Deutsche Lebens-RettungsGesellschaft e.V. Newsletter BFD-Newsletter Dezember 2016 Liebe Betreuer in den Einsatzstellen, liebe Freiwillige, das Jahr 2016 neigt sich dem Ende zu und das bedeutet für uns neben Abrechnungen und Co. auch, das Jahr Revue passieren zu lassen und einen Blick auf das neue zu werfen. 2016 war ein erfolgreiches Jahr im Zusammenhang mit dem Bundesfreiwilligendienst. Wir konnten 15 neue Einsatzstellen gewinnen und die Anzahl der Bundesfreiwilligen, die Ihren Dienst bei der DLRG begonnen haben, um 24 % im Vergleich zum Vorjahr steigern. Das ist ein wirklich positiver Trend und wir hoffen, dass dieser auch für das Jahr 2017 bestehen bleibt. Wir bedanken uns bei allen Freiwilligen und Einsatzstellen für ihr Engagement und die großartige Unterstützung der DLRG. Wir wünschen Ihnen allen eine besinnliche Weihnachtszeit, einen guten Start in das Jahr 2017 und freuen uns auch weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit. Herzliche Grüße aus Bad Nenndorf Anja Schneider Referentin Human Resources für den Bereich Bundesfreiwilligendienst Die Inhalte - kurz und knapp: Neue Vorlage der BFD-Vereinbarung (Stand: 01.07.2016) Rechnungen über Seminarkosten für das Jahr 2016 bis spätestens 31.01.2017 einreichen Erste-Hilfe-Ausbilderlehrgang vom 29.01.2017 – 05.02.2017 in Fulda Anmeldungen zum Bundesfreiwilligen-Grundlagenseminar im März Neues Konzept für Einsatz im Zentralen Wasserrettungsdienst-Küste ab 2017 BFD-Betreuer-Treffen am 16./17.06. 2017 in Bad Nenndorf Abschlussunterlagen einreichen Bildungstage im Rahmen des BFD sind einzuhalten Sachbezugswerte in die Vereinbarung aufnehmen Bitte stets unter Beachtung rechtlicher Grundlagen handeln Änderungen mitteilen Betreuer-Leitfaden als Unterstützung (siehe Anhang) 1 Neue Vorlage der BFD-Vereinbarung Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) hat die Vereinbarung für den Bundesfreiwilligendienst überarbeitet (Stand: 01.07.2016). Demnach bitte ich alle Einsatzstellen, alte Vorlagen nicht mehr zu verwenden, da diese vom Bundesamt nicht mehr verarbeitet werden können. Generell bitte ich, alle Vereinbarungen zukünftig nur noch über die Zentralstelle erstellen zu lassen, da dadurch Fehler und Doppelarbeiten vermieden werden können. Rechnungen über Seminarkosten für das Jahr 2016 einreichen Das Jahresende bedeutet nicht nur für den Bundesverband „Abrechnungszeit“, sondern ebenfalls für die BFDEinsatzstellen, die im Jahr 2016 eine/n Freiwillige/n hatten. Das bedeutet, dass wir für den Verwendungsnachweis des BAFzAs alle noch ausstehenden Rechnungen über Seminarkosten für das Jahr 2016 benötigen. Wir bitten daher um ordnungsgemäße Rechnungsstellung der noch ausstehenden Seminarkosten (inkl. Kosten für Unterkunft/Verpflegung, Reisekosten usw.) bis zum 31.01.2016. Zur Erinnerung wird es Anfang des Jahres noch eine E-Mail an alle Einsatzstellen geben. Wer zu diesem Zeitpunkt bereits alle erforderlichen Unterlagen und Rechnungen eingereicht hat, kann diese Mail gerne ignorieren. Leider ist es uns derzeit noch nicht möglich, individuelle Benachrichtigungen an diejenigen zu schicken, die die Unterlagen bisher nicht eingereicht haben! Erste-Hilfe-Ausbilderlehrgang vom 29.01.2017 – 05.02.2017 in Fulda In Fulda findet vom 29.01.2017 bis 05.02.2017 die Ausbildung zum Erste Hilfe-Ausbilder statt. Es sind noch freie Plätze vorhanden, somit besteht weiterhin die Möglichkeit, sich über das Bildungswerk anzumelden: Hier geht es zur Anmeldung Für BFDler, die den EH-Ausbilder im Rahmen ihrer Pflichtseminare im BFD besuchen