Informationen zum Lehrgang und Prüfung „Geprüfte(r) Fachagrarwirt/in Baumpflege und Baumsanierung“ Ziel des Lehrgangs Durch die Teilnahme am Lehrgang sollen die für das Bestehen der Prüfung notwendigen Fertigkeiten und Erfahrungen in der Baumpflege und Baumsanierung erworben und vertieft werden. Die Prüfungsordnung verlangt vom Teilnehmer, dass er selbständig Maßnahmen der Baumpflege und Baumsanierung unter Berücksichtigung des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und einschlägiger Rechtsvorschriften plant, durchführt und beurteilt. Das Ziel ist die qualitativ hochwertige Fortbildung zu einem dem Gärtnermeister im Garten- und Landschaftsbau nahestehenden Kolonnenführer im Bereich Baumpflege. Lehrgangsinhalt und Dauer Der Lehrgang richtet sich nach dem Bundesgesetzblatt veröffentlichten Rahmenlehrplan. Die anerkannten Regeln der Technik sind die Grundlage des Lehrgangs. Unterrichtet wird von den Lehrkräften der LVG Heidelberg sowie von Wissenschaftlern und Praktikern der Baumpflege. Die Lehrgangsdauer beträgt 4,5 Monate im Vollzeitunterricht von Mo - Do 8.00 - 16.00 Uhr und Fr 8.00 - 12.30 Uhr. Theoretischer Unterricht a) Grundlagen der Baumpflege Gehölzbotanik Aufbau, Funktion, Entwicklung, Lebensvorgänge der Bäume Gehölzkunde Verwendung von Bäumen unter Berücksichtigung der Standorte und der Pflegeeigenschaften Bodenkunde im Siedlungsbereich Natürliche Standortfaktoren und Standortprobleme des Siedlungsbereiches Krankheiten und Schädlinge der Gehölze Schäden, ihre Ursachen und Erkennungsmerkmale Baumschadensdiagnose Methoden der Schadstufen- u. Vitalitätsbestimmung Öffentliches und privates Recht in der Baumpflege Naturschutzgesetz, Naturdenkmale, Baumschutzsatzung, Vertragsrecht, ZTV- Baumpflege Wirtschafts- und Sozialkunde Leistungsbeschreibung, Ausschreibung, Kalkulation und Vergabe, Abwicklung von Baustellen, Arbeits- und Sozialrecht b) Maßnahmen der Baumpflege Pflanzung von Bäumen Qualität von Straßenbäumen, Jungbaumpflege, Großbaumverpflanzung, Baumscheibenabdeckung Kronenpflege Schnittarten, -führung und -zeitpunkt, Abschottung, Kronensicherung und -stabilisierung Bodenpflege und Standortsanierung Schutz von Bäumen auf der Baustelle, Wurzelpflege und Wurzelvorhang, Bodenentsiegelung und -lockerung Maschinen und Geräte Hubsteigertechnik, Hand- und Motorsägen, UVV Seilklettertechnik Grundausrüstung, Materialkunde, Knoten, Sicherheitsregeln Fachpraktische Anleitung Die Basis für die Fachpraxis sind die Lernziele des Unterrichtes. Wir arbeiten mit der Baumpflegepraxis eng zusammen. Die Fachpraxis wird bei den Grünflächenämtern von Heidelberg und Umgebung, bei Baumpflegefirmen und durch Übungen im Versuchsbetrieb der LVG vermittelt. Während der Praxis werden die Teilnehmer ständig betreut und angeleitet. Bereits in Heidelberg geprüfte Fachagrarwirte und deren Betriebe sind in die Fortbildung integriert. Fachpraxis Pflanzung Gehölzabnahme, Straßenbaumpflanzung Kronenpflege Kronenschnittmaßnahmen, Fällung, Baustellensicherung Baum- und Bodensanierung Wurzelvorhang und -behandlung, Bodenbelüftungsgeräte, Bodensanierung, Sanierungskonzepte Maschinen und Geräte Hand- und Motorsägen bedienen und warten, Baumstabilisierung, Hubsteigertechnik, UVV Seilklettertechnik Auswahl von Ankerpunkten, Aufstiegstechniken (footlocking), Wechseln des Ankerpunktes, Abseilen von Ästen, Rettung von Verletzten, Kontrolle und Pflege der Ausrüstung, Sicherheitsregeln Baumkontrolle und -diagnose Baumkontrolle, Methoden und Geräte der Schadensdiagnose, Anlage eines Baumkatasters, Gehölzwertermittlung Gebühren Prüfungsgebühren (RP Karlsruhe): 300,- € Finanzielle Förderung Siehe Extrainformationsblatt Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen (1) Zum Lehrgang und zur Prüfung wird zugelassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen Gärtner/Gärtnerin, Forstwirt/Forstwirtin, Winzer/Winzerin oder Landwirt/Landwirtin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis in Baumschulen, in Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus, des