Nr. 30 gültig ab dem 1. Januar 2017
MEDIADATEN 2017
WVW
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Total lokal - seit über 40 Jahren
Ganz nah dran!
Digital gut aufgestellt!
Lokalität ist nur eine unserer Stärken!
Mit unseren Facebook-Fanseiten „Wir lieben“ beweisen wir weitere digitale Stärke.
Was gibt es Neues in unserer Stadt? Wo ist am Wochenende was los? Was haben die
Bürger gerade auf dem Herzen? Wir liefern wirklich das, was User auf Facebook finden
wollen – Unterhaltung, Aufregung und Spaß!
Sie finden unsere beliebten Anzeigenblätter nahezu in jedem Briefkasten –
auch in Ihrer Nähe! Wir erscheinen im Kerngebiet von NRW, vom Niederrhein über
das Ruhrgebiet bis ins Sauerland. Ob Stadtspiegel, Stadt-Anzeiger, Wochenblatt oder
Wochen-Anzeiger, unsere 67 Titel mit einer Auflage von über 3,8 Mio. werden in der
Wochenmitte und teilweise auch am Wochenende zugestellt.
Was unsere Blätter seit über 40 Jahren so erfolgreich macht? Eine eng an den
Bedürfnissen und Interessen der Leser orientierte Berichterstattung ergänzt durch
Serviceleistungen, Gewinnspiele und Aktionen.
Wir geben Orientierung im Lebensalltag. Weiterhin pflegen wir ein partnerschaft­
liches Verhältnis zu den Werbetreibenden in unserem Verbreitungsgebiet! Gemeinsam
begleiten und organisieren wir viele Aktionen und vermitteln gerne Kontakte und
gute Netzwerke.
Ergänzend zu den WVW/ORA Print-Produkten wurde die Nachrichten-Community
lokalkompass.de eingeführt. Hier haben unsere Leser die Chance, sich Tag für Tag
und rund um die Uhr über Neuigkeiten aus Ihrer Region zu informieren. Gleichzeitig
ermöglicht lokalkompass.de als Community den Bürgern, sich auzutauschen und ihre
Ideen einzubringen.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Es macht sich bezahlt.
Print:
Verkaufsleitung Digital:
Telefon: 02 01/8 04 -2836
Fax: 02 01/8 04 -2561
E-Mail:[email protected]
AnzeigendispositionTelefon: 02 01/8 04 -2405
Fax: 02 01/8 04 -2418
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Verkaufsleitung Telefon: 02 01/8 04 -2836
Fax: 02 01/8 04 -2561
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Verlagsanschrift:
BeilagendispositionTelefon: 02 01/8 04 -2405
Fax: 02 01/8 04 -2048
E-Mail:[email protected]
WVW Westdeutsche Verlags- und Werbegesellschaft mbH, 45123 Essen
Hausanschrift: Bert-Brecht-Straße 29, 45128 Essen
www.wvw-anzeigenblaetter.de
[email protected]
Redaktion Bankverbindungen:
Fax: 02 01/8 04 -2161
E-Mail: [email protected]
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Zugangsdaten: auf Anfrage
Aus Gründen der Qualitätssicherung ist rechtzeitig vor Anzeigenschluss ein
Abzug unter Angabe des Dateinamens, der Ausgaben-Nr., des Titels und
Erscheinungstermins vorzulegen. Weitere Details siehe Technische Angaben.
Commerzbank AG Essen
IBAN: DE44 3604 0039 0102 0395 01 BIC: COBADEFFXXX
Sparkasse Essen
IBAN: DE33 3605 0105 0000 2876 80 BIC: SPESDE3E
Zahlungsbedingungen: Zahlbar 10 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug.
1% Skonto bei Bankeinzugsverfahren oder bei Vorauszahlung.
Der Verlag ist Mitglied des BVDA, Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter e.V.
Die genannten Auflagenzahlen
werden von der ADA, Auflagenkontrolle der Anzeigenblätter, überprüft.
Verbreitungsgebiete Stand 1. Januar 2017
Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017
WVW
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•• Ahaus
Stadtlohn
Gescher
• Coesfeld
•• Borken
•• Bocholt
•• Kleve
•• Emmerich
• Haltern
• Wesel
•• Goch
• Xanten
• Dinslaken
• Kamp-Lintfort
• NeukirchenVluyn
• Moers
• Werne
• Dorsten
• Marl
•• Bottrop
• Herten • Recklinghausen
•• Gladbeck
•• Castrop•• Gels.-Buer
•• Herne Rauxel
••
Wanne••
Gelsen•• Oberhausen
Eickel
kirchen
•• Bochum
•• Watten•• Duisburg •• Mülheim
•• Essen
•• Heiligenhaus
WVW ORA
Partnerverlage (Preislisten auf Anfrage)
• Erscheint in der Wochenmitte
•• Erscheint zusätzlich am Wochenende
scheid
•• Hattingen
•• Velbert
• Wülfrath
• Düsseldorf
• Haan
•• Hilden
•• Langenfeld
•• Monheim
•• Hamm
• Datteln
•• Lünen
•• Hagen
•• Ennepetal
•• Schwelm
Warstein
• Unna
•• Dortmund
•• Witten
•• Herdecke
•• Gevelsberg
•• Soest
• Kamen
•• Fröndenberg
•• Schwerte
•• Iserlohn
•• Menden
• Arnsberg
•• Hemer
• Sundern
WVW Geschäftsstellen
Ansprechpartner für Aufträge und geschäftliche Vorgänge – auch für mehrere Ausgaben – ist die Geschäftsstelle am Firmenstandort.
Kunden außerhalb des Verbreitungsgebietes sowie alle Werbeagenturen wenden sich bitte an die Zentrale in Essen.
Dinslaken: Niederrhein Anzeiger
Friedrich-Ebert-Str. 40, 46535 Dinslaken
Tel. 02064/4190-0, Fax 02064/13708
[email protected]
Düsseldorf: Rhein-Bote
Immermannstr. 40, 40210 Düsseldorf
Tel. 0211/13903-0, Fax 0211/13903-33
[email protected]
Duisburg: Wochen-Anzeiger
Harry-Epstein-Platz 2, 47051 Duisburg
Tel. 0203/9926-3200, Fax 0203/9926-3230
[email protected]
Emmerich: Stadtanzeiger
Steinstr. 10, 46446 Emmerich
Tel. 02822/9249-0, Fax 02822/9249-51
[email protected]
Essen: Borbeck Kurier/
Nord-/Süd-/West Anzeiger
Bert-Brecht-Str. 29, 45128 Essen
Tel. 0201/804-2068, Fax 0201/804-2995
[email protected]
Essen-Steele:
Steeler/Ruhr/Kettwig/Werden Kurier
Westfalenstr. 288, 45276 Essen
Tel. 0201/85133-0, Fax 0201/85133-33
[email protected]
Gelsenkirchen:
Stadtspiegel Gelsenkirchen/
Gelsenkirchen Buer
Florastr. 6, 45879 Gelsenkirchen
Tel. 0209/17084-0, Fax 0209/17084-44
[email protected]
Hagen: Stadtanzeiger Hagen/Herdecke
Schürmannstr. 4, 58097 Hagen
Tel. 02331/108210, Fax 02331/108266
[email protected]
Hattingen: Stadtspiegel
Große Weilstr. 19, 45525 Hattingen
Tel. 02324/5657-10, Fax 02324/5657-44
[email protected]
Herne: Wochenblatt Herne/Wanne-Eickel
Heinrichstr. 17, 44623 Herne
Tel. 02323/1388-19, Fax 02323/1388-13
[email protected]
Herten: Stadtspiegel Herten/Marl
Jakobstr. 2-4, 45699 Herten
Tel. 02366/1050-12, Fax 02366/1050-14
[email protected]
Iserlohn: Stadtspiegel Iserlohn/Hemer
Unnaer Str. 29, 58636 Iserlohn
Tel. 02371/7939-0, Fax 02371/7939-39
[email protected]
Kamen: Stadtspiegel
Weststr. 86, 59174 Kamen
Tel. 02307/91220-0, Fax 02307/91220-44
[email protected]
Oberhausen: Wochen-Anzeiger
Helmholtzstr. 28-30, 46045 Oberhausen
Tel. 0208/85983-0, Fax 0208/85983-15
[email protected]
Kleve: Klever Wochenblatt/
Gocher Wochenblatt
Hagsche Str. 96, 47533 Kleve
Tel. 02821/7246-0, Fax 02821/7246-33
[email protected]
[email protected]
Recklinghausen: Stadtspiegel
Recklinghausen/Datteln
Herner Str. 29-31, 45657 Recklinghausen
Tel. 02361/58020-0, Fax 02361/183524
[email protected]
Langenfeld: Wochenanzeiger
Langenfeld/Monheim/Hilden
Bachstr. 42, 40764 Langenfeld
Tel. 02173/9729-0, Fax 02173/9729-33
[email protected]
Menden: Stadtspiegel Menden/
Fröndenberg
Nordwall 2-2a, 58706 Menden
Tel. 02373/9369-0, Fax 02373/4310
[email protected]
Moers: Wochen-Magazin
Moers/Kamp-Lintfort/Neukirchen Vluyn
Homberger Str. 2-4 (Königlicher Hof), 47441 Moers
Tel. 02841/9014-0, Fax 02841/9014-44
[email protected]
Mülheim: Mülheimer Woche
Schloßstr. 22, 2. OG, 45468 Mülheim
Tel. 0208/45958-0, Fax 0208/471507
[email protected]
Unna: Stadtspiegel
Massener Str. 11a, 59423 Unna
Tel. 02303/3321-0, Fax 02303/3321-16
[email protected]
Schwelm: wap Schwelm/Gevelsberg/
Ennepetal
Hattinger Str. 43, 58332 Schwelm
Tel. 02336/9377-0, Fax 02336/9377-33
[email protected]
Velbert: Stadtanzeiger Niederberg
Friedrichstr. 203, 42551 Velbert
Tel. 02051/4124-21, Fax 02051/50982
[email protected]
Wesel: Der Weseler/Der Xantener
Korbmacherstr. 10, 46483 Wesel
Tel. 0281/33905-0, Fax 0281/33905-30
[email protected]
Werbeformen
Print:
Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017
Digital:
Effektiv werben mit Sonderwerbeformen
Sie wollen etwas Neues ausprobieren? Kein Problem.
Ihre WVW Anzeigenblätter bieten Ihnen eine Reihe von Möglichkeiten kreativ auf Angebote und Dienstleistungen
hinzuweisen. Egal, ob Sie mit einem Titelkuller dauerhaft Ihre Telefonnummer präsentieren möchten, oder die ganze
Bandbreite Ihrer Angebote in einer Prospekt-Anzeige darstellen, bei unseren Anzeigenblättern mit dem Kompass finden
Sie Ihren individuellen Weg zum Kunden.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Wählen Sie einfach aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Sonderwerbeformen und setzen Sie sich und Ihr
Unternehmen, damit immer maßgeschneidert und hervorragend, in Szene. Unsere möglichen Sonderwerbeformen
zeigen wir Ihnen hier im Überblick:
• Titelkuller
• Titelkopf-Anzeige
• Titelfuß-Anzeige
• Tipp-On-Sticker
• Perforation
• Flying Page
• Ummantelung
• Prospekt-Anzeige
• Super-Panorama
WVW
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Titelkuller 1)
2
1
Er kullert dem Leser buchstäblich sofort ins Auge. Durch die exklusive Platzierung direkt
links oben neben dem Titellogo kommt Ihrer Anzeige hier besonders große Aufmerksamkeit zu. Dieser Anzeigenplatz ist vor allem für die Darstellung von Logos und Telefonnummern, z.B. von Taxi-Unternehmen, Pizza-Services oder Hotline-Nummern geeignet.
Ihr bekanntes oder selbsterklärendes Logo fällt hier sofort auf.
Abdruck 1/38 mm 4-c oder 2/38 mm 4-c,
Belegungseinheiten auf Anfrage, Berechnung 200 mm/sw *)
Titelkopf-Anzeige 2)
Diese Anzeige wird direkt neben dem Titel platziert und ist das Sahnestück unter den
Werbeflächen. Da der Titel das Erste ist, worauf der Leser seinen Blick lenkt, wenn er die
Zeitung in seinen Händen hält, wird Ihre Anzeige hier sofort wahrgenommen.
Dieser Platz ist ideal für die Bewerbung Ihres besonders attraktiven Angebotes.
