Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinden

Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinden
Sitzung des Ausschusses für Sport und Kultur
am 10.1.2017, Stadt Achim
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Bekanntmachung
zur 1. Sitzung des Ausschusses für Sport und Kultur am
Dienstag, 10.1.2017, 17.00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses
Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung; 2. Feststellung der
Tagesordnung; 3. Genehmigung des öffentlichen Teils des
Protokolls über die Sitzung vom 26.4.2016; 4. Einwohnerfragestunde; 5. Präsentation Kunstverein Achim e.V.;
6. Ehrenmal im Ortsteil Uesen; hier: neuer Standort;
7. Vorstellung Projekt 40; 8. Stadtbibliothek Achim; hier:
Sachstandsbericht 2016 / Kundenbefragung; 9. Sportentwicklungsprozess „Sport und Bewegung 2020“; Sachstandsbericht; 10. Sportplatz- und Sporthallenangebot der
Stadt Achim hier: Antrag der Arbeitsgemeinschaft Achimer
Sportzvereine (AAS) für den Umbau von 3 Naturfußballspielfeldern der Stadt Achim zu Allwetterplätzen; 11. Beratung zum Doppelhaushalt 2017/2018 hier: Sport und Kultur;
12. Einwohnerfragestunde
Achim, den 29. Dezember 2016
STADT ACHIM
gez. Rainer Ditzfeld, Bürgermeister
Satzung über die Festlegung des Schulbezirks
für die integrierte Gesamtschule in der Stadt Achim,
Stadt Achim
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Satzung
über die Festlegung des Schulbezirks für die Integrierte
Gesamtschule in der Stadt Achim
Aufgrund des § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember
2010 (Nds. GVBl. S. 576) i. V. mit § 63 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in der Fassung vom
3. März 1998 (Nds. GVBl. S. 137) – alle Vorschriften in der
jeweils geltenden Fassung – hat der Rat der Stadt Achim
in seiner Sitzung am 15.12.2016 folgende Satzung
beschlossen:
§1
Schulbezirke der Integrierten Gesamtschule
Der Stadt Achim wurde im Einvernehmen mit dem Landkreis Verden gem. § 102 Abs. 3 des Niedersächsischen
Schulgesetzes die Schulträgerschaft für die Schulform
Gesamtschule übertragen. Als Schulbezirk für die Integrierte
Gesamtschule wird das Stadtgebiet der Stadt Achim mit
Beginn des Schuljahres 2017/2018 festgelegt.
§2
Ausnahmeregelungen
Die Ausnahmeregelungen gem. § 63 Abs. 3 Niedersächsisches Schulgesetz bleiben unberührt.
§3
Inkrafttreten
Die Satzung tritt mit der Veröffentlichung in Kraft.
Achim, den 16. Dezember 2016
STADT ACHIM
gez. Rainer Ditzfeld, Bürgermeister