Zinssätze von Pax für Firmenkunden

2017
BERUFLICHE VORSORGE
NACHHALTIGE VERZINSUNG UND
ÜBERSCHUSSBETEILIGUNG BEI PAX
BERUFLICHE VORSORGE
ZINS- UND ÜBERSCHUSSPOLITIK – STETIGKEIT GEWÄHRLEISTET
Zinssätze (inkl. Überschüsse) im Überblick
Durchschnittliche
Verzinsung
Gesamtverzinsung
Differenz Zins
obligatorisches
überobligatorisches
überobligatorisch
Jahr
BVG-Zinssatz
Altersguthaben
Altersguthaben
zu BVG-Zins
2012
1.50%
1.50%
1.75%
0.25%
2013
1.50%
1.50%
2.00%
0.50%
2014
1.75%
1.75%
2.10%
0.35%
2015
1.75%
1.75%
2.10%
0.35%
2016
1.25%
1.25%
1.85%
0.60%
2017
1.00%
1.00%
1.25%
0.25%
Nachhaltige Verzinsung und Überschussbeteiligung bei Pax
Das anhaltend tiefe Zinsumfeld lässt den BVG-Zinssatz für 2017 sinken. Trotz diesem anspruchsvollen Umfeld
garantiert Pax dank nachhaltiger Überschussbeteiligung für ihre Versicherten auch für das Jahr 2017 eine
attraktive Verzinsung:
• Die Verzinsung der obligatorischen Altersguthaben erfolgt mit dem vom Bundesrat festgelegten Zinssatz von
1.00 Prozent.
• Die durchschnittliche Gesamtverzinsung der überobligatorischen Altersguthaben unter Berücksichtigung der
Überschussbeteiligung beträgt 1.25 Prozent. Im Vergleich zu dem generell tiefen Zinsniveau stellt dies einen
attraktiven Wert dar.
Überschuss ergibt sich aus der Legal Quote
Die gesetzlichen Vorschriften sehen vor, dass eine Versicherungsgesellschaft von den Erträgen aus der beruflichen
Vorsorge eine Mindestquote von 90.00 Prozent (= Legal Quote) für die Versicherungsnehmer verwenden muss.
Die Verwendung erfolgt in zwei Schritten:
• Als Erstes werden die vertraglich vereinbarten Leistungen wie die Zinsen, Renten etc. gedeckt.
• Ein allfällig verbleibender Teil wird danach wiederum zugunsten der versicherten Personen der
Sammelstiftungen verwendet, zum Beispiel für Rückstellungen zum Auffangen der Kosten infolge Zunahme
der Lebenserwartung oder zum Speisen des Überschussfonds. Über dessen Verwendung beschliesst der
Stiftungsrat.
Pax, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
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Seit 2012 gewährt Pax eine Zusatzverzinsung des überobligatorischen Altersguthabens. Ab dem 1. Januar 2017
gilt bei der Pax, Sammelstiftung BVG ein neues Überschusssystem. Es wird differenziert nach Risiko- und Zinsüberschuss anstatt der bisherigen einheitlichen Zusatzverzinsung mit dem Ziel, Überschüsse dem effektiven Zinsund Risikoverlauf entsprechend zuzuweisen.
Die durchschnittliche Gesamtverzinsung des überobligatorischen Altersguthabens in Höhe von 1.25 Prozent für
das Jahr 2017 setzt sich zusammen aus:
• einer Basisverzinsung von 0.65 Prozent,
• einer Überschussbeteiligung in Form eines Zinsüberschusses im Überobligatorium von 0.35 Prozent und
• eines Risikoüberschusses in Höhe von 5.00 Prozent auf der Nettorisikoprämie Tod und Invalidität, welcher
umgerechnet im Durchschnitt einer zusätzlichen Verzinsung im Überobligatorium von 0.25 Prozent entspricht.
Die Zins- und Risikoüberschüsse werden auf Grundlage des Altersguthabens und der Risikobeiträge (Stand 2016)
per 1. Januar 2017 dem überobligatorischen Altersguthaben der versicherten Person in Schweizer Franken
gutgeschrieben.