3
100% Aufschlag, Belegungseinheiten auf Anfrage, Format: 2 Spalten/90 mm *)
Titelfuß-Anzeige 3)
Hier bleiben Leserblicke haften. Bevor der Leser die Titelseite umblättert, richtet er
seinen Blick auf die untere Hälfte der Seite. Hier ist der perfekte Platz für Ihre ganz
besondere Anzeige.
s/w-Mindestgröße 100 mm, 75% Zuschlag *),
begrenzte Platzierungsmöglichkeiten
*) = abschluss- und ausgabennachlassfähig
Werbeformen
Werbeformen
Print:
Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017
WVW
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Digital:
Tipp-On-Sticker
Er klebt frech direkt im Kopfbereich der Titelseite. In Form eines Haftnotiz-Zettels bringt der Tipp-On-Sticker
Ihre Werbebotschaft groß raus. Der Clou: Der Sticker lässt sich ganz leicht abziehen und kann danach als
Memo benutzt werden. Nutzen Sie den Sticker als Gutschein oder lüften Sie auf seiner Rückseite ein spannendes Geheimnis. Die Aufmerksamkeit des Lesers ist Ihnen in jedem Fall sicher!
Auflage
Ortspreis
pro 1.000 Ex.
Grundpreis
pro 1.000 Ex.
ab 15.000
98,00 €
115,30 €
ab 25.000
82,19 €
96,70 €
ab 75.000
78,47 €
92,32 €
ab 250.000
77,54 €
91,23 €
ab 500.000
76,61 €
90,13 €
Es wird der Anzeigen mm-Preis
(Orts-/Grundpreis)
der jeweiligen Ausgabe
+ 20% Beachtungsaufschlag
berechnet.
Perforation
Diese Anzeigenform ist eine Aufforderung an den Kunden. Die Anzeigenseite verläuft parallel zum Bund einer
1/1 Seite und lässt sich dank der Perforation ganz einfach heraustrennen. Anschließend kann der Kunde Ihre
Anzeige als Produktmemo oder Merkzettel für seinen Einkauf nutzen. Diese Werbeform eignet sich besonders
gut für Gewinnspiele mit Antwortelementen oder Couponing-Aktionen. Die Perforation ist Ihre
Werbebotschaft to go!
Werbeformen
Werbeformen
Print:
Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017
WVW
Digital:
Auflage
Flying Page
ANZEI G ENB L ÄT T E R 10
Sie ist der Türöffner für Ihre erfolgreiche Werbebotschaft. Hierbei handelt es sich um eine Werbeform in der
Größe einer halben Seite, die um das erste und gegebenenfalls auch das dritte Buch der Zeitung gelegt wird.
Ihre Werbebotschaft überdeckt die linke Hälfte der Titelseite, nur der Zeitungstitel bleibt vollständig sichtbar.
Das Titelblatt der Zeitung weicht somit vom Gewohnten ab, das Interesse des Lesers wird so automatisch
geweckt. Diese Position garantiert Ihrer Anzeige eine unübersehbare Präsenz.
Ortspreis
pro 1.000 Ex.
Grundpreis
pro 1.000 Ex.
unter 25.000
163,00 €
191,77 €
25.000 - 49.999
148,00 €
174,12 €
50.000 - 99.999
140,00 €
164,71 €
100.000 - 149.999
133,00 €
156,47 €
150.000 -199.999
125,00 €
147,06 €
über 200.000
118,00 €
138,83 €
Auflage
Ummantelung
Diese Sonderwerbeform im Format 1/1 Seite hoch umschließt das erste
Buch des Anzeigenblattes. Der übliche Zeitungskopf, einschließlich der
Titelkopf- und der Titelkulleranzeige, befindet sich sowohl auf der
Ummantelung als auch auf der eigentlichen Titelseite. Die Ummantelung
ist nichts für Schüchterne, denn eindrucksvoller lässt sich Ihre Werbebotschaft nicht präsentieren. Diese Werbeform kombiniert die Vorteile
einer Titel-Anzeige und die eines Prospekts. Auf diese Weise transportieren
Sie Ihre Werbebotschaft gleich auf vier Seiten: Ihre Werbung erscheint auf
der kompletten Titelseite, der zweiten Seite, der vorletzten Seite sowie der
letzten Seite im ersten Buch.
Werbeformen
Ortspreis
pro 1.000 Ex.
Grundpreis
pro 1.000 Ex.
unter 25.000
173,00 €
203,53 €
25.000 – 49.999
157,00 €
184,71 €
50.000 – 99.999
149,00 €
175,30 €
100.000 – 149.999
141,00 €
165,89 €
150.000 – 199.999
133,00 €
156,47 €
über 200.000
125,00 €
147,06 €
Werbeformen
Print:
Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017
Digital:
WVW
ANZEI G ENB L ÄT T E R 12
Berechnung: pro 1.000 Exemplare
Auflage
4 Seiten
Grundpreis
4 Seiten
Ortspreis
8 Seiten
Grundpreis
8 Seiten
Ortspreis
unter 25.000
136,47 €
116,00 €
201,18 €
171,00 €
25.000 – 49.999
124,71 €
106,00 €
189,42 €
161,00 €
50.000 – 99.999
118,83 €
101,00 €
177,65 €
151,00 €
100.000 – 149.999
112,94 €
96,00 €
165,89 €
141,00 €
150.000 – 199.999
107,06 €
91,00 €
154,12 €
131,00 €
über 200.000
101,18 €
86,00 €
148,24 €
126,00 €
Prospekt-Anzeigen können sowohl schwarz-weiß als auch farbig sein
und eine Panoramaseite beinhalten. Prospekt-Anzeigen dürfen nur
Angebote eines Kunden enthalten.
Prospekt-Anzeige
Einerseits wissen Sie die Vorteile der Beilagenwerbung zu schätzen.
Andererseits möchten Sie auf die Vorteile der Anzeigenwerbung nicht
verzichten. Dann ist die Prospekt-Anzeige das richtige Angebot für Sie!
Prospekt-Anzeigen sind 4, 8 oder 12-seitige Anzeigen, die ähnlich einer Beilage
gestaltet werden können. Sie werden aber nicht dem Anzeigenblatt beigelegt,
sondern sind fester Bestandteil des gedruckten Produktes. Somit werden die
Vorteile der Beilagenwerbung mit den Vorteilen der Anzeigenwerbung auf geradezu ideale Weise gekoppelt. Wie und wo die Werbeform zum Einsatz kommt,
bestimmen Sie. Ihr Reichweitenvorteil: Ihre Prospektanzeige erscheint auch unter
angebote.lokalkompass.de
Super-Panorama
Einfach nur groß? Nein, sogar sehr groß! Das Super-Panaroma ist für Ihren großen
Werbeauftritt bestens geeignet. Diese Sonderwerbeform ist eine über vier Seiten
gehende, aufklappbare Panoramafläche im Zeitungsformat. Insgesamt acht
beeindruckende Werbeflächen stehen Ihnen hier zur Verfügung.
Das Super-Panorama wird dem Anzeigenblatt wie eine Beilage beigefügt.
Es eignet sich besonders für großflächige Darstellungen.
Werbeformen
Auflage
Ortspreis
pro 1.000 Ex.
Grundpreis
pro 1.000 Ex.
ab 50.000
173,00 €
203,53 €
ab 100.000
147,80 €
173,89 €
ab 150.000
139,40 €
164,00 €
ab 300.000
125,86 €
148,07 €
ab 500.000
119,24 €
140,29 €
Werbeformen
Print:
Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017
Digital:
Lokalkompass.de – Die Nachrichten-Community der Region
Austausch von Bürger zu Bürger
Das ist es, was lokalkompass.de ausmacht, denn hier gibt es ganz aktuelle und lokale Nachrichten von den Menschen vor
Ort. Betreut und gesteuert wird die Lokalkompass-Plattform von erfahrenen Redakteuren, die mit den BürgerReportern in
Kontakt stehen und sie unterstützen. Kommunikation mit anderen BürgerReportern und Redakteuren. Die BürgerReporter
bilden einen signifikanten Teil auf lokalkompass.de. Derzeit sorgen schon mehr als 80.000 BürgerReporter täglich für
aktuelle und lokal relevante Themen.
Auf lokalkompass.de kann sich jeder ganz einfach als BürgerReporter anmelden und über selbst ausgewählte Themen
berichten. Man kann sich außerdem mit anderen BürgerReportern austauschen oder mit Redakteuren kommunizieren.
Unsere möglichen digitalen Werbeformen zeigen wir Ihnen hier im Überblick:
• Superbanner
• Skyscraper
• Medium-Rectangle
• Wallpaper
• Billboard
• Branding Day
• Native Advertising
• FirmenKompass
• „Wir lieben“ Facebook-Fanseiten
WVW
ANZEI G ENB L ÄT T E R 14
Eine Erfolgsgeschichte seit 2010
Entwicklung der Visits seit Start von lokalkompass.de in 2010
Reichweite:
Anteil der Altersgruppen der lokalkompass.de-Besucher:
• 7,8 Mio. Page Impressions (Seitenaufrufe)/ Monat*
• 1,5 Mio. Visits/Monat*
*Stand 10/2016
65+ Jahre
18-24 Jahre
25-34 Jahre
1,6 Mio.
10%
1,4 Mio.
5%
4%
1,2 Mio.
35-44 Jahre
55-64 Jahre
1 Mio.
22%
22%
800.000
600.000
400.000
37%
200.000
0
Werbeformen
45-54 Jahre
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Werbeformen
Print:
Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017
Digital:
WVW
ANZEI G ENB L ÄT T E R 16
Display Werbung
Superbanner
Bei der Beachtung ganz oben!
Prominente Platzierung am Kopf der Seite. Viel Raum für Informationen
und spannende Inszenierungen im direkten Sichtfeld des Users.
Skyscraper
Hoch im Kurs in Sachen Wirkung!
Der Klassiker unter den Online-Bannern. Hohe Aufmerksamkeit durch ein
auffälliges Hochformat direkt neben dem redaktionellen Inhalt.
Medium-Rectangle
Ihre Werbung mittendrin!
Klickstarke Werbefläche direkt im redaktionellen Umfeld integriert.
Aufmerksamkeit garantiert. Die redaktionelle Nähe stärkt das Vertrauen
in die Werbebotschaft.
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Laufzeit
Ortspreis
Grundpreis
Superbanner
z. B. 4 Wochen
7,00 €
8,24 €
Skyscraper
z. B. 4 Wochen
7,00 €
8,24 €
Medium-Rectangle
z. B. 4 Wochen
7,00 €
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Preise je 1.000 Ausspielungen, ggf. zzgl. Gestaltung: 50,- €
Mindestbuchungsmenge:
15.000 Ad Impressions je Lokalausgabe.
Wallpaper
Für den ganz großen Auftritt!
Wirkung hoch zwei: Kombination aus Superbanner und Skyscraper.
Aufgrund von Größe und auffälliger Form wird eine sehr hohe Sichtbarkeit erzielt.
Billboard
Gekonnt ist gekonnt: Ruhig mal aus dem Rahmen fallen!
Sehr aufmerksamkeitsstark durch die Platzierung direkt unter der
Navigationsleiste.
Angebot
Laufzeit
Ortspreis
Grundpreis
Wallpaper
z. B. 4 Wochen
10,00 €
11,77 €
Billboard
z. B. 4 Wochen
20,00 €
23,53 €
Preise je 1.000 Ausspielungen, ggf. zzgl. Gestaltung: 50,- €
Mindestbuchungsmenge:
15.000 Ad Impressions je Lokalausgabe.
Werbeformen
Werbeformen
Print:
Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017
WVW
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Digital:
Branding Day
Einmal alles bitte!
Nutzen Sie für einen Tag die starke Kombination aus Superbanner, Wallpaper,
Billboard, Skyscraper und Medium-Rectangle auf lokalkompass.de exklusiv für
Ihren Auftritt und sichern Sie sich die maximale Aufmerksamkeit durch Fest­
platzierung auf allen Werbeplätzen!
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Branding Day / Tagespaket
Laufzeit
Ortspreis
Grundpreis
24 h
299,00 €
351,77 €
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Preise je Lokalausgabe, ggf. zzgl. 200,- € für die Gestaltung der Werbemittel.
Native Advertising
Native Advertising stellt Werbung in redaktioneller Anmutung dar. Diese Inhalte
wirken aufgrund ihrer authentischen Darstellung sehr glaubwürdig und tragen zu
Ihrer positiven Imagebildung bei.
Mit Native Advertising auf lokalkompass.de werden Sie wirkungsvoller wahrgenommen und noch schneller zum Stadtgespräch!
Die Vorteile mit Native Advertising auf einen Blick:
• Schnelle, ansprechende Form, um Werbebotschaften zu kommunizieren
• Hohe Glaubwürdigkeit durch redaktionelle Aufmachung
• Präsentation von komplexen Themen möglich
Werbeformen
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Print:
Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017
WVW
ANZEI G ENB L ÄT T E R 20
Digital:
Native Advertising Angebot im Überblick
Setzen Sie Ihre Neuigkeiten noch stärker in Szene!
