- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

GESCHÄFTSBERICHT 2016
Verantwortung übernehmen.
Chancen schaffen.
BDA | DIE ARBEITGEBER
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
ist die sozialpolitische Spitzenorganisation der ­gesamten deutschen
gewerblichen Wirtschaft. Sie vertritt die Interessen kleiner, mittel­
­
ständischer und großer Unternehmen aus allen Branchen in allen
­Fragen der Sozial- und Tarifpolitik, des Arbeitsrechts, der Arbeitsmarkt­
politik sowie der Bildung. Die BDA setzt sich auf nationaler, europäi­
scher und internationaler Ebene für die Interessen von 1 Mio. Betriebe
ein, die 20 Mio. Arbeitnehmer beschäftigen und die der BDA durch frei­
willige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden sind. Die
­Arbeitgeberverbände sind in den der BDA unmittelbar angeschlossenen
49 bundesweiten Branchen­organisationen und 14 Landesvereinigungen
organisiert.
Vorwort von Steffen Kampeter
Hauptgeschäftsführer der BDA
6
84
ARBEITS- UND TARIFRECHT
SOZIALE SICHERUNG
26
102
LOHN- UND TARIFPOLITIK
EUROPA UND
INTERNATIONALES
46
118
BESCHÄFTIGUNG
WIRTSCHAFT UND FINANZEN
66
BILDUNG
134
DIE BDA
ARBEITS- UND TARIFRECHT
Arbeitsbeziehungen stärken –
nicht überregulieren.
Dafür setzen wir uns ein.
8
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
2. Dezember 2016
„Wir müssen unser #Arbeitszeitgesetz
an #Digitalisierung anpassen“ –
BDA-Präs. Kramer heute @rponline
Chancen von Arbeiten 4.0
unterstützen
Arbeitszeitrecht mutig
reformieren
Die Digitalisierung von Wirtschaft und
Arbeit stellt Unternehmen und ihre Beschäftigten vor Herausforderungen, sie
bietet vor allem aber große Chancen.
Unternehmen haben über das Internet
weltweit Marktzugänge, können durch
neue Produktionsverfahren effizienter
wirtschaften und noch individueller auf
Kundenwünsche reagieren. Durch flexibles und zeitversetztes Arbeiten kann
die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie weiter verbessert werden. Körperliche Einschränkungen können stärker
als zuvor, beispielsweise unter Einsatz
elektronischer Assistenzsysteme, kompensiert werden.
Es ist zwar zu begrüßen, dass im Weißbuch „Arbeiten 4.0“ angekündigt wird,
Unternehmen und Beschäftigten durch
die Einrichtung von Experimentierräumen Abweichungsmöglichkeiten zu
den starren Regelungen des geltenden
Arbeitszeitrechts zu eröffnen. Das darf
allerdings nicht mit den ebenfalls angekündigten neuen bürokratischen Erwägungen zu sog. Wahlarbeitszeitregelungen verbunden werden. Schritte hin zur
Flexibilisierung dürfen nicht im gleichen
Atemzug mit zusätzlicher Bürokratie
und einseitigen Belastungen für die
Unternehmen verknüpft werden. Insbesondere ein gesetzlicher Anspruch auf
Auswahl, Dauer und Lage der Arbeitszeit
und des Arbeitsorts würde die Chancen
der Digitalisierung erheblich vermindern. Schon heute nehmen die Arbeitgeber überall, wo dies betrieblich möglich
ist, in erheblichem Umfang Rücksicht
auf familiäre und persönliche Belange
des Arbeitnehmers. Gesetzliche Regelungen können demgegenüber gerade
kleine und mittlere Unternehmen zusätzlich belasten und in ihrer Personalplanung überfordern. Daher lehnt die
BDA neue gesetzliche Regelungen unter
dem Begriff „Wahlarbeitszeit“ ab.
Um die positive Wirkung der Arbeitswelt 4.0 zu heben, braucht es eine
Rechtsordnung, die Chancen eröffnet.
Das geltende Arbeitsrecht eröffnet diese
Chancen nicht. Die BDA hat sich daher
schon frühzeitig in den von verschiedenen Ministerien eingeleiteten und auf
unterschiedlichen Ebenen stattfindenden Diskussionsprozess zur Gestaltung
der Digitalisierung eingebracht. Zum
Grünbuch von Bundesarbeitsministerin
Andrea Nahles hat die BDA umfangreich Stellung bezogen und wird sich in
den Prozess, der am 29. November 2016
durch die Vorstellung des Weißbuchs
„Arbeiten 4.0“ weitergeführt wurde,
nachdrücklich einbringen. Leider setzt
das Weißbuch falsche Schwerpunkte
und benennt in erster Linie Handlungsoptionen im Arbeitsrecht und insbesondere im Arbeitszeitrecht, die in die falsche Richtung weisen.
Notwendig sind vielmehr Reformschritte im Arbeitszeitrecht. Hierzu
hat die BDA schon zu Beginn der Legislaturperiode konkrete Vorschläge
entwickelt, um das Arbeitszeitrecht
an die Anforderungen der digitalen
Arbeitswelt anzupassen. Insbesondere die gesetzlichen Regelungen zur
BDA-ENGAGEMENT IM RAHMEN DER INITIATIVEN DER BUNDESREGIERUNG
ZU ARBEITEN 4.0
ƒƒ Grünbuch „Arbeiten 4.0“: Stellungnahme gegenüber dem Bundesarbeitsministerium
ƒƒ Arbeitszeitdialog: Diskussion von Vertretern der Sozialpartner, der Wirtschaft und der organisierten Zivilgesellschaft zu Flexibilitätskompromissen bei der Arbeitszeit, von der Humboldt-Viadrina Governance Platform unter
Leitung von Gesine Schwan moderiert
ƒƒ IT-Gipfel-Plattform „Digitale Arbeitswelt“: Mitgliedschaft in der Fokusgruppe „Orts- und zeitflexibles Arbeiten“
ƒƒ Bündnis „Zukunft der Industrie“: Mitgliedschaft in der Arbeitsgruppe „Zukunft der Arbeit in Industrie und industrienahen Dienstleistungen“
Arbeits- und Tarifrecht
Unternehmen und Beschäftigte erhalten mit dem digitalen Wandel neue Freiheiten und Chancen. Wir müssen die
gesetzlichen und tariflichen Regelungen bei der Arbeitszeit so
weiterentwickeln, dass sie den Anforderungen der Unternehmen und den gewandelten Bedürfnissen der Beschäftigten
besser gerecht werden, als das heute der Fall ist.
Ingo Kramer | Präsident der BDA, Geschäftsführer J. Heinr. Kramer Holding GmbH
Höchstarbeitszeit, zur Ruhezeit und
zu den Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers bedürfen der Anpassung.
Niemand stellt Höchstarbeitszeiten
oder Mindestruhezeiten in Frage. Die
Arbeitszeiten sollen einfach flexibler
verteilt werden können, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer dies wollen.
So sollte die gesetzliche Begrenzung
der Höchstarbeitszeit auf den Tag durch
einen Referenzrahmen in Gestalt des
Wochenverlaufs variabler gestaltet werden. Dies entspricht auch den Erwägungen der europäischen Arbeitszeitrichtlinie. Starre gesetzliche oder tarifliche
Vorgaben und Regelungen entsprechen
längst nicht mehr der betrieblichen und
persönlichen Lebenswirklichkeit und
werden dies künftig immer weniger tun.
Ruhezeiten sind für den Arbeitgeber
und die Beschäftigten unverzichtbar,
im Rahmen der durch die Arbeitszeitrichtlinie vorgesehenen Modifikationen
können sie jedoch angemessen um
wenige Stunden verkürzt werden. Die
gesetzlichen Ruhezeiten sollten durch
weitere gesetzliche Öffnungsklauseln
für Tarifverträge ergänzt werden. Ebenso sollte der in der Richtlinie vorhandene Handlungsspielraum für die bisher
sehr bürokratischen Aufzeichnungsregelungen weiter modifiziert werden.
Kein Arbeitnehmer wird dadurch überfordert, dass er selbst seine Arbeitszeit aufschreibt, die über die gesetzlich
vorgesehene grundsätzliche Höchstarbeitszeit hinausgeht. Ebenso bietet
es sich an, Arbeit auf Abruf dadurch zu
flexibilisieren, dass zumindest dann von
den starren Ankündigungsfristen abgewichen werden kann, wenn die Arbeit im
Homeoffice erfolgt.
Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z >
Arbeitszeitgesetz
29. November 2016
„Chancen größer als die Risiken“,
sagt Kramer zu #Digitalisierung
#Arbeitenviernull – mit BM Nahles
bei Vorstellung #Weißbuch
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10
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Arbeitszeitflexibilität
erhalten und ausbauen
Mehr als ein Drittel
der Unternehmen
und
mehr als ein Viertel
der Beschäftigten
erwarten für die nächsten fünf
Jahre durch den digitalen Wandel
Erleichterungen für die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf.
(BMFSJ, 2016)
Die Tarifvertragsparteien und die Betriebspartner haben in vielen Unternehmen ein hohes Maß an Arbeitszeitflexibilität geschaffen. Gleitzeitregelungen
und Arbeitszeitkonten sind Ausdruck
dieser Flexibilität. In fast 55 % aller Betriebe finden sich entsprechende Regelungen. Diese dienen der Anpassungsfähigkeit der betroffenen Unternehmen.
Sie sind vor allem auch Ausweis der
Interessen der Arbeitnehmer, um z. B.
private Belange und betriebliche Notwendigkeiten in Einklang zu bringen.
Daher darf diese notwendige Flexibilität
keinesfalls eingeschränkt werden. Statt
gesetzlicher oder tarifvertraglicher
neuer Reglementierung brauchen die
Betriebe möglichst viele Instrumente,
um die Anforderungen ihrer Kunden
ebenso wie die Wünsche ihrer Arbeitnehmer nach Flexibilität zu erfüllen.
Während die Nutzung von Arbeitszeitkonten und Gleitzeitregelungen in
erster Linie kurzfristigen Freistellungen und dem Bedarf kurzfristiger Arbeitsleistungen dient, sind langfristige
Lösungen über Wertguthaben oder
Zeitwertkonten
(Lebensarbeitszeitkonten) zu gestalten. Die gesetzlichen
Vorgaben dazu im Sozialgesetzbuch
sind allerdings sehr eng, kompliziert
und enthalten einen hohen Umsetzungsaufwand für Betriebe, Unternehmen und Belegschaften. Die BDA hat
verschiedene Vorschläge unterbreitet,
die Lebensarbeitszeitkonten für die
betriebliche Nutzung attraktiver machen können. Keine Lösung wäre es
dahingegen, das arbeitsrechtliche Instrument eines Zeitwertkontos künftig
im Regelfall von öffentlichen Einrichtungen wie der DRV Bund verwalten zu
lassen.
Zeitwertkonten sind Ausdruck betrieblicher und individueller Gestaltungsoptionen, sie sind keine Sozialleistung, sondern werden aufgrund
von Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgebaut
und gestaltet. Daher ist der Vorschlag
aus dem Weißbuch „Arbeiten 4.0“, ein
Wertguthaben für jeden Arbeitnehmer
zu Beginn seines Arbeitslebens mit
einem Startguthaben auszustatten,
ungeeignet. Aus den Erwägungen des
Weißbuchs wird außerdem nicht hinreichend deutlich, wer ein solches Startguthaben zu finanzieren hätte. Selbst
wenn nur die vom Weißbuch erwogene
„Arbeitsversicherung“ hierfür zuständig wäre, würde dies einen schwerwiegenden Eingriff in die Vertrags- und
Gestaltungsautonomie der Tarifvertragsparteien, von Betriebsrat, Arbeitnehmer und Arbeitgeber darstellen.
Nähere Informationen unter
www.arbeitgeber.de > Publikationen >
kompakt > „Arbeitszeitkonten“
KERNFORDERUNGEN DER BDA AN EIN ARBEITSZEITRECHT 4.0
ƒƒ Ruhezeiten: zusätzliche Öffnungsklauseln in § 7 Arbeitszeitgesetz, um die Ruhezeit – unabhängig von der „Art der
Arbeit“ – von elf auf neun Stunden reduzieren zu können
ƒƒ Höchstarbeitszeit: Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Berechnung der Höchstarbeitszeit
ƒƒ Aufzeichnungspflichten: Möglichkeit für die Arbeitgeber, die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Arbeitszeit verbindlich zu delegieren
ƒƒ Abrufarbeit: Verkürzung der viertägigen Ankündigungsfrist in § 12 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz zumindest für diejenigen Fälle, in denen die Arbeit der Beschäftigten weitgehend flexibel, z. B. im Homeoffice, erbracht
wird
ƒƒ Sonn- und Feiertagsarbeit: Überprüfung der Hürden für Sonn- und Feiertagsarbeit, insbesondere bei telefonischen Beratungs- und Dienstleistungen in Callcentern
11
Arbeits- und Tarifrecht
Teilzeitmöglichkeiten
bereits heute vielfältig
Es bestehen zahlreiche Möglichkeiten
zur Änderung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Zum einen sieht das
Gesetz Ansprüche auf Reduzierung der
Arbeitszeit für einen befristeten Zeitraum vor, die den Interessen der Arbeitnehmer entgegenkommen. Das gilt
insbesondere für die Kindererziehung
oder die Pflege von Angehörigen: Im
Rahmen der Elternzeit haben sowohl
der Vater wie die Mutter das Recht, bis
zu drei Jahre der Arbeit fernzubleiben.
Pflege- oder Familienpflegezeiten ermöglichen bis zu einem halben Jahr
Auszeit oder eine Teilzeittätigkeit von
bis zu zwei Jahren. Im Anschluss an solche befristete Teilzeittätigkeiten kehren Arbeitnehmer schon heute wieder
zu ihrer vorherigen Arbeitszeit zurück.
Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer den allgemeinen Teilzeitanspruch
geltend machen oder aber eine Verlängerung seiner Arbeitszeit verlangen,
soweit ein entsprechender Arbeitsplatz
vorhanden ist. Die Unternehmen engagieren sich zudem vielfältig, um auf die
Bedürfnisse ihrer Beschäftigten individuell einzugehen. Großen wie kleinen
Betrieben ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Anliegen.
Betriebliche Regelungen gehen dabei
weit über die gesetzlichen Ansprüche
hinaus. Zahlreiche Branchen bieten
den Arbeitnehmern z. B. auf der Grundlage von Tarifverträgen befristete Teilzeittätigkeiten an.
Weitere gesetzliche Ansprüche auf
einseitige Veränderung der Arbeitszeit
stellen die betriebliche Praxis vor erhebliche Herausforderungen und gehen weit über europäische Vorgaben
hinaus. Jede Veränderung der individuellen Arbeitszeit bedeutet für den
Arbeitgeber großen Organisationsaufwand, sei es durch eine Neuordnung
der personellen Organisation oder die
Einstellung einer Vertretungskraft.
Kleine und mittlere Betriebe sind davon
in besonderem Maße belastet. Sie sind
regelmäßig nicht in der Lage, Personalausfälle durch eigene Arbeitskräfte
aufzufangen. Häufig müssen dann andere Mitarbeiter die ausfallende Arbeitszeit auffangen. Dies führt zu Unfrieden innerhalb der Belegschaften.
Die Einführung eines generellen Anspruchs, Teilzeitabreden zu befristen,
oder die einseitige Möglichkeit, seine
Arbeitszeit aufzustocken, entsprechen
daher nicht den Wünschen der Belegschaften in den Betrieben und gefährden reibungslose Betriebsabläufe.
Nähere Informationen unter
www.arbeitgeber.de > Publikationen >
argumente > „Teilzeit weiterhin ­flexibel
handhaben“ und „Flexi­ble Beschäftigungsformen schaffen Arbeit“ sowie >
Themen A–Z > Teilzeitarbeit
TEILZEIT: ÜBERWIEGEND VON FRAUEN GEWÜNSCHT
Teilzeitbeschäftigte Frauen geben folgenden Hauptgrund für ihre
Teilzeitbeschäftigung an, in %
gesundheitliche Gründe
in Aus- oder Fortbildung
konnte keine
Vollzeitstelle finden
andere familiäre oder
persönliche Verpflichtungen
Betreuung von Kindern oder
Pflege von Angehörigen
andere Gründe
Quelle: Eurostat, 2016
3
7
12
19
29
31
12
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Datenschutzrecht grund­
legend modernisieren
Moderne Werkzeugmaschinen liefern schon heute Datenvolumen, die
in den 80er und 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts – in dessen
Schlussphase das Internet z. B. noch
in den Kinderschuhen steckte – nicht
vorstellbar gewesen sind. Wir brauchen
daher ein neues Verständnis von Datenschutz und damit auch vom Datenschutz
im Beschäftigungsverhältnis. Die im
Beschäftigungsverhältnis
erhobenen
Daten dienen in erster Linie nicht der
Überprüfung des Verhaltens des Arbeitnehmers. Ziel ist vielmehr die Leitung,
Lenkung, Sicherheit und Optimierung
von Prozessabläufen. Das ist in der Industrie 4.0 unter ganz anderen Bedingungen möglich und notwendig, als dies
noch in der stark durch die Einführung
von elektronisch gesteuerten Maschinen in der Phase der Industrie 3.0 möglich gewesen ist. Mit dieser Entwicklung
muss der Datenschutz Schritt halten.
Mit dem Thema „Datenschutz“ ist ein
sensibles Thema der Persönlichkeitssphäre auch im Arbeitsverhältnis betroffen. Der deutsche Datenschutz
garantiert das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das daraus abgeleitete
Recht auf informationelle Selbstbestimmung in umfassender und weitreichender Weise. Das Verständnis dessen, was
Persönlichkeitsrechte ausmacht und
was die Weite des informationellen
Selbstbestimmungsrechts betrifft, ist
dabei noch im Wesentlichen durch das
20. Jahrhundert geprägt. Ein Phänomen, wie es auch im Weißbuch „Arbeiten 4.0“ unter dem Begriff „Big Data“
aufgeworfen wird, gab es in dieser Weise nicht oder kaum.
BEWÄHRTES INSTRUMENT:
BETRIEBSVEREINBARUNGEN ZUM DATENSCHUTZ
Themen von Betriebsvereinbarungen, Angaben in %
63,7
Datenschutz
Arbeitszeitkonten
27,6
63,5
21,7
53,0
Urlaubsregelungen
Mehrarbeit
30,2
48,5
23,8
abgeschlossene Betriebsvereinbarung
Quelle: WSI, 2016
Abschluss seit 2014
Arbeits- und Tarifrecht
Das gilt für das Betriebsverfassungsrecht und damit die betriebliche
Mitwirkung ebenso wie für das in erster Linie öffentlich-rechtlich basierte
Datenschutzrecht in Deutschland. Die
Einordnung z. B. des Arbeitgebers als
Telekommunikationsanbieter oder eine
Gleichstellung mit sonstigen Datenverarbeitungsstellen im Rahmen des allgemeinen Datenschutzes passen weitgehend nicht mehr in die Landschaft. Der
Beschäftigtendatenschutz in Deutschland bedarf einer grundlegenden Reform, die weiter gehend als bisher die
Optimierung und Steuerung von Prozessabläufen ermöglicht.
Nähere Informationen unter
www.arbeitgeber.de > Publikationen >
kompakt > „Arbeitnehmerdatenschutz“
Betriebsverfassung nicht
bürokratisieren
Die vertrauensvolle Zusammenarbeit
von Arbeitgeber, Betriebsrat und Belegschaften steht aufgrund der Digitalisierung nicht zur Disposition. Es ist
jedoch nicht nachvollziehbar, warum
das Weißbuch „Arbeiten 4.0“ unter
dem Deckmantel der Digitalisierung
Vorschläge zur Verschärfung der Regelung der betrieblichen Mitbestimmung
und der Unternehmensmitbestimmung
unterbreitet. Die Ausweitung des vereinfachten Wahlverfahrens zur Wahl
von Betriebsräten, weitere pauschale
13
Rechte des Betriebsrats auf Hinzuziehung von Sachverständigen und
die Ausweitung der Mitbestimmungsrechte bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen
werden nicht dazu beitragen, die Herausforderungen der Digitalisierung zu
erleichtern. Gerade zwischen der Digitalisierung und der Unternehmensmitbestimmung ist kein unmittelbarer
Zusammenhang erkennbar.
Um die Herausforderungen der­
­igitalisierung und die damit verD
bundenen vielfältigen Veränderungsprozesse zu meistern, sollte die Betriebsverfassung vielmehr zusätzliche
Möglichkeiten für Vereinbarungslösungen anbieten. Die Betriebsverfassung
gibt zwar bereits heute Möglichkeiten
zu Vereinbarungslösungen. Die Digitalisierung verstärkt aber neue Formen
der Gestaltung und Strukturierung von
Arbeitsbeziehungen. Das Arbeiten in
sog. Matrixstrukturen wird künftig weiter zunehmen. Die an den Anforderungen der Durchführung von Projekten
orientierte Arbeit in solchen Strukturen macht neue Lösungsansätze für
betriebsverfassungsrechtliche Strukturen notwendig. Das gilt beispielsweise dann, wenn zentrale Funktionen
bei einem oder mehreren Konzernunternehmen gebündelt werden. Unternehmensübergreifende Gliederungen
erfolgen nach Funktions- und Produktionsbereichen. Die betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung muss in diesen
Fällen vereinfacht und vereinbarungsoffen – z. B. zugunsten entsprechender
Rahmenregelungen – gestaltet werden.
Das Weißbuch „Arbeiten 4.0“ betont zu Recht die Bedeutung der Tarifpartner für die Gestaltung der Arbeitswelt der
Zukunft. Für die geplanten Experimentierfelder müssen daher jetzt schnell die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, insbesondere die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes müssen für die Tarifpartner mit Öffnungen versehen
werden.
Margret Suckale | Vizepräsidentin der BDA, Vorsitzende BDA-Ausschuss für
­A rbeitsrecht, Präsidentin BAVC, Vorstandsmitglied BASF SE
26. September 2016
#Mitbestimmung gehört zur
Sozialen Marktwirtschaft –
Arbeitgeberpräsident Kramer und
@dgb_news-Vorsitzender Hoffmann
heute @handelsblatt
14
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Die von der Digitalisierung angestoßenen Änderungen in Produktionsund Kommunikationsabläufen können
ebenfalls Änderungen der bisher bestehenden betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen notwendig machen.
Es kann sich anbieten, Betriebe, die
heute noch als eigenständige Einheiten geführt werden, künftig zu einem
Betrieb zusammenzufassen, um so
Abstimmungsprozesse und Entscheidungen zu vereinfachen. Hierzu sollten
die Gestaltungsmöglichkeiten von Betriebsrat und Arbeitgeber erhöht werden, um Entscheidungen unmittelbar
in den Betrieben herbeiführen zu können. Dadurch kann die Attraktivität der
Betriebsverfassung deutlich gestärkt
werden.
Neue Kommunikations- und Produktionsabläufe werden eine höhere
Geschwindigkeit der Entscheidungsfindungs- und Umsetzungsprozesse in
Unternehmen und Betrieben zur Folge
haben. Diesen Anforderungen kann sich
die Mitbestimmung nicht verschließen.
Verzögerungspotenziale müssen abgebaut, bestehende Regelungen auf ihre
Zukunftsfähigkeit hin überprüft werden. So kann z. B. die Einführung eines
neuen IT-Systems der Mitbestimmung
des Betriebsrats unterliegen. Das darf
aber nicht dazu führen, dass jedes
Software-Update ebenfalls nur mit Zustimmung des Betriebsrats eingespielt
werden darf.
Dienst- und Werkverträge
sind Garanten für wirtschaft­
lichen Erfolg
Am 25. November 2016 hat der Deutsche Bundesrat das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und zur Definition des
Arbeitsvertrags gebilligt; während des
Gesetzgebungsverfahrens ist es der
BDA gelungen, für Arbeitsmarkt und
Wirtschaft falsche Weichenstellungen
nachhaltig zu korrigieren.
Aufgabenteilung und Spezialisierung sind zentrale Merkmale erfolgreicher Volkswirtschaften. Aufgabenteilung und Spezialisierung stärken
Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit
sowie die Produktion hochwertiger
Güter und die Erbringung moderner
Dienstleistungen. Der Abschluss von
Werk- und Dienstverträgen ist dafür
unerlässliche Voraussetzung. Das
gilt nicht erst seit dem Beginn des
digitalen Wandels. Werk- und Dienstverträge sind eine effektive und faire
Vertragsform, ohne die ein starker
Wirtschafts- und vor allem Industriestandort Deutschland nicht denkbar
ist. Werk- und Dienstverträge werden
in einer globalisierten und zunehmend
digitalisierten Wirtschafts- und Arbeitswelt noch wichtiger werden.
Wie bei jedem Vertrag gilt, dass
missbräuchliche
Vertragsgestaltungen von Gerichten überprüft und mit
Sanktionen belegt werden können. Arbeitnehmer, die bei der Erbringung von
Werk- und Dienstleistungen eingesetzt
werden, sind umfassend durch das gesamte Arbeitsrecht geschützt. Neue
Regelungen zur Gestaltung von Werkund Dienstverträgen sind daher nicht
nur überflüssig, sie sind gefährlich.
Sie diskreditieren eine Vertragsform,
die seit über 100 Jahren im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist,
und können neue Rechtsunsicherheit
schaffen, ohne dass dies mit einem
Gewinn für Arbeitnehmer oder die Vertragspartner von Werk- und Dienstverträgen verbunden wäre.
Die Rechtsprechung der Zivilgerichte und insbesondere auch der Arbeitsgerichte hat schon seit Jahrzehnten ein klares Abgrenzungskriterium
zwischen selbstständiger Tätigkeit und
Arbeits- und Tarifrecht
Die vorgesehene Definition des Arbeitsvertrags im BGB
entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
Aufgabenteilung und Spezialisierung werden nicht eingeschränkt. Damit ist zu Recht keine materielle Rechtsänderung
verbunden. Das ist wichtig, weil Werk- und Dienst­verträge in
Zukunft noch wichtiger werden. Sie sind gerade vor dem Hintergrund der wachsenden Herausforderungen der Globalisierung unverzichtbar.
Alfred Gaffal | Vizepräsident der BDA, Präsident Vereinigung der Bayerischen
Wirtschaft, Aufsichtsratsvorsitzender Wolf GmbH
der Erbringung von Arbeitsleistungen
als Arbeitnehmer entwickelt. Diese
besteht in der persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers von seinem
Arbeitgeber. Diese persönliche Abhängigkeit kennzeichnet den Arbeitsvertrag. Die Regierungsparteien hatten sich im Koalitionsvertrag darauf
geeinigt, die geltenden Abgrenzungskriterien gesetzlich festzuschreiben.
Das wird durch die jetzt gefundene
Definition, die sich weitgehend an die
Rechtsprechung der höchsten deutschen Gerichte anlehnt, nicht in Frage
gestellt.
Der BDA ist es in intensiven Gesprächen gelungen, eine Neudefinition des Arbeitsverhältnisses – wie sie
insbesondere in einem ersten Arbeitsentwurf des Bundesarbeitsministeriums vorgesehen war – abzuwenden.
Eine solche Neudefinition und damit
die Neustrukturierung des Verhältnisses von selbstständiger zu abhängiger
Beschäftigung hätte die Vertragsautonomie beschränkt und die Erbringung
moderner Dienst- und Werkleistungen,
z. B. im IT-Bereich, zunichte gemacht.
Der vorgesehene Kriterienkatalog für
ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis widersprach fundamental den
Grundsätzen der geltenden Regeln zur
Abgrenzung von Selbstständigkeit und
Arbeitsverhältnis. Moderne Dienstleistungen zu erbringen und industrielle
Produktion in Deutschland zu halten, wäre dadurch massiv erschwert
und eingeschränkt worden. Diese
Gefahr ist durch die erstmalig – der
Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entsprechende – Definition des
Arbeitsvertrags abgewendet worden.
Nähere Informationen unter  
www.arbeitgeber.de > Themen A–Z >
Werkverträge sowie > Publikationen >
kompakt > „Werkverträge“
Tarifliche Gestaltungsmöglichkeiten in der Zeitarbeit
erhalten
Flexible Beschäftigung ist für Unternehmen ein immer wichtiger werdendes Instrument, um auf schwankende
Nachfragen durch Kunden und Geschäftspartner reagieren zu können.
Flexible Beschäftigung bietet damit
auch einen Puffer bei unvorhersehbaren Entwicklungen der Gütermärkte.
Flexible Beschäftigung leistet aber
vor allem einen bedeutenden Beitrag,
Menschen den Zugang zu Arbeit zu
ermöglichen. Das gilt für Teilzeitarbeit
und ganz besonders für befristete Arbeitsverhältnisse und Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung). Gerade Befristungen und Zeitarbeit schaffen den
Eintritt in Arbeit insbesondere für Menschen, die noch nie gearbeitet haben,
und Langzeitarbeitslose. Über 70 %
der in befristeten Arbeitsverhältnissen
beschäftigten Arbeitnehmer erhalten nach Ablauf ihrer Befristung eine
15
16
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
93 %
der Zeitarbeitnehmer sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt – so
viele wie in keiner anderen Branche.
(BA, 2016)
Anschlussbeschäftigung. Fast 70 
%
aller in einem Zeitarbeitsverhältnis
stehenden Arbeitskräfte waren zuvor
beschäftigungslos, 20 % haben sogar
noch nie gearbeitet oder waren langzeitarbeitslos. Diese Beschäftigungsmotoren dürfen nicht zum Stottern gebracht werden. Nicht einmal 12 % aller
sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer nutzen befristete
Arbeitsverhältnisse und Zeitarbeit, für
diese Arbeitnehmer sind beide Instrumente aber unverzichtbar.
Das gilt ganz besonders für die
erreichte Sicherung tarifautonomer
Regelungen. Auch künftig können die
Tarifvertragsparteien für ihren Bereich
Regelungen zum Gleichbehandlungsgrundsatz treffen. Es bleibt dabei, dass
grundsätzlich ohne Beschränkung vom
allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz („equal treatment“) abgewichen
werden kann. Zwar wird daneben der
auf das Entgelt bezogene Gleichbehandlungsgrundsatz („equal pay“)
gesetzlich durch die Verpflichtung
beschränkt, dass grundsätzlich nach
dem neunten Monat einer Überlassung
„equal pay“ gewährleistet sein muss.
Dies können die Tarifvertragsparteien der Zeitarbeit durch Branchenzuschlagstarifverträge auch künftig so
gestalten, dass es einen für die Zeitarbeitsbranche spezifischen Grundsatz
der gleichen Vergütung geben wird. In
den Branchen, in denen die Tarifvertragsparteien das über den neunten
Monat hinaus vereinbaren, bleiben tarifautonome Lösungen zum Grundsatz
der gleichen Vergütung möglich. Um
mehr Transparenz herzustellen, hätte
gesetzlich klargestellt werden sollen,
dass „equal pay“ das monatliche Bruttostundenentgelt inklusive ggf. vereinbarter tariflicher Zulagen und Zuschläge umfasst. Dies entspricht dem
Verständnis der Tarifvertragsparteien
in der Zeitarbeit.
Ebenso kann die neu eingeführte
Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten künftig tarifvertraglich gestaltet
werden. Die Einsatzbranchen können
vereinbaren, dass ein Einsatz auch über
den 18. Monat hinaus in den Betrieben
möglich bleiben soll. Das ist gerade für
qualifizierte Zeitarbeitskräfte eine notwendige Ergänzung des Gesetzes, um
diese nicht aus der ihnen gewohnten
ZEITARBEIT BIETET CHANCEN
Begonnene Zeitarbeitsverhältnisse nach dem vorangegangenen Beschäftigungsstatus, 2. Halbjahr 2015, Anteile in %
100
begonnene Beschäftigungsverhältnisse (691.000)
unmittelbar vorher beschäftigt
32
68
unmittelbar vorher nicht beschäftigt
mehr als 1 Jahr
22
1 Monat bis unter 1 Jahr
0 bis unter 1 Monat
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 2016
28
18
Arbeits- und Tarifrecht
Arbeitsumgebung herausreißen zu
müssen. Gerade für Branchen, in denen solche Tarifverträge nicht zustande
kommen, sollte der Gesetzgeber eine
Abschlusskompetenz für Tarifverträge
der Zeitarbeitsbranche einführen. Sowohl die Einsatzbranchen als auch die
Zeitarbeitsbranche haben ein hohes
Interesse daran, Arbeitnehmern auch
längerfristige Einsätze in den Kundenbetrieben zu ermöglichen.
Auch künftig bleibt die Überlassungshöchstdauer – gleichgültig ob
tariflich oder gesetzlich – auf den Arbeitnehmer bezogen. Daran darf nicht
gerüttelt werden. Arbeitsplätze und die
Ausübung spezifischer Tätigkeiten sind
keine statischen Größen in den Unternehmen. Der vom Bundesarbeitsministerium formulierte Schutzgedanke
hinter einer Überlassungshöchstdauer
lässt es allenfalls zu, eine solche bezogen auf den Einsatz des jeweiligen Arbeitnehmers zu definieren.
Entschärft werden konnte die Berücksichtigung von Zeitarbeitskräften
bei den Schwellenwerten der betrieblichen und der Mitbestimmung auf Unternehmensebene sowie beim Einsatz
von Zeitarbeitnehmern im Fall eines
ANZAHL ZEITARBEITNEHMER AUF NIEDRIGEM NIVEAU
Beschäftigungsformen, 31. Dezember 2015
Beschäftigte insgesamt
Zeitarbeitnehmer
36,15 Mio.
951.000
Beschäftigte insgesamt, in %
Zeitarbeitnehmer, in %
15
14
7
23
86
63
93
78
Vollzeit
Teilzeit
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
ausschließlich geringfügig Beschäftigte
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 2016
17
18
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Arbeitskampfs. Zeitarbeitnehmer sind
keine Arbeitnehmer des Einsatzbetriebs
und des Einsatzunternehmens. Sie haben alle Rechte betrieblicher Mitwirkung in den Betrieben, mit denen sie einen Arbeitsvertrag geschlossen haben.
Eine Berücksichtigung in Betrieben, in
denen sie eingesetzt werden, ist daher
systemfremd. Sie führt allein zu einer
Vergrößerung von Aufsichtsräten und
Betriebsratsgremien, die sachlich nicht
geboten ist. Auch wenn der Gesetzentwurf mittlerweile wichtige Klarstellungen enthält, bleiben die Beschränkungen
des Arbeitgebers in einem Arbeitskampf
fragwürdig. Schon heute hat ein für den
Einsatz in einem Arbeitskampf vorgesehener Arbeitnehmer das Recht, seine
Arbeit zurückzuhalten. Dieses Zurückbehaltungsrecht wird auch künftig für
die Zeitarbeit gelten. Ein darüber hinausgehendes Einsatzverbot ist aus
Gründen des Schutzes des Arbeitnehmers nicht zu rechtfertigen und stellt vor
allem eine massive Beschränkung der
Arbeitskampfmittelfreiheit der Arbeitgeberseite in der Auseinandersetzung mit
einer Gewerkschaft dar.
Nähere Informationen unter  
www.arbeitgeber.de > kompakt > Zeitarbeit und > Werkverträge sowie
> Publikationen > argumente > „Flexible
Beschäftigungsformen schaffen“
GESAMTBESCHÄFTIGUNG WÄCHST SCHNELLER ALS BESCHÄFTIGUNG IN ZEITARBEIT
Januar 2004 bis April 2016 (vorläufig hochgerechnete Werte ab Januar 2016)
Mio.
Mio.
32
1,6
31
1,4
30
1,2
29
1,0
28
0,8
27
0,6
26
25
0,4
24
0,2
23
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung insgesamt
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Zeitarbeit
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
2011
2012
2013
2014
2015
2016
0
Arbeits- und Tarifrecht
Arbeitskampfrecht
angemessen regeln
Statt partieller einseitiger Regelungen
des Arbeitskampfrechts in arbeitsgesetzlichen Sondergesetzen wie zur
Zeitarbeit bedarf es einer grundsätzlichen gesetzgeberischen Auseinandersetzung mit dem Thema „Arbeitskampfrecht“. Das Arbeitskampfrecht
ist die letzte große ungeregelte Materie
des Arbeitsrechts. Der Gesetzgeber hat
sich einer sinnvollen Gestaltung dieses
Rechtsgebiets bisher entzogen und der
Rechtsprechung der Arbeitsgerichte,
insbesondere des Bundesarbeitsgerichts, die Gestaltung dieser Materie
überlassen.
Diese gesetzgeberische Zurückhaltung konnte so lange akzeptiert
werden, wie die Rechtsprechung angemessene Ergebnisse zur Beurteilung
von Arbeitskämpfen entwickelte. Die
wichtigste Aussage des Bundesarbeitsgerichts in den ersten 25 Jahren seiner
Rechtsprechung zum Arbeitskampf
war dabei vor allem das klare Bekenntnis, dass Arbeitskämpfe (Streik und
Aussperrung) volkswirtschaftlich und
gesellschaftspolitisch höchst gefährlich und höchst unerwünscht sind.
Diese klare auf eine Beschränkung überbordender Arbeitskämpfe
gerichtete Rechtsprechung ist seit
Mitte der 70er Jahre des vergangenen
Jahrhunderts immer weiter aufgelöst
worden. Der Arbeitskampf hat in der
Rechtsprechung des Gerichts vielfach
notwendige Strukturen, notwendige
Vorhersehbarkeit und Rechtsklarheit
verloren.
Während die Möglichkeiten, auf
Streiks zu reagieren, für Arbeitgeber z. B. durch die Beschränkung von
Aussperrungen immer weiter eingeschränkt wurden, postuliert die
Rechtsprechung eine Einschätzungsprärogative der Gewerkschaften bei
der Auswahl des Arbeitskampfmittels.
Anfangs noch auf spezifische Formen
des Streiks, wie z. B. Schwerpunktund Wellenstreiks, beschränkt, markieren Tarifsozialplanstreik und eine
weitgehende Anerkennung von Unterstützungsstreiks eine fortschreitende,
höchst einseitige Verschiebung der
Gleichgewichte zulasten von Arbeit
19
und Betrieben. Besonders bedenklich
ist das systemwidrige Zulassen einer
Mobilisierung durch sog. Flashmobs,
die sich faktisch nicht auf Arbeitnehmer beschränken lassen. Führen solche Blitzmobilisierungen dazu, nicht
in einem Arbeitsverhältnis stehende
beliebige Personen dazu zu motivieren,
Betriebe faktisch zu besetzen, sind sie
völlig indiskutabel und vom Grundsatz
der Koalitionsfreiheit und der Tarifautonomie nicht mehr gedeckt.
Die BDA wird auch in den kommenden Jahren dafür werben, dem Arbeitskampf wieder Maß und Mitte zu geben.
Ein Baustein können gesetzliche Regelungen zum Schlichtungsrecht sein.
Gerade die jüngsten Entwicklungen im
Luftverkehr belegen, dass alle Beteiligten in bestimmten Konstellationen
ein evidentes Interesse daran haben
können, vor der Eskalation durch eine
„Abkühlungsphase“ übermäßige Belastungen zu vermeiden.
Tarifeinheit sichert
Tarifautonomie
Das Bundesverfassungsgericht wird
am 24. und 25. Januar 2017 über die
Verfassungsmäßigkeit der Tarifeinheit
mündlich verhandeln. Die Tarifeinheit
ist ein unverzichtbares Element unserer Tarifordnung. Sie entzieht keiner
Gewerkschaft ihre Tariffähigkeit. Das
Tarifeinheitsgesetz ist vielmehr darauf
angelegt, durch vorherige Absprache
der Tarifakteure ein in sich konzises,
Streitigkeiten vermeidendes sowie
den Betriebsfrieden herstellendes und
ordnendes System von Tarifverträgen
zu gewährleisten. Die Schaffung eines
solchen in sich widerspruchsfreien
Systems ist eine originäre Aufgabe der
Tarifautonomie, sie sichert den Koalitionsfrieden und damit Koalitionsfreiheit. Die Tarifeinheit ist damit integraler Bestandteil einer funktionierenden
Tarifordnung. Eine solche Regelung
ist Ausfluss des Grundrechts der Koalitionsfreiheit. Auch das Bundesverfassungsgericht erkennt an, dass die
Tarifautonomie – wie das Tarifeinheitsgesetz – zwei wesentliche Ziele verfolgt: die Sicherung und Bewahrung
der Ordnungs- und Befriedungsfunktion von Tarifverträgen. Daher wird sich
Knapp
1,1 Mio.
Tage streikten Arbeitnehmer 2015
in Deutschland. Dies ist der längste
Zeitraum seit 1992.
(IW Köln, 2016)
20
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
die BDA wie schon im bisherigen Beschwerdeverfahren auch weiter aktiv
für den Erhalt des Tarifeinheitsgesetzes einsetzen.
Nähere Informationen unter
www.arbeitgeber.de > Publikationen >
argumente > „Gesetzliche Tarifeinheit
verfassungsgemäß“
ZEITARBEIT ALS EINSTIEGSHILFE FÜR
GERINGQUALIFIZIERTE
Beschäftigungsstruktur von Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmern
und Beschäftigten insgesamt, Angaben in %
Anforderungsniveau
Experte
Spezialist
12
4
5
12
38
Fachkraft
58
53
Helfer
19
Insgesamt
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Juli 2016
Zeitarbeit
 
Mindestlohn bleibt Hypothek
für Beschäftigung
Die Mindestlohnkommission hat am
28. Juni 2016 über die Anpassung des
gesetzlichen Mindestlohns entschieden. Dieser wird durch die erlassene
Mindestlohnanpassungsverordnung
(MiLoV) mit Wirkung zum 1. Januar 2017 auf 8,84 € angepasst.
Zwei Jahre nach der Einführung
des Mindestlohns zum 1. Januar 2015
wird der Mindestlohn damit beginnend
ab dem 1. Januar 2017 für weitere
zwei Jahre um 4 % erhöht. Als Grundlage für die Berechnung hat sich die
Mindestlohnkommission auf den Tarifindex des Statistischen Bundesamts
gestützt, unter Einschluss der zum
1. März 2016 verbindlich gewordenen
Tarifeinigung im öffentlichen Dienst
der Kommunen und des Bundes. Daraus hat sich die Erhöhung des Mindestlohns um 34 Cent errechnet. Bemessen auf diesen Vierjahreszeitraum
bis zum 31. Dezember 2018 ist das
eine maßvolle Anpassung.
Für die Anpassung zum 1. Januar 2019 wird nicht der Betrag von
8,84 €, sondern von 8,77 € zugrunde
gelegt. Die Anpassung zum 1. Januar 2019 wird danach entsprechend den
Veränderungen des Tarifindex in den
Kalenderjahren 2016 und 2017 erfolgen. Von dem ab dem 1. Januar 2017
i. H. v. 8,84 € geltenden Mindestlohn
werden 0,07 € abgezogen, damit die
Tarifsteigerung für die Beschäftigten
des öffentlichen Dienstes nicht doppelt in die Anpassung einfließt. Dieser
Abzug ist rechtsverbindlich in der Geschäftsordnung festgeschrieben worden. Die Anpassung des Mindestlohns
bleibt entsprechend dem Mindestlohngesetz und der Geschäftsordnung
der Kommission regelgebunden.
Die Mindestlohnkommission ist
keine Kommission der Tarifpartner und
sie macht keine Tarifpolitik. Die Anpassung erfolgt vielmehr regelmäßig entsprechend dem Tarifindex des Statistischen Bundesamts. Diese gesetzliche
Vorgabe setzen die Geschäftsordnung
und der auf ihr fußende Beschluss
der Mindestlohnkommission um. Das
gilt auch für die Regel, dass von diesem Anpassungsmechanismus nur
Arbeits- und Tarifrecht
mit Zweidrittelmehrheit abgewichen
werden kann. Der Mindestlohn bleibt
auch künftig eine Hypothek für Tarifautonomie und Arbeitsmarkt. Seine
Bewährungsprobe in schwieriger konjunktureller Situation steht noch aus.
Daher bleibt die Regelgebundenheit
seiner Anpassung unverzichtbar.
Gerade für Langzeitarbeitslose und
Menschen, die noch nie gearbeitet haben oder über keine am Arbeitsmarkt
nachgefragte Qualifikation verfügen,
kann er den Zugang zu Arbeit erheblich erschweren. Das Gesetz und seine Umsetzung fördern darüber hinaus
Rechtsunsicherheit und schaffen neue
Bürokratie. Eine grundsätzliche Überarbeitung bleibt daher unverzichtbar.
Die BDA machte im März 2016 im
Ausschuss für Arbeit und Soziales
des Deutschen Bundestags den Änderungs- und Anpassungsbedarf der
gesetzlichen Regelungen deutlich.
Dazu gehören u. a. die Klarstellung der
sog. Auftraggeberhaftung, eine durchgreifende Entbürokratisierung der
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten von Arbeitszeitnachweisen
und klare, die Tarifautonomie achtende Regelungen für die Geltung von Arbeitszeitregelungen in Unternehmen.
Insbesondere für Praktikanten,
Menschen, die noch nie gearbeitet haben, Langzeitarbeitslose und
Menschen ohne oder mit zu geringer
Qualifikation sind vereinfachende Anwendungsregelungen
erforderlich.
So muss z. B. für Orientierungspraktika und Menschen mit Vermittlungshemmnissen auf dem Arbeitsmarkt
eine Beschäftigung über zwölf Monate
ohne Anwendung des Gesetzes möglich sein. Die Mindestlohnbürokratie
muss generell an die Anforderungen
des Arbeitsmarkts angepasst werden.
Mutterschutz handhabbar
und rechtssicher gestalten
Ein sicherer und wirksamer Mutterschutz liegt nicht nur im Interesse der
betroffenen Frauen, sondern ist gleichermaßen ein zentrales Anliegen der
Unternehmen. Sie wollen auf Bedürfnisse werdender Mütter eingehen und
sie ohne Gefährdungen weiterbeschäftigen. Viele Betriebe verfügen deshalb
z. B. über umfassende Gesundheitsmanagement-Systeme. Die Betriebe
haben ein ureigenes Interesse an beständigen Arbeitsverhältnissen und
eingespielten Teams. Jede Trennung
von Mitarbeitern verursacht Aufwand
und Kosten bei der Suche nach einer
Ersatzkraft mit der notwendigen Qualifikation.
Vor diesem Hintergrund sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf ein handhabbares, rechtssicheres und wirksames Mutterschutzrecht angewiesen.
Auch die Koalitionsparteien hatten sich
mehr Transparenz und weniger Bürokratie sowie eine Verbesserung der
Beschäftigungsmöglichkeiten schwangerer und stillender Frauen zum Ziel
gesetzt. Diese Ziele werden durch den
lange und intensiv diskutierten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechts nicht gänzlich erreicht. Es
verbleiben neue Regelungen, die zu erheblicher zielloser Bürokratie führen.
Das gilt z. B. für die Einführung einer
anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung auch für solche Tätigkeiten,
mit denen Frauen nicht beschäftigt
werden, so dass dadurch tatsächlich
keine einzige Frau geschützt werden
kann. Sie werden Arbeitnehmer wie
Arbeitgeber mit Rechtsunsicherheit
belasten, z. B. durch die Einführung des
neuen Begriffs einer unverantwortbaren Gefährdung oder die Ausweitung
des persönlichen Geltungsbereichs
um arbeitnehmerähnliche Personen,
Schülerinnen und Studentinnen, und
bergen insgesamt die Gefahr, zu Akzeptanzproblemen zu führen.
Der BDA ist es durch frühzeitigen
und konsequenten Einsatz gelungen,
vielfache und wesentliche Verbesserungen zu erreichen. Das gilt insbesondere hinsichtlich der Verhinderung
eines Beschäftigungsverbots, wenn die
abstrakte Gefährdungsbeurteilung zu
dem Ergebnis kommt, dass im Falle
einer Schwangerschaft keine Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Auch
ein generelles Verbot getakteter Arbeit konnte verhindert und damit ein
drohendes
Beschäftigungshemmnis
abgewendet werden. Positiv ist zudem,
dass individuelle Eigenschaften und
Bedürfnisse der Frau im Rahmen der
21
22
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
konkretisierenden Gefährdungsbeurteilung keine Rolle mehr spielen sollen.
Gleichermaßen, dass jedenfalls eine
einjährige Übergangsfrist in das Gesetz
aufgenommen werden soll, um den Unternehmen die Möglichkeit zu geben,
die abstrakte mutterschutzrechtliche
Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Darüber hinaus konnten zahlreiche
Verschärfungen verhindert werden,
wie die Aufnahme „psychischer Belastungen“ in den Bereich genereller
mutterschutzspezifischer Beschäftigungsverbote, die Erforderlichkeit der
Fachkundigkeit des Arbeitgebers bei
der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die Ausdehnung bezahlter Stillpausen auf zwei Jahre, die ausdrückliche
Erwähnung von Arbeitszeitbedingungen als Teil der Gefährdungsbeurteilung oder eine weitere Ausdehnung des
persönlichen Geltungsbereichs.
Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z >
Mutterschutz
ÄNDERUNGEN DES RECHTS DER SCHWER­­BE­HINDERTENVERTRETUNGEN IM SGB IX AB DEM
1. JANUAR 2017
ƒƒ Einführung einer Regelung, wonach eine ohne Unterrichtung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung vorgenommene Kündigung
unwirksam ist.
ƒƒ Absenkung der Schwellenwerte für die Freistellung der Vertrauensperson: Die Vertrauensperson soll bereits dann auf ihren Wunsch freigestellt werden, wenn wenigstens 100 (heute: 200) schwerbehinderte
Menschen im Betrieb beschäftigt sind.
ƒƒ Veränderung der Staffelung der Schwellenwerte für die Heranziehung
der Stellvertreter: In Betrieben mit mehr als 100 beschäftigten schwerbehinderten Menschen soll das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte
stellvertretende Mitglied zu bestimmten Aufgaben herangezogen werden können. Ab jeweils 100 weiteren beschäftigten schwerbehinderten
Menschen soll jeweils auch das mit der nächsthöheren Stimmenzahl
gewählte Mitglied herangezogen werden können.
ƒƒ Ausweitung des Fortbildungsanspruchs für Stellvertreter: Die heute
geltende Einschränkung, dass ein Stellvertreter nur bei ständiger Heranziehung, häufiger Vertretung der Vertrauensperson auf längere Zeit
und absehbarem Nachrücken in das Amt der Schwerbehindertenvertretung in kurzer Frist einen Anspruch auf Fortbildung hat, soll gestrichen
werden.
ƒƒ Einführung eines Anspruchs auf eine Bürokraft für die Schwerbehindertenvertretung in angemessenem Umfang.
Neuregelungen im Schwerbehindertenrecht helfen
Schwerbehinderten nicht
Im Rahmen der Verabschiedung des
Bundesteilhabegesetzes sind Änderungen am SGB IX vorgenommen worden,
die zum 1. Januar 2017 in Kraft treten,
dazu gehört auch eine Neufassung der
Regelungen zu den Schwerbehindertenvertretungen.
Die Schwerbehindertenvertretungen werden aufgrund ihres besonderen
Fachwissens über die Arbeitsplatzanforderungen im Betrieb, die dazu passenden Fähigkeiten und Kompetenzen
von Menschen mit Behinderung und
die Vielzahl der konkreten Hilfs- und
Fördermöglichkeiten als kompetenter
Ansprechpartner von den Unternehmen geschätzt. Entscheidend dafür ist
eine vertrauensvolle Zusammenarbeit,
von der Arbeitgeber sowie Beschäftigte
gleichermaßen profitieren. Die nun vorgesehenen Änderungen bringen jedoch
in erster Linie neue Kosten und zusätzliche Bürokratie. Damit ist weder den
Menschen mit einer Schwerbehinderung, ihren Vertretungen noch den Unternehmen geholfen. Eine weitere Erhöhung der Kosten für die Einrichtung
von Schwerbehindertenvertretungen
konterkariert die Bereitschaft der Betriebe, Menschen mit Schwerbehinderungen einzustellen. Die BDA lehnt die
vorgesehenen Änderungen daher ab.
Aufsichtsräte nicht durch
Mitbestimmungserweiterung vergrößern
Das Kammergericht hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur
Vorabentscheidung vorgelegt, ob die
deutschen Regelungen zur Mitbestimmung, nach denen das Wahlrecht für die Arbeitnehmervertreter
im Aufsichtsrat nur inländischen Beschäftigen zusteht, europarechtskonform sind. Es sei vorstellbar, dass
Arbeitnehmer durch die deutschen
Mitbestimmungsregeln aus Gründen
der Staatsangehörigkeit diskriminiert würden. Im Gegensatz zu den
in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern könnten die in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigten
Arbeits- und Tarifrecht
Arbeitnehmer den Aufsichtsrat nicht
wählen und in diesen nicht gewählt
werden. Deshalb seien sie dort nicht
ausreichend repräsentiert. Dadurch
sei es möglich, dass bei unternehmerischen Entscheidungen, die sich
auf das Inland und die Mitgliedstaaten auswirkten und an denen der Aufsichtsrat beteiligt sei, einseitig die Interessen der im Inland beschäftigten
Arbeitnehmer berücksichtigt würden.
Sollte der Europäische Gerichtshof der
Argumentation des Kammergerichts
folgen, könnte dies u. a. zu einer Vergrößerung des Aufsichtsrats führen,
die weder im Interesse der Unternehmen noch ihrer Beschäftigten liegt.
Die BDA hat deshalb – auch gemeinsam mit dem DGB – in mehreren
Initiativen Stellung zu dieser Frage bezogen. Zwar werden die gesetzlichen
Regelungen zur Ausgestaltung der Unternehmensmitbestimmung von BDA
und DGB sehr unterschiedlich eingeschätzt. Konsens besteht aber darüber,
dass die entsprechenden gesetzlichen
Regelungen zur Beteiligung der Arbeitnehmer – soweit es keine spezifischen
Vorgaben des EU-Rechts gibt – nationalem Recht folgen.
Die Ausweitung des aktiven wie
des passiven Wahlrechts Beschäftigter
ausländischer Konzerngesellschaften
bei der Bildung eines Aufsichtsrats
in der deutschen Muttergesellschaft
würde ferner gegen das Territorialitätsprinzip verstoßen, auf dem das
deutsche Gesellschafts- und Arbeitsrecht beruht. Danach sind alle Personen den Gesetzen des Staats unterworfen, auf dessen Territorium sie sich
jeweils befinden. Anknüpfungspunkt
für die Wahlberechtigung ist zu Recht
die Beschäftigung in Deutschland
und nicht die Staatsangehörigkeit des
Arbeitnehmers. Daher nehmen heute selbstverständlich ausländische
Staatsangehörige, die in Deutschland
beschäftigt sind, an den Wahlen teil.
