Bekanntmachung 27.12.2016 Vollzug der

 Bekanntmachung 27.12.2016 Vollzug der Bienenseuchenverordnung in der Bekanntmachung der Neufassung vom 03.11.2004 (BGBl. I S. 2738), geändert durch Art. 10 der VO vom 20.12.2005 (BGBl. I S. 3499) Amerikanische Faulbrut in den Gemeinden Geringswalde, Erlau und Seelitz erloschen Das Lebensmittelüberwachungs‐ und Veterinäramt Mittelsachsen gibt bekannt, dass der am 13.07.2016 wegen Amerikanischer Faulbrut gebildete Sperrbezirk in den Gemeinden Geringswalde, Erlau und Seelitz mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Nach erfolgter Sanierung sowie Reinigung und Desinfektion der betroffenen Bienenstände ergaben abschließende Untersuchungen keine Hinweise auf das Vorhandensein von Amerikanischer Faulbrut. Hinweis: Im Landkreis Mittelsachsen existieren weiterhin 2 Sperrbezirke wegen Amerikanischer Faulbrut: 1. Sperrbezirk Langenau folgende Stadtteile der Großen Kreisstadt Brand‐Erbisdorf: Stadtgebiet Brand‐Erbisdorf, Langenau, Oberreichenbach, Linda, St. Michaelis folgender Ortsteile der Stadt Oederan: Kirchbach folgender Gemeindeteile der Gemeinde Oberschöna: Oberschöna 2. Sperrbezirk Kleinwaltersdorf folgende Stadtteile der Großen Kreisstadt Freiberg: Kleinwaltersdorf, Stadtgebiet Freiberg westlich der B101, das Münzbachtal der Stadt Freiberg folgende Gemeindeteile der Gemeinde Oberschöna: Kleinschirma. Dr. M. Richter Amtstierarzt