Nr. 30 gültig ab dem 1. Januar 2017 MEDIADATEN 2017 WVW ANZEIGENBLÄTTER Total lokal - seit über 40 Jahren Ganz nah dran! Digital gut aufgestellt! Lokalität ist nur eine unserer Stärken! Mit unseren Facebook-Fanseiten „Wir lieben“ beweisen wir weitere digitale Stärke. Was gibt es Neues in unserer Stadt? Wo ist am Wochenende was los? Was haben die Bürger gerade auf dem Herzen? Wir liefern wirklich das, was User auf Facebook finden wollen – Unterhaltung, Aufregung und Spaß! Sie finden unsere beliebten Anzeigenblätter nahezu in jedem Briefkasten – auch in Ihrer Nähe! Wir erscheinen im Kerngebiet von NRW, vom Niederrhein über das Ruhrgebiet bis ins Sauerland. Ob Stadtspiegel, Stadt-Anzeiger, Wochenblatt oder Wochen-Anzeiger, unsere 67 Titel mit einer Auflage von über 3,8 Mio. werden in der Wochenmitte und teilweise auch am Wochenende zugestellt. Was unsere Blätter seit über 40 Jahren so erfolgreich macht? Eine eng an den Bedürfnissen und Interessen der Leser orientierte Berichterstattung ergänzt durch Serviceleistungen, Gewinnspiele und Aktionen. Wir geben Orientierung im Lebensalltag. Weiterhin pflegen wir ein partnerschaft liches Verhältnis zu den Werbetreibenden in unserem Verbreitungsgebiet! Gemeinsam begleiten und organisieren wir viele Aktionen und vermitteln gerne Kontakte und gute Netzwerke. Ergänzend zu den WVW/ORA Print-Produkten wurde die Nachrichten-Community lokalkompass.de eingeführt. Hier haben unsere Leser die Chance, sich Tag für Tag und rund um die Uhr über Neuigkeiten aus Ihrer Region zu informieren. Gleichzeitig ermöglicht lokalkompass.de als Community den Bürgern, sich auzutauschen und ihre Ideen einzubringen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Es macht sich bezahlt. Print: Verkaufsleitung Digital: Telefon: 02 01/8 04 -2836 Fax: 02 01/8 04 -2561 E-Mail:[email protected] AnzeigendispositionTelefon: 02 01/8 04 -2405 Fax: 02 01/8 04 -2418 E-Mail:[email protected] Verkaufsleitung Telefon: 02 01/8 04 -2836 Fax: 02 01/8 04 -2561 E-Mail:[email protected] Verlagsanschrift: BeilagendispositionTelefon: 02 01/8 04 -2405 Fax: 02 01/8 04 -2048 E-Mail:[email protected] WVW Westdeutsche Verlags- und Werbegesellschaft mbH, 45123 Essen Hausanschrift: Bert-Brecht-Straße 29, 45128 Essen www.wvw-anzeigenblaetter.de [email protected] Redaktion Bankverbindungen: Fax: 02 01/8 04 -2161 E-Mail: [email protected] FTP-Server Zugangsdaten: auf Anfrage Aus Gründen der Qualitätssicherung ist rechtzeitig vor Anzeigenschluss ein Abzug unter Angabe des Dateinamens, der Ausgaben-Nr., des Titels und Erscheinungstermins vorzulegen. Weitere Details siehe Technische Angaben. Commerzbank AG Essen IBAN: DE44 3604 0039 0102 0395 01 BIC: COBADEFFXXX Sparkasse Essen IBAN: DE33 3605 0105 0000 2876 80 BIC: SPESDE3E Zahlungsbedingungen: Zahlbar 10 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug. 1% Skonto bei Bankeinzugsverfahren oder bei Vorauszahlung. Der Verlag ist Mitglied des BVDA, Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter e.V. Die genannten Auflagenzahlen werden von der ADA, Auflagenkontrolle der Anzeigenblätter, überprüft. Verbreitungsgebiete Stand 1. Januar 2017 Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017 WVW ANZEI G ENB L ÄT T E R 4 •• Ahaus Stadtlohn Gescher • Coesfeld •• Borken •• Bocholt •• Kleve •• Emmerich • Haltern • Wesel •• Goch • Xanten • Dinslaken • Kamp-Lintfort • NeukirchenVluyn • Moers • Werne • Dorsten • Marl •• Bottrop • Herten • Recklinghausen •• Gladbeck •• Castrop•• Gels.-Buer •• Herne Rauxel •• Wanne•• Gelsen•• Oberhausen Eickel kirchen •• Bochum •• Watten•• Duisburg •• Mülheim •• Essen •• Heiligenhaus WVW ORA Partnerverlage (Preislisten auf Anfrage) • Erscheint in der Wochenmitte •• Erscheint zusätzlich am Wochenende scheid •• Hattingen •• Velbert • Wülfrath • Düsseldorf • Haan •• Hilden •• Langenfeld •• Monheim •• Hamm • Datteln •• Lünen •• Hagen •• Ennepetal •• Schwelm Warstein • Unna •• Dortmund •• Witten •• Herdecke •• Gevelsberg •• Soest • Kamen •• Fröndenberg •• Schwerte •• Iserlohn •• Menden • Arnsberg •• Hemer • Sundern WVW Geschäftsstellen Ansprechpartner für Aufträge und geschäftliche Vorgänge – auch für mehrere Ausgaben – ist die Geschäftsstelle am Firmenstandort. Kunden außerhalb des Verbreitungsgebietes sowie alle Werbeagenturen wenden sich bitte an die Zentrale in Essen. Dinslaken: Niederrhein Anzeiger Friedrich-Ebert-Str. 40, 46535 Dinslaken Tel. 02064/4190-0, Fax 02064/13708 [email protected] Düsseldorf: Rhein-Bote Immermannstr. 40, 40210 Düsseldorf Tel. 0211/13903-0, Fax 0211/13903-33 [email protected] Duisburg: Wochen-Anzeiger Harry-Epstein-Platz 2, 47051 Duisburg Tel. 0203/9926-3200, Fax 0203/9926-3230 [email protected] Emmerich: Stadtanzeiger Steinstr. 10, 46446 Emmerich Tel. 02822/9249-0, Fax 02822/9249-51 [email protected] Essen: Borbeck Kurier/ Nord-/Süd-/West Anzeiger Bert-Brecht-Str. 29, 45128 Essen Tel. 0201/804-2068, Fax 0201/804-2995 [email protected] Essen-Steele: Steeler/Ruhr/Kettwig/Werden Kurier Westfalenstr. 288, 45276 Essen Tel. 0201/85133-0, Fax 0201/85133-33 [email protected] Gelsenkirchen: Stadtspiegel Gelsenkirchen/ Gelsenkirchen Buer Florastr. 6, 45879 Gelsenkirchen Tel. 0209/17084-0, Fax 0209/17084-44 [email protected] Hagen: Stadtanzeiger Hagen/Herdecke Schürmannstr. 4, 58097 Hagen Tel. 02331/108210, Fax 02331/108266 [email protected] Hattingen: Stadtspiegel Große Weilstr. 19, 45525 Hattingen Tel. 02324/5657-10, Fax 02324/5657-44 [email protected] Herne: Wochenblatt Herne/Wanne-Eickel Heinrichstr. 17, 44623 Herne Tel. 02323/1388-19, Fax 02323/1388-13 [email protected] Herten: Stadtspiegel Herten/Marl Jakobstr. 2-4, 45699 Herten Tel. 02366/1050-12, Fax 02366/1050-14 [email protected] Iserlohn: Stadtspiegel Iserlohn/Hemer Unnaer Str. 29, 58636 Iserlohn Tel. 02371/7939-0, Fax 02371/7939-39 [email protected] Kamen: Stadtspiegel Weststr. 86, 59174 Kamen Tel. 02307/91220-0, Fax 02307/91220-44 [email protected] Oberhausen: Wochen-Anzeiger Helmholtzstr. 