Sonderform Monatsleistungspreis MU ab 01.01.2017

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Preise für Netznutzung MU – MLP
(Sonderform Monatsleistungspreis) ab
01.01.2017
Entnahme aus der Umspannung 110 Kilovolt/Mittelspannung
1
Preise für Wirkleistung 1) und transportierte Wirkarbeit
Monatsleistungspreis
Arbeitspreis
2
Konzessionsabgabe
Die Preise für Netznutzung erhöhen sich entsprechend der
Konzessionsabgabenverordnung um die Konzessionsabgabe.
Diese beträgt derzeit gemäß gültiger Konzessionsverträge:
3
20,71 EUR/kW
0,35 Ct/kWh
0,11 Ct/kWh
Umlagen für letztverbrauchende Kunden
Die nachstehend aufgeführten Umlagen beziehen sich jeweils auf die jährliche Abnahmemenge je
Abnahmestelle eines Letztverbrauchers.
KWK-Aufschlag nach § 9 KWKG für folgende Letztverbrauchergruppen nach KWKG 2016
A
0,463 Ct/kWh
für den Verbrauch bis 1.000.000 kWh/a:
B
0,040 Ct/kWh
für den Verbrauch über 1.000.000 kWh/a:
Die vorstehenden Angaben zum KWK-Aufschlag beruhen auf dem gesetzlichen Wälzungsmechanismus gemäß Kraft-WärmeKopplungsgesetz vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2498), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S.
2258) geändert worden ist (KWKG).
Das KWKG befindet sich derzeit in der Novellierung. Die Neufassung des Gesetzes wird
voraussichtlich bis Ende des Jahres 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und soll
sodann zum 01.01.2017 in Kraft treten (KWKG 2017). Nach derzeitigem Stand werden sich
hieraus für den Zeitraum ab 01.01.2017 folgende neuen KWK-Aufschläge ergeben:
0,438 Ct/kWh
Die vorgenannten Angaben sind indikativ. Die tatsächliche Abrechnung der KWK-Aufschläge ab 01.01.2017 erfolgt nach Maßgabe der
jeweils geltenden Gesetzeslage und den auf dieser Grundlage von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlichten Umlagesätzen.
Dementsprechend bleibt eine Anpassung vorbehalten.
Umlage nach § 19 (2) StromNEV für folgende Letztverbrauchergruppen
A
für den Verbrauch bis 1.000.000 kWh/a:
B
für den Verbrauch über 1.000.000 kWh/a:
0,388 Ct/kWh
0,050 Ct/kWh
Offshore-Haftungsumlage nach § 17f (5) EnWG für folgende Letztverbrauchergruppen
A
-0,028 Ct/kWh
für den Verbrauch bis 1.000.000 kWh/a:
B
0,038 Ct/kWh
für den Verbrauch über 1.000.000 kWh/a:
Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV für alle Letztverbraucher
für den Verbrauch je kWh/a:
ENSO NETZ GmbH, www.enso-netz.de
0,006 Ct/kWh
gültig ab 01.01.2017
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Preis für Blindarbeit
Hochtarifzeit 2)
5
Der Preis für die vom Kunden bezogene Blindarbeit
(kvarh), deren Anteil 50 % der Wirkarbeit (kWh) übersteigt,
beträgt:
0,97 Ct/kvarh
Niedertarifzeit 2) Der Preis für die vom Kunden gelieferte Blindarbeit
(kvarh), deren Anteil 15 % der Wirkarbeit (kWh) übersteigt,
beträgt:
0,25 Ct/kvarh
Umsatzsteuer
Das Netznutzungsentgelt wird auf Basis von Nettopreisen ermittelt. Die Nettopreise verstehen
sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % zum Rechnungsbetrag.
1)
2)
Die abrechnungsrelevante Wirkleistung ist der Monatshöchstwert (1/4-h-Mittelwert) aus dem an der
Entnahmestelle erfassten Lastprofil.
Hoch- und Niedertarifzeit gemäß Tarifzeitschlüssel A002 in „Tarifschaltzeiten der ENSO NETZ GmbH“,
veröffentlicht unter www.enso-netz.de - Strom - Netzzugang.
Hinweis/Vorbehalt:
Die vorstehend aufgeführten Netzentgelte beinhalten im Rahmen der Kostenwälzung auch Entgeltanteil
des vorgelagerten Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz Transmission GmbH.
Die Entgelte für den Netzzugang Strom beruhen auf den durch die Regulierungsbehörde festgelegten
kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die 2. Regulierungsperiode. ENSO NETZ GmbH weist
darauf hin, dass Entscheidungen der Regulierungsbehörde zu Investitionsmaßnahmen- und
Erweiterungsfaktor-Anträgen noch ausstehen. Insofern bleibt eine Anpassung der vorstehenden
aufgeführten Entgelte vorbehalten.
Zudem bleibt eine Anpassung der aufgeführten Entgelte und Bedingungen durch ENSO NETZ GmbH,
insbesondere aufgrund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder laufenden Rechtsmittelverfahren - soweit erforderlich nach Erteilung bzw. Vorliegen einer entsprechenden behördlichen und/oder
gerichtlichen Genehmigung bzw. sonstigen Entscheidung – ausdrücklich vorbehalten.
ENSO NETZ GmbH, www.enso-netz.de
gültig ab 01.01.2017