Baumkontrolle Baumkataster Baumpflege

Der rechtliche Rahmen
Ihr Ansprechpartner
BGB § 823 Abs. 1 „Schadensersatzpflicht“
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben,
den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das
Eigentum oder ein sonstiges Recht eines
Anderen widerrechtlich verletzt, ist dem
Anderen zum Ersatz des daraus entstehenden
Schadens verpflichtet.
Deswegen Kontrollpflicht bei:
▪ Bäumen an Straßen, Wegen, Plätzen,
Wohnanlagen, Spiel- und Sportplätzen,
Freizeit- und Erholungsanlagen,
▪ Bäumen auf Friedhöfen, Kindergärten und
Schulen
▪ Sinngemäß auch für Großsträucher und
baumartige Gehölze
Kein Geltungsbereich für Forst- und Wald­
bestände (Bundeswaldgesetz 1975/2010)
Unser Baumkontrolleur
MR Schwaben GmbH
Pröllstraße 20
86157 Augsburg
Telefon 08 21/50 22 88 80
Telefax 08 21/50 22 88 90
Philipp Götzfried
▪ Staatlich geprüfter Forstingenieur (B. eng.)
▪ FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur
MR Schwaben GmbH
Niederlassung Memmingen
Augsburger Straße 17
87700 Memmingen
Telefon 0 83 31/99 18 350
Telefax 0 83 31/99 18 355
[email protected]
www.mr-schwaben.de
Baumkontrolle
Baumkataster
Baumpflege
die Herausforderung
Die lösung
Grundstückseigentümer sind für den
verkehrssicheren Zustand ihrer Bäume
verantwortlich.
Baumkontrolle, Baumkataster
und Baumpflege
2 | Fachlich hoch qualifizierte
Kontrolle Ihres Baumbestandes
alles aus einer Hand durch die
Wir bieten ihnen...
3 | Durchführung von Maßnahmen
durch unser Team aus erfahrenen
und bewährten Baumpflegern und
Facharbeitern
1 | Baumerfassung
Für Schäden durch unterlassene
Kontroll- und Verkehrssicherungspflicht
ist der Eigentümer somit haftbar.
Aufgaben:
▪ Kontrolle
&
·d
urch fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme
Nummerierung
· nach heutigem Stand der Erfahrung
und Technik
Katastererstellung
· in regelmäßigen Zeitabschnitten
▪ Durchführung von Maßnahmen zur
Wiederherstellung der Verkehrs­
sicherungspflicht
4 | Weitere Regelkontrollen
in festgelegten
Zeitabständen