möchten, übernimmt der DLRG-Bundesverband selbstverständlich die Kosten. Anmeldung zum Bundesfreiwilligendienst Grundlagenseminar Das nächste BFD-Grundlagenseminar findet vom 09.03.2017 bis 28.04.2017 statt. Ich bitte um Anmeldung aller Freiwilligen, die noch nicht angemeldet sind und ihren Dienst vor diesem Zeitpunkt begonnen haben bzw. beginnen werden. Hier geht es zur Anmeldung 2 Neues Konzept für Einsatz im Zentralen Wasserrettungsdienst-Küste ab 2017 Im Zuge des Bundesfreiwilligendienstes ist für jeden Freiwilligen Wasserrettungsdienst-Küste in der Vor- bzw. Nachsaison vorgesehen. ein Einsatz im Zentralen Aus arbeitsrechtlichen Gründen wurde für 2017 ein neues Konzept erstellt, sodass der Einsatz nun über 13 Tage von Montag bis Samstag der Folgewoche erfolgt. Der anschließende Sonntag ist standardmäßig frei. Die folgenden Tage von Montag bis Mittwoch sind als Ausgleichstage frei. Somit ergibt sich eine Abwesenheit aus der Gliederung von 17 Tagen. Im kommenden Jahr ist der Dienst weitestgehend in der Zeit vom 19.06.2017 bis 08.07.2017 zu leisten. Die BFDler und Einsatzstellen bekommen in Kürze per E-mail vom ZWRD-K ein Schreiben, in dem ihnen noch einmal der Zeitrahmen und die Verfahrensweise in Bezug auf die Einkleidung (Leihgabe) mitgeteilt werden. Die BFDler werden gebeten, sich im Online-Portal zu registrieren und ggf. Einsatzorte und Partnerschaften (gemeinsamer Einsatz mit anderen Freiwilligen) zu nennen. Die konkrete Einsatzplanung durch den ZWRD-K erfolgt dann vor Ostern, wenn genau bekannt ist, wo die BFDler am dringendsten benötigt werden. Es werden gem. Beschlusslage der WRKNO und des Beirates künftig nur noch BFDler einpeplant, die zum Zeitpunkt des Dienstbeginns das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige Bundesfreiwillige werden zukünftig nicht mehr im ZWRD-K eingesetzt. Soweit Bundesfreiwillige längerfristig oder dauerhaft über die Saison im Wasserrettungsdienst eingesetzt werden, gelten weitergehende Rahmenbedingungen und Voraussetzungen. Dazu wird zu Beginn des kommenden Jahres eine gesonderte Handlungsanleitung erstellt, die von den betroffenen Einsatzstellen unbedingt zu beachten ist. BFD-Betreuer-Treffen 2017 Das jährlich stattfindende BFD Betreuer-Treffen dient u.a. der Vermittlung von Themen, die im Rahmen des Einsatzes von Bundesfreiwilligen wichtig und wissenswert sind. Aktuelle und praxisnahe Themen von Seiten der Zentralstelle, aber auch interessierende Themen der Teilnehmer fließen in die Gestaltung des Seminares mit ein. Die Teilnahme von neuen sowie bereits erfahrenen Betreuern der Einsatzstellen schafft eine hervorragende Grundlage für einen gegenseitigen Austausch und fördert somit das "Voneinander lernen". Zudem besteht die Möglichkeit, aktuelle Fragestellungen und Probleme direkt vor Ort besprechen und klären zu können. Das BFD-Betreuer-Treffen 2017 findet am 16. & 17.06. in Bad Nenndorf statt. Anmeldungen sind bereits online möglich! Da die Agenda noch nicht hundertprozentig feststeht, möchte ich Sie einladen, Themenvorschläge mit einzubringen. Was interessiert Sie? Worüber möchten Sie sich gerne austauschen? Ihre Vorschläge senden Sie gerne per E-Mail an [email protected]. Abschlussunterlagen einreichen Bereits im Newsletter Juli 2016 haben wir daran erinnert, dass es erforderlich ist, die Abschlussunterlagen der Bundesfreiwilligen nach Beendigung des Dienstes an die Zentralstelle zu übersenden. Denken Sie also bitte daran, eine Zeugniskopie, eine Kopie der Dienstzeitbescheinigung sowie den Ausbildungs- und Teilnahmenachweis im Original zu übersenden! 