Für die gelungene Kommunikation Ihrer Werbebotschaften haben wir Ihnen
drei verschiedene Pakete zusammengestellt, zwischen denen Sie auswählen
können.
1. Online PR
• Veröffentlichung eines PR Textes auf lokalkompass.de (2.500 Zeichen + 1 Bild)
• Veröffentlichung in einer Lokalkompass-Belegungseinheit
• Veröffentlichung unter dem Namen „Lokalkompass-Empfehlungen“
2. Advertorial
• Veröffentlichung von einem PR-Text (5.000 Zeichen) und Bildern (25 Stück) als „Lokalkompass-Empfehlungen“
• Exklusive Festplatzierung eines Teaser-Ads in einer LokalkompassBelegungseinheit
• Ausstattung des Advertorials mit Titel-Grafik, zusätzlichen Elementen und
Werbeformen in der Boxengasse möglich
• Video-/iFrame-Einbindung möglich
3. Themenseite
• Veröffentlichung von bis zu 10 PR-Texten (je 2.500 Zeichen) und einem Bild als „Lokalkompass-Empfehlung“
• Exklusive Festplatzierung eines Teaser-Ads in einer LokalkompassBelegungseinheit
• Ausstattung der Themenseite mit Titel-Grafik, zusätzlichen Elementen
und Werbeformen in der Boxengasse möglich
• Video-Einbindung möglich
Preis 4 Wochen
1. Online PR
Ortspreis
Grundpreis
75,00 €
88,24 €
Optionale Zusatzleistungen: Bildgestaltung: 50,00 € / Textgestaltung (max. 2.500 Zeichen): 60,00 €
2. Advertorial
499,00 €
587,07 €
Optionale Zusatzleistungen: Bildgestaltung: 60,00 € / Textgestaltung (max. 5.000 Zeichen): 100,00 €
Gewinnspiel-/Umfragemodul möglich
3. Themenseite
899,00 €
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Optionale Zusatzleistungen: Bildgestaltung: 60,00 € / Textgestaltung (max. 5.000 Zeichen): 100,00 €
Gewinnspiel-/Umfragemodul möglich
1
Inkl. Panorama-Foto (durch Sie angeliefert, mind. 600 x 230 px)
Bewerben Sie zusätzlich Ihre Inhalte
und profitieren Sie von unseren Kombiangeboten.
Standard-Werbemittel Zubuchung:
15.000 AI: 10% Nachlass auf ein Werbemittel
30.000 AI: 20% Nachlass auf ein Werbemittel
50.000 AI: 30% Nachlass auf ein Werbemittel
Werbeformen
Werbeformen
Print:
Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017
WVW
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Digital:
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•Automatische Textanzeige auf der lokalen Startseite
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2. Plus-Paket
• Firmenprofil auf lokalkompass.de1
•Automatische Textanzeige auf der lokalen Startseite, farblich hervorgehoben
•Branchenzuordnung
•PR-Text (2.500 Zeichen) + 1 Bild
•Zehn frei wählbare Schlagwörter für themenspezifische Platzierung
•Veröffentlichung von drei zusätzlichen PR-Texten, die Sie selbst verfassen
können, (2.500 Zeichen) + ein Bild
3. Premium-Paket
• Firmenprofil auf lokalkompass.de1
•Automatische Textanzeige auf der lokalen Startseite, farblich
hervorgehoben
•Branchenzuordnung
•PR-Text (2.500 Zeichen) + 1 Bild
•Zehn frei wählbare Schlagwörter für themenspezifische Platzierung
•Veröffentlichung von zwölf zusätzlichen PR-Texten, (2.500 Zeichen)
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Preis / Jahr
Ortspreis
Grundpreis
1. Starter Paket
149,00 €
175,30 €
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Optionale Zusatzleistungen:
Zusätzlicher Branchenbucheintrag auf trauer.lokalkompass.de 100,- €
3. Premium-Paket
1
299,00 €
499,00 €
Optionale Zusatzleistungen: Videoproduktion (Länge 1 Min.) 500,00 €
Im Folgejahr 15% Treuerabatt
587,07 €
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Print:
Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017
WVW
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Digital:
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Anzeigen
Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017
Print:
Digital:
Gebiet
Ausgaben
Nr.
Arnsberg
6012
6010
6512
Titel und Belegungsmöglichkeit
Erscheinungsweise
wöchentlich
gewerbl. Kleinanzeigen2)
€/Anz.-mm2)
4 Zeilen
Mindestgröße 20 mm Mindestgröße
- ohne Nachlass -
Grundpreis
Ortspreis
Grundpreis
€/Zeile
Ortspreis
€/Zeile
1) Wochenend-Ausgaben-Nr.
= Zweite Ausgaben-Nr./
Preise je Erscheinungsdatum.
1,09
1,51
0,93
1,28
–
2,59
–
2,20
2) Rubrizierung nur in
Ausgaben mit Zeilenbelegungsmöglichkeit.
104.000
2,04
1,73
3,65
3,10
Alle Preise zuzüglich
gesetzlicher MwSt.
45.700
1,45
1,23
–
–
174.500
2,99
2,54
4,59
3,90
mittwochs
54.800
33.200
21.600
1,53
1,08
0,88
1,30
0,92
0,75
2,82
–
–
2,40
–
–
75.100
1,75
1,49
–
–
Rhein-Bote Düsseldorf (Gesamt)
– Rath
– Oberkassel
– Derendorf/City
– Flingern/Zoo
– Gerresheim
– Bilk/Friedrichstadt
– Eller
– Wersten/Oberbilk
– Benrath
Kombination Rhein-Bote Düsseldorf +
Wochen-Anzeiger Langenfeld + Hilden + Monheim
donnerstags
296.500
36.500
20.600
53.100
30.000
23.000
41.500
28.500
42.600
20.700
4,27
1,21
1,02
1,44
1,18
1,02
1,32
1,13
1,32
1,05
3,63
1,03
0,87
1,22
1,00
0,87
1,12
0,96
1,12
0,89
6,35
–
–
–
–
–
–
–
–
–
5,40
–
–
–
–
–
–
–
–
–
370.900
5,06
4,30
7,65
6,50
Wochen-Anzeiger Duisburg (Gesamt)
Duisburg-Nord
– Walsum
– Hamborn/Marxloh
– Meiderich/Ruhrort
mittwochs
+ samstags
231.500
92.700
19.600
38.000
35.100
4,21
2,05
0,74
1,09
1,08
3,58
1,74
0,63
0,93
0,92
6,35
–
–
–
–
5,40
–
–
–
–
mittwochs
6368
6360
Stadtspiegel Ostvest, Olfen
Kombination Stadtspiegel Ostvest, Olfen +
Marl + Herten + Recklinghausen
mittwochs
Dinslaken
6020
6022
6024
6510
Niederrhein Anzeiger Dinslaken/Voerde/Hünxe
– Dinslaken
– Voerde/Hünxe
Kombination Niederrhein Anzeiger Dinslaken/Voerde/Hünxe
+ Wochen-Anzeiger Duisburg-Walsum
Düsseldorf
6070
6072
6074
6076
6078
6080
6082
6084
6086
6088
6580
6030/60311)
6032/60331)
6034/60351)
6036/60371)
6038/60391)
Duisburg
ANZEI G ENB L ÄT T E R 26
42.700
55.000
Wochen-Anzeiger Arnsberg
Kombination Wochen-Anzeiger Arnsberg + Sundern
Kombination Wochen-Anzeiger Arnsberg + Sundern +
Stadtspiegel Menden/Lendringsen/Balve +
Fröndenberg/Wickede
Datteln
Verteilte
Exempl.
WVW
mittwochs/
donnerstags
Anzeigen im
Stellenmarkt werden
gegen Zuschlag von
4,- € Ortspreis
4,71 € Grundpreis
bei Zeilenanzeigen
und gegen
einen Zuschlag von
12,50 € Ortspreis
14,71 € Grundpreis
bei Randanzeigen
unter „lokalkompass.de“
veröffentlicht.
Anzeigen im AngebotsKompass werden pauschal
berechnet. Ortspreis 30,- €
/ Grundpreis 35,30 € und
unter „lokalkompass.de“
veröffentlicht.
Zeilenanzeigen der
übrigen Rubrikenmärkte
werden dort gegen einen
Zuschlag von
3,- € Ortspreis
3,53 € Grundpreis
veröffentlicht.
6040/60411)
6042/60431)
6044/60451)
6046/60471)
6048/60491)
6050/60511)
6052/60531)
6508
6510
Emmerich
Duisburg Mitte/Neudorf/Süd
– Mitte
– Neudorf
– Süd
Duisburg-West
– Rheinhausen
– Homberg
Kombination Wochen-Anzeiger Duisburg-West +
Wochen-Magazin Moers + Kamp-Lintfort, Rheinberg +
Neukirchen-Vluyn
Kombination Wochen-Anzeiger Duisburg-Walsum +
Niederrhein Anzeiger Dinslaken/Voerde/Hünxe
mittwochs
87.800
22.600
24.500
40.700
51.000
35.500
15.500
2,02
0,88
0,94
1,11
1,28
0,94
0,69
1,72
0,75
0,80
0,94
1,09
0,80
0,59
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
141.500
2,52
2,14
–
–
74.400
1,75
1,49
–
–
27.300
86.300
1,25
37.004
1,06
0,90
–
–
1,67
1,47
1,42
1,25
2,94
–
2,50
–
mittwochs
+ samstags
6102/61031)
Stadtanzeiger Emmerich/Rees/Isselburg
Kombination Stadtanzeiger Emmerich/Rees/Isselburg +
Klever + Gocher Wochenblatt
Kombination Stadtanzeiger Emmerich + NRZ Kleve, Emmerich *
Ennepetal
6386/63871)
6380/63811)
wap Ennepetal
Kombination wap Ennepetal + Gevelsberg + Schwelm
mittwochs
+ samstags
14.400
49.100
0,79
1,49
0,67
1,27
–
2,71
–
2,30
Essen
6110/61111)
6112/61131)
6114/61151)
6116/61171)
6118/61191)
6120/61211)
6122/61231)
6124/61251)
6126/61271)
6128/61291)
6130/61311)
6132/61331)
6134/61351)
6136/61371)
6138/61391)
6140/61411)
6142/61431)
Stadtspiegel Essen (Gesamt)
Nord Anzeiger
– Katernberg/Stoppenberg
– Altenessen
Süd Anzeiger
– Holsterhausen/Rüttenscheid-Nord
– Rellinghausen/Rüttenscheid-Süd
West Anzeiger
Borbeck Kurier
Kombination Kettwig Kurier + Werden Kurier
Kettwig Kurier
Werden Kurier
Steeler Kurier
Ruhr Kurier
– Überruhr/Burgaltendorf
– Kupferdreh/Heisingen
Kombination Steeler Kurier +
Ruhr Kurier Überruhr/Burgaltendorf
Kombination Süd Anzeiger Rellinghausen/Rüttenscheid-Süd
+ Ruhr Kurier Kupferdreh/Heisingen
Kombination Ruhr Kurier Kupferdreh/Heisingen + Werden
Kurier + Kombination Stadtanzeiger Velbert + Heiligenhaus
mittwochs
+ samstags
306.800
62.900
27.000
35.900
82.500
44.100
38.400
30.200
42.800
22.500
12.100
10.400
38.700
27.200
14.400
12.800
5,11
1,71
1,11
1,24
1,93
1,19
1,06
1,19
1,25
1,22
0,88
0,74
1,32
1,05
0,79
0,78
4,34
1,45
0,94
1,05
1,64
1,01
0,90
1,01
1,06
1,04
0,75
0,63
1,12
0,89
0,67
0,66
8,71
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
7,40
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
53.100
1,51
1,28
–
–
51.200
1,27
1,08
–
–
80.500
1,85
1,57
–
–
6100/61011)
6504/65051)
6144/61451)
65191)
Anzeigen
samstags
*) Auftragserfassung mit
OL Emmerich abstimmen
Anzeigen
Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017
Gebiet
Ausgaben
Nr.
Fröndenberg
6294/62951)
6290/62911)
6500/65011)
6512/65131)
Titel und Belegungsmöglichkeit
Erscheinungsweise
wöchentlich
Stadtspiegel Fröndenberg / Wickede
Kombination Stadtspiegel Fröndenberg/Wickede +
Menden/Lendringsen/Balve
Kombination Stadtspiegel Fröndenberg/Wickede + Menden/Lendringsen/Balve + Stadtspiegel Iserlohn + Hemer
Kombination Stadtspiegel Fröndenberg/Wickede +
Menden/Lendringsen/Balve +
Wochen-Anzeiger Arnsberg + Sundern
mittwochs
+ samstags
Verteilte
Exempl.