Anspruch auf Überschussbeteiligung
Ein gewährter Überschussanteil wird jährlich jeweils am 1. Januar fällig, erstmals am 1. Januar des auf den Beginn
des Anschlussvertrags folgenden Jahres. Die Überschussbeteiligung kommt allen aktiv versicherten Personen und
Bezügern von Invaliditätsleistungen, die im Zeitpunkt der Fälligkeit dem Vorsorgewerk angehören, pro rata
temporis zugute. Mit dieser Überschussbeteiligung soll eine nachhaltige Gesamtverzinsung im Überobligatorium
ermöglicht werden.
Projektionszinssatz
Der Projektionszinssatz dient der Ermittlung des voraussichtlichen Altersguthabens im Pensionierungsalter sowie
der voraussichtlichen Altersleistungen. Der Projektionszinssatz wird jährlich neu aufgrund der effektiven
Verzinsung der Altersguthaben der letzten Jahre ermittelt. Je nach Höhe dieses Zinssatzes ergeben sich
unterschiedliche Beträge für die voraussichtlichen Altersleistungen.
Die Zinssätze für die Projektion der Altersguthaben bei Pax betragen für das Jahr 2017
• 1.50 Prozent für das obligatorische Altersguthaben,
• 1.75 Prozent für das überobligatorische Altersguthaben.
Diese Projektionszinssätze sind gegenüber dem Vorjahr je 0.25 Prozentpunkte tiefer. Das auf dem
Vorsorgeausweis ab 1. Januar 2017 angegebene voraussichtliche Altersguthaben ist deshalb im Vergleich zum
Vorjahr tiefer. Dieser Betrag basiert auf einer Schätzung und entspricht nicht dem Altersguthaben, das zum
Zeitpunkt der Pensionierung tatsächlich angespart sein wird. Massgebend für die jährliche Festlegung der
Verzinsung der Altersguthaben ist die jeweils aktuelle Entwicklung der Anlagemärkte sowie die von Pax gewährte
Überschussbeteiligung und nicht die Höhe des Projektionszinssatzes.
Pax, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
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BERUFLICHE VORSORGE 2017
ZINSSÄTZE DER KONTEN UNSERER FIRMENKUNDEN
Die attraktiven Zinssätze im Überblick
Beitragskonto
0.25% Habenzins bei Zahlung
vor dem 31.12.
5.00% Sollzins für Zahlungen
nach Fälligkeit
Freies Vorsorgevermögen
Arbeitgeberbeitragsreserve
0.50% Habenzins
0.25% Habenzins
Wie können Sie am meisten profitieren?
Je früher Sie die Einzahlungen der Beiträge auf das Beitragskonto oder auf das Arbeitgeberbeitragsreservekonto
vornehmen, desto mehr Zinsen werden auf den Konten gutgeschrieben.
Um welche Konten handelt es sich und wie werden diese verzinst?
Auf diesem Konto werden die Zahlungen der Beiträge der beruflichen Vorsorge
verbucht. Die Zahlungen sind per Ende des Jahres fällig.
Freies Vorsorgevermögen
Dieses ist immer zweckgebunden und entsteht in der Regel schon vor dem
Anschluss an die Sammelstiftung. Im Ausnahmefall entsteht freies
Vorsorgevermögen dann, wenn reglementarische Leistungen nicht an die dafür
vorgesehenen Destinatäre ausgerichtet werden können. Der vorgesehene Zweck
dieser Mittel besteht darin, Massnahmen, die der beruflichen Vorsorge dienen, zu
finanzieren.
Arbeitgeberbeitragsreserve
Als Arbeitgeber können Sie auf freiwilliger Basis eine Reserve für zukünftige
Arbeitgeberbeiträge aufbauen. Die Einzahlungen können vom steuerbaren
Reinertrag abgezogen werden. Die maximale Höhe dieses Kontos wird deshalb
durch die Praxis der kantonalen Steuerbehörden in der Regel auf das Fünffache
der jährlichen Arbeitgeberbeiträge begrenzt.
Pax
Aeschenplatz 13
CH-4002 Basel
Tel. +41 61 277 66 66
Fax +41 61 277 64 56
[email protected]
www.pax.ch
Pax, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
0730/D/PMBV/12.2016
Beitragskonto
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