Gebührenreglement UBS Freizügigkeitsstiftung

Freizügigkeitsstiftung
der UBS AG
Gebührenreglement
1.Grundlage
3. Ausserordentliche Aufwendungen
Das vorliegende Reglement bildet einen integrierenden Bestandteil des zwischen der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG (nachfolgend: Stiftung) und
dem Vorsorgenehmer abgeschlossenen Vorsorgevertrags.
Die Stiftung kann dem Vorsorgenehmer ausserordentliche Aufwendungen nach Vorankündigung
und nach Aufwand in Rechnung stellen. In diesem
Fall betragen die Kosten mindestens CHF 200.
4. Inkrafttreten
2. K
ostenpflichtige Aufwendung –
Wohneigentumsförderung
a)Für die nachstehend aufgeführte Aufwendung
im Zusammenhang mit der Wohneigentumsförderung erhebt die Stiftung folgende Umtriebsentschädigung:
Vorbezug: CHF 300
b)Die Entschädigung wird beim Vorsorgenehmer
direkt vom Freizügigkeitskonto in Abzug
gebracht.
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Dieses Reglement wurde vom Stiftungsrat per
Zirkularbeschluss genehmigt und tritt per
1. Januar 2017 in Kraft. Es kann jederzeit vom
Stiftungsrat geändert werden.