Überschüsse 2016 Ihre Beteiligung an den Erträgen Risikoüberschüsse So profitieren Sie: → Auf dem Altersguthaben erhalten Sie für 2016 Zinsüber schüsse. Damit resultiert eine solide Gesamtverzinsung von 1,25%. → Die Zinsgarantien für 2017 liegen bei 1,00% im Obligatorium und 0,50% im Überobligatorium. Aufgrund des positiven Verlaufs des Invaliditätsrisikos können wir wie in den Vorjahren Risikoüberschüsse ausrichten. Diese werden vertragsindividuell zugeteilt. Dabei berücksichtigen wir den generellen Schadenverlauf in der Invaliditätsversicherung sowie die aktuelle Tarifeinstufung Ihres Vertrags. Überschussgutschrift Verzinsung Vorsorgekapitalien 2016 So profitieren Sie per 1. Januar 2017: → Der garantierte Zins im Überobligatorium betrug 2016 0,75%. Zusätzlich können wir Ihnen einen Zinsüberschuss von 0,50% gewähren. Dies entspricht einer soliden Gesamtverzinsung in Höhe von 1,25% für das Überobligatorium. → Im Obligatorium muss weiterhin ein Teil der Kapitalerträge für die Finanzierung der hohen gesetzlichen Rentenumwandlungssätze verwendet werden. Aus diesem Grund bleibt die Gesamtverzinsung im Obligatorium bei 1,25%. BVG Mindest zinssatz Gesamt verzinsung Obliga torium Gesamt verzinsung Überobli gatorium Total* 2011 2,00% 2,00% 1,75% 1,90% 2012 1,50% 1,75% 2,25% 1,95% 2013 1,50% 1,75% 2,25% 1,95% 2014 1,75% 1,75% 2,25% 1,95% 2015 1,75% 1,75% 1,75% 1,75% 2016 1,25% 1,25% 1,25% 1,25% Ø 2011 bis 2016 1,63% 1,71% 1,92% 1,79% Die Überschüsse werden Ihnen per 1. Januar 2017 im Rahmen der Verarbeitung der Löhne 2017 gutgeschrieben. Detaillierte Informationen zur Entwicklung des Überschussfonds sowie zu den Aufwendungen und Erträgen im Jahr 2016 können Sie der «Betriebsrechnung 2016» entnehmen, die im 2. Quartal 2017 publiziert wird. BVGMindestzinssatz und Zinsgarantien der Basler 2017 Die obligatorischen Altersguthaben werden 2017 mit dem vom Bundesrat festgelegten BVG-Mindestzinssatz von 1,00% verzinst. 2017 beträgt der Garantiezinssatz der Basler für die überobligatorischen Altersguthaben 0,50%. * Durchschnitt im Verhältnis Obligatorium / Überobligatorium www.baloise.ch 350.1101 d 11.16 pdf 60:40
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