Die ausländischen Staatsangehörigen
haben dabei die gleichen Rechte wie
deutsche Arbeitnehmer. Im Gegenzug
nehmen deutsche Arbeitnehmer, die im
Ausland beschäftigt sind, nicht an den
Wahlen teil. Aufgrund der deutschen
Rechtslage besteht auch keine Gefahr
für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer.
Es wäre lebensfremd anzunehmen,
dass ein in Deutschland Beschäftigter
einen attraktiven unternehmens- bzw.
konzerninternen Wechsel ins Ausland
nur deshalb ablehnt, weil er mit dieser
Entscheidung seine Wahlberechtigung
verliert.
Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z >
Unternehmensmitbestimmung
Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung
praxisnah gestalten
Nach fast vierjährigen Verhandlungen haben der Europäische Rat, das
Europäische Parlament und die EUKommission sich im Dezember 2015
auf einen gemeinsamen Text für ein
neues europäisches Datenschutzrecht
geeinigt – die Datenschutzgrundverordnung. Sie ist im Mai 2016 in Kraft
getreten. Die BDA hat sich während des
gesamten Gesetzgebungsverfahrens
intensiv für die Belange des Beschäftigtendatenschutzes eingesetzt und
konnte wesentliche Verbesserungen
erzielen.
Für die Unternehmen ist es wichtig, dass auch in Zukunft passgenaue
Regelungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten genutzt werden
können. Die Datenschutzgrundverordnung sieht vor, dass Kollektivvereinbarungen wie Betriebsvereinbarungen als Rechtsgrundlage für die
Datenverarbeitung fungieren können.
Diese Instrumente haben sich in der
Praxis bewährt, denn vor allem Betriebsvereinbarungen werden vielfach
genutzt, um zwischen Arbeitgebern
und Arbeitnehmervertretern konkrete
datenschutzrechtliche Regelungen zu
treffen. Bei der Neugestaltung des nationalen Datenschutzrechts muss klargestellt werden, dass beide Parteien
einen Verhandlungsspielraum haben,
ohne von den Vorgaben der Grundverordnung zu eng begrenzt zu werden.
Ein Beispiel für betriebliche Regelungen sind Vorgaben für die Nutzung
privater digitaler Endgeräte durch Beschäftigte auch für den betrieblichen
23
24
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Bereich. Dieses unter dem Stichwort
„bring your own device“ diskutierte Thema führt zu verschiedensten
Fragen, die z. B. in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden können.
Gleiches gilt für die private Nutzung
dienstlich gestellter Endgeräte. Auch
hier geben häufig Betriebsvereinbarungen die Regelungen für die
Privatnutzung betrieblicher Kommunikationsmittel vor. Eine solche
Privatnutzung ist gleichwohl wegen
der ungeklärten Frage problematisch,
ob ein Arbeitgeber hierdurch zum
Diensteanbieter im Sinne des Tele­
kommunikationsrechts wird. Die BDA
setzt sich dafür ein, dass im Telekommunikationsgesetz (TKG) und Telemediengesetz (TMG) klargestellt wird,
dass in diesen Fällen keine Diensteanbieterschaft des Arbeitgebers vorliegt
und damit das TKG und das TMG insgesamt nicht anzuwenden sind.
Besonders in Betrieben und Unternehmen, in denen kein Betriebsrat
existiert, oder für Arbeitnehmer, die
nicht in den Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes fallen, ist
die Möglichkeit unverzichtbar, in die
Datenverarbeitung einzuwilligen. Eine
solche Einwilligung ist Ausdruck der
Privatautonomie der Arbeitnehmer.
Deshalb ist es wichtig, dass die Forderung der BDA, weiterhin eine Einwilligung erteilen zu können, Eingang in die
Datenschutzgrundverordnung gefunden hat.
Für viele Unternehmen sind zudem
die internationalen Aspekte der Datenübermittlung von Bedeutung. Die Übermittlung von personenbezogenen Daten
wie Arbeitnehmerdaten ist häufig ein
wesentlicher Baustein, um geschäftliche und personalpolitische Beziehungen sinnvoll gestalten zu können. Die
BDA setzt sich hier für rechtssichere
Lösungen ein. Deshalb ist es wichtig,
dass die EU-Kommission im Juli 2016
einen Angemessenheitsbeschluss für
die USA gefasst hat: Unter dem EUUS Privacy Shield gewährleisten die
USA ein angemessenes Maß an Schutz
für personenbezogene Daten. Für ein
Mehr an Rechtssicherheit ist es zudem
dringend erforderlich, dass weitere
Möglichkeiten für die Datenübermittlung wie Standardvertragsklauseln und
verbindliche Unternehmensregelungen
erhalten werden. Die Aufsichtsbehörden sollten sich deshalb klar zu diesen
Grundlagen bekennen.
Nähere Informationen unter
www.arbeitgeber.de > Publikationen >
kompakt > „Arbeitnehmerdatenschutz“
sowie > Publikationen > argumente >
„Whistleblowing – neue Gesetze überflüssig“
Bürokratieabbau muss
spürbar sein
Der Abbau bürokratischer Belastungen ist von entscheidender Bedeutung, damit Unternehmen investieren
und Beschäftigung aufbauen können.
Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz II (BEG II), dessen Entwurf am
3. August 2016 vom Bundeskabinett
beschlossen wurde und das im Frühjahr 2017 in Kraft treten soll, hat die
Bundesregierung einen Schritt in die
richtige Richtung gemacht. Positiv zu
vermerken ist, dass die Forderung der
BDA zur Fälligkeitsregelung der Sozialversicherungsbeiträge in vollem Umfang erfüllt wurde. Arbeitgeber haben
zukünftig die Option, das für die Berechnung des Sozialversicherungsbeitrags relevante Entgelt wie bisher bei
Bedarf zu schätzen oder alternativ den
feststehenden Vormonatswert zugrunde zu legen.
Mit einer Entlastungssumme für
die Wirtschaft von insgesamt lediglich rd. 360 Mio. € pro Jahr schöpft
das BEG II das vorhandene Bürokratieabbaupotenzial jedoch bei Weitem
nicht aus. Um das Ziel spürbarer
Entlastungen für die Wirtschaft zu
erreichen, sind weitere Entlastungsmaßnahmen erforderlich. Die BDA hat
über 70 konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, darunter eine Begrenzung
der Auftraggeberhaftung und eine
Reduzierung der Aufzeichnungs- und
Aufbewahrungspflichten nach dem
Mindestlohngesetz. Die Bundesregierung sollte sich ein festes Ziel für die
Reduzierung des Erfüllungsaufwands
setzen, um Verbindlichkeit zu schaffen
und den Bürokratieabbau entschlossen und ambitioniert voranzutreiben.
Arbeits- und Tarifrecht
Ein wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau ist die im Jahr 2015 auf Vorschlag des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) eingeführte Regel „One in,
one out“, wonach jede Belastung durch
eine Entlastung ausgeglichen werden
muss. Damit diese Bürokratiebremse
ihre volle Wirkung entfalten kann, sind
jedoch Präzisierungen erforderlich. Europäisches Recht muss von der Regelung „One in, one out“ erfasst werden.
Denn für die Unternehmen macht es
keinen Unterschied, ob die bürokratischen Belastungen ihren Ursprung im
nationalen oder im europäischen Recht
haben. Ferner darf der einmalige Erfüllungsaufwand (Umstellungsaufwand)
nicht mehr außer Betracht bleiben, da
auch dieser regelmäßig zu einer erheblichen Belastung der Unternehmen
führt. So konnte laut Jahresbericht der
Bundesregierung zum Bürokratieabbau
2015 der laufende Erfüllungsaufwand
für die Wirtschaft per Saldo um etwa
1,4 Mrd. € gesenkt werden. Gleichzeitig betrug der einmalige Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft 2015 jedoch
fast 1,8 Mrd. €. Eine Konzentration auf
den laufenden Erfüllungsaufwand bei
der „One in, one out“-Bilanz wird der
tatsächlichen Belastung der Unternehmen daher nicht gerecht.
Ein nachhaltiger Abbau von Bürokratiekosten kann nur dann funktionieren, wenn nicht nur bestehende Belastungen abgebaut, sondern auch keine
neuen geschaffen werden. Gesetzesvorhaben mit hohem bürokratischem
Aufwand, wie z. B. das Entgelttransparenzgesetz, wirken dem Ziel der
Reduzierung des Erfüllungsaufwands
diametral entgegen und müssen daher
dringend überarbeitet werden.
Außerdem muss der NKR in Zukunft noch effektiver die Entwicklung
des Erfüllungsaufwands kontrollieren
können. Hierfür sollte ihm die Befugnis eingeräumt werden, alle Gesetzgebungsvorhaben initiativ zu prüfen.
Bisher prüft der NKR nur dann ein
Gesetzgebungsvorhaben automatisch,
wenn es sich um eine Gesetzesvorlage
eines Ministeriums vor Vorlage an das
Bundeskabinett handelt. Regelungsvorhaben des Bundesrats prüft der
NKR nur, wenn sie ihm vom Bundesrat
zugeleitet werden, und Gesetzesvorlagen aus der Mitte des Bundestags nur
auf Antrag der einbringenden Fraktion
oder der einbringenden Abgeordneten.
Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z >
Bürokratieabbau
25
LOHN- UND TARIFPOLITIK
Tarifautonomie und
Sozialpartnerschaft sichern
wirtschaftlichen Erfolg.
Dafür stehen wir.
28
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Tarifjahr 2016: Ausgewogene
Tarifpolitik fortgesetzt
2016 ist es den Tarifpartnern gelun­
gen, ihre moderate, branchendiffe­
renzierte und teils auch flexible Ta­
riflohnpolitik fortzusetzen. An diesem
verantwortungsvollen Kurs gilt es an­
gesichts der ungewissen gesamtwirt­
schaftlichen Lage festzuhalten.
Der Kurs einer verantwortungs­vollen
Tariflohnpolitik wurde auch 2016 mit
moderaten Tariferhöhungen von
zumeist zwischen
2,5 %
3 %
und
fortgesetzt.
(BDA-TarifService, 2016)
Das Tarifjahr 2016 war größten­
teils von Tarifvertragsabschlüssen im
Entgeltbereich geprägt. Die vereinbar­
ten Tariflohnanstiege lagen in der Re­
gel zwischen 2,5 % und 3 %. Trotz der
sehr hohen Forderungen der Gewerk­
schaften von 4,5 % bis zu 6 % führten
die Tarifpartner damit den Kurs ei­
ner verantwortungsvollen Tarifpolitik
fort. Bemerkenswert ist hierbei, dass
es in keinem Wirtschaftsbereich ei­
nen durchschnittlichen Tariflohnanstieg
von über 3 % gab. Lediglich vereinzelt
einigte man sich auf höhere Entgelt­
anhebungen, wie z. B. in regionalen
Tarifgebieten des Hotel- und Gaststät­
tengewerbes sowie des Wach- und
Sicher­heitsgewerbes. Diese hohen Ent­
geltsteigerungen bezogen sich jedoch
nur auf einzelne Lohngruppen und
nicht auf das gesamte Entgeltgitter.
Lange Laufzeiten von mehrheitlich
über 20 Monaten, teilweise sogar bis
zu 36 Monaten, die Vereinbarung von
Nullmonaten ohne Entgeltsteigerung
zu Beginn der Laufzeit eines Tarifver­
trags sowie Einmalzahlungen, die in
den ersten Monaten an die Stelle tabel­
larischer Tariflohnanhebungen treten,
gehörten 2016 in fast allen Branchen
zum bewährten tarifpolitischen Instru­
mentarium. Dieser tarifpolitische Kurs
bildet gerade in konjunkturell unsiche­
ren Zeiten eine wichtige Basis für die
Planungssicherheit der Betriebe.
Weniger stark ausgeprägt waren
in diesem Tarifjahr Vereinbarungen zu
tariflichen Öffnungsklauseln im Ent­
geltbereich. Diese Flexibilisierungs­
optionen für betriebliche Gestaltungs­
spielräume sollten aber weiterhin zum
tarifpolitischen Instrumentarium zäh­
len. Wie schnell sich das konjunkturel­
le Blatt wenden kann, wurde in der jün­
geren Vergangenheit vielfach deutlich.
Risiken birgt derzeit vor allem das au­
ßenwirtschaftliche Umfeld: Protektio­
nistische Strömungen stellen u. a. eine
Gefahr für die Konjunktur dar – hier­
bei vor allem für die Exportwirtschaft.
Umso wichtiger ist es daher, dass zu
den wenigen Wirtschaftsbereichen mit
LANGE TARIFVERTRAGLICHE LAUFZEITEN BIETEN BETRIEBEN PLANUNGSSICHERHEIT
Laufzeiten der diesjährigen Tarifabschlüsse in Monaten, Anteil in %
17
17
17
49
12 Monate
13–23 Monate
24 Monate
über 24 Monate
Quelle: BDA-TarifService, 2016
Lohn- und Tarifpolitik
Vereinbarungen zur tariflichen Flexibi­
lität in diesem Jahr die großen Export­
branchen Metall- und Elektroindustrie
(M+E-Industrie) und chemische Indus­
trie gehören. Mit der Vereinbarung von
tariflichen Öffnungsklauseln haben
die Tarifpartner in diesen beschäfti­
gungsstarken Branchen ein Zeichen
für die besondere Bedeutung ausrei­
chender betrieblicher Gestaltungs­
spielräume in Tarifverträgen gesetzt.
29
Solche tarifpolitischen Flexibilisie­
rungsspielräume sind neben einer
branchendifferenzierten und produk­
tivitätsorientierten Tariflohnentwick­
lung das wichtigste Element einer
modernen und erfolgreichen Tarifpo­
litik. Sie geben den unterschiedlichen
Betrieben in einer Branche Sicherheit
und Stabilität, bieten ihnen aber auch
gleichzeitig genügend Raum für wett­
bewerbsfähiges Handeln.
TARIFLICHE WEICHENSTELLUNGEN FÖRDERN INTEGRATION VON ­FLÜCHTLINGEN
Die Arbeitgeber engagieren sich vielfältig für die Integration von Flüchtlingen. In zahlreichen Branchen wird dieser
Weg auch durch tarifpolitische Weichenstellungen unterstützt. Dabei geht es den Arbeitgebern vor allem um die Ver­
besserung der Berufs- und Ausbildungschancen durch das Erlernen der Sprache und das Kennenlernen betrieblicher
Abläufe.
So hat die M+E-Industrie Nordrhein Westfalen z. B. bereits im vergangenen Jahr den Tarifvertrag „Förderung von Aus­
bildungsfähigkeit“ (TV FAF) geöffnet, um ihn auch für Flüchtlinge anwenden zu können. Der TV FAF ist ursprünglich
bereits im Jahr 2008 mit der Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) vereinbart worden, um nicht ausbildungsfähige
Jugendliche für eine reguläre Ausbildung in der M+E-Industrie fit zu machen. Betriebe, die Flüchtlinge zu den Bedin­
gungen des Tarifvertrags aufnehmen, können einen Fördervertrag auf Basis des TV FAF abschließen. Mit Zustimmung
der Tarifpartner kann dann im Einzelfall vom Tarifvertrag abgewichen werden, wenn dessen Konditionen nicht zu 100 %
auf das Förderverhältnis angewendet werden können. Vor dem Abschluss eines Fördervertrags werden auch die zu­
ständige Ausländerbehörde und Arbeitsagentur eingeschaltet.
In der chemischen Industrie leisten die Unternehmen zusammen mit der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie,
Energie (IG BCE) ebenfalls einen großen Beitrag für eine bessere Integration in Arbeit – dies gilt auch für Flüchtlinge.
Im Mittelpunkt stehen dabei Maßnahmen zur Berufsvorbereitung wie das Programm „Start in den Beruf“, das zuletzt
in der diesjährigen Tarifrunde erweitert worden ist. Künftig können auch Personen über 25 Jahre von diesen Angeboten
profitieren. Zudem schufen Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und IG BCE dieses Jahr das neue Programm
„Pre-Start“. Mit diesem neuen Programm sollen die Arbeitsmarktchancen Jugendlicher mit besonderem Entwick­
lungsbedarf, u. a. durch die Vermittlung notwendiger Sprachkenntnisse und sozialer Kompetenzen, verbessert wer­
den. Während des bis zu dreimonatigen Eingliederungsplans erhalten die Teilnehmer eine Eingliederungsvergütung
von 450 € monatlich, die vom Unterstützungsverein der chemischen Industrie (UCI), einer gemeinsamen Einrichtung
von BAVC und IG BCE, finanziert wird. Der UCI übernimmt zudem die Kosten der sozialpädagogischen Betreuung der
Jugendlichen.
Tarifvertragliche Regelungen, Vereinbarungen und Initiativen, die die Integration von Flüchtlingen durch Ausbildung
und Förderung unterstützen, gibt es zudem u. a. in der Energiewirtschaft, der Papierindustrie, der Textilindustrie, der
Versicherungswirtschaft sowie im Bereich der Schienenverkehrsdienstleistungen bei der Deutsche Bahn AG (DB AG).
Darüber hinaus gibt es auf betrieblicher Ebene in vielen weiteren Branchen zahlreiche Projekte. Erfolgreiche Integra­
tion kann aber nur gelingen, wenn auch politisch die richtigen Weichenstellungen vorgenommen werden. Hierzu hat
die BDA im September ein 13-Punkte-Papier vorgelegt, um die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt zu
erleichtern.
Nähere Informationen unter
www.arbeitgeber.de > Initiativen >
Unternehmensinitiative zur
Flüchtlings­integration
30
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Qualitative Themen spielten in
diesem Tarifjahr nur vereinzelt eine
Rolle. Zum Themenkomplex „Demo­
grafie“ gab es z. B. in der Holz- und
Kunststoffverarbeitenden
Industrie
und in der Kunststoffverarbeitenden
Industrie in Baden-Württemberg so­
wie in einzelnen Tarifgebieten der Er­
nährungsindustrie
Vereinbarungen.
Zu den Branchen, für die dieses Jahr
Einigungen im Bereich der Aus- und
Weiterbildung erzielt worden sind, ge­
hörten u. a. die chemische Industrie
mit der Einführung des Programms
„Pre-Start“ für junge Menschen mit
besonderem Entwicklungsbedarf und
die Luftverkehrsdienstleistungen, in
denen für die Deutsche Lufthansa AG
(DLH AG) der Arbeitgeberverband Luft­
verkehr (AGVL) mit der Unabhängigen
Flugbegleiter Organisation (UFO) ei­
nen neuen Ausbildungsberuf für das
Kabinen­
personal entwickelt hat. In
der chemischen Industrie wurden da­
neben die bestehenden Programme
Im Tarifjahr 2016 haben
zwei Drittel
aller Tarifabschlüsse im
Entgeltbereich Laufzeiten von
24 Monaten
und länger.
(BDA-TarifService, 2016)­
„Start in den Beruf“ und „Start-Plus“
auch für über 25-Jährige geöffnet. Im
Bereich der Schienenverkehrsdienst­
leistungen hat der Arbeitgeber- und
Wirtschaftsverband der Mobilitätsund Verkehrsdienstleister (Agv MoVe)
mit der Eisenbahn- und Verkehrsge­
werkschaft (EVG) für die DB AG ver­
einbart, dass Arbeitnehmer künftig
einen Anspruch auf Qualifizierungs­
maßnahmen haben, wenn sich ihr Be­
rufsbild oder ihre Tätigkeit aufgrund
der Digitalisierung verändert. Aus­
zubildende erhalten erstmals einen
Mietkostenzuschuss und eine Prämie
zur betrieblichen Altersvorsorge. In
der Kunststoffverarbeitenden Indust­
rie Baden-Württemberg wurde der Ta­
rifvertrag „Zukunft durch Ausbildung“
bis Ende 2018 verlängert und für die
Steine- und Erden-Industrie Bayern
wurde die Übernahme der Ausgebilde­
ten für sechs Monate bei Abschluss der
Berufsausbildung mit der Abschluss­
note 2,5 oder besser vereinbart.
TARIFLICHE ÖFFNUNGSKLAUSELN WENIGER VERBREITET, ABER FÜR FLEXIBILITÄT
IN DEN BETRIEBEN WEITERHIN NOTWENDIG
Anzahl der Tarifabschlüsse mit betrieblichen Flexibilisierungsspielräumen im Entgeltbereich
25
20
15
10
5
0
2006
2007
2008
Quelle: BDA-TarifService, 2016
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Lohn- und Tarifpolitik
AUSGEWÄHLTE ENTGELTTARIFABSCHLÜSSE 2016
Tarifbereich (Laufzeit)
Eckpunkte Tarifabschluss
Luftverkehrsdienstleistungen – Deutsche Lufthansa AG,
Kabinenpersonal (Jan 2015 bis Sep 2016)
2,2 % ab Jan 2016
Energieversorgung – Tarifgemeinschaft Energie
(Feb 2016 bis Jan 2018)
2,5 % ab Feb 2016
Cigarettenindustrie (Mrz 2016 bis Feb 2017)
2,5 % ab Mrz 2016
Holz- und Kunststoffverarbeitende Industrie (Jan 2016 bis Dez 2017)
2 % ab Mai 2016
1,7 % ab Jul 2017
Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (Feb 2016 bis Sep 2017)
3 % ab Apr 2016
1,5 % ab Apr 2017
Lederwarenindustrie (Mrz 2016 bis Feb 2017)
2,5 % ab Mrz 2016
Ledererzeugende Industrie (Mrz 2016 bis Aug 2017)
3 % ab Mrz 2016
Telekommunikation/IT − Deutsche Telekom AG,
Konzernzentrale/Telekom Deutschland (Feb 2016 bis Jan 2018)
2,2 % ab Apr 2016 (2,6 % untere EGr)
2,1 % ab Apr 2017
Öffentlicher Dienst – Bund und Kommunen (Mrz 2016 bis Feb 2018)
2,4 % ab Mrz 2016
2,35 % ab Feb 2017
Metall- und Elektroindustrie (Mai 2016 bis Dez 2017)
2,8 % ab Jul 2016
2 % ab Apr 2017
Bauhauptgewerbe (Mai 2016 bis Feb 2018)
2,4 % (West), 2,9 % (Ost) ab Mai 2016
2,2 % (West), 2,4 % (Ost) ab Mai 2017
Kautschukindustrie (Jun 2016 bis Mai 2018)
2,5 % ab Jun 2016
1,9 % ab Jun 2017
0,6 % ab Jan 2018
Druckindustrie (Apr 2016 bis Aug 2018)
2 % ab Jul 2016
1,8 % ab Aug 2017
Chemische Industrie (Aug 2016 bis Jul 2018, regional angepasst)
3 % ab Aug 2016
2,3 % ab Sep 2017
Zeitungsverlage, Redakteure (Jan 2016 bis Dez 2017)
1,5 % ab Jun 2016
1,6 % ab Aug 2017
Zuckerindustrie (Apr 2016 bis Mrz 2018)
2 % ab Apr 2016
1,8 % ab Apr 2017
Luftverkehrsdienstleistungen – Deutsche Lufthansa AG,
Kabinenpersonal (Okt 2016 bis Jun 2019)
1 % ab Okt 2016
2 % ab Jan 2018
Privates und öffentliches Bankgewerbe (Mai 2016 bis Jan 2019)
1,5 % ab Okt 2016
1,1 % ab Jan 2018
1,1 % ab Nov 2018
Zeitschriftenverlage, Redakteure (Apr 2016 bis Apr 2018)
1,5 % ab Sep 2016
1,6 % ab Sep 2017
Energieversorgung – RWE (Jan 2017 bis Dez 2018)
1 % ab Jan 2017
1 % ab Jan 2018
Quelle: BDA-TarifService, 2016
31
32
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
TARIFPARTNER ZEIGEN HOHES VERANTWORTUNGSBEWUSSTSEIN
BEI FÖRDERUNG VON FLÜCHTLINGEN
Tarifliche Regelungen, Vereinbarungen und Initiativen zur Ausbildung und Förderung von Flüchtlingen
(ausgewählte Tarifbereiche)
Branche
Art/Bezeichnung
Chemische Industrie
Tarifvertrag „Zukunft durch Ausbildung und Berufseinstieg“
ƒƒ Eingliederungsvertrag (Dauer Start in den Beruf und StartPlus grds. 12 Monate, kann um max.
12 Monate verlängert werden, Dauer Pre-Start-Programm soll 3 Monate nicht übersteigen)
ƒƒ sofern erforderlich, Deutschförderkurs Bestandteil der betrieblichen Einstiegs­qualifizierung
ƒƒ ist ein Deutschförderkurs Bestandteil der betrieblichen Einstiegsqualifizierung, sind
mind. 50 % der Gesamtzeit der Einstiegsqualifizierung im Betrieb durchzuführen
ƒƒ Übernahmeempfehlung
Energiewirtschaft
Tarifvertrag zur sprachlichen Integration bei Einstiegsqualifizierungen
ƒƒ ist ein Deutschförderkurs erforderlich und Bestandteil der betrieblichen Einstiegsqualifizie­
rung, sind mind. 50 % der Gesamtzeit der Einstiegsqualifizierung im Betrieb durchzuführen
Metall- und Elektroindustrie
Bayern
Tarifvertrag zur Förderung der Beschäftigungschancen (TV FöB)
ƒƒ Orientierungs- sowie Qualifizierungsphase (Dauer jeweils max. 12 Monate)
ƒƒ in Orientierungsphase sollen Jugendliche u. a. die Gelegenheit erhalten, das Berufs­leben
kennenzulernen und soziale Kompetenz aufzubauen
ƒƒ in Qualifizierungsphase werden anerkannte Teilqualifizierungen ermöglicht
ƒƒ bevorzugte Berücksichtigung bei der Einstellung von Auszubildenden nach erfolgreichem
Durchlaufen der Qualifizierungsphase
Berlin/Brandenburg
Tarifvertrag Förderjahr (TV Förderjahr)/Ergänzungsvereinbarung zum TV Förderjahr
ƒƒ Fördervertrag (Dauer 6–12 Monate)
ƒƒ Maßnahmen zur Verbesserung der Fachkenntnisse sowie des Arbeits-, Leistungs- und
Sozialverhaltens
Hessen
Tarifvertrag zur Integration Jugendlicher in Berufsausbildung (TV IJB)/Ergänzungsverein­barung
zum TV IJB
ƒƒ Fördervertrag (Dauer mind. 6 Monate, im Regelfall aber bis 12 Monate)
ƒƒ berufsvorbereitende Maßnahmen mit sozialpädagogischer Betreuung und besondere,
individuelle Integrationsmaßnahmen
ƒƒ im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme auch einfache, praxisbezogene Tätigkeiten unter
Beachtung der Zielsetzung einer erfolgreichen Integration in eine anerkannte Berufsaus­
bildung
Nord
(Bremen, Hamburg, MecklenburgVorpommern, Schleswig-Holstein
und nordwestliches Niedersachsen)
Projekte:
ƒƒ NORDCHANCE Plus
– 5-monatige Orientierungs- und Förderphase bei einem Bildungsträger und einer
­kooperierenden berufsbildenden Schule
– anschließend Einstiegsqualifizierung von 6–12 Monaten in einem Betrieb
ƒƒ Mitmachen + Engagieren: Metall hilft!
– finanzielle Förderung von betrieblichen Projektkonzepten
– Projektziel kann z. B. das Angebot längerer Praktika mit Orientierungs- und Projektphasen
sein
Nordrhein-Westfalen
Tarifvertrag zur Förderung von Ausbildungsfähigkeit (TV FAF)/Anwendung des TV FAF auf Flüchtlinge
ƒƒ Fördervertrag (Dauer bis 12 Monate)
ƒƒ Maßnahmen zur Verbesserung der Fachkenntnisse sowie des Arbeits- und Sozial­verhaltens
ƒƒ Entscheidung über erfolgreiches Durchlaufen der Förderphase treffen Betrieb und Betriebsrat
gemeinsam
ƒƒ grds. Übernahmeverpflichtung nach erfolgreichem Durchlaufen der Fördermaßnahme, sofern
personenbedingte Gründe nicht entgegenstehen
Lohn- und Tarifpolitik
33
Branche
Art/Bezeichnung
Metall- und Elektroindustrie
(Fortsetzung)
Rheinland-Pfalz
Tarifvertrag zur Integration Jugendlicher in Berufsausbildung (TV IJB)/Ergänzungsverein­barung
zum TV IJB
ƒƒ Fördervertrag (Dauer mind. 6 Monate, im Regelfall aber bis 12 Monate)
ƒƒ berufsvorbereitende Maßnahmen mit sozialpädagogischer Betreuung und besondere,
individuelle Integrationsmaßnahmen
ƒƒ im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme auch einfache, praxisbezogene Tätigkeiten
unter Beachtung der Zielsetzung einer erfolgreichen Integration in eine anerkannte
Berufsaus­bildung
Saarland
Tarifvertrag zur Integration Jugendlicher in Berufsausbildung (TV IJB)/Ergänzungsvereinbarung
zum TV IJB
ƒƒ Fördervertrag (Dauer mind. 6 Monate, im Regelfall aber bis 12 Monate)
ƒƒ berufsvorbereitende Maßnahmen mit sozialpädagogischer Betreuung und besondere,
individuelle Integrationsmaßnahmen
ƒƒ im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme auch einfache, praxisbezogene Tätigkeiten
unter Beachtung der Zielsetzung einer erfolgreichen Integration in eine anerkannte Berufs­
ausbildung
Thüringen
Tarifvertrag zur Integration Jugendlicher in Berufsausbildung (TV IJB)/Ergänzungsvereinbarung
zum TV IJB
ƒƒ Fördervertrag (Dauer mind. 6 Monate, im Regelfall aber bis 12 Monate)
ƒƒ berufsvorbereitende Maßnahmen mit sozialpädagogischer Betreuung und besondere,
individuelle Integrationsmaßnahmen
ƒƒ im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme auch einfache, praxisbezogene Tätigkeiten
unter Beachtung der Zielsetzung einer erfolgreichen Integration in eine anerkannte Berufs­
ausbildung
Papierindustrie
Tarifvertrag zur sprachlichen Integration bei Einstiegsqualifizierungen
ƒƒ ist ein Deutschförderkurs erforderlich und Bestandteil der betrieblichen Einstiegsqualifizie­
rung, sind mind. 50 % der Gesamtzeit der Einstiegsqualifizierung im Betrieb durchzuführen
Textilindustrie
Südwestdeutschland
(Baden-Württemberg,
Kreis Lindau)
Tarifvertrag Einstieg Textil
ƒƒ Fördervertrag (Dauer 12 Monate)
ƒƒ Maßnahmen zur Verbesserung der Fachkenntnisse sowie des Arbeits-, Leistungs- und Sozial­
verhaltens, 3 Qualifikationseinheiten
ƒƒ Durchführung der Fördermaßnahmen erfolgt durch Gemeinschaftsausbildungsstätte Textil,
Bad Säckingen (Gatex); die Prüfung der Qualifikation erfolgt im Betrieb durch den Betrieb
ƒƒ nach erfolgreichem Durchlaufen des Fördervertrags Anspruch auf Teilnahme an einem qua­
lifizierten Bewerbungsgespräch zum Abschluss eines Ausbildungsverhältnisses; ­bevorzugte
Berücksichtigung bei gleicher Eignung
Schienenverkehrsdienstleistungen –
Deutsche Bahn AG
Tarifvertrag für Nachwuchskräfte verschiedener Unternehmen im DB-Konzern (NachwuchskräfteTV)
ƒƒ ausbildungs- und berufsvorbereitende Programme (Dauer max. 12 Monate)
ƒƒ bahninternes Qualifizierungsprogramm
ƒƒ besondere Berücksichtigung bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen bei erfolgreichem
Abschluss eines ausbildungs- oder berufsvorbereitenden Programms
Versicherungsgewerbe
Gemeinsame Initiative der Tarifpartner zur aktuellen Flüchtlingssituation
Empfehlung folgender Maßnahmen:
ƒƒ Prüfung und Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen mit geeigneten Flüchtlingen
ƒƒ Anbieten von Praktikums- und Hospitationsplätzen an geeignete Flüchtlinge
ƒƒ Freistellung von Mitarbeitern, die sich nachgewiesenermaßen ehrenamtlich in der
­Flüchtlingshilfe engagieren
ƒƒ finanzielle Unterstützung von Sprachkursen
ƒƒ Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten zur Durchführung von Sprachkursen
Quelle: BDA-TarifService, 2016
34
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
KURS EINER BRANCHENDIFFERENZIERTEN TARIFLOHNPOLITIK AUCH
IM JAHR 2016 FORTGESETZT
Tarifabschlüsse aus 2016 nach Gewerkschaften sortiert, Tarifsteigerungsraten 2016 in %
IG Metall
Metall- und Elektroindustrie NRW
Holz- und Kunststoffverarbeitende Industrie BW
Eisen- und Stahlindustrie SL, Wetzlar, Kehl
Schreinerhandwerk BY
ver.di
Zeitschriftenverlage, Redakteure
Privates und öffentliches Bankgewerbe
Zeitungsverlage, Redakteure
Telekommunikation/IT, T-Systems
Druckindustrie
Deutsche Seehafenbetriebe West
Wach- und Sicherheitsgewerbe HB
Wach- und Sicherheitsgewerbe BY
Öffentlicher Dienst – Bund und Kommunen
Telekommunikation/IT, Deutsche Telekom AG,
­Konzernzentrale/Telekom Deutschland
IG BCE
Chemische Industrie
Glasindustrie
Kautschukindustrie
Ledererzeugende Industrie
Lederwarenindustrie
Kunststoffverarbeitende Industrie BW (KVI Südwest)
Energieversorgung, TG Energie
IG BAU
Natursteinindustrie RP, SL
Steine- und Erdenindustrie TH
Steine- und Erdenindustrie BW
Maler- und Lackiererhandwerk
Steine- und Erdenindustrie BY
Steine- und Erdenindustrie RP
Steine- und Erdenindustrie HE
Bauhauptgewerbe West
Bauhauptgewerbe Ost
Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
Erwerbsgartenbau BW
NGG
Nährmittelindusrie BY
Milchindustrie SL
Molkereien
Zuckerindustrie
Handelsmälzereien BY, BW
Nährmittelindustrie NRW
Erfrischungsgetränke- und Mineralbrunnenindustrie BY
Nährmittelindustrie HE, RP, SL,
Hotel und Gaststätten NRW
Sektkellereien, Brennereien, Spirituosenbetriebe HE, RP
Obst- und Gemüseverarbeitende Industrie* NI, HB
Hotel und Gaststätten BY
Hotel und Gaststätten HE
Cigarettenindustrie
Süsswarenindustrie Ost
Hotel und Gaststätten BB
Stärkeindustrie NI, BB
* Fruchtsaftindustrie, Mineralbrunnen
Quelle: BDA-TarifService, 2016
Lohn- und Tarifpolitik
Tarifjahr 2016 im Einzelnen
Anders als das sehr streikintensive Ta­
rifjahr 2015 wurde dieses Tarifjahr nicht
vergleichbar von Arbeitskampfmaß­
nahmen der Gewerkschaften begleitet.
In diesem Jahr konzentrierten sich die
Arbeitskämpfe der Gewerkschaften im
Wesentlichen auf die M+E-Industrie,
den öffentlichen Dienst und insbeson­
dere auch auf verschiedene Bereiche
der Luftverkehrsdienstleistungen wie
zu Jahresende die Arbeitskampfmaß­
nahmen der Vereinigung Cockpit (VC)
bei der DLH AG.
Einer der ersten bundesweiten Ta­
rifabschlüsse wurde im Jahr 2016 für
die Beschäftigten in der Cigarettenin­
dustrie erzielt. Der Arbeitgeberverband
der Cigarettenindustrie einigte sich
am 17. Februar 2016 in der ersten Ver­
handlungsrunde mit der Gewerkschaft
Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf
einen reinen Entgeltabschluss, der bei
einer Laufzeit von zwölf Monaten eine
Tariflohnanhebung von 2,5 % zum März
2016 vorsieht.
Am 23. Februar 2016 vereinbarte der
Verband der Holzindustrie und Kunst­
stoffverarbeitung Baden-Württemberg
mit der IG Metall in der dritten Ver­
handlungsrunde ein Tarifergebnis. Die
Entgelte stiegen bei einer Laufzeit von
24 
Monaten nach vier Nullmonaten
ab 1. Mai 2016 um 2 % und werden ab
1. Juli 2017 um weitere 1,7 % erhöht.
Daneben vereinbarten die Tarifpartner
einen Tarifvertrag Demografie, der am
1. Januar 2017 in Kraft tritt und die
Bildung eines betrieblichen Demogra­
fiefonds mit Beiträgen i. H. v. jährlich
300 € je Vollzeitbeschäftigten vorsieht.
Einigen sich Arbeitgeber und Betriebs­
rat durch freiwillige Betriebsvereinba­
rung nicht auf eine Verwendung zu den
Zielen der betrieblichen Gesundheits­
förderung, der Gestaltung alters- und
alternsgerechter Arbeitsbedingungen,
der Altersteilzeit oder Maßnahmen
für eine demografieorientierte Per­
sonalpolitik, ist der Betriebsfonds für
Altersteilzeitverträge einzusetzen. In
Betrieben ohne Betriebsrat verein­
baren Arbeitgeber und Beschäftigte
die Verwendung individuell. Bis zum
2. November 2016 wurde dieses Pilot­
ergebnis mit einigen Differenzierungen
in allen regionalen Tarifgebieten der
Holz- und Kunststoffverarbeitenden In­
dustrie übernommen.
Am 1. März 2016 kamen der Bun­
desverband Garten-, Landschaftsund Sportplatzbau und die Industrie­
gewerkschaft
Bauen-Agrar-Umwelt
(IG BAU) in der dritten Verhandlungs­
runde zu einem Verhandlungsergebnis
für die Beschäftigten im Garten-, Land­
schafts- und Sportplatzbau. Dieser
Tarifabschluss sieht bei einer Laufzeit
von 20 Monaten nach zwei Nullmona­
ten eine zweistufige Tariflohnanhebung
von 3 % zum April 2016 sowie weite­
ren 1,5 % zum April 2017 vor. Erstmals
wurden hierbei die Entgelte bundesweit
einheitlich angehoben. Zur Förderung
der Weiterbildung der Beschäftigten
einigten sich die Tarifpartner auf eine
In der Tarifpolitik ist der Kompromiss das Prinzip – Ab­
schlüsse, mit denen beide Seiten leben können. Dieser or­
ganisierte Interessenausgleich ist unsere Stärke. Und er ist
die Stärke der Sozialen Marktwirtschaft. Schwächen wir die
Tarifautonomie, schwächen wir auch die soziale Marktwirt­
schaft.
Dr. Rainer Dulger | Vizepräsident der BDA, Präsident GESAMTMETALL, Geschäfts­
führender Gesellschafter ProMinent Dosiertechnik GmbH
35
36
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Sozialpartnervereinbarung, mit der
eine Voraussetzung erfüllt wird, um
öffentliche Fördermittel für Qualifizie­
rungsbausteine erhalten zu können.
Für die Beschäftigten der Leder­
erzeugenden Industrie wurde am
14. März 2016 in der zweiten Verhand­
lungsrunde ein Tarifabschluss zwischen
dem Arbeitgeberverband der Deutschen
Lederindustrie und der IG BCE erzielt.
Bei einer Laufzeit von 18 Monaten
wurden die Tariflöhne ab Anfang März
um 3 % angehoben. Seit 1. März 2016
gelten zudem erstmals bundesweit
einheitlich ein Gehaltsrahmentarifver­
trag sowie ein Gehaltstarifvertrag. Am
3. März 2016 hatten sich bereits in der
ersten Verhandlungsrunde der Bun­
desverband der Schuh- und Lederwa­
renindustrie und die IG BCE auf einen
Tarifabschluss für die Beschäftigten der
Lederwarenindustrie mit einer Entgelt­
erhöhung von 2,5 % bei einer Laufzeit
von zwölf Monaten geeinigt.
Im Bereich „­­Telekommunikation/IT“
erreichte am 13. 
April 
2016 der
agv:comunity Arbeitgeberverband für
Telekommunikation und IT mit der
ver.di – Vereinigte Dienstleistungs­
gewerkschaft einen Tarifabschluss für
die Beschäftigten in der Konzernzen­
trale der Deutsche Telekom AG und
der Telekom Deutschland. Nach zwei
Nullmonaten stiegen die Entgelte ab
1. April 2016 um 2,2 % bzw. 2,6 % in
den unteren Entgeltgruppen und ab
1. April 2017 folgt eine Erhöhung um
2,1 %. Der Tarifvertrag hat eine Lauf­
zeit von 24 Monaten. Zudem wurde der
bestehende Kündigungsverzicht bis
Ende 2018 verlängert.
TARIFVERTRAGLICHE REGELUNGEN GELTEN
UNMITTELBAR ODER MITTELBAR FÜR RD. 80 %
DER BESCHÄFTIGTEN IN DEUTSCHLAND
Tarifbindung der Beschäftigten im Jahr 2015, in %
Firmentarifvertrag
Orientierung am
Branchentarifvertrag
9
21
48
22
Branchentarifvertrag
keinerlei Anwendung
von tarifvertraglichen
Regelungen
Quelle: IAB, 2016
Lohn- und Tarifpolitik
Die Vereinigung der kommunalen
Arbeitgeberverbände und der Bund
vereinbarten mit der ver.di, die auch
für die Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft, die Gewerkschaft der
Polizei und die IG BAU verhandelte,
sowie dem dbb beamtenbund und ta­
rifunion am 29. April 2016 nach drei
Verhandlungsrunden ein Tarifergeb­
nis für die Beschäftigten im öffentli­
chen Dienst von Bund und Kommunen.
Bei einer Laufzeit von 24 Monaten
ist eine Entgeltanhebung von 2,4 %
zum März 2016 und weiteren 2,35 %
ab Februar 2017 fällig. Die Tarifpart­
ner einigten sich erstmals auf eine
Entgeltordnung des Tarifvertrags für
den öffentlichen Dienst ab 1. Janu­
ar 2017, die das bisherige Übergangs­
recht ablöst. Zudem wurde für einige
Zusatzversorgungskassen ein zusätzli­
cher Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage
vereinbart. Dieser wurde ab 1. Juli 2016
eingeführt und wird ab 1. Juli 2018 nach
drei Schritten insgesamt 0,4 % betra­
gen. Künftige Leistungseinschnitte bei
den Zusatzversorgungskassen sollen
dadurch vermieden werden. Die For­
derung der Gewerkschaften nach ei­
nem tarifvertraglichen Ausschluss der
sachgrundlosen Befristung konnte er­
folgreich abgewehrt werden.
37
In den vergangenen 15 Jahren ist die
Zahl geleisteter Überstunden pro
Arbeitnehmer und Woche im Schnitt
von über
1 Stunde auf
0,82 Stunden
zurückgegangen.
(IAB, 2016)
ÜBERSTUNDENVOLUMEN NIMMT AUCH 2016 WEITER AB
Anders als von Gewerkschaftsseite immer wieder behauptet, hat die Zahl der hierzulande geleisteten Überstunden
auch im Jahr 2016 weiter abgenommen. Dies bestätigen selbst die Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufs­
forschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB). Hiernach leistete in diesem Jahr jeder Arbeitnehmer pro Woche im
Schnitt ca. 0,82 Überstunden, Anfang der 2000er Jahre lag der Durchschnitt noch bei über einer Stunde. Der Zeitverlauf
zeigt über die Jahre zudem einen kontinuierlichen Rückgang der Überstunden. Es ist aber davon auszugehen, dass
tatsächlich weitaus weniger Überstunden geleistet worden sind, als die IAB-Zahlen vermuten lassen, da die Hauptda­
tenquelle dieser Hochrechnungen ausschließlich das Ergebnis subjektiver spontaner Selbsteinschätzungen einzelner
befragter Personen ist.
Der Rückgang der geleisteten Überstunden steht vor allem im Zusammenhang mit der Einführung von Arbeitszeitkon­
ten, die in vielen Betrieben immer mehr Arbeitszeitflexibilität zulassen. Arbeitszeitkonten haben in den letzten Jahren
kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Dies bestätigt auch der „Arbeitszeitreport Deutschland 2016“ der Bundes­
anstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Der Anteil der Betriebe mit Arbeitszeitkonten lag hiernach bei
61 % – Betriebe mit betrieblicher Arbeitszeiterfassung verfügen sogar zu 88 % über ein Arbeitszeitkonto, 1999 waren
es lediglich 11 %. Demzufolge werden heute laut BAuA bei 76 % der befragten Beschäftigten Überstunden teilweise
oder vollständig durch Freizeitausgleich abgegolten. Mehr als jeder Dritte bekommt seine Überstunden teilweise oder
vollständig ausbezahlt. Ein Viertel der befragten Beschäftigten gibt beide Ausgleichsformen an. Nach den Angaben
der befragten Beschäftigten erhalten lediglich 19 % weder eine monetäre Abgeltung noch einen Freizeitausgleich für
alle oder zumindest einen Teil der Überstunden. Als Gründe für geleistete Überstunden benennen die Befragten neben
betrieblichen Gründen aber auch zu 18 % „Spaß an der Arbeit“ und zu 6 % „private Gründe“.
Insgesamt wird deutlich, dass trotz des Rückgangs der Überstunden und der Abfederungsmechanismen durch Arbeits­
zeitkonten die regelmäßig vereinbarte Arbeitszeit häufig nicht den tatsächlichen betrieblichen und auch persönlichen
Bedürfnissen entspricht. Noch heute gibt es aber Branchen mit tariflichen Wochenarbeitszeiten von 35 Stunden ohne
Möglichkeit, zumindest aus konjunkturellen Gründen die regelmäßige Arbeitszeit zeitweise anzupassen. Für die BDA
bleibt es deshalb wichtig, den Forderungen nach mehr tariflicher Flexibilität nicht nur bei der Verteilung der Arbeits­
zeit, sondern vor allem auch im Bereich des Arbeitszeitvolumens weiterhin Nachdruck zu verleihen. Der tarifpolitische
Reformprozess hin zu mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung muss daher auch künftig fortgesetzt werden.
Nähere Informationen unter
www.arbeitgeber.de > Themen A–Z >
­Arbeitszeitentwicklung sowie > Publikationen >
kompakt > „Arbeitszeitentwicklung“ und
„Arbeitszeitkonten“
38
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Die Tarifpartner der M+E-Indust­
rie in Nordrhein-Westfalen – METALL
NRW – Verband der Metall- und Elek­
troindustrie Nordrhein-Westfalen und
die IG Metall – vereinbarten nach fünf
Verhandlungsrunden am 13. Mai 2016
einen Tarifvertrag mit einer Laufzeit
von 21 Monaten und Differenzierungs­
möglichkeiten für die Betriebe im Ent­
geltbereich. Der Tarifabschluss sieht
zu Beginn zwei Nullmonate und einen
Pauschalbetrag von 150 € im Juni 2016
sowie ab Juli 2016 eine Erhöhung der
Entgelte um 2,8 % und ab April 2017
um 2 % vor. Der heterogenen wirt­
schaftlichen Situation in den Betrieben
der M+E-Industrie sind zwei Differen­
zierungsmöglichkeiten geschuldet: Für
Betriebe mit einer unterdurchschnitt­
lichen Ertragslage kann die Pauschal­
zahlung auch zu einem späteren Zeit­
punkt geleistet oder ganz abbedungen
werden, zudem ist die zweite Entgelt­
erhöhung bis Juli 2017 verschiebbar.
Trotz der im Vorfeld von der IG Metall
geschürten Erwartungshaltung und
des wiederholten Verweises auf die
Streikbereitschaft der Beschäftigten
konnte damit ein Kompromiss erzielt
werden, der in seiner Differenzierung
Signalwirkung für andere Branchen
haben sollte. Die anderen M+E-Tarif­
gebiete haben das Tarifergebnis – teils
mit kleinen Differenzierungen – bis
20. Mai 2016 übernommen.
Am 18. Mai 2016 einigten sich der
Hauptverband der Deutschen Bauin­
dustrie und der Zentralverband des
Deutschen Baugewerbes mit der
IG 
BAU nach vier Verhandlungsrun­
den auf einen Tarifabschluss für die
Beschäftigten des Bauhauptgewer­
bes. Bei einer Laufzeit von 22 Monaten
stiegen die Entgelte ab Mai 2016 um
2,4 % (West) bzw. 2,9 % (Ost) und erhö­
hen sich ab Mai 2017 um weitere 2,2 %
(West) bzw. 2,4 % (Ost). Damit schreitet
die Ost-West-Angleichung der Entgelte
im Bauhauptgewerbe weiter voran. Da­
neben ist u. a. auch eine Neuregelung
der Übernahme von Kost und Logis
bei der Tätigkeit auf einer auswärtigen
Baustelle vereinbart worden.
Der Arbeitgeberverband der Deut­
schen Kautschukindustrie vereinbarte
mit der IG BCE am 31. Mai 2016 nach
zwei Verhandlungsrunden einen Tarif­
vertrag für die Beschäftigten der Kaut­
schukindustrie mit einer dreistufigen
Entgelterhöhung von 2,5 
% ab Juni
2016, 1,9 % ab Juni 2017 und 0,6 %
ab Januar 2018. Die Laufzeit beträgt
24 Monate. Ab Januar 2017 entfällt
zudem das Wahlrecht zwischen ver­
mögenswirksamer Leistung und tarif­
licher Altersversorgung zugunsten der
tariflichen Altersversorgung.
Am 14. 
Juni 
2016 erzielte der
Bundesverband Druck und Medien
mit der ver.di in der vierten Verhand­
lungsrunde einen Tarifabschluss für
die gewerblichen Arbeitnehmer der
Druckindustrie. Die lange Laufzeit von
29 Monaten beginnt mit drei Nullmo­
naten und sieht zum Juli 2016 eine
Lohn- und Tarifpolitik
BRANCHENMINDESTLÖHNE BIETEN DIFFERENZIERTE LÖSUNGEN
Geltende bundesweite Branchenmindestlöhne nach AEntG und TVG zum 1. Januar 2017, in € pro Stunde
Abfallwirtschaft einschließlich
Straßenreinigung und Winterdienst
Aus- und Weiterbildungsdienst­
leistungen nach dem SGB II/III
Bauhauptgewerbe ML I
Dachdeckerhandwerk
Elektrohandwerk
Fleischwirtschaft
Gebäudereiniger-Handwerk ML I
Gerüstbauer-Handwerk
Land- und Forstwirtschaft
sowie Gartenbau
Maler- und Lackiererhandwerk ML I
Pflegebranche
Schornsteinfegerhandwerk
Steinmetz- und
Steinbildhauerhandwerk
Textil- und Bekleidungsindustrie
Wäschereidienstleistungen
im Objektkundengeschäft
West
Quelle: BDA-TarifService, 2016
Ost
39
40
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Tariflohnanhebung von 2 % und zum
August 2017 eine weitere Erhöhung
von 1,8 % vor. Mit diesem Ergebnis
ist es den Tarifpartnern gelungen,
der schwierigen Wirtschaftslage der
Branche Rechnung zu tragen.
Dem Bundesverband Farbe Gestal­
tung Bautenschutz – Bundesinnungs­
verband für das Maler- und Lackie­
rerhandwerk – und der IG BAU konnte
am 17. Juni 2016 ein Schlichtungsvor­
schlag von der Schlichtungsstelle des
Maler- und Lackiererhandwerks un­
terbreitet werden. Der Einigungs­
vorschlag, dem beide Tarifpartner
innerhalb der Erklärungsfrist bis
27. Juni 2016 ohne Einschränkungen
zustimmten, sieht für die Beschäftig­
ten bei einer Laufzeit von 23 Monaten
nach zwei Nullmonaten ab Juli 2016
eine Ecklohnanhebung von 2,1 % (West)
bzw. 3 % (Ost) und ab Juni 2017 von
1,6 % (West) bzw. 2,3 % (Ost) vor. In den
Monaten Mai und Juni 2016 erhalten
tarifgebundene Arbeitnehmer jeweils
50 €. Am 22. November 2016 einigten
sich die Tarifpartner zudem auf einen
Mindestlohntarifvertrag. Die aktuell
geltende Achte Branchenmindestlohn­
verordnung für das Maler- und Lackie­
rerhandwerk tritt am 30. April 2017 au­
ßer Kraft. Der Mindestlohntarifvertrag
sieht bei einer Laufzeit von 48 Monaten
ab 1. Mai 2017 für ungelernte Arbei­
ter (Mindestlohn I) einen Branchen­
mindestlohn von zunächst bundesweit
10,35 € pro Stunde vor, der sich dann
stufenweise ab 1. Mai 2018 auf 10,60 €,
ab 1. Mai 2019 auf 10,85 € sowie ab
GESETZLICHE ÜBERGANGSREGELUNG ERLEICHTERT
DEN ANPASSUNGSPROZESS AN DEN EINHEITLICHEN
GESETZLICHEN MINDESTLOHN BIS ENDE 2017
Branchen mit einer Übergangsregelung gem. § 24 Mindestlohngesetz,
Branchenmindestlohn zum 1. Januar 2017 in € pro Stunde
8,75
Fleischwirtschaft
8,84
8,75
Wäschereidienstleistungen
im Objektkundengeschäft
Gesetzlicher
Mindestlohn
8,60
Land- und
Forstwirtschaft
und Gartenbau
Quelle: BDA-TarifService, 2016
Lohn- und Tarifpolitik
1. Mai 2020 auf 11,10 € erhöht. Für Ge­
sellen (Mindestlohn II) ist ab 1. Mai 2017
ein Branchenmindestlohn von 13,10 €
(West inklusive Berlin) bzw. 11,85 €
(Ost) pro Stunde vereinbart worden,
der sich ab 1. Mai 2018 auf 13,30 € bzw.
12,40 €, ab 1. Mai 2019 auf 13,30 € bzw.
12,95 € erhöht und ab 1. Mai 2020 bun­
desweit 13,50 € beträgt.
