____ ____ ____ Regierungspräsidium Kassel Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz Öffentliche Bekanntmachung zum Vorhaben der ABO Wind AG Errichtung und Betrieb von 3 Windkraftanlagen Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG und § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) wird folgende Genehmigung vom 12.12.2016 hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der verfügende Teil des hierzu erlassenen Genehmigungsbescheides lautet: Genehmigungsbescheid I. Auf Antrag vom 15.01.2016, zuletzt ergänzt am 14.10.2016 wird ABO Wind AG Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz die Genehmigung erteilt, auf dem Grundstück in Kirchheim, Gemarkung Kirchheim, Flur 23; 17, Flurstück36; 17/30 drei Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben. Die Genehmigung ist befristet auf 30 Jahre ab Bestandskraft der Entscheidung. Die Standorte der Windenergieanlagen haben folgende UTM-Koordinaten: WEA1 Rechtswert: 542.128; Hochwert: 5.633.076 WEA2 Rechtswert: 542.450; Hochwert: 5.632.843 WEA3 Rechtswert: 542.844; Hochwert: 5.632.833 Diese Genehmigung ergeht nach Maßgabe der unter Abschnitt III. dieses Bescheides aufgeführten Pläne, Zeichnungen und Beschreibungen und unter den in Abschnitt IV. festgesetzten Nebenbestimmungen. -1- Regierungspräsidium Kassel Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz Bad Hersfeld Öffentliche Bekanntmachung zum Vorhaben der ABO Wind AG _____________________________________________________________________________________ Die Genehmigung berechtigt zur - Errichtung und zum Betrieb von 3 Windenergieanlagen des Types Nordex N 131/3300 mit einer Nennleistung von 3,3 MW, einer Nabenhöhe von 164 m, einem Rotordurchmesser von 131 m und einer daraus resulitierenden Gesamthöhe von 229,9 m Gesamthöhe. Die sofortige Vollziehung des Bescheides gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wird angeordnet. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. VII. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage bei dem Verwaltungsgericht Kassel Tischbeinstraße 32 34121 Kassel erhoben werden. Eine Durchschrift dieses Genehmigungsbescheides liegt vom Tage nach der Bekanntmachung an zwei Wochen, von Dienstag den 03.01.2017 bis Montag 16.01.2017 beim Regierungspräsidium Kassel, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz, Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld, Gebäude A, im Raum 211 aus und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden. Hinweis: Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Verfahrensbeteiligten waren, als zugestellt. Die Klagefrist beginnt am Tage nach dem Ende der Auslegungsfrist am 17.01.2017 und läuft bis zum 16.02.2017. Bis zum Ablauf der Klagefrist können der Bescheid und seine Begründung von den Personen, die Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben haben, unter folgender Adresse schriftlich angefordert werden: Regierungspräsidium Kassel, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz, Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld. Dabei bitte das unten stehende Aktenzeichen angeben. Innerhalb der Klagefrist kann Klage gegen das Vorhaben eingelegt werden. Für dieses Vorhaben war nach §1 Abs.2 der 9.BImSchV zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Die Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Bad Hersfeld, 20.12.2016 Regierungspräsidium Kassel Aktenzeichen: 33.2 53e 621 1.0 ABO Wind WP Kirchheim/We -2-
© Copyright 2024 ExpyDoc