PREISBLATT ROSEN STROM 24 Netto Brutto Servicepreis 8,00 € / Monat 9,52 € / Monat Arbeitspreis 23,60 Cent je kWh 28,08 Cent je kWh Preisstand zum 01.01.2017. Das Angebot ist limitiert und gilt nur für Kunden im Haushaltsbereich. Die angegebenen Bruttopreise enthalten alle Steuern, Abgaben und Umlagen. Der Vertrag für Rosenstrom 24 hat eine Festlaufzeit von 24 Monaten ab Aufnahme der Belieferung ohne automatische Vertragsverlängerung. Der Auftraggeber erhält (wenn er die letzten 12 Monate nicht von den Stadtwerken Sangerhausen beliefert wurde) einen Neukundenbonus in Form einer Gutschrift in Höhe von 50,00 € brutto. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten AGB) bleiben unberührt. Es gelten ferner u.a. Regelungen zur Weitergabe bestimmter Preisbestandteile (vgl. Ziff. 6 der AGB), zur Zahlungsweise (vgl. Ziff. 4.1 der AGB) und zur Haftung (vgl. Ziff. 9 der AGB). Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten vgl. Ziff. 13.1 der AGB. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zudem zügig und unentgeltlich (vgl. Ziff. 13.2). Servicepreis Arbeitspreis Energie + EEG-Umlage (Jahr 2017) + Aufschlag nach Kraft-WärmeKopplungsgesetz (Jahr 2017) + Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (Jahr 17) + Offshore-Haftungsumlage (Jahr 2017) + Stromsteuer (Jahr 2017) + § 18 AbLaV (im Jahr 2017) Arbeitspreis gesamt Netto Brutto 96,00 € / Jahr 114,24 € / Jahr 13,866 Cent / kWh 6,880 Cent / kWh 16,49 Cent / kWh 8,19 Cent / kWh 0,438 Cent / kWh 0,388 Cent / kWh -0,028 Cent / kWh 2,050 Cent / kWh 0,006 Cent / kWh 23,600 Cent / kWh 0,52 Cent / kWh 0,46 Cent / kWh -0,03 Cent / kWh 2,44 Cent / kWh 0,01 Cent / kWh 28,08 Cent / kWh 1) Der Preis gilt für direkt messende analoge Eintarifzähler. Beim Einsatz von Wandlermessungen und/oder anderen Zählertypen werden zusätzlich zum Grundpreis die vom Netzbetreiber vorgegebenen Beträge berechnet. Die Preisstellung gilt für das Netzgebiet der Stadtwerke Sangerhausen GmbH sowie im Umland. 2) Der obige Arbeitspreis Energie enthält den Energiepreis, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt (einschließlich Blindstrom) sowie die Konzessionsabgaben (vgl. Ziffer 6.1 der AGB). Eingeschränkte Preisgarantie 3) Wir gewähren Ihnen – sofern das Kontingent für diese Sonderpreisreglung bei Vertragseingang noch nicht erschöpft ist– auf der Grundlage des Vertrages eine eingeschränkte Preisgarantie für 24 Monaten ab Aufnahme der Belieferung. Die Garantie bezieht sich allein auf den zuvor genannten Servicepreis und Arbeitspreis Energie (jeweils netto) im Sinne der Ziffer 6.1 der AGB und besteht vorbehaltlich von Änderungen der EEG-Umlage nach Ziff. 6.2 der AGB, der Aufschläge nach dem Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz (KWKG) nach Ziff. 6.3 der AGB, der § 19-StromNEV-Umlage nach Ziff. 6.4 der AGB, der Offshore-Haftungsumlage nach Ziff. 6.5 der AGB, der § 18 AbLaV nach Ziff. 6.6 der AGB, der Strom- und/oder Umsatzsteuer nach Ziff. 6.8 der AGB sowie vorbehaltlich der Erhebung zusätzlicher Steuern, Abgaben oder sonstiger hoheitlich auferlegter Belastungen im Sinne der Ziff. 6.7 bis 6.10 der AGB, auf deren Anfall wir jeweils keinen Einfluss haben. Der Anteil der ggf. variablen Preisbestandteile beträgt zum Zeitpunkt des Vertragsangebotes 51 % in Bezug auf den oben genannten Brutto-Arbeitspreis (gesamt) sowie 19 % in Bezug auf den oben genannten BruttoServicepreis (gesamt). Sangerhausen, Stand 11/2016 ENERGIE. Natürlich von uns. www.stadtwerke-sangerhausen.de STROMKENNZEICHNUNG Die Stadtwerke Sangerhausen GmbH versorgt ohne Aufpreis alle Haushalte mit zertifiziertem Naturstrom. Kennzeichnung der Stromlieferung der Stadtwerke Sangerhausen GmbH für Jahr 2017 (Basisjahr 2015) Streitbeilegungsverfahren Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Sangerhausen GmbH, Alban-Hess-Straße 29, 06526 Sangerhausen, Fax: 03464 558 199, E-Mail: [email protected]. Ein Kunde (Verbraucher) ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstr.133, 10117 Berlin, Telefon: 030/2757240-0, Telefax: 030/2757240-69, Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030/ 22480-500 oder 01805 101000, Telefax: 030/ 22480-323, E-Mail: [email protected].
© Copyright 2024 ExpyDoc