Der BAVC und die IG BCE einigten
sich am 23. Juni 2016 in der zweiten
bundesweiten Verhandlungsrunde auf
ein Tarifergebnis für die Beschäftigten
der chemischen Industrie. Innerhalb
der Laufzeit von 24 Monaten steigen
die Tarifentgelte regional differenziert
in zwei Stufen: Die erste Entgelterhö­
hung von 3 % gab es in den Tarifbezir­
ken Hessen, Nordrhein und RheinlandPfalz zum 1. August 2016, die zweite
Erhöhung i. H. v. 2,3 % folgt dort zum
41
1. September 2017. Beide Tariflohnstei­
gerungen können bei besonderen wirt­
schaftlichen Schwierigkeiten um jeweils
zwei Monate verschoben werden. Damit
wird der differenzierten Situation in­
nerhalb der Chemiebranche Rechnung
getragen. Mit dem neu geschaffenen
Programm „Pre-Start“ werden die Ar­
beitsmarktchancen von Jugendlichen
mit besonderem Entwicklungsbedarf
verbessert, z. B. durch Vermittlung von
Sprachkenntnissen und sozialen Kom­
petenzen. Darüber hinaus werden die
bewährten Programme zur Berufs­
vorbereitung „Start in den Beruf“ und
„StartPlus“ erweitert. Mit den Erneu­
erungen bzw. Weiterentwicklungen im
Rahmen der Ausbildungsvorbereitung
machen die Tarifpartner ihr Engage­
ment im Bereich der Nachwuchssiche­
rung deutlich. Trotz sinkender Schul­
abgängerzahlen wurde auch an dem
ANPASSUNG DES GESETZLICHEN MINDESTLOHNS – NUTZUNG DER TARIFLICHEN
­ÜBERGANGSREGELUNG AUCH 2017 NOCH MÖGLICH
Am 28. Juni 2016 hat die Mindestlohnkommission die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns auf 8,84 € pro Stunde
mit Wirkung zum 1. Januar 2017 einstimmig beschlossen. Die Höhe der Anpassung orientiert sich dabei gem. Mindest­
lohngesetz (MiLoG) sowie der Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission nachlaufend an der durchschnittlichen
Tariflohnentwicklung (Näheres zum Anpassungsprozess siehe Kapitel Arbeits- und Tarifrecht).
Von den ursprünglich sechs Branchen – Fleischwirtschaft, Friseurhandwerk, Land- und Forstwirtschaft sowie Gar­
tenbau, Textil- und Bekleidungsindustrie, Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft und Zeitarbeit –, die
mit Beginn der Mindestlohneinführung Anfang 2015 anhand eines im Wege einer Rechtsverordnung nach dem Ar­
beitnehmer-Entsendegesetz erstreckten bundesweit geltenden Mindestlohntarifvertrags die Übergangsregelung gem.
§ 24 ­MiLoG nutzten bzw. immer noch nutzen, werden nach aktuellem Stand 2017 noch drei Branchen von dem erleich­
terten Anpassungsprozess an den gesetzlichen Mindestlohn Gebrauch machen. Diese Möglichkeit besteht noch bis
Ende 2017. Allerdings müssen auch diese Branchen im nächsten Jahr einen Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde zahlen.
Zu diesen Branchen zählen die Fleischwirtschaft, die Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft sowie der
Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus. So liegt die unterste Tariflohngruppe in der Fleischwirt­
schaft von Dezember 2016 bis Ende 2017 bei 8,75 € pro Stunde. In der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau
beziffert sich das Mindeststundenentgelt vom 1. Januar 2017 bis Ende Oktober 2017 auf 8,60 €, danach steigt es auf
9,10 €. Bei den Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft kann der derzeit geltende tarifliche Mindestlohn
von 8,75 € noch bis Ende September 2017 gezahlt werden.
Regionale Entgelttarifverträge, die bei der gesetzlichen Übergangsregelung nicht berücksichtigt worden sind und 2017
noch tarifliche Mindestentgelte unter 8,84 € vorsehen, gibt es z. B. noch im Bereich des Hotel- und Gaststättenge­
werbes in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und dem Saarland. Diese Tariflöhne
werden zum 1. Januar 2017 durch den höheren gesetzlichen Mindestlohn verdrängt.
42
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
bestehenden hohen Ausbildungsplatz­
niveau festgehalten – in der chemischen
Industrie gilt weiterhin der Grundsatz
„Ausbildung vor Übernahme“.
Der Bundesverband Deutscher Zei­
tungsverleger sowie die Deutsche Jour­
nalistinnen- und Journalisten-Union in
ver.di (dju) und der Deutsche Journa­
listen-Verband (DJV) einigten sich am
29. Juni 2016 in der fünften Verhand­
lungsrunde auf einen Gehaltstarifver­
trag für die Redakteure an Tageszeitun­
gen. Die Tarifpartner verständigten sich
bei einer Laufzeit von 24 Monaten auf
eine Erhöhung der Gehälter nach fünf
Nullmonaten ab Juni 2016 um 1,5 % und
ab August 2017 um 1,6 %.
In der vierten Verhandlungsrunde
vereinbarten der Verein der Zuckerin­
dustrie und die NGG am 30. Juni 2016
einen Tarifabschluss für die Beschäf­
tigten der Branche. Die Einigung sieht
bei einer Laufzeit von 24 Monaten eine
zweistufige Entgelterhöhung von 2 %
ab April 2016 und 1,8 % ab April 2017
vor. Mit Wirkung zum 1. Januar 2017
wird die Regelung zur Altersfreizeit
auf den Geltungsbereich des Mantel­
tarifvertrags für die Arbeitnehmer in
der Zuckerindustrie in den fünf neuen
Bundesländern ausgeweitet.
Nachdem im Bereich der Luft­
verkehrsdienstleistungen bereits am
22. Januar 2016 ein Tarifergebnis für
das Kabinenpersonal der DLH AG erzielt
worden war, das eine Einmalzahlung
von 3.000 € statt einer Tarifanhebung
für 2015 und eine Entgeltsteigerung
von 2,20 € ab Januar 2016 bis Ende
September 2016 vorsah, konnten die
Tarifverhandlungen zwischen dem
AGVL und der UFO nach einer über
fünf Monate dauernden Schlichtung
durch den ehemaligen brandenburgi­
schen Ministerpräsidenten Matthias
Platzeck am 5. 
Juli 
2016 erfolgreich
beendet werden. Die UFO-Mitglieder
bestätigten das Schlichtungsergeb­
nis am 24. August 2016 mit deutlicher
Mehrheit. Es sieht bei einer Laufzeit
von 33 Monaten eine zweistufige Erhö­
hung der Entgelte ab Oktober 2016 von
1 % und ab Januar 2018 von 2 % vor.
Da­neben wird u. a. das System der be­
trieblichen Altersversorgung von einem
System garantierter Auszahlungen auf
ein System garantierter Beiträge um­
gestellt, ein neuer Ausbildungsberuf
für das Kabinenpersonal geschaffen
sowie die betriebsbedingten Kündigun­
gen bis Ende 2021 ausgeschlossen.
Die aus dem Arbeitgeberverband
des privaten Bankgewerbes und der
Tarifgemeinschaft Öffentlicher Ban­
ken bestehende Verhandlungsgemein­
schaft Banken hat mit der ver.di, dem
Deutschen Bankangestellten-Verband
und der DHV – Die Berufsgewerkschaft
in der vierten Verhandlungsrunde am
12. Juli 2016 einen Tarifabschluss für
die Beschäftigten des privaten und öf­
fentlichen Bankgewerbes erzielt. Bei
einer bemerkenswert langen Lauf­
zeit von 33 Monaten vereinbarten die
Tarifverträge sind eine Säule unseres Wirtschaftssys­
tems. Maßgeblich für die Akzeptanz von Tarifverträgen ist die
Freiwilligkeit der Tarifbindung. Um die Tarifbindung auch für
die Zukunft zu stärken, brauchen wir keine gesetzlichen Regu­
lierungen, sondern Gewerkschaften, die den tarifpolitischen
Modernisierungskurs weiter mitgestalten und den Betrieben
ausreichend Gestaltungsspielräume überlassen.
Dr. Bernhard Beck | Präsidiumsmitglied der BDA, Vorsitzender BDA-Ausschuss
Lohn- und Tarifpolitik, Vorsitzender Vereinigung der Arbeitgeberverbände ener­
gie- und versorgungswirtschaftlicher Unternehmungen, Vorstandsmitglied EnBW
Energie Baden-Württemberg AG
Lohn- und Tarifpolitik
Tarifpartner eine dreistufige Entgelt­
erhöhung nach fünf Nullmonaten. Ab
Oktober 2016 stiegen die Entgelte um
1,5 %, sie erhöhen sich ab Januar 2018
um weitere 1,1 % und ab Novem­
ber 2018 um 1,1 %. Die Tarifpartner
werden zudem ergebnisoffen Gesprä­
che zur Umgestaltung des Tarifent­
geltsystems aufnehmen. Dabei sollen
zeitgemäße Tätigkeitsbeschreibungen,
der Zuschnitt des Tarifbereichs und
eine möglichst kostenneutrale Um­
setzung eines neuen Systems erörtert
werden. Auch sollen Gespräche mit
dem Ziel geführt werden, die Attrakti­
vität der Ausbildung im Bankgewerbe
zu erhöhen.
Der Verband Deutscher Zeitschrif­
tenverleger sowie die dju und der DJV
einigten sich am 27. Juli 2016 in der
dritten Verhandlungsrunde auf einen
neuen Gehaltstarifvertrag für die Re­
dakteure an Zeitschriftenverlagen.
Das Tarifergebnis sieht bei einer Lauf­
zeit von 25 Monaten nach fünf Null­
monaten eine zweistufige Gehaltser­
höhung ab September 2016 von 1,5 %
und ab September 2017 von 1,6 % vor.
Nach der dritten Verhandlungs­
runde hatten sich der Zentralverband
des Deutschen Dachdeckerhand­
werks – Fachverband Dach-, Wandund Abdichtungstechnik sowie die
IG BAU für ein freiwilliges Schlich­
tungsverfahren ausgesprochen. Nach
der Schlichtungsverhandlung am
5. Oktober 2016 fällte der Schlichter,
Dr. h. c. Matthias von Wulffen, ehe­
maliger Präsident des Bundessozial­
gerichts, einen Schlichterspruch für
die Beschäftigten des Dachdecker­
handwerks, der am 21. Oktober 2016
von beiden Tarifpartnern angenom­
men worden ist. Bei einer Laufzeit von
24 Monaten stieg der Bundesecklohn
nach zwei Nullmonaten ab Oktober
2016 um 1,0 % und wird sich ab Mai
2017 um weitere 1,5 % erhöhen. Im
Dezember 2016 erhalten gewerbliche
Arbeitnehmer für die Monate August
und September 2016 eine Einmalzah­
lung von jeweils 50 €, sofern sie Ge­
werkschaftsmitglieder sind.
Am 30. November 2016 einigte sich
die aus dem Bundesarbeitgeberver­
band der Personaldienstleister und
dem Interessenverband Deutscher
Zeitarbeitsunternehmen bestehende
Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit
mit der Tarifgemeinschaft Leiharbeit
des Deutschen Gewerkschaftsbunds
in der dritten Verhandlungsrunde auf
einen neuen Entgelttarifvertrag für die
Zeitarbeitsbranche. Der Tarifabschluss
sieht bei einer Laufzeit von 36 Monaten
nach zwei Nullmonaten – mit Ausnah­
me der ansonsten ab 1. Januar 2017
unterhalb des gesetzlichen Mindest­
lohns liegenden Entgeltgruppen 1 und
2 (Ost) – ab 1. März 2017 vierstufige
Entgeltanhebungen von 2,5 % bis 3,2 %
(West) bzw. 2,4 % bis 4,82 % (Ost) vor.
Die höheren Entgeltsteigerungen im
Osten bekräftigen hierbei das verein­
barte Ziel der Tarifvertragspartner, die
Entgelte in Ostdeutschland bis April
2021 an das Westniveau anzugleichen.
Außerdem soll abermals eine Lohnun­
tergrenze für die Zeitarbeitsbranche
im Sinne des § 3a Arbeitnehmerüber­
lassungsgesetz festgesetzt werden.
Die aktuell geltende Zweite Lohnunter­
grenzenverordnung tritt am 31. Dezem­
ber 2016 außer Kraft.
Am 12. Dezember 2016 einigte sich
im Bereich der Schienenverkehrs­
dienstleistungen der Agv MoVe mit
der EVG in der fünften Verhandlungs­
runde auf einen Tarifabschluss für die
DB AG. Bei einer Laufzeit von 24 Mona­
ten steigen die Entgelte ab April 2017
um 2,5 %. Für die Monate Oktober 2016
bis März 2017 ist eine Einmalzahlung
von 550 € statt einer Tarifanhebung
vorgesehen. Der Zusatzurlaub bzw.
Zeitzuschlag für Nachtarbeit steigt um
0,35 %. Zum Januar 2018 können die
Beschäftigten wählen zwischen einer
39-Stunden-Woche und einer Entgelt­
erhöhung von 2,6 %, einer 38-Stun­
den-Woche oder sechs zusätzlichen
Urlaubstagen. Daneben wurde u. a. ein
Tarifvertrag „Arbeit 4.0“ vereinbart.
Arbeitgeber, Gewerkschaft und Be­
schäftigten soll ermöglicht werden, die
Auswirkungen der Digitalisierung und
die damit verbundene Veränderung von
Berufs- und Beschäftigungsbedingun­
gen zu begleiten und zu gestalten. Be­
schäftigte können z. B. ihren Arbeitsort
selbst bestimmen, sofern ihre Tätigkeit
mobiles Arbeiten zulässt. In diesem
Kontext wurde auch eine konzernweit
einheitliche Regelung für Rufbereit­
schaften vereinbart. Daneben ist ein An­
spruch auf Qualifizierungsmaßnahmen
43
1. Dezember 2016
„Ein Streik soll Interessenausgleich
hervorbringen, nicht Kunden
vergraulen und Arbeitsplätze
gefährden“, Kramer @BILD
44
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
vorgesehen, wenn sich Berufsbilder
und Tätigkeiten durch die Digitalisierung
verändern. Für Auszubildende wurden
ein Mietkostenzuschuss und eine Prä­
mie zur betrieblichen Altersvorsorge
eingeführt.
Maßvolle Tarifpolitik
in Zeiten ungewisser
konjunktureller
­Perspektiven fortführen
2016 haben sich die konjunkturellen
Unsicherheiten im In- und Ausland
nicht vermindert. Dazu traten der Bre­
xit und insbesondere die Diskussion
über die Fortführung der Verhandlun­
gen zu TTIP. Nach einer Produktivitäts­
entwicklung von 0,4 % und 0,5 % in den
vergangenen zwei Jahren prognosti­
zieren die führenden fünf deutschen
Wirtschaftsforschungsinsti­
tute in ihrer
aktuellen Gemeinschaftsdiagnose für
2016 ebenfalls nur einen Produktivitäts­
zuwachs von 0,5 %. Für die Tarifpartner
in den verschiedenen Wirtschaftsbe­
reichen bleibt es daher auch künftig
geboten, dem bisherigen verantwor­
tungsvollen Weg einer differenzierten,
moderaten und vor allem auch flexiblen
Tariflohnpolitik weiter zu folgen.
Die Tarifpartner können aber nur
dann reagieren und praxisgerechte
Lösungen für ihre Branchen finden,
wenn ihnen der Gesetzgeber ihre be­
stehenden Kompetenzen nicht weiter
beschneidet. Der Erfolg der Sozialen
Marktwirtschaft in Deutschland ist
ohne Tarifautonomie nicht denkbar. Die
BDA steht daher staatlichen Eingriffen
in die Tarifautonomie grundsätzlich
skeptisch gegenüber. Der Ruf nach
dem Gesetzgeber scheint zwar oftmals
die schnelle Lösung. Stattdessen gilt es
für die Tarifpartner, bestehende Spiel­
räume zu nutzen und gemeinsam wei­
tere gesetzliche Eingriffe in die Lohn­
politik zu verhindern.
Tarifpolitische Herausforderungen
gibt es genug: In der Tarifrunde im
Bereich der Schienenverkehrsdienst­
leistungen zwischen dem Agv MoVe
und der Gewerkschaft Deutscher Loko­
motivführer für die DB AG gilt es, nach
dem jüngsten Tarifabschluss mit der
EVG ein Lösungsmodell zu vereinba­
ren, das für alle Tarifbeschäftigten der
DB AG einheitliche Arbeitsbedingungen
schafft. Auch in dem zum Jahresende
mit intensiven Streikmaßnahmen der
VC begleiteten Tarifkonflikt der Pilo­
ten bei der DLH AG – vorgeblich zur
Entgeltentwicklung – gilt es, einen zu­
kunftsfähigen Kompromiss zu finden.
Hintergrund dieser seit 2012 schwelen­
den Auseinandersetzung sind notwen­
dige Unternehmensentscheidungen und
Umstrukturierungsmaßnahmen bei der
DLH AG. Das von der DLH AG angebote­
ne Schlichtungsverfahren kann hier hel­
fen, ein für beide Tarifpartner tragbares
Ergebnis zu finden.
Nähere Informationen unter
www.arbeitgeber.de > Themen A–Z >
Tarifverhandlungen sowie > Publika­
tionen > kompakt
­­
> „Tarifautonomie“,
„Tarifpolitik“, „Lohnentwicklung“ und
„Soziale Marktwirtschaft“ sowie
> Publikationen > argumente >
„Vorteile des Tarifvertrags erkennen
und nutzen“
Erhalt und Stärkung der
Tarifbindung erfordern
gemeinsamen Einsatz der
Tarifpartner
Tarifverträge sind nach wie vor für ei­
nen Großteil der Arbeitsbeziehungen
in Deutschland prägend. Nach den
jüngsten Zahlen des Betriebspanels
des IAB arbeiteten im Jahr 2015 ins­
gesamt rd. 80 % der Beschäftigten auf
der Grundlage von Tarifverträgen – in
Westdeutschland 80 % und in Ost­
deutschland 71 %. Der Anteil der Be­
schäftigungsverhältnisse ohne Bezug
zu einem Tarifvertrag lag hiernach in
den letzten Jahren gleichbleibend bei
ca. 20 %. Dennoch ist über die Jahre
ein langsamer, aber kontinuierlicher
Wechsel von einer unmittelbaren Ta­
rifbindung hin zu einer Orientierung an
Tarifverträgen wahrzunehmen. Einem
Tarifvertrag kommt dann zwar weiter­
hin eine tragende Bedeutung für die
Gestaltung des Arbeitsverhältnisses
zu. Es wird aber nicht mehr das voll­
ständige Tarifwerk angewendet – dies
Lohn- und Tarifpolitik
gilt insbesondere für starre tarifliche
Regelungen zur Arbeitszeit oder Vor­
gaben in Mantel- oder Rahmentarif­
verträgen, die teilweise nicht mehr
aktuellen Erfordernissen in den Be­
trieben entsprechen.
Grundlage der Tarifbindung im
bestehenden System der Tarifauto­
nomie ist die Freiwilligkeit der Tarif­
bindung. Arbeitgeber sind frei, sich
Arbeitgeberverbänden anzuschließen
oder selbst als Tarifvertragspartei mit
Gewerkschaften Tarifverträge zu ver­
handeln. Arbeitnehmer sind gleicher­
maßen frei, sich in Gewerkschaften
zu organisieren. Der Erhalt und die
Stärkung der Tarifbindung müssen
daher an dieser Freiwilligkeit, der po­
sitiven Koalitionsfreiheit, anknüpfen.
Neben der freiwilligen Entscheidung
zur Tarifbindung besteht aber stets
die ebenso legitime Option für Arbeit­
geber und Arbeitnehmer, sich nicht
oder bewusst gegen eine Tarifbindung
zu entscheiden. Die Voraussetzung für
eine höhere Tarifbindung sind daher
zunächst vor allem Tarifregelungen,
die für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer
gleichermaßen attraktiv sind. Sie sind
Grundlage für eine positive Entschei­
dung zur Tarifbindung. Den Wirkungs­
bereich tariflicher Regelungen durch
eine Allgemeinverbindlicherklärung
von Tarifverträgen zu vergrößern,
scheint eine schnelle Lösung. Dies
wäre aber der falsche Ansatz, um die
freiwillige Tarifbindung zu fördern.
Die Tarifpartner sind daher ge­
meinsam gefordert, an ihrem bis­
herigen tarifpolitischen Reformkurs
einer differenzierten, produktivitäts­
orientierten und flexiblen Tarifpolitik
anzuknüpfen – dies betrifft die Entgel­
te ebenso wie z. B. die Vorgaben zur
Arbeitszeit. Die unmittelbare Tarif­
bindung wird sich nur dann erhöhen,
wenn die mit ihr verbundenen Vorteile
überwiegen. Die BDA tritt daher dafür
ein, dass der Flächentarifvertrag auch
in Zukunft seine Ordnungsfunktion
bei der Gestaltung der Arbeitsbedin­
gungen behält und gleichzeitig den
Betrieben notwendige Gestaltungs­
spielräume belässt. Tarifbedingungen
müssen vor allem Mindestbedingun­
gen für eine Branche sein – das gilt
für die Entgelte ebenso wie für Son­
derzahlungen. Der Tarifvertrag sollte
in erster Linie ein Rahmen sein, um
den unterschiedlichen Bedürfnissen
und wirtschaftlichen Möglichkeiten in
einer Branche gerecht werden zu kön­
nen. Solange dies noch nicht erreicht
ist, sind tarifliche Öffnungsklauseln
erforderlich, die auf der betrieblichen
Ebene Abweichungen vom Tarifvertrag
ermöglichen. In den meisten Wirt­
schaftsbereichen gehören solche Öff­
nungsklauseln bereits zum tarifpoliti­
schen Standardrepertoire. Sie sollten
Vorbild für andere Branchen sein.
Nähere Informationen unter
www.arbeitgeber.de > Themen A–Z >
Tarifvertrag, Tarifverhandlungen
sowie > Publikationen > ­kompakt >
„Tarifpolitik“ und „Allgemeinverbind­
licherklärung von Tarifverträgen“
sowie > Publikationen > argumente >
„Vorteile des Tarifvertrags erkennen
und nutzen“
45
BESCHÄFTIGUNG
Potenziale entwickeln,
Vielfalt fördern,
Fachkräfte sichern.
Dafür werben wir.
48
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Integration von Flüchtlingen­
mit Bleibeperspektive
weiter vorantreiben
15. November 2016
Bundeskanzlerin auf #DAT2016 zu
#Flüchtlinge #Integration: Dank an
Arbeitgeber, die sich in unglaublicher
Weise engagiert haben
78 %
aller nicht erwerbstätigen Flüchtlinge
geben an, eine Erwerbstätigkeit
aufnehmen zu wollen.
(IAB, 2016)
In den letzten dreieinhalb Jahren sind
1,4 Mio. Flüchtlinge nach Deutschland
gekommen. Viele von ihnen erhalten
hier Schutz vor Krieg, Vertreibung und
politischer Verfolgung und werden längere Zeit in Deutschland bleiben.
Da rd. 70 % der Flüchtlinge im erwerbsfähigen Alter sind, kommt einer
erfolgreichen Integration in den Arbeitsmarkt eine wichtige Bedeutung
zu. Erste Erfahrungen zeigen, dass
der Weg in Ausbildung und Beschäftigung wegen meist fehlender Deutschkenntnisse und geringer oder fehlender Qualifikationen eher ein Dauerlauf
als ein Sprint ist. Die Bundesregierung
hat vor allem mit dem im August 2016
in Kraft getretenen Integrationsgesetz wichtige Forderungen der BDA
aufgegriffen und Verbesserungen
vorgenommen, um Flüchtlingen mit
Bleibeperspektive den Zugang zum
Arbeitsmarkt zu erleichtern. Dazu
zählen insbesondere die Schaffung
eines rechtssicheren Aufenthalts für
Geduldete für die Gesamtdauer der
Ausbildung mit Abschaffung der Altersgrenze von 21 Jahren, der befristete Wegfall der Vorrangprüfung in 133
von 156 Bezirken der Bundesagentur
für Arbeit (BA), die damit verbundene
Abschaffung des Beschäftigungsverbots in der Zeitarbeit sowie der Ausbau der Sprachförderung.
Diese positiven Schritte dürfen
nicht darüber hinwegtäuschen, dass
weitere Anstrengungen von allen Beteiligten erforderlich sind. Sowohl
beim Arbeitsmarktzugang als auch
im Bildungsbereich müssen weitere
Hürden abgebaut werden, um die Rahmenbedingungen für die Integration
von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive zu verbessern. Insbesondere die
Öffnung des Zugangs zu Förderinstrumenten der Berufsausbildung und zu
SCHWERER WEG: MEHR FLÜCHTLINGE IN BESCHÄFTIGUNG
Sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte mit Staatsbürgerschaft aus den acht wichtigsten nicht europäischen Asylzugangsländern
in Tsd.
160
3. November 2016
Integration braucht Zeit,
Rahmenbedingungen weiter
verbessern, sagt Arbeitgeberpräsident
Kramer – http://bit.ly/2fyJW9x
120
80
40
0
2011
2012
2013
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 2016
2014
2015
2016
Beschäftigung
Praktika ist bisher unzureichend. Deshalb setzt sich die BDA u. a. dafür ein,
dass die Aufnahme zustimmungs- und
mindestlohnfreier Orientierungspraktika grundsätzlich für bis zu zwölf Monate ermöglicht wird. Darüber hinaus
ist eine flächendeckende Aussetzung
der Vorrangprüfung für Flüchtlinge
und vollständige Abschaffung des Beschäftigungsverbots in der Zeitarbeit
notwendig.
Da rd. ein Drittel der 2016 registrierten Flüchtlinge unter 18 Jahre
ist, spielt das Bildungssystem für die
Integration und einen gelingenden
Übergang in Ausbildung, Studium und
Beschäftigung eine entscheidende
Rolle. Die BDA fordert eine bundesweite Schulpflicht für Flüchtlings­
kinder nach drei Monaten Aufenthalt
in Deutschland. Willkommensklassen
sollten in den Schulen fest verankert
werden. Zudem gilt es, jugendlichen
Flüchtlingen unter Einbeziehung ihrer Eltern die Vorteile des deutschen
49
Ausbildungssystems zu vermitteln.
Auch Maßnahmen zur Alphabetisierung älterer Flüchtlinge sind notwendig und weiter auszubauen.
Die BDA hat die bestehenden
Handlungsfelder in einem 13-PunktePapier zusammengefasst und wirbt
bei der Bundesregierung für die Umsetzung. Arbeitgeberpräsident Ingo
Kramer hat die Handlungsbedarfe
beim Flüchtlingsgipfel mit der Bundeskanzlerin am 3. November adressiert. Zudem hat die BDA im Jahr 2016
im gemeinsamen Arbeitsstab mit der
BA, dem BDI und dem ZDH vielfältige
Initiativen angestoßen, um den Erfahrungsaustausch zu Beispielen erfolgreicher Integration in den Arbeitsmarkt voranzubringen.
74 %
der Asylerstantragsteller
sind unter 30 und
36 %
unter 18 Jahre alt.
(BAMF, 2016)
Nähere Informationen unter
www.arbeitgeber.de > Themen A–Z >
Flüchtlinge
BROSCHÜREN ZU ZUWANDERUNG UND INTEGRATION
NEU VERÖFFENTLICHT
11
BROSCHÜRENTITEL STEHT HIER | BDA
AUSSEREUROPÄISCHE FACHKRÄFTE
ERFOLGREICH FÜR DIE WIRTSCHAFT GEWINNEN
Ein Praxisleitfaden für Unternehmen
Für Unternehmen, die keine geeigneten Bewerberinnen oder Bewerber finden,
ist auch die gezielte Anwerbung von qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland
wichtig, um ihren Fachkräftebedarf zu decken. Im Mai 2016 veröffentlichte die
BDA eine Broschüre zum Thema „Außereuropäische Fachkräfte erfolgreich für die
Wirtschaft gewinnen“. Diese soll Unternehmen unterstützen, indem relevante Informations- und Beratungsangebote rund um die Ansprache und Gewinnung von
außereuropäischen Fachkräften gebündelt werden.
Für eine erfolgreiche Integration ausländischer Fachkräfte im Unternehmen ist
eine gelebte Willkommenskultur notwendig. In der Broschüre „Willkommenskultur – Ein Leitfaden für Unternehmen im Umgang mit ausländischen Fachkräften“
sammelt die BDA vielfältige Formen betrieblichen Engagements, erleichtert den
Austausch von Beispielen guter Praxis und unterstützt die Entwicklung neuer
Strategien für die betriebliche Personalpolitik. Die Broschüre wurde umfassend
aktualisiert und erschien im Mai 2016 in der dritten Auflage. Sie ist in Deutsch und
Englisch verfügbar.
Nähere Informationen unter
WILLKOMMENSKULTUR
Ein Leitfaden für Unternehmen im Umgang
mit ausländischen Fachkräften
www.arbeitgeber.de > Publikationen >
Broschüren
50
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Zuwanderungsrecht für Fachkräfte transparenter gestalten – Potenzial­zuwanderung
ausbauen
14. September 2016
#Zeitarbeit für Ausländer Sprungbrett
in Beschäftigung. Daher: Arbeitsverbot
für #Flüchtlinge in Zeitarbeit aufheben
http://bit.ly/2cUt6gq
Die Bundesregierung hat in den letzten
Jahren wichtige Reformen auf den Weg
gebracht, um die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte zu erleichtern. Dennoch kommen bisher vergleichsweise
wenige Fachkräfte aus Drittstaaten außerhalb der EU nach Deutschland. Um
die gezielte Fachkräftezuwanderung
zu erleichtern, schlägt die BDA vor,
das Zuwanderungsrecht weiterzuentwickeln sowie die bestehenden Regeln
besser umzusetzen. Ein vollständiger
Systemwechsel hin zu einem Punktesystem ist angesichts der Fortschritte im Zuwanderungsrecht aber nicht
mehr notwendig.
Vor allem die bestehenden Ansätze der Potenzialzuwanderung sollten
ausgebaut werden. Für Akademiker
besteht bereits die Möglichkeit eines
Visums zur Arbeitsplatzsuche; ähnliche
Wege brauchen wir auch für beruflich
Qualifizierte in einem Mangelberuf und
junge Menschen, die eine Ausbildung in
einem Mangelberuf aufnehmen möchten und bereits über Deutschkenntnisse verfügen. Eine „Talent Card“, in der
diese Möglichkeiten der Potenzialzuwanderung zusammengefasst sind,
würde zu mehr Transparenz und einer
besseren Vermarktung im Ausland
führen. Außerdem sind eine Vereinfachung der Verfahren, eine bessere
Zusammenarbeit der am Verfahren beteiligten Behörden sowie die Schaffung
überregionaler
Kompetenzbehörden
für Erwerbsmigration unabdingbar für
eine effiziente und reibungslose Fachkräftezuwanderung in der Praxis.
Nähere Informationen unter
www.arbeitgeber.de > Inhalte >
­ eschäftigung > Zuwanderung und
B
Integration
BEDARF AN FACHKRÄFTEN AUS DRITTSTAATEN STEIGT
Erwerbstätige (15- bis 64-Jährige) in Deutschland mit Staatsbürgerschaft aus
Nicht-EU-Staaten, in Mio.
1,88
1,80
28. November 2016
#Arbeitnehmerfreizügigkeit setzt
Arbeit voraus – #Sozialleistungen nur,
wenn gearbeitet wurde #Anhörung
#Bundestag – http://bit.ly/2frGqgw
1,68
1,59
1,60
2010
2011
Quelle: Eurostat, 2016
2012
1,72
2013
2014
2015
Beschäftigung
51
Für die Integration von Flüchtlingen braucht es einen langen Atem. Aber es gibt bereits positive Erfahrungen: Immer
mehr Flüchtlinge münden in Bildungsmaßnahmen, Ausbildung
oder Beschäftigung ein. Damit Integration noch besser gelingt,
sind weitere Maßnahmen erforderlich, z. B. die vollständige
Aufhebung des Beschäftigungsverbots in der Zeitarbeit und
eine verbindliche Zuweisung in Sprachkurse.
Brigitte Faust | Präsidiumsmitglied der BDA, Vorsitzende BDA-Ausschuss für
Arbeitsmarktfragen, Präsidentin Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss,
HR Business Partner BU Germany und Geschäftsführerin Coca-Cola European
Partners Deutschland
POSITIVE ZWISCHENBILANZ: GEMEINSAMER ARBEITSSTAB ZUR
FLÜCHTLINGS­INTEGRATION VON BDA, BDI, ZDH UND BA
Um Herausforderungen, Erfolgsfaktoren und Unterstützungsmöglichkeiten bei der Integration von Flüchtlingen in
Ausbildung und Beschäftigung zu identifizieren, haben BDA, BDI und die Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeinsam
einen Arbeitsstab gegründet, der erstmals im Januar 2016 zusammengetreten ist. Im Frühjahr 2016 wurde der ZDH
als weiteres Mitglied aufgenommen. Gemeinsam sollen rechtliche und faktische Hürden, die ein noch breiteres Engagement der Unternehmen bei der Integration in ein Praktikum, eine Ausbildung oder Beschäftigung erschweren –
insbesondere von Asylbewerbern mit Bleibeperspektive in einem noch laufenden Asylverfahren und sog. Geduldeten –,
identifiziert werden. Zudem soll der Erfahrungsaustausch über bereits laufende Initiativen und Projekte gefördert werden, um Handlungsansätze für zukünftige arbeitgeberseitige Initiativen und Projekte zu erarbeiten.
Im Jahr 2016 wurden zwei Netzwerkveranstaltungen mit jeweils mehr als 100 Vertretern vor allem aus Unternehmen,
Verbänden und Bildungswerken der Wirtschaft organisiert. Zudem wurde auf Initiative des Arbeitsstabs auf der Homepage des Arbeitsmarktmonitors der BA eine Plattform mit Beispielen aus der Praxis und laufenden Projekten bei der
Integration von Flüchtlingen geschaltet und die gemeinsame Broschüre „Herausforderungen gemeinsam schultern“
erarbeitet, die anhand ausgewählter Praxisbeispiele zeigt, wie eine Integration in den Arbeitsmarkt gemeinsam durch
gute Kooperation von Unternehmen, Arbeitsagenturen und Jobcentern gelingen kann.
Um die Aktivitäten der Wirtschaft insgesamt noch sichtbarer zu machen und zu koordinieren, wird eine engere Zusammenarbeit des gemeinsamen Arbeitsstabs mit anderen Initiativen der Wirtschaft auf Bundesebene angestrebt. Die
nächste Sitzung des Arbeitsstabs ist für Anfang 2017 geplant. Dabei soll es auch darum gehen, erste Erfahrungen mit
den neuen Regelungen seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes zusammenzutragen, fortbestehende Hürden in der
Zusammenarbeit vor Ort zu identifizieren und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Nähere Informationen unter
www.arbeitgeber.de > Publikationen
52
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Karriere- und Erwerbs­
aussichten von Frauen
­weiter verbessern
Die deutschen Arbeitgeber wollen,
dass Frauen mehr in Berufen mit besseren Einkommensaussichten und
weniger in Teilzeit arbeiten, dass sie
ihre Erwerbstätigkeit seltener unterbrechen müssen und öfter in Führungspositionen gelangen. Der vom
Bundesfamilienministerium vorgelegte
Arbeitsentwurf vom Dezember 2015
für ein sog. Lohngerechtigkeitsgesetz
kann aber zur Erreichung dieser Ziele
keinen Beitrag leisten und ist deshalb
auf massive Kritik der BDA gestoßen.
Die Bundesregierung hat auf die vielfache Kritik reagiert und das Bundesfamilienministerium hat im Oktober
2016 einen neuen Referentenentwurf
vorgelegt. Auch dieser Entwurf wird
UNTERSCHIEDE IN ERWERBSVERHALTEN UND B
­ ERUFSWAHL ZWISCHEN FRAUEN UND
MÄNNERN ­ENDLICH ANGEHEN
Gründe und ihr jeweiliger Anteil an der gesamtwirtschaftlichen Entgeltlücke von 23 %, in Prozentpunkten
5,6
Erwerbsumfang
Arbeitszeitvolumen, z. B. geringfügige
­Beschäftigung, Teilzeit- und
Vollzeitbeschäftigung
3,8
3,4
Branche
Wirtschaftszweig, z. B. Maschinenbau,
Einzelhandel
1,0
0,8
Unerklärter Rest
Quelle: Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut, 2015
Berufliche Stellung
Positionen in der organisatorischen
Hierarchie, z. B. leitende Stellung
3,4
2,7
Sonstiges
Erwerbserfahrung
Tatsächlich gearbeitete Jahre (Vollzeit- und
Teilzeitjahre, abzüglich Auszeitjahren)
2,3
Betriebsgröße
Kleine, mittlere und Großunternehmen
Bildung (0,5)
Formale Bildung/Abschlüsse
Beruf (0,2)
Berufsgruppen nach internationaler
Klassifikation der Berufe (ISCO)
Haushaltskontext (< 0,1)
Elternschaft, Ehestatus
Beschäftigung
derzeit noch intensiv in der Ressort­
abstimmung diskutiert. Der Kabinettsbeschluss ist für Januar 2017 geplant.
Der neue Referentenentwurf weicht
in mehrfacher Hinsicht von den bisherigen Entwürfen ab und trägt wesentlichen Kritikpunkten Rechnung,
die vonseiten der BDA in zahlreichen
Gesprächen mit dem Bundesfamilienministerium beanstandet wurden.
Zu den erreichten Verbesserungen
gehören: Der Auskunftsanspruch, mit
dem Beschäftigte Auskunft über ihr
Gehalt und das einer Vergleichsgruppe einholen können sollen, wird nur in
Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten gelten. Die Möglichkeit eines
Auskunftsverweigerungsrechts, wenn
die Vergleichstätigkeit von weniger als
fünf Beschäftigten des jeweils anderen
Geschlechts ausgeübt wird, wurde auf
sechs Personen erhöht. Auch gibt es
spürbare Erleichterungen für Unternehmen, die tarifgebunden sind, Tarif­
verträge verbindlich anwenden oder
einen B
­ etriebsrat haben.
Zudem gibt es keine Verpflichtung
mehr zu betrieblichen Prüfverfahren,
mit denen die Arbeitgeber ihre Entgeltstrukturen auf Entgeltgleichheit
überprüfen. Stattdessen ist eine Aufforderung ab einer Unternehmens­
größe von 500 Beschäftigten vorgesehen. Positiv ist, dass der Arbeitgeber
die Analysemethoden und Arbeitsbewertungsverfahren für das Prüfverfahren frei wählen kann, wenn er ein
Verfahren durchführen möchte. Wichtig
53
ist zudem die erreichte Klarstellung,
dass bei Arbeitgebern mit Tarifvertrag
keine Überprüfung von Tarifverträgen,
insbesondere mit Blick auf die Gleichwertigkeit von Tätigkeiten, erfolgt. Die
Berichtspflichten zu Entgeltgleichheit
und Frauenförderung im Betrieb werden auf Kapitalgesellschaften ab 500
Beschäftigten mit HandelsgesetzbuchBerichtspflicht beschränkt.
Trotz dieser Erfolge wird das geplante Gesetz an den Ursachen des
unterschiedlichen Erwerbsverhaltens
und der Berufswahl von Frauen und
Männern nichts ändern, stattdessen
aber zusätzliche überflüssige Bürokratie für die Arbeitgeber schaffen.
Deshalb wird sich die BDA im weiteren
Gesetz­gebungsverfahren dafür einsetzen, dass möglichst wenig Bürokratie
und keine Eingriffe in die Tarifautonomie erfolgen. Dazu zählen folgende wesentliche Forderungen:
Der Auskunftsanspruch muss weiter vereinfacht werden: Er sollte sich
nur auf das durchschnittliche Monatsentgelt beziehen und nicht auf bis zu
zwei einzelne Entgeltbestandteile.
Auch die Zweijahresfrist der erneuten Geltendmachung eines Auskunft­
sanspruchs ist zu kurz. Ein Auskunftsverweigerungsrecht sollte bereits
greifen, wenn die Vergleichsgruppe
kleiner als zehn Personen ist. Es muss
zudem bei einem Wahlrecht des Arbeit­
gebers bleiben, selbst antworten zu
können.
Der Anteil weiblicher Auszubildender
in Technikberufen beträgt nur
12 %.
(BIBB, 2016)
54
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
21. Oktober 2016
Durch bedarfsgerechte
Kinderbetreuung können Eltern
Familie & Beruf besser vereinbaren,
sagt BDA-HGF Kampeter @rponline
Die Vorgaben zum Prüfverfahren
müssen sich auf wenige Angaben beschränken. Bisher bestehen zu enge
Vorgaben, insbesondere mit Blick auf
die Rechtsfolgen. Auch der Fünfjahresturnus muss bei einer freiwilligen
Durchführung natürlich gestrichen
werden. Die Berichtspflicht für Unternehmen ab 500 Beschäftigten mit
Handelsgesetzbuch-Berichtspflicht
sollte auf wesentliche Angaben zur
Frauenförderung und Entgeltgleichheit
beschränkt werden. Die Erhebung von
nach Geschlecht aufgeschlüsselten
statistischen Angaben ist nicht Aufgabe
des Arbeitgebers. Statistische Erhebungen sind Aufgabe von wissenschaftlichen Instituten, die dem auch nachgehen. Außerdem darf die betriebliche
Mitbestimmung nicht auf neue Rechte,
z. B. bei den Prüfverfahren, ausgeweitet werden.
Die BDA und ihre Mitglieder werden
zudem weiterhin dafür eintreten, dass
sich das Berufswahl- und Erwerbsverhalten von Frauen und Männern
angleicht. Dafür ist ein gesellschaftspolitisches Umsteuern notwendig: weg von
Fehlanreizen im Sozialversicherungsund Steuerrecht, hin zur Unterstützung
der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
durch eine familienfreundliche Infrastruktur, insbesondere durch hochwertige, bedarfsgerechte und bezahlbare
Ganztagsbetreuungseinrichtungen und
Ganztagsschulen. Die Wirtschaft leistet
bereits einen großen Beitrag durch eine
familienfreundliche Personalpolitik, z. B.
mit Angeboten zur Flexibilisierung von
Arbeitszeit und Arbeitsorganisation.
Um die Karriere- und Erwerbsaussichten von Frauen nachhaltig zu
verbessern, haben sich die Arbeitgebervertreterinnen
und
-vertreter beim Sozialpartnerdialog des
Bundesfamilien­
ministeriums zu den
Ursachen des unterschiedlichen Berufswahl- und Erwerbsverhaltens von
Frauen und Männern aktiv eingebracht.
Die BDA beteiligt sich zudem beim Expertenkreis „Klischeefreie Berufs- und
Studienwahl“ und unterstützt die Website www.klischee-frei.de für eine Berufs- und Studienwahl ohne Rollenstereotype.
Nähere Informationen unter
www.arbeitgeber.de > Themen A–Z >
Entgeltgleichheit/Equal Pay
Langzeitarbeitslosigkeit
in den Fokus nehmen –
trotz Änderungen weiterer
Reformbedarf in der
Grundsicherung für Arbeit­
suchende
Mit dem am 1. August 2016 in Kraft getretenen 9. Gesetz zur Änderung des
Sozialgesetzbuches (SGB) II wurden einige wichtige Forderungen der BDA in
der Grundsicherung für Arbeitsuchende
umgesetzt. So wurde z. B. eine rechtliche
Grundlage dafür geschaffen, dass die
Jobcenter endlich Jobcenter-übergreifende Verwaltungsverbünde und eine
stärkere Bündelung von sachbearbeitenden Tätigkeiten vornehmen können,
außerdem ein ergänzender Arbeitslosengeld-II-Anspruch für Auszubildende
und die Möglichkeit der nachgehenden
Betreuung auch nach Wegfall der Hilfebedürftigkeit eingeführt.
Allerdings besteht weiterhin Reformbedarf. Eine wirkliche Vereinfachung des Leistungs- und Verfahrensrechts und damit Entbürokratisierung
Beschäftigung
bleibt dringend erforderlich. So fehlt
es an einem effektiven Zielsteuerungssystem nach dem Vorbild der Arbeitslosenversicherung, nach dem die aktive
Arbeitsmarktpolitik konsequent nach
den Grundsätzen von Wirkung und
Wirtschaftlichkeit ausgerichtet wird,
und damit verbunden einer zumindest
schrittweisen Abschaffung des Problemdruckindikators, einer stärkeren
Pauschalierung, um eine wirklich effektive Vereinfachung des Leistungsrechts
zu erreichen, und der Einführung einer
Bagatellgrenze, um aufwendige Aufhebungs- und Erstattungsbescheide auch
bei Kleinstbeiträgen zu vermeiden.
Zentral ist es, bei der Prävention von
Arbeitslosigkeit strategisch anzusetzen. Junge Menschen unter 25 Jahren
ohne abgeschlossene Erstausbildung
sollten einheitlich von den Arbeitsagenturen in der Ausbildungsberatung,
-vermittlung und -förderung betreut
werden. Davon profitieren gerade auch
Jugendliche aus arbeitsmarktfernen
Familien, die bisher in Abhängigkeit
55
vom wechselnden Leistungsbezug der
Eltern zwischen Arbeitsagenturen und
Jobcentern hin- und hergeschoben
werden. Um die Integrationschancen
für Rehabilitanden zu verbessern und
Langleistungsbezug vorzubeugen, sollten die Arbeitsagenturen alle Rehabilitanden im Zuständigkeitsbereich des
Rehabilitationsträgers BA beraten und
sie in Reha-Maßnahmen entsenden.
Alle beruflichen Rehabilitationsleistungen für Grundsicherungsempfänger
sollen für einen engen Zeitraum von fünf
Jahren aus dem BA-Haushalt finanziert
werden. Danach muss eine Kostenerstattung der bisher vom SGB-II-Träger
zu finanzierenden Rehabilitationsleistungen für die Grundsicherungsempfänger pauschal aus dem Bundeshaushalt erfolgen. Auch der DGB unterstützt
die Umsetzung dieser Vorschläge.
Nähere Informationen unter
www.arbeitgeber.de > Themen A–Z >
Langzeitarbeitslose und Gering­
qualifizierte
ABBAU DER ARBEITSLOSIGKEIT IN DER GRUNDSICHERUNG
GEHT NUR NOCH LANGSAM VORAN
Arbeitslose nach Rechtskreis, in Mio.
2,1
1,7
1,2
1,0
1,2
1,1
0,9
0,9
1,0
0,9
0,9
2,8
2,8
2,5
2,3
2,2
2,2
2,1
2,0
2,0
2,0
1,9
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Grundsicherung (SGB II)
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 2016
Arbeitslosenversicherung (SGB III)
56
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Aktionsplan „Zukunft für
Kinder – Perspektiven für
Eltern im SGB II“ umsetzen
65 %
der Arbeitslosen der unter
25-Jährigen haben keine
abgeschlossene Berufsausbildung.
(BA, 2016)
DGB und BDA haben im September 2015
mit dem Aktionsplan „Zukunft für Kinder – Perspektiven für Eltern im SGB II“
eine Initiative vorgeschlagen, mit der gezielt arbeitslose Eltern in Beschäftigung
gebracht werden sollen. Kindern sollen
die Erfahrung, dass beide Eltern über
längere Phasen arbeitslos sind, und die
damit verbundenen sozialen Folgen erspart bleiben. So kann auch vermieden
werden, dass Bedürftigkeit und Leistungsbezug als Normalität wahrgenommen und an die Kinder „weitervererbt“
werden. Der Verwaltungsrat der BA
unterstützt die Forderung der Sozialpartner nach einer gezielten Initiative für
Eltern im SGB II. BDA und DGB werben
weiterhin bei der Bundesregierung für
die mittelfristige Umsetzung der gemeinsamen Initiative. Das Bundesarbeitsministerium lehnt weitere Maßnahmen unter Hinweis auf bestehende
Fördermöglichkeiten bisher ab.
Nähere Informationen unter 
www.arbeitgeber.de > ­Themen
A–Z > Langzeitarbeitslose und
­Geringqualifizierte
VIELSEITIGE INITIATIVEN ZUR FÖRDERUNG DER FRAUENERWERBSTÄTIGKEIT
UND DER VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF
Mehr Frauen in der Wirtschaft und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Auf der BDA-Microsite „Frauenförderung im Unternehmen – die Arbeitgeberverbände engagieren sich“ stellt die BDA verschiedene Initiativen aus der
Wirtschaft vor, von umfangreichen Aktionsprogrammen bis hin zu praxisorientierten Leitfäden.
Bei vielen Projekten zur Förderung der Frauenerwerbstätigkeit hat die BDA auch im Jahr 2016 teils eng mit dem Bundesfamilienministerium zusammengearbeitet:
Das ESF-Programm „Stark im Beruf“ fördert den Berufseinstieg von Müttern mit Migrationshintergrund, insbesondere
auch geflüchteter Mütter. Die Broschüre „Stark im Beruf – Stark für Unternehmen“ des Bundesfamilienministeriums
gibt einen Überblick für Unternehmen, benennt wichtige Ansprechpartner und zeigt Praxisbeispiele. Die BDA unterstützt die Initiative, u. a. mit BDA-Hauptgeschäftsführungsmitglied Alexander Gunkel als Programmbotschafter.
Das Bundesprogramm „KitaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“ fördert den Ausbau bedarfsgerechter Betreuung. Es unterstützt damit insbesondere Eltern in Schicht-, Abend- und Wochenenddiensten und eröffnet
ihren Kindern die Chance auf Bildung und Teilhabe. Die BDA ist Kooperationspartnerin und hat u. a. bei der ersten
Trägerkonferenz im September 2016 mitgewirkt.
Auch im ESF-Programm „Perspektive Wiedereinstieg“, das sich an Berufsrückkehrerinnen und Wiedereinsteigerinnen
nach langjährigen Erwerbspausen richtet, ist die BDA engagiert.
Auf Grundlage des gemeinsamen Memorandums „Familie und Arbeitswelt – Die NEUE Vereinbarkeit“ planen BDA,
DGB und Bundesfamilienministerium einen Leitfaden für Arbeitgeber und Betriebsräte, der zahlreiche Praxistipps,
Checklisten und Good-Practice-Beispiele enthält.
Nähere Informationen unter
www.arbeitgeber.de > Themen A–Z >
Vereinbarkeit von Familie und Beruf/
Familienfreundlichkeit sowie
www.arbeitgeber.de > Initiativen >
Frauenförderung im Unternehmen
Beschäftigung
Qualifizierung in Betrieben
als Aufgabe der Arbeitgeber
und Arbeitnehmer stärken –
Bundesagentur für Arbeit
nicht zur „Bundesagentur
für Weiterbildung“ ausbauen
Aufgabe der BA ist die möglichst professionelle, schnelle und nachhaltige
Vermittlung, Beratung und Förderung
von Arbeitslosen. Es wird immer wieder – zuletzt im Weißbuch „Arbeiten 4.0“
der Bundesarbeitsministerin – eine umfassende und undifferenzierte Weiterbildungsförderung und Weiterbildungsberatung auch von Beschäftigten, die nicht
der Verhinderung von Arbeitslosigkeit
dient, diskutiert, gegen die sich die BDA
in dieser Form wendet. In diese Richtung
zielte schon das Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz (AWStG), mit dem die Weiterbildungsförderung von Beschäftigten
durch die BA flexibilisiert und erweitert,
die Förderung von Grundkompetenzen
ermöglicht und eine Weiterbildungsprämie eingeführt wurde.
Eine Weiterbildungsförderung von
Beschäftigten darf nur in engen Grenzen erfolgen. Abzulehnen ist daher die
mit dem Flexirentengesetz eingeführte
voraussetzungslose Weiterbildungsförderung von Arbeitnehmern in Kleinstbetrieben. Es muss dabei bleiben, dass die
Qualifizierung Beschäftigter weiterhin
von diesen selbst und ihren Arbeitgebern
als ureigene Aufgabe angesehen wird.
Weiterbildungsförderung und -beratung
von Beschäftigten durch die BA ist nur in
engen Grenzen – etwa bei Geringqualifizierten und vornehmlich in Kleinbetrieben – sinnvoll. Die BA darf nicht zu einer
„Bundesagentur für Arbeit und Weiterbildung“ ausgebaut werden. Die größtenteils befristeten Fördermöglichkeiten
des AWStG müssen dementsprechend
nun genau auf ihre Wirkungen und mögliche Fehlentwicklungen hin beobachtet
und evaluiert werden.
Nähere Informationen unter
www.arbeitgeber.de > Themen A–Z >
Arbeitslosenversicherung
Besonderes Vergaberecht
für soziale Dienstleistungen
geschaffen – Qualität und
gute Ergebnisse sollen sich
lohnen
Die BDA hat maßgeblich dazu beigetragen, dass seit April 2016 bei der Vergabe sozialer Dienstleistungen besondere
Regelungen gelten. Danach kann die
BA bei der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen Erfolg und Qualität
bereits erbrachter Dienstleistungen
und insbesondere Eingliederungsund Abbruchquoten und erreichte Bildungsabschlüsse bei der Zuschlagsentscheidung besser berücksichtigen.
Längere Rahmenverträge machen
Kontinuität in der Zusammenarbeit
mit qualitativ hochwertig arbeitenden
Dienstleistern und stärkere Planungssicherheit möglich. Die Unterschwellenvergabeordnung soll zum Jahresbeginn 2017 in Kraft treten und die
erreichten Verbesserungen für soziale
Dienstleistungen auch für Vergaben
unterhalb des EU-Schwellenwerts von
750.000 € dauerhaft sichern.
Mit den genannten Änderungen
wurden wesentliche Forderungen der
BDA umgesetzt, vor allem, dass bei
der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen auch bei der Zuschlagsentscheidung stärker Qualitätsaspekte in
den Vordergrund rücken können. Die
BDA wird sich auch zukünftig dafür
einsetzen, dass vergabefremde, insbesondere soziale und umweltbezogene
Kriterien bei öffentlichen Auftragsvergaben weiterhin nur dann berücksichtigt werden dürfen, wenn sie mit dem
Auftragsgegenstand in Verbindung stehen, und dass sie nicht verpflichtend zu
berücksichtigen sein dürfen.
57
58
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
„Normalarbeit­sver­hältnisse“
weiter auf dem ­Vormarsch
Seit 2006 ist die Zahl der sog.
Normalarbeitnehmer um
2,7 Mio.
gestiegen.
(Statistisches Bundesamt, 2016)
Der deutsche Arbeitsmarkt hat sich
in den letzten Jahren erfreulich entwickelt. Dennoch werden immer wieder Erfolge am Arbeitsmarkt und die
Reformen im Zuge der „Agenda 2010“,
die hierfür maßgeblich mitverantwortlich sind, in Frage gestellt und Zerrbilder verbreitet. Insbesondere flexible
Beschäftigungsformen, wie Zeitarbeit,
Befristung, geringfügige Teilzeit und
geringfügige Beschäftigung, die wesentlich zum Abbau von Arbeitslosigkeit und zur Flexibilität in den Unternehmen beigetragen haben und
für deren Erhalt sich die BDA immer
eingesetzt hat, werden als „atypisch“
oder gar „prekär“ diffamiert.
