Umgang mit Gabelstaplern

Tipps
Umgang mit Gabelstaplern
Beim Einsatz von Gabelstaplern beachten
Unfälle im innerbetrieblichen Transport gehören zu den häufigsten
Schadensfällen für Mensch und Ausrüstung. Insbesondere Unfälle
mit Gabelstaplern führen häufig zu schweren Verletzungen. Sogar
­Unfälle mit tödlichem Ausgang sind zu beklagen. Bei Beachtung der
organisatorischen Anforderungen zur Unfallverhütung und voraus­
schauender Fahrweise können Unfälle vermieden werden.
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Ein Gabelstapler ist kein PKW und
trotzdem brauchen Sie eine spezielle „Fahr­erlaubnis“. Dies wird häufig
­vergessen, und deshalb heißt es dann in der
­Unfall­meldung „Dritte Person wurde angefahren, überfahren, gestreift oder getroffen“.
Deshalb dürfen Sie im Betrieb nur Gabel­
stapler fahren, wenn Sie eine entsprechende
Ausbildung („Staplerschein“) haben und
vom Betrieb schriftlich beauftragt sind.
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Auch Fußgänger benutzen manchmal Wege, die dem Staplerverkehr
dienen.
Immer mit dem plötzlichen Auftreten von
Fußgängern rechnen.
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Ohne Regeln läuft nichts. Entweder
gelten allgemeine oder innerbetriebliche Verkehrsregelungen.
• Immer auf Personen im Fahrbereich
­achten.
• Sind Verkehrswege festgelegt,
nur diese benutzen.
• Vorsicht an unübersichtlichen Stellen.
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Prüfen Sie zu Arbeitsbeginn am
Stapler:
Allgemein
• Schäden am Fahrzeug
• Antrieb
• Beleuchtung, Bremslicht
• Warneinrichtungen
Fahrwerk
• Reifen
• Betriebs- und Feststellbremse
• Lenkung
• Griffigkeit der Pedale
Hubeinrichtung
• Führung des Lastaufnahmemittels
• Gabelzinken
• Hydrauliksystem
• Ketten
sowie ggf. zusätzliche Einrichtungen wie
­Fahrerschutzdach oder Lastschutzgitter
­(Befestigung)
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Auch im innerbetrieblichen Verkehr
kann es ­Park­probleme geben, wenn
wichtige Dinge nicht beachtet werden.
• Stapler nicht dort parken, wo er wichtige
Zugänge ­blockiert.
• Hubgabel absenken.
• Mit Feststellbremse oder Vorlegeklötze
gegen ­Wegrollen ­sichern.
• Schlüssel aus Schalt- oder Anlass­
schloss abziehen.
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Auch im Betrieb besteht an Tankstellen oder Batterie­ladestationen
Brand- und Explo­sionsgefahr.
• Rauchverbot beachten.
• Sonstige Zündquellen vermeiden.
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Die Standsicherheit des Gabelstaplers
ist ein wichtiges Sicherheitskriterium.
Das gilt besonders für den Fahrbetrieb.
• Lastaufnahmemittel immer in niedrigster
Stellung ­führen.
• Last an Steigungen und Gefällstrecken
bergseitig führen.
• In Kurven, an Steigungen und Gefäll­
strecken oder ­unübersichtlichen Stellen
langsam fahren.
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Verbrennungsmotoren erzeugen
Gefahrstoffe.
Sie dürfen einen Gabelstapler mit Ver­
brennungsmotor in Räumen nur fahren,
wenn dies erlaubt ist.
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Einige Gefahrstellen auf der Fahrstrecke sind Ihnen bekannt, manche
tauchen ganz plötzlich auf.
• Stets in Fahrtrichtung schauen.
• Ist die Sicht durch die Last beeinträchtigt,
rückwärts fahren.
• Besondere Vorsicht beim Befahren von
Rampen.
• Kopf und Gliedmaßen innerhalb der
­Fahrerschutzbügel halten.
• Auf Fahrbahneinengungen achten.
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Von oben kommt nicht alles
Gute. Dies gilt besonders
beim Stapeln.
• Tragen Sie einen Schutzhelm und
Schutz­­schuhe.
• Fragen Sie Ihren Vorgesetzten nach
­einem Lastschutzgitter und Schutzgitter
über dem Fahrersitz, wenn diese Teile
an Ihrem Gabelstapler fehlen.
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Die Standsicherheit des
­Gabelstaplers ist ein ­wichtiges
Sicherheitskriterium.
