(ab 01.01.2017) - StWL Städtische Werke Lauf ad Pegnitz GmbH

Preisblatt der Grundversorgung
(gültig ab 01.01.2017)
1
Allgemeine Preise der Grundversorgung (§ 36 Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) von Haushaltskunden im Netzgebiet der
Stromversorgung
Neunkirchen
GmbH
für
die
Belieferung
aus
dem
Niederspannungsnetz
gemäß
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV).
Grundversorgung Eintarif
Nettopreise
ohne Stromsteuer
Arbeitspreis
Grundpreis
22,34
78,00
Ct/kWh
Euro/Jahr
Grundversorgung Doppeltarif
Bruttopreise
inkl. Stromsteuer
24,39
78,00
Ct/kWh
Euro/Jahr
Nettopreise
ohne Stromsteuer
Arbeitspreis HT*
Arbeitspreis NT*
Grundpreis
24,48
16,92
96,00
26,53
18,97
96,00
29,02
92,82
Ct/kWh
Euro/Jahr
Bruttopreise
inkl. Stromsteuer
Ct/kWh
Ct/kWh
Euro/Jahr
inkl. Umsatzsteuer
Ct/kWh
Ct/kWh
Euro/Jahr
inkl. Umsatzsteuer
31,57
22,57
114,24
Ct/kWh
Ct/kWh
Euro/Jahr
* Tarifarten: HT = Tarif zur Hauptzeit, NT = Tarif zur Nebenzeit
Erläuterungen zum Preisblatt
Die Nettopreise (inkl. Stromsteuer) berücksichtigen den Stromvertrieb, die Energiebeschaffung und -lieferung, die Stromsteuer, die
Kosten der Netznutzung, des Messstellenbetriebs, die Konzessionsabgaben, Abgaben gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG-Umlage) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
(KWK-Umlage), die Umlage gemäß § 19 Abs. 2
Stromnetzentgeltverordnung, die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Umlage
nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten. Auf die Nettopreise wird die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe
(zurzeit 19%) erhoben.
1
Definition Haushaltskunden
Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind Letztverbraucher, die Energie
überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden (kWh) nicht
übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Schwachlastregelung (Nebenzeiten)
An Werktagen (Montag mit Freitag)
an Samstagen
an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen
von
von
von
22.00 Uhr
13.00 Uhr
0.00 Uhr
bis
bis
bis
6.00 Uhr
24.00 Uhr,
6.00 Uhr
des folgenden Tages,
des folgenden Tages.
Eine Veränderung oder Teilung der vorgenannten Zeiten entsprechend den Belastungsverhältnissen der elektrischen Anlagen der
SVN bleibt vorbehalten. Die oben genannten Zeitschaltungen erfolgen in Lastgruppen, so dass die Zeiten jeweils um bis zu +/- 10
Minuten variieren können.
Konzessionsabgabe
Die Arbeitspreise enthalten den Konzessionsabgabenhöchstsatz gemäß § 2 Abs. 2 Ziffer 1 der Verordnung über
Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung-KAV vom 9. Januar 1992, zuletzt geändert durch
Artikel 3 der Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und
Niederdruck vom 1. November 2006), der an die Städte und Gemeinden abgeführt wird.
Vereinbarungen mit Städten und Gemeinden, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben bezahlt werden, genießen Vorrang.
Die Arbeitspreise werden dann in diesen Städten und Gemeinden entsprechend herabgesetzt.
Stromversorgung Neunkirchen GmbH
Sichartstr. 49
91207 Lauf a.d. Pegnitz
Telefon: 09123/173-0
Telefax: 09123/173-135
Internet: http://www.svn.lauf.de
E-Mail: [email protected]
Stand: 01.01.2017
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Ausweis der staatlich und regulatorisch veranlassten Preisbestandteile
gem. § 2 Abs. 3 StromGVV
Allgemeiner Preis der Grund- und Ersatzversorgung für Haushaltskunden mit Eintarif
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr
92,82 Euro
Grundpreis pro Monat
7,74 Euro
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde
29,02 Ct
Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden
Kostenbelastungen
In Ihrem Endpreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten (Mehrwertsteuer). Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer (netto)
beträgt:
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr
78,00 Euro
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde
24,39 Ct
In den Netto-Endpreis fließen ein:
Euro/Jahr
Ct/kWh
Stromsteuer
2,050 Ct
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)
1,320 Ct
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz*
6,880 Ct
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz*
0,463 Ct
Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung*
0,388 Ct
Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes*
-0,028 Ct
Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten*
0,006 Ct
Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein:
Netzentgelt pro verbrauchter Kilowattstunde
5,840 Ct
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz 30,00 Euro
Messstellenbetrieb inkl. Messung 12,24 Euro
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen:
42,24 Euro
16,919 Ct
Nach Abzug der Umsatzsteuer und der vorgenannten Kostenbelastungen ergibt sich ein auf die Grundversorgung
entfallender Kostenanteil von:
verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr
35,76 Euro
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde
7,471 Ct
Inhaltliche Erläuterung der Preisbestandteile:
Eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf
den Energieverbrauch
Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen
Konzessionsabgabe
durch Versorgungsleitungen
Die EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage fördert die Erzeugung von
Umlage nach Erneuerbare-EnergienStrom aus erneuerbaren Energien. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen
Gesetz
werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und
Aufschlag nach Kraft-WärmeWärme. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden
Kopplungsgesetz
Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von
Umlage nach § 19 Strom-NetzentgeltNetzentgelten. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV)
verordnung
entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher
umgelegt.
Sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab;
Umlage nach § 17f Abs. 5 des Energiedie daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die
wirtschaftsgesetzes
Letztverbraucher umgelegt
Umlage nach § 18 der Verordnung zu
Dient der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer
abschaltbaren Lasten
Verbrauchseinrichtungen
Entgelte für Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit
Netzentgelte
verbundenen Dienstleistungen; bestimmte staatliche Abgaben werden mit den
Netzentgelten erhoben
*Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden sie auf der internetbasierten
Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informationen zum
Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers veröffentlicht: www.svn.lauf.de
Stromversorgung Neunkirchen GmbH
Sichartstr. 49
91207 Lauf a.d. Pegnitz
Telefon: 09123/173-0
Telefax: 09123/173-135
Internet: http://www.svn.lauf.de
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Stromversorgung Neunkirchen GmbH
Stand: 01.01.2017
Stromsteuer / Energiesteuer
Ausweis der staatlich und regulatorisch veranlassten Preisbestandteile
gem. § 2 Abs. 3 StromGVV
Allgemeiner Preis der Grund- und Ersatzversorgung für Haushaltskunden mit Doppeltarif
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr
114,24 Euro
Grundpreis pro Monat
9,52 Euro
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde Hochtarif
31,57 Ct
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde Niedertarif
22,57 Ct
Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden
Kostenbelastungen
In Ihrem Endpreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten (Mehrwertsteuer). Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt:
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr
96,00 Euro
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde Hochtarif
26,53 Ct
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde Niedertarif
18,97 Ct
In den Netto-Endpreis fließen ein:
Euro/Jahr
Ct/kWh
Ct/kWh
Hochtarif
Niedertarif
Stromsteuer
2,050 Ct
2,050 Ct
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)
1,320 Ct
0,610 Ct
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz*
6,880 Ct
6,880 Ct
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz*
0,463 Ct
0,463 Ct
Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung*
0,388 Ct
0,388 Ct
Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes*
-0,028 Ct
-0,028 Ct
Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten*
0,006 Ct
0,006 Ct
Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein:
Netzentgelt pro verbrauchter Kilowattstunde
5,840 Ct
5,840 Ct
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz 30,00 Euro
Messstellenbetrieb inkl. Messung 24,48 Euro
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen:
54,48 Euro
16,919 Ct
16,209 Ct
Nach Abzug der Umsatzsteuer und der vorgenannten Kostenbelastungen ergibt sich ein auf die Grundversorgung entfallender
Kostenanteil von:
verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 43,52 Euro
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde
9,611 Ct
2,761 Ct
Inhaltliche Erläuterung der Preisbestandteile:
Eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf
den Energieverbrauch
Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen
Konzessionsabgabe
durch Versorgungsleitungen
Die EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage fördert die Erzeugung von
Umlage nach Erneuerbare-EnergienStrom aus erneuerbaren Energien. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen
Gesetz
werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und
Aufschlag nach Kraft-WärmeWärme. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden
Kopplungsgesetz
Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von
Umlage nach § 19 Strom-NetzentgeltNetzentgelten. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV)
verordnung
entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher
umgelegt.
Sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab;
Umlage nach § 17f Abs. 5 des Energiedie daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die
wirtschaftsgesetzes
Letztverbraucher umgelegt
Umlage nach § 18 der Verordnung zu
Dient der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer
abschaltbaren Lasten
Verbrauchseinrichtungen
Entgelte für Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit
Netzentgelte
verbundenen Dienstleistungen; bestimmte staatliche Abgaben werden mit den
Netzentgelten erhoben
*Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden sie auf der internetbasierten
Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informationen zum
Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers veröffentlicht: www.svn.lauf.de
Stromversorgung Neunkirchen GmbH
Sichartstr. 49
91207 Lauf a.d. Pegnitz
Telefon: 09123/173-0
Telefax: 09123/173-135
Internet: http://www.svn.lauf.de
E-Mail: [email protected]
Stromversorgung Neunkirchen GmbH
Stand: 01.01.2017
Stromsteuer / Energiesteuer