Von einer Erosion des „Normalarbeitsverhältnisses“ durch flexible Beschäftigungsformen kann keine Rede sein. Nach Angaben des
Statistischen Bundesamts ist zwischen 2006 und 2015 die Zahl der
„Normalarbeitnehmer“
um
über
2,7 Mio. gestiegen, die der flexiblen Beschäftigungsverhältnisse hingegen um
40.000 zurückgegangen. Flexible Beschäftigungsformen sind unverzichtbare Bausteine eines ausgewogenen
Gesamtpakets für mehr Arbeitsmarktdynamik insgesamt. Fakt ist, dass sie
den (Wieder-)Einstieg in Arbeit vielfach
erleichtern und neue Beschäftigungsperspektiven gerade auch für Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose bieten. Die BDA wird sich weiter in
Diskussionen, in der Pressearbeit und
in Veröffentlichungen für Klarstellungen über die Zerrbilder einsetzen, u. a.
durch eine Aktualisierung der Broschüre „Die Realität am deutschen Arbeitsmarkt – Fakten statt Zerrbilder“, die
Anfang 2017 erscheinen wird.
Nähere Informationen unter
www.arbeitgeber.de > ­Inhalte >
Beschäftigung > Flexible
­Beschäftigungsformen
BESCHÄFTIGUNG STEIGT AUF REKORDWERT
in Mio.
50
Erwerbstätige
(Jahresdurchschnitt)
40
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
(Stand: jeweils 30. Juni)
30
20
10
0
2000
2005
2010
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 2016
2015
Beschäftigung
„NORMALARBEITSVERHÄLTNIS“ NIMMT ZU –
FLEXIBLE BESCHÄFTIGUNG BLEIBT KONSTANT
Entwicklung der Beschäftigungsformen als Anteil an den 15- bis 64-Jährigen, in %
26
nicht erwerbstätig/
arbeitslos
14
flexible Beschäftigung
7
Selbstständige
47
„Normalarbeitsverhältnis“
5
6
in Bildung oder Ausbildung
2006
2015
33
14
7
40
Quelle: Statistisches Bundesamt, 2016
59
60
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Frauen in Führungspositionen: Große Anstrengungen
in den ­Unternehmen
Die deutschen Unternehmen haben
die Herausforderung angenommen,
die Vorgaben aus dem Gesetz zur sog.
Frauenquote umzusetzen, wie die Zwischenbilanz von Bundesfamilien- und
Bundesjustizministerium vom Juli 2016
bestätigt. So haben alle quotenpflichtigen Unternehmen, die bereits 2016 den
Aufsichtsrat gewählt haben, die Quote erfüllt. Bei diesen 50 Unternehmen
führte dies zu einer Steigerung des
Frauenanteils um 7,3 % auf rd. 30 %.
Bei den Zielvorgaben haben sich die
betroffenen Unternehmen größtenteils
ehrgeizige Vorgaben für Aufsichtsrat,
Vorstand und die zwei Ebenen unterhalb des Vorstands gesetzt. Der erste
Berichtszeitraum läuft noch bis Ende
Juni 2017.
Quotenvorgaben ändern allerdings
nichts an den Ursachen für das unterschiedliche Berufswahl- und Karriere­
verhalten von Frauen und Männern.
Diese müssen angegangen werden, vor
allem durch den weiteren Ausbau einer
hochwertigen, bedarfsgerechten und bezahlbaren Ganztagskinderbetreuung und
von Ganztagsschulen. Die BDA verbreitet
Good-Practice-Beispiele zur Frauenförderung im Unternehmen und engagiert
sich im Beirat „Zielsicher: Mehr Frauen
in Führungspositionen“ des Bundesfamilienministeriums. Dort wirbt sie u. a.
für Maßnahmen, die eine umfassende
Erwerbstätigkeit von Frauen ermöglichen, ihre Karrierechancen fördern und
tradierte Rollenklischees abbauen.
Nähere Informationen unter 
www.arbeitgeber.de > Themen A–Z >
Frauenquote
VIELFALT ALS ERFOLGSFAKTOR WEITER STÄRKEN
Die Unternehmensinitiative „Charta der Vielfalt“ feierte 2016 ihr zehnjähriges
Jubiläum. Initiiert von Daimler, der BP Europa (ehemals Deutsche BP), der
Deutschen Bank und der Deutschen Telekom, ist die „Charta der Vielfalt“ ein
grundlegendes Bekenntnis zu Fairness und Wertschätzung von Menschen in
Unternehmen. Durch die Unterzeichnung verpflichten sich Unternehmen, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von
Vorurteilen und Ausgrenzung ist. Es soll eine offene Unternehmenskultur etabliert werden, die auf Einbeziehung, gegenseitigem Respekt und Talentförderung basiert. 2.350 Unternehmen und andere Organisationen haben sich seit der
Gründung zu Fairness und Wertschätzung öffentlich bekannt, indem sie die Charta unterzeichnet haben.
Die BDA als Unterzeichnerin und Unterstützerin der Charta sieht in der Anerkennung von Vielfalt ebenfalls einen wichtigen Beitrag dafür, dass alle vorhandenen Talente sich bestmöglich entwickeln und entfalten können. Sie ist daher
Bestandteil unserer Organisationskultur und eine wichtige Grundlage für unseren Erfolg als Spitzenverband. Nicht
zuletzt vor dem Hintergrund der Zuwanderung und der daraus resultierenden kulturellen Vielfalt setzen Unternehmen
mehr und mehr auf ein umfassendes Diversity-Management als Teil ihrer Unternehmenskultur.
Um die Unternehmen noch stärker bei der Implementierung von Diversity-Maßnahmen zu unterstützen, startet die
BDA Anfang 2017 die Microsite „Erfolgsfaktor Vielfalt“. Auf der Microsite unterstützen Links zu Praxisleitfäden oder
auch zu Unternehmensbeispielen Unternehmen bei der Implementierung eines zeitgemäßen Diversity-Managements.
Die Themen orientieren sich an den Vielfaltsdimensionen Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder
Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität und geben entsprechend Hilfe­stellung, u. a.
bei der Gestaltung von Barrierefreiheit, der Etablierung einer Willkommenskultur, aber auch zu Themen wie der Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben.
Nähere Informationen unter
www.arbeitgeber.de > Initiativen >
Erfolgsfaktor Vielfalt
Beschäftigung
Vielfalt als Erfolgsfaktor
nicht durch neue AGG-­
Regulierungen beschädigen
Es ist im Interesse der Arbeitgeber, dass
in Betrieben Vielfalt gelebt und nicht
durch Diskriminierung verhindert wird.
Die Wirtschaft ist auf die Kompetenzen
aller ihrer Beschäftigten angewiesen,
gleich welcher kulturellen Herkunft,
welchen Geschlechts oder welcher Religion. Dafür wirbt die BDA in Gesprächen, Gremien und Veröffentlichungen.
Kein sinnvoller Beitrag zur Förderung
der Akzeptanz von Vielfalt sind jedoch
die Vorschläge, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) im
Rahmen ihrer sog. Evaluation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(AGG) vorgelegt wurden. Die Umsetzung
der „Wunschliste“ der ADS würde dazu
führen, dass das AGG in der Praxis noch
aufwendiger und kostenintensiver würde. Angeregt wird u. a., den Begriff „Behinderung“ zu erweitern, die zweimonatigen Fristen für die Geltendmachung
einer Benachteiligung auf sechs Monate
zu verlängern oder ein Verbandsklagerecht für Antidiskriminierungsverbände
in das AGG aufzunehmen.
Diese von der ADS vorgeschlagenen Zwangsmaßnahmen und schärferen gesetzlichen Kontrollmechanismen
helfen keineswegs, Haltungen zu verändern. Vielfalt aktiv und gezielt zu nutzen ist nicht nur vor dem Hintergrund
des demografischen Wandels für Unternehmen von strategischer Bedeutung. Die BDA engagiert sich daher
u. a. bei der Initiative Neue Qualität der
Arbeit, um das Bewusstsein in Unternehmen für Vielfalt weiter zu schärfen.
Um die Unternehmen noch stärker bei
der Implementierung von DiversityMaßnahmen zu unterstützen, hat die
BDA die Microsite „Erfolgsfaktor Vielfalt“ initiiert.
9. August 2016
Steffen Kampeter gegenüber ARD:
Vorschläge so genannter Gutachter
zum AGG nicht ins Gesetzblatt,
sondern in Papierkorb
Nähere Informationen unter
www.arbeitgeber.de > Initiativen >
Betriebliche Personalpolitik als
­Erfolgsfaktor
Gute Arbeitsbedingungen
in Deutschland
Die BDA bemüht sich, zu einer Versachlichung der Debatte über Arbeitsqualität
und Arbeitszufriedenheit in Deutschland
beizutragen. Vermeintliche Zustandsbeschreibungen von Gewerkschaften und
gewerkschaftsnahen
Forschungsinstituten zeichnen ein interessengeleitet
verzerrtes Bild, das nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Wie das
Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) ermittelt hat, ist der weit
überwiegende Teil der Erwerbstätigen in
Deutschland mit seiner Arbeit zufrieden.
Die Unternehmen sorgen für gute Arbeitsbedingungen,
damit die Beschäftigten langfristig leistungsfähig und motiviert bleiben. Flexible Arbeitszeitmodelle fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Josef Sanktjohanser | Vizepräsident der BDA, Präsident Handelsverband Deutschland – HDE, PETZ REWE GmbH
61
91 %
der Beschäftigten sind
zufrieden mit ihrer Arbeit.
(BAuA, 2016)
62
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Publikationstipp 
An diesem Bild habe sich in den vergangenen 20 Jahren auch nichts verändert.
Die Forscher des DIW stellen zudem bei
Auszubildenden sogar eine noch höhere
Arbeitszufriedenheit als bei Beschäftigten fest und widerlegen damit die
Behauptung des diesjährigen DGB-Ausbildungsreports, die Qualität der Ausbildung in Deutschland sei schlecht.
Diese und andere Zerrbilder stellt
die BDA u. a. mit ihrer Broschüre „Fakten statt Zerrbilder – Arbeitsqualität in
Deutschland“ richtig. Darüber hinaus
informiert die BDA darüber, wie sich
Unternehmen für Aus- und Weiterbildung, betriebliche Gesundheitsförderung, mitarbeiterorientierte Führung
und die Vereinbarkeit von Privat- und
Berufsleben einsetzen.
FAKTEN STATT ZERRBILDER
Arbeitsqualität in Deutschland
FAKTEN STATT ZERRBILDER
Arbeitsqualität in Deutschland
www.arbeitgeber.de > Publikationen
GROSSE MEHRZAHL DER BESCHÄFTIGTEN IN DEUTSCHLAND
IST MIT IHRER ARBEIT ZUFRIEDEN
So viel Prozent der abhängig Beschäftigten bewerten ihre Arbeitszufriedenheit auf einer Skala
von 0 (sehr unzufrieden) bis 10 (sehr zufrieden) mit …
30
24
19
18
20
12
9
10
4
1
1
2
1
2
8
3
0
0
3
4
5
6
7
Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, DIW Wochenbericht 82 (2015), 32/33, S. 718
8
9
10
Beschäftigung
63
Die Digitalisierung wird die Arbeitswelt in vielfältiger Art
und Weise verändern. Aber nur wenn wir die Arbeit 4.0 als
Chance begreifen und nicht als Bedrohung, können wir gemeinsam einen Mehrwert für Unternehmen, Beschäftigte und
somit für die Gesellschaft insgesamt ermöglichen.
Ingrid Hofmann | Vorsitzende BDA-Ausschuss Betriebliche Personalpolitik,
­Geschäftsführende Gesellschafterin I.K. Hofmann GmbH
Zukunft der Arbeit als
Erfolgsfaktor für Unter­
nehmen ermöglichen
Das
Bundesforschungsministerium hat 2016 das Förderprogramm
„Zukunft der Arbeit – Innovationen
für die Arbeit von morgen“ gestartet. Zentrale Zielsetzung des Programms ist es, neue Konzepte und
Werkzeuge der Arbeitsgestaltung in
und mit der Praxis zu entwickeln und
die Forschungsergebnisse über pilothafte Umsetzung in die betriebliche
Praxis zu überführen. Als Mitglied
des programmbegleitenden Beirats achtet die BDA darauf, dass die
vielfaltigen Chancen zukünftiger Arbeit insbesondere für die Wirtschaft
ausreichend berücksichtigt werden,
und ruft zu einer starken Beteiligung
der Unternehmen an den einzelnen
Forschungsvorhaben auf.
Die Ergebnisse des Förderprogramms sollen Gestaltungsmöglichkeiten liefern, die technische Innovationen und soziale Innovationen in
Unternehmen miteinander verbinden.
Das Programm hat eine Laufzeit bis
2020 und ein Fördervolumen von ca.
270 Mio. €. Bisher wurden unter dem
Dach von „Zukunft der Arbeit“ die
Forschungsvorhaben „Arbeit in der
digitalisierten Welt“, „Mittelstand –
innovativ und sozial“ sowie „Arbeit in
hybriden Wertschöpfungssystemen“
auf den Weg gebracht.
30 %
der Beschäftigten erfahren durch die
technologische Veränderung körperliche Erleichterung und eine größere
Entscheidungsfreiheit.
(INQA, 2016)
64
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
INKLUSION IN DER WIRTSCHAFT:
BDA BRINGT BEWUSSTSEINSWANDEL WEITER VORAN
Auch im Jahr 2016 engagierte sich die BDA vielfältig für die Inklusion von Menschen mit Behinderung in Ausbildung
und Beschäftigung.
Um das Zusammenspiel von Betroffenen, Wirtschaft, Leistungsträgern, Leistungserbringern und der Politik darzustellen und Verbesserungspotenziale zu erarbeiten, hat die BDA gemeinsam mit dem Bundesarbeitsministerium, der
Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem Netzwerk „Berufliche Rehabilitation“ die Veranstaltungsreihe „Zusammen
erfolgreich in Arbeit“ konzipiert. Am 19. Januar 2016 fand die Auftaktveranstaltung unter Federführung der BDA statt
(siehe Kapitel „Die BDA“ > Veranstaltungen). Die Veranstaltung der BA folgte am 21. Juni 2016. Am 16. Februar 2017
lädt das Netzwerk „Berufliche Rehabilitation“ zur dritten und Abschlussveranstaltung ein, bei der auch die Gewinner
des Inklusionspreises der Wirtschaft 2016/2017 ausgezeichnet werden. Der Preis ist eine Initiative des UnternehmensForums, der BDA, der BA und der „Charta der Vielfalt“. Schirmherrin ist Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Die
prämierten Unternehmen zeigen, wie Inklusion von Menschen mit Behinderung im Betrieb gelingt, welcher Mehrwert
damit für alle Beteiligten verbunden sein kann und welche Fördermöglichkeiten es gibt.
Außerdem wirbt die BDA weiterhin für die Arbeit des Beratungsprojekts „Wirtschaft inklusiv“, das die Bundesarbeitsgemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation und die hier zusammengeschlossenen Bildungseinrichtungen der
Wirtschaft durchführen. Die Beraterinnen und Berater von „Wirtschaft inklusiv“ geben Informationen zu Förder- und
Unterstützungsmöglichkeiten und veranstalten u. a. sog. Runde Tische zum Erfahrungsaustausch und zur Netzwerkpflege vor allem bei kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Die Website www.inklusion-gelingt.de von BDA, ZDH und DIHK war auch 2016 ein wichtiges Angebot für Betriebe, um
sich über die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu informieren und zum Nachahmen
anregen zu lassen. Gute Beispiele aus der Praxis sowie aktuelle Veranstaltungs- und Publikationstipps sind dort gesammelt.
Nachdem die BDA im Verwaltungsrat der BA seit Längerem darauf gedrängt hatte, dass sich die BA als Rehabilitationsträger neu aufstellt, wurden im Juli erste Schritte im Verwaltungsrat der BA beschlossen. Die BDA fordert, dass
der Aufgabenbereich Rehabilitation seiner Bedeutung entsprechend – auch für den Haushalt der BA – stärker in den
Fokus rückt. Im Rahmen der Verwaltungsratsinitiative für eine veränderte Reha-Strategie der BA hat die BDA sich
entsprechend eingebracht.
Nähere Informationen unter
www.arbeitgeber.de > Themen A–Z >
Inklusion von Menschen mit Behinderung
sowie www.inklusion-gelingt.de
Beschäftigung
Sozialpartnerverhandlungen
„Active Ageing“ sollen den
­demografischen Wandel in
Europa mitgestalten
Die europäischen Sozialpartner wollen
den demografischen Wandel in Europa
aktiv mitgestalten. Im Februar 2016 haben deshalb Verhandlungen über eine
Rahmenvereinbarung zum Thema „Active ageing and intergenerational approach“ begonnen. Ein gemeinsamer
Text ist für Ende 2016 avisiert. Wesentliche Schwerpunkte des sich derzeit
in der Endabstimmung befindlichen
Textentwurfs sind u. a. lebenslanges
Lernen, die Gesunderhaltung und der
intergenerationale Wissenstransfer.
Die von Teilen der europäischen Gewerkschaften geforderte umfassende
Frühverrentung zur angeblichen Bewältigung demografischer Herausforderungen ist entschieden abzulehnen.
Der Schwerpunkt muss vielmehr auf
der Entwicklung und Bereitstellung
praktischer Hilfestellung zum Umgang mit dem demografischen Wandel
insbesondere für kleine und mittlere
Unternehmen liegen. Im Fokus stehen
hier insbesondere ein verstärkter Erfahrungsaustausch auf europäischer
Ebene, Instrumentenkästen sowie eine
Unterstützung durch die Sozialpartner
bei der Bewältigung der demografischen Herausforderungen. Die BDA
bringt sich als Mitglied des Sozialpartnergremiums aktiv ein.
DEUTSCHLAND BEI BESCHÄFTIGUNG ÄLTERER
EU-WEIT AUF PLATZ 2
Erwerbstätigenquote der 55- bis 64-Jährigen
in ausgewählten EU-Staaten, 2015, in %
75
Schweden
66
Deutschland
53
EU 28
49
Frankreich
Rumänien
Quelle: Eurostat, 2016
42
65
BILDUNG
Bildung ist die zentrale
Investition in unsere
Zukunft.
Dafür engagieren wir uns.
68
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Aktuell fehlen
200.000
MINT-Fachkräfte. Die Zahl hat
sich seit Anfang 2015 verdoppelt.
(IW Köln, 2016)
Neue Initiative „ChancenEuro“ für junge Talente
gestartet
Eine Gesellschaft, die auf Leistung
setzt, muss Chancen schaffen. Junge
Menschen brauchen Bildungschancen,
damit sie ihr volles Potenzial entfalten, in den passenden Beruf finden und
Wirtschaft und Gesellschaft voranbringen. Aus dieser Überzeugung heraus
haben die Arbeitgeber in Deutschland
auf dem Deutschen Arbeitgebertag
2016 den „Chancen-Euro“ gestartet.
Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hat
die neue Initiative vorgestellt.
Mit 1 € pro Mitarbeiter/-in und Jahr
an die Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) schaffen Unternehmen
zusätzliche Bildungschancen. Den
„Chancen-Euro“ wandelt die sdw in Zukunftsperspektiven für junge Menschen
um. Unter dem Leitgedanken „Wir stiften Chancen!“ beweist die Stiftung seit
über 20 Jahren, wie man junge Talente
in Schule, Ausbildung und Studium für
das Berufsleben fit machen kann. Da­
raus entstehen echte Erfolgsgeschichten: 95 % der Geförderten erreichen ihr
Bildungsziel.
Die Idee des „Chancen-Euro“: Wenn
viele Unternehmen mitmachen, werden noch viel mehr Erfolgsgeschichten
möglich. Kleiner Beitrag – große Wirkung! Das gesellschaftspolitische Engagement der Arbeitgeber wird in dieser Gemeinschaftsinitiative besonders
sichtbar unterstrichen. Machen Sie mit
und stiften Sie Chancen!
Nähere Informationen unter
www.chancen-euro.de
MINT-Bildung stärken!
Für den Innovationsstandort Deutschland ist die Fachkräftesicherung im
MINT-Bereich elementar. Ende 2016 hat
die MINT-Arbeitskräftelücke jedoch die
200.000-Marke überschritten – gegenüber Anfang 2015 entspricht dies einer
Verdoppelung. Dies ist eine erhebliche
Belastung. Inzwischen sind sechs von
zehn fehlenden MINT-Kräften solche
mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Angesichts des deutlichen
Anstiegs der Studienanfänger- und
Bildung
-absolventenzahlen im MINT-Bereich
dürfte sich in den kommenden Jahren der Engpass noch stärker auf das
ausbildungsberufliche MINT-Segment
verlagern. Während bei den MINTAkademikern kontinuierlich Beschäftigung aufgebaut wird (fast 4 % jährlich),
geht die Zahl der Erwerbstätigen mit
einer MINT-Berufsausbildung zurück
(–0,4 
%). Die Unternehmen würden
gerne mehr einstellen, finden aber
kaum mehr MINT-Fachkräfte auf dem
Arbeitsmarkt. Die Flüchtlingsmigration
im Jahr 2015 konnte noch nicht spürbar zur Fachkräftesicherung beitragen,
die abschlagsfreie Rente mit 63 nach
45 Versicherungsjahren hat den Betrieben bis zum Frühjahr 2016 bereits zusätzlich knapp 20.000 Fachkräfte entzogen. Insbesondere in den östlichen
69
Bundesländern und auf dem Land steht
die deutsche Wirtschaft hier vor großen
Herausforderungen – eine problematische Ausgangssituation für die notwendige Digitalisierung von Wertschöpfungsprozessen der Unternehmen.
Die BDA setzt sich aktiv dafür ein,
die MINT-Bildung in Deutschland zu
stärken. Eine zentrale Aufgabe ist es
dabei, die nach wie vor deutlich zu hohen Abbruchquoten in den MINT-Stu­
diengängen zu senken. In der beruf­
lichen Bildung sind die Potenziale
junger Erwachsener ohne Berufsausbildung weiter zu heben. Hier ist es
durch unternehmensseitige Nachqualifizierungen zwar gelungen, die Zahl
in den vergangenen Jahren zu senken –
diese ist jedoch mit 1,3 Mio. jungen
30. November 2016
Neue Zahlen zur #MINT-Lücke:
212.000 #Arbeitskräfte fehlen – mehr
Infos zur PK hier: http://bit.ly/2fKRlxt
MINT-ARBEITSKRÄFTELÜCKE: VERDOPPELT SEIT JAHRESBEGINN 2015
Vor allem Facharbeiter/-innen fehlen
Anzahl, in Tsd.
MINT-Arbeitskräftelücke
insgesamt
200
175
150
125
MINT-Fachkräfte
(Anforderungsniveau 2,
i. d. R. Berufsbildungsabschluss)
100
75
MINT-Expertentätigkeiten
(Anforderungsniveau 4,
i. d. R. Akademiker/-innen)
50
MINT-Spezialistentätigkeiten
(Anforderungsniveau 3,
i. d. R. Meister/-innen und
Techniker/-innen)
25
Quellen: Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Bundesagentur für Arbeit, 2016
2016-11
2016-10
2016-09
2016-08
2016-07
2016-06
2016-05
2016-04
2016-03
2016-02
2016-01
2015-12
2015-11
2015-10
2015-09
2015-08
2015-07
2015-06
2015-05
2015-04
2015-03
2015-02
2015-01
0
70
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Menschen zwischen 20 und 29 Jahren
ohne Berufsabschluss immer noch zu
hoch. Zudem sind alle Angebote, die
eine MINT-Profilierung von Schulen
unterstützen, weiter auszubauen. Mädchen und Jungen müssen dabei frei von
Rollenklischees und Geschlechterstereotypen für MINT-Fragen begeistert
und über mögliche Berufswege informiert werden.
Nähere Informationen unter
www.arbeitgeber > Themen A–Z >
MINT
17. November 2016
#itg16 #itgipfel #Arbeitgeberpräsident
Kramer zu #digitale Bildung: Digitale
Kompetenzen erwerben, erfordert
mehr als mit dem Handy daddeln
Digitalisierung gestalten!
Die Digitalisierung verändert unsere
Arbeitswelt und Gesellschaft. Dies ist
mit Herausforderungen verbunden,
bietet jedoch auch große Chancen für
Wachstum und Beschäftigung. Eine
zentrale Stellschraube, um die Digitalisierung erfolgreich fortzusetzen
und damit den wirtschaftlichen Erfolg
und gesellschaftlichen Wohlstand in
Deutschland auch in Zukunft zu sichern,
ist das Bildungssystem. Generell gilt:
Für alle Beschäftigten unabhängig von
Branche, Tätigkeit und Hierarchiestufe
werden rezeptive digitale Kompetenzen
(das Sammeln, Bewerten und Organisieren von Informationen und Daten)
und produktive digitale Kompetenzen
(das Erzeugen, Umwandeln, Austauschen und sichere Nutzen) wichtiger.
Alle Bildungsbereiche müssen – neben
inhaltlichen, sozialen und individuellen
Kompetenzen – auch diese Fähigkeiten fördern und verbessern. Digitale Medien und Technologien müssen
sowohl als didaktische Instrumente
als auch als Gegenstand des Lehrens
und Lernens sinnvoll in die Lehre und
in den Unterricht integriert werden.
Für die Betriebe wird es zudem zentral, bestehende Belegschaften bei
der Einführung neuer Technologien
mitzunehmen. Hier wird insbesondere die betriebliche Weiterbildung – arbeitsplatznah, kontinuierlich und am
unternehmensspezifischen
Bedarf
orientiert – eine entscheidende Rolle
spielen. Mit dieser Thematik hat sich
auch die Fokusgruppe „Beschäftigung
und Weiterbildung“ der Plattform „Digitalisierung der Arbeitswelt“ von Bundesarbeitsministerium und IG Metall,
in die sich die BDA intensiv einbringt,
in den letzten Monaten beschäftigt. Ein
entsprechender Bericht wurde auf dem
Nationalen IT-Gipfel Mitte November
2016 in Saarbrücken vorgelegt.
Im Rahmen des Bündnisses „Zukunft der Industrie“ setzt sich die BDA
dafür ein, dass Auszubildende neue,
strategisch wichtige Technologien
erlernen können. Dafür muss insbesondere auch die personelle, materielle und finanzielle Ausstattung der
Berufsschulen vorangetrieben werden.
Berufsschulen sind eine unverzichtbare Säule im System der dualen Ausbildung und für die Betriebe wichtige
Partner. Zu begrüßen ist daher auch
der vom Bundesbildungsministerium vorgeschlagene Digital-Pakt zum
Wir brauchen ein hochwertiges, leistungsorientiertes
Bildungssystem, das auf allen Stufen Selbstständigkeit, Eigeninitiative und Verantwortungsbereitschaft fördert und die
jungen Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung hin zu
mündigen Bürgerinnen und Bürgern unterstützt. Bildung ist
die Voraussetzung dafür, dass junge Menschen ihr eigenes
Leben genauso wie das Gemeinwohl als Ganzes mitgestalten
können.
Ingo Kramer | Präsident der BDA, Geschäftsführer J. Heinr. Kramer Holding GmbH
Bildung
Ausbau der IT-Infrastruktur in den
Schulen, der explizit auch Berufsschulen einschließt. Auch in die Erarbeitung
der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ war die BDA einbezogen.
Das Thema „Digitalisierung“ ist
zudem ein Schwerpunkt des neuen
bildungspolitischen BDA-Grundsatzpapiers „Bildung 2030 im Blick“, das 2016
erarbeitet wurde und in Kürze veröffentlicht wird.
Partner der Ausbildungs­
allianz ziehen positive
­Zwischenbilanz
Im Juni 2016 tagte zum ersten Mal
seit Gründung der Allianz für Aus- und
Weiterbildung die Steuerungsgruppe
der Minister und Präsidenten. In der
Sitzung wurde eine positive Zwischen­
bilanz gezogen. Das neue Instrument
der Assistierten Ausbildung ist insbesondere durch den Einsatz der BDA
erfolgreich gestartet. Rund 5.000 leistungsschwächere junge Menschen
und ihre Ausbildungsbetriebe wurden
bereits im Startjahr 2015 hierdurch unterstützt, Tendenz steigend. Aufgrund
der erweiterten Teilnahmeberechtigungen konnten auch deutlich mehr
Auszubildende ausbildungsbegleitende
Hilfen (abH) in Anspruch nehmen. Die
gemeinsam von Wirtschaft, Gewerkschaften und Bundesagentur für Arbeit
(BA) in der Allianz entwickelte Vermittlungsstrategie gestaltet zudem das
Matching von Ausbildungsplätzen und
Jugendlichen noch effektiver.
Ebenfalls ist es gelungen, ausbildungswillige Betriebe zu überzeugen,
der BA ihre freien Plätze konsequenter
zu melden. Im September 2016 waren
28.100 freie Stellen mehr gemeldet als
2014, dem Referenzjahr der Allianz.
Dadurch wird das Ausbildungsengagement der Wirtschaft noch besser
sichtbar und die Betriebe verbessern
ihre Chancen, freie Ausbildungsplätze
zu besetzen.
Die Allianz-Partner haben sich zudem auf zehn Arbeitsschwerpunkte geeinigt, um die berufliche Bildung weiter
zu stärken. Die BDA konnte bewirken,
dass u. a. das aktive Angehen von regionalen Passungsproblemen zwischen
Angebot und Nachfrage nach Ausbildungsplätzen, das Gewinnen von mehr
Leistungsstarken für die berufliche
Bildung sowie der Ausbau von Nachqualifizierung von Erwachsenen ohne
Berufsabschluss als Schwerpunkte definiert wurden. Flüchtlinge sind darin
ausdrücklich eingeschlossen.
Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z >
Allianz für Aus- und Weiterbildung und
www.aus-und-weiterbildungs­allianz.de
71
72
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Die Allianz für Aus- und Weiterbildung leistet einen zen­
tralen Beitrag, um die duale Ausbildung noch stärker zu machen. Die Wirtschaft hat im September 2016 rd. 28.000 mehr
freie Ausbildungsplätze bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet als 2014. Das ist ein großer Erfolg. Es erleichtert das
Matching auf dem Ausbildungsmarkt und zeigt einmal mehr
das große Engagement der Unternehmen für Ausbildung.
Hans Peter Wollseifer | Vizepräsident der BDA, Präsident Zentralverband des
Deutschen Handwerks, Geschäftsführender Gesellschafter Wollseifer Grundbesitzgesellschaft GmbH & Co. KG
ANTEIL DER UNBESETZTEN AUSBILDUNGSPLÄTZE NIMMT ZU
Anteil der unbesetzten Ausbildungsplatzangebote am betrieblichen Gesamtangebot, in %
2013
unter 5 %
2014
5 % bis unter 10 %
10 % bis unter 15 %
2015
15 % bis unter 20 %
über 20 %
Quellen: BIBB, Erhebung zum 30. September; Bundesagentur für Arbeit, Ausbildungsmarktstatistik zum 30. September;
BIBB, eigene Berechnungen des Arbeitsbereichs 2.1
Bildung
Die drei Pflegeausbildungen
modernisieren, nicht verein­
heitlichen
Sozialpartner einigen sich
auf neuen Ausbildungsberuf
„Kaufleute im E-Commerce“
Bei der Pflege von Demenzkranken,
Frühgeborenen oder suchtkranken Jugendlichen wird ganz unterschiedliches
Fachwissen benötigt. Deshalb müssen
die bisherigen drei Ausbildungsberufe
in der Pflege grundsätzlich erhalten
werden. Gleichzeitig ist eine Modernisierung der Ausbildung in der Pflege
nötig. Bei der Ausgestaltung der hierfür nötigen Curricula ist es zwingend
notwendig, die Sozialpartner mit ihrem
Fachwissen einzubinden.
Die Sozialpartner verständigten sich
im Frühjahr 2016 auf Eckwerte für den
neuen branchenübergreifenden Ausbildungsberuf „Kaufmann/Kauffrau im ECommerce“ und tragen hierdurch den
neuen Anforderungen in dem Wachstumsbereich E-Commerce Rechnung.
Der neue Beruf wird schwerpunktmäßig im Handel ausgebildet. Aber auch
andere Branchen haben aufgrund des
zunehmenden Online-Vertriebs von
Waren und Dienstleistungen großes
Ausbildungsinteresse und sind in das
weitere Verfahren durch ihre Fachexpertise eingebunden. Im September
2016 stimmte das Bundeswirtschaftsministerium der Schaffung des neuen Berufs zu. Bei zügiger Festlegung
der Ausbildungsinhalte könnten schon
2018 Ausbildungsplätze in vierstelliger
Größenordnung mobilisiert werden. Ein
Fortbildungsberuf „Fachwirt/Fachwirtin im E-Commerce“ soll in einem weiteren Prozess geordnet werden.
Eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung von Januar 2016 zielte
allerdings darauf ab, die bisherigen
Ausbildungen der Alten-, Kranken- und
Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Einheitsausbildung zusammenzufassen. Die BDA hat sich am
30. Mai 2016 in der Anhörung des Bundestags zum Pflegeberufereformgesetz
nachdrücklich gegen eine Totalvereinheitlichung der Berufe ausgesprochen,
denn die Qualifikationsanforderungen
in den einzelnen Pflegeberufen sind zu
unterschiedlich, um sie zu einer generalistischen Ausbildung zusammenfassen zu können. Es ist deshalb sehr zu
begrüßen, dass das Gesetz, wie von der
BDA gefordert, bisher nicht verabschiedet wurde. Die geplante Neuordnung
der Pflegeberufe würde zum Verlust
von differenzierten Fachkompetenzen
führen. Sie wäre ein Rückschritt gegenüber den bestehenden Ausbildungen und würde den Fachkräftemangel
in der Altenpflege weiter verschärfen.
Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Presse >
Stellung­nahmen und Positionen >
„Gemeinsame Kernqualifikationen
sichern statt ­untaugliche Einheits­
ausbildung schaffen“
ESF-Sozialpartnerricht­
linie „Fachkräfte sichern“:
Fördergelder für Weiterbildungs- und Gleichstellungsprojekte stehen zur
Verfügung
Die BDA hat auch 2016 gemeinsam mit
Bundesarbeitsministerium und DGB
die Sozialpartnerrichtlinie „Fachkräfte
sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ begleitet. Die Fördermittel der Richtlinie belaufen sich auf
rd. 130 Mio. € für die Förderperiode
2014–2020. Mit der Richtlinie werden einerseits Projekte zur Stärkung
der beruflichen Weiterbildung und
andererseits zur Verbesserung der
Chancengleichheit von Frauen am Arbeitsmarkt gefördert. Es können sich
Sozialpartner sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen
Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften, die eine Betriebsstätte
in Deutschland unterhalten, mit ihren
Projekten bewerben.
73
74
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Im Jahr 2016 wurden 32 Projekte
positiv von der Steuerungsrunde aus
BDA, DGB und Bundesarbeitsministerium entschieden. Erfolgsfaktoren sind
u. a. das engagierte Mitwirken beider
Sozialpartner bzw. Betriebspartner
sowie die nachhaltige Veränderung
von Unternehmensstrukturen und
-prozessen. Ein dritter Aufruf erfolgte
im November 2016. Ein vierter Aufruf
findet eventuell noch 2017 statt.
Nähere Informationen unter
www.arbeitgeber.de > Initiativen >
­E SF-Sozialpartnerrichtlinie
New Skills Agenda der
EU-Kommission setzt auf
Kompetenzen für den
Arbeitsmarkt
73 %
der Anträge auf Anerkennung
ausländischer Berufsqualifikationen
beziehen sich auf medizinische
Gesundheitsberufe, in denen ein
großer Fachkräftebedarf besteht.
(Statistisches Bundesamt, 2016)
Ziel der New Skills Agenda ist es, ein
breites Kompetenzspektrum der Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedstaaten und damit Beschäftigungsfähigkeit,
Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in
Europa zu fördern. Die Kommissionsinitiative für neue Kompetenzen ist differenziert zu beurteilen. Zu begrüßen ist,
dass sie den Mitgliedstaaten eine Agenda vorschlägt, die auf am Arbeitsmarkt
tatsächlich gefragte Kompetenzen setzt.
Insbesondere die Ziele der Sicherung
von Basiskompetenzen sowie digitalen
Kompetenzen und die Verbesserung der
Transparenz und Sichtbarkeit vorhandener Qualifikationen markieren wichtige
Stellschrauben, um Beschäftigungsfähigkeit zu sichern und die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen.
Die BDA konnte bewirken, dass der
Aktionsplan nicht mehr den Titel „Kompetenzgarantie“ („Skills Guarantee“),
sondern „Weiterbildungspfade“ („Up­
skilling Pathways“) trägt. Mit dem Garantiebegriff wäre der Rechtsanspruch des
Einzelnen auf ein Bildungsergebnis suggeriert worden, den weder die EU noch
die Mitgliedstaaten einlösen können. Die
Verbesserung des Zugangs zu Bildungsangeboten und der Bildungsgerechtigkeit ist eine wichtige Zielsetzung staatlichen Handelns; im Ergebnis beruhen
Lernerfolge dagegen wesentlich auf der
Anstrengung und Motivation des Einzelnen. In Deutschland stehen Wirtschaft
und Politik gemeinsam als Partner der
Allianz für Aus- und Weiterbildung für
die Sicherung von Ausbildungschancen
für alle ein. Durch das Engagement der
BDA konnte auch die Einstufung von
zweijährigen Ausbildungsberufen als
„gering qualifiziert“ abgewendet werden. Während zuvor Bildungsabschlüsse unterhalb von EQR-Level 4 als „gering qualifiziert“ abgewertet wurden,
werden nun Abschlüsse unterhalb von
EQR-Level 3–4 als „gering qualifiziert“
bewertet. Zweijährige Berufe wie z. B.
der Verkäufer und die Fachlageristin
sind in Deutschland auf dem Arbeitsmarkt gesuchte und bewährte Ausbildungsabschlüsse.
Die BDA hat sich an den Sozialpartnerkonsultationen der Kommission zur New Skills Agenda und
an der Erarbeitung der BUSINESS­EUROPE-Stellungnahme beteiligt.
Nähere Informationen unter
www.arbeitgeber.de > Presse >
Stellungnahmen und Positionen
www.businesseurope.eu > Publications > New skills agenda for Europe –
a BusinessEurope position paper
Anerkennung ausländischer
­Berufsqualifikationen
verbessern
Für eine erfolgreiche Integration qualifizierter Zuwanderer, auch von Flüchtlingen, in den Arbeitsmarkt kommt der
Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen eine wichtige Bedeutung zu. Die BDA setzt sich als Mitglied im Projektbeirat „Monitoring der
Umsetzung des Anerkennungsgesetzes
des Bundes als Beitrag zur Qualitätssicherung“ und in der Begleitgruppe
zum Projekt „Prototyping Transfer“ für
eine sachgerechte Anerkennung ein.
Arbeitgeber müssen wissen, für welche
Tätigkeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt werden können und wo
noch Qualifizierungsbedarf besteht. Seit
das Anerkennungsgesetz 2012 in Kraft
getreten ist, wurden insgesamt über
63.000 Anträge gestellt.
Bildung
Rund 73 % der Verfahren betreffen die medizinischen Gesundheitsberufe. Hier sieht die BDA dringenden Handlungsbedarf: Die Anfang
2016 von den Ländern eingerichtete
zentrale Gutachterstelle für Gesundheitsberufe muss mit notwendigen
Entscheidungskompetenzen sowie mit
ausreichend Personal und Finanzmitteln ausgestattet werden. Die Anträge müssen dort entgegengenommen,
bearbeitet und wirksam beschieden
werden. Das Ziel muss eine schnelle,
75
sachkundige und bundeseinheitliche Anerkennung von im Ausland
erworbenen beruflichen Qualifikationen sein. Die BDA fordert darüber
hinaus, die Gebührenregelungen im
Anerkennungsverfahren und die Anforderungen an Sprachkenntnisse der
Antragstellenden zu vereinheitlichen.
Auch muss Transparenz in Bezug auf
anfallende Kosten während des Verfahrens hergestellt und die Angebote
für Ausgleichsmaßnahmen insgesamt
erweitert werden.
MODERNISIERUNG DER BERUFLICHEN AUS- UND FORTBILDUNG FORTGESETZT
Neu geordnet wurden 2016 die folgenden Berufe:
Anlagenmechaniker/-in – Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Dachdecker/-in, Eisenbahner/-in im Betriebsdienst,
Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Fischwirt/-in, Graveur/-in, Hörakustiker/-in, Mediengestalter/-in Digital und Print,
Metallbildner/-in, Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker/-in
Im Neuordnungs- bzw. Erlassverfahren befinden sich folgende Berufe:
Automobilkaufmann/-frau, Bauten- und Objektbeschichter/-in, Bauzeichner/-in, Behälter- und Apparatebauer/-in,
Biologiemodellmacher/-in, Bürsten- und Pinselmacher/-in, Edelsteinschleifer/-in, Flachglasmechaniker/-in, Kaufmann/frau im E-Commerce, Kaufmann/-frau im Einzelhandel, Klavier- und Cembalobauer/-in, Luftverkehrskaufmann/-frau,
Maler/-in und Lackierer/-in, Prüftechnologe/-technologin Keramik, Schneidewerkzeugmechaniker/-in, Schuhfertiger/-in,
Schuhmacher/-in, Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr, Steinmetz/-in, Verfahrenstechnologe/-technologin Getreidewirtschaft, Verfahrenstechnologe/-technologin Metall, Verkäufer/-in
In der beruflichen Fortbildung wurden 2016 folgende Verordnungen erlassen
(nach § 53 BBiG/§ 24 HwO):
Bilanzbuchhalter/-in, Industriemeister/-in – Fachrichtung Süßwaren, Kaufmännische/r Fachwirt/-in nach der HwO,
Pferdewirtschaftsmeister/-in, Taucher/-in, Verkaufsleiter/-in im Lebensmittelhandwerk
Im Neuordnungs- bzw. Erlassverfahren befinden sich folgende Fortbildungsverordnungen:
Fachwirt/-in für Energiewirtschaft, Fachwirt/-in für Außenwirtschaft, Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung,
Industriemeister/-in – Fachrichtung Buchbinderei, Industriemeister/-in – Fachrichtung Lebensmittel, IT-Weiterbildung, Pflanzentechnologiemeister/-in, Restaurator/-in im Handwerk, Übersetzer/-in und Dolmetscher/-in
Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung hat 2016 folgende Musterregelungen zur
Ausbildung für Menschen mit Behinderung empfohlen (nach § 66 BBiG/§ 42m HwO):
Fachpraktiker/-in für Buchbinderei, Fachpraktiker/-in für Medientechnologie Druckverarbeitungen, Fachpraktiker/-in
für Industriemechanik
Im Erarbeitungs- und Abstimmungsverfahren befinden sich folgende Fachpraktiker-Regelungen:
Fachpraktiker/-in für Medientechnologie Druck, Fachpraktiker/-in Lager
76
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Non-formale und informelle
Kompetenzen messbar und
­nutzbar machen
5. November 2016
Arbeitgeberpräsident Kramer
#Bildung @Welt: Keine Investition
ist renditeträchtiger als die in die Köpfe
junger Menschen
Bei Weiterbildungen ohne formalen Abschluss sowie im Beruf und in der Freizeit wird Erfahrungswissen erlangt, das
für den Arbeitsmarkt nutzbar gemacht
werden kann. Zur Feststellung dieser
non-formal und informell erworbenen Kompetenzen sind standardisierte
Validierungsverfahren von zentraler
Bedeutung: von unternehmens- und
brancheneigenen Verfahren bis hin zur
Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit solcher Kompetenzprofile
mit formalen Qualifikationen, wie z. B.
Ausbildungsgängen und Studienabschlüssen. Infolge einer Empfehlung
des Rates der EU sollen die Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2018 Verfahren
zur Validierung von auf non-formalem
und informellem Weg erworbenen
Kompetenzen etablieren. Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung
deshalb vereinbart, neue Verfahren
zu entwickeln und zu erproben, die zu
Transparenz und Anerkennung führen.
Die BDA beteiligt sich aktiv an den
Beratungen im Bundesbildungsministerium, in der Kultusministerkonferenz (KMK) und im Bundesinstitut für
Berufsbildung (BIBB) und engagiert
sich in Beiräten für die Projekte „Prototyping Transfer“, „ValiKom“ und „Berufliche Kompetenzen erkennen“. Auch
Mitgliedsverbände wirken an Projekten
zur Kompetenzerfassungen mit, wie
z. B. im Rahmen des Projekts „AiKo“
von Südwestmetall und IG Metall.
DQR: Gleichwertigkeit
beruflicher und hochschulischer Bildung bestätigt
Der Deutsche Qualifikationsrahmen
für lebenslanges Lernen (DQR) soll die
Vergleichbarkeit von Qualifikationen in
Europa verbessern und dadurch sowohl
die grenzüberschreitende Mobilität als
auch die Durchlässigkeit innerhalb
der Bildungssysteme der Mitgliedstaaten fördern. In einem Positionspapier haben BDA, DIHK, ZDH, DGB und
Hochschulrektorenkonferenz
(HRK)
im Sommer 2016 diese grundlegende Ausrichtung bestärkt und erklärt,
dass der DQR weiterhin als Transparenzinstrument für die berufliche
und die hochschulische Bildung dient:
Keinesfalls ersetzt die Zuordnung von
Qualifikationen zum DQR das bestehende System der Zugangsberechtigungen. Mit der gemeinsamen Erklärung wurde frühzeitig Überlegungen
der EU-Kommission, den Europäischen
Qualifikationsrahmen zu einem Anerkennungsinstrument weiterzuentwickeln, entgegengewirkt.
Die DQR-Gremien haben im Frühjahr 2016 beschlossen, eine Reihe von
beruflichen Aufstiegsfortbildungen dem
DQR-Niveau 7 zuzuordnen und damit
den hochschulischen Masterabschlüssen gleichzustellen. Die Entscheidung
verdeutlicht erneut die Gleichwertigkeit
von beruflicher und hochschulischer
Bildung.
In der aktuellen Diskussion geht es
um die rechtliche Verankerung des DQR
und die u. a. damit zusammenhängende
Frage eines geschützten Siegels sowie
die Zuordnung non-formal erworbener
Qualifikationen. Die BDA wirkt in dem
von Bundesbildungsministerium und
KMK geführten Arbeitskreis DQR und
in der „Arbeitsgruppe DQR/ECVET“ des
BIBB-Hauptausschusses mit. Ergebnis
eines BDA-Workshops mit Expertinnen
und Experten aus Verbänden, Bildungswerken der Wirtschaft und Unternehmen am 7. September 2016 war, dass
auch die Zuordnung bestimmter Formate und Produkte des Weiterbildungssektors unterhalb der Schwelle formaler
Qualifikationen zum DQR eine zukunftsweisende Perspektive ist, sofern sie
fakultativ erfolgt und die bestehenden
Bildung
Strukturen der Akkreditierung und Zertifizierung von Bildungsangeboten bei
der Deutschen Akkreditierungsstelle
(DAkkS) genutzt werden. So können die
Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit
von Weiterbildungsangeboten gesteigert, zugleich aber Regulierungen des
freien Markts vermieden und bürokratische Anforderungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
Bachelor- und Masterabschlüsse bekannt. Beide Akteure sprechen sich für
eine Konsolidierung und Optimierung
der Reform aus. Die BDA kritisiert die
nach wie vor bestehende weitgehende
Herausnahme der Staatsexamensstudiengänge (Jura, Medizin, Lehramt) aus
der Bologna-Reform.
Nähere Informationen unter Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > kompakt >
Hochschulpolitik
www.arbeitgeber.de > Themen A–Z >
Deutscher Qualifikationsrahmen
Beschäftigungsfähigkeit
im ­Bologna-Prozess weiter
­verbessern
Die Beschäftigungsfähigkeit von Hochschulabsolventinnen und -absolventen steht auf der hochschulpolitischen
Agenda der Arbeitgeber weit oben.
Klare Befunde aus der Bildungsforschung zeigen, dass sich Studierende wie Arbeitgeber mehr Praxisbezug
wünschen.
Erstmalig haben sich im Juli 2016
die Sozialpartner BDA und DGB mit der
HRK gemeinsam hierzu positioniert.
Die Erklärung „Beschäftigungsfähigkeit von Hochschulabsolventinnen
und -absolventen weiter verbessern!“
sendet eine geschlossene und deutliche Botschaft: Ein Studium dient
grundsätzlich immer zugleich der
fachwissenschaftlichen Bildung, der
Persönlichkeitsentwicklung und der
Vorbereitung auf Arbeit und Karriere.
Theorie und Praxis im Studium bilden
keinen Gegensatz, sondern ergänzen
sich. Damit unterstützen die drei Institutionen dezidiert die Position des
Wissenschaftsrats. Die BDA setzt sich
damit wie auch über die Mitwirkung
der Arbeitgeber im Akkreditierungssystem für kompetenzorientierte und
arbeitsmarktrelevante Studiengänge
an den Hochschulen ein.
Ebenfalls im Juli 2016 haben sich
HRK und KMK in einer gemeinsamen
Erklärung zur europäischen Studienreform klar zum Bologna-Prozess und
der damit verbundenen Einführung der
Erfolgsmodell „Duales
Studium“ weiter ausbauen
Das duale Studium verzahnt die
hochschulische Bildung mit Praxis.
Mit den zwei Lernorten Hochschule
und Betrieb ist es insbesondere für
Leistungsstarke eine hochattraktive
praxisnahe Studienform. Für Unternehmen bieten duale Studiengänge
die Möglichkeit der gezielten Fachkräftesicherung und frühen Mitarbeiterbindung. 2015 lag die Zahl der
dual Studierenden bei über 95.000.
Mehr als 40.000 Unternehmen beteiligen sich an den rd. 1.500 dualen
Studiengängen, Tendenz weiter steigend. Die Abbruchquoten liegen mit
7 % weit unter dem Durchschnitt der
Bachelorstudien­
gänge (aktuell 28 %;
Quelle DZHW), die Übernahmquoten
der Absolventinnen und Absolventen in
die Betriebe sind hoch – alles Zeichen
der hohen Qualität und Praxisrelevanz.
Dieses Erfolgsmodell muss deshalb weiter ausgebaut und das Fachspektrum verbreitert werden – über
Wirtschaftswissenschaften, Ingenieurwissenschaften und Informatik hinaus.
Reglementierungsbestrebungen erteilt
die BDA eine klare Absage. Die Stärke
des dualen Studiums liegt gerade in
der Vielfalt der Angebote und der Flexibilität und Offenheit für unterschiedliche Unternehmen. Diese gilt es zu
bewahren.
Nähere Informationen unter
www.arbeitgeber.de > Themen A–Z >
Duales Studium
Aktuell sind über
95.000
Studierende in einem dualen
Studiengang eingeschrieben.
Mehr als
40.000
Unternehmen beteiligen sich
an den
rd. 1.500
dualen Studiengängen.
(BIBB, 2016)
77
78
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Akademische Qualitäts­
sicherung transparent und
rechtssicher gestalten
Im März 2016 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Beschluss zur Akkreditierung von
Studiengängen. Das BVerfG bewertet
die Akkreditierung darin zwar als verfassungsgemäß, sieht allerdings die
bestehende Rechtsgrundlage als nicht
hinreichend an. Die Länder sind aufgerufen, verfassungskonforme Regelungen mit Wirkung zum 1. Januar 2018 zu
treffen. Bis dahin gelten für die Hochschulen, den Akkreditierungsrat und
die Akkreditierungsagenturen die jetzigen Regelungen.
Die BDA hat sich frühzeitig in den
Umsetzungsprozess eingebracht und
von Beginn an betont, dass die Umsetzung des Beschlusses des BVerfG auf
keinen Fall zu mehr Bürokratie und zu
einer Verteuerung und Verlängerung
der Akkreditierungsverfahren führen darf. Diese Gefahr besteht jedoch,
wenn die Entscheidungen über die
jährlich über 1.200 Akkreditierungsverfahren zukünftig vom Akkreditierungsrat und nicht mehr von den Akkreditierungsagenturen getroffen werden. So
sieht es der Staatsvertrag vor, den die
Länder im Dezember 2016 vereinbart
haben. Flankiert werden soll er durch
eine ländergemeinsame Rechtsverordnung, die im Laufe des kommenden
Jahres von der KMK erarbeitet wird.
Die BDA wird diesen Prozess weiterhin
kritisch begleiten und sich dafür einsetzen, dass der Rat auch in Zukunft
ein strategisches Gremium bleibt.
Wettbewerb und Netzwerk
­„Starke Schule“
Der größte deutsche Schulwettbewerb „Starke Schule – Deutschlands
beste Schulen, die zur Ausbildungsreife führen“ wurde auch 2016 wieder von Hertie-Stiftung, BA, BDA und
Deutsche Bank Stiftung ausgeschrieben. Bewerben konnten sich alle allgemeinbildenden
weiterführenden
Schulen neben den Gymnasien. Eingegangen sind über 300 Bewerbungen. Die Jury aus 51 Mitgliedern hat
im November entschieden – nach
Besuchen in den Schulen vor Ort –,
welche Schulen bei den Preisverleihungen 2017 prämiert werden. Zwei
Drittel der Bewerbungen kamen von
neuen Schulen, ein Drittel von bisherigen Preisträgern. Besonders erfreulich: 12 % der Bewerbungen kamen
von Förderschulen, die ihre Konzepte
für den Übergang in Ausbildung präsentieren.
Im Rahmen des Netzwerks werden seit diesem Jahr für die Schulen – neben den Hospitationen bei
Preisträgerschulen und den Fortbildungsangeboten seitens der Träger
des Wettbewerbs – neue Angebote
gemacht: In der „Kooperationswerkstatt“ können Schulen gemeinsam
mit ihren außerschulischen Partnern
lernen, wie sie ihre Zusammenarbeit
in der Berufsorientierung weiter verbessern. Die „Entwicklungspartnerschaften“ bringen eine starke Schule
und eine Schule, die sich beworben
hat, deren Leistungen aber noch
nicht reichten, für ein Schuljahr als
Tandem zusammen. Damit wirkt das
Netzwerk weiter in die Breite.
