Lehrgangsinhalte finden Sie hier

Informationen zum Lehrgang und Prüfung
„Geprüfte(r) Fachagrarwirt/in Baumpflege und Baumsanierung“
Ziel des Lehrgangs
Durch die Teilnahme am Lehrgang sollen die für das Bestehen der Prüfung notwendigen Fertigkeiten
und Erfahrungen in der Baumpflege und Baumsanierung erworben und vertieft werden. Die
Prüfungsordnung verlangt vom Teilnehmer, dass er selbständig Maßnahmen der Baumpflege und
Baumsanierung unter Berücksichtigung des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und einschlägiger
Rechtsvorschriften plant, durchführt und beurteilt. Das Ziel ist die qualitativ hochwertige Fortbildung
zu einem dem Gärtnermeister im Garten- und Landschaftsbau nahestehenden Kolonnenführer im
Bereich Baumpflege.
Lehrgangsinhalt und Dauer
Der Lehrgang richtet sich nach dem Bundesgesetzblatt veröffentlichten Rahmenlehrplan. Die
anerkannten Regeln der Technik sind die Grundlage des Lehrgangs. Unterrichtet wird von den
Lehrkräften der LVG Heidelberg sowie von Wissenschaftlern und Praktikern der Baumpflege.
Die Lehrgangsdauer beträgt 4,5 Monate im Vollzeitunterricht von Mo - Do 8.00 - 16.00 Uhr und Fr
8.00 - 12.30 Uhr.
Theoretischer Unterricht
a) Grundlagen der Baumpflege
Gehölzbotanik
Aufbau, Funktion, Entwicklung, Lebensvorgänge der Bäume
Gehölzkunde
Verwendung von Bäumen unter Berücksichtigung der
Standorte und der Pflegeeigenschaften
Bodenkunde im Siedlungsbereich
Natürliche Standortfaktoren und Standortprobleme des
Siedlungsbereiches
Krankheiten und Schädlinge der Gehölze
Schäden, ihre Ursachen und Erkennungsmerkmale
Baumschadensdiagnose
Methoden der Schadstufen- u. Vitalitätsbestimmung
Öffentliches und privates Recht in der
Baumpflege
Naturschutzgesetz, Naturdenkmale, Baumschutzsatzung,
Vertragsrecht, ZTV- Baumpflege
Wirtschafts- und Sozialkunde
Leistungsbeschreibung, Ausschreibung, Kalkulation und
Vergabe, Abwicklung von Baustellen, Arbeits- und Sozialrecht
b) Maßnahmen der Baumpflege
Pflanzung von Bäumen
Qualität von Straßenbäumen, Jungbaumpflege,
Großbaumverpflanzung, Baumscheibenabdeckung
Kronenpflege
Schnittarten, -führung und -zeitpunkt, Abschottung,
Kronensicherung und -stabilisierung
Bodenpflege und Standortsanierung
Schutz von Bäumen auf der Baustelle, Wurzelpflege und
Wurzelvorhang, Bodenentsiegelung und -lockerung
Maschinen und Geräte
Hubsteigertechnik, Hand- und Motorsägen, UVV
Seilklettertechnik
Grundausrüstung, Materialkunde, Knoten, Sicherheitsregeln
Fachpraktische Anleitung
Die Basis für die Fachpraxis sind die Lernziele des Unterrichtes. Wir
arbeiten mit der Baumpflegepraxis eng zusammen. Die Fachpraxis
wird bei den Grünflächenämtern von Heidelberg und Umgebung,
bei Baumpflegefirmen und durch Übungen im Versuchsbetrieb der
LVG vermittelt. Während der Praxis werden die Teilnehmer ständig
betreut und angeleitet. Bereits in Heidelberg geprüfte
Fachagrarwirte und deren Betriebe sind in die Fortbildung integriert.
Fachpraxis
Pflanzung
Gehölzabnahme, Straßenbaumpflanzung
Kronenpflege
Kronenschnittmaßnahmen, Fällung, Baustellensicherung
Baum- und Bodensanierung
Wurzelvorhang und -behandlung, Bodenbelüftungsgeräte,
Bodensanierung, Sanierungskonzepte
Maschinen und Geräte
Hand- und Motorsägen bedienen und warten,
Baumstabilisierung, Hubsteigertechnik, UVV
Seilklettertechnik
Auswahl von Ankerpunkten, Aufstiegstechniken (footlocking),
Wechseln des Ankerpunktes, Abseilen von Ästen, Rettung von
Verletzten, Kontrolle und Pflege der Ausrüstung,
Sicherheitsregeln
Baumkontrolle und -diagnose
Baumkontrolle, Methoden und Geräte der Schadensdiagnose,
Anlage eines Baumkatasters, Gehölzwertermittlung
Gebühren
Prüfungsgebühren (RP Karlsruhe): 300,- €
Finanzielle Förderung
Siehe Extrainformationsblatt
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zum Lehrgang und zur Prüfung wird zugelassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen
Gärtner/Gärtnerin, Forstwirt/Forstwirtin, Winzer/Winzerin oder Landwirt/Landwirtin und danach eine
mindestens dreijährige Berufspraxis in Baumschulen, in Betrieben des Garten- und
Landschaftsbaus, des Obstbaus, der Forstwirtschaft oder der Landwirtschaft mit wesentlichem
Waldanteil
2. oder eine mindestens fünfjährige Tätigkeit in Betrieben des Gartenbaus, der Forstwirtschaft,
des Weinbaus oder der Landwirtschaft
und eine mindestens dreijährige Berufspraxis in Baumschulen, in Betrieben des Garten- und
Landschaftsbaus, des Obstbaus, der Forstwirtschaft oder der Landwirtschaft mit wesentlichem
Waldbauanteil nachweist.
