Preisblatt der Grundversorgung (gültig ab 01.01.2017) 1 Allgemeine Preise der Grundversorgung (§ 36 Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) von Haushaltskunden im Netzgebiet der Stromversorgung Neunkirchen GmbH für die Belieferung aus dem Niederspannungsnetz gemäß Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV). Grundversorgung Eintarif Nettopreise ohne Stromsteuer Arbeitspreis Grundpreis 22,34 78,00 Ct/kWh Euro/Jahr Grundversorgung Doppeltarif Bruttopreise inkl. Stromsteuer 24,39 78,00 Ct/kWh Euro/Jahr Nettopreise ohne Stromsteuer Arbeitspreis HT* Arbeitspreis NT* Grundpreis 24,48 16,92 96,00 26,53 18,97 96,00 29,02 92,82 Ct/kWh Euro/Jahr Bruttopreise inkl. Stromsteuer Ct/kWh Ct/kWh Euro/Jahr inkl. Umsatzsteuer Ct/kWh Ct/kWh Euro/Jahr inkl. Umsatzsteuer 31,57 22,57 114,24 Ct/kWh Ct/kWh Euro/Jahr * Tarifarten: HT = Tarif zur Hauptzeit, NT = Tarif zur Nebenzeit Erläuterungen zum Preisblatt Die Nettopreise (inkl. Stromsteuer) berücksichtigen den Stromvertrieb, die Energiebeschaffung und -lieferung, die Stromsteuer, die Kosten der Netznutzung, des Messstellenbetriebs, die Konzessionsabgaben, Abgaben gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Umlage), die Umlage gemäß § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung, die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten. Auf die Nettopreise wird die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe (zurzeit 19%) erhoben. 1 Definition Haushaltskunden Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden (kWh) nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Schwachlastregelung (Nebenzeiten) An Werktagen (Montag mit Freitag) an Samstagen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von von von 22.00 Uhr 13.00 Uhr 0.00 Uhr bis bis bis 6.00 Uhr 24.00 Uhr, 6.00 Uhr des folgenden Tages, des folgenden Tages. Eine Veränderung oder Teilung der vorgenannten Zeiten entsprechend den Belastungsverhältnissen der elektrischen Anlagen der SVN bleibt vorbehalten. Die oben genannten Zeitschaltungen erfolgen in Lastgruppen, so dass die Zeiten jeweils um bis zu +/- 10 Minuten variieren können. Konzessionsabgabe Die Arbeitspreise enthalten den Konzessionsabgabenhöchstsatz gemäß § 2 Abs. 2 Ziffer 1 der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung-KAV vom 9. Januar 1992, zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck vom 1. November 2006), der an die Städte und Gemeinden abgeführt wird. Vereinbarungen mit Städten und Gemeinden, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben bezahlt werden, genießen Vorrang. Die Arbeitspreise werden dann in diesen Städten und Gemeinden entsprechend herabgesetzt. Stromversorgung Neunkirchen GmbH Sichartstr. 49 91207 Lauf a.d. Pegnitz Telefon: 09123/173-0 Telefax: 09123/173-135 Internet: http://www.svn.lauf.de E-Mail: [email protected] Stand: 01.01.2017 Wenn Sie mehr über die Stromversorgung Neunkirchen GmbH bzw. deren Tarife und Dienstleistungen wissen möchten – wir sind bei allen Energiefragen für Sie da! Bitte beachten Sie auch unsere günstigen Privatstrom-Angebote! Wir beraten Sie gerne unter Tel.-Nr. 09123/173-0 Ausweis der staatlich und regulatorisch veranlassten Preisbestandteile gem. § 2 Abs. 3 StromGVV Allgemeiner Preis der Grund- und Ersatzversorgung für Haushaltskunden mit Eintarif Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 92,82 Euro Grundpreis pro Monat 7,74 Euro Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde 29,02 Ct Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen In Ihrem Endpreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten (Mehrwertsteuer). Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt: Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 78,00 Euro Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde 24,39 Ct In den Netto-Endpreis fließen ein: Euro/Jahr Ct/kWh Stromsteuer 2,050 Ct Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 1,320 Ct Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz* 6,880 Ct Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz* 0,463 Ct Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung* 0,388 Ct Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes* -0,028 Ct Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten* 0,006 Ct Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein: Netzentgelt pro verbrauchter Kilowattstunde 5,840 Ct Verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz 30,00 Euro Messstellenbetrieb inkl. Messung 12,24 Euro Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 42,24 Euro 16,919 Ct Nach Abzug der Umsatzsteuer und der vorgenannten Kostenbelastungen ergibt sich ein auf die Grundversorgung entfallender Kostenanteil von: verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 35,76 Euro Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde 7,471 Ct Inhaltliche Erläuterung der Preisbestandteile: Eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen Konzessionsabgabe durch Versorgungsleitungen Die EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage fördert die Erzeugung von Umlage nach Erneuerbare-EnergienStrom aus erneuerbaren Energien. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen Gesetz werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Aufschlag nach Kraft-WärmeWärme. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Kopplungsgesetz Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Umlage nach § 19 Strom-NetzentgeltNetzentgelten. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) verordnung entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab; Umlage nach § 17f Abs. 5 des Energiedie daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die wirtschaftsgesetzes Letztverbraucher umgelegt Umlage nach § 18 der Verordnung zu Dient der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer abschaltbaren Lasten Verbrauchseinrichtungen Entgelte für Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit Netzentgelte verbundenen Dienstleistungen; bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben *Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers veröffentlicht: www.svn.lauf.de Stromversorgung Neunkirchen GmbH Sichartstr. 49 91207 Lauf a.d. Pegnitz Telefon: 09123/173-0 Telefax: 09123/173-135 Internet: http://www.svn.lauf.de E-Mail: [email protected] Stromversorgung Neunkirchen GmbH Stand: 01.01.2017 Stromsteuer / Energiesteuer Ausweis der staatlich und regulatorisch veranlassten Preisbestandteile gem. § 2 Abs. 3 StromGVV Allgemeiner Preis der Grund- und Ersatzversorgung für Haushaltskunden mit Doppeltarif Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 114,24 Euro Grundpreis pro Monat 9,52 Euro Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde Hochtarif 31,57 Ct Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde Niedertarif 22,57 Ct Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen In Ihrem Endpreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten (Mehrwertsteuer). Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt: Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 96,00 Euro Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde Hochtarif 26,53 Ct Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde Niedertarif 18,97 Ct In den Netto-Endpreis fließen ein: Euro/Jahr Ct/kWh Ct/kWh Hochtarif Niedertarif Stromsteuer 2,050 Ct 2,050 Ct Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 1,320 Ct 0,610 Ct Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz* 6,880 Ct 6,880 Ct Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz* 0,463 Ct 0,463 Ct Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung* 0,388 Ct 0,388 Ct Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes* -0,028 Ct -0,028 Ct Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten* 0,006 Ct 0,006 Ct Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein: Netzentgelt pro verbrauchter Kilowattstunde 5,840 Ct 5,840 Ct Verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz 30,00 Euro Messstellenbetrieb inkl. Messung 24,48 Euro Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 54,48 Euro 16,919 Ct 16,209 Ct Nach Abzug der Umsatzsteuer und der vorgenannten Kostenbelastungen ergibt sich ein auf die Grundversorgung entfallender Kostenanteil von: verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 43,52 Euro Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde 9,611 Ct 2,761 Ct Inhaltliche Erläuterung der Preisbestandteile: Eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen Konzessionsabgabe durch Versorgungsleitungen Die EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage fördert die Erzeugung von Umlage nach Erneuerbare-EnergienStrom aus erneuerbaren Energien. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen Gesetz werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Aufschlag nach Kraft-WärmeWärme. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Kopplungsgesetz Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Umlage nach § 19 Strom-NetzentgeltNetzentgelten. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) verordnung entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab; Umlage nach § 17f Abs. 5 des Energiedie daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die wirtschaftsgesetzes Letztverbraucher umgelegt Umlage nach § 18 der Verordnung zu Dient der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer abschaltbaren Lasten Verbrauchseinrichtungen Entgelte für Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit Netzentgelte verbundenen Dienstleistungen; bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben *Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers veröffentlicht: www.svn.lauf.de Stromversorgung Neunkirchen GmbH Sichartstr. 49 91207 Lauf a.d. Pegnitz Telefon: 09123/173-0 Telefax: 09123/173-135 Internet: http://www.svn.lauf.de E-Mail: [email protected] Stromversorgung Neunkirchen GmbH Stand: 01.01.2017 Stromsteuer / Energiesteuer
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