2017 BERUFLICHE VORSORGE NACHHALTIGE VERZINSUNG UND ÜBERSCHUSSBETEILIGUNG BEI PAX BERUFLICHE VORSORGE ZINS- UND ÜBERSCHUSSPOLITIK – STETIGKEIT GEWÄHRLEISTET Zinssätze (inkl. Überschüsse) im Überblick Durchschnittliche Verzinsung Gesamtverzinsung Differenz Zins obligatorisches überobligatorisches überobligatorisch Jahr BVG-Zinssatz Altersguthaben Altersguthaben zu BVG-Zins 2012 1.50% 1.50% 1.75% 0.25% 2013 1.50% 1.50% 2.00% 0.50% 2014 1.75% 1.75% 2.10% 0.35% 2015 1.75% 1.75% 2.10% 0.35% 2016 1.25% 1.25% 1.85% 0.60% 2017 1.00% 1.00% 1.25% 0.25% Nachhaltige Verzinsung und Überschussbeteiligung bei Pax Das anhaltend tiefe Zinsumfeld lässt den BVG-Zinssatz für 2017 sinken. Trotz diesem anspruchsvollen Umfeld garantiert Pax dank nachhaltiger Überschussbeteiligung für ihre Versicherten auch für das Jahr 2017 eine attraktive Verzinsung: • Die Verzinsung der obligatorischen Altersguthaben erfolgt mit dem vom Bundesrat festgelegten Zinssatz von 1.00 Prozent. • Die durchschnittliche Gesamtverzinsung der überobligatorischen Altersguthaben unter Berücksichtigung der Überschussbeteiligung beträgt 1.25 Prozent. Im Vergleich zu dem generell tiefen Zinsniveau stellt dies einen attraktiven Wert dar. Überschuss ergibt sich aus der Legal Quote Die gesetzlichen Vorschriften sehen vor, dass eine Versicherungsgesellschaft von den Erträgen aus der beruflichen Vorsorge eine Mindestquote von 90.00 Prozent (= Legal Quote) für die Versicherungsnehmer verwenden muss. Die Verwendung erfolgt in zwei Schritten: • Als Erstes werden die vertraglich vereinbarten Leistungen wie die Zinsen, Renten etc. gedeckt. • Ein allfällig verbleibender Teil wird danach wiederum zugunsten der versicherten Personen der Sammelstiftungen verwendet, zum Beispiel für Rückstellungen zum Auffangen der Kosten infolge Zunahme der Lebenserwartung oder zum Speisen des Überschussfonds. Über dessen Verwendung beschliesst der Stiftungsrat. Pax, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft AG Seite 1/3 Seit 2012 gewährt Pax eine Zusatzverzinsung des überobligatorischen Altersguthabens. Ab dem 1. Januar 2017 gilt bei der Pax, Sammelstiftung BVG ein neues Überschusssystem. Es wird differenziert nach Risiko- und Zinsüberschuss anstatt der bisherigen einheitlichen Zusatzverzinsung mit dem Ziel, Überschüsse dem effektiven Zinsund Risikoverlauf entsprechend zuzuweisen. Die durchschnittliche Gesamtverzinsung des überobligatorischen Altersguthabens in Höhe von 1.25 Prozent für das Jahr 2017 setzt sich zusammen aus: • einer Basisverzinsung von 0.65 Prozent, • einer Überschussbeteiligung in Form eines Zinsüberschusses im Überobligatorium von 0.35 Prozent und • eines Risikoüberschusses in Höhe von 5.00 Prozent auf der Nettorisikoprämie Tod und Invalidität, welcher umgerechnet im Durchschnitt einer zusätzlichen Verzinsung im Überobligatorium von 0.25 Prozent entspricht. Die Zins- und Risikoüberschüsse werden auf Grundlage des Altersguthabens und der Risikobeiträge (Stand 2016) per 1. Januar 2017 dem überobligatorischen Altersguthaben der versicherten Person in Schweizer Franken gutgeschrieben. Anspruch auf Überschussbeteiligung Ein gewährter Überschussanteil wird jährlich jeweils am 1. Januar fällig, erstmals am 1. Januar des auf den Beginn des Anschlussvertrags folgenden Jahres. Die Überschussbeteiligung