WVW
ANZEI G ENB L ÄT T E R 28
gewerbl. Kleinanzeigen2)
€/Anz.-mm2)
Mindestgröße 4 Zeilen
Mindestgröße 20 mm
- ohne Nachlass -
Grundpreis
Ortspreis
Grundpreis
€/Zeile
Ortspreis
€/Zeile
–
–
–
–
2) Rubrizierung nur in
Ausgaben mit Zeilenbelegungsmöglichkeit.
1,84
3,06
2,60
Alle Preise zuzüglich
gesetzlicher MwSt.
2,04
1,73
3,65
3,10
15.400
0,76
0,65
49.000
1,18
1,00
115.800
2,16
104.000
Gelsenkirchen
6160/6161
6162/6163
6164/6165
6166/6167
6168/6169
Stadtspiegel Gelsenkirchen (Gesamt)
Stadtspiegel Gelsenkirchen-Stadt
Stadtspiegel Gelsenkirchen-Buer
– Buer/Erle
– Buer/Mitte
mittwochs
+ samstags
132.000
73.700
58.300
22.000
36.300
2,93
1,95
1,59
0,94
1,22
2,49
1,66
1,35
0,80
1,04
4,59
–
–
–
–
3,90
–
–
–
–
Gevelsberg
6384/63851)
6380/63811)
wap Gevelsberg
Kombination wap Gevelsberg + Ennepetal + Schwelm
mittwochs
+ samstags
19.800
49.100
0,84
1,49
0,71
1,27
–
2,71
–
2,30
Goch
6180/61811)
6502/65031)
6504/65051)
Gocher Wochenblatt
Kombination Gocher + Klever Wochenblatt
Kombination Gocher + Klever Wochenblatt +
Stadtanzeiger Emmerich/Rees/Isselburg
mittwochs
+ samstags
21.300
59.000
0,92
1,40
0,78
1,19
–
–
–
–
86.300
1,67
1,42
2,94
2,50
6190/61911)
6194/61951)
6196/61971)
6198/61991)
6200/62011)
6202/62031)
Kombination Stadtanzeiger Hagen + Herdecke/Wetter/Vorhalle
Stadtanzeiger Hagen/Hohenlimburg
– Hohenlimburg
– Hagen-West/Mitte
– Hagen-Süd/Breckerfeld
– Hagen-Nord
mittwochs
+ samstags
118.500
90.700
12.600
26.500
27.500
24.100
2,04
1,86
0,76
0,99
0,99
0,95
1,73
1,58
0,65
0,84
0,84
0,81
3,29
–
–
–
–
–
2,80
–
–
–
–
–
6210/62111)
6516/65171)
Stadtspiegel Hattingen/Niedersprockhövel
Kombination Stadtspiegel Hattingen/Niedersprockhövel +
Stadtspiegel Bochum-Südwest
mittwochs
+ samstags
33.900
1,25
1,06
2,59
2,20
70.000
1,72
1,46
–
–
Hagen
Hattingen
1) Wochenend-Ausgaben-Nr.
= Zweite Ausgaben-Nr./
Preise je Erscheinungsdatum.
Anzeigen im
Stellenmarkt werden
gegen Zuschlag von
4,- € Ortspreis
4,71 € Grundpreis
bei Zeilenanzeigen
und gegen
einen Zuschlag von
12,50 € Ortspreis
14,71 € Grundpreis
bei Randanzeigen
unter „lokalkompass.de“
veröffentlicht.
Anzeigen im AngebotsKompass werden pauschal
berechnet. Ortspreis 30,- €
/ Grundpreis 35,30 € und
unter „lokalkompass.de“
veröffentlicht.
Zeilenanzeigen der
übrigen Rubrikenmärkte
werden dort gegen einen
Zuschlag von
3,- € Ortspreis
3,53 € Grundpreis
veröffentlicht.
6404/64051)
6400/64011)
65191)
Stadtanzeiger Heiligenhaus
Kombination Stadtanzeiger Heiligenhaus + Velbert (Niederberg)
Kombination Stadtanzeiger Heiligenhaus + Velbert +
Kombination Ruhr Kurier Kupferdreh/Heisingen+Werden Kurier
mittwochs
+ samstags
13.200
57.000
0,74
1,51
0,63
1,28
–
2,71
–
2,30
samstags
80.500
1,85
1,57
–
–
6234/62351)
6230/62311)
6500/65011)
Stadtspiegel Hemer
Kombination Stadtspiegel Hemer + Iserlohn
Kombination Stadtspiegel Hemer + Iserlohn + Stadtspiegel
Menden/Lendringsen/Balve + Fröndenberg/Wickede
mittwochs
+ samstags
16.900
66.800
0,95
1,66
0,81
1,41
–
–
–
–
115.800
2,16
1,84
3,06
2,60
Herdecke
6192/61931)
6190/61911)
Stadtanzeiger Herdecke/Wetter/Vorhalle
Kombination Stadtanzeiger Herdecke/Wetter/Vorhalle + Hagen
mittwochs
+ samstags
27.800
118.500
1,00
2,04
0,85
1,73
–
3,29
–
2,80
Herne/
WanneEickel
6220/62211)
6222
6222/62231)
6224/62251)
6514/65151)
Wochenblatt Herne/Wanne-Eickel
mittwochs
+ samstags
85.900
2,18
1,85
3,18
2,70
45.600
40.300
1,35
1,22
1,15
1,04
–
–
–
–
123.900
2,55
2,17
4,12
3,50
6372
6360
Stadtspiegel Herten
Kombination Stadtspiegel Herten +
Marl + Ostvest, Olfen + Recklinghausen
mittwochs
30.500
1,14
0,97
–
–
174.500
2,99
2,54
4,59
3,90
6266/62671)
6260/62611)
6580
Wochen-Anzeiger Hilden
Kombination Wochen-Anzeiger Hilden + Monheim + Langenfeld
Kombination Wochen-Anzeiger Hilden + Monheim + Langenfeld
+ Rhein-Bote Düsseldorf
mittwochs
+ samstags
28.700
74.400
1,18
1,82
1,00
1,55
–
3,29
–
2,80
mittwochs/
donnerstags
370.900
5,06
4,30
7,65
6,50
6232/62331)
6230/62311)
6500/65011)
Stadtspiegel Iserlohn
Kombination Stadtspiegel Iserlohn + Hemer
Kombination Stadtspiegel Iserlohn + Hemer + Stadtspiegel
Menden/Lendringsen/Balve + Fröndenberg/Wickede
mittwochs
+ samstags
49.900
66.800
1,48
1,66
1,26
1,41
–
–
–
–
115.800
2,16
1,84
3,06
2,60
Kamen
6242
6240
Stadtspiegel Kamen, Bergkamen, Bönen
Kombination Stadtspiegel Kamen, Bergkamen, Bönen +
Unna, Holzwickede
mittwochs
51.600
1,32
1,12
–
–
87.600
1,87
1,59
3,06
2,60
KampLintfort
6306
6302
6300
Wochen-Magazin Kamp-Lintfort, Rheinberg
Kombination Wochen-Magazin Kamp-Lintfort, Rheinberg + Moers
Kombination Wochen-Magazin Kamp-Lintfort, Rheinberg +
Moers + Neukirchen-Vluyn
Kombination Wochen-Magazin Kamp-Lintfort, Rheinberg +
Moers + Neukirchen-Vluyn + Wochen-Anzeiger Duisburg-West
mittwochs
30.200
76.200
0,99
1,68
0,84
1,43
–
–
–
–
90.500
2,00
1,70
3,29
2,80
141.500
2,52
2,14
–
–
Heiligenhaus
Hemer
Herten
Hilden
Iserlohn
6508
– Herne
– Wanne-Eickel
Kombination Wochenblatt Herne/Wanne-Eickel +
Stadtanzeiger Castrop-Rauxel
Anzeigen
Anzeigen
Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017
Erscheinungsweise
Gebiet
Ausgaben
Nr.
Titel und Belegungsmöglichkeit
Kleve
6250/62511)
6502/65031)
6504/65051)
Klever Wochenblatt
Kombination Klever + Gocher Wochenblatt
Kombination Klever + Gocher Wochenblatt +
Stadtanzeiger Emmerich/Rees/Isselburg
mittwochs
+ samstags
6268/62691)
6262/62631)
6260/62611)
6580
Wochen-Anzeiger Langenfeld
Kombination Wochen-Anzeiger Langenfeld + Monheim
Kombination Wochen-Anzeiger Langenfeld + Monheim + Hilden
Kombination Wochen-Anzeiger Langenfeld + Monheim +
Hilden + Rhein-Bote Düsseldorf
mittwochs
+ samstags
6370
6360
6292/62931)
6290/62911)
Langenfeld
Marl
Menden
6500/65011)
6512
Moers
6304
6302
6300
6508
Monheim
6264/62651)
6262/62631)
6260/62611)
6580
wöchentlich
Verteilte
Exempl.
WVW
ANZEI G ENB L ÄT T E R 30
gewerbl. Kleinanzeigen2)
€/Anz.-mm2)
Mindestgröße 4 Zeilen
Mindestgröße 20 mm
- ohne Nachlass -
Grundpreis
Ortspreis
Grundpreis
€/Zeile
Ortspreis
€/Zeile
1) Wochenend-Ausgaben-Nr.
= Zweite Ausgaben-Nr./
Preise je Erscheinungsdatum.
2) Rubrizierung nur in
Ausgaben mit Zeilenbelegungsmöglichkeit.
37.700
59.000
1,09
1,40
0,93
1,19
–
–
–
–
86.300
1,67
1,42
2,94
2,50
Alle Preise zuzüglich
gesetzlicher MwSt.
mittwochs/
donnerstags
26.400
45.700
74.400
1,15
1,36
1,82
0,98
1,16
1,55
–
–
3,29
–
–
2,80
370.900
5,06
4,30
7,65
6,50
Stadtspiegel Marl
Kombination Stadtspiegel Marl + Ostvest, Olfen + Herten +
Recklinghausen
mittwochs
40.300
1,32
1,12
–
–
174.500
2,99
2,54
4,59
3,90
Stadtspiegel Menden/Lendringsen/Balve
Kombination Stadtspiegel Menden/Lendringsen/Balve +
Fröndenberg/Wickede
Kombination Stadtspiegel Menden/Lendringsen/Balve +
Fröndenberg/Wickede + Stadtspiegel Iserlohn + Hemer
Kombination Stadtspiegel Menden/Lendringsen/Balve +
Fröndenberg/Wickede + Wochen-Anzeiger Arnsberg + Sundern
mittwochs
+ samstags
33.600
0,95
0,81
–
–
49.000
1,18
1,00
–
–
115.800
2,16
1,84
3,06
2,60
Anzeigen im
Stellenmarkt werden
gegen Zuschlag von
4,- € Ortspreis
4,71 € Grundpreis
bei Zeilenanzeigen
und gegen
einen Zuschlag von
12,50 € Ortspreis
14,71 € Grundpreis
bei Randanzeigen
unter „lokalkompass.de“
veröffentlicht.
104.000
2,04
1,73
3,65
3,10
Wochen-Magazin Moers
Kombination Wochen-Magazin Moers + Kamp-Lintfort, Rheinberg
Kombination Wochen-Magazin Moers + Kamp-Lintfort,
Rheinberg + Neukirchen-Vluyn
Kombination Wochen-Magazin Moers + Kamp-Lintfort, Rheinberg + Neukirchen-Vluyn + Wochen-Anzeiger Duisburg-West
mittwochs
46.000
76.200
1,33
1,68
1,13
1,43
–
–
–
–
90.500
2,00
1,70
3,29
2,80
141.500
2,52
2,14
–
–
Wochen-Anzeiger Monheim
Kombination Wochen-Anzeiger Monheim + Langenfeld
Kombination Wochen-Anzeiger Monheim + Hilden + Langenfeld
Kombination Wochen-Anzeiger Monheim + Langenfeld +
Hilden + Rhein-Bote Düsseldorf
mittwochs
+ samstags
19.300
45.700
74.400
0,85
1,36
1,82
0,72
1,16
1,55
–
–
3,29
–
–
2,80
mittwochs/
donnerstags
370.900
5,06
4,30
7,65
6,50
Anzeigen im AngebotsKompass werden pauschal
berechnet. Ortspreis 30,- €
/ Grundpreis 35,30 € und
unter „lokalkompass.de“
veröffentlicht.
Zeilenanzeigen der
übrigen Rubrikenmärkte
werden dort gegen einen
Zuschlag von
3,- € Ortspreis
3,35 € Grundpreis
veröffentlicht.
