Informationsschreiben Einsatzstellen Dezember 2016

Deutsche Lebens-RettungsGesellschaft e.V.
Newsletter
BFD-Newsletter Dezember 2016
Liebe Betreuer in den Einsatzstellen,
liebe Freiwillige,
das Jahr 2016 neigt sich dem Ende zu und das bedeutet für uns neben Abrechnungen und Co. auch, das Jahr Revue
passieren zu lassen und einen Blick auf das neue zu werfen.
2016 war ein erfolgreiches Jahr im Zusammenhang mit dem Bundesfreiwilligendienst. Wir konnten 15 neue
Einsatzstellen gewinnen und die Anzahl der Bundesfreiwilligen, die Ihren Dienst bei der DLRG begonnen haben, um
24 % im Vergleich zum Vorjahr steigern. Das ist ein wirklich positiver Trend und wir hoffen, dass dieser auch für das
Jahr 2017 bestehen bleibt.
Wir bedanken uns bei allen Freiwilligen und Einsatzstellen für ihr Engagement und die
großartige Unterstützung der DLRG. Wir wünschen Ihnen allen eine besinnliche
Weihnachtszeit, einen guten Start in das Jahr 2017 und freuen uns auch weiterhin auf eine
gute Zusammenarbeit.
Herzliche Grüße aus Bad Nenndorf
Anja Schneider
Referentin Human Resources für den Bereich Bundesfreiwilligendienst
Die Inhalte - kurz und knapp:

Neue Vorlage der BFD-Vereinbarung (Stand: 01.07.2016)

Rechnungen über Seminarkosten für das Jahr 2016 bis spätestens 31.01.2017 einreichen