Nähere Informationen unter
www.starkeschule.de
Schülerbetriebspraktika: ­­
Ein Thema für Schule, Wirtschaft und Gewerkschaft
BDA und DGB haben 2015 gemeinsam die Checklisten „Schülerbetriebspraktikum“ von SCHULEWIRTSCHAFT
weiter ausgearbeitet. Auch ist es Teil
des Auftrags der Allianz für Aus- und
Weiterbildung, Qualitätsstandards für
Schülerbetriebspraktika zu entwickeln. In der Allianz wirkt dabei auch
die KMK mit, so dass der Dialog zum
Thema „Schülerbetriebspraktika“ von
Arbeitgebern und Gewerkschaften
unter Mitwirkung der BA ausgeweitet
wurde.
2016 konnte die Arbeitsgruppe aus Wirtschaftsverbänden, DGB,
KMK und BA ein gemeinsames Statement zur Qualitätssicherung von
Schülerbetriebspraktika beraten und
Bildung
verabschieden. Dieses wird 2017 in
die weitere Arbeit der Allianz eingehen. Endprodukt soll ein Bekenntnis
zur Relevanz und Qualität von Schülerbetriebspraktika sein. Als konkrete
Handreichung für Schulen, Betriebe,
Jugendliche und Eltern werden die
Checklisten von SCHULEWIRTSCHAFT
weiterentwickelt werden.
Nähere Informationen unter www.schulewirtschaft.de >
Themen > B
­ erufsorientierung >
Instrumente > C
­ hecklisten
Schülerbetriebspraktikum
Berufsorientierung mit
SCHULEWIRTSCHAFT
Deutschland
Studien- und Berufsorientierung sind
voneinander nicht zu trennen: Auch ein
Studium soll zum Beruf führen und an
eine berufliche Ausbildung können sich
sowohl eine Fortbildung zur Meisterin
oder zum Fachwirt als auch ein Studium anschließen; duale Studiengänge
wiederum verbinden akademische und
betriebliche Bildung. Studien- und Berufsorientierung sind daher auch für die
Gymnasien eine zentrale Aufgabe. Allerdings konstatieren Hochschulen und
Unternehmen immer wieder Defizite
in diesem Bereich. Auch die Gymnasiastinnen und Gymnasiasten und ihre
Eltern wünschen sich deutlich mehr
Orientierungshilfe. Wie dies besser
gelingen kann, greift der Leitfaden
„Studien- und Berufsorientierung an
Gymnasien – Warum eigentlich?“ von
BA und SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland gezielt auf. Neben Fakten zur
akademischen und beruflichen Bildung erläutert die Broschüre sehr anschaulich die Erfolgsfaktoren für die
Studien- und Berufsorientierung – mit
einer praktischen Checkliste, mit der
ein Gymnasium sein Konzept zur Studien- und Berufsorientierung überprüfen
und ausbauen kann, mit Standards für
die Kooperation mit Betrieben und anderen Partnern sowie mit zahlreichen
eindrucksvollen Praxisbeispielen aus
unterschiedlichen Gymnasien.
Der gemeinsame Leitfaden von
SCHULEWIRTSCHAFT und BA zur inklusiven Berufsorientierung „Handicap – na
und?“ von 2015 wird stark nachgefragt.
Deshalb befasste sich eine – ebenfalls
gemeinsame – Veranstaltung am 5. Dezember 2016 in Berlin ausführlich und
auf Basis des Leitfadens mit dem Thema „Berufsorientierung inklusiv“.
Nähere Informationen unter ­­w ww.landderpotenziale.de
Die Schule ist für den Bildungsverlauf der Kinder und Jugendlichen der Dreh- und Angelpunkt. Alle Schulformen müssen die individuelle Förderung ins Zentrum stellen, eine umfassende Allgemeinbildung vermitteln und die Begeisterung
und Fähigkeiten für lebenslanges Lernen fördern. Damit der
Übergang in Ausbildung oder Studium gelingt, brauchen wir in
allen Schulen der Sekundarstufen I und II eine praxisnahe und
fundierte Berufs- und Studienorientierung.
Dr. Gerhard F. Braun | Vizepräsident der BDA, Vorsitzender BDA/BDI-Ausschuss
Bildung, Berufliche Bildung, Präsident Landesvereinigung Unternehmerverbände
Rheinland-Pfalz
79
80
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Berufswahl-SIEGEL –
flächen­deckend und
qualitätsgesichert
29. September 2016
Berufliche + akademische Bildung nicht
gegeneinander ausspielen – beides
wichtig, sagt #Arbeitgeberpräsident
Kramer #BerufswahlSIEGEL
Das Berufswahl-SIEGEL zeichnet Schulen mit einer guten, praxisnahen und
umfassenden Berufsorientierung aus
und ist nach mehrjähriger Aufbauarbeit
des Netzwerks SCHULEWIRTSCHAFT
Deutschland und seiner Partner inzwischen bundesweit als Qualitätsmarke
bekannt. Als Förderer unterstützen
die BA, die Siemens AG und die Robert
Bosch Stiftung das Berufswahl-SIEGEL. Nachdem das Berufswahl-SIEGEL
in allen Bundesländern etabliert ist,
besteht nun die Aufgabe, es auch flächendeckend dauerhaft zu verankern
und in den Regionen eine einheitlich
hohe Qualität zu sichern. Zu einer Qualitätsmarke gehört auch ein gemeinsames Erscheinungsbild. 2016 konnten
dafür ein neues einheitliches Logo und
eine moderne, attraktive Website umgesetzt werden.
Auf der Bundestagung des Netzwerks Berufswahl-SIEGEL am 2. und
3. Juni 2016 in der Deutschen Kinemathek in Berlin verständigten sich die
Träger auf Qualitätskriterien für die
Zusammensetzung der Jurys: Hier wird
zukünftig noch stärker darauf geachtet,
eine Multiperspektivität zu gewährleisten, indem in Jurys stets die Perspektive von Schule, Wirtschaft und Beratung
BERUFSWAHL-SIEGEL: RUND 1.500 SIEGEL-SCHULEN BUNDESWEIT
Trend: Weitere SIEGEL-Schulen kommen aus dem Saarland und Schleswig-Holstein 2016 dazu.
SIEGEL-Schulen bundesweit:
2015:1.495 SIEGEL-Schulen
2014: 1.463 SIEGEL-Schulen
2013: 1.444 SIEGEL-Schulen
2012: 1.335 SIEGEL-Schulen
2011: 1.165 SIEGEL-Schulen
2009: 721 SIEGEL-Schulen
2000: 26 SIEGEL-Schulen
Quelle: Netzwerk Berufswahl-SIEGEL; eigene Erhebung der BDA, SIEGEL-Statistik 2015
Bildung
vertreten sein muss. Die inhaltlichen
Kriterienkataloge sind inzwischen in
allen Regionen angepasst und werden
verwendet. Auch die Gültigkeitsdauer
des ­SIEGELs wird zunehmend vereinheitlicht.
Beim zweiten bundesweiten Netzwerktag am 29. 
September 
2016 im
Haus der Deutschen Wirtschaft konnten sich S
­IEGEL-Schulen aus allen
Bundesländern zum besonders dringlichen Thema „Eltern in der Berufsorientierung“ austauschen. Eltern
sind die wichtigsten Ratgeber für ihre
81
Kinder, auch in der Berufswahl. Daher
kann die Berufs- und Studienorientierung der Schule nur nachhaltig sein,
wenn sie die Eltern einbezieht. Während die einen ihre Kinder überbehüten, bringen sich viele andere bei der
beruflichen Weichenstellung wiederum
zu wenig ein. Wie Eltern mitwirken und
mitziehen, ist daher eines der Kriterien
für die Vergabe des SIEGELs.
Nähere Informationen unter www.netzwerk-berufswahlsiegel.de
SCHULEWIRTSCHAFT DEUTSCHLAND:
ARBEITSSCHWERPUNKT FLÜCHTLINGE
Viele Schulen und Betriebe kooperieren bei der großen Aufgabe, geflüchteten Kindern und jungen Erwachsenen einen Einstieg in Schule, Ausbildung und Qualifizierung zu vermitteln. Dies betrifft auch die bundesweit
rd. 400 SCHULEWIRTSCHAFT-Arbeitskreise. Eine Arbeitsgruppe hat daher
gemeinsam mit dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln ein Informationspaket zu Zahlen, Daten und Fakten sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen und vielen Praxisbeispielen zur Integration und Förderung von
Flüchtlingen erarbeitet. Ergebnis ist eine Tool-Box, die allen Arbeitskreisen
zur Verfügung gestellt und in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird.
Mit Blick darauf, dass der Großteil der Geflüchteten unter 25 Jahre alt und
damit im Alter für eine Berufsausbildung ist, hat SCHULEWIRTSCHAFT zudem zusammen mit der BA und mit tatkräftiger Unterstützung der Siemens
AG einen Online-Flyer für geflüchtete Jugendliche erstellt. Dieser soll die
jungen Menschen motivieren, sich mit ihrer Berufswahl auseinanderzusetzen. Ziel ist es, zielgruppenspezifisches Informationsmaterial für junge
Geflüchtete bereitzustellen und den Akteuren von Betrieben, BA, (Sprach-)
Schulen und dem Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland modernes
Unterstützungsmaterial zur Bekanntmachung der dualen Berufsausbildung bei dieser Zielgruppe an die Hand zu geben.
Das Produkt ist eine Webseite für mobile Endgeräte, die auch in Englisch, Französisch und Arabisch angeboten wird. Unter dem Titel „Einfach
Zukunft“ werden die Ausbildungsmöglichkeiten in Deutschland anhand
authentischer Geschichten von jungen Geflüchteten dargestellt, die mit
Einsatz und Freude eine duale Berufsausbildung absolvieren bzw. eine Einstiegsqualifizierung durchlaufen haben. Die jungen Menschen stellen sich
vor, beschreiben ihre Vorstellungen und Erwartungen und schildern ihren
Weg zur Berufswahl und in Ausbildung. Dies wird mit konkreten Tipps für
die eigene berufliche Orientierung und das weitere Vorgehen der Nutze­
rinnen und Nutzer anschaulich verbunden.
Nähere Informationen unter
www.schulewirtschaft.de > Themen >
Migration und Flüchtlinge
SCHULEWIRTSCHAFT baut auf ein
bundesweites Netzwerk von rd.
400
Arbeitskreisen.
82
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
SCHULEWIRTSCHAFT
­Ostdeutschland setzt gezielt ­
auf KMU
Das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT
Ostdeutschland macht mit dem Projekt „Stärken fördern – Perspektiven
aufzeigen – KMU einbinden“ nachahmenswerte Ideen und praxis­
erprobte
Methoden zur Berufsorientierung und
Fachkräftesicherung bekannt. Die Beauftragte der Bundesregierung für die
neuen Bundesländer im Bundeswirtschaftsministerium, Iris Gleicke, fördert die Aktivitäten in den kommenden
beiden Jahren. Ziel ist es, voneinander
zu lernen, erfolgreiche Konzepte in die
Breite zu tragen und gemeinsam neue
Initiativen zu entwickeln. Das Netzwerktreffen der Projektpartner fand
am 10. November 2016 in der Akademie der Wissenschaften in Berlin statt.
Hier erhielten ehrenamtlich Aktive
aus den regionalen Arbeitskreisen in
Ostdeutschland Anerkennung für ihre
Arbeit durch die Ostbeauftragte der
Bundesregierung sowie inhaltliche Impulse. Das World-Café lud zu Vernetzung und Austausch ein.
Nähere Informationen unter
www.schulewirtschaftostdeutschland.de
STIFTUNG DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT: ­
ENGAGEMENT FÜR STUDIUM UND BERUFLICHE
AUSBILDUNG
„Wir stiften Chancen!“ ist das Leitmotiv der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw). Sie motiviert Tausende junger Menschen dazu, ihre Talente
zu entdecken und auszuschöpfen. Die Förderangebote umspannen dabei
die gesamte Bildungskette von der Grundschule bis zur Promotion. Die sdw
begleitet Jugendliche beim passgenauen Übergang zur weiterführenden
Schule, in die berufliche Ausbildung und zur Hochschule. Zudem fördert sie
leistungsstarke Studierende und Promovierende, die sich durch Unternehmergeist auszeichnen und für das Gemeinwohl einsetzen, mit Stipendien
und einem breiten Seminarprogramm.
2016 spielten die Herausforderungen bei der Integration von Geflüchteten bei der sdw eine wichtige Rolle. Stipendiatinnen und Stipendiaten des
Studienförderwerks Klaus Murmann übernahmen Patenschaften, wurden
Mentoren, boten Deutschunterricht an oder erarbeiteten mit dem Refugee­
Guide ein bundesweit von vielen Behörden genutztes Hilfsinstrument für
Geflüchtete.
Eines der großen Erfolgsmodelle der sdw feierte 2016 sein zehntes Jubiläum: Der Studienkompass setzt sich für Chancengerechtigkeit ein, indem
Schülerinnen und Schüler aus Nichtakademikerfamilien beim Übergang in
ein Studium unterstützt werden. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer und Bundesbildungsministerin Johanna Wanka gratulierten auf der Jubiläumsfeier.
Das Programm „Zeig, was Du kannst!“ unterstützt Hauptschülerinnen und
Hauptschüler dabei, einen passenden Ausbildungsplatz zu finden. Dank
neuer Förderer konnte die Initiative 2016 auf weitere Standorte ausgeweitet
werden. Aktivitäten zur Förderung des MINT-Nachwuchses und des Gründergeists sowie eine Stipendienhotline für Eltern komplettieren die Angebote.
Nähere Informationen unter
www.sdw.org
Bildung
Ökonomische und digitale
­Bildung haben Potenzial!
Der SCHULEWIRTSCHAFT-Wettbewerb
„Das hat Potenzial!“ prämiert unter
der Schirmherrschaft von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel besonderes Engagement für die ökonomische
und digitale Bildung von Schülerinnen
und Schülern. Unternehmen, Schulen
und Verlage konnten sich 2016 in drei
Kategorien bewerben:
Der Wettbewerb macht herausragende Good-Practice-Beispiele öffentlich
und unterstützt den Aufbau langfristiger Zusammenarbeit zwischen Schulen und Unternehmen, die Jugendliche
gezielt fördern. Die Auszeichnung fand
am 5. Dezember 2016 im Bundeswirtschaftsministerium statt.
Nähere Informationen unter
www.schulewirtschaft.de
ƒƒ engagierte Unternehmen, die sich
in vorbildlicher Weise für die Berufs- und Studienorientierung junger Menschen einsetzen
ƒƒ vorbildliche Kooperationen zwischen
Schulen und Unternehmen in der digitalen Bildung
ƒƒ das „Schulbuch des Jahres – Ökonomische Bildung 2016/17“
PREISTRÄGER DES SCHULEWIRTSCHAFT-WETTBEWERBS
„DAS HAT POTENZIAL!“
Kategorie „Unternehmen“
„Mittlere Unternehmen“
1. Turck Beierfeld GmbH (Sachsen)
2. Hilti GmbH Industriegesellschaft für
Befestigungstechnik (Bayern)
3. Dunkermotoren GmbH (Baden-Württemberg)
„Große Unternehmen“
1. Magnet-Schultz GmbH & Co. KG (Bayern)
2. Siemens AG (Bayern)
Sonderpreis: TuTech Innovation GmbH (Hamburg)
Kategorie „Kooperation Schule –
Unternehmen zur digitalen Bildung“
(ohne Platzierung)
Carl Zeiss AG und Technische Schule Aalen
(Baden-Württemberg)
Sparkasse Neu-Ulm-Illertissen und
Staatliches Schulamt Neu-Ulm (Bayern)
Kategorie Schulbuch (ohne Platzierung)
Kategorie „SCHULEWIRTSCHAFT-Starter“
„Bücher für die Sekundarstufe I“:
Startklar! Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung,
Cornelsen Verlag
„Kleine Unternehmen“
1. Schreinerei Fleischmann (Bayern)
2. WEMA GmbH Zerspanungswerkzeuge (Bayern)
„Bücher für die Sekundarstufe II
Allgemeinbildende Schule“:
Globale Strukturen und Prozesse, Ernst Klett Verlag
„Mittlere Unternehmen“
1. Bernd Münstermann GmbH & Co. KG
(Nordrhein-Westfalen)
2. Sebapharma GmbH & Co. KG (Rheinland-Pfalz)
„Bücher für die Berufliche Bildung“:
Wirtschafts- und Betriebslehre. Lernen, handeln,
Prüfung vorbereiten, Bildungsverlag EINS
„Große Unternehmen“
1. ElringKlinger AG (Baden-Württemberg)
83
SOZIALE SICHERUNG
Ein nachhaltiges
Sozialsystem braucht die
richtige Balance von
Solidarität und Subsidiarität.
Das ist unsere Überzeugung.
86
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Renten müssen finanzierbar
bleiben
30. November 2016
Gute Nachrichten vom #Arbeitsmarkt
sind auch gut für #Rente. Hoher
#Beschäftigungsstand ist beste
#Alterssicherung
http://bit.ly/2g5E0AD Das Jahr 2016 wurde von einer intensiven rentenpolitischen Debatte geprägt,
die von der gesetzlichen Rentenversicherung über private Altersvorsorge
bis zur betrieblichen Altersvorsorge
reichte. Die BDA hat dabei stets die
wichtigste Voraussetzung für die weitere Funktionsfähigkeit unserer Alterssicherungssysteme verdeutlicht: Die
Bürger müssen finanziell in der Lage
sein, gesetzlich und darüber hinaus
zusätzlich für das Alter vorzusorgen.
Ein möglichst hohes Beschäftigungsniveau und eine Abgabenbelastung,
die Raum für Altersvorsorge lässt, sind
daher zwingende Voraussetzungen, um
Altersarmut auch weiterhin wirksam
verhindern zu können.
Bundesarbeitsministerin
Andrea
Nahles hat in einem „Dialog Alterssicherung“ bis Ende Oktober 2016 – unter Beteiligung der Sozialpartner – mögliche
Reformen diskutiert. Der Koalitionsausschuss hat sich daraufhin am 24. November 2016 auf einen Beschluss zum
Thema „Rente“ verständigt. Darin ist
vorgesehen, dass die Erwerbsminderungsrente durch eine schrittweise
Verlängerung der Zurechnungszeit von
62 auf 65 Jahre erhöht werden soll. Die
vollständige Angleichung der Renten in
Ost und West soll in sieben Schritten
bis zum Jahr 2025 vollzogen werden.
Die Finanzierung der dafür erforderlichen zusätzlichen Mittel ist noch nicht
geklärt. Außerdem wurde beschlossen,
dass der Gesetzentwurf zur Stärkung
der betrieblichen Altersversorgung zügig verabschiedet werden soll.
Darüber hinaus hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles am 25. November 2016 ein „Gesamtkonzept zur
Alterssicherung“ vorgelegt. Demnach
soll das Rentenniveau bis 2045 nicht
unter 46 % sinken und der Beitragssatz bis 2045 nicht über 25 % steigen.
Der Vorschlag zur Einführung einer
BEITRAGSSATZSUMME MUSS DAUERHAFT UNTER 40 % BLEIBEN
Beitragssätze in der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zum 1. Januar eines Jahres
des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts in %
41,1
40,4
40,1
39,5
39,5
39,6
39,9
40,0
2000
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017*
35,8
32,4
26,5
24,4
1960
1970
1980
1990
* Schätzung
Quellen: Deutsche Rentenversicherung Bund und Bundesgesundheitsministerium;
eigene Zusammenstellung und Berechnung der BDA, 2015
Soziale Sicherung
gesetzlichen Solidarrente gehört ebenso zum Konzept wie die Einbeziehung
zusätzlicher Selbstständiger in die gesetzliche Rentenversicherung.
Eine Umsetzung der Vorschläge der
Bundesarbeitsministerin würde massiv
die langfristige Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung gefährden,
den Jüngeren weniger „Netto vom
Brutto“ lassen und wären Gift für die
Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft.
Bereits die Umsetzung der Beschlüsse
des Koalitionsausschusses würde eine
enorme Belastung in Milliardenhöhe
bedeuten. So würden die zusätzlichen
Mehrkosten für die Rentenangleichung bis auf 3,9 Mrd. € im Jahr 2025
steigen. Die Kosten für die Reform der
Erwerbsminderung würden sich langfristig auf mehr als 3 Mrd. €/Jahr belaufen.
Die im Gesamtkonzept von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgelegten, darüber hinausgehenden Pläne
würden zusätzlich noch zu deutlich höheren Belastungen führen. Diese sind
langfristig nicht finanzierbar und würden die Beitragszahler überfordern. Allein durch den im Gesamtkonzept vorgesehenen höheren Rentenbeitrag würden
die gesamten Sozialbeiträge langfristig
auf deutlich über 45 % steigen.
Die BDA setzt sich in der Rentendebatte dafür ein, dass die Finanzierung
der gesetzlichen Rentenversicherung
RIESTER-RENTE: VERTRAGSBESTAND HAT AUCH 2015
WEITER ZUGENOMMEN
Bestehende Verträge in Mio.
18
16
14
12
10
8
6
4
2
0
2005
2010
Versicherungsverträge
Investmentfondsverträge
2011
87
2012
2013
2014
Wohn-Riester-Verträge
Banksparverträge
Quelle: Bundesarbeitsministerium; eigene Zusammenstellung
und Berechnungen der BDA
2015
Insgesamt
16,5 Mio.
Riester-Verträge wurden bis Ende
2015 abgeschlossen.
(BMAS, 2016)
88
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Die Möglichkeit der Zusage einer sogenannten Zielrente
ist eine große Chance, eine weitere Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge zu erreichen. Der vorgelegte Entwurf für
ein Betriebsrentenstärkungsgesetz ist aber noch stark verbesserungsbedürftig. Insbesondere ist nicht nachzuvollziehen,
warum die Einführung der reinen Beitragszusage zahlreichen
gesetzlichen Restriktionen unterliegen soll.
Milagros Caiña-Andree | Präsidiumsmitglied der BDA, Vorsitzende BDA-Ausschuss Betriebliche Altersvorsorge, Vorstandsmitglied BMW AG
53,2 %
aller Sozialbeiträge stammten
2015 von den Arbeitgebern.
(BMAS, 2016)
zukunftsfest bleibt und zusätzliche
Belastungen aufgrund der Alterung
fair auf die Generationen verteilt werden. Vor allem muss an den richtigen,
bereits beschlossenen Grundsatzentscheidungen in der gesetzlichen
Rentenversicherung, wie der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters, der Absenkung des Rentenniveaus und der Begrenzung des
Beitragssatzanstiegs, festgehalten und
darüber hinaus die ergänzende private
und betriebliche Altersvorsorge gestärkt werden.
Nähere Informationen unter
www.arbeitgeber.de > Inhalte >
Soziale ­Sicherung > Rentenversicherung sowie > Publikationen >
­argumente > „Altersarmut“, „Rente
mit 67 notwendig und sinnvoll“ und
„Riester-Rente: Wichtige Vorsorge
fürs Alter“
Verbesserungen der
betrieb­lichen Alters­
vorsorge angehen
Am 4. November 2016 haben das Bundesarbeitsministerium und das Bundesfinanzministerium einen „Entwurf
eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur
Änderung anderer Gesetze“ (Betriebsrentenstärkungsgesetz) vorgelegt, mit
dem die arbeits-, aufsichts- und steuer­
rechtlichen Rahmenbedingungen der
betrieblichen Altersvorsorge geändert
werden sollen. Die vorgesehenen Änderungen basieren auf den Vorschlägen
der beiden im Auftrag dieser Ministerien am 15. April 2016 vorgelegten
Gutachten zur betrieblichen Altersvorsorge: zum Steuerrecht von Professor
Dirk Kiesewetter und zum Sozialpartnermodell Betriebsrente von Professor
Peter Hanau und Dr. Marco Arteaga. Zu
dem Referentenentwurf haben beide
89
Soziale Sicherung
Ministerien Gespräche mit der BDA
und ihren Mitgliedsverbänden sowie
den Gewerkschaften geführt.
Geplant sind insbesondere
­folgende Regelungen:
Im Steuerrecht soll die Attraktivität
der betrieblichen Altersvorsorge für
Geringverdiener durch ein direktes
Zuschussmodell („bAV-Förderbetrag“)
gesteigert werden. Dafür sollen den
Arbeitgebern rd. 30 % ihres Aufwands
für die betriebliche Altersvorsorge
erstattet werden, wobei der förderfähige Aufwand mindestens 240 € und
höchstens 480 € im Jahr betragen soll.
Außerdem soll die bestehende Doppelverbeitragung mit Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträgen bei Inanspruchnahme der Riester-Förderung
im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge beseitigt werden. Schließlich
sollen die steuerfreien Einzahlungsmöglichkeiten für externe Durchführungswege (Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds) von
4 
% der Beitragsbemessungsgrenze
West (BBG) zzgl. des Festbetrags von
1.800 € auf 7 % der BBG vereinheitlicht
werden. Die beabsichtigten steuer­
lichen Maßnahmen sind überfällig. Allerdings reichen die Vorschläge nicht
aus, um der Niedrigzinsphase gerecht
zu werden. Hierfür müsste die steuerfreie Einzahlungsmöglichkeit deutlich
stärker – wenigstens auf 8 % der BBG –
angehoben werden.
Mittlerweile gibt es
20,4 Mio.
aktive Anwartschaften auf
betrieb­liche Altersversorgung.
(Alterssicherungsbericht, 2016)
RÜCKGANG DER ZAHL VON BETRIEBSÄRZTEN FÜHRT ZU IMMER GRÖSSERER LÜCKE BEI
DER ­BETREUUNGSKAPAZITÄT
Gemeldete Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gem. §§ 3, 6 UVV „Betriebsärzte und Fachkräfte für
Arbeitssicherheit“ (DGUV V2) nach Altersgruppen
5.810
6.000
5.000
4.000
3.000
2.000
1.474
1.682
55–59
Jahre
60–64
Jahre
1.001
1.000
0
1.648
28
unter
35 Jahren
226
35–39
Jahre
491
40–44
Jahre
Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“
Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“
„Kleine“ Fachkunde, nur erteilt bis Ende 1996
Quelle: Bundesärztekammer, Stand 31. Dezember 2015
45–49
Jahre
50–54
Jahre
65 Jahre
und älter
90
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
28. November 2016
BDA-HGF Kampeter @DLF: Das
Beste für #Rentenversicherung
ist #Beschäftigung. Deshalb
Wirtschaftsstandort stärken.
Weiter vorgesehen ist die Einführung eines sog. Sozialpartnermodells,
mit dem den Tarifvertragsparteien die
Möglichkeit gegeben werden soll, betriebliche Altersvorsorge auch in der
Form einer reinen Beitragszusage zuzulassen. Arbeitgeber könnten dann
bei einer entsprechenden tarifvertraglichen Grundlage betriebliche Altersvorsorge auch in der Weise leisten,
dass sie – anders als heute – nur die
Zahlung eines Beitrags an einen Versorgungsträger zusagen, nicht hingegen auch die später zu leistende Betriebsrente. Es ist der BDA gelungen,
das Bundesarbeitsministerium von der
ursprünglich geplanten Vorgabe abzubringen, nach der die Option einer reinen Beitragszusage davon abhängen
sollte, dass die Durchführung über eine
gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien erfolgt und die Zusage
vom Pensions-Sicherungs-Verein (PSV)
geschützt ist. Jetzt geplant ist, dass die
Tarifvertragsparteien eine sog. Zielrente vereinbaren dürfen, bei der für die
betriebliche Altersvorsorge ein Beitrag
an einen externen Versorgungsträger
(Direktversicherung,
Pensionskasse
oder Pensionsfonds) gezahlt wird, der
seine Leistungen zwar dem Grunde
nach rechtlich verbindlich zusagt, der
Höhe nach hingegen nur unverbindlich
in Aussicht stellt. Für die Ermittlung
und Anpassung von Zielrenten sollen
aufsichtsrechtliche Vorgaben geschaffen werden. Es gibt keine Absicherung
der Zusage durch den PSV.
Es wäre erfreulich, wenn Arbeitgeber betriebliche Altersvorsorge künftig
auch haftungsfrei durchführen könnten,
indem sie sich nur zur Zahlung eines
Beitrags an eine Versorgungseinrichtung, nicht aber auch zur Zahlung einer
späteren Betriebsrente verpflichten.
Die im Entwurf formulierten Voraussetzungen für eine reine Beitragszusage sind jedoch zu hoch. Denn vorgesehen ist, dass eine reine Beitragszusage
nur dann möglich ist, wenn sie durch
einen Tarifvertrag ermöglicht wird und
zahlreiche weitere gesetzliche Anforderungen erfüllt sind. Unter diesen
Voraussetzungen ist kaum damit zu
rechnen, dass die Möglichkeit der reinen Beitragszusage in nennenswertem
Umfang genutzt würde. Die BDA tritt
deshalb dafür ein, dass die Voraussetzungen der reinen Beitragszusage
gelockert werden und diese neue Form
der betrieblichen Altersvorsorge allen
Arbeitgebern offensteht.
Es ist außerdem beabsichtigt, Bezüge aus der zusätzlichen Altersvorsorge – in bestimmten Grenzen – von der
Anrechnung auf die Grundsicherung
freizustellen. Hiernach werden 100 €
der Leistungen aus zusätzlicher Altersvorsorge im Monat nicht angerechnet,
darüber hinaus 30 % dieser Leistungen
bis zu einer Gesamthöhe von 50 % der
Regelbedarfsstufe 1 – derzeit 202 €.
Dieses Vorhaben ist insoweit vertretbar, als damit Einwände gegen die private und betriebliche Altersvorsorge
abgebaut werden können.
Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte >
Soziale ­Sicherung > Betriebliche
Altersvorsorge
Pensionsrückstellungen –
­Unternehmen stärker
entlasten
Am 18. Februar 2016 hat der Bundestag
eine Änderung des Handelsbilanzrechts
für Pensionsrückstellungen zur Entlastung von Unternehmen beschlossen,
deren bilanzielle Belastungen aufgrund
der Niedrigzinsphase erheblich angewachsen sind. Die Änderungen treten
für das Geschäftsjahr 2016 und wahlweise bereits für das Geschäftsjahr
2015 in Kraft. Das Ziel der Entlastung
von Unternehmen ist zu begrüßen. Die
Änderungen bleiben jedoch deutlich
hinter dem Notwendigen zurück und
belasten die Unternehmen außerdem
mit unnötiger Bürokratie.
Der vorgesehene Zeitraum zur Berechnung des Durchschnittszinses ist
mit nur zehn Jahren deutlich zu kurz.
Um die Unternehmen spürbar zu entlasten, wären 15 
Jahre erforderlich.
Bei der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen für den HGBAbschluss wird zukünftig anstelle des
7-Jahres-Durchschnittszinssatzes ein
10-Jahres-Durchschnittszinssatz ver­
wendet. Zusätzlich sind die Rückstellungen unter Anwendung des
Soziale Sicherung
7-Jahres-Durchschnittszinssatzes zu
berechnen, und zwar unabhängig davon, welcher der beiden Werte höher ist.
Der Differenzbetrag zwischen den beiden Rückstellungen ist unter der Bilanz
oder im Anhang der Bilanz anzugeben.
Für den Fall, dass die Rückstellungen
mit dem 7-Jahres-Durchschnittszins
höher wären, unterliegt der Differenzbetrag einer Ausschüttungssperre, d. h., im Falle einer Ausschüttung
müssen in Höhe dieses Betrags Rück­
lagen im Unternehmen verbleiben.
Auf die geplante Ausschüttungssperre
des Unterschiedsbetrags, der aus den
verschiedenen Zeiträumen der Zinsberechnung herrührt, sollte verzichtet
werden. Denn die Ausschüttungssperre
schränkt die Unternehmen unnötig ein
und belastet sie aufgrund der doppelten Ermittlung der Pensionsrückstellungen mit zusätzlicher Bürokratie.
Außerdem greift eine auf das Handelsbilanzrecht beschränkte Änderung
deutlich zu kurz. Noch wichtiger ist,
dass im Steuerbilanzrecht der Niedrigzinsphase Rechnung getragen wird.
Es darf nicht sein, dass auch weiterhin
bis zur Hälfte des tatsächlich notwendigen Aufwands der Unternehmen für
betriebliche Altersvorsorge steuerlich
nicht anerkannt wird. Deshalb muss die
steuerliche Bewertung von Pensionsrückstellungen an die handelsrecht­
liche Bewertung schrittweise angeglichen werden.
Nähere Informationen unter
www.arbeitgeber.de > Inhalte >
­Soziale ­Sicherung > Betriebliche
Alters­vorsorge sowie > Themen A–Z >
Betriebliche ­Alters­vorsorge
Geplante Änderung der
Arbeitsstättenverordnung
deutlich ­entschärft
Nachdem das Bundeskabinett am
2. November 2016 die Änderung der
Arbeitsstättenverordnung beschlossen hatte, trat diese am 3. Dezember 2016 in Kraft. Damit wird u. a. die
Gestaltung von Arbeits- und Pausenräumen neu geregelt. Die jetzt beschlossene Verordnung geht auf einen
91
Kompromiss zurück, auf den sich das
Bundeskanzleramt und das Bundesarbeitsministerium geeinigt hatten,
nachdem die ursprünglich geplante
Änderung der Arbeitsstättenverordnung im Februar 2015 vom Bundeskabinett auf Eis gelegt worden war.
Die BDA hatte sich nachdrücklich für
deutliche Nachbesserungen an dem
ursprünglichen Verordnungsentwurf
zur Änderung der Arbeitsstättenverordnung eingesetzt und dafür auch
konkrete Änderungsvorschläge unterbreitet.
Die neue, jetzt in Kraft getretene
Arbeitsstättenverordnung ist eine deutliche Verbesserung gegenüber den vorangegangenen Plänen und greift die
wesentlichen Kritikpunkte der BDA auf.
Die alten Vorschläge hätten hohe Mehrbelastungen für die Betriebe gebracht,
ohne dabei einen sinnvollen Beitrag
zum Arbeitsschutz zu leisten. Die jetzt
in Kraft getretenen Vorgaben zu Tageslicht und einer Sichtverbindung nach
außen tragen den betrieblichen Erfordernissen besser Rechnung. Wichtig
ist auch, dass ein angemessener Bestandsschutz für bereits bestehende
Arbeitsstätten ohne Sichtverbindung
nach außen gilt. Sonst hätten viele Arbeits- und Pausenräume nicht mehr
genutzt werden können. Nach den alten
Vorschlägen hätten Arbeitgeber in der
Privatwohnung von Telearbeitnehmern
prüfen müssen, ob Computer richtig
aufgestellt sind oder ausreichend Platz
ist, um die Handballen aufzulegen.
19. September 2016
Neuer Vorschlag
#Arbeitsstättenverordnung deutliche
Verbesserung, sagt BDA-Präsident
Kramer heute @faznet
92
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Jeder Arbeitsplatz hätte mit einer abschließbaren Kleiderablage ausgestattet werden müssen. Die Anforderungen
an die Dokumentation der jährlichen
Arbeitsschutzunterweisung der Beschäftigten wären aufgebläht worden.
27. Oktober 2016
Was steht im
#Alterssicherungsbericht?
„Geringverdiener (besitzen) sogar
etwas häufiger einen Riester-Vertrag
(...) als Besserverdiener.“
Auch die jetzt in Kraft getretene
Arbeitsstättenverordnung enthält allerdings noch an mehreren Stellen
unnötige Mehrbelastungen für die Betriebe. Sie geht zudem teilweise über
die zugrunde liegenden EU-Richtlinien
hinaus, obwohl laut Koalitionsvertrag
EU-Richtlinien grundsätzlich eins zu
eins umgesetzt werden sollen. Dennoch bedeuten die Änderungen insgesamt einen deutlichen Fortschritt.
Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte >
Soziale Sicherung > Unfallversicherung und Arbeitsschutz
Festschreibung des
­Arbeitgeberanteils in der
Krankenversicherung
­beibehalten
Die BDA hat sich auch im Jahr 2016
intensiv in die Debatte über die Festschreibung des Arbeitgeberanteils in
der gesetzlichen Krankenversicherung eingebracht. SPD, Die Linke und
Bündnis 90/Die Grünen fordern eine
paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge und eine
Abschaffung der allein von den Versicherten zu tragenden Zusatzbeiträge. Am 29. Januar 2016 hatten die
SPD-regierten Länder Brandenburg,
Bremen, Hamburg, Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein
und Thüringen dazu eine Initiative in
den Bundesrat eingebracht, welche
auf unbestimmte Zeit vertagt wurde. Anlässlich der Prognose des Gesundheitsökonomen Professor Jürgen
Wasem im August 2016, wonach der
durchschnittliche Zusatzbeitrag von
heute 1,1 % bis 2020 auf 2,4 % steigen
könne, wurde die Debatte über die Beitragssatzparität erneut durch Forderungen des SPD-Vorsitzenden Sigmar
Gabriel nach Rückkehr zur paritätischen Finanzierung befeuert. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
hat solche Prognosen vollkommen zu
Recht als unbegründete Panikmache
zurückgewiesen.
Die Festschreibung des Arbeitgeberanteils ist weiterhin notwendig,
damit sich überproportional steigende
Gesundheitsausgaben nicht negativ
auf Wachstum und Beschäftigung auswirken. Außerdem beteiligen sich die
Arbeitgeber im Rahmen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bereits
überproportional an den Krankheitskosten. Allein im Jahr 2015 haben die
Arbeitgeber 54,2 Mrd. € (45,0 Mrd. €
direkte
Entgeltfortzahlung
zzgl.
9,2 Mrd. € Sozialversicherungsbeiträge
der Arbeitgeber) für die Entgeltfortzahlung ausgegeben, was umgerechnet
4,6 Beitragssatzpunkten entsprochen
hätte, also mehr als das Vierfache des
derzeitigen Zusatzbeitragssatzes.
Die Begrenzung der Sozialversicherungsbeiträge auf unter 40 % hat maßgeblich zur positiven Beschäftigungsentwicklung in den letzten zehn Jahren beigetragen. Dieser Erfolg
darf jetzt nicht aufs Spiel gesetzt werden. Die Arbeitskosten
sind ein entscheidender Faktor, um Wettbewerbsfähigkeit und
Beschäftigung am Standort Deutschland zu sichern.
Janina Kugel | Präsidiumsmitglied der BDA, Vorsitzende BDA-Ausschuss ­Soziale
Sicherung, Vorstandsmitglied Siemens AG
Soziale Sicherung
Eine Abschaffung der Zusatzbeiträge würde darüber hinaus den Preiswettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen schwächen. Die
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit,
durch Wahl einer günstigeren Kasse
den Wettbewerb zwischen den Kassen
voranzutreiben und Mehrbelastungen
bei steigenden Zusatzbeiträgen zu vermeiden.
Die Politik hat die Zusatzbeiträge
in den vergangenen Jahren mit teuren Leistungsausweitungen, wie z. B.
dem Krankenhausstrukturgesetz, in
die Höhe getrieben und damit zugleich
die bevorstehenden demografischen
Herausforderungen ignoriert bzw.
weiter verschärft. In Zukunft müssen
die Beitragszahler immer mehr ältere
Versicherte versorgen, deren Versorgung zudem kostenintensiver ist als
die der jüngeren Versicherten, während
gleichzeitig ein hoher Anteil an älteren
Versicherten die Einnahmenseite der
Krankenkassen weiter schwächt. Eine
Beitragssatzparität kann diese Herausforderung nicht lösen.
93
Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen
Krankenversicherung wird auch 2017
unverändert bei
Auch mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl ist nicht zu
erwarten, dass die Politik sich den
Herausforderungen der Zukunft stellt.
Stattdessen hat die SPD ihre Forderung nach Beitragssatzparität bereits
als Wahlkampfthema angekündigt. Die
BDA wird sich weiterhin intensiv in die
Debatte einbringen.
1,1 %
liegen.
(BMG, 2016)
Nähere Informationen unter
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Soziale Sicherung > Kranken­
versicherung
JE VERSICHERTEN DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG ENTSTANDEN 2015
AUSGABEN VON ÜBER 3.000 €
Ausgaben je Versicherten 2015
Nettoverwaltungskosten
31
Ausgaben insgesamt: 3.021 €
37
Vorsorge- und Rehabilitations­maßnahmen
Ärztliche Behandlung
493
Behandlung
durch Zahnärzte
144 46
Zahnersatz
493
Arzneimittel
Heil- und Hilfsmittel
194
Behandlungspflege u. häusl.
Krankenpflege
Krankengeld
993
159 70
Krankenhausbehandlung
74 94 147
Fahrkosten
Soziale Dienste, Prävention
und Selbsthilfe
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, 2016
Früherkennungsmaßnahmen
Sonstige
Schwangerschaft/
Mutterschaft
18
28
94
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
ARBEITGEBER BLEIBEN GRÖSSTER FINANCIER DES SOZIALSTAATS
Zur Finanzierung laufender und künftiger Sozialleistungen wurden 2015 Finanzmittel i. H. v. insgesamt 935,5 Mrd. €
aufgebracht und damit 4,2 % mehr als im Jahr 2014. Das geht aus dem Sozialbudget hervor, mit dem die Bundesregierung einmal im Jahr über Umfang, Struktur und Finanzierung sämtlicher Sozialleistungen in Deutschland berichtet.
Als größten Financier des Sozialstaats weist das „Sozialbudget 2015“ wieder die Arbeitgeber mit Sozialbeiträgen
von 322,3 Mrd. € bzw. einem Finanzierungsanteil von 34,5 % aus. Die Zuschüsse des Staats beliefen sich auf 33,5 %
(313,0 Mrd. €) und die Sozialbeiträge der Versicherten auf 30,3 % (283,7 Mrd. €). Damit wurde deutlich mehr als die
Hälfte (53,2 %) der im Sozialbudget ausgewiesenen Sozialbeiträge von den Arbeitgebern aufgebracht.
Im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt, das im Berichtsjahr um 3,8 % stieg, ergibt sich daraus ein Zuwachs der Sozialleistungsquote um 0,3 Prozentpunkte auf jetzt 29,4 %. Das Verhältnis von Sozialaufwand zu Wirtschaftskraft lag
damit auch im Berichtsjahr wieder höher als im langjährigen Durchschnitt und auf dem höchsten Niveau seit 2011.
Beschäftigung Älterer
­spürbar erleichtern
Im Oktober 2016 hat der Bundestag das
sog. Flexirentengesetz beschlossen, das
im Wesentlichen auf den Ergebnissen einer Koalitionsarbeitsgruppe vom 10. November 2015 basiert. Die BDA begrüßt
die mit dem Flexirentengesetz verfolgten Ziele, das flexible Arbeiten bis zum
Erreichen der Regelaltersgrenze zu erleichtern und zu fördern sowie das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze
hinaus attraktiver zu machen. Nach dem
Flexirentengesetz sollen die Übergänge
vom Erwerbsleben in den Ruhestand erleichtert werden. Vorgesehen sind u. a.
eine Neuregelung der erlaubten Hinzuverdienstgrenzen zur Erleichterung
von Teilrentenbezug sowie Änderungen bei den Beiträgen zur Renten- und
Arbeitslosenversicherung (Aktivierung
des „isolierten Arbeitgeberbeitrags“
zum Aufbau zusätzlicher Rentenanwartschaften) für beschäftigte Rentner.
Erfreulich ist, dass – trotz massiver
Forderungen vonseiten der Gewerkschaften – keine neuen Frühverrentungsmodelle vorgeschlagen werden.
Insbesondere die Forderungen nach
neuen Rentenzugängen schon ab dem
60. Lebensjahr sowie nach Einführung
eines „Arbeitssicherungsgelds“, mit
dem der Teilaustritt von gesundheitsbeeinträchtigten Personen aus dem
Erwerbsleben erleichtert werden sollte, werden nicht aufgegriffen.
Leider hat jedoch der Mut zu spürbaren Erleichterungen für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer gefehlt.
Unsere sozialen Sicherungssysteme müssen als elementarer Bestandteil für den Zusammenhalt der Gesellschaft verlässlich und generationengerecht sein. Das Gegenteil davon
sind Wahlkampfversprechen, die schon bald nicht mehr finanzierbar sind und Jüngere überlasten. Daher rate ich der Politik,
mit den Sozialpartnern in einen Austausch über die langfristige
Stabilität der sozialen Sicherung zu treten.
Dr. Andreas Eurich | Vizepräsident der BDA, Vorsitzender Arbeitgeberverband
der Versicherungsunternehmen in Deutschland, Vorstandsvorsitzender Barmenia Versicherungen
Soziale Sicherung
Hierzu hätten z. B. eine deutlichere
Lockerung und Vereinfachung der Hinzuverdienstgrenzen sowie die Beseitigung von arbeitsrechtlichen Hemmnissen bei der erneuten Beschäftigung
von ehemaligen Mitarbeitern im Rentenalter gehört.
Nähere Informationen unter
www.arbeitgeber.de > Inhalte >
Soziale ­Sicherung > Rentenversicherung
Teilhabe von Menschen mit
­Behinderung und Strukturen der Rehabilitation
­verbessern
In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich
CDU/CSU und SPD darauf geeinigt, mit
einem Bundesteilhabegesetz (BTHG)
die Kommunen bei der Eingliederung
von Menschen mit Behinderung stärker
als bisher finanziell zu unterstützen.
Die BDA unterstützt das Ziel, Menschen
mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe, Selbstbestimmung und
Entfaltung zu ermöglichen, und konnte bereits im Beteiligungsverfahren
des Bundesarbeitsministeriums im
Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens
viele Forderungen durchsetzen. Insbesondere konnten Verschiebungen
der Finanzierungslasten auf Kosten
der Beitragszahler verhindert werden.
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf
am 1. Dezember 2016 in zweiter und
dritter Lesung verabschiedet. Danach
wird vor allem das für Rehabilitation
maßgebliche SGB IX neu strukturiert
und im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention fortentwickelt. Das
BTHG enthält einige positive Ansätze
zur Eingliederung von Menschen mit
Behinderung wie beispielsweise das
„Budget für Arbeit“ und im Rehabilitations- und Teilhaberecht die verbesserte Zusammenarbeit der Reha-Träger.
Die vorgesehenen Regelungen können
dazu beitragen, die Beitragsgelder zur
Sozialversicherung wirkungsvoller einzusetzen.
Während die im BTHG enthaltenen
Reformansätze zur Weiterentwicklung
des Rehabilitations- und Teilhaberechts
des SGB IX und zur Reform der Eingliederungshilfe grundsätzlich positiv zu bewerten sind, ist die geplante
Weiterentwicklung des Schwerbehindertenrechts kritisch (vgl. Kapitel Arbeits- und Tarifrecht). Zu begrüßen
sind die Stärkung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
und die verbindlichere Ausgestaltung
des allgemeinen Rehabilitations- und
Teilhaberechts für die Reha-Träger.
Die Klärung von Zuständigkeiten zwischen Reha-Trägern darf nicht länger
zu Reibungsverlusten führen, die zulasten der Menschen mit Behinderung
gehen und zudem vermeidbare Kosten
verursachen. Wichtig ist, dass mehr
Beschäftigte aus Werkstätten für behinderte Menschen den Übergang in
den allgemeinen Arbeitsmarkt finden.
Daher ist die vorgesehene Einführung
eines „Budgets für Arbeit“, also die
Förderung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung als Eingliederungshilfe bei einem privaten oder
öffentlichen Arbeitgeber im Sinne eines Minderleistungsausgleichs, zu begrüßen. Auch die Zulassung alternativer Anbieter von Werkstattleistungen
ist grundsätzlich ein richtiger Ansatz.
Positiv ist zudem der Verzicht auf weitere Lastenverschiebungen in Richtung
der Sozialversicherungen. Damit müssen die Beitragszahler zumindest nicht
noch stärker als bisher systemwidrig
Finanzierungsbeiträge bei der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Eingliederung von Menschen mit Behinderung
übernehmen.
Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte >
Beschäftigung > Inklusion von
­Menschen mit Behinderung
Selbstverwaltungsstärkungsgesetz darf nicht zur
Verschiebung der Rechtsaufsicht zur Fachaufsicht
führen
Der Kabinettsentwurf des Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes
vom
16. 
November 
2016 zielt darauf ab,
die interne und externe Kontrolle der
95
15. November 2016
„Die Sozialabgaben dürfen insgesamt
die Marke von 40 Prozent nicht
überschreiten, auch weiterhin nicht“,
sagt BDA-Präsident Kramer #DAT2016
96
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
WEITERE GESUNDHEITSPOLITISCHE GESETZGEBUNGSVERFAHREN 2016
Arzneimittelversorgungs­stärkungsgesetz
Der Gesetzentwurf vom 12. Oktober 2016 setzt weitgehend die Ergebnisse des Pharmadialogs zwischen Bundes­
gesundheitsministerium, Bundesbildungsministerium und Bundeswirtschaftsministerium, Verbänden der pharmazeutischen Industrie, der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie sowie Vertretern der Wissenschaft um.
Die BDA hat das Gesetzgebungsverfahren mit einer Stellungnahme begleitet, in der sie begrüßt, dass die Ergebnisse
zur Nutzenbewertung neuer Arzneimittel den Ärzten in den Praxisverwaltungssystemen zugänglich gemacht werden
sollen, um so einen schnelleren und besseren Informationsfluss zu erreichen.
Das Preismoratorium für Arzneimittel soll bis 2022 verlängert werden, um den Ausgabenanstieg für Arzneimittel zu
bremsen. Jedoch ist für die Pharmaunternehmen ab 2018 eine Preisanpassung mit Orientierung an der Inflationsrate
möglich, so dass die Höhe der tatsächlich verhinderten Mehrausgaben von ca. 1,5 bis 2,0 Mrd. € im Ergebnis von der
Entwicklung der Inflationsrate abhängt. Für neue Arzneimittel, für die zunächst keine Preisbegrenzungen bzw. Verhandlungspreise gelten, ist für die ersten zwölf Monate nach Marktzugang eine Umsatzschwelle i. H. v. 250 Mio. € vorgesehen, danach gilt der Erstattungsbetrag. Im Jahr 2015 wäre eine solche Schwelle lediglich von drei Medikamenten
überschritten worden. Zudem soll ohne ersichtliches Erfordernis das Honorar der Apotheker für Rezepturen und die
Abgabe dokumentationsaufwendiger Arzneimittel zulasten der Krankenkassen bzw. der Beitragszahler um insgesamt
100 Mio. € jährlich erhöht werden.
Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz
Der Gesetzentwurf vom 2. November 2016 sieht verschiedene Maßnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung
vor, u. a. das System der Preisfindung im Heilmittelbereich zu flexibilisieren, die stärkere Einbringung von Heilmittelerbringern in die Versorgungsverantwortung flächendeckend zu erproben, bei Zuschlagsentscheidungen im Rahmen von
Ausschreibungen zur Hilfsmittelversorgung nicht nur den Preis, sondern verschiedene Kriterien wie etwa Qualitäts­
aspekte zu gewichten und die Überwachung der Ergebnisqualität der Hilfsmittelversorgung zu stärken.
Kritisch sieht die BDA das Vorhaben, die bisherige Begrenzung der Vergütungsanhebungen im Heilmittelbereich, die
an die Grundlohnsumme anknüpft, abzuschaffen. Damit werden Preisanpassungen oberhalb der Veränderungsrate
der Grundlohnsumme möglich, was zu einer generellen Verteuerung der Heilmittel führen kann. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens konnte die BDA eine Befristung dieses Vorhabens auf die Jahre 2017 bis 2019 erreichen.
Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und
­psychosomatische Leistungen
Gegenstand des Gesetzentwurfs vom 5. September 2016 ist u. a. eine einmalige Entnahme aus der Liquiditätsreserve
des Gesundheitsfonds im Jahr 2017 über 1,5 Mrd. €. Es ist richtig, die bestehende Liquiditätsrücklage abzubauen,
da ihr aktueller Umfang deutlich über das hinausgeht, was für eine ausreichende Liquiditätssicherung erforderlich
ist. Die im Gesetz angeführte Begründung, mit den zusätzlichen Mitteln Mehrbelastungen der Krankenkassen durch
versicherungspflichtige Asylberechtigte finanzieren zu wollen, ist jedoch fragwürdig. Sinnvoll wären klare gesetzliche
Vorgaben zum Abbau hoher Rücklagen. Die BDA hat ihre Argumente in einer Stellungnahme sowie in der Anhörung im
Bundestagsausschuss für Gesundheit am 26. September 2016 vertreten.
Nähere Informationen unter
www.arbeitgeber.de > Inhalte >
Soziale Sicherung > Krankenversicherung
Soziale Sicherung
Selbstverwaltungskörperschaften auf
Bundesebene zu stärken, damit Kompetenzüberschreitungen und Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung
frühzeitig erkennbar werden. Einige im
Kabinettsentwurf vorgesehene Maßnahmen sind durchaus dazu geeignet,
die Kontrollrechte der Selbstverwaltungsmitglieder zu stärken und mehr
Transparenz des Verwaltungshandelns
zu erreichen. Dazu zählen u. a. die Stärkung der Einsichts- und Prüfrechte der
Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und eine verbesserte Kontrolle
der Beratertätigkeiten der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungs­
organe.
Ein höheres Maß an Berichts- und
Prüfungspflichten sowie stringentere
Vorgaben für das Verwaltungshandeln
sind insbesondere vor dem Hintergrund
der Vorgänge bei der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung in der Vergangenheit nachvollziehbar.
Die BDA konnte erfolgreich darauf hinwirken, dass einige kritische
Punkte, die noch im Referentenentwurf
enthalten waren, komplett gestrichen
oder zufriedenstellend korrigiert wurden. Verhindert werden konnte u. a. die
zunächst vorgesehene Befugnis der
Aufsichtsbehörde, bei unbestimmten
Rechtsbegriffen zur Gewährleistung
einer mit den Gesetzeszwecken der
Körperschaften und Institutionen in
Einklang stehenden Mittelverwendung
Inhaltsbestimmungen zu erlassen. Damit hätte die Gefahr einer Verschiebung
der Rechtsaufsicht hin zur Fachaufsicht
bestanden.
Rahmenbedingungen für die
betriebliche Gesundheitsförderung verbessern
Die BDA ist beratendes Mitglied der
Nationalen Präventionskonferenz (NPK)
und setzt sich für einen weiteren Ausbau der betrieblichen Gesundheitsförderung ein. Die NPK hat am 19. Februar 
2016 erstmals entsprechend
ihrem gesetzlichen Auftrag Bundesrahmenempfehlungen
beschlossen.
