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Vorblatt
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Geschäftszeichen:
Grundbuch
Burgsdorf
00-0316029-00
52 K 18/16
Blatt lfd. Nr. Gemarkung Flur
182
3
Burgsdorf
2
Flurstück
158
Fläche
1.180 m²
Bewertungsobjekt
Grundstücksart:
Ort:
Straße:
bebautes Grundstück
06295 Lutherstadt Eisleben
OT Burgsdorf
An der Kirche 21
Beschreibung des Objektes:
Objektart:
Mit einer Doppelhaushälfte bebautes Grundstück.
Textbeschreibung:
Beim Bewertungsobjekt handelt es sich um eine unterkellerte, eingeschossiges Doppelhaushälfte mit
ausgebautem Dachgeschoss. Das Einfamilienhaus
wurde um 1900 errichtet und verfügt bei 5 Zimmern,
Küche und Bad über insgesamt rd. 91 m² anrechenbare Wohnfläche. Der bauliche Zustand ist insgesamt
schlecht. Es sind erhebliche Instandhaltungs- und
Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. In einem
Nebengebäude stehen eine Garage und weitere Abstellmöglichkeiten zur Verfügung. Das Bewertungsobjekt ist ruhig am nördlichen Ortsrand von
Burgsdorf gelegen.
Verkehrswert
21.200,00 €
(In Worten: einundzwanzigtausendzweihundert Euro)
Az: 00-0316029-00
Bewertungsobjekt: An der Kirche 21, 06295 Lutherstadt Eisleben OT Burgsdorf
7.10 Fotodokumentation
2
Nord-östliche Giebelwand, Holztor Grundstückszufahrt
3
Vorbau Eingangsbereich Wohnhaus
4
Blick vom Dachfenster auf Nebengebäude
5
Rückfront Nebengebäude
6
Überdachter Durchgang zum hinteren Grundstücksteil
7
Blick auf ruinösen Nebengelass an Nord-östlicher
Grundstücksgrenze
8
Lagerung von Bauschutt auf hinterem Grundstücksteil
9
Blick in westlicher Richtung über den hinteren Grundstücksteil
Sachverständigenbüro Michael Müller Schochwitz  Am Nelkenberg 26, 06198 Salzatal OT Schochwitz  Tel. 034609 21122
Anlage Seite 11
Az: 00-0316029-00
7.5
Bewertungsobjekt: An der Kirche 21, 06295 Lutherstadt Eisleben OT Burgsdorf
Grundrisse (unmaßstäblich)
Erdgeschoss
Dachgeschoss
Sachverständigenbüro Michael Müller Schochwitz  Am Nelkenberg 26, 06198 Salzatal OT Schochwitz  Tel. 034609 21122
Anlage Seite 5
Az: 00-0316029-00
7.6
Bewertungsobjekt: An der Kirche 21, 06295 Lutherstadt Eisleben OT Burgsdorf
Nutz- und Wohnflächenzusammenstellung
Wohneinheit
Grundfläche (m²)
Einfamilienhaus
Erdgeschoss:
Windfang
Flur mit Geschoßtreppe
WC
Bad
Kind 1
Küche
Wohnzimmer
2,69
9,95
1,93
3,69
10,42
14,75
17,75
Dachgeschoss:
Flur
Kind 2
Kind 3
Schlafzimmer
3,79
9,35
9,39
12,12
Faktor der
Wohnwertwichtung
Gewichtete Nutz- bzw.
Wohnflächen (m²)
Einzelraum
0,85
2,69
9,95
1,93
3,69
10,42
14,75
15,09
0,85
3,79
9,35
9,39
10,3
Nutzeinheit
58,52
32,83
Wohneinheit gesamt:
91,35
Anmerkungen:
Die Wohnflächenberechnung wird vom Sachverständigen in Anlehnung an die Wohnflächenverordnung unter
Berücksichtigung einer Nutzwertwichtung vorgenommen, sinngemäß gefordert durch das Urteil des OLG Bayern (RE des
Bayrischen OLG vom 20.07.1983; ZMR 1984, 66). Eine Wohnwertwichtung soll besondere Umstände wie
Durchgangszimmer, unwirtschaftliche Grundrisse, schlechte Besonnung und Ähnliches berücksichtigen. Im konkreten
Wertermittlungsfall war eine Wohnwertwichtung hinsichtlich der Durchgangszimmer erforderlich.
Sachverständigenbüro Michael Müller Schochwitz  Am Nelkenberg 26, 06198 Salzatal OT Schochwitz  Tel. 034609 21122
Anlage Seite 6