Erste-Hilfe-Ausbilderlehrgang vom 29.01.2017 – 05.02.2017 in Fulda

Anmeldungen zum Bundesfreiwilligen-Grundlagenseminar im März

Neues Konzept für Einsatz im Zentralen Wasserrettungsdienst-Küste ab 2017

BFD-Betreuer-Treffen am 16./17.06. 2017 in Bad Nenndorf

Abschlussunterlagen einreichen

Bildungstage im Rahmen des BFD sind einzuhalten

Sachbezugswerte in die Vereinbarung aufnehmen

Bitte stets unter Beachtung rechtlicher Grundlagen handeln

Änderungen mitteilen

Betreuer-Leitfaden als Unterstützung (siehe Anhang)
1
Neue Vorlage der BFD-Vereinbarung
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) hat die Vereinbarung für den
Bundesfreiwilligendienst überarbeitet (Stand: 01.07.2016). Demnach bitte ich alle Einsatzstellen, alte Vorlagen
nicht mehr zu verwenden, da diese vom Bundesamt nicht mehr verarbeitet werden können.
Generell bitte ich, alle Vereinbarungen zukünftig nur noch über die Zentralstelle erstellen zu lassen, da
dadurch Fehler und Doppelarbeiten vermieden werden können.
Rechnungen über Seminarkosten für das Jahr 2016 einreichen
Das Jahresende bedeutet nicht nur für den Bundesverband „Abrechnungszeit“, sondern ebenfalls für die BFDEinsatzstellen, die im Jahr 2016 eine/n Freiwillige/n hatten. Das bedeutet, dass wir für den
Verwendungsnachweis des BAFzAs alle noch ausstehenden Rechnungen über Seminarkosten für das Jahr
2016 benötigen.
Wir bitten daher um ordnungsgemäße Rechnungsstellung der noch ausstehenden Seminarkosten
(inkl. Kosten für Unterkunft/Verpflegung, Reisekosten usw.) bis zum 31.01.2016.
Zur Erinnerung wird es Anfang des Jahres noch eine E-Mail an alle Einsatzstellen geben. Wer zu diesem
Zeitpunkt bereits alle erforderlichen Unterlagen und Rechnungen eingereicht hat, kann diese Mail gerne
ignorieren. Leider ist es uns derzeit noch nicht möglich, individuelle Benachrichtigungen an diejenigen zu
schicken, die die Unterlagen bisher nicht eingereicht haben!
Erste-Hilfe-Ausbilderlehrgang vom 29.01.2017 – 05.02.2017 in Fulda
In Fulda findet vom 29.01.2017 bis 05.02.2017 die Ausbildung zum Erste Hilfe-Ausbilder statt. Es sind noch
freie Plätze vorhanden, somit besteht weiterhin die Möglichkeit, sich über das Bildungswerk anzumelden:
Hier geht es zur Anmeldung
Für BFDler, die den EH-Ausbilder im Rahmen ihrer Pflichtseminare im BFD besuchen möchten, übernimmt der
DLRG-Bundesverband selbstverständlich die Kosten.
Anmeldung zum Bundesfreiwilligendienst Grundlagenseminar
Das nächste BFD-Grundlagenseminar findet vom 09.03.2017 bis 28.04.2017 statt.
Ich bitte um Anmeldung aller Freiwilligen, die noch nicht angemeldet sind und ihren Dienst vor diesem
Zeitpunkt begonnen haben bzw. beginnen werden.
Hier geht es zur Anmeldung
2
Neues Konzept für Einsatz im Zentralen Wasserrettungsdienst-Küste ab 2017
Im Zuge des Bundesfreiwilligendienstes ist für jeden Freiwilligen
Wasserrettungsdienst-Küste in der Vor- bzw. Nachsaison vorgesehen.
ein
Einsatz
im
Zentralen
Aus arbeitsrechtlichen Gründen wurde für 2017 ein neues Konzept erstellt, sodass der Einsatz nun über 13
Tage von Montag bis Samstag der Folgewoche erfolgt. Der anschließende Sonntag ist standardmäßig frei. Die
folgenden Tage von Montag bis Mittwoch sind als Ausgleichstage frei. Somit ergibt sich eine Abwesenheit aus
der Gliederung von 17 Tagen.
Im kommenden Jahr ist der Dienst weitestgehend in der Zeit vom 19.06.2017 bis 08.07.2017 zu leisten.
Die BFDler und Einsatzstellen bekommen in Kürze per E-mail vom ZWRD-K ein Schreiben, in dem ihnen noch
einmal der Zeitrahmen und die Verfahrensweise in Bezug auf die Einkleidung (Leihgabe) mitgeteilt werden.
Die BFDler werden gebeten, sich im Online-Portal zu registrieren und ggf. Einsatzorte und Partnerschaften
(gemeinsamer Einsatz mit anderen Freiwilligen) zu nennen. Die konkrete Einsatzplanung durch den ZWRD-K
erfolgt dann vor Ostern, wenn genau bekannt ist, wo die BFDler am dringendsten benötigt werden.
Es werden gem. Beschlusslage der WRKNO und des Beirates künftig nur noch BFDler einpeplant, die zum
Zeitpunkt des Dienstbeginns das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige Bundesfreiwillige werden
zukünftig nicht mehr im ZWRD-K eingesetzt.
Soweit Bundesfreiwillige längerfristig oder dauerhaft über die Saison im Wasserrettungsdienst eingesetzt
werden, gelten weitergehende Rahmenbedingungen und Voraussetzungen. Dazu wird zu Beginn des
