (90 min)
3. Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung (120 min)
4. Immobilienbewirtschaftung (120 min)
5. Bauprojektmanagement (120 min)
6. Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit (120 min)
Ergänzungsprüfung (15 min)
Wurden in nicht mehr als zwei schriftlichen Prüfungsleistungen mangelhafte Leistungen
(Note 5/30 – 49 Punkte) erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen (Note 6/0 – 29 Punkte) besteht
diese Möglichkeit nicht. Die Bewertung der schriftlichen Leistung wird doppelt und die der
mündlichen Leistung einfach gewichtet und zu einer Note zusammengefasst.
Zulassung zur mündlichen Prüfung
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wenn alle schriftlichen Prüfungsfächer
(Handlungsbereiche) mit mindestens ausreichenden Leistungen bestanden wurden (Note
4/50 Punkte).
Mündliche Prüfung (Prüfungszeit)
Präsentation (max. 10 min)
Situationsbezogenes Fachgespräch (ca. 20 min)
Das Thema wird von dem Prüfungsteilnehmer/der Prüfungsteilnehmerin gewählt und
muss bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung eingereicht werden. Es kann sich auf
alle Handlungsbereiche/Prüfungsfächern beziehen.
In der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der
betrieblichen Praxis dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann.
Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Note ein.
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Ausgehend von der Präsentation soll in dem Fachgespräch nachgewiesen werden, dass
Berufswissen in immobilienbetriebstypischen Situationen angewendet und sachgerechte
Lösungen vorgeschlagen werden können. In diesem Rahmen soll auch nachgewiesen
werden, dass angemessen mit Gesprächspartnern innerhalb und außerhalb des Unternehmens kommuniziert werden kann.
Das Fachgespräch geht mit zwei Dritteln in die Bewertung der mündlichen Note ein.
3. Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 500,00 Euro
4. Prüfungstermine/Fristen
Die Fortbildungsprüfung „Geprüfter Immobilienfachwirt / Geprüfte Immobilienfachwirtin
wird ein Mal im Jahr angeboten.
Anmeldeschluss:
am 31. Juli des Prüfungsjahres
Schriftliche Prüfung: im Oktober jeden Jahres
Mündliche Prüfung: Ende Januar / Anfang Februar des kommenden Jahres
Zu beachten ist:
Sobald uns Ihr Zulassungsantrag mit den vollständigen Unterlagen vorliegt, überprüfen
wir Ihre Zulassung und senden Ihnen eine Zulassungsbestätigung, ein Anmeldeformular
für die Prüfung sowie Informationen rund um die Prüfung zu.
Erst mit der Rücksendung Ihres ausgefüllten Anmeldeformulars (im Original – kein Fax!)
haben Sie sich zur Prüfung angemeldet. Ihr Anmeldeformular muss zum Anmeldeschluss
der jeweiligen Prüfung vorliegen.
5. Bildungsträger
Wir empfehlen Ihnen vor Abschluss eines Vertrags mit einem Bildungsträger die Zulassung zur Prüfung mit uns zu klären.
Diese Liste enthält die uns bekannten Bildungsträger, die auf diese Prüfung vorbereiten.
Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Liste hat keinen Empfehlungscharakter. Über die Qualität der jeweiligen Vorbereitungsmaßnahme können wir keine Aussage treffen. Wir empfehlen Ihnen aber, dass Sie sich vorab bei den in Frage kommenden Bildungsträgern über die Unterrichtsinhalte und -methoden sowie über die Referenzen der eingesetzten Trainer/Dozenten informieren.
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COMCAVE.COLLEGE® GmbH
Tel. 089 360383130
Wilhelm-Wagenfeld-Straße 26
Fax: 089 360383122
80807 München
www.comcave-college.de
[email protected]
Deutsche Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg gGmbH
Eisenbahnstraße 56
Tel. 0761 20755-0
79098 Freiburg
Fax 0761 20755-33
www.dia.de
GBS-Gemeinnützige Gesellschaft mbH für berufsbildende Schulen München
Schwanthalerstraße 55
Tel. 089 539805-0
80336 München
Fax 089 539805-92
www.sabel.com
[email protected]
gtw Weiterbildung GmbH
Tel. 089 578879
Westendstraße 179
Fax 089 576944
80686 München
www.gtw.de
[email protected]
IBEDA AKADEMIE
Tel. 0221 4206760
Dr. Schumacher UG (hb)
Fax 0221 4206762
Gustavstraße 5
www.ibeda-koeln.de
50937 Köln
[email protected]
IHK-Gesellschaft für Berufs- und Weiterbildung mbH
Orleansstraße 10 – 12
Tel. 089 5116-5778
81669 München
www.akademie.ihk-muenchen.de
[email protected]
SOMMERHOFF AG
Tel. 0201 2698555
Managementinstitut
Fax 0201 2209898
Berliner Platz 6 – 8
www.sommerhoff.de
45127 Essen
[email protected]
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6. Hinweise für Ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung
Ihren Antrag auf Zulassung senden Sie bitte an:
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Frau Gabriele Kurz – VI-B-3/ku
Orleansstr. 10 – 12
81669 München
oder per Fax an: 089 5116-81543
Ihr Anschreiben/Zulassungsantrag sollte folgende Informationen beinhalten:
1) vollständige Anschrift
2) Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen
3) Geburtsdatum und Geburtsort/Geburtsstaat
4) um welche Prüfung es sich handelt
5) zu welchem Termin Sie an der Prüfung teilnehmen möchten
6) bei welchem Bildungsträger Sie sich auf die Prüfung vorbereiten
Um Ihren Zulassungsantrag prüfen zu können, müssen Sie folgende Unterlagen in Kopie
mitsenden:
•
Nachweis über die abgeschlossene Berufsausbildung (Urkunde – sofern vorhanden).
•
Nachweis der für den bestimmten Zeitraum geforderten Berufspraxis in Form von
bereits vorhandenen Arbeitszeugnissen oder einer Bestätigung Ihres Arbeitgebers,
aus der hervorgeht, seit wann Sie dort beschäftigt sind und welche Tätigkeiten
Sie ausüben.