Preisblatt 2017 - Stadtwerke Sangerhausen GmbH

PREISBLATT
ROSEN STROM 24
Netto
Brutto
Servicepreis
8,00 € / Monat
9,52 € / Monat
Arbeitspreis
23,60 Cent je kWh
28,08 Cent je kWh
Preisstand zum 01.01.2017. Das Angebot ist limitiert und gilt nur für Kunden im Haushaltsbereich. Die angegebenen
Bruttopreise enthalten alle Steuern, Abgaben und Umlagen. Der Vertrag für Rosenstrom 24 hat eine Festlaufzeit von 24
Monaten ab Aufnahme der Belieferung ohne automatische Vertragsverlängerung. Der Auftraggeber erhält (wenn er die
letzten 12 Monate nicht von den Stadtwerken Sangerhausen beliefert wurde) einen Neukundenbonus in Form einer
Gutschrift in Höhe von 50,00 € brutto. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten AGB) bleiben
unberührt. Es gelten ferner u.a. Regelungen zur Weitergabe bestimmter Preisbestandteile (vgl. Ziff. 6 der AGB), zur
Zahlungsweise (vgl. Ziff. 4.1 der AGB) und zur Haftung (vgl. Ziff. 9 der AGB). Aktuelle Informationen zu
Wartungsdiensten und -entgelten vgl. Ziff. 13.1 der AGB. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zudem zügig und unentgeltlich
(vgl. Ziff. 13.2).
Servicepreis
Arbeitspreis Energie
+ EEG-Umlage (Jahr 2017)
+ Aufschlag nach Kraft-WärmeKopplungsgesetz (Jahr 2017)
+ Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (Jahr 17)
+ Offshore-Haftungsumlage (Jahr 2017)
+ Stromsteuer (Jahr 2017)
+ § 18 AbLaV (im Jahr 2017)
Arbeitspreis gesamt
Netto
Brutto
96,00 € / Jahr
114,24 € / Jahr
13,866 Cent / kWh
6,880 Cent / kWh
16,49 Cent / kWh
8,19 Cent / kWh
0,438 Cent / kWh
0,388 Cent / kWh
-0,028 Cent / kWh
2,050 Cent / kWh
0,006 Cent / kWh
23,600 Cent / kWh
0,52 Cent / kWh
0,46 Cent / kWh
-0,03 Cent / kWh
2,44 Cent / kWh
0,01 Cent / kWh
28,08 Cent / kWh
1) Der Preis gilt für direkt messende analoge Eintarifzähler. Beim Einsatz von Wandlermessungen und/oder anderen
Zählertypen werden zusätzlich zum Grundpreis die vom Netzbetreiber vorgegebenen Beträge berechnet. Die
Preisstellung gilt für das Netzgebiet der Stadtwerke Sangerhausen GmbH sowie im Umland.
2) Der obige Arbeitspreis Energie enthält den Energiepreis, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt
(einschließlich Blindstrom) sowie die Konzessionsabgaben (vgl. Ziffer 6.1 der AGB).
Eingeschränkte Preisgarantie
3) Wir gewähren Ihnen – sofern das Kontingent für diese Sonderpreisreglung bei Vertragseingang noch nicht erschöpft
ist– auf der Grundlage des Vertrages eine eingeschränkte Preisgarantie für 24 Monaten ab Aufnahme der Belieferung.
Die Garantie bezieht sich allein auf den zuvor genannten Servicepreis und Arbeitspreis Energie (jeweils netto) im
Sinne der Ziffer 6.1 der AGB und besteht vorbehaltlich von Änderungen der EEG-Umlage nach Ziff. 6.2 der AGB, der
Aufschläge nach dem Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz (KWKG) nach Ziff. 6.3 der AGB, der § 19-StromNEV-Umlage nach
Ziff. 6.4 der AGB, der Offshore-Haftungsumlage nach Ziff. 6.5 der AGB, der § 18 AbLaV nach Ziff. 6.6 der AGB, der
Strom- und/oder Umsatzsteuer nach Ziff. 6.8 der AGB sowie vorbehaltlich der Erhebung zusätzlicher Steuern, Abgaben
oder sonstiger hoheitlich auferlegter Belastungen im Sinne der Ziff. 6.7 bis 6.10 der AGB, auf deren Anfall wir jeweils
keinen Einfluss haben. Der Anteil der ggf. variablen Preisbestandteile beträgt zum Zeitpunkt des Vertragsangebotes 51
% in Bezug auf den oben genannten Brutto-Arbeitspreis (gesamt) sowie 19 % in Bezug auf den oben genannten BruttoServicepreis (gesamt). Sangerhausen, Stand 11/2016
ENERGIE.
Natürlich von uns.
www.stadtwerke-sangerhausen.de
STROMKENNZEICHNUNG
Die Stadtwerke Sangerhausen GmbH versorgt ohne Aufpreis alle
Haushalte mit zertifiziertem Naturstrom. Kennzeichnung der
Stromlieferung der Stadtwerke Sangerhausen GmbH für Jahr 2017
(Basisjahr 2015)
Streitbeilegungsverfahren
Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen
von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von
Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die
Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer
Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an:
Stadtwerke Sangerhausen GmbH, Alban-Hess-Straße 29, 06526 Sangerhausen, Fax: 03464 558 199, E-Mail:
[email protected].
Ein Kunde (Verbraucher) ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG
zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb
der Bearbeitungsfrist abgeholfen oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt
unberührt. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die
Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4
BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstr.133, 10117 Berlin,
Telefon: 030/2757240-0, Telefax: 030/2757240-69, Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich
über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105
Bonn, Telefon: 030/ 22480-500 oder 01805 101000, Telefax: 030/ 22480-323, E-Mail: [email protected].