kommenden Jahres eine gesonderte Handlungsanleitung erstellt, die von den betroffenen Einsatzstellen
unbedingt zu beachten ist.
BFD-Betreuer-Treffen 2017
Das jährlich stattfindende BFD Betreuer-Treffen dient u.a. der Vermittlung von Themen, die im Rahmen des
Einsatzes von Bundesfreiwilligen wichtig und wissenswert sind. Aktuelle und praxisnahe Themen von Seiten
der Zentralstelle, aber auch interessierende Themen der Teilnehmer fließen in die Gestaltung des Seminares
mit ein. Die Teilnahme von neuen sowie bereits erfahrenen Betreuern der Einsatzstellen schafft eine
hervorragende Grundlage für einen gegenseitigen Austausch und fördert somit das "Voneinander lernen".
Zudem besteht die Möglichkeit, aktuelle Fragestellungen und Probleme direkt vor Ort besprechen und klären
zu können.
Das BFD-Betreuer-Treffen 2017 findet am 16. & 17.06. in Bad Nenndorf statt.
Anmeldungen sind bereits online möglich! Da die Agenda noch nicht hundertprozentig feststeht,
möchte ich Sie einladen, Themenvorschläge mit einzubringen. Was interessiert Sie? Worüber
möchten Sie sich gerne austauschen? Ihre Vorschläge senden Sie gerne per E-Mail an [email protected].
Abschlussunterlagen einreichen
Bereits im Newsletter Juli 2016 haben wir daran erinnert, dass es erforderlich ist, die Abschlussunterlagen der
Bundesfreiwilligen nach Beendigung des Dienstes an die Zentralstelle zu übersenden.
Denken Sie also bitte daran, eine Zeugniskopie, eine Kopie der Dienstzeitbescheinigung sowie den
Ausbildungs- und Teilnahmenachweis im Original zu übersenden!
3
Bildungstage im Rahmen des BFD sind einzuhalten
Da es sich bei dem Bundesfreiwilligendienst um einen Bildungsdienst handelt, ist die Einhaltung der
Bildungstage äußerst wichtig. Die Anzahl der vorgesehenen Tage befindet sich jeweils in der Vereinbarung
der Freiwilligen.
Ich möchte alle Einsatzstellenbetreuer und Freiwilligen daher dringend bitten, zukünftig noch besser
auf die Einhaltung der Bildungstage und die ordentliche Führung des Ausbildungs- und
Teilnahmenachweises zu achten!
Sachbezugswerte in die Vereinbarung aufnehmen
Wird Entgelt nicht in Form von Geld gewährt, gehört es zu den Sachbezügen (Naturallohn). Hierunter gehört
neben dem Bezug von Waren auch die Gewährung von Wohnraum und Mahlzeiten!
Bitte denken Sie somit daran, dass für die Bundesfreiwilligen sämtliche Sachbezüge in die
Vereinbarung aufzunehmen sind. Stellen Sie dem Freiwilligen also unentgeltlich Verpflegung
und/oder eine Unterkunft zur Verfügung bzw. zahlen Zuschüsse, dann teilen Sie uns das bitte mit.
Auch der steuerfreie und beitragsfreie Sachbezug bis zu einer Höhe von 44,- Euro (bei unentgeltlicher
Überlassung von Job-Tickets, Tankgutscheinen etc.) gilt im Bundesfreiwilligendienst nicht.
Haben Sie Fragen zu den oben genannten Themen, melden Sie sich gerne bei uns!
Bitte stets unter Beachtung rechtlicher Grundlagen handeln
Eine Vermischung von ehrenamtlichem und dienstvertraglichem Engagement ist unzulässig! Das bedeutet,
dass ein ehrenamtlicher Einsatz von Freiwilligen in der Einsatzstelle nicht möglich ist. Alle Tätigkeiten, die für
den gleichen Arbeitgeber gemacht werden, zählen zur Dienstverpflichtung und sind daher auf die Arbeitszeit
anzurechnen. Somit darf ein Freiwilliger beispielsweise nicht im Urlaub für die Einsatzstelle ehrenamtlich tätig
sein.
Auch möchten wir an dieser Stelle nochmal auf die verstärkte Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes
hinweisen, da viele minderjährige Freiwillige in den DLRG-Einsatzstellen beschäftigt sind.
Änderung mitteilen
Die DLRG Zentralstelle ist dem Bundesamt gegenüber verpflichtet, Änderungen von Einsatzstellendaten
(Anschrift, Telefonnummer, Anleiter/in) sowie Änderungen bezüglich der Freiwilligendaten mitzuteilen. Dazu
zählen bei letzteren auch Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die
geschlossene Vereinbarung haben.
Somit bitten wir darum, alle Adressänderungen, Vorstandswechsel, Betreuerwechsel usw.
unverzüglich der DLRG Zentralstelle (idealerweise per Mail an: [email protected]) mitzuteilen.
4
Betreuer-Leitfaden zur Unterstützung
Den Betreuer-Leitfaden zur Unterstützung der Organisation eines Bundesfreiwilligen in den Einsatzstellen gibt
es bereits eine Weile. Da jedoch nicht alle Einsatzstellen den Leitfaden kennen und daher nicht als Checkliste