Maximale Tragfähigkeit des Staplers und
­zulässigen Schwerpunktabstand der Last
beachten. Last nie mit nur einer Gabelzinke
anheben.
1800 kg
1500 kg
1200 kg
4200 mm
1000 kg
5000 mm
5400 mm
800 kg
5700 mm
700 kg
6000 mm
600 kg
6300 mm
500 kg
6600 mm
400 kg
500 mm
600 mm
700 mm
800 mm
900 mm 1000 mm
Tragfähigkeitsdiagramm
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Aufnehmen, Bewegen und
Absetzen der Last – für Sie ein
Routinevorgang.
Immer auf Personen im Arbeitsbereich ach­
ten. Nach Lastaufnahme Hubmast nach hin­
ten neigen und Gabel bzw. Last auf ca. 15 cm
Bodenfreiheit absenken. Beladen nur mit
nach hinten geneigtem Hubmast fahren.
Erst am Abstellplatz Hubmast senkrecht
­stellen, Last absetzen und Gabel auf
­Boden­freiheit bringen.
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Auf dem Stapler hoch hinaus?
Ja, auch das geht. ­Natürlich nur
mit Sicherheit.
Eine Arbeitsbühne auf der Hubgabel sicher
­befestigen, die mit Geländer, Knie- und Fuß­
leiste ­ausgerüstet ist.
tapler
Gabels ns
te
­mindes rlich
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j h
­einmal ssen!
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prüfen
14
Auch der Gabelstapler ist mindestens einmal jährlich durch
einen Sachkundigen zu prüfen. Prüfbuch
und Prüfnachweis am Stapler geben darüber
Auskunft.
Schauen Sie nach. Melden Sie den Gabel­
stapler gege­benenfalls zur Prüfung an.
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Alle Gabelstapler müssen
mit einem Rück­haltesystem
­(geschlossene Kabine, B
­ ügeltüren oder Gurt)
ausgerüstet sein.
Bringen Sie vor Antritt der Fahrt das Rück­
haltesystem in Schutzstellung.
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Umgang mit
­Gabel­staplern
Tipps für Ihre Sicherheit
1.
Sind alle Gabelstaplerfahrer im Betrieb
­entsprechend dem berufsgenossenschaft­
lichen Grundsatz DGUV Grundsatz 308-001
ausgebildet?
2.Haben die Fahrer eine betriebliche Aus­
bildung mit einem geräte- und einem
­ver­haltensbezogenen Teil erhalten?
3.Sind die Verkehrswege im Betrieb gekenn­
zeichnet?
4.Gibt es klare Verkehrsregeln?
5.Sind die Fahrer vom Betrieb schriftlich zum
Führen von Gabelstaplern beauftragt?
6.Wird die Beauftragung zurückgezogen, wenn
Beschäftigte über einen Zeitraum von einem
Jahr keine ausreichende Fahrpraxis haben?
7.
Führen die Fahrer täglich gewissenhafte
­Kontrollen an den Geräten durch und melden
sie Schäden sofort?
8.Ist sichergestellt, dass die Fahrer die Rück­
halteeinrichtungen bestimmungsgemäß
­verwenden?
9.Werden beim Transport von Ladung mit
­hohem oder außermittigem Schwerpunkt
­zusätzliche Maßnahmen zur Ladungssiche­
rung ergriffen?
10.Werden kritische Situationen und Beinahe­
unfälle ausgewertet und Maßnahmen
getroffen?
Umgang mit
­Gabel­staplern
11.Ist in der Gefährdungsbeurteilung die gegen­
seitige Gefährdung von Gabelstaplern, Mit­
gänger-Flurförderzeugen und Fußgängern
berücksichtigt?
12.Sind Regale, die mit Gabelstaplern beschickt
werden, für das Ein- und Auslagern mit diesen
Geräten ausgelegt?
13.Ist eine entsprechend ausgerüstete und
­geprüfte Arbeitsbühne vorhanden, wenn
mit dem Gabelstapler Personen angehoben
­werden sollen?
14. Ist beim Einsatz von Arbeitsbühnen eine
­einwandfreie Verständigung zwischen dem
Fahrer und den Personen auf der Bühne
­möglich?
15. B
leibt der Fahrer während der gesamten
Dauer der Arbeit mit besetzter Arbeitsbühne
auf seinem Gerät?
16. Führt der Fahrer mit hoch gehobener Arbeits­
bühne lediglich Positionierbewegungen aus?
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