Für die Zulassung zum Lehrgang sind außerdem erforderlich:
3. eine erfolgreich abgeschlossene Ersthelferausbildung nach der Unfallverhütungsvorschrift VSG
1.3, § 3, Abs. 2, nicht älter als 2 Jahre
4. und die Tauglichkeit für gefährliche Baumarbeiten durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung
nach den Unfallverhütungsvorschriften VSG 4.2., §1, Abs.1, (H9 Arbeitsmedizinische
Bescheinigung), nicht älter als 3 Jahre
5. ein von der Berufsgenossenschaft anerkannter Motorsägenlehrgang gemäß VSG 4.2, z.B.
DEULA Schulen, Forstämter, Forstwirtausbildung
(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von
Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und
Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Sollten Unklarheiten wegen Ihrer persönlichen Zulassungsvoraussetzung bestehen, setzen Sie sich
bitte mit uns in Verbindung.
Um eine intensive Betreuung zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl auf 20 begrenzt.
Unterkunft und Verpflegung
An der LVG steht Ihnen eine begrenzte Anzahl von Internatsplätzen zur Verfügung (rechtzeitige
Anmeldung). Die Verpflegung können Sie in unserer Mensa einnehmen. Für Internatsbewohner ist die
Teilnahme an der Verpflegung obligatorisch.
Die Internatskosten liegen zwischen 150,- € DZ/Du/WC und 230,- € EZ/Du/WC pro Monat.
Verpflegungskosten
Vollverpflegung
Frühstück
Mittagessen
Abendessen
Teilverpflegung
4,20 €
5,30 €
3,70 €
Anmeldung und Auswahlverfahren
Mit Eingang des ausgefüllten Anmeldebogens werden Sie in die Bewerberliste aufgenommen. Bitte
weisen Sie die angeforderte Berufspraxis anhand von Zeugnissen und Arbeitsbescheinigungen mit
Angabe der Tätigkeit nach.
Melden sich für den Lehrgang mehr Bewerber an, als Plätze zur Verfügung stehen, so wird ein
Auswahlverfahren durchgeführt. Bei diesem wird die Dauer der nachgewiesenen Berufspraxis
besonders angerechnet.
Prüfung
Geprüfter/Geprüfte Fachagrarwirt/in Baumpflege und Baumsanierung
Nach § 46 Berufsbildungsgesetz lautet die einheitliche Berufsbezeichnung für Baumpfleger/innen
„Geprüfter/Geprüfte Fachagrarwirt/in Baumpflege und Baumsanierung“
Der Lehrgang schließt mit dieser Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz ab. Nur Teilnehmer, die
diese Prüfung bestanden haben sind berechtigt, die Berufsbezeichnung „Geprüfter/Geprüfte
Fachagrarwirt/in Baumpflege und Baumsanierung“ zu führen. Der Heidelberger Abschluss wird in
Tarifverträgen berücksichtigt.
Diese Prüfung gliedert sich in schriftliche und praktische Leistungsnachweise:
der Teil „Baumpflege und Baumsanierung“ wird schriftlich und durch die Erstellung einer
umfassenden Baumschadensdiagnose praktisch geprüft
der Teil „Maßnahmen der Baumpflege und Baumsanierung“ wird zweimal praktisch geprüft
der Teil „Wirtschaft, Recht und Soziales“ wird durch die Bearbeitung eines Fallbeispiels
hinsichtlich seiner wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Zusammenhänge und durch eine
schriftliche Arbeit geprüft
Empfehlungen
Der Heidelberger Fortbildungslehrgang wird von den Verbänden:
Bundesverband Garten-, Landschafts-, und Sportplatzbau (BGL) und seinen
Landesverbänden
Arbeitskreis Baumpflege beim BGL
der Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt (IG BAU)
der Qualitätsgemeinschaft Baumpflege und Baumsanierung (QBB)
Arbeitskreis Stadtbäume der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK)
Baumpflegeverband der geprüften Fachagrarwirte 1993 e.V.
empfohlen und unterstützt.
Aktuelle Kursinformationen und Anmeldung
LVG Heidelberg
Diebsweg 2
69123 Heidelberg
Tel. 06221 7484 0
Fax 06221 748413
E-Mail [email protected]
Internet www.lvg-heidelberg.de