Mülheim
6320/63211)
6322/63231)
6324/63251)
6326/63271)
6328/63291)
Mülheimer Woche
– Dümpten/Heißen
• Dümpten
• Heißen
– Speldorf/Saarn/Broich
mittwochs
+ samstags
90.200
60.300
26.900
33.400
29.900
2,08
1,36
0,92
1,06
1,00
1,77
1,16
0,78
0,90
0,85
4,12
–
–
–
–
3,50
–
–
–
–
NeukirchenVluyn
6308
6300
Wochen-Magazin Neukirchen-Vluyn
Kombination Wochen-Magazin Neukirchen-Vluyn + Moers +
Kamp-Lintfort, Rheinberg
Kombination Wochen-Magazin Neukirchen-Vluyn + Moers +
Kamp-Lintfort, Rheinberg + Wochen-Anzeiger Duisburg-West
mittwochs
14.300
0,88
0,75
–
–
90.500
2,00
1,70
3,29
2,80
141.500
2,52
2,14
–
–
6508
Oberhausen
6340/63411)
6342/63431)
6344/63451)
6346/63471)
6348/63491)
Wochen-Anzeiger Oberhausen
– Mitte
– Nord
• Sterkrade/Osterfeld
• Schmachtendorf/Holten
mittwochs
+ samstags
109.900
48.400
61.600
48.100
13.400
2,44
1,45
1,55
1,25
0,73
2,07
1,23
1,32
1,06
0,62
4,47
–
–
–
–
3,80
–
–
–
–
Recklinghausen
6362
6364
6366
6360
Stadtspiegel Recklinghausen
– Recklinghausen-Süd
– Recklinghausen-Nord
Kombination Stadtspiegel Recklinghausen + Marl +
Ostvest, Olfen + Herten
mittwochs
58.000
26.500
31.500
1,49
0,89
0,91
1,27
0,76
0,77
–
–
–
–
–
–
174.500
2,99
2,54
4,59
3,90
Schwelm
6382/63831)
6380/63811)
wap Schwelm
Kombination wap Schwelm + Gevelsberg + Ennepetal
mittwochs
+ samstags
14.900
49.100
0,79
1,49
0,67
1,27
–
2,71
–
2,30
Sundern
6014
6010
6512
Wochen-Anzeiger Sundern
Kombination Wochen-Anzeiger Sundern + Arnsberg
Kombination Wochen-Anzeiger Sundern + Arnsberg + Stadtspiegel Menden/Lendringsen/Balve + Fröndenberg/Wickede
mittwochs
12.300
55.000
0,80
1,51
0,68
1,28
–
2,59
–
2,20
104.000
2,04
1,73
3,65
3,10
Unna
6244
6240
Stadtspiegel Unna, Holzwickede
Kombination Stadtspiegel Unna, Holzwickede + Kamen,
Bergkamen, Bönen
mittwochs
36.000
1,09
0,93
–
–
87.600
1,87
1,59
3,06
2,60
Velbert
6400/64011)
6406/64071)
65191)
Kombination Stadtanzeiger Velbert + Heiligenhaus (Niederberg)
– Neviges/Langenberg
Kombination Stadtanzeiger Velbert + Heiligenhaus +
Kombination Ruhr Kurier Kupferdreh/Heisingen + Werden Kurier
mittwochs
+ samstags
57.000
17.700
1,51
0,74
1,28
0,63
2,71
–
2,30
–
samstags
80.500
1,85
1,57
–
–
Wesel
6422
6420
Der Weseler
Kombination Der Weseler + Der Xantener
mittwochs
40.100
56.500
1,29
1,60
1,10
1,36
–
3,06
–
2,60
Xanten
6424
6420
Der Xantener
Kombination Der Xantener + Der Weseler
mittwochs
16.400
56.500
0,85
1,60
0,72
1,36
–
3,06
–
2,60
Anzeigen
Anzeigen
Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017
Farbanzeigen*)
Aufschläge pro
Berechnung
1 Zusatzfarbe
2 Zusatzfarben
3 Zusatzfarben
bis 999 mm:
35%
35%
50%
bis 1.999 mm:
32%
32%
45%
bis 2.999 mm:
28%
28%
40%
ab 3.000 mm:
24%
24%
35%
Mindestberechnung: Titelseite/-kopf: 200 mm – Innenteil: 100 mm
Platzierungen:
Aufschlag für Festplatzierung: 25%
Generell besteht kein Platzierungsanspruch.
Layout-Pauschale:
Für die Gestaltung von Randanzeigen wird grundsätzlich eine
Layout-Pauschale von € 5,- OP/€ 5,88 GP erhoben. Diese entfällt, wenn eine Vollvorlage angeliefert wird.
Chiffre-Gebühr
Je Veröffentlichung: € 7,- (zzgl. MwSt.).
Zeilenanzeigen
werden in der Grundschrift gesetzt;
max. die ersten drei Wörter in Fettdruck
Nachlässe:
Nachlässe bei Abschlüssen pro Ausgabe:
Malstaffel oder Mengenstaffel bei Mindestabnahme von
• 6 Anzeigen oder 2.000 mm: 5%
• 12 Anzeigen oder 3.000 mm:10%
• 24 Anzeigen oder 5.000 mm:15%
• 48 Anzeigen oder 10.000 mm:20%
Zeilenanzeigen zählen nicht zur Abschlusserfüllung.
WVW
ANZEI G ENB L ÄT T E R 32
Umsatzbonus für geschäftliche Zeilenanzeigen im Kalenderjahr 2016:
• ab2.500Anzeigen 3%
• ab1.000 Anzeigen 5%
• über2.000 Anzeigen 7% Addition aller Anzeigen (ausgabenunabhängig) nach Ablauf des Kalenderjahres.
Sonstige Nachlässe:
Amtliche Bekanntmachungen, Gottesdienstanzeigen 50%
Ausgabennachlass:
Bei Belegung von mindestens zwei Ausgaben/Kombinationen = 10%
Sonderregelungen für Düsseldorf, Hilden/Langenfeld/Monheim auf Anfrage
Wirtschaftsraumnachlass:
Für alle Rubrikenanzeigen vergibt die WVW/ORA ab vier gleichzeitig gebuchten
Belegungseinheiten innerhalb einer Kalenderwoche einen Wirtschaftsraumnachlass
von 10 bis 20 Prozent für gewerbliche Anzeigen. Im Falle von Millimeteranzeigen wird
dieser zusätzlich zum Ausgabennachlass gewährt.
Der Nachlass wird auch WVW/ORA übergreifend vergeben. Aufträge für
Partnerverlagsausgaben sind von dieser Regelung jedoch ausgeschlossen.
Der Wirtschaftsraumnachlass WVW/ORA beträgt bei Buchung von
gewerblichen mm-Anzeigen:
• 4 bzw. 5 Belegungseinheiten10% Wirtschaftsraumnachlass
• 6 u. mehr Belegungseinheiten20% Wirtschaftsraumnachlass
Bei Belegung von gewerblichen Zeilenanzeigen:
• 4 bzw. 5 Belegungseinheiten10% Wirtschaftsraumnachlass
• 6 u. mehr Belegungseinheiten20% Wirtschaftsraumnachlass
Anzeigenschlusstermine
Bei zentralem Auftragseingang in Essen gelten folgende Termine:
Arnsberg montags 13.30 Uhr
Datteln montags 15.00 Uhr
Dinslaken montags 15.00 Uhr
Düsseldorf montags 16.00 Uhr
Duisburg montags 15.00 Uhr für mittwochs
donnerstags 12.30 Uhr für samstags
Emmerich montags 16.00 Uhr für mittwochs
donnerstags 16.00 Uhr für samstags
Ennepetal dienstags freitags Essen montags 16.00 Uhr für mittwochs
donnerstags 15.00 Uhr für samstags
Fröndenberg
dienstags 11.30 Uhr für mittwochs
donnerstags 11.30 Uhr für samstags
Gelsenkirchen montags 12.00 Uhr für mittwochs
donnerstags 16.00 Uhr für samstags
Gevelsberg dienstags freitags Goch montags 16.00 Uhr für mittwochs
donnerstags 16.00 Uhr für samstags
Hagen dienstags 11.30 Uhr für mittwochs
donnerstags 11.30 Uhr für samstags
12.00 Uhr für mittwochs
10.00 Uhr für samstags
12.00 Uhr für mittwochs
10.00 Uhr für samstags
Hattingen montags 17.00 Uhr für mittwochs
donnerstags 15.00 Uhr für samstags
Menden dienstags 12.00 Uhr für mittwochs
donnerstags 13.00 Uhr für samstags
Heiligenhaus dienstags freitags Moers montags Hemer dienstags 11.30 Uhr für mittwochs
donnerstags 12.00 Uhr für samstags
Monheim montags 16.00 Uhr für mittwochs
donnerstags 17.00 Uhr für samstags
Herdecke dienstags 11.30 Uhr für mittwochs
donnerstags 11.30 Uhr für samstags
Mülheim dienstags freitags Herne/Wanne dienstags 11.30 Uhr für mittwochs
donnerstags 17.00 Uhr für samstags
Herten montags Hilden montags 16.00 Uhr für mittwochs
donnerstags 17.00 Uhr für samstags
Iserlohn dienstags 11.30 Uhr für mittwochs
donnerstags 13.00 Uhr für samstags
Kamen dienstags 10.00 Uhr
Kamp-Lintfort montags 16.00 Uhr
Kleve montags 16.00 Uhr für mittwochs
donnerstags 16.00 Uhr für samstags
Langenfeld
montags 16.00 Uhr für mittwochs
donnerstags 17.00 Uhr für samstags
Marl montags 12.30 Uhr für mittwochs
12.30 Uhr für samstags
16.00 Uhr
16.00 Uhr
16.00 Uhr für mittwochs
11.00 Uhr für samstags
Neukirchen-Vluyn montags 16.00 Uhr
Oberhausen 09.30 Uhr für mittwochs
09.30 Uhr für samstags
dienstags freitags Recklinghausen montags 16.00 Uhr
Schwelm dienstags freitags 12.00 Uhr für mittwochs
10.00 Uhr für samstags
Sundern montags 13.30 Uhr für mittwochs
Unna dienstags 10.00 Uhr
Velbert dienstags freitags 12.30 Uhr für mittwochs
12.30 Uhr für samstags
Wesel montags 15.00 Uhr
Xanten montags 15.00 Uhr
16.00 Uhr
Fertige Vorlagen sowie Zeilenanzeigen können nach Absprache auch später geliefert werden. Ortskunden können die lokalen Anzeigenschlusstermine der jeweiligen Geschäftsstellen
nutzen. Diese Termine liegen in der Regel später.
Anzeigen
Anzeigen
Print:
Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017
WVW
ANZEI G ENB L ÄT T E R 34
Digital:
Print- und Online-Kombinationen
AngebotsKompass
Die Online-Platzierung Ihrer Printanzeige
Im AngebotsKompass auf lokalkompass.de können einfach und unkompliziert
Randanzeigen, die in unseren Printtiteln erscheinen, auch online publiziert
werden. So sichert sich jeder Unternehmer einen wirkungsvollen Zusatz an
Aufmerksamkeit für seine Werbung. Generieren auch Sie Extra-Reichweite!
Das Online-Tuning für Ihre Printanzeige
• Platzierung in der regionalen Anzeigen-Übersicht:
Wählt der User per Klick die Anzeige aus, erscheint diese in Vollansicht.
• Online-Verlängerung Ihrer Printanzeige:
Wir stellen Ihre Anzeige eine Woche lang in unserem AngebotsKompass auf
lokalkompass.de ein. Ist in der Anzeige ein Link vermerkt, wird er anklickbar
unter die Anzeige gesetzt.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
• Aufwertung Ihrer Printanzeige durch Auffindbarkeit im Netz
• Platzierung im Anzeigenkarussell auf allen lokalen Seiten der gebuchten
Belegungseinheit als Teaser
• Internetadressen aus der Printanzeige werden automatisch als Link eingefügt
• Kartenansicht und Adresszuordnung des Standorts
Anzeigenkarussell auf der lokalen Seite
Bei uns geht Ihre Anzeige günstig ins Netz!
Angebot
Preis/Woche
(parallel zur Printanzeige)
Ortspreis
Grundpreis
30,00 €
35,30 €
StellenKombi
Print & Pixel – Das Vorteilspaket
Jetzt kommen Stellenanzeigen sowohl im Printbereich, als auch online ganz groß
raus. Denn in unserem StellenKompass wird jede Stellenanzeige, die in unseren
Printtiteln geschaltet wird, zusätzlich auch online im StellenKompass veröffentlicht.
Das Plus an Reichweite – wir bringen Ihre Stellenanzeige ins Web!
• Teaser auf der lokalen Startseite:
Macht mit prominenter Platzierung auf die lokalen Stellenangebote
aufmerksam und weckt das Interesse potentieller Bewerber.
