Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinden Sitzung des Ausschusses für Sport und Kultur am 10.1.2017, Stadt Achim 161 Bekanntmachung zur 1. Sitzung des Ausschusses für Sport und Kultur am Dienstag, 10.1.2017, 17.00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung; 2. Feststellung der Tagesordnung; 3. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls über die Sitzung vom 26.4.2016; 4. Einwohnerfragestunde; 5. Präsentation Kunstverein Achim e.V.; 6. Ehrenmal im Ortsteil Uesen; hier: neuer Standort; 7. Vorstellung Projekt 40; 8. Stadtbibliothek Achim; hier: Sachstandsbericht 2016 / Kundenbefragung; 9. Sportentwicklungsprozess „Sport und Bewegung 2020“; Sachstandsbericht; 10. Sportplatz- und Sporthallenangebot der Stadt Achim hier: Antrag der Arbeitsgemeinschaft Achimer Sportzvereine (AAS) für den Umbau von 3 Naturfußballspielfeldern der Stadt Achim zu Allwetterplätzen; 11. Beratung zum Doppelhaushalt 2017/2018 hier: Sport und Kultur; 12. Einwohnerfragestunde Achim, den 29. Dezember 2016 STADT ACHIM gez. Rainer Ditzfeld, Bürgermeister Satzung über die Festlegung des Schulbezirks für die integrierte Gesamtschule in der Stadt Achim, Stadt Achim 161 Satzung über die Festlegung des Schulbezirks für die Integrierte Gesamtschule in der Stadt Achim Aufgrund des § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576) i. V. mit § 63 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998 (Nds. GVBl. S. 137) – alle Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung – hat der Rat der Stadt Achim in seiner Sitzung am 15.12.2016 folgende Satzung beschlossen: §1 Schulbezirke der Integrierten Gesamtschule Der Stadt Achim wurde im Einvernehmen mit dem Landkreis Verden gem. § 102 Abs. 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes die Schulträgerschaft für die Schulform Gesamtschule übertragen. Als Schulbezirk für die Integrierte Gesamtschule wird das Stadtgebiet der Stadt Achim mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 festgelegt. §2 Ausnahmeregelungen Die Ausnahmeregelungen gem. § 63 Abs. 3 Niedersächsisches Schulgesetz bleiben unberührt. §3 Inkrafttreten Die Satzung tritt mit der Veröffentlichung in Kraft. Achim, den 16. Dezember 2016 STADT ACHIM gez. Rainer Ditzfeld, Bürgermeister
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