Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz

Umstellung von der alphanumerischen Fläche (Automatisiertes Liegenschaftsbuch: ALB) des Kataster auf die geometrische Fläche
(Automatisierte Liegenschaftskarte: ALK) in der Förderung der Umstrukturierung im Weinbau
Hintergrund: Im Rahmen der in Rheinland-Pfalz angebotenen flächenbezogenen
Agrarfördermaßnahmen (Direktzahlungen, Agrarumweltmaßnahmen, Ökolandbau
und Umstrukturierung im Weinbau) wurden bislang die Flächen mit dem alphanumerischen Buchflächenwert (ALB) beantragt. Nach den aktuellen Vorgaben der EUKommission ist hierfür zukünftig jedoch die geometrische Fläche (ALK) zu verwenden. Diese Vorgehensweise ist bei den Vor-Ort-Kontrollen bereits vorgeschrieben.
Daher werden dort seit mehreren Jahren Vermessungen der beantragten Flächen
mittels geodätischer Hilfsmittel (GPS-Vermessungen, Fernerkundung) vorgenommen.
Auswirkungen: Die Umstellung vom ALB- auf den ALK-Wert kann dazu führen,
dass es zu positiven oder negativen Flächendifferenzen gegenüber den bisherigen
Antragsdaten auf der Grundlage der ALB-Werte kommen kann. Die geometrisch ermittelte Fläche (ALK) kann außerdem von der in der Weinbaukartei hinterlegten Flächengröße abweichen.
Was bei der Antragstellung im Januar 2017 zu beachten ist: Im Januar 2017
können die Antragsteller in der Umstrukturierung wie bisher die ihnen bekannten
ALB-Werte für die Flächengröße verwenden. Die Umstellung vom ALB-Wert auf den
ALK-Wert erfolgt im Laufe des weiteren Verfahrens von Amts wegen. Sollte durch
diese Umstellung die erforderliche Mindestgröße in der Umstrukturierung unterschritten werden, ist hierfür eine Ausnahmeregelung dahingehend vorgesehen, dass dies
in diesem Antragsverfahren nicht zum Ausschluss von der Förderung führt. Die maßgeblichen ALK-Werte der Flurstücke werden voraussichtlich ab Anfang März 2017
sowohl im elektronischen Antrag für die Direktzahlungen als auch im FLOrlp hinterlegt und können dort eingesehen werden. Die angepassten Flächengrößen werden
den Antragstellern über die Fertigstellungsmeldungen mitgeteilt, die voraussichtlich
im Juni 2017 versandt werden.
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