Sie dienen dazu, die Qualität von Gesundheitsförderung und Prävention
97
weiterzuentwickeln und die trägerübergreifende Zusammenarbeit zu
verbessern. Auf Basis der Bundesrahmenempfehlungen haben bisher acht
Bundesländer Landesrahmenvereinbarungen abgeschlossen.
Durch die Umsetzung des Präventionsgesetzes sind bedauerlicherweise in
den meisten Betrieben keine spürbaren
Auswirkungen auf die betriebliche Gesundheitsförderung zu erwarten. Denn
gesundheitsbewusstes Verhalten lässt
sich nicht „verordnen“ und die Angebote der Krankenkassen erreichen meist
diejenigen, die ohnehin gesundheitsbewusst leben. Für eine bessere betriebliche Gesundheitsförderung müssen
bürokratische und steuerrechtliche
Hindernisse abgebaut werden, die dem
freiwilligen Engagement der Betriebe
für die Gesundheitsförderung im Wege
stehen, z. B. durch eine Änderung des
§ 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes. Ein weiterer Ausbau der betrieblichen Gesundheitsförderung kann
insbesondere durch eine Verbesserung
der Rahmenbedingungen erreicht werden, z. B. durch die bessere Kooperation und Vernetzung der im Bereich
der betrieblichen Gesundheitsförderung
aktiven überbetrieblichen Akteure und
Institutionen.
Nähere Informationen unter
www.arbeitgeber.de > Inhalte >
Soziale ­Sicherung > Kranken­
versicherung
Strukturreform der ambulanten Psychotherapie eröffnet Wege zur Verkürzung
von Wartezeiten
Der Gemeinsame Bundesausschuss
hat am 16. Juni 2016 eine Änderung der
Psychotherapie-Richtlinie
beschlossen. Mit der vorgesehenen Strukturreform der ambulanten Psychotherapie
werden langjährige Forderungen der
BDA nach Verkürzung von Wartezeiten
umgesetzt. Durch lange Wartezeiten
auf eine Psychotherapie kommt es oft
zu verlängerten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit. Ohne zeitnahe Behandlung
Allein die in dieser Legislaturperiode
vom Gesetzgeber beschlossenen
Ausgabenpakete zugunsten von Krankenhäusern und Ärzten werden die
Beitragszahler mit rd.
3 Mrd. €
jährlich zusätzlich belasten.
(BMG, 2016)
98
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
kann es weiterhin zu einer Chronifizierung und damit weiteren vermeidbaren
Zeiten der Arbeitsunfähigkeit kommen.
Daher hatte der GKV-Spitzenverband auf Drängen der BDA ein Positionspapier zur Reform des Angebots
an ambulanter Psychotherapie verabschiedet, dessen Kernforderungen in
das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
eingeflossen sind und nun durch die
Änderung der Psychotherapie-Richtlinie umgesetzt werden.
Eine Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium und die Bekanntmachung im Bundesanzeiger
stehen noch aus. Mit der Bekanntmachung würde die Änderung in Kraft
treten.
Nähere Informationen unter
www.arbeitgeber.de > Publikationen >
kompakt > „Erfolgsfaktor psychische
Gesundheit“
KERNELEMENTE DER STRUKTURREFORM IN DER
AMBULANTEN PSYCHOTHERAPIE
1. Psychotherapeutische Sprechstunde: Die Einführung einer Sprechstunde für alle Psychotherapeuten soll einen zeitnahen und niederschwelligen Zugang ermöglichen. Sie dient der Abklärung, ob und welche
Behandlung erforderlich ist oder ob eventuell Alternativen wie Selbst­
hilfe- oder Beratungsangebote weiterhelfen können.
2. Psychotherapeutische Akutbehandlung: Im Anschluss an die Sprechstunde kann bei akuter Symptomatik (tiefe emotionale oder seelische
Krisen, drohende Arbeitsunfähigkeit etc.) zeitnah eine Akutbehandlung
erfolgen, die akute psychische Krisen bessern und Chronifizierung verhindern soll.
3. Gruppentherapie: Die Gruppentherapie wird an mehreren Stellen der Psychotherapie-Richtlinie als gleichgewichtig mit der Einzeltherapie herausgestellt, so dass sich diese Therapieform, welche eine effiziente Nutzung
psychotherapeutischer Ressourcen ermöglicht, weiter verbreiten kann.
Berufskrankheitenrecht
reformieren
Die BDA hatte bereits Anfang 2015 ein
Positionspapier mit Vorschlägen für
eine Reform des Berufskrankheitenrechts in die politische Diskussion eingebracht. Anfang 2016 hat nunmehr die
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschläge aus Sicht der
Verwaltung vorgelegt. Diese Vorschläge sind in den Selbstverwaltungsorganen der DGUV, im Arbeitskreis Berufskrankheitenrecht sowie im Ausschuss
Arbeitssicherheit der BDA intensiv diskutiert worden.
Die Vorschläge der DGUV greifen
einige BDA-Reformvorschläge auf. So
wird angeregt, das Verfahren zur Zusammensetzung und Arbeitsweise des
„Ärztlichen Sachverständigenbeirats
Berufskrankheiten“ transparenter zu
gestalten sowie die Berufskrankheiten
möglichst konkret zu bezeichnen und zu
beschreiben. Positiv ist ferner, dass eine
einheitliche Rückwirkungsregelung in
das ­SGB VII aufgenommen werden soll.
Damit würde sichergestellt, dass eine
neu in die Berufskrankheitenliste aufgenommene Erkrankung immer nur zeitlich begrenzt rückwirkend zu entschädigen ist. Vorschläge zur Streichung des
Unterlassungszwangs, nach dem das
Unterlassen der zur Berufskrankheit
führenden Tätigkeit Voraussetzung für
eine Entschädigung ist, und zur Einführung von Mitwirkungspflichten der
Versicherten sind hingegen noch nicht
konsensfähig. Dort besteht weiterer
Diskussionsbedarf, insbesondere hinsichtlich der praktischen und finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen
Rechtsänderungen.
Ziel der DGUV ist es, in ihrer Mitgliederversammlung Anfang Dezember
2016 einen mit der Selbstverwaltung
abgestimmten Reformvorschlag zu beschließen und diesen an das Bundesarbeitsministerium als Grundlage für eine
Reform der Berufskrankheiten-Verordnung einzubringen.
Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte >
Soziale ­Sicherung > Unfallversicherung und Arbeitsschutz
99
Soziale Sicherung
ISO-Normentwurf zu
Arbeitsschutzmanagementsystemen wird
­nach­gebessert
Die Internationale Organisation für
Normung (ISO) erarbeitet seit Juli
2013 eine Norm zu Arbeitsschutzmanagementsystemen. Im März 2016
wurde ein erster Normentwurf vorgelegt. Die BDA hat zu diesem Normentwurf eine umfassende Stellungnahme
beim Deutschen Institut für Normung
(DIN), das für Deutschland das Votum gegenüber der ISO abgeben darf,
eingereicht und die darin beschriebenen Positionen in die Beratungen des
zuständigen DIN-Gremiums sowie bei
der ISO eingebracht. Insbesondere folgende Punkte des Normentwurfs hat
die BDA kritisiert: Die Beteiligungsrechte der Mitarbeiter und deren betrieblicher
Interessenvertretungen
in Fragen des Arbeitsschutzmanagements bis hin zu übergeordneten firmenpolitischen Fragestellungen sollten ausgeweitet werden, es wurden
umfangreiche Dokumentations- und
Bekanntmachungspflichten vorgesehen und es sollte eine Ausweitung des
Arbeitsschutzmanagementsystems
IMMER MEHR BETRIEBE WERDEN VON DEN KRANKENKASSEN MIT BETRIEBLICHER
GESUNDHEITSFÖRDERUNG ERREICHT1
Mit betrieblicher Gesundheitsförderung erreichte Betriebe
12.000
10.000
8.000
6.000
4.000
2.000
0
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Die Aktivitäten der betrieblichen Gesundheitsförderung werden entweder an einem oder mehreren Betriebsstandorten
durchgeführt. Über die Hälfte der insgesamt erreichten Standorte und Betriebe sind Mehrfachstandorte. Etwa 40 % der
erreichten Betriebe sind Einzelstandorte.
1
Quelle: Präventionsbericht, Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V.
und GKV-Spitzenverband, November 2015
100
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Arbeitsschutz wird in deutschen Unternehmen großgeschrieben. Aber er darf nicht in unnötige Bürokratie ausarten.
Die jetzt im zweiten Anlauf beschlossene Reform der Arbeitsstättenverordnung ist eine deutliche Verbesserung gegenüber
den bisherigen Plänen. Die wesentlichen Kritikpunkte der Wirtschaft an den bisherigen Plänen wurden aufgenommen.
Hans-Dieter Bremer | Vorsitzender BDA-Ausschuss Arbeitssicherheit, Geschäftsführer Beton-Service GmbH
auf Lieferanten und die Erbringer von
Dienstleistungen für die Unternehmen
erfolgen.
Durch die aktive Beteiligung der
BDA sowohl auf nationaler als auch
auf internationaler Ebene konnte erreicht werden, dass das DIN den ersten Norm­
entwurf abgelehnt hat. Das
deutsche Votum hat dazu beigetragen, dass der ISO-Entwurf auch auf
ISO-Ebene nicht angenommen wurde.
Auf der ISO-Einspruchssitzung vom
6. bis 10. Juni 2016 in Toronto sind die
gebündelten Interessen der International Organisation of Employers (IOE)
sowie der BDA von einem Vertreter
der BDA eingebracht worden. Ein von
der IOE/BDA mit eingebrachter Antrag,
ganz auf eine Norm zu Arbeitsschutzmanagementsystemen – aufgrund fehlender breiter Unterstützung in den
ISO-Mitgliedsorganisationen – zu verzichten, wurde leider abgelehnt. Die
Arbeitnehmervertreter im ISO-Entscheidungsgremium waren zahlenmäßig weit überlegen.
Um den abgelehnten ersten Norm­
entwurf zu überarbeiten, wurde eine
20-köpfige Expertengruppe benannt,
welche in einer einwöchigen Klausur­
tagung im September 2016 in Dänemark einen überarbeiteten Normtext
vorbereitet hat. In dieser Expertengruppe war die BDA ebenfalls vertreten. Voraussichtlich im März 2017 wird
ein zweiter Normentwurf seitens der
ISO vorgelegt, mit dem Erscheinen
einer ISO-Norm ist nicht vor 2018 zu
rechnen.
Kein Regelungsbedarf bei
­psychischer Gesundheit
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im August 2016 einen Zwischenbericht zum
Projekt „Psychische Gesundheit in
der Arbeitswelt – Wissenschaftliche
Standortbestimmung“ ihrem Kuratorium vertraulich vorgelegt. Auslöser
für das Projekt waren Forderungen der
Länder und der Gewerkschaften nach
einer Anti-Stress-Verordnung. Vor der
Veröffentlichung der abschließenden
Projektergebnisse werden die von der
Wissenschaft
zusammengestellten
Ergebnisse mit Akteuren des Arbeitsschutzes und der Politik erörtert, um
vor allem Handlungsstrategien hieraus abzuleiten. Die BDA wird sich intensiv in diese Diskussion einbringen
und darlegen, dass die vorgelegten
Ergebnisse keine Basis für neue Regulierungen des Arbeitsschutzes liefern.
Erforderlich sind vielmehr praktische
Handlungshilfen für Unternehmen.
Beitragspflicht für Zuschüsse zu Entgeltersatzleistungen auf dem Prüfstand
Zuschüsse des Arbeitgebers zum Krankengeld, Mutterschaftsgeld und weiteren Entgeltersatzleistungen sind dann
sozialversicherungsbeitragspflichtig,
wenn sie zusammen mit den Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt um
mehr als 50 € im Monat übersteigen.
Diesen Sachverhalt zu verifizieren, ist
einerseits für Arbeitgeber mit sehr hohem Aufwand verbunden. Andererseits
Soziale Sicherung
sind die Zuschüsse im Ergebnis in fast
allen Fällen beitragsfrei. Auf Initiative
der BDA ermittelt jetzt das Statistische
Bundesamt den Erfüllungsaufwand für
dieses Verfahren und erarbeitet zusammen mit der BDA alternative Lösungen.
Eingeschlossen ist der Fall, dass Arbeitgeberzuschüsse zu Entgeltersatzleistungen grundsätzlich beitragsfrei
gestellt werden, damit auf die Prüfung
gänzlich verzichtet werden kann.
Verbesserung bei der vorgezo­genen Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
Auf intensives Drängen der BDA konnte eine moderate, aber sehr effiziente
Vereinfachung der Beitragsabführung
an die Sozialversicherung realisiert
werden. Danach können Arbeitgeber
ab 1. Januar 2017 stets als Bemessungsgrundlage für die Beiträge den
Vormonatswert heranziehen. Damit
entfällt die Einschränkung, den Vormonatswert nur unter sehr eng gefassten
Bedingungen heranziehen zu dürfen.
Im Ergebnis kommt es für Arbeitgeber
zu jährlichen Einsparungen von Bürokratiekosten i. H. v. ca. 64 Mio. €. Die
Rückkehr zur alten Fälligkeitsregelung
hätte für bestimmte Arbeitgeber eine
noch weitreichendere Reduzierung der
Bürokratiekosten zur Folge gehabt,
wäre aber laut einer Untersuchung des
Statistischen Bundesamts gleichzeitig
mit einer Erhöhung der Beitragssätze
verbunden gewesen, so dass sich diese
Lösung für die Arbeitgeber insgesamt
negativ ausgewirkt hätte.
Bürokratiebelastung durch
Künstlersozialkasse reduzieren
Nach einer Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln
aus dem Jahr 2008 fallen für Unternehmen für jeden Euro Künstlersozialabgabe zusätzlich Bürokratiekosten
von fast 80 Cent an. Durch die Bürokratiekosten steigernde Gesetzgebung
im Kontext der Künstlersozialkasse
sind die Kosten für den Erfüllungsaufwand in den letzten Jahren noch
einmal deutlich gestiegen. Maßgebend
für den hohen Bürokratieaufwand
sind die zahlreichen Unschärfen der
rechtlichen Regelungen und die umfangreichen Aufzeichnungs-, Dokumentations- und Meldepflichten. Für
Arbeitgeber wird das insbesondere im
Rahmen der nunmehr ausgeweiteten
Betriebsprüfung durch die Deutsche
Rentenversicherung spürbar.
Die BDA fordert, die Künstlersozialversicherung durch eine Versicherungspflicht selbstständiger Künstler
und Publizisten in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu ersetzen, auf die die gleichen beitragsrechtlichen Bedingungen wie auf sonstige
pflichtversicherte Selbstständige Anwendung finden. Als kurzfristig realisierbare Alternative zur Abschaffung
der Künstlersozialkasse hat die BDA
zusammen mit anderen Arbeitgeberverbänden Vorschläge erarbeitet, bei
in Summe gleicher Beitragslast die
Erhebung der Abgabe deutlich zu vereinfachen. Insbesondere eine klare Definition des Künstlerbegriffs ist für eine
Vereinfachung der Beitragsabführung
unabdingbar.
Nähere Informationen unter 
www.arbeitgeber.de > Inhalte >
Soziale Sicherung > Beitrags- und
Melderecht sowie > ­Publikationen >
kompakt > „Künstlersozial­
versicherung“
101
EUROPA UND INTERNATIONALES
Ein weltoffenes und wett­
bewerbsfähiges Deutsch­land und Europa sichern
Stabilität und Wohlstand.
Dafür arbeiten wir.
104
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Nach Brexit-Referendum –
Wettbewerbsfähigkeit der
EU stärken
Knapp 52 % der Briten haben sich am
23. Juni 2016 für einen Austritt Großbritanniens aus der EU ausgesprochen.
Infolge des britischen EU-Referendums
ist David Cameron als Premierminister
zurückgetreten. Seine Nachfolgerin,
Theresa May, hat klargestellt, dass sie
das Ergebnis des Referendums umsetzen wird, und angekündigt, Art. 50 des
Vertrags über die Europäische Union
(EUV) bis spätestens März 2017 zu aktivieren. Sobald Großbritannien Art. 50
aktiviert hat, werden die zunächst auf
zwei Jahre beschränkten Austrittsverhandlungen beginnen.
22. November 2016
Dtl. ist heute Hort der Stabilität in
Europa, #Merkel hat wesentl. dazu
beigetragen, sagt BDA-Präs. #Kramer
@fr –
Die BDA setzt sich dafür ein, dass
bei den anstehenden Verhandlungen
an dem in Art. 50 EUV festgeschriebenen Prozedere festgehalten wird. Dabei
ist es wichtig, dass kein Exempel am
Vereinigten Königreich statuiert wird.
Gute Wirtschaftsbeziehungen zwischen
der EU und dem Vereinigten Königreich
bleiben essenziell für beide Parteien.
Unternehmen müssen wieder Vertrauen schöpfen können, dafür muss
in den Verhandlungen die vertragliche
Grundlage geschaffen werden. Gleichzeitig darf es aber keine „Rosinenpickerei“ der Briten geben. Die Einheit
der vier Grundfreiheiten (freier Personenverkehr, freier Warenverkehr, freier
Dienstleistungsverkehr, freier Kapitalverkehr) ist unverhandelbar und muss
gewahrt werden. Zu den vier Grundfreiheiten hat die BDA im Dezember 2016
ein Grundsatzpapier veröffentlicht.
Das Ergebnis des Referendums
hat die Dynamik der Debatte über
eine zukunftsfähige EU erhöht. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hat
in einem Gastbeitrag für das „Handelsblatt“ („In unruhigen Gewässern“,
14. September 2016) die Notwendigkeit
ALLE VIER GRUNDFREIHEITEN DES EU-BINNENMARKTS GEHÖREN ZUSAMMEN,
KEINE DARF EINGESCHRÄNKT WERDEN
Der Europäische Binnenmarkt gehört zum Kern der europäischen Integrationsarchitektur. Die vier Grundfreiheiten freier
Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen sind die tragenden Säulen des Binnenmarkts. Seine Stärke
zieht der Europäische Binnenmarkt nicht zuletzt aus dem Zusammenspiel aller vier Grundfreiheiten. Deshalb kommt
eine Einschränkung einzelner Grundfreiheiten nicht in Betracht. Jede einzelne Grundfreiheit für sich stärkt den Europäischen Wirtschaftsraum, aber nur im gemeinsamen Zusammenspiel entfalten sie ihre wohlstandsfördernde volle Kraft.
ƒƒ Personenfreizügigkeit: Durch die Freizügigkeit können EU-Ausländer ohne jede Einschränkung dort arbeiten, wo
sie am dringendsten benötigt werden. Europaweit tätige Unternehmen können ihr Personal in anderen EU-Staaten
genauso einfach einsetzen wie in ihrem Heimatland. Bereits heute arbeiten knapp 8 Mio. EU-Bürger in einem EUMitgliedstaat, der nicht ihr Herkunftsland ist. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit bringt Win-win-Situationen im Binnenmarkt mit sich. Die Zuwanderung von EU-Arbeitnehmern aus den neuen EU-Mitgliedstaaten in die alten Mitgliedstaaten hat zu einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von knapp 1 % sowie einem Einkommensgewinn von
rd. 130 Mrd. € pro Jahr geführt.
ƒƒ Freier Warenverkehr: Die am umfassendsten real genutzte Grundfreiheit ist die Warenverkehrsfreiheit. Aufgrund
der Abschaffung verschiedener Handelshemmnisse kam es zu einer Intensivierung des Intra-EU-Warenverkehrs.
In den Jahren 1999 bis 2012 ist der Anteil des Intra-EU-Handels am EU-BIP von 17 % auf 22 % angestiegen. Nutznießer des freien Warenverkehrs sind jedoch nicht nur Unternehmen, sondern gerade auch die EU-Bürger. Ihnen
steht eine größere Palette nachgefragter Waren zur Verfügung. Zudem sind für viele Produkte die Preise gesunken.
ƒƒ Freier Kapital- und Zahlungsverkehr: Der freie Kapitalverkehr hat wesentlich dazu beigetragen, den Europäischen
Binnenmarkt zu einem Magneten für ausländische Direktinvestitionen (FDI) zu machen. Zu Beginn der 1980er Jahre machten FDI gemessen am EU-BIP noch weniger als 1 % aus. Dieser Wert stieg bis 2007 auf über 6 % an. Laut
Angaben des Europäischen Parlaments eröffnet ein vollständig integrierter Finanzmarkt ein Ersparnispotenzial
von 60 Mrd. € jährlich.
ƒƒ Dienstleistungsfreiheit: Durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie von 2006 wurden bereits diverse Hindernisse, wie
doppelte Genehmigungen und Kontrollen in verschiedenen Mitgliedstaaten bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen, aus dem Weg geräumt. Die EU-Kommission geht davon aus, dass die Dienstleistungsrichtlinie zu einem
Anstieg des BIP der EU von 0,8 % über einen Zeitraum von zehn Jahren führen wird.
Europa und Internationales
105
DAS AUSTRITTSVERFAHREN NACH ART. 50 EUV
Übermittlung der Austrittsabsicht
1
2
3
4
5
6
7
Leitlinien des Europäischen Rates an die
Kommission zur Berücksichtigung bei den
Verhandlungen
Einstimmig ohne UK
Rat ernennt Verhandlungsführer und
eröffnet die Verhandlungen
Erweiterte qualifizierte Mehrheit
(20 Mitgliedstaaten, 65 % der
Bevölkerung, ohne Beteiligung UK)
Kommission verhandelt mit dem
Vereinigten Königreich
Europäisches Parlament stimmt dem
Austrittsabkommen zu
Einfache Mehrheit
Rat stimmt dem Austrittsabkommen zu
Erweiterte qualifizierte Mehrheit
(20 Mitgliedstaaten, 65 % der Bevölkerung, ohne Beteiligung UK)
Austrittsabkommen tritt zum vereinbarten
Zeitpunkt in Kraft
Ende der EU-Mitgliedschaft des
Vereinigten Königreichs
nach spätestens zwei Jahren oder, sofern einstimmig beschlossen,
später
– bei Einstimmigkeit zwischen UK und EU-Staaten oder
– bei Einigung darüber im Austrittsabkommen
8
Technische Änderung der EU-Verträge
Quelle: CEP, 2016; eigene Darstellung der BDA
Einstimmigkeit unter allen 27 EUStaaten; zusätzlich Ratifizierung
106
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
81 %
der Arbeitnehmer in der EU berichten, dass ihre beruflichen sowie
­familiären und gesellschaftlichen
Verpflichtungen gut miteinander
vereinbar sind.
(EWCS, 2016)
unterstrichen, dass in der EU wirtschaftlichem Erfolg der soziale Ausgleich folgt. Jedoch ist auch klar: Ohne
ökonomische Stärke ist kein Staat sozial leistungsfähig. Wettbewerbsfähige Volkswirtschaften sind die Voraussetzung für nachhaltiges Wachstum,
Beschäftigung und breiten gesellschaftlichen Wohlstand. Damit die EU
wieder wettbewerbsfähiger wird und
das Wachstum in den Mitgliedstaaten gestärkt wird, sind verschiedene
Reformen notwendig: Die Schaffung
des digitalen Binnenmarkts, der Ausbau der europäischen Infrastruktur,
nachhaltige soziale Sicherungssysteme und eine konsequente Haushaltskonsolidierung in den Mitgliedstaaten
sind Voraussetzungen, um die soziale
Kluft zu überwinden und die weiterhin
hohe Jugendarbeitslosigkeit in einigen
Mitgliedstaaten zu verringern. Für den
Einstieg in Arbeit müssen Jugendliche
zudem auf heutige und künftige Anforderungen des Arbeitsmarkts vorbereitet werden. Die in einigen EU-Staaten
erkennbaren Mängel im Bereich der
beruflichen Ausbildung müssen deshalb zügig angegangen werden.
Die Zukunft der EU war auch das
zentrale Thema des informellen Sondergipfels der EU-Staats- und Regierungschefs am 16. September 2016.
BUSINESSEUROPE hatte im Vorfeld
in einem Brief an die EU-27 die Prioritäten der europäischen Wirtschaft
(mehr Engagement für den europäischen Binnenmarkt und den internationalen Handel) dargelegt. Die
EU-Staats- und Regierungschefs
griffen diese Themen ebenfalls in einer gemeinsamen „Erklärung von
Bratislava“ auf und bekräftigten ihre
Entschlossenheit, „die EU mit 27 Mitgliedstaaten zum Erfolg zu führen“.
Sie einigten sich zudem auf einen
„Bratislava-Fahrplan“, der konkrete
Maßnahmen zu den von ihnen identifizierten künftigen Prioritäten enthält.
Jetzt kommt es darauf an, dass dieser
Zeitplan eingehalten und angenommene Beschlüsse zukünftig auch in
den einzelnen Mitgliedstaaten viel
konsequenter umgesetzt werden.
Wirtschafts- und Währungsunion voranbringen – Tarifautonomie sichern
Im Jahr 2015 wurde der sog. FünfPräsidenten-Bericht zur Vollendung
der Europäischen Wirtschafts- und
Währungsunion (WWU) vom Präsidenten der EU-Kommission Jean-Claude
Juncker in enger Zusammenarbeit mit
dem EU-Ratspräsidenten Donald Tusk,
dem Vorsitzenden der Eurogruppe Jeroen Dijsselbloem, dem Präsidenten
der Europäischen Zentralbank (EZB)
Mario Draghi sowie dem Präsidenten
des Europäischen Parlaments Martin
Schulz vorgelegt. Darin wird eine Reihe
von Maßnahmen vorgeschlagen, um die
Integration der WWU in Richtung einer
echten Wirtschafts-, Finanz-, Fiskalund politischen Union bis spätestens
2025 zu vollenden.
Europa und Internationales
Die Idee, Schritte zur Vollendung
der WWU anzustoßen, ist grundsätzlich
zu begrüßen. Positiv ist, dass die fünf
Präsidenten sich bei ihren Vorschlägen der ersten Stufe auf Maßnahmen
konzentrieren, die keine Änderung der
europäischen Verträge notwendig machen. Ein Element war hierbei die Einrichtung „nationaler Wettbewerbsräte“,
deren Stellungnahmen als Richtschnur
für Tarifverhandlungen zugrunde gelegt werden sollten. Dies wäre einem
massiven Eingriff in die Tarifautonomie
gleichgekommen. Arbeitgeberpräsident
Ingo Kramer hat deshalb gemeinsam
mit dem DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann darauf hingewirkt, dass Eingriffe
in die Tarifautonomie der Sozialpartner
ausdrücklich ausgeschlossen werden.
Der Rat für Wirtschaft und Finanzen der EU hat daraufhin im Juni 2016
eine Empfehlung vorgelegt, die nun die
Etablierung „nationaler Produktivitätsausschüsse“ in den Staaten der Eurozone vorsieht. Der Rat trägt darin den
Forderungen der BDA voll Rechnung
und betont, dass „das Recht, nach den
einzelstaatlichen Rechtsvorschriften
und Gepflogenheiten Tarifverträge auszuhandeln, zu schließen oder durchzusetzen oder kollektive Maßnahmen
zu ergreifen“, nicht beeinträchtigt
werden soll. Es ist sehr zu begrüßen,
dass der klare Fokus der Produktivitätsausschüsse auf der Förderung der
Wettbewerbsfähigkeit und der Schaffung von Akzeptanz dringend notwendiger Strukturreformen liegen soll. Die
Staaten der Eurozone sind angehalten,
bis Ende 2017 nationale Produktivitätsausschüsse einzurichten. Die BDA setzt
sich dafür ein, dass in Deutschland der
Sachverständigenrat die Aufgaben des
nationalen Produktivitätsausschusses
übernehmen sollte. Voraussichtlich
2018 wird die EU-Kommission einen
Fortschrittsbericht zur Umsetzung der
Empfehlung erarbeiten.
Eine weitere Maßnahme, die die fünf
Präsidenten in ihrem Bericht ins Spiel
bringen, ist die Einrichtung eines Stabilisierungsmechanismus. Hier wird darauf zu achten sein, dass dieser nicht zu
dauerhaften Transferleistungen ohne
Konditionalität zwischen den Ländern
führt. Dies wäre beispielsweise bei
einer Europäischen Arbeitslosenversicherung der Fall, deren Einführung
2016 innerhalb der europäischen Institutionen ohne nähere Konkretisierungen diskutiert wurde.
Europäische Säule Sozialer
­Rechte als Motor für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Jobs in Europa
ausgestalten
In ihrem Arbeitsprogramm für 2016
hatte die EU-Kommission angekündigt, eine Säule Sozialer Rechte vorzulegen, mit dem Ziel, „gemeinsame
Grundsätze und Vorgaben im Hinblick
Die EU hat weltweit die anspruchsvollsten Sozialsysteme
und mit Abstand höchsten Sozialausgaben. Eine weitere nachhaltige Verbesserung der Beschäftigung und sozialen Lage in
Europa, wie sie die EU-Kommission mit ihrer Säule Sozialer
Rechte anstrebt, erfordert eine Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit aller nationalen Volkswirtschaften. Noch mehr
europäische Sozialreglementierung wird dieses Ziel nicht unterstützen.
Dr. Bettina Volkens | Präsidiumsmitglied der BDA, Vorsitzende BDA-Ausschuss
Sozialpolitik in der Europäischen Union, Präsidentin Arbeitgeberverband Luftverkehr, Vorstandsmitglied Deutsche Lufthansa AG
107
108
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
auf zunehmende Konvergenz der Leistungsfähigkeit im Bereich Beschäftigung und Sozialschutz zu ermitteln“.
Am 8. März 2016 wurde ein erster vorläufiger Entwurf der Säule vorgelegt.
Neben einer öffentlichen Konsultation plant die EU-Kommission auch die
Konsultation mit anderen Stakeholdern
bis Ende 2016 abzuschließen.
23. November 2016
BDA bespricht Chancen und
Herausforderungen der
#Arbeitsmarktintegration von
#Fluechtlingen mit Delegation
aus Türkei
In ihrem im März 2016 vorgelegten
Entwurf hatte die EU-Kommission bereits erste inhaltliche Konkretisierungen vorgenommen. Demnach soll die
Säule auf dem bestehenden EU-Acquis
im Bereich der Sozialpolitik aufbauen und diesen ergänzen. Bestehende
Rechte sollen gültig bleiben und durch
die Säule weder abgeändert noch ergänzt werden. In der Säule sollen
fundamentale Grundsätze festgelegt
werden, die einen Bezugsrahmen darstellen sollen, um die Performanz der
jeweiligen nationalen Beschäftigungsund Sozialpolitik zu bewerten mit dem
Ziel, diese stärker anzugleichen. Diese Grundsätze sind in der Säule in 20
unterteilten Politikbereichen aufgeführt. Die Säule Sozialer Rechte zielt
zunächst auf den Euroraum. Anderen
EU-Mitgliedstaaten soll es jedoch freigestellt sein, sich anzuschließen.
Die BDA brachte im Mai 2016 ihre
Stellungnahme zum Entwurf der EUKommission ein. Kernbotschaft des
Positionspapiers ist, dass eine Säule
Sozialer Rechte, in der zentrale Benchmarks festgelegt werden, ein Motor für
die Umsetzung von Strukturreformen
in Europa sein kann. Benchmarks, die
den Reformprozess auf nationaler Ebene hin zu dynamischen Arbeitsmärkten und nachhaltigen Sozialsystemen
vorantreiben, würden somit einen positiven Beitrag zur Steigerung der globalen Wettbewerbsfähigkeit des Europäischen Wirtschaftsraums liefern. Im
Zuge der Einführung einer Säule Sozialer Rechte sollten jedoch nicht weitere soziale Mindeststandards auf EUEbene eingeführt bzw. die Angleichung
sozialer Rechte in Europa verbindlich
vorgegeben werden. Der bestehende
europäische Sozialacquis ist ausreichend und stellt gleichzeitig sicher,
dass kulturell und historisch gewachsene und berechtigte Unterschiede in
den Sozialsystemen der einzelnen EUMitgliedstaaten bestehen bleiben.
Die BDA wird die kommenden Monate nutzen, um die EU-Kommission
zu überzeugen, pauschalen Forderungen nach mehr Richtlinien, z. B. im
Arbeits- und Gesundheitsschutz oder
durch die Schaffung eines einheitlichen
Mindestlohns, nicht nachzukommen. Im
Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist die europäische Regulierung bereits umfänglich und ausgereift.
Im Bereich der Lohnpolitik hingegen hat
die EU keinerlei Kompetenzen. Diese ist
ausdrücklich der nationalen Ebene vorbehalten und unterliegt in den meisten
EU-Mitgliedstaaten der Tarifautonomie.
Anfang 2017 soll der endgültige Kommissionsvorschlag für eine Säule Sozialer Rechte vorgelegt werden.
Vorschlag für Revision der
­Entsenderichtlinie überflüssig und schädlich
Am 8. März 2016 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Revision der
EU-Entsenderichtlinie 96/71/EG (Entsenderichtlinie) vorgestellt. Der Vorschlag sieht folgende Änderungen in
der Entsenderichtlinie vor:
ƒƒ Für Entsendungen soll ein Zeitrahmen von max. 24 Monaten eingeführt werden. Spätestens mit Ablauf dieser Zeit soll der Staat, in den
der Arbeitnehmer entsandt worden
ist, als derjenige gelten, in dem der
Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet.
ƒƒ Zusätzlich sollen Entsendezeiten
unterschiedlicher
Arbeitnehmer
zusammengerechnet werden, wenn
diese die gleiche Tätigkeit am gleichen Ort ausführen und die Entsendungsdauer mindestens sechs
Monate beträgt.
ƒƒ Die Anwendung der Regeln allgemeinverbindlicher
Tarifverträge,
die bisher auf entsandte Arbeitnehmer aus dem Bau- und baunahen
Gewerbe beschränkt war, wird auf
alle Wirtschaftszweige ausgeweitet.
ƒƒ Bei Entgelten aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen, die auf
entsandte Arbeitnehmer anzuwenden sind, wird der Begriff „Mindestlohnsätze“ durch „Entlohnung“
ersetzt.
Europa und Internationales
ƒƒ Die in der Entsenderichtlinie enthaltene Klarstellung, dass die
relevanten Bestandteile der Mindestlohnsätze durch die Rechtsvorschriften und/oder Praktiken des
Mitgliedstaats bestimmt werden,
in dessen Hoheitsgebiet der Arbeitnehmer entsandt worden ist, wird
gestrichen und umformuliert.
ƒƒ Die Mitgliedstaaten sollen die Option erhalten, Unternehmen dazu zu
verpflichten, Unteraufträge nur an
Unternehmen zu vergeben, die ihren Arbeitnehmern bestimmte Entlohnungsbedingungen einräumen.
Im Mai 2016 hatten 14 Kammern der
nationalen Parlamente von Bulgarien, Kroatien, Tschechischer Republik,
Dänemark, Estland, Ungarn, Lettland,
Litauen, Polen, Rumänien und Slowakei vorgebracht, dass der Vorschlag
der Kommission ihres Erachtens gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt,
und den Subsidiaritätskontrollmechanismus ausgelöst (sog. Gelbe-KarteVerfahren). Diese Subsidiaritätsrüge
hat die Europäische Kommission am
20. Juli 2016 zurückgewiesen und unverändert an ihrem Vorschlag festgehalten. Nach Auffassung der EUKommission ist der Revisionsvorschlag
„voll und ganz mit dem Grundsatz der
Subsidiarität vereinbar“. So sei es angebracht, die Vorschriften über die
Entsendung von Arbeitnehmern auf
EU-Ebene festzulegen. Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die einschlägigen Entsendevorschriften in
109
allen Wirtschaftsbranchen anzuwenden, könne nicht auf nationaler Ebene
festgelegt werden, dies müsse auf Unionsebene erfolgen.
Derzeit wird der Vorschlag im Europäischen Parlament und Rat beraten.
Im Europäischen Parlament wird der
Vorschlag im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
(EMPL) behandelt. Die Tatsache, dass
es eine geteilte Berichterstattung und
somit eine Abweichung vom Prinzip
klarer Zuständigkeitszuweisung zwischen Europäischer Volkspartei (EVP)
und der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament (S&D) gibt, verdeutlicht die komplizierte politische Lage.
Ziel des EMPL ist eine Verabschiedung
bis Juli 2017.
Im Rat hat die zuständige Arbeitsgruppe mehrmals über den Vorschlag
beraten. Es zeigt sich aber, dass auch
dort eine polarisierte Situation herrscht,
da die Initiative von den osteuropäischen Mitgliedstaaten abgelehnt wird.
Ebenso bestehen bei einigen skandinavischen Ländern weiterhin Vorbehalte
gegen einzelne Punkte des Vorschlags.
Dennoch ist es unwahrscheinlich, dass
im Rat eine Sperrminorität gegen den
Vorschlag zustande kommt.
Zur Bekämpfung von Missbrauch
und betrügerischen Praktiken bei
grenzüberschreitenden Entsendungen
bedarf es der effektiven Durchsetzung
Der Anteil der Entsendungen an der
Gesamtbeschäftigung beträgt unter
1 %.
110
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
der bestehenden Regeln. Es ist zudem
eine bessere Zusammenarbeit der
nationalen Behörden notwendig, um
Missstände abzubauen. Die derzeit geltende Entsenderichtlinie 96/71/EC enthält einen richtigen und ausreichenden
rechtlichen Rahmen, um unfairen Wettbewerb und Sozialdumping zu verhindern. Zudem darf es keine Begrenzung
der Entsenderegelungen auf 24 Monate
geben. Hierdurch würden langfristige
Projekteinsätze erschwert und der freie
Binnenmarkt gefährdet. Es darf ebenso
keine Abkehr vom Mindestlohnbezug
und eine Ausweitung auf das gesamte Lohngitter geben. Hier würde eine
kostspielige Rechtsunsicherheit entstehen und die Tarifautonomie gefährdet.
Die BDA wie auch BUSINESS­EUROPE
halten den Revisionsvorschlag deshalb
nicht nur für überflüssig, sondern auch
schädlich und lehnen ihn deshalb ab.
Die bestehende ausgewogene und
Rechtssicherheit schaffende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs darf darüber hinaus nicht ausgehebelt werden. Deshalb ist die Option
zur Einführung einer verpflichtenden
„Tariftreueklausel“ bei der Unterauftragsvergabe besonders problematisch. Für Subunternehmerketten dürfen kein Zwang und keine Ausweitung
von Entlohnungsbedingungen entstehen, die sich nicht aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen ergeben.
EIN GROSSTEIL DER UNTERNEHMEN GEWÄHRT FREIWILLIGE BETRIEBLICHE
­SOZIALLEISTUNGEN
Angaben in %
80,2
15,1
große Unternehmen
4,3
0,4
72,4
15,9
mittlere Unternehmen
11,7
51,6
25,9
kleine Unternehmen
22,1
0,4
für einen Großteil der Mitarbeiter
für ausgewählte Mitarbeiter
für keinen Mitarbeiter
keine Angabe
kleine Unternehmen = 5–49 Beschäftigte; mittlere Unternehmen = 50–249 Beschäftigte;
große Unternehmen = ab 250 Beschäftigte
Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Köln
Europa und Internationales
EU-Pensionsfondsrichtlinie:
Verschärfung der Eigenmittelvorgaben für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge abgewendet
Am 24. November 2016 hat das Plenum
des Europäischen Parlaments den zuvor erzielten Kompromiss zwischen Rat
der EU, Kommission und Parlament zur
neuen Pensionsfondsrichtlinie (EbAVII-Richtlinie) angenommen. Die inhaltlichen Verhandlungen für die Richtlinie
sind damit abgeschlossen.
Somit endete ein zweijähriger Prozess, der mit der Kommissionsvorlage
zur Überarbeitung der EbAV-II-Richtlinie
Anfang 2014 begann. Diese sah eine
neue Fassung der aufsichtsrechtlichen
Vorgaben für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) vor, die einer europaweiten Vollharmonisierung
der Regelungen für nationale Aufsichtsbehörden und somit Gefährdung der
deutschen betrieblichen Altersversorgung gleichkam. Der Kompromisstext,
auf den sich die europäischen Institutionen geeinigt haben, weist entscheidende Verbesserungen des ursprünglichen
Vorschlags auf.
Das Allerwichtigste ist und bleibt,
dass im jetzt beschlossenen Richtlinientext eine eindeutige und unmissverständliche Absage an die Anwendung
der Solvency-II-Eigenmittelvorgaben
auf Pensionskassen und Pensionsfonds
und auf die darauf aufbauenden Bilanzierungsmodelle der europäischen
Aufsichtsbehörde EIOPA verankert ist.
Hierauf hatte die BDA im gesamten
Verfahren gedrungen und hierfür den
DGB für eine gemeinsame Stellungnahme gewinnen können.
Dieser für Lebensversicherungsunternehmen entwickelte Ansatz ist für
EbAV ungeeignet und hätte diese milliardenschwer belastet und existenziell bedroht, ohne zusätzliche Sicherheit für die
Begünstigten zu gewährleisten. Zudem
hätten diese Vorgaben das Engagement
der Arbeitgeber für das System der betrieblichen Altersversorgung gefährdet.
Zu begrüßen ist zudem die erzielte
Klarstellung, dass EbAV vordergründig
als Einrichtungen mit sozialem Zweck
bezeichnet werden, die Finanzdienstleistungen erbringen. Somit dürfen sie nicht
ausschließlich wie reine Finanzdienstleistungsunternehmen behandelt werden. Die Dreiecksbeziehung zwischen
Arbeitnehmer, Arbeitgeber und EbAV
wird darüber hinaus als Hauptmerkmal
dieser Einrichtungen anerkannt und zum
Leitprinzip der Richtlinie erklärt. Die
jetzt erreichte Verständigung greift auch
einige wichtige gemeinsame Hinweise
der Sozialpartner auf. Dadurch konnten
einige bürokratische Zusatzbelastungen
vermieden werden, z. B. bei den Informationspflichten, die Unternehmen bzw.
EbAV mehr Raum für deren Ausgestaltung verleihen.
Dennoch kann die Richtlinie auch
Mehrbelastungen bringen, z. B. bei Bestandsübertragungen sowie bei Schlüsselfunktionen in EbAV und Träger­
unternehmen. Wenig praktikabel ist
außerdem die Regelung, nach der Risiken, die durch den Klimawandel entstehen, sowie Umwelt- und soziale Risiken
in die rentenbezogene Bewertung einbezogen werden müssen.
Die Einigung zwischen den EU-Institutionen wurde Ende November 2016
vom Plenum des Europäischen Parlaments formell bestätigt. Nach der förmlichen Annahme der überarbeiteten EUPensionsfondsrichtlinie durch den Rat
wird die Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht und damit das Regelwerk in
Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben
dann zwei Jahre Zeit für die nationale
Umsetzung der Richtlinie.
Kommissionsinitiative
„Neuer Start für erwerbstätige Eltern“ – kein sinnvoller Mehrwert für die
Vereinbarkeit von Beruf und
­Privatleben
Die EU-Kommission hat im November
2015 eine in zwei Phasen unterteilte
Sozialpartnerkonsultation für eine Initiative zum Thema „Neuer Start für erwerbstätige Eltern“ gestartet. Die zweite Phase der Sozialpartnerkonsultation
endete am 30. September 2016. Voraussichtlich Anfang 2017 wird die EUKommission ihre Initiative vorlegen.
111
112
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Zielsetzung der EU-Kommission
ist, die Chancengleichheit von Männern
und Frauen auf dem Arbeitsmarkt und
die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz
zu fördern und damit die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen sowie die gleichberechtigte Ausübung
beruflicher Rechte zu unterstützen.
Folgende Felder für Legislativmaßnahmen werden von der EU-Kommission
aufgezeigt: Neben einer möglichen
Überarbeitung der Mutterschutz- und
Elternurlaubsrichtlinie bringt die EUKommission u. a. die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs sowie eines
Urlaubs für pflegende Angehörige
ins Spiel. Auch zum Thema „Flexible
Arbeitszeitregelung“ möchte die EUKommission legislativ aktiv werden. So
schlägt sie u. a. eine Ausweitung des
bereits in der Elternurlaubsrichtlinie
verankerten Rechts auf Änderung der
Arbeitszeit beispielsweise für pflegende Angehörige vor.
ERTEILUNG BLAUE KARTE EU IN DEUTSCHLAND
IM 1. QUARTAL 2016
Fünf häufigste Staats­­angehörigkeiten, in %
Indien
21,1 Sonstige
8,5 52,6
7,5 China
Russische
Föderation
5,3
Ukraine
4,9
Syrien
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 2016
Die BDA hat sich über BUSINESSEUROPE an beiden Phasen der Sozialpartnerkonsultation beteiligt und war
bei der Anhörung der Sozialpartner
durch die EU-Kommission am 23. Februar 2016 vertreten. Die Zielsetzung
der EU-Kommission, die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen, wurde
von der BDA klar begrüßt. Jedoch hätte eine Ausweitung bestehender bzw.
die Einführung neuer Urlaubsformen
genau den gegenteiligen Effekt. Denn
durch immer detailliertere rechtsverbindliche Regeln würden neue Einstellungshürden geschaffen.
Mit der auf einer Sozialpartnervereinbarung basierenden Richtlinie zur
Elternzeit liegt bereits ein ausreichender EU-Rahmen für diesen Bereich vor.
Statt weiterer Regulierungen bzw. der
Verschärfung bestehender EU-Richtlinien sollten auf allen Ebenen insbesondere Rahmenbedingungen für gleiche Chancen von Frauen und Männern
am Arbeitsmarkt geschaffen werden.
Dazu zählen u. a. eine bessere Studienund Berufsorientierung, der Ausbau
bezahlbarer und bedarfsgerechter Kinderbetreuung oder auch die Förderung
eines schnelleren Wiedereinstiegs von
Frauen nach familienbedingten Erwerbsunterbrechungen.
Reform der Blauen ­Karte
EU: Richtiger Ansatz,
­Korrekturen nötig
Die EU-Kommission hat im Juni 2016
Vorschläge zur Reform der sog. BlaueKarte-EU-Richtlinie (2009/50/ EG) vorgelegt. Diese Richtlinie stellt Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt
von Drittstaatsangehörigen in der EU
zur Ausübung einer hochqualifizierten
Beschäftigung auf. Um dem Arbeitskräftemangel in Europa zu begegnen,
beabsichtigte die EU-Kommission,
durch eine aus Sicht der BDA begrüßenswerte Reform sinnvolle Anreize zu
schaffen, qualifizierten Arbeitnehmern
aus Drittstaaten den Weg in den europäischen Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Von Anfang an beteiligte sich die
BDA an den Beratungen zum Gesetzestext der Kommission. In der auf EUEbene eingerichteten Expertengruppe
Europa und Internationales
zur Wirtschaftsmigration machte sie
deutlich, dass vor dem Hintergrund
europaweiter großer demografischer
Herausforderungen eine kohärente
EU-Arbeitsmigrationspolitik von entscheidender Bedeutung ist. Im Bereich
der hochqualifizierten Arbeitsmigration
aus Drittstaaten hat die EU-Kommission zusätzlich zur Blauen Karte EU mit
verschiedenen Richtlinien (ICT/konzerninterne Entsendung, Saisonarbeitnehmer) einen signifikanten Beitrag
geleistet. Diese Richtlinien müssen
aber besser beworben und umgesetzt
werden.
Drittstaaten künftig keine anderen
Aufenthaltstitel als die Blaue Karte
EU vergeben werden dürfen, ist nicht
zielführend. Die Folge einer solchen
Regelung wäre ein striktes Verbot weiterer nationaler Zuwanderungsinstrumente. Dieses Vorhaben würde es den
EU-Mitgliedstaaten äußerst schwierig
machen, ihre Zuwanderungspolitik entsprechend ihren Fachkräftebedarfen
zu gestalten und gezielt auf besondere
Engpässe auf dem Arbeitsmarkt zu reagieren. BUSINESSEUROPE teilt diese
Bedenken der BDA in ihrer Stellungnahme zur Blauen Karte EU.
Die Reformvorschläge der EUKommission gehen grundsätzlich in
die richtige Richtung. Dass die Kommission jedoch vorsieht, dass an hochqualifizierte Erwerbsmigranten aus
In den anstehenden Beratungen im
Rat der EU und im Europäischen Parlament wird die BDA auf diese Klarstellungen hinwirken.
ZAHL DER ERTEILTEN BLAUEN KARTEN EU
IN DEUTSCHLAND STEIGT WEITER AN
14.468
11.290
11.848
4.333
2013
2014
2015
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 2016
1. Quartal
2016
113
114
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Neustart des Sozialen Dialogs: Sozialpartner unterzeichnen zukunftsweisende
Erklärung gemeinsam mit
EU-Kommission und Rat
Im Anschluss an das von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker
einberufene „High Level Event“ vom
5. März 2015 zum Neustart des Sozialen Dialogs hatte die EU-Kommission
zwei thematische Arbeitsgruppen eingesetzt, die die Aufgabe hatten, ein
konkretes Follow-up zu dieser Konferenz zu erarbeiten. Nach monatelangen schwierigen Verhandlungen ist
es den Sozialpartnern unter intensiver Mitarbeit der BDA gelungen, die
EU-Kommission und den Rat zu mobilisieren und sich auf eine gemeinsame Erklärung mit den europäischen
Sozial­partnern zu einigen. Diese wurde am 27. Juni 2016 in einem feierlichen Akt in Brüssel unterzeichnet.
Die Erklärung enthält wichtige politische Verpflichtungen, durch die ein
Prozess angestoßen werden kann, um
den Sozialen Dialog zukunftsweisend
­fortzuentwickeln.
Die Verpflichtung der nationalen
Regierungen, Maßnahmen zur Stärkung der Strukturen der Sozialpartnerorganisationen zu fördern („capacity
building“), ist besonders vor dem Hintergrund der sehr schwachen Kapazitäten der Sozialpartnerorganisationen
und der unterentwickelten Sozialpartnerschaft in den neuen EU-Mitgliedstaaten wichtig. Insbesondere in den
neuen Mitgliedsländern Bulgarien, Rumänien und Slowakei fällt die Umsetzung von autonomen Rahmenvereinbarungen bisher mangelhaft aus. Hier ist
eine Förderung des „capacity building“
für die Sozialpartnerorganisationen
dringend nötig, damit Vereinbarungen
der Sozialpartner zukünftig besser umgesetzt werden können.
Denn bereits im Dezember 2016 ist
mit dem Abschluss einer neuen autonomen Rahmenvereinbarung der Sozialpartner, diesmal zum Thema „Aktives
Altern“, zu rechnen. Unter Beteiligung
INHALTE DER GEMEINSAMEN ERKLÄRUNG DER EUROPÄISCHEN SOZIALPARTNER,
DER EU-KOMMISSION UND DES RATES DER EU
Europäische Sozialpartner: Die europäischen Sozialpartner verpflichten sich, Maßnahmen zur Stärkung der Strukturen der Sozialpartnerorganisationen („capacity building“) auf nationaler Ebene verstärkt zu fördern. Dies ist insbesondere für die neuen EU-Mitgliedstaaten von großer Bedeutung, in denen die Ergebnisse des Europäischen Sozialen
Dialogs derzeit häufig ins Leere laufen.
EU-Kommission: Die EU-Kommission verspricht, die Sozialpartner auch zu Initiativen mit sozialpolitischer Bedeutung
zu konsultieren, die nicht das Sozialkapitel des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) als Rechtsgrundlage
haben. Damit korrigiert die EU-Kommission ihren Kurs der vergangenen Jahre.
Rat der EU: Der Rat verpflichtet sich, den Sozialen Dialog auf nationaler Ebene zu stärken sowie einen adäquaten
Rahmen für autonome Sozialpartnerverhandlungen und für die Konsultation der Sozialpartner zu schaffen. Die Regierungen verpflichten sich außerdem, die Sozialpartner im Rahmen des Europäischen Semesters systematisch und
rechtzeitig einzubinden.
Europa und Internationales
der BDA wird seit Februar 2016 über
eine Rahmenvereinbarung verhandelt.
Ziel ist es, konkrete Vorschläge und Lösungsansätze auszuarbeiten, um Menschen dabei zu unterstützen, ihr Leben
so lange wie möglich selbstständig zu
führen und – wenn möglich – sich aktiv
ins Erwerbsleben einzubringen.
Umsetzung der CSRBericht­erstattungsrichtlinie
eins zu eins
Deutschland muss die EU-Richtlinie
2014/95/EU zur Angabe nicht finanzieller und die Diversität betreffender Informationen (CSR-Berichterstattungsrichtlinie) bis zum 6. Dezember 2016 in
das nationale Recht umsetzen. Nachdem das Bundesjustizministerium
Anfang 2016 einen Referenten­entwurf
zur Umsetzung vorgelegt hatte, hat
das Bundeskabinett am 21. September 
2016 den Gesetzentwurf verabschiedet. Der Gesetzentwurf sieht
Änderungen der bilanzrechtlichen
Vorschriften des Handelsgesetzbuchs
vor, um die Vorgaben der CSR-Berichterstattungsrichtlinie umzusetzen, und
führt für bestimmte, insbesondere börsennotierte Unternehmen neue handelsbilanzrechtliche Berichtspflichten
für nicht finanzielle Informationen ein.
Darüber hinaus haben bestimmte,
insbesondere börsennotierte Unternehmen ihre Erklärung zur Unternehmensführung durch Angaben zu den
115
Diversitätskonzepten bei der Besetzung von Leitungsorganen der Unternehmen zu ergänzen.
Im Rahmen der Erstellung des Gesetzentwurfs und des anschließenden
parlamentarischen
Gesetzgebungsverfahrens hat sich die BDA für eine
Umsetzung eins zu eins unter Nutzung
der bestehenden Öffnungsklauseln der
Richtlinie eingesetzt. Der vom Bundeskabinett verabschiedete Referentenentwurf hat dem Rechnung getragen.
So erfasst der Anwendungsbereich der
Berichtspflichten nur große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personengesellschaften sowie große Kreditinstitute
und Versicherungsunternehmen mit
mehr als 500 Arbeitnehmern. Die neu
eingeführte Berichterstattung umfasst
Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmerund Sozialbelangen, zur Achtung der
Menschenrechte und zur Bekämpfung
der Korruption und Bestechung. Hierzu
sind in der Erklärung Angaben zu machen zum Geschäftsmodell, zu Konzepten und deren Ergebnissen, wesentlichen Risiken und nicht finanziellen
Leistungsindikatoren.
Die erleichternden Öffnungsklauseln der CSR-Berichterstattungsrichtlinie wurden genutzt: So wird den Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt,
die nicht finanzielle Erklärung nicht im
Lagebericht, sondern als gesonderten
nicht finanziellen Bericht außerhalb
der Lageberichterstattung vorzulegen.
