Freizügigkeitsstiftung der UBS AG Gebührenreglement 1.Grundlage 3. Ausserordentliche Aufwendungen Das vorliegende Reglement bildet einen integrierenden Bestandteil des zwischen der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG (nachfolgend: Stiftung) und dem Vorsorgenehmer abgeschlossenen Vorsorgevertrags. Die Stiftung kann dem Vorsorgenehmer ausserordentliche Aufwendungen nach Vorankündigung und nach Aufwand in Rechnung stellen. In diesem Fall betragen die Kosten mindestens CHF 200. 4. Inkrafttreten 2. K ostenpflichtige Aufwendung – Wohneigentumsförderung a)Für die nachstehend aufgeführte Aufwendung im Zusammenhang mit der Wohneigentumsförderung erhebt die Stiftung folgende Umtriebsentschädigung: Vorbezug: CHF 300 b)Die Entschädigung wird beim Vorsorgenehmer direkt vom Freizügigkeitskonto in Abzug gebracht. © UBS 2016. Alle Rechte vorbehalten. Dieses Reglement wurde vom Stiftungsrat per Zirkularbeschluss genehmigt und tritt per 1. Januar 2017 in Kraft. Es kann jederzeit vom Stiftungsrat geändert werden.
© Copyright 2024 ExpyDoc