LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13900 29.12.2016 Kleine Anfrage 5480 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Dienstliche Auslandsreisen von Mitgliedern dieser Landesregierung – Welche Kosten entstehen dem nordrhein-westfälischen Steuerzahler für fachlichen Austausch und die politische Repräsentation unseres Bundeslandes im Ausland? Ohne Zweifel gehört es zu den Aufgaben einer Ministerpräsidentin sowie ihrer Regierungsmitglieder, bei gegebenen Anlässen dienstliche Reisen auch ins Ausland zu unternehmen, um dort die Interessen Nordrhein-Westfalens zu vertreten. Diese häufig mehrtägigen Reisen dienen üblicherweise dem fachpolitischen Austausch oder der Förderung und Vertiefung von politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder kulturellen Beziehungen. Die konkreten Anlässe können hierbei im Einzelfall stark unterschiedlich sein: So besuchen Regierungsmitglieder internationale Messen, Tagungen und Konferenzen, betreiben ferner Wirtschaftsförderung für nordrhein-westfälische Unternehmen im Ausland, reisen ebenso zur Unterzeichnung gemeinsamer Verträge oder Abkommen in Partnerländer oder informieren sich vor Ort über Projekte, die aktuell oder zukünftig für unser Bundesland von Bedeutung sein könnten. Es ist zudem üblich, dass Regierungsmitglieder auf Auslandsreisen von anlassbezogenen Delegationen – beispielsweise von Vertretern der Wirtschaft, Wissenschaft oder Kultur – begleitet werden, die durch ihren fachlichen Hintergrund relevant für eine solche Reise sein können. Auf der Internetpräsenz des Landes NRW (www.nrw.de) werden unter der Rubrik Landesregierung einzeln die Ministerpräsidentin und alle weiteren Kabinettsmitglieder vorgestellt. Trotz der dort zahlreich hinterlegten Informationen zur Regierungsarbeit sind detailliertere Angaben zu dienstlichen Auslandsreisen eher selten und spärlich. Aus der öffentlichen Berichterstattung ist aber bekannt, dass die Ministerpräsidentin sowie zahlreiche Fachminister des Landes Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren für etliche Auslandsreisen weltweit unterwegs gewesen sind. In Zeiten der bekanntlich angespannten Haushaltslage ist es unerlässlich, finanzielle Mittel auch in diesem Feld der Regierungsarbeit bewusst einzusetzen, um mit einem möglichst vertretbaren finanziellen Aufwand stets das bestmögliche Ergebnis für das Land erzielen zu kön- Datum des Originals: 28.12.2016/Ausgegeben: 30.12.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13900 nen. Insofern ist es von besonderem Interesse für das Parlament, nähere Einzelheiten zu Anlässen, Dimensionierung und Kosten der zurückliegenden Auslandsreisen der nordrhein-westfälischen Regierungsmitglieder zu erfahren. Zuletzt hat die Landesregierung über ihr diesbezügliches Engagement im Dezember 2015 im Rahmen von LT-DS 16/11087 dem Landtag gegenüber Rechenschaft abgelegt. Es wird deshalb nun um lückenlose und vollständige Fortschreibung der bisherigen Berichterstattung gebeten. Im Rahmen dieser Beantwortung sollten ausdrücklich auch die Informationen nachgeliefert werden, die zu mehreren Auslandsaufenthalten im Jahr 2015 zum Veröffentlichungstermin im Februar 2016 noch nicht bekannt gewesen sind und daher in der erwähnten Drucksache die Kennzeichnung „Kostenaufstellung liegt noch nicht vor“ enthalten. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Welche einzelnen dienstlichen Auslandsreisen haben jeweils die Ministerpräsidentin, die Minister sowie die Staatssekretäre vom 1.1. bis 31.12.2016 unternommen? (bitte vollständige Auflistung aller Auslandsreisetermine / -destinationen mit der jeweiligen Namensangabe des Reisenden zuzüglich der Nachlieferung der noch ausstehenden Informationen aus LT-DS 16/110987 für das Jahresende 2015) 2. Was ist in dieser Aufstellung der jeweilige Anlass für die einzelne dienstliche Auslandsreise gewesen? (zur Vereinfachung können gern Kategorien gebildet werden wie zum Beispiel politische Repräsentation, Fachministeraustausch, Gremientagungen etc.) 3. Welche jeweiligen Gesamtkosten einer Reise sind dem Steuerzahler für die einzelnen dienstlichen Auslandsreisen entstanden? 4. Bei jeweils welchen Auslandsreisen sind die Gesprächs- oder Verhandlungsergebnisse im Nachgang der Reise dem Parlament oder der Öffentlichkeit in geeigneter Weise zur Kenntnis gebracht worden? 5. In ggf. welcher Höhe sind bei den einzelnen Reisen Zuschüsse aus dem Landeshaushalt jeweils für die Mitreise externer Dritter bei Delegationsreisen verausgabt worden, die nicht zur unmittelbar ministeriellen Sphäre gehören? Ralf Witzel 2
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