GEMEINSAME VERBÄNDEERKLÄRUNG: 25 JAHRE DEUTSCH-POLNISCHE
­FREUNDSCHAFT
Gemeinsam mit ihrem polnischen Schwesterverband Lewiatan feierten BDA und BDI am 15. Juni 2016 in Warschau
25 Jahre deutsch-polnische Freundschaft. Anlässlich dieses wichtigen Jahrestags unterzeichneten alle drei Verbände
eine gemeinsame Erklärung mit einem klaren Bekenntnis zu Europa.
„Eine gute gemeinsame Zukunft in der Welt haben wir nur mit Europa“, heißt es in der Erklärung. „In den Außenbeziehungen, der Sicherheitspolitik, dem Kampf gegen Terror, der Energieversorgung, der Klimapolitik und vielen anderen
Bereichen müssen wir Europäer uns einheitlich aufstellen. In all diesen Bereichen muss die EU mit einer Stimme
auftreten und dafür auch die erforderlichen Kompetenzen erhalten. Das schließt die Möglichkeit von Mehrheitsentscheidungen im Europäischen Rat mit ein.“ Weiter heißt es: „Ein Europa, das stark ist, bei großen Fragen mit einer
Stimme spricht und sich im Inneren weiterentwickelt, nimmt uns nicht unsere nationalen Identitäten. Es war immer die
Vielfalt, die Europa stark gemacht hat, und wir wollen, dass dies so bleibt.“ Höhepunkt der Veranstaltung in Warschau
war die Auszeichnung von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble mit dem höchsten Preis, der in Polen von der
Wirtschaft verliehen wird.
116
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
In diesem Falle können sie diesen auf
ihrer Internetseite innerhalb von sechs
Monaten nach dem Abschlussstichtag
veröffentlichen. Der Abschlussprüfer
muss nur prüfen, ob die nicht finanzielle Erklärung oder der gesonderte Bericht vorgelegt wurde. Eine inhaltliche
Prüfung wird nicht verlangt. Hierfür
hatte sich die BDA nachdrücklich eingesetzt.
wonach es die primäre Schutzpflicht eines Staats ist, die Menschen auf seinem
Territorium vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Diese Überlegungen werden auch bei der Erstellung
eines „Berliner CSR-Konsenses zu Unternehmensverantwortung in Produktions- und Lieferketten“, welcher vom
Nationalen CSR-Forum erarbeitet wird,
eine Rolle spielen.
Die BDA hat sich auch in die Arbeiten der EU-Kommission zur Erstellung
der unverbindlichen Leitlinien zur Methode der Berichterstattung über nicht
finanzielle Informationen eingebracht
und an der öffentlichen Konsultation
teilgenommen. Die EU-Kommission
plant, diese Leitlinien Ende 2016 vorzulegen.
Globale Lieferketten bieten
Chancen für Beschäftigung
in Schwellen- und Entwicklungsländern
Nationalen Aktionsplan
­Wirtschaft und Menschenrechte ­realistisch
­ausgestalten
Unter Federführung des Auswärtigen
Amts führt die Bundesregierung seit
November 2014 einen Prozess zur
Umsetzung der UN-Leitprinzipien für
Wirtschaft und Menschenrechte durch.
Die BDA vertritt zusammen mit dem
BDI und DIHK die Wirtschaft im Steuerungskreis beim Auswärtigen Amt. Das
Auswärtige Amt führte von Mai bis November 2015 öffentliche Anhörungen
zu den Inhalten der UN-Leitprinzipien
durch, in die sich die BDA umfassend
eingebracht hat. Des Weiteren hat die
BDA zusammen mit BDI und DIHK für
die Wirtschaftsseite insgesamt 130 Experten für die Anhörungen und die drei
Plenumskonferenzen benannt.
Derzeit findet zwischen den Ressorts die Abstimmung zu einem Text
für einen Nationalen Aktionsplan (NAP)
Wirtschaft und Menschenrechte statt.
Der abgestimmte Entwurf soll dann an
die Stakeholder zur Kommentierung
weitergeleitet werden. Danach soll der
NAP im Bundeskabinett verabschiedet
werden. Die BDA wird sich weiterhin
für eine vernünftige und praxistaugliche Umsetzung der UN-Leitprinzipien
unter Wahrung des 3-Säulen-Modells
nach den UN-Leitprinzipien einsetzen,
Im Rahmen der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) im Juni 2016
fanden Verhandlungen zum Thema
„Menschenwürdige Arbeit in globalen
Lieferketten“ statt. Dabei haben die
BDA und GESAMTMETALL die Interessen der deutschen Arbeitgeber vertreten. Die Gewerkschaften forderten
die Entwicklung eines neuen ILO-Übereinkommens zu globalen Lieferketten.
Sie vertraten die Auffassung, dass sich
durch globale Lieferketten die Arbeitsbedingungen in Entwicklungs- und
Schwellenländern kausal verschlechtern würden. Die Arbeitgeber lehnten
die Entwicklung eines neuen Standards
ab und legten dar, dass viele Studien
beweisen, dass globale Lieferketten
zu einem Aufbau von Beschäftigung
und zu Wachstumschancen, insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern, geführt haben. Sie erkannten
jedoch an, dass es Herausforderungen
zu menschenwürdiger Arbeit in globalen Lieferketten gibt, die jedoch nicht
per se das Ergebnis von globalen Lieferketten sind, sondern die generellen
Herausforderungen in den jeweiligen
Regionen reflektieren.
Nach intensiven Verhandlungen
konnten sich Regierungen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf gemeinsame
Schlussfolgerungen einigen. In diesen werden die Probleme hinsichtlich
menschenwürdiger Arbeit in globalen
Lieferketten anerkannt. Die von den
Arbeitnehmern geforderte Darstellung,
dass globale Lieferketten ursächlich
für Defizite bei menschenwürdiger Arbeit sind, findet sich jedoch nicht im
Europa und Internationales
Bericht wieder. Auch die Forderung
nach Erstellung eines neuen ILOÜbereinkommens wurde nicht in die
Schlussfolgerungen aufgenommen. Sie
sehen vielmehr ein Aktionsprogramm
der Internationalen Arbeitsorganisation
(ILO) mit konkreten praktischen Schritten vor, um menschenwürdige Arbeit in
globalen Lieferketten zu fördern, wie
beispielsweise eine vertiefte Zusammenarbeit der ILO mit anderen internationalen Institutionen und Initiativen.
Auch soll die ILO zuverlässige Daten
zu globalen Lieferketten zur Verfügung
stellen. Zum weiteren Fortgang gab es
einen Kompromiss, wonach nach Beschluss des ILO-Verwaltungsrats sich
eine dreigliedrige technische Tagung
mit der Frage befassen soll, welche
weiteren Leitlinien, Programme, Maßnahmen, Initiativen oder Standards erforderlich sind, um menschenwürdige
Arbeit in Lieferketten zu fördern.
Die ILO überarbeitet derzeit auch
ihre dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik aus dem Jahr
1977. Der ILO-Verwaltungsrat hat im
März 2016 einen umfassenden Überarbeitungsprozess angestoßen, der
bis März 2017 abgeschlossen werden
soll. Eine dreigliedrige Arbeitsgruppe
soll im Rahmen von zwei Sitzungen
Änderungsvorschläge erarbeiten. Die
geplante Überarbeitung der ILO-MNELeitlinien steht auch im Kontext der G7Beschlüsse unter deutscher Präsidentschaft zu diesem Thema, welche die
Einführung von Beschwerdemechanismen gegen Unternehmen befürchten
lassen. Dieses Thema spielt auch eine
Rolle im Rahmen des „UN Treaty Process“, bei welchem eine intergouvernementale Arbeitsgruppe seit 2014 einen
neuen völkerrechtlichen Vertrag zum
Thema „Transnationale Unternehmen
und Menschenrechte“ erarbeiten soll.
in welchem sich die bedeutendsten
Industrie- und Schwellenländer über
notwendige wirtschafts- und finanzpolitische Maßnahmen abstimmen.
Die Bundesregierung hat angekündigt,
das Thema „Nachhaltigkeit in globalen
Lieferketten“ auf die Tagesordnung zu
setzen.
Der offizielle G20-Wirtschafts­
dialog – die „B20“ – wird von BDA, BDI
und DIHK durchgeführt. Am 3./4. September 2016 haben stellvertretend für
B20 Germany BDI-Präsident Ulrich
Grillo und Dr. Gerhard F. Braun, BDAVizepräsident, den Staffelstab von der
chinesischen B20-Präsidentschaft entgegengenommen. B20-Präsident ist
Dr. Jürgen Heraeus, Aufsichtsratsvorsitzender der Heraeus Holding GmbH.
Aufgabe der B20 ist es, die G20 durch
konkrete
Handlungsempfehlungen,
konsolidierte Interessenvertretung und
Expertise zu unterstützen und den Dialog auf internationaler Ebene mit Politik und Zivilgesellschaft zu fördern. Der
Input der Wirtschaft wird auch bei der
deutschen B20-Präsidentschaft durch
„Task Forces“ und „Cross-thematic
Groups“ erarbeitet. Die von der BDA in
Zusammenarbeit mit der International
Organisation of Employers (IOE) geleitete Task Force „Employment & Education“ wird die Empfehlungen der Wirtschaft zu den sozialpolitischen Themen,
insbesondere auch zu Sozialstandards
in globalen Lieferketten, ausarbeiten.
Dabei wird die BDA deutlich machen,
dass sich viele Unternehmen aktiv für
die Verbesserung der wirtschaftlichen
und sozialen Lage in den Produktionsländern engagieren, eine lückenlose
Überwachung von allen Zulieferstufen
aber unmöglich ist, weshalb die Politik
freiwilliges Engagement fördern, aber
keine neuen, unrealistischen Verpflichtungen schaffen sollte.
Nähere Informationen unter Deutsche G20-Präsidentschaft 2017 thematisiert
nachhaltige Lieferketten
Am 1. 
Dezember 
2016 hat Deutschland den Vorsitz der „Gruppe der 20“
(G20) übernommen. Die G20 ist das
zentrale Forum für die internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit,
www.b20germany.org
14. September 2016
Mehr gemeinsames Handeln in
­#Europa nötig – BDA-Präsident
­Kramer @handelsblatt – zum
­Nachlesen #SOTEU:
117
WIRTSCHAFT UND FINANZEN
Wachstum, Innovationen
und freier Handel
sichern Wohlstand und
Lebensqualität.
Das ist unser Leitgedanke.
120
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Freihandel schafft neue
­Wachstumsperspektiven
Über
99 %
der Zölle zwischen Kanada und der
EU werden mit dem geplanten
CETA-Abkommen abgebaut.
(BMWi, 2016)
Die deutsche Wirtschaft wird in diesem
Jahr voraussichtlich um 1,9 % wachsen
(Jahresgutachten 2016/2017 des Sach­
verständigenrats zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung).
Dabei profitiert Deutschland wie kaum
ein anderes Land von seiner Export­
wirtschaft. Offene Märkte und inter­
nationaler Handel sind das feste Fun­
dament für unseren wirtschaftlichen
Erfolg und unseren Wohlstand. Der
Abschluss von Freihandelsabkommen
wie TTIP oder CETA bietet die Chance,
einen wichtigen Impuls für nachhalti­
ges Wachstum zu geben.
Die Hauptgeschäftsführer von BDA,
BDI, DIHK und ZDH haben im Sep­
tember 2016 in einem gemeinsamen
Schreiben an Bundeswirtschaftsminis­
ter Sigmar Gabriel und Bernd Lange,
Vorsitzender des Handelsausschus­
ses des Europäischen Parlaments, die
Bedeutung von CETA für die deutsche
Wirtschaft hervorgehoben und zugleich
für die politische Unterstützung des
Abkommens geworben. Die BDA unter­
stützt nachdrücklich CETA, da es sich
hierbei um ein modernes und faires Ab­
kommen handelt, das den hohen Anfor­
derungen von Verbrauchern, Wirtschaft
und Politik gleichermaßen gerecht
wird. Mit der weitreichenden Öffnung
der staatlichen Beschaffungsmärkte
und dem Gerichtshof für Investitions­
fragen schafft CETA neue und zu­
kunftsweisende Leitplanken, ohne den
Verbraucherschutz zu untergraben.
Nach der Unterzeichnung des Handels­
abkommens durch die EU und Kanada
am 30. Oktober 2016 kommt es nun auf
eine möglichst zügige Ratifizierung
durch das Europäische Parlament und
die nationalen Parlamente an. Sobald
das Europäische Parlament CETA zu­
gestimmt hat, werden Teile des Abkom­
mens, die in die alleinige Zuständigkeit
der EU fallen (z. B. Zollabbau) vorläufig
in Kraft gesetzt. Eine möglichst zeitna­
he Umsetzung von CETA ist entschei­
dend für die Glaubwürdigkeit und die
Handlungsfähigkeit der EU. Und zwar
nicht nur gegenüber den Kanadiern,
sondern auch gegenüber allen anderen
Handelspartnern.
Auch deshalb ist es wichtig, dass
die TTIP-Verhandlungen ambitioniert
weiterverfolgt werden. Dies hat die
BDA gegenüber Bundeswirtschafts­
minister Sigmar Gabriel und Bernd
Lange ebenso bekräftigt. Die EU und
die Vereinigten Staaten stehen schon
jetzt zusammen für rd. ein Drittel des
Welthandels, für knapp die Hälfte der
globalen Wirtschaftsleistung und für
fast zwei Drittel der Direktinvestitionen
weltweit.
Mit der Unterzeichnung von CETA haben die EU und Ka­
nada einen wichtigen Meilenstein für modernen und fairen
Freihandel passiert. Jetzt kommt es darauf an, CETA zügig
zu ratifizieren, damit Wirtschaft und Verbraucher die Vorteile
vollumfänglich nutzen können. Auch mit den USA und anderen
Partnern muss der Freihandel gestärkt werden. Ein Erstarken
protektionistischer Tendenzen wäre fatal.
Arndt G. Kirchhoff | Vizepräsident der BDA, Präsident Institut der deutschen Wirt­
schaft Köln, Geschäftsführender Gesellschafter Kirchhoff Holding GmbH & Co. KG
Wirtschaft und Finanzen
121
DEUTSCHLANDS WIRTSCHAFT WÄCHST MODERAT
Reales Bruttoinlandsprodukt (saison- und kalenderbereinigt)
Verkettete Volumenangaben
in Mrd. €
Veränderung gegenüber dem Vorquartal
in %
740
Prognosezeitraum
1,5
720
1,0
700
0,5
680
0
660
0,5
2013
Veränderung der Ursprungswerte gegenüber dem Vorjahr
1,6
1,7
1,9
1,4
2014
2015
2016
2017
–0,5
laufende Wachstumsrate (Veränderung gegenüber dem Vorquartal, in %)
Verkettete Volumenangaben, in Mrd. €
Quelle: Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2016
Bisher wird der transatlantische
Handel jedoch noch erheblich durch
Zölle und andere Hemmnisse belastet
und behindert. Ein umfassender Abbau
von Handelshemmnissen käme vor al­
lem kleinen und mittelständischen Un­
ternehmen zugute. Denn vor allem sie
können sich den bürokratischen Auf­
wand und die administrativen Kosten,
die durch unterschiedliche Regelun­
gen und Standards entstehen, häufig
nicht leisten. Deshalb sind vereinfach­
te Zollverfahren, besser abgestimm­
te Produkt- und Produktionsanforde­
rungen sowie miteinander kompatible
Test- und Prüfverfahren im ureigenen
Interesse des Mittelstands. TTIP würde
Arbeitsplätze sichern und neue Jobs
schaffen.
Die Chance für einen erfolgreichen
TTIP-Abschluss sollte nicht verpasst
werden. Denn TTIP kann nicht nur den
transatlantischen Handel voranbrin­
gen, sondern auch weltweit hohe Stan­
dards setzen. Deutschland ist global
gesehen eine kleine Volkswirtschaft
und wird seine wirtschaftlichen Inter­
essen nur als Teil eines starken Euro­
pas und mit starken Handelspartnern
sichern können.
Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Volks­
wirtschaft > Globalisierung und TTIP
20. September 2016
SPD unterstützt #Ceta leider nur
halbherzig, durch Auflagen darf nicht
zu viel Zeit vergehen, bis Ceta in Kraft
tritt – BDA-Präsident Kramer
122
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
IW-CONSULT-STUDIE: ­„UNTERNEHMERTUM – SCHLÜSSEL ZUM WOHLSTAND
VON MORGEN“
Im Auftrag des Gemeinschaftsausschusses der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft, in dem die BDA und 16 weitere
Verbände bildungs-, sozial- und wirtschaftspolitische Interessen koordinieren, hat IW Consult eine Studie „Unterneh­
mertum – Schlüssel zum Wohlstand von morgen“ erstellt. Diese wurde am 23. September 2016 an die Mittelstandsbe­
auftragte der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium Iris Gleicke
übergeben.
Die Studie untersucht kulturelle, soziale und individuelle Gründungseigenschaften in Deutschland im Vergleich zu
Israel und Großbritannien und weist u. a. folgende Ergebnisse aus:
ƒƒ Die Gründungsintensität in Deutschland ist sowohl in absoluten Zahlen als auch qualitativ relativ schwach.
ƒƒ Jede Unternehmensgründung in Deutschland geht mit einem zusätzlichen Bruttoinlandsprodukt (BIP) von
940.000 € einher, während es in Großbritannien mit 1,96 Mio. € mehr als doppelt so viel sind.
ƒƒ Unzureichende Finanzierungsbedingungen durch Risikokapital stellen in Deutschland ein großes Hindernis für
Gründungsinteressierte dar.
Die Studie identifiziert u. a. folgende Handlungsempfehlungen für Deutschland:
ƒƒ
ƒƒ
ƒƒ
ƒƒ
ƒƒ
Rahmenbedingungen verbessern, z. B. Entrepreneuership und IT in Schulen verankern
Finanzierungsbedingungen verbessern
Bürokratieabbau durch „One in, two out“-Ansatz
Digitale Infrastruktur flächendeckend ausbauen
Überregionale Gründernetzwerke bilden und unterstützen
Vermögensungleichheit in
Deutschland gesunken
In Deutschland ist die oft diskutierte
Ungleichheit der Vermögen – anders
als häufig behauptet – gesunken: Wäh­
rend die vermögendsten 10 % – also das
oberste Vermögensdezil – in den Jahren
2002 und 2007 noch 55,7 bzw. 56,7 % des
Vermögens besaßen, waren es im Jahr
2012 nur noch 53,4 % (IW Köln 2016).
Zudem fallen Erbschaften entgegen der
landläufigen Meinung nicht nur in der fi­
nanziellen Oberschicht ins Gewicht: Der
Anteil der Erbschaften am Gesamtver­
mögen ist in der oberen Vermögensmit­
telschicht (7. bis 9. Dezil) mit rd. 35 bis
40 % am höchsten. Das ist mehr als im
Die Umverteilungswirkung unseres Steuer- und Trans­
fersystems trägt in hohem Maße zum sozialen Ausgleich
bei – stärker noch als in anderen OECD-Ländern. Um die Ein­
kommens- und Vermögensmobilität zu erhöhen, sollte die
Chancengerechtigkeit verbessert werden, insbesondere durch
eine zielgerichtete Bildungspolitik. Die Wiedereinführung der
Vermögensteuer wäre dagegen kontraproduktiv, da sie Leis­
tungsanreize mindert und die Investitionstätigkeit von Unter­
nehmen hemmt.
Prof. Dr. Michael Heise | Vorsitzender BDA-Ausschuss Volkswirtschaftliche
­Fragen, Chief Economist Allianz SE
Wirtschaft und Finanzen
obersten Vermögenszehntel, in dem der
Anteil bei 33 % liegt (Bönke et al. 2015).
Darüber hinaus vernachlässigen viele
Studien die Rentenanwartschaften als
Teil des Vermögens. Berücksichtigt man
diese, ist die Vermögensungleichheit in
Deutschland um rd. 25 % niedriger, so
dass der Gini-Koeffizient der Vermö­
gensverteilung sich für das Jahr 2012
auf 0,59 anstatt auf 0,78 beläuft (Bönke
et al. 2016).
Für eine objektive Berichterstat­
tung zur Vermögensverteilung wird
sich die BDA auch in dem vom Bundes­
arbeitsministerium für die Erarbeitung
des 5. Armuts- und Reichtumsberichts
eingerichteten Beraterkreis einsetzen.
Die Veröffentlichung des 5. Armutsund Reichtumsberichts ist für Anfang
2017 vorgesehen.
In einem Positionspapier fordert die
BDA zudem geeignete staatliche Rah­
menbedingungen, die möglichst vielen
den Aufbau von Vermögen erleichtern:
„Mehr Netto vom Brutto“ bei der Ein­
kommensteuer erleichtert den priva­
ten Vermögensaufbau, z. B. durch den
Erwerb von Wohneigentum oder mehr
Vorsorge für das Alter. Um die große
Differenz zwischen Arbeitskosten und
Nettoeinkommen in Deutschland zu
verringern, braucht es wirksame Re­
formen in der sozialen Sicherung und
mehr Leistungsgerechtigkeit bei der
Einkommensteuer. Steuererhöhungen
und noch mehr staatliche Umverteilung
sind dagegen kein zielführendes Rezept
für eine gleichere Vermögensvertei­
lung. Eine Vermögensteuer würde vor
allem betriebliches Vermögen treffen.
Diese Belastung – zusätzlich zu den
123
15. September 2016
Zur Legende von wachsender
Ungleichheit: Besonders untere
Einkommensgruppen profitieren von
starker Wirtschaft
VERMÖGEN DER REICHSTEN BEVÖLKERUNGSGRUPPEN IST GESUNKEN,
WÄHREND DAS DERER MIT WENIG VERMÖGEN GESTIEGEN IST
Mittelwerte in €
Vermögensdezile
2002
2012
Differenz in €
–14.412
14.652
29.064
0
13.607
13.607
3.892
29.066
25.174
4.
11.579
28.021
16.442
5.
19.841
45.349
25.508
6.
45.685
66.027
20.342
7.
75.092
79.667
4.575
6
8.
124.361
128.783
4.422
4
9.
192.888
179.054
–13.834
–7
542.120
420.565
–122.555
–22
1. verschuldet
2. ohne Vermögen
3. mit wenig Vermögen
10. mit viel Vermögen
Veränderung in %
647
142
129
45
Lesebeispiel: Im obersten Vermögensdezil, also bei jenen 10 % der Bundesbürger mit den höchsten Vermögen, hat sich das
Vermögen von 2002 bis 2012 im Durchschnitt um mehr als ein Fünftel oder 122.000 € reduziert.
Hinweise: in Preisen des Jahres 2010; Vermögensdezile: Personen ab 17 Jahren werden gemäß ihrem individuellen
­Nettovermögen im Jahr 2002 sortiert und in zehn gleich große Gruppen aufgeteilt
Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Köln, 2016
124
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
21. September 2016
„Deutsche Sozialpartnerschaft als
Exportartikel“, sagt B
­ DA-HGF Kampeter
auf @zdkonline-Veranstaltung zu
„Gerechtes Wachstum weltweit“
Ertragsteuern – würde bei den Unter­
nehmen finanzielle Spielräume für In­
vestitionen und Innovationen einengen.
Aufstiegschancen durch Wachstum und
Beschäftigung würden so gefährdet
statt gefördert. Auch eine stärkere Be­
steuerung von Kapitalerträgen durch
Abschaffung der Abgeltungsteuer ist
kein Beitrag für mehr Verteilungsge­
rechtigkeit. Betroffen wären vor allem
Mittelschichtsparer, die Zinserträge
aus Sparbüchern, Festgeld und Anlei­
hen erzielen.
Bildung ist der zentrale Hebel für
mehr Chancengerechtigkeit und damit
für bessere Teilhabe an Arbeitswelt,
Einkommen und Vermögen. Mangeln­
de Bildungsgerechtigkeit ist heute die
größte Herausforderung für die sozi­
ale Gerechtigkeit. Auch ein flexibler
Arbeitsmarkt und damit wettbewerbs­
fähige Arbeitsplätze sind Grundvoraus­
setzung, um Einkommen zu erzielen
und damit Vermögen aufzubauen.
Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte >
Volkswirtschaft > Einkommen
Gesetzlicher Mindest­
lohn: ­Volkswirtschaftliche
Auswirkungen noch nicht
­evaluierbar
Am 28. Juni 2016 hat die Mindestlohn­
kommission ihren ersten Beschluss
zur Anpassung der Höhe des gesetzli­
chen Mindestlohns gefasst sowie den
ersten Bericht zu den Auswirkungen
des gesetzlichen Mindestlohns vorge­
legt. Der gesetzliche Mindestlohn soll
ab dem 1. Januar 2017 auf 8,84 € brut­
to je Zeitstunde erhöht werden.
Die BDA hat bei ihrer Arbeit in der
Mindestlohnkommission bekräftigt, dass
es angesichts der derzeit günstigen
Konjunktur noch zu früh ist, um aus der
guten Arbeitsmarktlage nach der Ein­
führung des flächendeckenden gesetz­
lichen Mindestlohns darauf zu schlie­
ßen, dass seine Wirkung unschädlich
ist. Dies wurde auch im von der Min­
destlohnkommission verabschiedeten
Evaluationsbericht aufgegriffen. Vor
allem die Branchen, die vom gesetzli­
chen Mindestlohn besonders betroffen
wären, haben von der Bundesregierung
in Form von Übergangsregelungen die
Möglichkeit erhalten, vom gesetzlichen
Mindestlohn bis Ende 2017 abzuwei­
chen. Daher sind in diesen Branchen
bislang kaum nachteilige Entwicklun­
gen erkennbar.
Einige negative Effekte wurden den­
noch bereits deutlich: Betriebe wälzen
mindestlohnbedingte Lohnkosten über
höhere Preise ab. Vor allem Taxifahrten
wurden im Jahr 2015 deutlich teurer.
Einem Preisanstieg von 12,1 % im Jahr
2015 steht ein mittlerer Preisanstieg
von 1,9 % (Jahre 2011 bis 2014) ge­
genüber. Da die Eingriffsintensität des
Mindestlohns in Ostdeutschland höher
war als in Westdeutschland, zeigt sich,
dass die Preiserhöhungen dort im Jahr
2015 wesentlich höher als in Gesamt­
deutschland ausfallen (IW Köln 2016).
Das IAB-Betriebspanel 2015 zeigt
zudem, dass 24 % der vom gesetzli­
chen Mindestlohn betroffenen Betriebe
eine Verdichtung der Arbeitszeit bzw.
eine Arbeitsreduzierung durchgeführt
haben. Darüber hinaus reagieren Un­
ternehmen auf den gesetzlichen Min­
destlohn durch Zurückhaltung bei
Wirtschaft und Finanzen
Investitionen. Geringqualifizierte erfah­
ren Nachteile dadurch, dass Betriebe
ihre Anforderungen an die Beschäftig­
ten erhöhen, wenn sie das Niveau der
untersten Entgeltgruppe aufgrund des
gesetzlichen Mindestlohns anheben
mussten. Zudem wurde durch den ge­
setzlichen Mindestlohn das PraktikaAngebot reduziert und die Praktikums­
dauer verkürzt.
Darüber hinaus zeigt das IAB,
dass mit Einführung des Mindestlohns
die Zahl der ausschließlich geringfü­
gig Beschäftigten saisonbereinigt um
mehr als 90.000 gesunken ist. Knapp
die Hälfte der weggefallenen Minijobs
sind nicht in sozialversicherungspflich­
tige Beschäftigung umgewandelt wor­
den. Vielmehr sind diese ehemaligen
Minijobber arbeitslos geworden oder
haben sich aus dem Arbeitsmarkt zu­
rückgezogen. Zudem hätten ohne den
Mindestlohn 60.000 zusätzliche Jobs
entstehen können.
Nähere Informationen unter Die BDA unterstützt die Bundes­
regierung bei der konsequenten Kon­
solidierung des Bundeshaushalts und
der angestrebten Wiedereinhaltung der
Schuldenobergrenze. Nur hierdurch
kann eine verlässliche, generationen­
gerechte und verantwortungsbewusste
Finanzpolitik erreicht werden. Diese
macht Deutschland zu einem Stabili­
tätsanker in Europa – angesichts gro­
ßer Herausforderungen bei der Bewäl­
tigung der Flüchtlingszuwanderung
und Unsicherheiten infolge des Brexits.
Gestützt wird die Konsolidierungspoli­
tik durch den anhaltend dynamischen
Anstieg der Steuer­einnahmen. Um die
Solidität der Staatseinnahmen nach­
haltig sicherzustellen, bedarf es einer
klar auf Wachstum und Beschäftigung
ausgerichteten Wirtschaftspolitik – und
keiner Steuererhöhungen.
125
55 %
der Primärausgaben des Bundes­
haushalts werden für Sozial­ausgaben
aufgewendet.
(BMF, 2016)
SOLIDE KONJUNKTUR UND ROBUSTER ARBEITSMARKT
LASSEN STEUEREINNAHMEN WACHSEN
www.mindestlohn-kommission.de
Staatsfinanzen: Finanzielle
­Spielräume für gezielte Ent­
lastungen und Investitionen
nutzen
Der Bundestag hat im November 2016
den Bundeshaushalt 2017 verabschie­
det. Auch im kommenden Jahr wird der
Etat ohne neue Schulden auskommen –
zum vierten Mal seit 2014. Schwerpunk­
te des Haushalts liegen bei der Be­
wältigung der Zuwanderung sowie bei
der Stärkung der inneren und äußeren
Sicherheit. Mehr als jeder zweite Euro
wird für Sozialleistungen ausgegeben –
Tendenz steigend. Die Investitionen stei­
gen auf über 33 Mrd. €, halten aber mit
der Dynamik der Sozialausgaben nicht
Schritt. In der mittelfristigen Haushalts­
planung bis 2020, die von der Bundes­
regierung im Juli 2016 vorgelegt wurde,
soll im gesamten Planungszeitraum
die „schwarze Null“ erreicht werden.
Zugleich soll ab 2020 die MaastrichtSchuldenstandobergrenze (max. 60 
%
des BIP) wieder eingehalten werden.
Steuereinnahmen
in Mrd. €
600,0
2012
619,7
2013
643,6
2014
673,3
2015
695,5
2016
Quelle: Bundesfinanzministerium, 2016
(Werte ab 2016: Prognose der Steuerschätzung November 2016)
724,5
2017
126
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Finanzielle Spielräume sollten für
gezielte Entlastungen genutzt wer­
den. Angesichts der Niedrigzinsphase
gehören dazu z. B. steuerpolitische
Maßnahmen, um mehr zusätzliche Al­
tersvorsorge zu ermöglichen. So sollte
der Aufwand der Betriebe zur Finan­
zierung ihrer betrieblichen Altersvor­
sorge künftig wieder voll anerkannt
werden. Die derzeitig unzureichende
Anerkennung des erhöhten Aufwands
führt zur Besteuerung von Scheinge­
winnen und schwächt das Engagement
der Arbeitgeber. Richtig ist zudem, die
Leistungsgerechtigkeit im Steuerrecht
zu stärken, indem der „Mittelstands­
bauch“ des Einkommensteuertarifs,
der gerade kleinere und mittlere Ein­
kommen belastet, schrittweise abge­
flacht wird.
0 €
beträgt die Neuverschuldung im
­Bundeshaushalt 2016 – wie bereits
2014 und 2015. (BMF, 2016)
Die erfolgreiche Sanierung der
Staatsfinanzen eröffnet zudem die
Möglichkeit für mehr öffentliche In­
vestitionen. So erfordert die voran­
schreitende
Digitalisierung
mehr
Engagement beim Ausbau schneller In­
ternetverbindungen. Laut einer Studie
des Instituts der deutschen Wirtschaft
Köln vom Juni 2016 lässt eine umfas­
sende Ausbaustrategie für Deutsch­
land großen volkswirtschaftlichen
Nutzen erwarten. Um die Attraktivität
des Standorts Deutschland im interna­
tionalen Wettbewerb zu ­sichern, gilt es
außerdem, die Verkehrsinfrastruktur
zu erhalten und vorhandene Engpässe
zu beseitigen.
Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte >
Volkswirtschaft > Öffentliche
­Finanzen
BUNDESHAUSHALT: MEHR ALS JEDER ZWEITE EURO
FÜR SOZIALAUSGABEN
Steuerpolitik: Belastun­
gen und zusätzliche Büro­
kratie für Unternehmen
­abgewendet
in Mrd. €
180
56,2
55,2
170
55,1
55,3
160
52,9
52,7
150
140
Mehrere umfassende Steuergesetzge­
bungsverfahren wurden im Jahr 2016
abgeschlossen. Zudem hat die Bun­
desregierung im Mai 2016 mit einem
Gesetzentwurf des Bundesfinanzmi­
nisteriums die nationale Umsetzung
von steuerrechtlichen Maßnahmen des
OECD/G20-Projekts „Gegen Gewinn­
kürzungen und -verlagerungen“ (Base
Erosion and Profit Shifting – BEPS) ein­
geleitet.
Modernisierung des
Besteuerungs­verfahrens
2013
2014
2015
Sozialausgaben
Anteil in % der Primärausgaben
Quelle: Bundesfinanzministerium, 2016
(Werte ab 2017: mittelfristige Finanzplanung)
2016
2017
2018
Im Juni 2016 wurde das Gesetzgebungs­
verfahren zur „Modernisierung des Be­
steuerungsverfahrens“ abgeschlossen.
Das Gesetz stellt die umfassendste Än­
derung des Steuerverfahrensrechts der
letzten Jahre dar. Im Fokus stehen der
Einsatz moderner Informationstechno­
logie aufseiten der Finanzverwaltung
sowie die angemessene Berücksichti­
gung von Wirtschaftlichkeitserwägun­
gen im Besteuerungsverfahren. Zent­
rale Maßnahme ist die ausschließlich
Wirtschaft und Finanzen
automationsgestützte Bearbeitung von
Steuererklärungen unter Einsatz von
Risikomanagementsystemen. Die BDA
hat sich gemeinsam mit den Spitzen­
verbänden der Wirtschaft erfolgreich
dafür eingesetzt, dass Vereinfachungen
zugunsten der Wirtschaft umgesetzt
werden. So wurden z. B. die lohnsteu­
erlichen Vorschriften zur Abrechnung
„verschiedenartiger Bezüge“, die u. a.
vorliegen, wenn ein Arbeitgeber an ei­
nen Arbeitnehmer sowohl Arbeitslohn
als auch Versorgungsbezüge auszahlt,
entsprechend der praxisbewährten bis­
herigen Erlasslage gesetzlich geregelt.
Dafür hatte sich die BDA seit Einfüh­
rung der elektronischen Lohnsteuer­
abzugsmerkmale (ELStAM) eingesetzt.
Unnötige und teure Bürokratie zulasten
der Arbeitgeber und der Einrichtungen
der betrieblichen Altersvorsoge, die mit
den ursprünglichen Regelungsabsich­
ten des Referenten- und Regierungs­
entwurfs verbunden gewesen wäre,
wurde so erfolgreich abgewendet.
Reform der Investment­
besteuerung
Das „Gesetz zur Reform der Invest­
mentbesteuerung“ wurde im Juli 2016
von Bundestag und Bundesrat verab­
schiedet. Mit diesem Gesetz wird die
Besteuerung von Investmentfonds
sehr weitgehend novelliert und bei
Publikums-Investmentfonds das bis­
herige Prinzip der transparenten Be­
steuerung abgeschafft. Die BDA hat
gemeinsam mit den Spitzenverbänden
der Wirtschaft im Gesetzgebungsver­
fahren wichtige Verbesserungen für
Unternehmen und für die betriebliche
und private Altersvorsorge durchge­
setzt. Beispielsweise müssen Anleger
eines Publikums-Investmentfonds im
zukünftigen System der getrennten
Besteuerung (auf Ebene des Invest­
mentfonds und des Anlegers) neben
Ausschüttungen und Gewinnen aus der
Rückgabe bzw. dem Verkauf von An­
teilen auch eine sog. Vorabpauschale
versteuern. Ziel der Vorabpauscha­
le ist vor allem die Vermeidung einer
zeitlich unbeschränkten Steuerstun­
dungsmöglichkeit bei thesaurierenden
Fonds. Die Spitzenverbände konnten
durchsetzen, dass alle Durchführungs­
wege der betrieblichen Altersvorsorge
und auch die private Lebensversiche­
rung von der Vorabpauschale befreit
sind. Weiterhin war – aus fiskalischen
Interessen mehrerer Bundesländer –
die Streichung der Steuerbefreiung für
Veräußerungsgewinne aus Streube­
sitzbeteiligungen vorgesehen. Neben
Wagniskapitalgebern hätte die Steuer­
pflicht gerade auch die Altersvorsorge
in den Unternehmen geschädigt, da ein
erheblicher Anteil des für die Alters­
vorsorge vorgesehenen Deckungsver­
mögens in Streubesitzbeteiligungen
investiert ist. Dieses Vorhaben haben
die Spitzenverbände erfolgreich ge­
stoppt. Zudem haben sich die Spitzen­
verbände mit Erfolg dafür eingesetzt,
dass Treuhandmodelle der betriebli­
chen Altersvorsorge (Contractual Trust
Arrangements, CTA) – die gerade kein
127
725 Mrd. €
Steuereinnahmen erwartet die
­Steuerschätzung für 2017.
(BMF, 2016)
128
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Vehikel für Steuergestaltungen sind –
ausdrücklich aus dem Anwendungsbe­
reich der neu geschaffenen Regelung
zur Verhinderung von „Cum/CumGestaltungen“ („Dividendenstripping“)
ausgenommen sind.
Erbschaftsteuerreform
In einem langwierigen und schwierigen
Gesetzgebungsprozess konnte im Ok­
tober 2016 die Erbschaftsteuerreform
nach einem Vermittlungsverfahren von
Bundestag und Bundesrat verabschie­
det werden. Auslöser war das Urteil
des Bundesverfassungsgerichts vom
17. Dezember 2014, das die – grund­
sätzlich verfassungsrechtlich zulässi­
ge – Verschonung von betrieblichem
Vermögen teilweise als zu weitgehend
erachtete. Die BDA hat sich gemeinsam
mit den Spitzenverbänden der Wirt­
schaft für eine Reform starkgemacht,
die Betriebe und Arbeitsplätze schützt
und den Generationenübergang in den
Unternehmen nicht gefährdet. Mit der
nunmehr beschlossenen Reform wer­
den die Vorgaben des Bundesverfas­
sungsgerichts umgesetzt. Dies bedeu­
tet, die Lohnsummenregel muss bereits
bei kleinen Betrieben mit mehr als fünf
Beschäftigten eingehalten werden (die
bisherige Grenze lag bei 20 Beschäftig­
ten), große Unternehmen müssen eine
„Verschonungsbedarfsprüfung“ beste­
hen und das Verwaltungsvermögen der
Betriebe ist – nach Schuldenverrech­
nung – grundsätzlich steuerpflichtig.
Durch den Einsatz der Spitzenverbände
wurde u. a. die verkehrswertferne Über­
bewertung von Unternehmen korrigiert
(Modifizierung des „vereinfachten Er­
tragswertverfahrens“, „Vorababschlag“
für familien- und eigentümergeführ­
te Unternehmen). Zudem konnten die
Spitzenverbände erreichen, dass be­
triebliches Vermögen zur Deckung von
Altersvorsorgeverpflichtungen nicht
zum steuerpflichtigen Verwaltungs­
vermögen zählt.
Steuerrechtliche Maßnahmen des
OECD/G20-Projekts gegen
Gewinn­kürzung und -verlagerung
Im Mai 2016 hat das Bundesfinanzmi­
nisterium einen Referentenentwurf zur
Umsetzung steuerrechtlicher Maßnah­
men des OECD/G20-Projekts gegen Ge­
winnkürzung und -verlagerung (BEPS)
vorgelegt. Wesentlicher Punkt ist, dass
multinationale Konzerne dazu ver­
pflichtet werden, länderbezogene Be­
richte („Country-by-Country-Reporting,
ECKPUNKTE DER ERBSCHAFTSTEUERREFORM
ƒƒ Die Grundstruktur mit Regelverschonung (85 % Verschonung) und Optionsverschonung (100 % Verschonung)
bleibt erhalten.
ƒƒ Kleine Unternehmen müssen die Lohnsummenregelung bereits einhalten, wenn sie mehr als fünf Beschäftigte
haben. Bis zu der bisherigen Grenze (20 Beschäftigte) gilt eine gestaffelte (flexibilisierte) Lohnsummenregelung.
ƒƒ Große Unternehmen (Erwerb von begünstigtem Betriebsvermögen von mehr als 26 Mio. €) müssen eine Verscho­
nungsbedarfsprüfung bestehen, als Alternative kann ein abschmelzender Verschonungsabschlag in Anspruch
genommen werden.
ƒƒ Anders als nach den bisherigen Regelungen wird das – nach Schuldenverrechnung verbleibende – Nettoverwal­
tungsvermögen der Unternehmen der Erbschaftsteuer unterworfen. Es gelten einige Sonderregelungen. So zählt
insbesondere Vermögen, das ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dient und dem
Zugriff aller übrigen nicht aus den Altersversorgungsverpflichtungen unmittelbar berechtigten Gläubiger ent­
zogen ist, nicht zum steuerpflichtigen Verwaltungsvermögen (Deckelung bis zur Höhe des gemeinen Werts der
Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen).
ƒƒ Familien- und eigentümergeführte Unternehmen, deren Gesellschaftsvertrag – strenge – Entnahme-, Abfin­
dungs- und Verfügungsbeschränkungen enthält, erhalten einen Wertabschlag von bis zu 30 % vom Wert des
begünstigten Vermögens.
ƒƒ Das vereinfachte Ertragswertverfahren wird reformiert, wobei der Kapitalisierungsfaktor mit 13,75 gesetzlich
festgelegt wird.
ƒƒ Im Vergleich zum bisherigen Recht werden die Stundungsmöglichkeiten erweitert und zudem eine Investitions­
klausel eingeführt.
Wirtschaft und Finanzen
CbCR“) zu steuerrelevanten Daten zu
erstellen und der Finanzverwaltung zu
übermitteln. Das Bundeszentralamt
für Steuern soll diese Berichte an aus­
ländische Steuerbehörden übersen­
den und im Gegenzug länderbezogene
Berichte dort ansässiger Konzernge­
sellschaften erhalten (automatischer
Informationsaustausch). Das CbCR
ergänzt die bestehende Verrechnungs­
preisdokumentation, mit der Finanzbe­
hörden die Konditionen überprüfen, zu
denen Güter und Dienstleistungen zwi­
schen inländischen und ausländischen
Teilen eines Konzernverbunds ausge­
tauscht werden. Die BDA unterstützt
gemeinsam mit den Spitzenverbänden
der Wirtschaft das Ziel, Defizite der in­
ternationalen Besteuerungsregeln zu
beseitigen. Dabei darf es jedoch nicht
zu Verzerrungen der Wettbewerbsbe­
dingungen kommen. Es ist derzeit nicht
absehbar, ob auch große Volkswirt­
schaften wie z. B. die USA, Kanada und
China den internationalen Informati­
onsaustausch tatsächlich umsetzen.
Ein „Regulierungsgefälle“ mit erheb­
lichen Wettbewerbsnachteilen für die
deutsche Wirtschaft muss in jedem Fall
vermieden werden. Ziel sollte vielmehr
eine abgestimmte und einheitliche
Umsetzung in möglichst allen beteilig­
ten Ländern sein, um ein „level play­
ing field“ für die Unternehmen und die
Steuerverwaltungen zu schaffen. Eine
Veröffentlichung der CbCR-Daten – wie
von der EU-Kommission vorgeschla­
gen („public CbCR“) – lehnt die BDA
entschieden ab. Dies würde Nicht-EUStaaten den Zugang zu den CbCR-Daten
europäischer Unternehmen eröffnen,
ohne dass sie selbst Unternehmensda­
ten bereitstellen müssten. Damit wür­
de der internationale Informationsaus­
tausch in Frage gestellt. Zudem wäre
die Vertraulichkeit der übermittelten
Daten – für Unternehmen mit Blick auf
sensible Unternehmensvorgänge wie
z. B. Investitionen, Übernahmen etc.
ein zentrales Anliegen – nicht gegeben.
Zu Recht schlägt daher auch die OECD
kein öffentliches CbCR vor.
Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte >
Volkswirtschaft > Steuerpolitik
Europäisches Semester:
­Strukturreformen konse­
quenter umsetzen
Das Europäische Semester dient der
wirtschafts- und haushaltspolitischen
Koordinierung innerhalb der EU und
startet alljährlich mit der Veröffentli­
chung des Jahreswachstumsberichts.
Erstmals wird der Bericht für das Jahr
2016 durch eine vorgezogene Analy­
se des Euro-Währungsgebiets flan­
kiert. Dies entspricht der am 21. Ok­
tober 
2015 von der EU-Kommission
vorgestellten Straffung des Europäi­
schen Semesters. Die BDA begrüßt, die
wirtschaftspolitischen Vorschläge für
die gesamte Eurozone den länderspe­
zifischen, nationalen Empfehlungen als
Leitlinie vorzuschalten. So erhalten die
nationalen Regierungen mehr Zeit, um
auf die Einschätzungen der EU-Kom­
mission zu reagieren.
Der Jahreswachstumsbericht 2016
fordert richtigerweise die Stärkung der
Investitionstätigkeit, die Fortführung
von Strukturreformen – etwa durch eine
Flexibilisierung der Arbeitsmärkte zur
Bekämpfung von Langzeitarbeitslosig­
keit – sowie eine verantwortungsvolle
Haushaltspolitik. Die EU-Kommission
legt zudem einen besonderen Fokus
auf das Thema „Demografie“. Die BDA
hat sich sowohl gegenüber der EUKommission als auch gegenüber der
Bundesregierung wiederholt für eine
zukunftsfeste und generationengerech­
te Ausgestaltung der sozialen Siche­
rungssysteme eingesetzt. So fordert die
BDA in ihrer Stellungnahme zum Natio­
nalen Reformprogramm von März 2016
gegenüber dem Bundeswirtschaftsmi­
nisterium, stärkere Anreize für einen
späteren Renteneintritt zu setzen.
In ihren am 18. Mai 2016 veröffent­
lichten länderspezifischen Empfeh­
lungen für Deutschland mahnt die EUKommission zu Recht eine Erhöhung
der öffentlichen Investitionen in den
Bereichen Infrastruktur, Bildung und
Forschung und Innovation an. Die BDA
ist davon überzeugt, dass eine stärkere
Investitionstätigkeit dringend notwen­
dig ist, um die Innovationsfähigkeit des
Standorts Deutschland zu erhalten –
ein Schwerpunkt, der richtigerweise
auch im Länderbericht vom 26. Febru­
ar 2016 genannt wird. Im Mittelpunkt
129
130
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
der Empfehlungen steht zudem die
Forderung nach einer Reduzierung von
Ineffizienzen im Steuersystem. Zu Recht
empfiehlt die EU-Kommission dabei
eine Reform der Gewerbesteuer, für die
sich die BDA weiterhin mit Nachdruck
einsetzen wird (u. a. Beseitigung systemwidriger, ertragsunabhängiger Hinzurechnungselemente wie Mieten, Zinsen, Leasingraten). Die EU-Kommission
äußert in ihren länderspezifischen Empfehlungen analog zur BDA-Position zudem deutliche Zweifel an der Einführung
der abschlagsfreien Rente mit 63. Mit
der von der EU-Kommission angeregten
Verringerung der Steuer- und Abgabenbelastung des Faktors Arbeit findet sich
eine weitere Kernforderung der BDA in
den länderspezifischen Empfehlungen
wieder.
WEITERHIN STARKER REFORMBEDARF IN EUROPA
Übersicht der länderspezifischen Empfehlungen der EU für den Zeitraum 2016 bis 2017
Politikbereiche
Finanzpolitik und finanzpolitischer Steuerungsrahmen
Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, einschließlich Renten
Verringerung der steuerlichen Belastung des Faktors Arbeit
Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlagen
Abbau verschuldungsfreundlicher Besteuerung
Bekämpfung der Steuerhinterziehung, Verbesserung der Steuerverwaltung
und Maßnahmen gegen Steuerumgehung
Finanzdienstleistungen
Wohnungsmarkt
Zugang zu Finanzierungen
Verschuldung des privaten Sektors
Beschäftigungsschutzvorschriften und Rahmenbedingungen ­
für Arbeitsverträge
Leistungen bei Arbeitslosigkeit
Aktive Arbeitsmarktpolitik
Arbeitsanreize, Schaffung von Arbeitsplätzen, Erwerbsbeteiligung
Löhne und Lohnfestsetzung
Kinderbetreuung
Gesundheitswesen und Langzeitpflege
Verringerung von Armut und soziale Inklusion
Bildung
Qualifikationen und lebenslanges Lernen
Forschung und Innovation
Wettbewerb und Regulierungsrahmen
Wettbewerb im Dienstleistungssektor
Telekom, Postdienste und lokale öffentliche Dienstleistungen
Energie, Ressourcen und Klimawandel
Verkehr
Rahmenbedingungen für Unternehmen
Insolvenzverfahren
Öffentliche Verwaltung
Staatseigene Unternehmen
Zivilgerichtsbarkeit
Schattenwirtschaft und Korruption
Quelle: EU-Kommission, 2016
AT BE BG CY CZ DE DK EE ES FI FR HR HU IE IT LT
Wirtschaft und Finanzen
Die BDA tritt dafür ein, die sinnvollen
Reformvorschläge der EU-Kommission
aus dem Jahreswachstumsbericht, dem
Länderbericht sowie den länderspezifischen Empfehlungen konsequenter
umzusetzen. Im Nationalen Reformprogramm für Deutschland wird zwar
ein nachvollziehbarer Schwerpunkt
auf die Integration von Migranten gelegt, zu dem sich die BDA mit einer
umfangreichen Stellungnahme gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium geäußert hat. Gleichzeitig geht die
Bundesregierung nicht ausreichend
genug auf die langfristigen Reformempfehlungen der EU-Kommission ein. Gerade Deutschland muss in der derzeitigen Vertrauenskrise der EU Reformmut
beweisen, um die Akzeptanz des Europäischen Semesters zu stärken.
Stabilitäts- und Wachstums­
pakt: Regelverstöße mit
Sanktionen ahnden
LU LV MT NL PL PT RO SE SI SK UK
Solide Staatsfinanzen sind ein wichtiger Eckpfeiler zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Mitgliedstaaten der
EU. Erstmals wurde im Jahr 2016 das
im sog. Six-Pack vorgesehene „Verfahren bei übermäßigem Defizit“ (VÜD) mit
allen vorgegebenen Schritten durchgeführt. Als Folge der Staatsschuldenkrisen in verschiedenen europäischen
Ländern sollen im Zuge des VÜD Verstöße gegen die Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) mit
Sanktionen geahndet werden. Darüber
hinaus ist der Ablauf des Verfahrens
stärker automatisiert, um politisch
motivierte Eingriffe zu verhindern. Die
BDA hat gegenüber der EU-Kommission mehrfach eingefordert, das VÜD
nicht durch eine fehlende Bereitschaft
zur Sanktionierung von Regelverstößen
zu konterkarieren.
Der Präzedenzfall betrifft Spanien
und Portugal. Für beide Länder kam die
EU-Kommission am 7. Juli 2016 zu der
Überzeugung, dass keine wirksamen
Maßnahmen getroffen worden waren,
um die im SWP festgeschriebene Begrenzung der jährlichen Neuverschuldung von 3 % des BIP zu erfüllen. Demnach wird Spanien sein übermäßiges
Defizit von zuletzt 5,1 % des BIP nicht
bis Ende 2016 korrigieren. Portugal hat
es versäumt, sein übermäßiges Defizit
von zuletzt 4,4 % des BIP bis Ende 2015
zu korrigieren.
Der Rat für Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Union
(­EcoFin-Rat) folgte auf seiner Sitzung
am 12. 
Juli 
2016 richtigerweise der
Einschätzung der EU-Kommission,
dass die Regierungen in Madrid und
131
132
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Lissabon keine wirkungsvollen Maß­
nahmen zur Defizitreduzierung getrof­
fen hatten. Die BDA hat die Feststellung
der Regelverstöße durch EU-Kommis­
sion und EcoFin-Rat begrüßt und sich
in der Folge dafür eingesetzt, konkrete
Sanktionsempfehlungen auszusprechen.
Leider hat sich die EU-Kommission je­
doch dafür ausgesprochen, auf Straf­
zahlungen komplett zu verzichten. Der
EcoFin-Rat hätte innerhalb von zehn
Tagen Widerspruch gegen die Kom­
missionsempfehlung einlegen können,
hat dies aber unterlassen. Statt einer
Sanktionierung erhalten beide Länder
nun im Zuge eines „new fiscal adjust­
ment path“ erneut mehr Zeit, um ihre
Haushalte zu konsolidieren.
Die BDA hat die Entscheidungen von
EU-Kommission und EcoFin-Rat, die
eindeutigen Verstöße gegen die Defizit­
grenze des SWP nicht zu ahnden, mehr­
fach als politisch falsches Signal be­
wertet. Das gewählte Vorgehen wird die
Wahrscheinlichkeit von Nachahmungs­
effekten durch andere Defizitsünder
erhöhen. Die BDA setzt sich dafür ein,
die geschlossenen Verträge konsequent
umzusetzen und Regelverstöße mit
Sanktionen – wie der im Fall von Spanien
und Portugal noch möglichen Sperrung
von EU-Strukturfondsmitteln – zu ahn­
den. Nur ausgeglichene Haushalte und
die Bereitschaft zu Strukturreformen
gewährleisten, dass der in Europa rich­
tigerweise eingeschlagene Konsolidie­
rungsweg erfolgreich fortgesetzt wird.
Dabei kann dem reformierten europä­
ischen Vertragswerk nach Überzeu­
gung der BDA nur durch glaubwürdige
Sanktions­drohungen wieder die not­
wendige Geltung verschafft werden.
