Klicken Sie hier, um die PDF in einem neuen Fenster zu öffnen.

FAKULTÄT FÜR
RECHTSWISSENSCHAFT
DIE FRAUENBEAUFTRAGTE
Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M.
Universität Regensburg · D-93040 Regensburg
Telefon +49 941 943-26 11
Telefax +49 941 943-19 50
Sekretariat:
Telefon +49 941 943-26 22
Telefax +49 941 943-19 50
Universitätsstraße 31
D-93053 Regensburg
[email protected]
www.uni-regensburg.de
23.11.2016
Ausschreibung
Habilitations-, Postdoc- und/oder Promotionsstipendien
für Wissenschaftlerinnen in der Rechtswissenschaft
Zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses stellt die Fakultät für
Rechtswissenschaft der Universität Regensburg 2017 im Rahmen der Förderung durch das
Professorinnenprogramm II des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
mehrere Habilitations-, Postdoc- und/oder Promotionsstipendien
voraussichtlich für den Zeitraum frühestens ab 1.1.2017 bis voraussichtlich 31.12.2018 zur
Verfügung.
Frist für die Einreichung von Bewerbungen ist der 05.01.2017.
Eine Bewilligung ist auch rückwirkend zum 01.01.2017 möglich.
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der entsprechenden Mittelbewilligung.
Leistungen:
1. Habilitationsstipendium:
Betrag: 2.600 € pro Monat, Dauer: maximal zwei Jahre
2. Postdoc-Stipendium:
Betrag: 2.200 € pro Monat; Dauer: ein Jahr
3. Promotionsstipendium:
Betrag 1.200 € pro Monat; Dauer: maximal zwei Jahre
Für Kinder unter 12 Jahren kann auf formlosen Antrag hin eine Kinderzulage gewährt werden. Sie beträgt pro Monat für ein Kind 200 Euro, für jedes weitere Kind zusätzlich 100 Euro.
Die Vergabe als Teilzeitstipendium ist möglich.
Auf Antrag sind abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln Sach- und Reisekostenzuschüsse möglich.
Ergänzend wird auf die Förderrichtlinien des Bayerischen Programms zur Realisierung der
Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre verwiesen.
Voraussetzungen:
1. Habilitationsstipendium
Bewerben können sich Rechtswissenschaftlerinnen, die eine Promotion mindestens mit der
Note „magna cum laude“ abgeschlossen haben. Voraussetzung für die Vergabe des Stipendiums ist die Annahme der Wissenschaftlerin als Habilitandin durch die Fakultät für Rechtswissenschaft der UR (Habilitationsordnung).
Die Förderung kann sich auch über den Zeitpunkt der Habilitation hinaus erstrecken (Posthabilitationsstipendium).
2. Postdoc-Stipendium
Bewerben können sich Rechtswissenschaftlerinnen, die eine Promotion mindestens mit der
Note „magna cum laude“ abgeschlossen haben und ein wissenschaftliches Projekt mit dem
Ziel der Zulassung zur Habilitation an der Fakultät für Rechtswissenschaft der UR beginnen.
3. Promotionsstipendium
Bewerben können sich Rechtswissenschaftlerinnen, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion nach der Promotionsordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft erfüllen.
Antragsweg und Auswahlverfahren:
Der vollständige Antrag ist zum 05.01.2017 bei der Frauenbeauftragten der Fakultät für
Rechtswissenschaft einzureichen (in digitaler Form vollständig als pdf-Datei an [email protected]).
Die Auswahl der Kandidatinnen erfolgt auf Grundlage einer Evaluierung der eingegangen
Anträge durch eine Auswahlkommission der Fakultät für Rechtswissenschaft. Der Förderbescheid ergeht durch die Verwaltung der Universität Regensburg.
Auswahlkriterien:
 wissenschaftliche Qualifikation der Bewerberin
 wissenschaftliche Qualität des Themas
 Einschätzung der Erfolgsaussichten des Vorhabens innerhalb des Förderzeitraums
Erforderliche Unterlagen:
 Anschreiben
 Lebenslauf, Zeugniskopien (Abitur, Staatsexamen, ggf. Promotionsurkunde)
 Projektbeschreibung (maximal 8 Seiten)
 Thema, Aufgaben und Ziel des Forschungsprojekts
 Stand der Forschung, Untersuchungsmethoden
 Arbeitsprogramm (Zeitplan)
 Publikationsverzeichnis
 Gutachten zum Forschungsprojekt durch die Betreuerin oder den Betreuter des Promotions-, Postdoc- oder Habilitationsprojekts.
Kontakt für Rückfragen:
Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M.
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsphilosophie
Frauenbeauftragte der Fakultät für Rechtswissenschaft