Drucksache 16/13900

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/13900
29.12.2016
Kleine Anfrage 5480
des Abgeordneten Ralf Witzel FDP
Dienstliche Auslandsreisen von Mitgliedern dieser Landesregierung –
Welche Kosten entstehen dem nordrhein-westfälischen Steuerzahler für fachlichen
Austausch und die politische Repräsentation unseres Bundeslandes im Ausland?
Ohne Zweifel gehört es zu den Aufgaben einer Ministerpräsidentin sowie ihrer Regierungsmitglieder, bei gegebenen Anlässen dienstliche Reisen auch ins Ausland zu unternehmen, um
dort die Interessen Nordrhein-Westfalens zu vertreten. Diese häufig mehrtägigen Reisen dienen üblicherweise dem fachpolitischen Austausch oder der Förderung und Vertiefung von politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder kulturellen Beziehungen.
Die konkreten Anlässe können hierbei im Einzelfall stark unterschiedlich sein: So besuchen
Regierungsmitglieder internationale Messen, Tagungen und Konferenzen, betreiben ferner
Wirtschaftsförderung für nordrhein-westfälische Unternehmen im Ausland, reisen ebenso zur
Unterzeichnung gemeinsamer Verträge oder Abkommen in Partnerländer oder informieren
sich vor Ort über Projekte, die aktuell oder zukünftig für unser Bundesland von Bedeutung sein
könnten.
Es ist zudem üblich, dass Regierungsmitglieder auf Auslandsreisen von anlassbezogenen Delegationen – beispielsweise von Vertretern der Wirtschaft, Wissenschaft oder Kultur – begleitet
werden, die durch ihren fachlichen Hintergrund relevant für eine solche Reise sein können.
Auf der Internetpräsenz des Landes NRW (www.nrw.de) werden unter der Rubrik Landesregierung einzeln die Ministerpräsidentin und alle weiteren Kabinettsmitglieder vorgestellt. Trotz
der dort zahlreich hinterlegten Informationen zur Regierungsarbeit sind detailliertere Angaben
zu dienstlichen Auslandsreisen eher selten und spärlich. Aus der öffentlichen Berichterstattung
ist aber bekannt, dass die Ministerpräsidentin sowie zahlreiche Fachminister des Landes Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren für etliche Auslandsreisen weltweit unterwegs gewesen
sind.
In Zeiten der bekanntlich angespannten Haushaltslage ist es unerlässlich, finanzielle Mittel
auch in diesem Feld der Regierungsarbeit bewusst einzusetzen, um mit einem möglichst vertretbaren finanziellen Aufwand stets das bestmögliche Ergebnis für das Land erzielen zu kön-
Datum des Originals: 28.12.2016/Ausgegeben: 30.12.2016
Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des
Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der
kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter
www.landtag.nrw.de
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
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nen. Insofern ist es von besonderem Interesse für das Parlament, nähere Einzelheiten zu Anlässen, Dimensionierung und Kosten der zurückliegenden Auslandsreisen der nordrhein-westfälischen Regierungsmitglieder zu erfahren.
Zuletzt hat die Landesregierung über ihr diesbezügliches Engagement im Dezember 2015 im
Rahmen von LT-DS 16/11087 dem Landtag gegenüber Rechenschaft abgelegt. Es wird deshalb nun um lückenlose und vollständige Fortschreibung der bisherigen Berichterstattung gebeten.
Im Rahmen dieser Beantwortung sollten ausdrücklich auch die Informationen nachgeliefert
werden, die zu mehreren Auslandsaufenthalten im Jahr 2015 zum Veröffentlichungstermin im
Februar 2016 noch nicht bekannt gewesen sind und daher in der erwähnten Drucksache die
Kennzeichnung „Kostenaufstellung liegt noch nicht vor“ enthalten.
Ich frage daher die Landesregierung:
1.
Welche einzelnen dienstlichen Auslandsreisen haben jeweils die Ministerpräsidentin, die
Minister sowie die Staatssekretäre vom 1.1. bis 31.12.2016 unternommen? (bitte vollständige Auflistung aller Auslandsreisetermine / -destinationen mit der jeweiligen Namensangabe des Reisenden zuzüglich der Nachlieferung der noch ausstehenden Informationen aus LT-DS 16/110987 für das Jahresende 2015)
2.
Was ist in dieser Aufstellung der jeweilige Anlass für die einzelne dienstliche Auslandsreise gewesen? (zur Vereinfachung können gern Kategorien gebildet werden wie zum
Beispiel politische Repräsentation, Fachministeraustausch, Gremientagungen etc.)
3.
Welche jeweiligen Gesamtkosten einer Reise sind dem Steuerzahler für die einzelnen
dienstlichen Auslandsreisen entstanden?
4.
Bei jeweils welchen Auslandsreisen sind die Gesprächs- oder Verhandlungsergebnisse
im Nachgang der Reise dem Parlament oder der Öffentlichkeit in geeigneter Weise zur
Kenntnis gebracht worden?
5.
In ggf. welcher Höhe sind bei den einzelnen Reisen Zuschüsse aus dem Landeshaushalt
jeweils für die Mitreise externer Dritter bei Delegationsreisen verausgabt worden, die
nicht zur unmittelbar ministeriellen Sphäre gehören?
Ralf Witzel
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