3 Bildungstage im Rahmen des BFD sind einzuhalten Da es sich bei dem Bundesfreiwilligendienst um einen Bildungsdienst handelt, ist die Einhaltung der Bildungstage äußerst wichtig. Die Anzahl der vorgesehenen Tage befindet sich jeweils in der Vereinbarung der Freiwilligen. Ich möchte alle Einsatzstellenbetreuer und Freiwilligen daher dringend bitten, zukünftig noch besser auf die Einhaltung der Bildungstage und die ordentliche Führung des Ausbildungs- und Teilnahmenachweises zu achten! Sachbezugswerte in die Vereinbarung aufnehmen Wird Entgelt nicht in Form von Geld gewährt, gehört es zu den Sachbezügen (Naturallohn). Hierunter gehört neben dem Bezug von Waren auch die Gewährung von Wohnraum und Mahlzeiten! Bitte denken Sie somit daran, dass für die Bundesfreiwilligen sämtliche Sachbezüge in die Vereinbarung aufzunehmen sind. Stellen Sie dem Freiwilligen also unentgeltlich Verpflegung und/oder eine Unterkunft zur Verfügung bzw. zahlen Zuschüsse, dann teilen Sie uns das bitte mit. Auch der steuerfreie und beitragsfreie Sachbezug bis zu einer Höhe von 44,- Euro (bei unentgeltlicher Überlassung von Job-Tickets, Tankgutscheinen etc.) gilt im Bundesfreiwilligendienst nicht. Haben Sie Fragen zu den oben genannten Themen, melden Sie sich gerne bei uns! Bitte stets unter Beachtung rechtlicher Grundlagen handeln Eine Vermischung von ehrenamtlichem und dienstvertraglichem Engagement ist unzulässig! Das bedeutet, dass ein ehrenamtlicher Einsatz von Freiwilligen in der Einsatzstelle nicht möglich ist. Alle Tätigkeiten, die für den gleichen Arbeitgeber gemacht werden, zählen zur Dienstverpflichtung und sind daher auf die Arbeitszeit anzurechnen. Somit darf ein Freiwilliger beispielsweise nicht im Urlaub für die Einsatzstelle ehrenamtlich tätig sein. Auch möchten wir an dieser Stelle nochmal auf die verstärkte Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes hinweisen, da viele minderjährige Freiwillige in den DLRG-Einsatzstellen beschäftigt sind. Änderung mitteilen Die DLRG Zentralstelle ist dem Bundesamt gegenüber verpflichtet, Änderungen von Einsatzstellendaten (Anschrift, Telefonnummer, Anleiter/in) sowie Änderungen bezüglich der Freiwilligendaten mitzuteilen. Dazu zählen bei letzteren auch Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die geschlossene Vereinbarung haben. Somit bitten wir darum, alle Adressänderungen, Vorstandswechsel, Betreuerwechsel usw. unverzüglich der DLRG Zentralstelle (idealerweise per Mail an: [email protected]) mitzuteilen. 4 Betreuer-Leitfaden zur Unterstützung Den Betreuer-Leitfaden zur Unterstützung der Organisation eines Bundesfreiwilligen in den Einsatzstellen gibt es bereits eine Weile. Da jedoch nicht alle Einsatzstellen den Leitfaden kennen und daher nicht als Checkliste verwenden können, möchte ich heute nochmal darauf aufmerksam machen. Der Leitfaden für Betreuer im BFD befindet sich im Anhang dieses Newsletter und dient den Einsatzstellen als Anhaltspunkt zur Planung und Organisation der BFD-Zeit eines Freiwilligen. Alle vorherigen Newsletter finden Sie hier: Download hier möglich 5 Checkliste/Leitfaden für Betreuer im BFD Vorbereitung Aufgabe/Inhalt Zuständigkeit Informationen über den BFD einholen Vorstand bei Zentralstelle Vorstand Bedarf feststellen Einsatzbereich ermitteln Aufgaben/Tätigkeiten ermitteln Grobe Dienst-/Einsatzplanung 4-6 Monate vor Finanzierung sicherstellen Vorstand Beginn ggf. Kooperationspartner suchen Drittmittel beantragen Vorstand Vorstandsbeschluss zur Durchführung des BFD, Bedarf für einen oder mehrere