verwenden können, möchte ich heute nochmal darauf aufmerksam machen.
Der Leitfaden für Betreuer im BFD befindet sich im Anhang dieses Newsletter und dient den
Einsatzstellen als Anhaltspunkt zur Planung und Organisation der BFD-Zeit eines Freiwilligen.
Alle vorherigen Newsletter finden Sie hier:
Download hier möglich
5
Checkliste/Leitfaden für Betreuer im BFD
Vorbereitung
Aufgabe/Inhalt
Zuständigkeit
Informationen über den BFD einholen
Vorstand bei Zentralstelle
Vorstand
Bedarf feststellen
Einsatzbereich ermitteln
Aufgaben/Tätigkeiten ermitteln
Grobe Dienst-/Einsatzplanung
4-6 Monate vor
Finanzierung sicherstellen
Vorstand
Beginn
ggf. Kooperationspartner suchen
Drittmittel beantragen
Vorstand
Vorstandsbeschluss zur Durchführung des BFD, Bedarf für einen oder
mehrere Ausbildungswege definieren
Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle
Vorstand mit Zentralstelle
Betreuer und Vertreter festlegen
Vorstand + Betreuer
Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
Vorstand + Betreuer
Ausschreibung erstellen (Einzugsbereich festlegen)
Pressemitteilungen
Vorstand + Betreuer
Vorstellungsgespräche
2-4 Monate vor
Vorstand + Betreuer
Beginn
Probetraining/Sichtungsschwimmen
Interessen und Motivation für einen Ausbildungsweg erfragen
ggf. Beurteilung der OG einholen, bei der der Bewerber Mitglied ist
Entscheidung für den Bewerber, Vorentscheidung zum Ausbildungsweg
Vorstand + Betreuer
Verfügbarkeit/Kontingent abfragen
Vorstand + Zentralstelle
Ausfertigen der BFD-Vereinbarung
Vorstand + BFDler +
inkl. Meldebogen
Zentralstelle
spätestens 1 Monat
inkl. Unterlagen zur Personalabrechnung
vor Beginn
Arbeitsplatz einrichten
Vorstand + Betreuer
Durchführung
Zeitraum
Aufgabe/Inhalt
Zuständigkeit
1. Diensttag
Begrüßung und Einführen in den Verein
Betreuer + BFDler
1. Diensttag
Aufklären über Rechte und Pflichten
Betreuer
Arbeitszeiten klären
Spielregeln festlegen
Ansprechpartner und Kommunikationsadressen benennen
Vorstellen der Kollegen (Ehrenamt/Hauptamt)
Belehrungen vornehmen (UVV, AS, DS, GG) und dokumentieren
Betriebsbegehung durchführen
erste Woche
ggf. Arbeitskleidung zur Verfügung stellen
Betreuer + Vorstand
zu Beginn
Detaillierte Dienst- und Einsatzplanung bekanntgeben
Betreuer + BFDler
zu Beginn, erste
Seminarplanung anhand des Ausbildungsweges (Vorlage Ausbildungs- und
Betreuer + BFDler
Woche
Teilnahmenachweis nutzen) gemeinsam mit BFDler vornehmen
Klären von Teilnahmevoraussetzungen
Anmeldung zu Lehrgängen beim Bildungswerk
ggf. Übernahme der Kosten klären
laufend
Urlaubsplanung
Betreuer + BFDler
1.-3. Monat
DRSA-Silber ausbilden und prüfen
Ausbilder + BFDler
1. Monat
Teilnahme am ZWRD-K für die Vor- und Nachsaison planen
Betreuer + BFDler + ZWRD-K
laufend
Seminarvor- und Nachbereitung
Betreuer + Ausbilder
laufend
Stunden-/Zeitnachweis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
BFDler + Betreuer + Zentralstelle
regelmäßig/
Arbeitsbegleitung/-kontrolle
Betreuer + Ausbilder + Vorstand
+ BFDler
laufend
Anleitung
(möglichst einmal
Abstimmung
pro Woche)
Ergebnisse nachhalten
regelmäßig
Feedback (gegenseitig)
Betreuer + Vorstand + BFDler
(möglichst einmal
Mitarbeitergespräch, ggf. Zielvereinbarungen festlegen
pro Monat)
Arbeitsessen
regelmäßig
Dienstbesprechungen
Betreuer + Vorstand + BFDler
letztes Drittel
Zukunftsplanung (Einsatzstelle)
Betreuer + Vorstand
Abschluss
Zeitraum
Aufgabe/Inhalt
Zuständigkeit
2-4 Wochen vor Ende Aufgaben-/Arbeitsübergabe
Betreuer + BFDler
2-4 Wochen vor Ende Rückgabe des Arbeitsmaterials/Leihmaterials
BFDler + Betreuer
Betreuer + Vorstand + BFDler
letzter Diensttag
Abschlussunterlagen ausstellen/einfordern
Zeugnis (Einholung Beurteilung Dritter
BFD-Bescheinigung
vollständigen Ausbildungs- und Teilnahmenachweis vorlegen und
 Zusendung desselben an die Zentralstelle
letzter Diensttag
Abschlussgespräch
Betreuer + Vorstand + BFDler
Präsent/Wertschätzung/Würdigung
Im Abschluss
Abrechnung
Vorstand + Zentralstelle
im Anschluss
Dokumentation der Arbeit/Evaluation (prüfungskonforme Ablage)
Betreuer + Vorstand
ggf. Nachbesserung/Finanzen prüfen
im Anschluss
Begleitung ins Ehrenamt
Betreuer + Vorstand + BFDler
Aufbewahrung der Unterlagen gemäß Aufbewahrungsfrist
Vorstand
HINWEIS: Die Checkliste/der Leitfaden ist keine abschließende Aufzählung, sondern dient nur der Orientierung.
Zeitraum