Netznutzung N ab 01.01.2017

Seite 1
Preise für Netznutzung N ab
01.01.2017
Entnahme aus der Netzebene Niederspannung
1
Preise für Wirkleistung 1) und transportierte Wirkarbeit
Jahresbenutzungsdauer 2)
Jahresleistungspreis
Arbeitspreis
2
weniger als 2.500 h/a
24,16 EUR/kW
6,24 Ct/kWh
mindestens 2.500 h/a
135,80 EUR/kW
1,77 Ct/kWh
Konzessionsabgabe
Die Preise für Netznutzung erhöhen sich entsprechend der Konzessionsabgabenverordnung um die
Konzessionsabgabe.
3
Umlagen für letztverbrauchende Kunden
Die nachstehend aufgeführten Umlagen beziehen sich jeweils auf die jährliche Abnahmemenge je
Abnahmestelle eines Letztverbrauchers.
KWK-Aufschlag nach § 9 KWKG für folgende Letztverbrauchergruppen nach KWKG 2016
A
0,463 Ct/kWh
für den Verbrauch bis 1.000.000 kWh/a:
B
0,040 Ct/kWh
für den Verbrauch über 1.000.000 kWh/a:
Die vorstehenden Angaben zum KWK-Aufschlag beruhen auf dem gesetzlichen Wälzungsmechanismus gemäß Kraft-WärmeKopplungsgesetz vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2498), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S.
2258) geändert worden ist (KWKG).
Das KWKG befindet sich derzeit in der Novellierung. Die Neufassung des Gesetzes wird
voraussichtlich bis Ende des Jahres 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und soll
sodann zum 01.01.2017 in Kraft treten (KWKG 2017). Nach derzeitigem Stand werden sich
hieraus für den Zeitraum ab 01.01.2017 folgende neuen KWK-Aufschläge ergeben:
0,438 Ct/kWh
Die vorgenannten Angaben sind indikativ. Die tatsächliche Abrechnung der KWK-Aufschläge ab 01.01.2017 erfolgt nach Maßgabe
der jeweils geltenden Gesetzeslage und den auf dieser Grundlage von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlichten
Umlagesätzen. Dementsprechend bleibt eine Anpassung vorbehalten.
Umlage nach § 19 (2) StromNEV für folgende Letztverbrauchergruppen
A
für den Verbrauch bis 1.000.000 kWh/a:
B
für den Verbrauch über 1.000.000 kWh/a:
0,388 Ct/kWh
0,050 Ct/kWh
Offshore-Haftungsumlage nach § 17f (5) EnWG für folgende Letztverbrauchergruppen
A
-0,028 Ct/kWh
für den Verbrauch bis 1.000.000 kWh/a:
B
0,038 Ct/kWh
für den Verbrauch über 1.000.000 kWh/a:
Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV für alle Letztverbraucher
für den Verbrauch je kWh/a:
ENSO NETZ GmbH, www.enso‐netz.de
0,006 Ct/kWh
gültig ab 01.01.2017
Seite 2
4
Preis für Blindarbeit
Hochtarifzeit 3)
Niedertarifzeit
5
3)
Der Preis für die vom Kunden bezogene Blindarbeit
(kvarh), deren Anteil 50 % der Wirkarbeit (kWh) übersteigt,
beträgt:
Der Preis für die vom Kunden gelieferte Blindarbeit
(kvarh), deren Anteil 15 % der Wirkarbeit (kWh) übersteigt,
beträgt:
1,00 Ct/kvarh
0,25 Ct/kvarh
Umsatzsteuer
Das Netznutzungsentgelt wird auf Basis von Nettopreisen ermittelt. Die Nettopreise verstehen
sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % zum Rechnungsbetrag.
1)
Die abrechnungsrelevante Wirkleistung ist der Jahreshöchstwert (1/4-h-Mittelwert) aus dem an der
2)
Die Jahresbenutzungsdauer ergibt sich aus der Division der transportierten Wirkarbeit innerhalb eines
3)
Hoch- und Niedertarifzeit gemäß Tarifzeitschlüssel A002 in „Tarifschaltzeiten der ENSO NETZ GmbH“,
Entnahmestelle erfassten Lastprofil.
Kalenderjahres durch den Jahreshöchstwert der Wirkleistung.
veröffentlicht unter www.enso-netz.de - Strom – Netzzugang.
Hinweis/Vorbehalt:
Die vorstehend aufgeführten Netzentgelte beinhalten im Rahmen der Kostenwälzung auch Entgeltanteil
des vorgelagerten Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz Transmission GmbH.
Die Entgelte für den Netzzugang Strom beruhen auf den durch die Regulierungsbehörde festgelegten
kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die 2. Regulierungsperiode. ENSO NETZ GmbH weist
darauf hin, dass Entscheidungen der Regulierungsbehörde zu Investitionsmaßnahmen- und
Erweiterungsfaktor-Anträgen noch ausstehen. Insofern bleibt eine Anpassung der vorstehenden
aufgeführten Entgelte vorbehalten.
Zudem bleibt eine Anpassung der aufgeführten Entgelte und Bedingungen durch ENSO NETZ GmbH,
insbesondere aufgrund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder laufenden Rechtsmittelverfahren - soweit erforderlich nach Erteilung bzw. Vorliegen einer entsprechenden behördlichen und/oder
gerichtlichen Genehmigung bzw. sonstigen Entscheidung – ausdrücklich vorbehalten.
ENSO NETZ GmbH, www.enso‐netz.de
gültig ab 01.01.2017