Europäischer Fonds für
strate­gische Investitionen:
Verlängerung muss eine
Evaluierung vorausgehen
Mit dem seit Sommer 2015 aktiven Eu­
ropäischen Fonds für strategische In­
vestitionen (EFSI) hat der Investitions­
plan von EU-Kommissionspräsident
Jean-Claude Juncker konkret Gestalt
angenommen. Unter Verantwortung
der Europäischen Investitionsbank
(EIB) und Führung des ehemaligen
österreichischen Finanzministers Wil­
helm Molterer soll der EFSI mit ei­
nem finanziellen Grundstock von
21 Mrd. € (5 Mrd. € EIB-Eigenmittel so­
wie 16 Mrd. € Garantie aus ungenutz­
ten Mitteln des EU-Haushalts) bis Mitte
2018 eine Hebelwirkung von 315 Mrd. €
erzielen. Ziel des EFSI ist es, die anhal­
tende Investitionsschwäche in Europa
zu überwinden. Die BDA begrüßt die
DIGITALISIERUNGSKOLLOQUIUM DER WALTER-RAYMOND-STIFTUNG
Am 13. und 14. März 2016 hat die Walter-Raymond-Stiftung der BDA in Berlin eine Tagung unter der Überschrift „Digi­
talisierung von Wirtschaft und Gesellschaft – die technologische Zukunftsfähigkeit Deutschlands auf dem Prüfstand“
durchgeführt. Professor Justus Haucap, Universität Düsseldorf, skizzierte die Ursachen der erlahmenden Innovati­
onsdynamik in Deutschland und forderte die Einsetzung einer Deregulierungskommission, um die regulatorischen
Blockaden zügig zu beseitigen. Der Unternehmer Sascha Schubert, Mitgründer und stellvertretender Vorsitzender
des Bundesverbands Deutsche Startups, erläuterte die kulturellen Unterschiede zwischen den USA und Deutschland
hinsichtlich der Gründungskultur und plädierte dafür, dass die Universitäten Absolventen stärker zu unternehmeri­
schem Handeln anregen. Der Präsident der Europäischen Investitionsbank, Dr. Werner Hoyer, identifizierte eine er­
hebliche Investitionslücke in Europa und sprach sich für eine forcierte Digitalisierung aus, damit der Wettlauf um
die Zukunftsfähigkeit nicht zu Ungunsten Europas und Deutschlands ausgeht. Welche Herausforderungen und Chan­
cen die Digitalisierung für Arbeits- und Tarifrecht mit sich bringt, stand im Mittelpunkt der Ausführungen von Lothar
Schröder, Mitglied des ver.di-Bundesvorstands. Sehr umfassend erläuterte Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer von
­GESAMTMETALL, dass die Digitalisierung erhebliche Chancen auf eine höhere Wertschöpfung, auf Wachstum und zu­
sätzliche Arbeitsplätze bietet. Dafür müssten Arbeitsrecht, Arbeitsschutz und Tarifpolitik lebensnahe und praktikable
Regelungen bieten. Staatssekretär Dr. Georg Schütte, Bundesbildungsministerium, ging intensiv auf die Digitalisie­
rungsstrategie und Innovationsagenda der Bundesregierung ein und stellte heraus, dass Investitionen in Bildung und
Forschung gesamtgesellschaftlich von herausragender Bedeutung sind.
Wirtschaft und Finanzen
Einrichtung des Fonds und hat ihre Mit­
glieder über die Anwendungsmöglich­
keiten fortlaufend informiert.
Laut EU-Kommission wurden bis
September 2016 Investitionen i. H. v.
116 Mrd. € in 26 EU-Mitgliedstaaten
mobilisiert. Das entspricht rd. 37 
%
der erwarteten Gesamtsumme von
315 
Mrd. 
€. Insgesamt 85 
% der Fi­
nanzmittel stammen dabei nach Kom­
missionsangaben aus öffentlichen und
privaten Quellen außerhalb der EIBStrukturen. Charakteristisch für den
EFSI ist die Förderung von Projekten,
die ein höheres Risiko aufweisen. So hat
die EIB ihr Portfolio von Finanzierungen
mit erhöhtem Risiko von 4 Mrd. € auf
20 Mrd. € vergrößert. Die EU-Kommis­
sion gibt an, dass seit Etablierung mehr
als 200.000 kleine und mittlere Unter­
nehmen vom EFSI profitiert haben.
Mittlerweile wird der Fonds auch
durch das lange angekündigte Europä­
ische Portal für Investitionsvorhaben
(EIPP) flankiert, mit dessen Hilfe sich
Projektträger und Investoren online
vernetzen sollen. Mittels einer Such­
funktion auf der EIPP-Homepage kön­
nen investitionsfähige Projekte eruiert
werden. Ergänzend bietet die Europäi­
sche Plattform für Investitionsberatung
(EIAH) öffentlichen sowie privaten Pro­
jektträgern technische Hilfe und Bera­
tung. Beide Maßnahmen hat die BDA
ausdrücklich als sinnvoll begrüßt. Die
EU-Kommission weist darüber hinaus
richtigerweise auf Kombinationsmög­
lichkeiten des EFSI mit schon länger
bestehenden ESI-Struktur- und Inves­
titionsfonds hin. Im Zuge dessen sollen
EIB-Finanzierungen und EU-Finanz­
hilfen komplementär nutzbar gemacht
werden.
Am 14. 
September 
2016 hat die
EU-Kommission bekannt gegeben,
eine Verlängerung des Fonds bis ins
Jahr 2020 anzustreben. Zugleich soll
die Mittelausstattung auf mindestens
500 Mrd. € aufgestockt werden. Beide
Schritte deutete die EU-Kommission
bereits im Juni 2016 an, was die BDA
als verfrüht kritisiert hat. Nach Über­
zeugung der BDA muss der EFSI Ende
2016 wie vorgesehen zunächst einer
umfangreicheren Analyse im Hinblick
auf seine Wirkung in den Bereichen In­
vestitionen, Wachstum und Beschäfti­
gung unterzogen werden. Sollte die Eva­
luierung einen weiteren Bedarf belegen,
wird die BDA eine Fortführung des EFSI
unterstützen. Ergänzend dazu setzt sich
die BDA auf nationaler und europäischer
Ebene nachdrücklich dafür ein, die in
den länderspezifischen Empfehlungen
adressierten Investitionshemmnisse
abzubauen. Hierdurch könnten deutlich
größere Investitionsimpulse gesetzt
werden als durch eine Verlängerung und
weitere Aufstockung des EFSI.
133
Die BDA
DIE BDA
Verantwortung übernehmen.
Chancen schaffen.
Das sind wir.
135
136
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
­D EUTSCHER
ARBEITGEBERTAG
2016
Rede von Ingo Kramer
Arbeitgeberpräsident
Der Deutsche Arbeitgebertag ist seit vielen Jahren der wichtigste Kongress der
gesamten deutschen Wirtschaft in Deutschland. Auch in diesem Jahr fand er mit
mehr als 1.500 Gästen aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft wieder große Resonanz. Das Motto im Jahr 2016 war „Verantwortung übernehmen. Chancen schaffen.“
In seiner Rede setzte sich Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer für eine ChancenOffensive ein, die den Weg für mehr Wettbewerbsfähigkeit und damit für mehr
Wachstum und hohe Beschäftigung öffnet. Diese Offensive müsse auf eine nachhaltig gestaltete soziale Sicherung setzen. Er machte deutlich, dass die Sozial­
abgaben insgesamt die Marke von 40 % nicht überschreiten dürften. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sprach sich für eine bessere Mobilität von Arbeitnehmern
in Europa aus, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Hierzu müssten die Zuwanderungsregelungen flexibler gestaltet werden. Sie bekannte sich zudem zur
Freizügigkeit für Menschen, Dienstleistungen, Güter und Finanzen in der EU.
Die BDA
Weitere prominente Redner waren u. a. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Ga­briel,
der Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Cem Özdemir, der Bundesvorsitzende der FDP Christian Lindner, die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Gerda Hasselfeldt, die Präsidentin des German Marshall Fund Dr.
­Karen Donfried sowie Philip Stephens von der „Financial Times“.
Die Besucherinnen und Besucher des Arbeitgebertags bekamen auch in diesem
Jahr die Gelegenheit, in Unternehmensforen über aktuelle Themen zu diskutieren.
Die vier Foren „Integration gelingt durch Bildung – Fokus Flüchtlinge", „Interkulturelle Vielfalt in Unternehmen gestalten“, „Beschäftigung von Flüchtlingen – Wie
machen wir das?“ und „Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträge“ boten den
zahlreichen Teilnehmern Anlass zum intensiven Meinungsaustausch.
Nähere Informationen unter
www.deutscher-arbeitgebertag.de
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138
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Die BDA
139
140
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
GESCHÄFTSFÜHRERKONFERENZ 2016
Am 17. und 18. Mai 2016 fand in Koblenz auf Einladung der Landesvereinigung
Unternehmensverbände Rheinland-Pfalz die Geschäftsführerkonferenz der BDA
statt.
Eröffnet wurde die Geschäftsführerkonferenz von BDA-Hauptgeschäftsführer
Dr. Reinhard Göhner. Anschließend sprachen Dr. Marco Arteaga, Partner DLA ­Piper,
und Dr. Andreas Wimmer, Vorstandsmitglied Allianz Lebensversicherungs AG, zum
Thema „Altersvorsorge: Vor welchen Problemen stehen wir wirklich?“. Hauptredner des ersten Tages vor den rd. 200 angereisten Hauptgeschäftsführern und Geschäftsführern der Mitgliedsverbände waren Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer
und die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer. Der Tag klang bei
der traditionellen Abendveranstaltung aus, die in diesem Jahr auf der Festung Ehrenbreitstein stattfand.
Der zweite Tag begann mit dem internen Teil und einem Vortrag von Professor
Richard Giesen, Direktor Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht an der
Ludwig-Maximilians-Universität München. Sein Vortrag zum Thema „Zur Zukunft
des Arbeitskampfrechts“ mündete in einer lebhaften Diskussion der Teilnehmer
und Teilnehmerinnen. Darauf folgte ein Vortrag von sowie eine Diskussion mit
Elmar Brok, Vorsitzender Auswärtiger Ausschuss Europaparlament. Das Thema
hierfür war „Exportnation im europäischen und internationalen Krisenumfeld“.
Die BDA
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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
DEUTSCHER
­A RBEITGEBERPREIS
FÜR BILDUNG 2016
Der Deutsche Arbeitgeberpreis für
Bildung 2016 stand unter dem Motto
„Chance Vielfalt! Bildung für gelingende Integration – Fokus Flüchtlinge“. Die
ausgezeichneten Institutionen in den
vier Kategorien frühkindliche, schulische, berufliche und hochschulische
Bildung zeigen beispielhaft, wie Integration nachhaltig unterstützt, Talent
entfaltet und Vielfalt gefördert werden
kann. Der Preis wurde von der Deutschen Telekom AG und der Deutschen
Bahn AG unterstützt und im Rahmen
des Deutschen Arbeitgebertags am
15. November 2016 feierlich verliehen.
Nähere Informationen unter
www.arbeitgeberpreis-fuer-bildung.de
DIE PREISTRÄGER
IM ÜBERBLICK:
Kategorie
„Frühkindliche ­Bildung“:
Stiftung Evangelische Jugendhilfe
St. Johannis Bernburg/Sachsen-Anhalt
Kategorie
„Schulische Bildung“:
Westerwaldschule Waldernbach/Hessen
Kategorie
„Berufliche Bildung“:
Berufliche Schulen Altötting/Bayern
Kategorie
„Hochschulische Bildung“:
Hochschule Magdeburg-Stendal/­
Sachsen-Anhalt
Die BDA
Vom 1. bis 2. März fand der elfte Arbeitsrechtskongress der GDA – Gesellschaft
für Marketing und Service der Deutschen Arbeitgeber mbH gemeinsam mit der
Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht (AuA)“ statt. Wie jedes Jahr kam es zu einem
intensiven Austausch von Praktikern, Referenten und Teilnehmern über die aktuellen Fragen des Arbeitsrechts. So wurde z. B. eine vertiefte Diskussion über die Folgen der Digitalisierung für Arbeitsmarkt und Arbeitsgestaltung oder die Folgen der
zum damaligen Zeitpunkt angekündigten Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze geführt. Einmal mehr machte der Kongress
die Handlungsfelder und Handlungsnotwendigkeiten im Arbeitsrecht deutlich. Der
auch 2016 unter der Schirmherrschaft des Arbeitgeberpräsidenten durchgeführte
Kongress war damit erneut ein voller Erfolg.
Nähere Informationen unter
www.kongress-arbeitsrecht.de
143
KONGRESS
­ARBEITSRECHT 2016
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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
2. ARBEITGEBER­FORUM
ZUR ZUKUNFT DER
­A RBEIT IN BERLIN
Unter der Schirmherrschaft der BDA und in Zusammenarbeit mit dem ifaa (­Institut
für angewandte Arbeitswissenschaft) fand am 2. November 2016 in Berlin das
2. Arbeitgeberforum zur Zukunft der Arbeit statt. Das Thema lautete „Arbeiten und
Führen 4.0 – Alter(n)sgerechte Arbeit: Verantwortungsbewusstes Gestalten und
Führen“.
Experten aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft waren sich einig, dass
Digitalisierung, demografischer Wandel und die damit einhergehenden Veränderungen Handlungsbedarfe mit sich bringen. Sie erläuterten hierzu, welche Chancen bestehen und vor allem welche Rolle der Führung in diesem Veränderungsprozess zukommt. Insbesondere in der Gestaltung der Arbeit und in individuellen
Lösungen lägen Chancen für die Betriebe. Dr. Gerhard F. Braun, Vizepräsident der
BDA und Schirmherr der Veranstaltung, stellte klar, dass der Wandel nicht nur
Unternehmen oder wenige Wirtschaftsbereiche betrifft, sondern jeden Einzelnen.
Nähere Informationen unter
www.arbeitgeberforum-zukunft.de
Die BDA
Am 19. Januar 2016 begrüßte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer mehr als 150
Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Politik, Sozialversicherungsträgern
und Leistungserbringern zum Auftakt der Veranstaltungsreihe „Zusammen erfolgreich in Arbeit“. Im Anschluss bekräftigte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles,
dass Deutschland auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft bereits ein gutes
Stück vorangekommen sei. Die Teilnehmenden diskutierten, wie Inklusion fester
Bestandteil der Unternehmenskultur wird, wie Hemmnisse überwunden werden
können, welche Gelingensfaktoren und Erfolgsaspekte für die Arbeitsmarktintegration entscheidend sind und welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt. Die
wichtigsten Ergebnisse der Tagung sowie weiterführende Hinweise sind in einer
Tagungsbroschüre dargestellt. 145
ZUSAMMEN ERFOLGREICH IN ARBEIT –
STRATEGIEN ZUR
­B ESCHÄFTIGUNG
VON MENSCHEN MIT
­B EHINDERUNGEN
Nähere Informationen unter
www.arbeitgeber.de > Inhalte >
Beschäftigung > Inklusion von
­Menschen mit Behinderung sowie
www.inklusion-gelingt.de >
Publikationen und Veranstaltungen
Tagungsbroschüre
Strategien zur Beschäftigung
von Menschen mit Behinderungen
Veranstalter:
In Kooperation mit:
146
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
HANDICAP – NA UND?
BERUFSORIENTIERUNG
INKLUSIV
Inklusion ist eine Herausforderung für alle Schulen, das gilt auch bei der Berufsund Studienorientierung. Die gemeinsame Tagung von Bundesagentur für Arbeit
(BA) und SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland „Handicap – na und?“ am 5. Dezember 2016 in Berlin befasste sich daher ausführlich und praxisnah mit der inklusiven
beruflichen Orientierung an Schulen in der Kooperation mit Betrieben wie mit der
Berufsberatung. Grundlage war der ebenfalls gemeinsame Leitfaden von 2015.
Dr. Barbara Dorn für die BDA und Detlef Scheele für die BA erläuterten das Thema
ebenso wie die Vertreterinnen und Vertreter aus Schule und Betrieb, die bereits
positive Erfahrungen mit inklusiver Berufsorientierung sammeln konnten. An Thementischen nutzten die teilnehmenden Schulen und ihre Kooperationspartner die
Gelegenheit, sich auszutauschen und die eigenen Konzepte weiter zu verbessern.
Nähere Informationen unter
www.schulewirtschaft.de
Die BDA
Am 29. September 2016 fand im Haus der Deutschen Wirtschaft der zweite bundesweite „Netzwerktag Berufswahl-SIEGEL“ mit rd. 250 Teilnehmenden statt. Im
Zentrum stand die Frage, wie sich Eltern am besten in die Berufs- und Studienorientierung einbinden lassen. Mitwirkende waren die Schirmherren Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer und Detlef Scheele, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für
Arbeit, sowie – für den Förderer Siemens – Dr. Udo Niehage, Präsident der Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin und Brandenburg. Die Kultusministerkonferenz vertrat Staatssekretärin Edwina Koch-Kupfer aus Sachsen-Anhalt. Auch
die Gewinner des Smart Film Wettbewerbs 2016 wurden gekürt: Unter dem Motto
„Warum es cool ist, an einer SIEGEL-Schule zu sein“ hatten zehn Schülerteams mit
Profis der Deutschen Kinemathek Videoclips über ihre Schule gedreht. Den Bundespreis an das Team „The Marvels“ von der Hakemicke-Schule aus Olpe (NRW)
überreichte mit Miloš Vukovic� ein prominenter junger Schauspieler.
Nähere Informationen unter
www.netzwerk-berufswahlsiegel.de
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NETZWERKTAG
­B ERUFSWAHL-SIEGEL
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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
STARKE SCHULE –
NETZKONFERENZ
Die Preisträger im Wettbewerb „Starke Schule“ erhalten nicht nur ein Preisgeld,
sondern werden Teil eines Netzwerks aller als „stark“ ausgezeichneten Schulen
in ganz Deutschland, die zur Ausbildungsreife führen und ihre Schülerinnen und
Schüler in vorbildlicher Weise individuell fördern. Jährlich kommen diese Schulen auf Einladung der BDA zur Netzkonferenz im Haus der Deutschen Wirtschaft
zusammen, so auch wieder am 16. und 17. Juni 2016. In „Lernkarussells“ stellten Preisträgerschulen dabei ihre besonders gelungenen Konzepte vor. SCHULE­
WIRTSCHAFT Deutschland präsentierte seine neue Checkliste zum Lehrerbetriebspraktikum. Am Vorabend wurde das Thema „Handicap – na und? Inklusive
Berufsorientierung“ aus der Perspektive von Schule, Unternehmen, Kultusverwaltung und Bundesagentur für Arbeit umfassend erörtert.
Nähere Informationen unter
www.starkeschule.de
Die BDA
Die BDA veranstaltete am 19. September 2016 eine Fachtagung zur beruflichen
Bildung. Unter dem Motto „Berufliche Bildung stärken – neue Wege eröffnen“
diskutierten Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Politik, Berufsbildung und
Hochschulen, wie die Balance zwischen beruflicher und akademischer Bildung
zukünftig zu gestalten ist. Welche strategischen Entscheidungen müssen in den
beiden Bildungsbereichen getroffen werden, um den Fachkräftenachwuchs der
Unternehmen zu sichern? Wie kann eine stärkere Verzahnung erreicht werden?
Wo ist umzudenken, was ist neu zu denken und wo können bereits existierende Ansätze weiterentwickelt werden? An die thematische Einführung durch BDA-Vizepräsident Dr. Gerhard F. Braun schlossen sich die Themenblöcke „ Erstausbildung“
und „Weiterbildung“ an. Jeweils kurzen Impulsen u. a. zu „Duale Berufsausbildung
mit Abitur in Sachsen“ oder zu „Berufsmatura – Das Schweizer Modell“ folgten
intensive Plenumsdiskussionen.
149
BDA-FACHTAGUNG
­„BERUFLICHE BILDUNG
STÄRKEN – NEUE WEGE
ERÖFFNEN“
150
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
BDA-GREMIEN
Stand 1. Januar 2017
Das Präsidium ist das zentrale Entscheidungsorgan der Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände. Es leitet die Tätigkeit der BDA im Rahmen der
Richtlinien des Vorstands. Das Präsidium diskutiert in regelmäßigen Abständen
aktuelle sozialpolitische Fragen und bestimmt dazu die Position der BDA. Es setzt
sich zusammen aus dem Präsidenten, acht Vizepräsidenten, einschließlich des
Schatzmeisters, sowie weiteren Mitgliedern des Präsidiums.
PRÄSIDENT
Ingo Kramer
Präsident Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände
Geschäftsführer J. Heinr. Kramer
Holding GmbH
EHRENPRÄSIDENT
Prof. Dr. Dieter Hundt
Ehrenpräsident Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände
Aufsichtsratsvorsitzender
Allgaier Werke GmbH
VIZEPRÄSIDENTEN
Dr. Gerhard F. Braun
Arndt G. Kirchhoff
Präsident Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz
Beiratsmitglied Karl Otto Braun
Gruppe
Präsident METALL NRW
Präsident unternehmer nrw Landes­
vereinigung der Unternehmens­
verbände Nordrhein-Westfalen
Geschäftsführender Gesellschafter
Kirchhoff Holding GmbH & Co. KG
Präsident Institut der deutschen
­Wirtschaft Köln
Dr. Rainer Dulger
Präsident GESAMTMETALL Gesamtverband der Arbeitgeberverbände
der Metall- und Elektroindustrie
Geschäftsführender Gesellschafter
ProMinent GmbH
Dr. Andreas Eurich
Vorsitzender Arbeitgeberverband
der Versicherungsunternehmen
in Deutschland
Vorstandsvorsitzender Barmenia
­Versicherungen
Josef Sanktjohanser
Präsident Handelsverband
­Deutschland – HDE
PETZ REWE GmbH
Margret Suckale
Präsidentin Bundesarbeitgeber­
verband Chemie
Vorstandsmitglied BASF SE
Alfred Gaffal
Hans Peter Wollseifer
Präsident Vereinigung der
Bayerischen Wirtschaft
Aufsichtsratsvorsitzender Wolf GmbH
Präsident Zentralverband des
­Deutschen Handwerks
Geschäftsführender Gesellschafter
Wollseifer Grundbesitzgesellschaft
GmbH & Co. KG
Die BDA
PRÄSIDIUMSMITGLIEDER
Dr. Frank Appel
Brigitte Faust
Vorstand Arbeitgeberverband
­Postdienste
Vorstandsvorsitzender Deutsche Post AG
Präsidentin Arbeitgebervereinigung
Nahrung und Genuss, HR Business
Partner BU Germany und Geschäftsführerin Coca-Cola European ­Partners
Deutschland
Thomas Bäumer
Vizepräsident Bundesarbeitgeber­
verband der Personaldienstleister
Geschäftsführer TUJA Zeitarbeit GmbH
Werner M. Bahlsen
Präsident Unternehmerverbände
Niedersachsen
Vorsitzender der Geschäftsführung
Bahlsen GmbH & Co. KG
Dr. Bernhard Beck
Vorsitzender Vereinigung der
­Arbeitgeberverbände energieund versorgungswirtschaftlicher
­Unternehmungen
Vorstandsmitglied EnBW Energie
Baden-Württemberg AG
Wolfgang Brinkmann
Vizepräsident Gesamtverband der
deutschen Textil- und Modeindustrie
Geschäftsführender Gesellschafter
bugatti GmbH
Dr. Jörg Brückner
Präsident Vereinigung der
Sächsischen Wirtschaft
Geschäftsführender Gesellschafter
KWD Kupplungswerk Dresden GmbH
Milagros Caiña-Andree
Heide Franken
Vorstandssprecherin
Walter-Raymond-Stiftung
Geschäftsführerin Randstad
­Deutschland GmbH & Co. KG
Andreas J. Goss
Vorsitzender Arbeitgeberverband Stahl
Vorstandsvorsitzender thyssenkrupp
Steel Europe AG
Dr. Rüdiger Grube
Vorstandsvorsitzender
Deutsche Bahn AG
Heiko Hutmacher
Vorstandsmitglied METRO AG
Dr. Christian P. Illek
Vorstandsvorsitzender agv comunity,
Arbeitgeberverband für
Telekommunikation und IT
Vorstandsmitglied
Deutsche Telekom AG
Steffen Kampeter
Hauptgeschäftsführer
­Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände
Vorstandsmitglied BMW AG
Hans Jürgen Kerkhoff
Dr. Jürgen Deilmann
Präsident und Hauptgeschäftsführer
Wirtschaftsvereinigung Stahl
Ehrenmitglied im Präsidium
­Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände
Beiratsmitglied Deilmann
Montan GmbH
Martin Empl
Präsident Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen
Arbeitgeberverbände
Gabriele Fanta
Präsidentin Bundesverband
der ­Systemgastronomie
Vorstandsmitglied McDonald’s
Deutschland Inc.
Hartmut Koch
Präsident Verband der
Wirtschaft Thüringens
Geschäftsführender ­Gesellschafter
TIBOR Gesellschaft für Bildung,
­Beratung und Vermittlung mbH
Dr. Walter Koch
Ehrenmitglied im Präsidium Bundesvereinigung der Deutschen Arbeit­
geberverbände
Gesellschafter Dillinger Fabrik
­gelochter Bleche GmbH
151
152
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Janina Kugel
Dr. Arend Oetker
Vorstandsmitglied Siemens AG
Geschäftsführender Gesellschafter
Dr. Arend Oetker Holding GmbH & Co. KG
Heinz Laber
Vorsitzender Arbeitgeberverband
des privaten Bankgewerbes
Vorstandsmitglied HypoVereinsbank –
UniCredit Bank AG
Wilfried Porth
Thomas Lambusch
Angelique Renkhoff-Mücke
Präsident Vereinigung der
­Unternehmensverbände für
­Mecklenburg-Vorpommern
Präsident NORDMETALL
Geschäftsführer SEAR GmbH
Vizepräsidentin Vereinigung der
­Bayerischen Wirtschaft
Vorstandsvorsitzende WAREMA
­Renkhoff SE
Gregor Lehnert
Vizepräsident Hauptverband der
­Deutschen Bauindustrie
Geschäftsführender Gesellschafter
TS Brandschutz GmbH
Präsident Bundesverband
der ­Sicherheitswirtschaft
Geschäftsführer UGL Unternehmensgruppe Gregor Lehnert
Horst-Werner Maier-Hunke
Vorstandsmitglied Daimler AG
Vorstandsvorsitzender Hanns Martin
Schleyer-Stiftung
Andreas Schmieg
Bernd Tönjes
Geschäftsführer DURABLE Hunke &
Jochheim GmbH & Co. KG
Präsident Gesamtverband Steinkohle
Vorstandsvorsitzender RAG Aktien­
gesellschaft
Wolf Matthias Mang
Dr. Bettina Volkens
Präsident Vereinigung der hessischen
Unternehmerverbände
Geschäftsführer Arno Arnold GmbH
Präsidentin Arbeitgeberverband
­Luftverkehr
Vorstandsmitglied
Deutsche Lufthansa AG
Dr. Wilhelm von Moers
Vizepräsident Bundes­verband
­Großhandel, Außenhandel,
­Dienstleistungen
Geschäftsführer Handelshof
­Management GmbH
Dr. Udo Niehage
Präsident Vereinigung der
­Unternehmensverbände in Berlin
und Brandenburg
Senior Vice President Siemens AG
Lutz Oelsner
Präsident Die Unternehmensverbände
im Lande Bremen
Vorstandsvorsitzender GESTRA AG
Uli Wachholtz
Präsident UVNord – Vereinigung der
Unternehmensverbände in Hamburg
und Schleswig-Holstein
Geschäftsführer Karl Wachholtz Verlag
GmbH & Co. KG
Dr. Stefan Wolf
Vorsitzender SÜDWESTMETALL
­Verband der Metall- und Elektro­
industrie Baden-Württemberg
Vorstandsvorsitzender ElringKlinger AG
Die BDA
153
BDA-VORSTAND
VORSITZENDE DER
AUSSCHÜSSE
GEMEINSAMES PRÄSIDIUM
VON BDA UND BDI
Neben den gewählten Mitgliedern des
Präsidiums gehören folgende Damen
und Herren dem Vorstand an:
Dr. Bernhard Beck
Alternierende Vorsitzende
Werner Bayreuther
Rainer Brüderle
Oswald Bubel
Werner Dacol
Matthias Ditzen-Blanke
Frank Dupré
Volker Enkerts
August Forster
Rainer Göhner
Thomas Greiner
Klemens Gutmann
Jörg Hagmaier
Alfred Hartmann
Matthias Hartung
Dr. Wolfgang Heer
Franz-Bernd Köster
Martin Krengel
Hans-Peter Langer
Dr. Walther Otremba
Jürgen W. Peschel
Wolfgang Poppen
Jürgen Schitthelm
Karl-Heinz Schneider
Birgit Schwarze
Dietmar Schweizer
Johannes Schwörer
Norbert Steiner
Dr. Sven Vogt
Ulrich Weber
Michael Wenzel
Sandra Widmaier-Gebauer
Guido Zöllick
BDA/BDI-Fachausschuss Bildung,
Berufliche Bildung
Ausschuss Lohn- und Tarifpolitik
Dr. Gerhard F. Braun
Hans-Dieter Bremer
Ausschuss Arbeitssicherheit
Milagros Caiña-Andree
Ausschuss Betriebliche Altersvorsorge
Brigitte Faust
Ausschuss für Arbeitsmarktfragen
Alfred Gaffal
Haushaltsausschuss
Prof. Dr. Michael Heise
Ausschuss für Volkswirtschaftliche
Fragen
Ingrid Hofmann
Ausschuss Betriebliche ­Personalpolitik
Janina Kugel
Ausschuss Soziale Sicherung
Margret Suckale
Arbeitsrechtsausschuss
Dr. Bettina Volkens
Ausschuss Sozialpolitik in der
­Europäischen Union
Ingo Kramer
Prof. Dieter Kempf
Weitere Mitglieder des Präsidiums
Prof. Thomas Bauer
Dr. Gerhard F. Braun
Dr. Kurt Bock
Thorsten Dirks
Dr. Rainer Dulger
Dr. Andreas Eurich
Dr. Reinhold Festge
Alfred Gaffal
Ulrich Grillo
Dr. Heinrich Hiesinger
Arndt G. Kirchhoff
Ingeborg Neumann
Josef Sanktjohanser
Margret Suckale
Matthias Wissmann
Hans Peter Wollseifer
Michael Ziesemer
Steffen Kampeter
Dr. Markus Kerber (bis März 2017)
Dr. Joachim Lang (ab April 2017)
154
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
IN MEMORIAM
Stand 1. Dezember 2016
Sie waren der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände in langjähriger Mitarbeit verbunden und hatten wesentlichen Anteil an der Gestaltung
unternehmerischer Sozialpolitik.
Anton-Wolfgang Faber-Castell
ehem. Vorsitzender Industrieverband Schreiben, Zeichnen, Kreatives Gestalten
ehem. Vorstandsvorsitzender der Faber-Castell AG
21. Januar 2016
Wilfried Brandes
ehem. Präsident Bundesvereinigung der Arbeitgeber im
Bundesverband Bekleidungsindustrie
ehem. Ehrenpräsident Gesamtverband der Deutschen Textil- und Modeindustrie
ehem. Mitglied des BDA-Präsidiums
23. Januar 2016
Dr. Jürgen Paulsdorff
ehem. Vorstandsmitglied Pensions-Sicherungs-Verein VVaG
ehem. stellv. Abteilungsleiter der BDA
17. Februar 2016
Prof. Dr. Hans Heinrich Driftmann
ehem. Präsident UVNord – Vereinigung der Unternehmensverbände
in Hamburg und Schleswig-Holstein
ehem. Aufsichtsratsvorsitzender Peter Kölln GmbH & Co. KGaA
ehem. Präsident Deutscher Industrie- und Handelskammertag
ehem. Mitglied des BDA-Präsidiums
26. April 2016
Prof. Dr. Hannsjosef Hohn
ehem. Geschäftsführer Verband der Niederrheinischen Textilindustrie
3. Mai 2016
Die BDA
Dr. Paul Kriegelsteiner
ehem. Hauptgeschäftsführer Arbeitgeberverband Nordostchemie
ehem. Hauptgeschäftsführer Verband der Chemischen Industrie,
Landesverband Nordost
16. Mai 2016
Gerhard M. Meyer
ehem. Hauptgeschäftsführer Vereinigung der Arbeitgeberverbände
energie- und versorgungswirtschaftlicher Unternehmungen (VAEU)
ehem. Geschäftsführer Arbeitgebervereinigung energiewirtschaftlicher ­Unternehmen (AVE), Arbeitgebervereinigung Gas-, Wasser- und
­Elektrizitätsunternehmungen (AGWE) und Arbeitgebervereinigung ­
öffentlicher Nahverkehrsunternehmen (AVN)
18. Mai 2016
Siegfried Stocker
ehem. Vorsitzender Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss
ehem. Mitglied des BDA-Präsidiums
4. Juni 2016
Prof. Barbara Kisseler
ehem. Präsidentin Deutscher Bühnenverein Bundesverband
der Theater und Orchester
7. Oktober 2016
Rolf Terheyden
ehem. Präsident Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
ehem. Mitglied des BDA-Präsidiums
15. Oktober 2016
WIR GEDENKEN IHRER.
155
156
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
LANDESVEREINI­GUNGEN
UND BDA-­M ITGLIEDSVERBÄNDE
Stand 1. Januar 2017
UVNord – Vereinigung
der Unternehmensverbände
in Hamburg und
Schleswig-Holstein e. V.
Vereinigung der
Unternehmensverbände für
Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Die Unternehmensverbände
im Lande Bremen e. V.
Unternehmerverbände
Niedersachsen e. V.
Vereinigung der
Unternehmensverbände
in Berlin und Brandenburg e. V.
Arbeitgeber- und
Wirtschaftsverbände
Sachsen-Anhalt e. V.
unternehmer nrw
Landesvereinigung der
Unternehmensverbände
Nordrhein-Westfalen e. V.
Vereinigung der Sächsischen
Wirtschaft e. V. (VSW)
Vereinigung der
hessischen
Unternehmerverbände e. V.
Verband der Wirtschaft
Thüringens e. V.
Landesvereinigung
Unternehmerverbände
Rheinland-Pfalz (LVU)
Vereinigung der
Saarländischen
Unternehmensverbände e. V.
vbw – Vereinigung der
Bayerischen Wirtschaft e. V.
Arbeitgeber Baden-­Württemberg –
Landesvereinigung ­B adenWürttembergischer
­A rbeitgeberverbände e. V.
nd
e e.V.
eitgeberverband
arettenindustrie e.V.
Die BDA
157
agv comunity Arbeitgeberverband für
Telekommunikation und IT e. V.
www.agv-comunity.de
Arbeitgeber Baden-Württemberg –
Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände e. V.
www.agv-bw.de
Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitätsund Verkehrsdienstleister e. V. (Agv MoVe)
www.agv-move.net
Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt e. V.
www.aw-sa.de
AdC
Arbeitgeberverband
der
Cigarettenindustrie e.V.
Arbeitgeberverband der Cigarettenindustrie e. V.
www.adc-online.de
AdC
Arbeitgeberverband
der
Cigarettenindustrie e.V.
Arbeitgeberverband der Deutschen Kautschukindustrie (ADK) e. V.
www.adk-verband.de
Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft e. V.
www.agv-online.de
Arbeitgeberverband der
Deutschen Lederindustrie e.V.
Arbeitgeberverband der Deutschen Lederindustrie e. V.
www.vbu-net.de
AdC
Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland
www.agv-vers.de
Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes e. V.
www.agvbanken.de
Arbeitgeberverband Deutscher Eisenbahnen e. V.
– Eisenbahnen, Berg- und Seilbahnen, Kraftverkehrsbetriebe –
www.agvde.de
Arbeitgeberverband Luftverkehr e. V. (AGVL)
www.agvl.de
Arbeitgeberverband Pflege e. V.
www.arbeitgeberverband-pflege.de
Arbeitgeberverband Postdienste e. V.
www.agv-postdienste.de
158
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Arbeitgeberverband Stahl e. V.
www.agvstahl.de
Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e. V. (ANG)
www.ang-online.com
bpa Arbeitgeberverband e. V.
www.bpa-arbeitgeberverband.de
Bundesarbeitgeberverband Chemie e. V.
www.bavc.de
Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP)
www.personaldienstleister.de
Bundesarbeitgeberverband Glas und Solar e. V.
www.bagv.de
Bundesverband Briefdienste e. V.
www.briefdienste-online.de
BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT (BDSW)
Wirtschafts- und Arbeitgeberverband e. V.
www.bdsw.de
Bundesverband der Systemgastronomie BdS e. V.
www.bundesverband-systemgastronomie.de
Bundesverband der Zigarrenindustrie e. V. (BdZ)
www.zigarren-verband.de
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e. V.
www.bdzv.de
Bundesverband Druck und Medien e. V.
www.bvdm-online.de
Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
www.galabau.de
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V.
www.bga.de
Die BDA
Bundesverband Keramische Industrie e. V. (BVKI)
www.keramverbaende.de
Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e. V.
www.debriv.de
Deutscher Bühnenverein Bundesverband der Theater und Orchester
www.buehnenverein.de
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA)
www.dehoga-bundesverband.de
Die Unternehmensverbände im Lande Bremen e. V.
www.uvhb.de
DSSV e. V. Arbeitgeberverband deutscher
Fitness- und Gesundheits-Anlagen
www.dssv.de
GESAMTMETALL Gesamtverband der Arbeitgeberverbände
der ­Metall- und Elektro-Industrie e. V.
www.gesamtmetall.de
Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen
­Arbeitgeberverbände e. V.
www.glfa.de
Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V.
– Arbeitgeberverbund –
www.textil-mode.de
Gesamtverband Steinkohle e. V. (GVSt)
www.gvst.de
Handelsverband Deutschland – HDE e. V.
www.einzelhandel.de
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V.
www.bauindustrie.de
HAUPTVERBAND DER DEUTSCHEN HOLZINDUSTRIE
Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden
Industrie und verwandter Industrie- und Wirtschaftszweige e. V.
www.holzindustrie.de
Hauptverband Papier- und Kunststoffverarbeitung (HPV) e. V.
www.hpv-ev.org
159
160
BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2016
Sozialpolitische
Arbeitsgemeinschaft
Steine und Erden
Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz (LVU)
www.lvu.de
Sozialpolitische Arbeitsgemeinschaft Steine und Erden
www.spa-steine-und-erden.eu
Sozialpolitische Arbeitsgemeinschaft Verkehr (SAV)
unternehmer nrw Landesvereinigung der Unternehmensverbände
Nordrhein-Westfalen e. V.
www.unternehmer.nrw
Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH)
www.zdh.de
Unternehmerverbände Niedersachsen e. V.
www.uvn-online.de
UVNord – Vereinigung der Unternehmensverbände
in Hamburg und Schleswig-Holstein e. V.
www.uvnord.de
vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
www.vbw-bayern.de
Verband der Wirtschaft Thüringens e. V.
www.vwt.de
Verband Deutscher Reeder e. V.
www.reederverband.de
VEREIN DER ZUCKERINDUSTRIE E.V.
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e. V. (VDZ)
www.vdz.de
Verein der Zuckerindustrie
www.zuckerverbaende.de
Vereinigung der Arbeitgeberverbände
der Deutschen Papierindustrie e. V.
Vereinigung der Arbeitgeberverbände der Deutschen Papierindustrie e. V.
www.vap-papier.de
Vereinigung der Arbeitgeberverbände energie- und
­versorgungswirtschaftlicher Unternehmungen (VAEU)
www.vaeu.de
Die BDA
161
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.
www.vhu.de
Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände e. V.
www.vsu.de
Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft e. V. (VSW)
www.vsw-direkt.de
Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e. V.
www.vumv.de
Vereinigung der Unternehmensverbände
in Berlin und Brandenburg e. V.
www.uvb-online.de
VKS – Verband der Kali- und Salzindustrie e. V.
www.vks-kalisalz.de
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.
www.zdb.de
PRÄSIDENT
Ingo Kramer
HAUPTGESCHÄFTSFÜHRER
Steffen Kampeter
MITGLIED DER HAUPTGESCHÄFTSFÜHRUNG
Alexander Gunkel*
Sekretariat
Claudia Kurschat
T -1008
F -1015
[email protected]
VERWALTUNG
UND VERBANDS­
ORGANISATION
SOZIALE SICHERUNG
VOLKSWIRTSCHAFT |
FINANZEN | STEUERN |
WALTER-RAYMONDSTIFTUNG
ARBEITS- UND
­TARIFRECHT
LOHN- UND
TARIFPOLITIK
Abteilungsleitung
Abteilungsleitung
Abteilungsleitung
Abteilungsleitung
Abteilungsleitung
Sekretariat
Sekretariat
Sekretariat
Sekretariat
Sekretariat
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Kaufmännische Assistenz
Katrin Altmann
Referenten (m/w)
Referenten (m/w)
Referenten (m/w)
Referenten (m/w)
Arbeitswissenschaft
Organisation
Kornelia Wendt
Redaktion SAE
Beate Murtezani
Antje Wermann
TarifService
Tarifauswertungen |
­Tarif­datenbank | Tarifarchiv
Astrid Bohn
Michaela Grebasch
T -1309/1312
F -1305
Ulrich Hüttenbach*
Martin Pulm
Leonie Stollfuß-Rohde
T -1100
F -1105
Adressverwaltung
Hanka Köppen
Manuel Schiller
Dr. Volker Hansen
Saskia Osing
Heike Bozan
Nora Mydlaszewski
T -1600
F -1605
Gerald Friedrich
Dominik Naumann
Florian Swyter
Dr. Anne Thomas
Thomas Werner
Dr. Oliver Perschau
Benjamin Koller*
Cornelia Hentschel
T -1950
F -1955
Dr. Marion Eberlein
Marius Müller-Böge
Einkauf und Services
Sven Kochanowski
[email protected]
Bibliothek
Anke Beyer-Stamm
Norbert Breutmann
Dr. Birgit Verworn
Service
Astrid Leu
Joaquim Michalski
Institut für Sozial- und
Wirtschaftspolitische
Ausbildung
Finanzen
Martin Pulm
Gudrun Häntsch
Viola Rieche
Regina Tscheuschner
[email protected]
Informations- und
Kommunikationstechnik
Martin Brüning
Thomas Hyrbaczek
Christian Seipp
Hans-Jürgen Tunze
[email protected]
Personal
Astrid Zippel
Katrin Franz
[email protected]
Dr. Oliver Perschau
Sekretariat
Sekretariat
[email protected]
[email protected]
Carola Wünsche
T -1604
F -1605
Seminarorganisation
Ellen Dumschat
T -1954
F -1955
Roland Wolf
Thomas Prinz
Manuela Hahn
Gisela Heinzmann
Marion Hirte
Heike Naumann
T -1200
F -1205
Eva Barlage-Melber
Hannah Gaedeke
Margrit Nölke
Kerstin Plack
Dr. Anita Schmitz-Witte
Stefan Sträßer
Benjamin Stumpp
Andre Müller
Dr. Mandy Reichel
Marina Fahrentholtz
Mona Ibrahim
T -1300
F -1305
Diandra Schlitt
Natalia Stolz
[email protected]
T +49 30 2033-0
F +49 30 2033-2105
[email protected]
www.arbeitgeber.de
Sekretariat
Ulrike Kümpel-Moderau
T -1004
F -1005
Stand: 1. Januar 2017
* Qualitätsmanagementkoordinator
POLITISCHE UND STRATEGISCHE KOMMUNIKATION
Leitung Stabsstelle
Sekretariat
Julika Lendvai
Ulrike Kümpel-Moderau
Andrea Unger
T -1007/1006
F -1005
Referenten (m/w)
Alexander Humbert
MITGLIED DER HAUPTGESCHÄFTSFÜHRUNG
[email protected]
Peter Clever
Sekretariat
Manuela Poniwaß
T -1009
F -1015
[email protected]
PRESSE- UND
ÖFFENTLICHKEITS­
ARBEIT
PLANUNG |
KOORDINATION |
GRUNDSATZFRAGEN
ARBEITSMARKT
BILDUNG |
BERUFLICHE BILDUNG
EUROPÄISCHE UNION
UND INTERNATIONALE
SOZIALPOLITIK
Abteilungsleitung
Abteilungsleitung
Abteilungsleitung
Abteilungsleitung
Abteilungsleitung
Sekretariat
Sekretariat
Sekretariat
Sekretariat
Sekretariat
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Referenten (m/w)
Referenten (m/w)
Referenten (m/w)
Referenten (m/w)
Referenten (m/w)
Pressesprecher
Büro des Präsidenten und
des Hauptgeschäftsführers
Betriebliche
Personalpolitik
Dr. Ulrich Hettinger
Jörg Swane
Claudia Bubbel
Sabine Block
T -1800
F -1805
Arne Franke
Arne Franke
Kristian Schalter
Julika Lendvai
Kati Hildebrandt
T -1070
F -1075
Elisa Schellenberger
Wolfram Sieg
Kristian Schalter
Christina Ramb
Dr. Alexander Böhne
Dr. Anna Robra
Marina Reikowski
Marion Blumauer
Janine Spolaczyk
T -1400
F -1405
Dr. Carmen Eugenia Bârsan
Georg Brämer
Dr. Nicolas Keller
Beate Kostka
Dr. Anna Robra
Dr. Jupp Zenzen
Dr. Alexander Böhne
Nora Fasse
Dr. Barbara Dorn
Dr. Donate Kluxen-Pyta
Dr. Irene Seling
Katja Rasch
Sevim Ünal
T -1500
F -1505
Dr. Lena Behmenburg
Yvonne Kohlmann
Dr. Isabel Rohner
Frank Umberg
Katharina Weinert
Renate Hornung-Draus
Antje Gerstein
Paul Noll
Bianca Voyé
Irena Ferratusco
Konstanze Wilgusch
T -1900
F -1905
Martin Kumstel
John F. Schilling
Michael Stiefel
Laura Wyss
BDI/BDA
The German Business
Representation
Antje Gerstein
Referenten (m/w)
Internet
Andreas Timm
Brigitte de Vita
Séverine Féraud
Anne Meister
Eric Veillerobe
Sekretariat
Sekretariat
Organisation
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Sabrina Paul
T -1020
F -1025
Doreen Mertens
T -1410
F -1405
Astrid Schwarz
Monika Langhals
T +32 2 792 10 50
F +32 2 792 10 55
BDA VIELFACH VERANTWORTLICH BETEILIGT
Die BDA vertritt die Interessen der Arbeitgeberverbände in zahlreichen Institutionen, ­in verantwortungsvollen und mitgestaltenden Funktionen – auf nationaler und internationaler Ebene.
Die Übersicht zeigt eine Auswahl wichtigster Institutionen.
ARBEIT UND SOZIALES
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Forschungsnetzwerk Alterssicherung
Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie
Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung
German Industrial Relations Association
Ausschuss zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans
Gesellschaft für Arbeitswissenschaft
Beauftragte der Bundesregierung für die Belange
behinderter Menschen
Gesellschaft für Europäische Sozialpolitik
Begleitausschuss und Steuerungsgruppen zum
Bundes­programm des Europäischen Sozialfonds
Beirat der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge
und Integration der Bundesregierung
Bundesagentur für Arbeit: Beratender Ausschuss
für ­behinderte Menschen, Verwaltungsrat, Beirat Arbeitsmarktmonitor, AZAV-Beirat
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit
Bundesarbeitsministerium: Arbeitsgruppe Betriebliche
­Gesundheitsförderung, Arbeitsstättenausschuss, ­Ausschuss
für Arbeitsmedizin, Beirat für die Teilhabe behinderter
Menschen, Betriebssicherheitsausschuss, Tarifausschuss,
Forschungsbeirat, Gemeinsamer Heim­arbeitsausschuss,
Inklusionsinitiative, Arbeitszeitdialog, Beraterkreis Armutsund Reichtumsbericht
Bundesfamilienministerium: Beirat für die Vereinbarkeit von
Pflege und Beruf, Dialogprozess Einkommensperspektiven
für Frauen, Steuerungsgruppe KitaPlus, Steuerungskreis
Perspektive Wiedereinstieg, Programmbotschafter „Stark im
Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“,
Beirat „Zielsicher: Mehr Frauen in Führung“
Gesellschaft für Sozialen Fortschritt
Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung:
ständige Ausschüsse Arbeitsmarkt, Gesundheit und Pflege,
Europa
Industrie-Hilfsverein
Industrie-Pensions-Verein
Initiative Gesundheit und Arbeit
Initiative Neue Qualität der Arbeit
Institut für angewandte Arbeitswissenschaft
IT-Gipfel-Plattform „Digitales Arbeiten“
Kommission Arbeitsschutz und Normung
Künstlersozialkasse
Nationale Arbeitsschutzkonferenz
Netzwerkbüro Erfolgsfaktor Familie
Nationale Präventionskonferenz
Partnerschaft für Fachkräfte in Deutschland
Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit
Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen
Wirtschaft
Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung
REFA Bundesverband e. V./Verband für Arbeitsgestaltung,
Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung
Demografiestrategie der Bundesregierung
REHADAT – Informationssystem zur beruflichen ­Rehabilitation
Deutsche Gesellschaft für Personalführung
Sozialbeirat – Beratungsgremium für die gesetzgebenden
Körperschaften und die Bundesregierung
Deutscher Sozialrechtsverband
Stiftung für das behinderte Kind
Deutsches Institut für Normung
Verband deutscher Sicherheitsingenieure
Expertinnen-/Expertenkreis klischeefreie
Berufs- und Studienwahl
Bereiche:
·Industrie
·Handel
·Finanzwi
·Verkehr
·Handwer
·Dienstlei
·Landwirt
·Verkehr |
Verein Deutscher Ingenieure
Fachkräfteallianz der Bundesregierung
Versorgungsverband deutscher Wirtschafts­organisationen
EUROPA UND INTERNATIONALES
B20: Employment Taskforce
EU-Expertengruppe Arbeitsmigration
Begleitkommission zum Europäischen Sozialfonds
Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Beratender Ausschuss der EU für Arbeitnehmerfreizügigkeit
Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und
Arbeitsbedingungen
Beratender Ausschuss der EU für Sicherheit und ­Gesundheit
am ­Arbeitsplatz
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
Beratender Ausschuss für Berufsbildung der EU
International Labour Organization
Bologna Follow-up Group
International Organisation of Employers
BUSINESSEUROPE
Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit
Cedefop Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung
The Business and Industry Advisory ­Committee to the OECD
CEN European Committee for Standardization
RECHT
SOZIALVERSICHERUNG
Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, Bundesarbeits­gericht
(ehrenamtliche Richter)
AOK-Bundesverband + AOK Nordost
Deutscher Arbeitsgerichtsverband: Arbeitsgruppe Europäisches
und Internationales Arbeits- und Sozialrecht
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Bundesagentur für Arbeit
Deutsche Rentenversicherung Bund
Deutscher Juristentag
gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen
der Gesundheitskarte
Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der
­Europäischen Union an der Universität Trier
GKV-Spitzenverband
Institut für Qualitätssicherung und Transparenz ­
im Gesundheitswesen
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen
Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes
Bund der Krankenkassen
Techniker Krankenkasse
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Wissenschaftliches Institut der AOK
BILDUNG
B
UNDESFACH­VERBÄNDE
Akkreditierungsrat
CERTQUA – Zertifizierung von Qualitäts­
sicherungssystemen in der beruflichen Bildung
Allianz für Aus- und Weiterbildung
Bundesbildungsministerium:
Beirat für Ausbildungsförderung, Beraterkreis
Zukunft der Arbeit, Beirat Bildungsforschung 2020
LANDESVEREINIGUNGEN
Kuratorium der Deutschen Wirtschaft
für Berufsbildung
MINT Zukunft schaffen
Bundesinstitut für Berufsbildung
Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland
Deutsche Gesellschaft für ökonomische Bildung
SEQUA – Stiftung für Wirtschaftliche Entwicklung
und Berufliche Qualifizierung
Deutscher Akademischer Austauschdienst
„Starke Schule“ der Hertie-Stiftung
Deutsches Studentenwerk
Stiftung der Deutschen Wirtschaft
Forschungszentrum betriebliche Bildung
Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische
Fachkräfte
e
irtschaft
THINK TANKS UND STIFTUNGEN
rk
istungen
tschaft
| Transport | Logistik
Birmingham University: Birmingham
Business School
Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft
Deutsches Netzwerk Wirtschaftsethik Deutschland
Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit
Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung
Bundesfinanzministerium: Makroökonomischer
Dialog auf nationaler Ebene
Bundeswirtschaftsministerium: Dialog zu Nationalem Reformprogramm und Jahreswirtschaftsbericht
Bündnis „Zukunft der Industrie“
Gemeinschaftsausschuss der Deutschen
­Gewerblichen Wirtschaft
Statistisches Bundesamt
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
Institut für Weltwirtschaft
ifo – Institut für Wirtschaftsforschung
WIRTSCHAFT
UND FINANZEN
Institut der deutschen Wirtschaft Köln
MEDIEN
ARD: Gremienvorsitzendenkonferenz
Deutsche Welle:
­Verwaltungsrat
Deutschlandradio
Medienbeirat der Mediengruppe RTL Deutschland
ZDF: Verwaltungs- und
Fernsehrat
KIRCHE
Arbeitskreis evangelischer
­Unternehmer
Bund Katholischer
­Unternehmer
Zentralkomitee der deutschen Katholiken: Sachbereich 3/Gesellschaf­liche
Grundfragen
BDA | Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände
Mitglied von BUSINESSEUROPE
Hausadresse:
Breite Straße 29 | 10178 Berlin
Briefadresse:
11054 Berlin
T +49 30 2033-1070
F +49 30 2033-1075
[email protected]
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Redaktionsschluss: 21. Dezember 2016
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(9, 70) Ingo Kramer BDA | Chaperon, (14) yoh4nn | iStockphoto.com, (25) BernardaSv | iStockphoto.com,
(38) industrieblick | Fotolia.com, (45) Neustockimages | iStockphoto.com, (53) PeopleImages | iStockphoto.com,
(54) sepy | Fotolia.com, (59) tdub303 | iStockphoto.com, (63) muratsenel | iStockphoto.com,
(71) DGLimages | iStockphoto.com, (76) skynesher | iStockphoto.com, (91) svetikd | iStockphoto.com,
(101) PeopleImages | iStockphoto.com, (106) Photographee.eu | Fotolia.com, (109) baona | iStockphoto.com,
(114) Ercan Sucek| iStockphoto.com, (124) blvdone | Fotolia.com, (127) Dutko | iStockphoto.com,
(133) mediaphotos | iStockphoto.com (134, 136, 137, 138) Simone M. Neumann | www.simone-m-neumann.de,
(137) Marc-Steffen Unger | www.ms-unger.de, (137, 138, 139, 142, 146, 147, 149) Christian Kruppa | www.christiankruppa.de,
(140, 141) Thomas Frey, (145) Andreas Timm | BDA
www.arbeitgeber.de