• Online-Verlängerung Ihrer Printanzeige:
Zusätzlich erscheint Ihre Stellenanzeige eine Woche lang auch online.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
• Deutliche Aufwertung der Printanzeige durch zusätzliche
Auffindbarkeit im Netz
• Erweiterung der Zielgruppen auch außerhalb des Verbreitungsgebietes
• Verlinkung zur Homepage, wenn die Internetadresse in der Printanzeige
enthalten ist
Anzeigen
Teaser auf der lokalen Startseite
„Kleine Preise – große Wirkung“
Angebot
Ortspreis
Grundpreis
Preis/Woche (parallel zur Fließtextanzeige)
4,00 €
4,71 €
Preis/Woche (parallel zur gestalteten Anzeige)
12,50 €
14,71 €
Beilagen
Print:
Preis pro 1.000 Ex. bis
Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017
ANZEI G ENB L ÄT T E R 36
Verpackung, Transport:
Digital:
20 g
WVW
30 g
40 g
50 g
Grundpreis €
64,71
70,59
76,47
82,36
Ortspreis €
55,00
60,00
65,00
70,00
Mehrpreis für jede weitere angefangene 10g Grundpreis 5,88 € - Ortspreis 5,00 €.
Online-Verlängerung auf lokalkompass.de möglich (siehe Angebot Digitale Beilage).
Teilbelegungszuschlag pro Auftrag, Ausgabe und Erscheinungstermin:
€ 35,30 Grundpreis, € 30,00 Ortspreis, alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer.
Mindestauflage: 5.000 Stück pro Ausgabe. Kleinere Auflagen auf Anfrage.
Letzter Anlieferungstermin:
3 Arbeitstage vor Erscheinen palettiert „frei Haus”
1. Anlieferungszustand: Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form
eine einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine
zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird. Durch zu frische Druckfar be zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken
bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind eben falls nicht verarbeitbar.
2. Lagen: Die einzelnen Lagen sollten nicht kreuzweise liegen und eine Höhe von 80 bis 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. Die Anlieferung
muss in Paketen zumindest 50er Lagen, möglichst jedoch 100er Lagen erfol gen. Pakete mit 10er Lagen können nicht verarbeitet werden.
3. Palettierung: Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Paletten gestapelt
sein. Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit
einer Palettenkarte gekennzeichnet sein. Beilagen sollten gegen
eventuelle Transportschäden und gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt
sein.
4. Begleitpapiere: Die Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich von einem
korrekten Lieferschein begleitet sein, der folgende Angaben enthalten muss:
• zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgabe • Beilagentitel bzw. Motiv oder Stichwort
• Erscheinungsdatum • Absender und Empfänger
• Auftraggeber der Beilage • Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen
Sonstige Angaben:
1. Teilbelegungen sind möglich. Bedingungen auf Anfrage. Es wird jedoch keine Gewähr dafür übernommen, dass das gewünschte Gebiet ausschließlich erfasst wird. Bei Teilbelegungen behält sich der Verlag außerdem ein Schieberecht vor; dies gilt auch für bereits schriftlich bestätigte Beilagenaufträge.
2. Eine Alleinbelegung sowie Konkurrenzausschluss können nicht eingeräumt
werden. Liegen für einen Tag mehrere Beilagenaufträge vor, können die Pros pekte auch ineinandergesteckt dem Anzeigenblatt beigefügt werden.
3. Die Durchführung des Auftrages ist von der rechtzeitigen Vorlage eines Musters abhängig.
4. Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor,
wenn Beilagen für zwei oder mehr Firmen werben.
5. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils des Anzeigenblattes erwecken, werden nicht angenommen.
Beilagen
6. Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt.
Bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebsweg haftet der Verlag nicht.
Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn mehrere Beilagen zusammenhaften und einem Exemplar des Anzeigenblattes beigefügt
werden. Reklamationen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werk-
tagen, nach Verteilung des Anzeigenblattes erfolgen.
7. Es wird empfohlen, die mit dem Verlag abgesprochene Prospektmenge um 0,5% zu erhöhen und anzuliefern. Der Mehrbedarf aus technischen Gründen
wird nicht berechnet.
8. Letzter Rücktrittstermin: 2 Wochen vor Erscheinen. Bei nicht termingerechter
Anlieferung der Beilagen sowie bei kurzfristigerem Rücktritt berechnet der
Verlag eine Ausfallgebühr von 25% der bestellten Auflage auf Basis der
niedrigsten Gewichtsstufe.
Beilagen
Print:
Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017
Digital:
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• Erhöhen Sie die Aufmerksamkeit Ihrer Beilage durch die Veröffentlichung
in Print und Online
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Digitale Beilage
Beschreibung
Ortspreis
Grundpreis
- erscheint im „Beilagenfenster“
- inkl. Veröffentlichung auf den
Stadt-Startseiten
60,00 €
70,59 €
WVW
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Versandanschriften:
Druckzentrum Hagen, Hohensyburgstraße 65 – 67,
58099 Hagen-Bathey
6012 Arnsberg, 6014 Sundern, 6162/6163 Gelsenkirchen, 6164/6165 Buer,
6194/6195 Hagen, 6210/6211 Hattingen, 6232/6233 Iserlohn, 6234/6235 Hemer,
6242 Kamen, 6244 Unna, 6265 Monheim**, 6267 Hilden**, 6269 Langenfeld**,
6192/6193 Herdecke, 6292/6293 Menden, 6294/6295 Fröndenberg, 6362 Recklinghausen, 6368 Datteln, 6370 Marl, 6372 Herten, 6382/6383 Schwelm, 6384/6385
Gevelsberg, 6386/6387 Ennepetal, 6400/6401 Velbert, 6404/6405 Heiligenhaus.
Höchstformat: 230 x 325 mm
Druckzentrum Essen, Beilagenannahme Münchener Straße 60,
45145 Essen
6020 Dinslaken, 6030/6031 Duisburg, 6070 Düsseldorf, 6100/6101 Emmerich,
6112/6113 Essen-Nord, 6118/6119 Essen-Süd, 6124/6125 Essen-West, 6126/6127
Essen-Borbeck, 6130/6131 Essen-Kettwig, 6132/6133 Essen-Werden, 6134/6135
Essen-Steele, 6136/6137 Essen-Ruhr-Kurier, 6180/6181 Goch, 6222/6223 Herne,
6224/6225 Wanne-Eickel, 6250/6251 Kleve, 6264 Monheim*, 6266 Hilden*,
6268 Langenfeld*, 6304 Moers, 6306 Kamp-Lintfort, 6308 Neukirchen-Vluyn,
6320/6321 Mülheim, 6340/6341 Oberhausen, 6422 Wesel, 6424 Xanten.
Höchstformat: 230 x 325 mm
* mittwochs ** samstags
Beilagen
Empfehlungen für die Beschaffenheit von Beilagen
bei maschineller Einsteckung:
Um eine weitestgehende fehlerfreie Beisteckung zu gewährleisten, sollten folgende
Vorgaben nach Möglichkeit beachtet werden:
1. Einzelblätter: Einzelblätter im Format DIN A 6 dürfen ein Papiergewicht von
170 g/m2 nicht unterschreiten. Einzelblätter mit Formaten größer als DIN A 6
bis DIN A 4 müssen ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m2 aufweisen.
2. Mehrseitige Beilagen: Beilagen mit bis zu 6 Seiten müssen ein Papiergwicht
von mindestens 120 g/m2 aufweisen. Für Beilagen mit 8 und mehr Seiten
Umfang ist ein Papiergewicht von mindestens 80 g/m2 erforderlich.
3. Falzarten: Leporello- (Ziehharmonika-) Falz und Altarfalz (von links und
rechts zur Mitte hin gefalzt) können nicht verarbeitet werden. Mehrseitige
Beilagen mit Formaten größer als DIN A 5 (148 x 210 mm) müssen den Falz an
der langen Seite aufweisen.
4. Beschnitt: Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich beschnitten sein. Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer
aufweisen.
5. Angeklebte Produkte: Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen
anzukleben. Sie müssen dabei gleichmäßig platziert sein. Bei allen Beilagen
mit außen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung mit dem Verlag notwendig.
Technische Angaben
Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017
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Allgemeine Angaben Druckhäuser:
Print:
Alle Druckorte:
Druckverfahren: Tonwertzunahme: Tonwertumfang: Max. Flächendeckung: Druckformherstellung: Raster:
Strichbreiten: Schrift: Spaltenbreiten:
Satzspiegel:
Zeitungs-Rollenoffsetdruck
Zeitungsstandard 26%
5 – 90%
240%
Siehe jeweiliger Druckort
max. bis 40 L/cm = 102 lpi
Negative Striche mind. 0,15 mm,
positive Striche mind. 0,10 mm.
mind. 8 Punkt; kleine Negativschriften ohne Serifen und halbfett. Alle Angaben gelten für die Druckvorlage und nicht für das Druckergebnis.
1spaltig 42,0 mm 5spaltig 224,0 mm
2spaltig 87,5 mm 6spaltig 269,5 mm
3spaltig 133,0 mm 7spaltig 315,0 mm
4spaltig 178,5 mm
Höhe x Breite: 445 mm x 315 mm
Spalten: 7 (1/1 Seite = 3.115 mm)
Panoramaseite: Digitale Druckunterlagen:
Breite 655 mm
Siehe Info-Box
Unter www.wvw-anzeigenblaetter.de können
Sie allgemein gültige Vorgaben downloaden.
Zusatzfarbe: Aus technischen Gründen werden Zusatzfarben aus der
Euroskala im Zusammendruck aus den Skalafarben Cyan, Magenta, Yellow und
Schwarz aufgebaut und können deshalb vom Farbton anderer Farbfächer abweichen.
Vorgaben für die Separation erhalten Sie von den annehmenden Stellen.
4-c-Druck: nach der Euroskala
Druckreihenfolge: Cyan, Magenta, Yellow, Tiefe (Schwarz).
Geringfügige Abweichungen in Passer und Farbton
berechtigen nicht zu Ersatz- bzw. Minderungsansprüchen.
Es gelten die Druckunterlagen-Standards für ein-, mehr- und 4-c-Anzeigen des
Bundesverbandes Druck e. V.
Druckzentrum Hagen-Bathey, Druckzentrum Essen
Hagen: 6012 Arnsberg, 6014 Sundern, 6162/6163 Gelsenkirchen, 6164/6165 GelsenkirchenBuer, 6194/6195 Hagen, 6210/6211 Hattingen, 6232/6233 Iserlohn, 6234/6235 Hemer, 6242
Kamen, 6244 Unna, 6265 Monheim, 6267 Hilden, 6269 Langenfeld, 6192/6193 Herdecke,
6292/6293 Menden, 6294/6295 Fröndenberg, 6362 Recklinghausen, 6368 Datteln, 6370 Marl,
6372 Herten, 6382/6383 Schwelm, 6384/6385 Gevelsberg, 6386/6387 Ennepetal, 6400/6401
Velbert, 6404/6405 Heiligenhaus
Essen: 6020 Dinslaken, 6030/6031 Duisburg, 6070 Düsseldorf, 6100/6101 Emmerich,
6112/6113 Essen-Nord, 6118/6119 Essen-Süd, 6124/6125 Essen-West, 6126/6127 EssenBorbeck, 6130/6131 Essen-Kettwig, 6132/6133 Essen-Werden, 6134/6135 Essen-Steele,
6136/6137 Essen-Ruhr-Kurier, 6180/6181 Goch, 6222/6223 Herne, 6224/6225 Wanne-Eickel,
6250/6251 Kleve, 6264 Monheim, 6266 Hilden, 6268 Langenfeld, 6304 Moers, 6306 KampLintfort, 6308 Neukirchen-Vluyn, 6320/6321 Mülheim, 6340/6341 Oberhausen, 6422 Wesel,
6424 Xanten
Offsetplattenkopie: CtP/Lithostar
Satzspiegel 1/1 Seite: 445 mm hoch/315 mm breit
Satzspiegel Panoramaseiten: 445 mm hoch/655 mm breit
Informationen für die elektronische
Anzeigenübermittlung
Digital:
Superbanner:
Größe: 728 px breit, 90 px hoch
Dateiname: Idealerweise verwenden Sie die aktuelle, dem Auftrag zugehörige
Größe: 160 px breit, 600 px hoch
SAP-Auftragsnummer als Dateinamen. Ist diese nicht zur Hand, kennzeichnen Sie Skyscraper: Medium-Rectangle:
Größe:
300 px breit, 250 px hoch
die Datei mit dem Kundennamen, Anzeigengröße, Ausgabennummer und Erscheinungstermin, z.B.:
Wallpaper: Größe: 728 px breit, 90 px hoch und
Mueller_2-100_4c_6110_05.01.2017 (Name_Größe_Farbe_Ausgabe_Datum)
160 px breit, 600 px hoch
DtP-Programme:Dateiformate:
Billboard: Größe: 960 px breit, 150 px hoch
Adobe CS 4 (PC) Vorzugsweise PDF/X-3 Dateien, Auflösung 1.270 dpi
Rasterweite und Tonwertzunahme (s.u.) beachten
Formate: GIF, JPEG, HTML, HTML5
Dateigröße je Werbemittel: max. 40 KB
Auflösung, Rasterweite, Tonwerte:
Die Auflösung von Halbtonbildern beträgt 220 dpi.
