Kopfbogen extern HMULF - Regierungspräsidium Kassel

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Regierungspräsidium Kassel
Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz
Öffentliche
Bekanntmachung
zum Vorhaben der
ABO Wind AG
Errichtung und Betrieb von 3 Windkraftanlagen
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG und § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren
(9. BImSchV) wird folgende Genehmigung vom 12.12.2016 hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der verfügende Teil des hierzu erlassenen Genehmigungsbescheides lautet:
Genehmigungsbescheid
I.
Auf Antrag vom 15.01.2016, zuletzt ergänzt am 14.10.2016 wird
ABO Wind AG
Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden
nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz die Genehmigung erteilt, auf dem
Grundstück in Kirchheim,
Gemarkung Kirchheim,
Flur 23; 17,
Flurstück36; 17/30
drei Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben.
Die Genehmigung ist befristet auf 30 Jahre ab Bestandskraft der Entscheidung.
Die Standorte der Windenergieanlagen haben folgende UTM-Koordinaten:
WEA1
Rechtswert: 542.128; Hochwert: 5.633.076
WEA2
Rechtswert: 542.450; Hochwert: 5.632.843
WEA3
Rechtswert: 542.844; Hochwert: 5.632.833
Diese Genehmigung ergeht nach Maßgabe der unter Abschnitt III. dieses Bescheides aufgeführten Pläne, Zeichnungen und Beschreibungen und unter den in Abschnitt IV. festgesetzten Nebenbestimmungen.
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Regierungspräsidium Kassel
Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz Bad Hersfeld
Öffentliche Bekanntmachung zum Vorhaben der ABO Wind AG
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Die Genehmigung berechtigt zur
- Errichtung und zum Betrieb von 3 Windenergieanlagen des Types Nordex N 131/3300 mit
einer Nennleistung von 3,3 MW, einer Nabenhöhe von 164 m, einem Rotordurchmesser von
131 m und einer daraus resulitierenden Gesamthöhe von 229,9 m Gesamthöhe.
Die sofortige Vollziehung des Bescheides gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wird angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
VII. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage bei dem
Verwaltungsgericht Kassel
Tischbeinstraße 32
34121 Kassel
erhoben werden.
Eine Durchschrift dieses Genehmigungsbescheides liegt vom Tage nach der Bekanntmachung an
zwei Wochen, von Dienstag den 03.01.2017 bis Montag 16.01.2017 beim Regierungspräsidium
Kassel, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz, Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld, Gebäude
A, im Raum 211 aus und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Hinweis:
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Verfahrensbeteiligten waren, als zugestellt.
Die Klagefrist beginnt am Tage nach dem Ende der Auslegungsfrist am 17.01.2017 und läuft bis
zum 16.02.2017.
Bis zum Ablauf der Klagefrist können der Bescheid und seine Begründung von den Personen,
die Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben haben, unter folgender Adresse schriftlich angefordert werden: Regierungspräsidium Kassel, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz, Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld. Dabei bitte das unten stehende Aktenzeichen angeben.
Innerhalb der Klagefrist kann Klage gegen das Vorhaben eingelegt werden.
Für dieses Vorhaben war nach §1 Abs.2 der 9.BImSchV zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern.
Die Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Bad Hersfeld, 20.12.2016
Regierungspräsidium Kassel
Aktenzeichen: 33.2 53e 621 1.0 ABO Wind WP Kirchheim/We
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