Aufruf zum Ideenwettbewerb

Fachstelle Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung
Aufruf zum Ideenwettbewerb
„JUGEND STÄRKEN im Quartier“
(Projektlaufzeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2018)
Mit dem ersten ressortübergreifendem ESF-Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN im
Quartier“ (JUSTiQ) sollen auch in den nächsten zwei Jahren Angebote für benachteiligte
junge Menschen, im Alter von 12 bis einschließlich 26 Jahren, am Übergang Schule-Beruf
ausgebaut,
die
Jugendsozialarbeit
und
die
Zusammenarbeit
verschiedener
Sozialleistungsträger vor Ort gestärkt und einen Mehrwert für benachteiligte Quartiere
geschaffen werden. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)
und von zwei Bundesministerien gefördert, dem Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit (BMUB).
Die Landeshauptstadt Potsdam erhält eine Förderung für die Quartiere Schlaatz und SternDrewitz, denn die Unterstützung junger Menschen in den Quartieren beim Übergang von der
Schule in die Ausbildung oder in das Berufsleben ist ein wichtiges Anliegen.
Mit der Förderung werden in der Landeshauptstadt Potsdam folgende Bausteine begünstigt
und gefördert:
1. Case Management (intensive sozialpädagogische Einzelfallarbeit),
2. Niedrigschwellige Beratung / Clearingstelle (Erstberatung für die Jugendlichen),
3. Mikroprojekte.
Für den Baustein „Case Management“ sucht die Landeshauptstadt Potsdam für den
Maßnahmezeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2018 einen Träger der Jugendhilfe und
fordert diese auf, sich mit ihren Projektskizzen am Ideenwettbewerb zu beteiligen.
Das „Case Management“ soll in den Quartieren Schlaatz und Stern-Drewitz eine intensive
und langfristige sozialpädagogische Einzelfallarbeit und Begleitung von ca. 60 jungen
Menschen pro Jahr über bestimmte Lebens- und Entwicklungsabschnitte sowie über
einzelne Angebote sicherstellen. Gefördert wird hierfür pädagogisches Personal, pro
Quartier eine Stelle, inklusive einer Sachkostenpauschale für die im Projekt anfallenden
Sachkosten (Miete von Räumlichkeiten, Leasing von Geräten, Bürobedarf, etc.) für die Dauer
vom 01.01.2017 bis längstens zum 31.12.2018.
Die Träger der Jugendhilfe können bis zum 16.09.2016 um 12:00 Uhr ihre Projektskizze bei
der Landeshauptstadt Potsdam, Fachstelle Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung,
Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam per Post oder per E-Mail an Fachstelle-
Fachstelle Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung
[email protected] einreichen. Weitere Informationen, sowohl bezüglich der
Projektskizze
als
auch
der
Hinweise
zur
Erstellung
dieser,
finden
Sie
unter
www.potsdam.de/arbeitsmarktpolitik.
Bitte beachten Sie noch folgende Hinweise:
Bitte orientieren Sie sich an folgenden Zielgruppen für Ihre Projektskizze:
-
junge Menschen, die einen einjährigen Bildungsgang zum Erwerb beruflicher
Grundbildung und gleichgestellten Abschlüssen (Sek I) anstreben
-
junge Menschen in Ausbildung, die kurz vor dem Abbruch dieser stehen
-
junge
Menschen,
die
sich
weder
in
Ausbildung,
berufsvorbereitenden
Bildungsmaßnahmen oder in Arbeit befinden

-
junge Ausbildungs- und Maßnahmeabbrecher/-innen ohne Abschlussperspektive
-
junge neuzugewanderte Menschen
Zielstellung des Projektes:
Ziel des Projektes ist die Vorbereitung junger Menschen mit besonderem
individuellem Unterstützungsbedarf auf die (Wieder-)Aufnahme von schulischer und
beruflicher Bildung, berufsvorbereitenden Maßnahmen bzw. Arbeit. Anschließend
sollen 50 % der jungen Menschen einen Arbeitsplatz (abhängige oder selbständige
Beschäftigung) haben oder eine schulische/berufliche Bildung (dazu zählen auch
berufsvorbereitenden Maßnahmen) absolvieren. Außerdem soll durch Hilfsangebote
für die jungen Menschen ein Mehrwert für die benachteiligten Gebiete geschaffen
werden.

Dokumentation:
Die Dokumentation für jeden am Projekt teilnehmenden Jugendlichen erfolgt über die
elektronische Fallakte „WASKIQ“. Diese wird vom Zuwendungsgeber kostenfrei zur
Verfügung gestellt. Die elektronische Fallakte erfasst sogenannte Kern- und weitere
Indikatoren. Es ist Aufgabe des für die Projektdurchführung angestellten Personals,
diese Fallakte zu pflegen und die entsprechenden Indikatoren der Teilnehmenden zu
erheben.

Personalkosten:
Gefördert wird pro Quartier 1 Stelle für pädagogisches Personal mit einem
Stellenanteil von 0,75 bei einem Vollzeitäquivalent von 1720 Stunden und einer
maximalen Förderung von 37.500,00 EUR Arbeitgeberbrutto (Begleitung von 30
jungen Menschen pro Jahr).
Fachstelle Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung

förderfähige Kosten:
o
Grundentgelt (ohne Sonderzahlungen und Leistungszahlungen)
o
Vermögenswirksame Leistungen
o
Jährliche Sonderzahlung
o
Gesetzlich vorgeschriebene Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung
o
Anteile des Arbeitgebers an tarifvertraglich vereinbarte zusätzliche
Altersvorsorge
o
U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall)
o
U2 (Entgelt in der Mutterschaftszeit)
o
U3 (Insolvenzgeldumlage)
Zu jeder beantragten Personalstelle müssen eine entsprechende Qualifizierung (z. B.
Fachhochschulabschluss) und eine Tätigkeitsbeschreibung vorliegen, aus der die
Angemessenheit der Eingruppierung und der Umfang der Tätigkeit für das Projekt
(Prozentanteil/ Stundenaufschreibung) eindeutig beurteilt werden kann.

Restkostenpauschale:
Alle Restausgaben, wie z. B. Sachausgaben für die Anmietung von Räumlichkeiten
im Quartier, das Leasen von technischen Geräten, den Kauf von Bürobedarf, werden
durch die Pauschale abgegolten. Für die Abrechnung dieser Ausgaben sind keine
Belege vorzulegen.
Aus Gründen der Vorteilsgewährung sehen wir von einer Beantwortung inhaltlicher Fragen
bezüglich Ihrer Projektskizzen ab. Sofern Sie Fragen zur Ausschreibung und den
aufgeführten Kriterien haben, senden Sie uns diese bitte per Mail an
[email protected].