Die technischen Details von Sonderwerbeformen senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.
Die Auflösung von Strichbildern beträgt 1.270 dpi.
Die Rasterweite beträgt 40er Raster bzw. 102 lpi.
Technische Vorgaben für Beilagen-PDFs zur Online-Darstellung:
Der abzubildene Tonwert liegt zwischen 5% (Licht) und 90% (Tiefe).
· Einzelseiten-Dokument im gültigen PDF Standard ( PDF/A-1b), reduziert auf eine
Zu berücksichtigen ist eine Tonwertzunahme von 26% (bei einer FlächenEbene/ Auflösung 150 dpi
deckung von 50%). Die maximale Flächendeckung liegt bei 240%.
· alle Seiten mit gleicher Größe und Ausrichtung anliefern (keine Doppelseiten auf
einer PDF-Seite)
Farben: 4c-Anzeigen sind im CMYK-Prozess anzulegen, bei bis zu
· Dokument mit Kompatibilität zu Acrobat 4.0 speichern
2 Zusatzfarben als Schwarz- und jeweiliger Farbform. Die Sonderfarben
sind als Volltonfarbe anzulegen. Die HKS-Farbwerte entnehmen Sie bitte der HKS- · PDF nicht passwortgeschützt speichern
· verwendete Schriftarten müssen eingebettet sein
Farbwertetabelle.
· möglichst komplexe Vektorgrafiken durch Pixelgrafiken ersetzen
· maximal zugelassene Größe von 100MB darf nicht überschritten werden
Farbprofil: Zur Aufbereitung von 4c- und Graustufenbildern für den
· maximal 500 Seiten/ gerade Gesamtanzahl
Zeitungsdruck empfehlen wir die Verwendung des von der IFRA entwickelten
ISOnewspaper-Standardprofils (ISOnewspaper26v4.icc) für den Zeitungsdruck. Das
Profil kommt bei der Konvertierung von RGB- in CMYK- oder Graustufenbildern zum
Einsatz (z. B. Photoshop) und passt die Daten automatisch an die Tonwertzunahme,
den zulässigen Gesamtfarbauftrag und den Schwarzaufbau im Zeitungsdruck an.
Profile kostenfrei unter www.ifra.com
Technische Angaben
Print:
Digital:
AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. „Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der
Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines werbungtreibenden oder
sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss
abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt,
so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeigen abzuwickeln, sofern die
erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer
2 genannten Frist, auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen
abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der
Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die
Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten
Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht
werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor
Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen
Vereinbarung bedarf.
6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden
als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.
7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines
Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form
nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren
Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den
Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder
Kundenberatern aufgegeben werden.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung
bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils
des Anzeigenblattes erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die
Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der
Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten
Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
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das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote im erklärten Interesse des Auftraggebers zu
öffnen. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder
der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht von 50
Gramm) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung
ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann hierfür dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden
Gebühren/Kosten übernimmt. Der Verlag behält sich vor, bei Stückzahlen ab 10 gewerblicher Zuschriften
von einem Absender, eine Weiterleitungsgebühr auf der Basis des jeweils gültigen Posttarifs zu berechnen.
17. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die
Pflicht zur Aufbewahrung endet 1 Monat nach Ablauf des Auftrages.
18. Erfüllungsort ist Essen. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Essen. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei
Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers,
auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
verlegt, ist als Gerichtsstand Essen vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a) Bei fernmündlich sowie per Telefax aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen,
Textkorrekturen und Abbestellungen sowie digital übermittelten Druckunterlagen/Vorlagen übernimmt
der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. Bei Anzeigen, die per ISDN übertragen werden, muss das
Anzeigenmotiv auch an den Verlag gefaxt werden. Für ISDN-Anzeigen, die nicht als geschlossenes PDF oder
EPS versendet werden, übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Qualität des Drucks.
b) Anzeigenabschlüsse berechtigen zu Kundennachlässen nach der Mal- oder Mengenstaffel. Liegt ein
Anzeigenabschluss für die Haupt-/Kombinationsausgabe eines Anzeigenblattes vor, so wird bei Belegung
von Teil-/Unterausgaben desselben Bereiches der Kundennachlass übernommen; eine Mitzählung zur Abschlusserfüllung erfolgt nicht. Anzeigenabschlüsse für Teil-/Unterausgaben eines Anzeigenblattes führen
bei Belegung von Haupt-/Kombinationsausgabe desselben Bereiches ebenso zur Nachlassübernahme,
zusätzlich zur Mitzählung nach der Mal- oder Mengenstaffel.
c) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen
innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Abschluss getätigt hat.
Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der
Jahresfrist geltend gemacht wird.
d) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an,
haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines
Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendaratellung,
die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach
Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem
Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur
in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür
gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der
Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter
Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und
auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen.
Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit
von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts
beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier
Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden.
10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage
nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine
andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden
nach der Preisliste gewährt. Soweit ein SEPA Mandat erteilt wurde, beträgt die Vorankündigungsfrist für
den Einzug mindestens 4 Werktage.
13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag
kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen
und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt,
auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht
auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich
offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
14. In der Regel wird auf der Anzeigenrechnung eine belegersetzende Textspitze ausgedruckt. Wenn Art
und Umfang des Auftrages es rechtfertigen, liefert der Verlag Belege; kann in solchen Fällen ein Beleg
nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages
über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
15. Kosten für die Anfertigung reprofähiger Vorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
16. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote
die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden
nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen
aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen
sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter
e) Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungtreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinzuweisen.
Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt.
f) Bei Rubrikanzeigen behält sich der Verlag die Wahl der Schrift, der Satzanordnung, der Umrandung und
der Platzierung/Rubrizierung vor.
g) Für Anzeigen-Abnahmemengen über 25.000 mm pro Ausgabe kann der Verlag Sondervereinbarungen
treffen; ebenso für Mehrfachbelegungen von Prospekt-Beilagen bei Vollausdeckung. Für Sonderbeilagen,
-seiten, -veröffentlichungen können abweichende Preise vereinbart werden. Der Verlag behält sich vor,
Anzeigen von Inserenten mit begrenztem Reichweiteninteresse auch in anderen Ausgaben erscheinen zu
lassen, wenn dies aus Gründen technischer Vereinfachung geboten erscheint.
h) Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) treten die neuen
Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.
i) Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbemittler vergütet. Voraussetzung ist, dass
der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird und Text bzw. Druckunterlagen auch von ihm
geliefert werden.
k) Von Werbeagenturen disponierte Anzeigen/Prospekt-Beilagen (inkl. Parallel- und Sonderverteilung)
werden immer dann mit 15% verprovisioniert, wenn sie zum Grundpreis abgerechnet werden.
l) Für die Anwendung eines Konzernrabattes ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50%igen Kapitalbeteiligung erforderlich.
m) Bei Konkursen und gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage wird der
auf die streitgegenständliche Forderung gewährte Nachlass wieder belastet.
n) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die
Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag
von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages gegen den Verlag
erwachsen.
o) Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen abzulehnen.
p) Für alle Anzeigen- und Beilagenaufträge (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) gelten die Allgemeinen
und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrundegelegten Bedingungen von den Allgemeinen oder Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so
gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht.
q) Im Falle höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens entfällt die Verpflichtung auf Auftragserfüllung und Leistung von Schadensersatz.
r) Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert; aufgrund der gesetzlichen
Aufbewahrungspflicht auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.
s) Alle Preise für Anzeigen und Prospektbeilagen enthalten Auftragsbearbeitungs- und Beratungsleistungen, wenn der Auftrag verwirklicht wird. Für alle anderen erbrachten Leistungen berechnet der Verlag
45,- € zzgl. MwSt. je Stunde.
t) Auf Grund des Geldwäsche-Gesetzes (GwG) verrechnet der Verlag Aufträge nur mit dem Auftraggeber.
AGBs
Print:
Digital:
AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Online-Werbung der
WVW Westdeutsche Verlags- und Werbegesellschaft mbh
sowie der ORA Ostruhr- Anzeigenblattgesellschaft mbH
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Werbeleistungen der WVW Westdeutschen Verlags- und
Werbegesellschaft mbH sowie der ORA Ostruhr- Anzeigenblattgesellschaft mbH (im Folgenden WVW/ORA)
auf den von ihr betriebenen Webseiten sowie Webseiten, die von Dritten betrieben werden. (nachfolgend
„Werbeflächen“)
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen von Werbekunden werden selbst bei Kenntnis der WVW/ORA nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die WVW/ORA
stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
2.1 Ein Vertrag zwischen der WVW/ORA und dem Werbenden, einer Werbeagentur oder einem sonstigen
Dritten (nachfolgend einheitlich „Kunde“) über Online Werbung kommt mit Annahme des Werbeauftrages
zur Veröffentlichung eines oder mehrerer Werbemittel auf der Werbefläche durch den WVW/ORA zustande.
Die Annahme erfolgt zumindest in Textform. Es gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige
Preisliste.
2.2 Erteilt eine Werbeagentur Werbeaufträge für Dritte, kommt der Vertrag grundsätzlich mit der Werbeagentur, nicht mit deren Auftraggeber zustande. Soll der Auftraggeber der Werbeagentur Vertragspartner
werden, muss dieser von der Agentur als Auftraggeber namentlich benannt und die Vollmacht zur
Erteilung von Aufträgen nachgewiesen werden.
3. Rechte und Pflichten von WVW/ORA
3.1 WVW/ORA wird den Werbeauftrag gemäß den vertraglichen Abreden ausführen. Der Kunde hat keinen
Anspruch auf eine Platzierung der Online Werbung an einer bestimmten Position der jeweiligen Webseite,
es sei denn, dies ist gesondert vereinbart.
3.2 WVW/ORA behält sich insbesondere das Recht vor, die Struktur der Werbeflächen und die Bezeichnung
der Bereiche jederzeit frei zu gestalten.
3.3 Soweit die Online Werbung nicht offensichtlich als Werbung erkennbar ist, ist WVW/ORA berechtigt,
sie als solche kenntlich zu machen, insbesondere mit dem Wort „Anzeige“ zu kennzeichnen und/oder vom
redaktionellen Inhalt räumlich abzusetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.
3.4 WVW/ORA behält sich vor, den Termin zur Veröffentlichung einer Online Werbung zu verschieben,
soweit rechtliche Bedenken gegen die Veröffentlichung bestehen, der maßgebliche Dienst für die Online
Werbung aus rechtlichen Gründen nicht zur Verfügung steht oder technische Umstände eine Veröffentlichung zum vereinbarten Termin verhindern. Der WVW/ORA wird bei der Verschiebung des Termins auf die
ihr bekannten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen, soweit ihr dies möglich und zumutbar ist.
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3.5 Gehen die Inhalte und Materialien für die Online Werbung nicht rechtzeitig bei WVW/ORA ein, d.h. bei
Standardwerbemitteln und Sonderwerbeformen , mindestens fünf Werktage vor der ersten Veröffentlichung, so dass WVW/ORA aufgrund dessen erst verspätet oder bei Terminbuchungen gar nicht mit der
Schaltung der Online Werbung beginnen kann, wird WVW/ORA für die Dauer der Verspätung von der
Verpflichtung zur Leistung frei. Der Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung steht der WVW/
ORA auch dann im vollen Umfang zu.
3.6 WVW/ORA ist berechtigt, die Online Werbung zu unterbrechen bzw. vom Kunden für die Online
Werbung zur Verfügung gestellte Materialien und Inhalte abzulehnen, falls der Verdacht besteht, dass die
Inhalte und Materialien inklusive der Inhalte, auf die mittels Link innerhalb der Online Werbung verwiesen
wird, gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland bzw. behördliche Bestimmungen verstoßen,
Rechte Dritter verletzen oder wenn sie vom deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurden bzw. die Veröffentlichung aufgrund der technischen Form unmöglich oder unzumutbar
ist. Gleiches gilt, wenn der Inhalt der Werbung die verlegerischen Grundätze der WVW/ORA verletzen.
Ändert der Auftraggeber ein bereits veröffentlichtes Werbemittel eigenmächtig nachträglich, auch soweit
Daten betroffen sind, auf die durch einen Link verwiesen wird, und erfüllt die Änderung die benannten
Voraussetzungen, ist WVW/ORA ebenfalls berechtigt, das betreffende Werbemittel, bzw. den Auftrag
zu sperren und die Veröffentlichung zu beenden. WVW/ORA ist in diesem Zusammenhang jedoch nicht
verpflichtet, Werbemittel des Kunden auf etwaige Verstöße gegen geltendes Recht zu überprüfen. WVW/
ORA wird den Kunden über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich benachrichtigen und ist
frei, dem Kunden in einem solchen Fall anbieten, die jeweilige Online Werbung zu ändern. Mehrkosten
durch eine Neu- bzw. Umprogrammierung der Webseiten mit der Online Werbung sind von dem Kunden
nach Maßgabe der in der Preisliste genannten Preise zu tragen; Auslagen sind zu erstatten.