Obstbaus, der Forstwirtschaft oder der Landwirtschaft mit wesentlichem Waldanteil 2. oder eine mindestens fünfjährige Tätigkeit in Betrieben des Gartenbaus, der Forstwirtschaft, des Weinbaus oder der Landwirtschaft und eine mindestens dreijährige Berufspraxis in Baumschulen, in Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus, des Obstbaus, der Forstwirtschaft oder der Landwirtschaft mit wesentlichem Waldbauanteil nachweist. Für die Zulassung zum Lehrgang sind außerdem erforderlich: 3. eine erfolgreich abgeschlossene Ersthelferausbildung nach der Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.3, § 3, Abs. 2, nicht älter als 2 Jahre 4. und die Tauglichkeit für gefährliche Baumarbeiten durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung nach den Unfallverhütungsvorschriften VSG 4.2., §1, Abs.1, (H9 Arbeitsmedizinische Bescheinigung), nicht älter als 3 Jahre 5. ein von der Berufsgenossenschaft anerkannter Motorsägenlehrgang gemäß VSG 4.2, z.B. DEULA Schulen, Forstämter, Forstwirtausbildung (2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Sollten Unklarheiten wegen Ihrer persönlichen Zulassungsvoraussetzung bestehen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Um eine intensive Betreuung zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl auf 20 begrenzt. Unterkunft und Verpflegung An der LVG steht Ihnen eine begrenzte Anzahl von Internatsplätzen zur Verfügung (rechtzeitige Anmeldung). Die Verpflegung können Sie in unserer Mensa einnehmen. Für Internatsbewohner ist die Teilnahme an der Verpflegung obligatorisch. Die Internatskosten liegen zwischen 150,- € DZ/Du/WC und 230,- € EZ/Du/WC pro Monat. Verpflegungskosten Vollverpflegung Frühstück Mittagessen Abendessen Teilverpflegung 4,20 € 5,30 € 3,70 € Anmeldung und Auswahlverfahren Mit Eingang des ausgefüllten Anmeldebogens werden Sie in die Bewerberliste aufgenommen. Bitte weisen Sie die angeforderte Berufspraxis anhand von Zeugnissen und Arbeitsbescheinigungen mit Angabe der Tätigkeit nach. Melden sich für den Lehrgang mehr Bewerber an, als Plätze zur Verfügung stehen, so wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Bei diesem wird die Dauer der nachgewiesenen Berufspraxis besonders angerechnet. Prüfung Geprüfter/Geprüfte Fachagrarwirt/in Baumpflege und Baumsanierung Nach § 46 Berufsbildungsgesetz lautet die einheitliche Berufsbezeichnung für Baumpfleger/innen „Geprüfter/Geprüfte Fachagrarwirt/in Baumpflege und Baumsanierung“ Der Lehrgang schließt mit dieser Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz ab. Nur Teilnehmer, die diese Prüfung bestanden haben sind berechtigt, die Berufsbezeichnung „Geprüfter/Geprüfte Fachagrarwirt/in Baumpflege und Baumsanierung“ zu führen. Der Heidelberger Abschluss wird in Tarifverträgen berücksichtigt. Diese Prüfung gliedert sich in schriftliche und praktische Leistungsnachweise: der Teil „Baumpflege und Baumsanierung“ wird schriftlich und durch die Erstellung einer umfassenden Baumschadensdiagnose praktisch geprüft der Teil „Maßnahmen der Baumpflege und Baumsanierung“ wird zweimal praktisch geprüft der Teil „Wirtschaft, Recht und Soziales“ wird durch die Bearbeitung eines Fallbeispiels hinsichtlich seiner wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Zusammenhänge und durch eine schriftliche Arbeit geprüft Empfehlungen Der Heidelberger Fortbildungslehrgang wird von den Verbänden: Bundesverband Garten-, Landschafts-, und Sportplatzbau (BGL) und seinen Landesverbänden Arbeitskreis Baumpflege beim BGL der Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt (IG BAU) der Qualitätsgemeinschaft Baumpflege und Baumsanierung (QBB) Arbeitskreis Stadtbäume der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) Baumpflegeverband der geprüften Fachagrarwirte 1993 e.V. empfohlen und unterstützt. Aktuelle Kursinformationen und Anmeldung LVG Heidelberg Diebsweg 2 69123 Heidelberg Tel. 06221 7484 0 Fax 06221 748413 E-Mail [email protected] Internet www.lvg-heidelberg.de
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