kommt allen aktiv versicherten Personen und Bezügern von Invaliditätsleistungen, die im Zeitpunkt der Fälligkeit dem Vorsorgewerk angehören, pro rata temporis zugute. Mit dieser Überschussbeteiligung soll eine nachhaltige Gesamtverzinsung im Überobligatorium ermöglicht werden. Projektionszinssatz Der Projektionszinssatz dient der Ermittlung des voraussichtlichen Altersguthabens im Pensionierungsalter sowie der voraussichtlichen Altersleistungen. Der Projektionszinssatz wird jährlich neu aufgrund der effektiven Verzinsung der Altersguthaben der letzten Jahre ermittelt. Je nach Höhe dieses Zinssatzes ergeben sich unterschiedliche Beträge für die voraussichtlichen Altersleistungen. Die Zinssätze für die Projektion der Altersguthaben bei Pax betragen für das Jahr 2017 • 1.50 Prozent für das obligatorische Altersguthaben, • 1.75 Prozent für das überobligatorische Altersguthaben. Diese Projektionszinssätze sind gegenüber dem Vorjahr je 0.25 Prozentpunkte tiefer. Das auf dem Vorsorgeausweis ab 1. Januar 2017 angegebene voraussichtliche Altersguthaben ist deshalb im Vergleich zum Vorjahr tiefer. Dieser Betrag basiert auf einer Schätzung und entspricht nicht dem Altersguthaben, das zum Zeitpunkt der Pensionierung tatsächlich angespart sein wird. Massgebend für die jährliche Festlegung der Verzinsung der Altersguthaben ist die jeweils aktuelle Entwicklung der Anlagemärkte sowie die von Pax gewährte Überschussbeteiligung und nicht die Höhe des Projektionszinssatzes. Pax, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft AG Seite 2/3 BERUFLICHE VORSORGE 2017 ZINSSÄTZE DER KONTEN UNSERER FIRMENKUNDEN Die attraktiven Zinssätze im Überblick Beitragskonto 0.25% Habenzins bei Zahlung vor dem 31.12. 5.00% Sollzins für Zahlungen nach Fälligkeit Freies Vorsorgevermögen Arbeitgeberbeitragsreserve 0.50% Habenzins 0.25% Habenzins Wie können Sie am meisten profitieren? Je früher Sie die Einzahlungen der Beiträge auf das Beitragskonto oder auf das Arbeitgeberbeitragsreservekonto vornehmen, desto mehr Zinsen werden auf den Konten gutgeschrieben. Um welche Konten handelt es sich und wie werden diese verzinst? Auf diesem Konto werden die Zahlungen der Beiträge der beruflichen Vorsorge verbucht. Die Zahlungen sind per Ende des Jahres fällig. Freies Vorsorgevermögen Dieses ist immer zweckgebunden und entsteht in der Regel schon vor dem Anschluss an die Sammelstiftung. Im Ausnahmefall entsteht freies Vorsorgevermögen dann, wenn reglementarische Leistungen nicht an die dafür vorgesehenen Destinatäre ausgerichtet werden können. Der vorgesehene Zweck dieser Mittel besteht darin, Massnahmen, die der beruflichen Vorsorge dienen, zu finanzieren. Arbeitgeberbeitragsreserve Als Arbeitgeber können Sie auf freiwilliger Basis eine Reserve für zukünftige Arbeitgeberbeiträge aufbauen. Die Einzahlungen können vom steuerbaren Reinertrag abgezogen werden. Die maximale Höhe dieses Kontos wird deshalb durch die Praxis der kantonalen Steuerbehörden in der Regel auf das Fünffache der jährlichen Arbeitgeberbeiträge begrenzt. Pax Aeschenplatz 13 CH-4002 Basel Tel. +41 61 277 66 66 Fax +41 61 277 64 56 [email protected] www.pax.ch Pax, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft AG 0730/D/PMBV/12.2016 Beitragskonto Seite 3/3
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