Der rechtliche Rahmen Ihr Ansprechpartner BGB § 823 Abs. 1 „Schadensersatzpflicht“ Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Deswegen Kontrollpflicht bei: ▪ Bäumen an Straßen, Wegen, Plätzen, Wohnanlagen, Spiel- und Sportplätzen, Freizeit- und Erholungsanlagen, ▪ Bäumen auf Friedhöfen, Kindergärten und Schulen ▪ Sinngemäß auch für Großsträucher und baumartige Gehölze Kein Geltungsbereich für Forst- und Wald bestände (Bundeswaldgesetz 1975/2010) Unser Baumkontrolleur MR Schwaben GmbH Pröllstraße 20 86157 Augsburg Telefon 08 21/50 22 88 80 Telefax 08 21/50 22 88 90 Philipp Götzfried ▪ Staatlich geprüfter Forstingenieur (B. eng.) ▪ FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur MR Schwaben GmbH Niederlassung Memmingen Augsburger Straße 17 87700 Memmingen Telefon 0 83 31/99 18 350 Telefax 0 83 31/99 18 355 [email protected] www.mr-schwaben.de Baumkontrolle Baumkataster Baumpflege die Herausforderung Die lösung Grundstückseigentümer sind für den verkehrssicheren Zustand ihrer Bäume verantwortlich. Baumkontrolle, Baumkataster und Baumpflege 2 | Fachlich hoch qualifizierte Kontrolle Ihres Baumbestandes alles aus einer Hand durch die Wir bieten ihnen... 3 | Durchführung von Maßnahmen durch unser Team aus erfahrenen und bewährten Baumpflegern und Facharbeitern 1 | Baumerfassung Für Schäden durch unterlassene Kontroll- und Verkehrssicherungspflicht ist der Eigentümer somit haftbar. Aufgaben: ▪ Kontrolle & ·d urch fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme Nummerierung · nach heutigem Stand der Erfahrung und Technik Katastererstellung · in regelmäßigen Zeitabschnitten ▪ Durchführung von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrs sicherungspflicht 4 | Weitere Regelkontrollen in festgelegten Zeitabständen
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