Ausbildungswege definieren Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle Vorstand mit Zentralstelle Betreuer und Vertreter festlegen Vorstand + Betreuer Werbung und Öffentlichkeitsarbeit Vorstand + Betreuer Ausschreibung erstellen (Einzugsbereich festlegen) Pressemitteilungen Vorstand + Betreuer Vorstellungsgespräche 2-4 Monate vor Vorstand + Betreuer Beginn Probetraining/Sichtungsschwimmen Interessen und Motivation für einen Ausbildungsweg erfragen ggf. Beurteilung der OG einholen, bei der der Bewerber Mitglied ist Entscheidung für den Bewerber, Vorentscheidung zum Ausbildungsweg Vorstand + Betreuer Verfügbarkeit/Kontingent abfragen Vorstand + Zentralstelle Ausfertigen der BFD-Vereinbarung Vorstand + BFDler + inkl. Meldebogen Zentralstelle spätestens 1 Monat inkl. Unterlagen zur Personalabrechnung vor Beginn Arbeitsplatz einrichten Vorstand + Betreuer Durchführung Zeitraum Aufgabe/Inhalt Zuständigkeit 1. Diensttag Begrüßung und Einführen in den Verein Betreuer + BFDler 1. Diensttag Aufklären über Rechte und Pflichten Betreuer Arbeitszeiten klären Spielregeln festlegen Ansprechpartner und Kommunikationsadressen benennen Vorstellen der Kollegen (Ehrenamt/Hauptamt) Belehrungen vornehmen (UVV, AS, DS, GG) und dokumentieren Betriebsbegehung durchführen erste Woche ggf. Arbeitskleidung zur Verfügung stellen Betreuer + Vorstand zu Beginn Detaillierte Dienst- und Einsatzplanung bekanntgeben Betreuer + BFDler zu Beginn, erste Seminarplanung anhand des Ausbildungsweges (Vorlage Ausbildungs- und Betreuer + BFDler Woche Teilnahmenachweis nutzen) gemeinsam mit BFDler vornehmen Klären von Teilnahmevoraussetzungen Anmeldung zu Lehrgängen beim Bildungswerk ggf. Übernahme der Kosten klären laufend Urlaubsplanung Betreuer + BFDler 1.-3. Monat DRSA-Silber ausbilden und prüfen Ausbilder + BFDler 1. Monat Teilnahme am ZWRD-K für die Vor- und Nachsaison planen Betreuer + BFDler + ZWRD-K laufend Seminarvor- und Nachbereitung Betreuer + Ausbilder laufend Stunden-/Zeitnachweis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen BFDler + Betreuer + Zentralstelle regelmäßig/ Arbeitsbegleitung/-kontrolle Betreuer + Ausbilder + Vorstand + BFDler laufend Anleitung (möglichst einmal Abstimmung pro Woche) Ergebnisse nachhalten regelmäßig Feedback (gegenseitig) Betreuer + Vorstand + BFDler (möglichst einmal Mitarbeitergespräch, ggf. Zielvereinbarungen festlegen pro Monat) Arbeitsessen regelmäßig Dienstbesprechungen Betreuer + Vorstand + BFDler letztes Drittel Zukunftsplanung (Einsatzstelle) Betreuer + Vorstand Abschluss Zeitraum Aufgabe/Inhalt Zuständigkeit 2-4 Wochen vor Ende Aufgaben-/Arbeitsübergabe Betreuer + BFDler 2-4 Wochen vor Ende Rückgabe des Arbeitsmaterials/Leihmaterials BFDler + Betreuer Betreuer + Vorstand + BFDler letzter Diensttag Abschlussunterlagen ausstellen/einfordern Zeugnis (Einholung Beurteilung Dritter BFD-Bescheinigung vollständigen Ausbildungs- und Teilnahmenachweis vorlegen und Zusendung desselben an die Zentralstelle letzter Diensttag Abschlussgespräch Betreuer + Vorstand + BFDler Präsent/Wertschätzung/Würdigung Im Abschluss Abrechnung Vorstand + Zentralstelle im Anschluss Dokumentation der Arbeit/Evaluation (prüfungskonforme Ablage) Betreuer + Vorstand ggf. Nachbesserung/Finanzen prüfen im Anschluss Begleitung ins Ehrenamt Betreuer + Vorstand + BFDler Aufbewahrung der Unterlagen gemäß Aufbewahrungsfrist Vorstand HINWEIS: Die Checkliste/der Leitfaden ist keine abschließende Aufzählung, sondern dient nur der Orientierung. Zeitraum
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