3.7 WVW/ORA kann Inhalte und Materialien ferner dann zurückweisen, wenn sie den vorgegebenen
technischen Spezifikationen nicht entsprechen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, der WVW/ORA eine
den technischen Spezifikationen entsprechende Version der Online Werbung zu übermitteln. Gehen diese
Daten nicht rechtzeitig bei der WVW/ORA ein, gilt Ziffer 3.6 entsprechend.
3.8 WVW/ORA behält sich weiter vor, Online Werbung von Wettbewerbern der WVW/ORA zurückzuweisen.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass WVW/ORA ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zusteht,
wenn WVW/ORA erst nach Vertragsabschluss Kenntnis über die zur Ablehnung berechtigenden Umstände
erlangt. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen in einem solchen Fall nicht.
3.9 WVW/ORA ist berechtigt, auch mit Wettbewerbern des Kunden Verträge über Online Werbung zu
schließen.
3.10 WVW/ORA schuldet nicht die Erstellung von Grafiken und Werbetexten. Soweit WVW/ORA diese Leistungen aufgrund individueller Vereinbarung erbringt, werden die Kosten für die Erstellung von Grafiken
sowie Werbetexten auf Basis der jeweils geltenden Sätze gesondert vergütet.
3.11 Eine Haftung für Ausfallzeiten des Werbemittels, sofern Sie durch Störungen bei Dritten hervorgerufen
wurden oder die Wiedergabe durch planmäßige und außerplanmäßige Wartungsarbeiten entstehen ist
ausgeschlossen.
3.12 Soweit die Vergütung auf TKP-Basis berechnet wird, informiert WVW/ORA den Kunden auf Anforderung über die Anzahl der AdImpressions, der AdClicks sowie über die AdClick-Rate (Verhältnis von AdClicks
zu AdImpressions) der Webseiten, auf denen die Online Werbung des Kunden platziert ist, bzw., soweit die
Vergütung auf Pay-Per-Click-Basis berechnet wird, über die Zahl der tatsächlichen Clicks.
4. Rechte und Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde benennt einen Ansprechpartner für die Abwicklung des Vertrages.
4.2 Der Kunde wird WVW/ORA die für die Online Werbung erforderlichen Materialien und Informationen
rechtzeitig (Ziffer 3.5) zur Verfügung stellen. Der Kunde hat Materialien und Art der Werbung zuvor auf ihre
Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Der Kunde garantiert, dass das Material für die vereinbarten Zwecke,
insbesondere für die Bildschirmdarstellung, im entsprechenden Umfeld und in der vertraglich vereinbarten
Art und Größe geeignet ist. Darüber hinaus stellt der Kunde sicher, dass das übermittelte Material frei von
Viren und sonstigen, WVW/ORA schädigenden Links ist.
4.3 Der Kunde sichert zu, dass die Online Werbung als solche sowie ihre Inhalte mit sämtlichen einschlägigen rechtlichen Bestimmungen im Einklang stehen und insbesondere nicht gegen straf- oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen und keine Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Daten- schutzrechte
usw.) verletzen. Pornografische, gewaltverherrlichende oder volksverhetzende Inhalte sind – auch in
Links - unzulässig.
4.4 Sollte der Kunde durch Verwendung spezieller Techniken, wie z.B. dem Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemitteln auf den Onlineangeboten der WVW/ORA gewinnen oder
sammeln, sichert der Kunde zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen
oder personenbeziehbarer Daten die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) bzw. des Rundfunkstaatsvertrags (RfStV) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einhalten wird.
4.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ansprüche aus dem Vertrag mit WVW/ORA auf Dritte zu übertragen.
5. Rechtseinräumung
5.1 Der Kunde räumt WVW/ORA an den im Zusammenhang mit der Online Werbung zur Verfügung
gestellten Inhalten, insbesondere den Werbeinhalten die weltweiten, zeitlich auf die Laufzeit des jeweiligen Vertrages befristeten einfachen Nutzungsrechte ein, die für eine uneingeschränkte Verwendung im
Internet für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Die Nutzungsrechte sind im Zusammenhang
mit der Vertragserfüllung frei auf Dritte übertragbar.
5.2 Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, die mit der Online Werbung verbundenen Hyperlinks zu
setzen. Soweit der Kunde nach seinem Vertrag mit WVW/ORA über Online Werbung das Produkt KeywordPlatzierung nutzt, sichert der Kunde zu, dass er Berechtigter der angegebenen Keywords ist und zu deren
Verwendung im Rahmen der Online Werbung berechtigt ist.
5.3 Der Kunde garantiert, über die durch diese Regelungen der WVW/ORA eingeräumten Rechte, insbesondere die erforderlichen urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte, verfügungsberechtigt
zu sein. Der Kunde gewährleistet weiterhin, dass Persönlichkeitsrechte Dritter oder sonstige Rechte Dritter
durch eine vertragsgemäße Auswertung der Inhalte nicht verletzt werden.
5.4 Die von WVW/ORA für den Kunden gestalteten Materialien dürfen ausschließlich für Anzeigen und
Werbung verwendet werden, die bei WVW/ORA geschaltet werden.
5.5 Der Kunde stellt die WVW/ORA von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einer vertragsgemäßen Auswertung der Inhalte erhoben werden sollten. Soweit der Kunde Werbeleistungen durch die
WVW/ORA auf nicht von ihr betriebenen Webseiten veranlasst, ist WVW/ORA berechtigt, den jeweiligen
Betreiber dieser Webseiten ebenfalls entsprechend von Ansprüchen Dritter freizustellen und der Kunde
verpflichtet, WVW/ORA von solchen Ansprüchen der jeweiligen Betreiber dieser Webseiten oder solchen
Ansprüchen Dritter freizustellen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die angemessenen Kosten
einer gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die WVW/ORA bei
der Durchsetzung seiner mit dieser Vereinbarung übertragenen Rechte oder zur Abwehr von Ansprüchen
Dritter entstehen sollten. WVW/ORA wird dem Kunden jedoch unverzüglich von vorzunehmenden
Maßnahmen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung informieren und dem Kunden die Möglichkeit
geben, seinerseits das Verfahren gegen den Dritten zu führen.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Soweit die Vergütung nicht ausdrücklich im Auftragsformular geregelt ist, ergibt sie sich aus den Mediadaten der jeweils aktuellen Fassung, die unter der Adresse http://www.wvw-ora-anzeigenblaetter.de/
kundenservice/mediadaten/ abgerufen oder von WVW/ORA in schriftlicher Form bezogen werden können.
6.2 Bei den veröffentlichten Preisen handelt es sich um Nettobeträge. WVW/ORA wird anfallende gesetzliche Umsatzsteuer gesondert ausweisen.
6.3 Werbeleistungen der WVW/ORA sind mit dem ersten Tag der Veröffentlichung der Online Werbung
gegen Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Soweit Online Werbung durch Nichterfüllung von Kundenpflichten nicht geschaltet werden kann, ist der erste Tag der geplanten Veröffentlichung für die Fälligkeit
maßgeblich.
6.4 Alternativ zu der Zahlung nach Rechnungsstellung kann der Kunde ein SEPA-Mandat für wiederkehrende Leistungen erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt zum Fälligkeitsdatum des Rechnungsbetrages.
Die Höhe des Abbuchungsbetrages bestimmt sich analog zum Rechnungsbetrag. Der Kunde stimmt
der Abbuchung zu den benannten Bedingungen zu. Die Frist für die Vorankündigung (Pre-Notification)
beträgt 4 Werktage. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund
der Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, soweit die
Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch WVW/ORA verursacht wurde.
6.5 Der Kunde hat Einwendungen gegen den Rechnungsbetrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang
der Rechnung schriftlich gegenüber WVW/ORA geltend zu machen. Das Unterlassen der rechtzeitigen
Einwendung gilt als Genehmigung.
6.6 Ein Rabatt gemäß Umsatzrabattstaffel wird nur auf jeden Einzelauftrag gewährt, der die Voraussetzungen der Rabattstaffel erfüllt. Vom Rabatt ausgeschlossen sind Aufträge, für die von der Standardpreisliste
abweichende Konditionen vereinbart werden.
6.7 WVW/ORA ist berechtigt, die Veröffentlichung der Werbemittel ohne Rücksicht auf ein möglicherweise
zuvor vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Gesamtbetrages und von dem Ausgleich offen
stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
7.Stornierung
7.1 Der Kunde kann Werbeaufträge nach Vertragsabschluss stornieren. Die Stornierung muss schriftlich
erfolgen. WVW/ORA wird unverzüglich nach Eingang der Stornierung die Schaltung der Online Werbung
beenden.
AGBs
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AGBs
7.2 Eine Stornierung bis zu zwei Wochen vor Schaltungsbeginn ist kostenfrei möglich, sofern für die Leistungserstellung noch keine nennenswerten Kosten für die WVW/ORA zur Leistungserstellung entstanden
sind Bei einer kurzfristigeren Stornierung ist WVW/ORA berechtigt, folgende Kosten in Rechnung zu
stellen:
- bei einer Stornierung weniger als 2 Wochen vor Schaltungsbeginn bis zum Schaltungsbeginn oder bereits
für WVW/ORA zu tragendende nennenswerte Kosten durch die zu dem Zeitpunkt erbrachte Leistungserstellung 50 % des Netto-Auftragswertes;
- bei einer Stornierung nach Schaltungsbeginn 50 % des Netto- Auftragswertes, der zum Zeitpunkt der
Beendigung der Schaltung der Online Werbung noch aussteht. Daneben wird der Preis für die bereits
geschaltete Online Werbung in Rechnung gestellt. Dabei wird der für das geringere Volumen geltende
Rabattsatz zugrunde gelegt.
8. Gewährleistung / Haftung / Verjährung
8.1 Bei Mängeln der Online Werbung leistet der WVW/ORA nach seiner Wahl zunächst Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der
Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem
Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Werbung unverzüglich nach der ersten Veröffentlichung zu überprüfen
und offensichtliche Mängel der Online Werbung schriftlich binnen 5 Werktagen anzeigen. Andernfalls ist
die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
8.3 Ereignisse höherer Gewalt, die die Erfüllung einer Leistung oder Obliegenheit wesentlich erschweren
oder unmöglich machen, berechtigen die betroffene Partei, die Erfüllung dieser Leistung oder Obliegenheit
um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt
stehen Arbeitskämpfe in den Betrieben der Parteien oder Arbeitskämpfe in dritten Betrieben gleich. Ist auf
Grund der Art der Behinderung nicht zu erwarten, dass die Leistung innerhalb zumutbarer Zeit erbracht
wird, ist jede Partei berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Leistung ganz oder teilweise von
diesem Vertrag zurückzutreten.
Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017
WVW
ANZEI G ENB L ÄT T E R 46
8.4 Im Übrigen haftet WVW/ORA nur, soweit ihr, ihren Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertretern
ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Dies gilt nicht soweit Hauptleistungspflichten des Vertrags verletzt werden.
8.5 Eine Haftung der WVW/ORA für mittelbare Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbare Schäden oder untypische Schäden sowie entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
8.6 Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung der WVW/ORA – insbesondere
eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz sowie eine gesetzliche Garantiehaftung – bleibt von den
vorstehenden Haftungseinschränkungen unberührt. Dies gilt auch für die Haftung bei der schuldhaften
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden.
8.7 Ansprüche des Kunden gegen WVW/ORA wegen Schlechtleistung oder Mängeln der Online Werbung
verjähren ein Jahr nach Anspruchsentstehung und Kenntnis bzw. grob fahrlässiger oder vorsätzlicher
Unkenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen. Dies gilt nicht für deliktsrechtliche Ansprüche
sowie Ansprüche, die auf einem vorsätzlichen Verhalten der WVW/ORA beruhen.
8.8 Alle Ansprüche gegen WVW/ORA aus vertraglichen Pflichtverletzungen verjähren innerhalb eines
Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem
Verhalten beruhen.
9.Schlussbestimmungen
9.1 Gerichtsstand ist der Sitz der WVW/ORA, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Gleiches gilt, soweit der Kunde bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der
Bundesrepublik Deutschland hat.
9.2. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Ansprüchen berechtigt.
9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht (CISG) kommt nicht zur Anwendung.
Notizen
WVW
A N Z E I G E N B L ÄT T E R
Westdeutsche Verlags- und
Werbegesellschaft mbH
Bert-Brecht-Straße 29
45128 Essen
[email protected]
Preisliste
Nr. 30