28-30, 46045 Oberhausen Tel. 0208/85983-0, Fax 0208/85983-15 [email protected] Kleve: Klever Wochenblatt/ Gocher Wochenblatt Hagsche Str. 96, 47533 Kleve Tel. 02821/7246-0, Fax 02821/7246-33 [email protected] [email protected] Recklinghausen: Stadtspiegel Recklinghausen/Datteln Herner Str. 29-31, 45657 Recklinghausen Tel. 02361/58020-0, Fax 02361/183524 [email protected] Langenfeld: Wochenanzeiger Langenfeld/Monheim/Hilden Bachstr. 42, 40764 Langenfeld Tel. 02173/9729-0, Fax 02173/9729-33 [email protected] Menden: Stadtspiegel Menden/ Fröndenberg Nordwall 2-2a, 58706 Menden Tel. 02373/9369-0, Fax 02373/4310 [email protected] Moers: Wochen-Magazin Moers/Kamp-Lintfort/Neukirchen Vluyn Homberger Str. 2-4 (Königlicher Hof), 47441 Moers Tel. 02841/9014-0, Fax 02841/9014-44 [email protected] Mülheim: Mülheimer Woche Schloßstr. 22, 2. OG, 45468 Mülheim Tel. 0208/45958-0, Fax 0208/471507 [email protected] Unna: Stadtspiegel Massener Str. 11a, 59423 Unna Tel. 02303/3321-0, Fax 02303/3321-16 [email protected] Schwelm: wap Schwelm/Gevelsberg/ Ennepetal Hattinger Str. 43, 58332 Schwelm Tel. 02336/9377-0, Fax 02336/9377-33 [email protected] Velbert: Stadtanzeiger Niederberg Friedrichstr. 203, 42551 Velbert Tel. 02051/4124-21, Fax 02051/50982 [email protected] Wesel: Der Weseler/Der Xantener Korbmacherstr. 10, 46483 Wesel Tel. 0281/33905-0, Fax 0281/33905-30 [email protected] Werbeformen Print: Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017 Digital: Effektiv werben mit Sonderwerbeformen Sie wollen etwas Neues ausprobieren? Kein Problem. Ihre WVW Anzeigenblätter bieten Ihnen eine Reihe von Möglichkeiten kreativ auf Angebote und Dienstleistungen hinzuweisen. Egal, ob Sie mit einem Titelkuller dauerhaft Ihre Telefonnummer präsentieren möchten, oder die ganze Bandbreite Ihrer Angebote in einer Prospekt-Anzeige darstellen, bei unseren Anzeigenblättern mit dem Kompass finden Sie Ihren individuellen Weg zum Kunden. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne. Wählen Sie einfach aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Sonderwerbeformen und setzen Sie sich und Ihr Unternehmen, damit immer maßgeschneidert und hervorragend, in Szene. Unsere möglichen Sonderwerbeformen zeigen wir Ihnen hier im Überblick: • Titelkuller • Titelkopf-Anzeige • Titelfuß-Anzeige • Tipp-On-Sticker • Perforation • Flying Page • Ummantelung • Prospekt-Anzeige • Super-Panorama WVW ANZEI G ENB L ÄT T E R 6 Titelkuller 1) 2 1 Er kullert dem Leser buchstäblich sofort ins Auge. Durch die exklusive Platzierung direkt links oben neben dem Titellogo kommt Ihrer Anzeige hier besonders große Aufmerksamkeit zu. Dieser Anzeigenplatz ist vor allem für die Darstellung von Logos und Telefonnummern, z.B. von Taxi-Unternehmen, Pizza-Services oder Hotline-Nummern geeignet. Ihr bekanntes oder selbsterklärendes Logo fällt hier sofort auf. Abdruck 1/38 mm 4-c oder 2/38 mm 4-c, Belegungseinheiten auf Anfrage, Berechnung 200 mm/sw *) Titelkopf-Anzeige 2) Diese Anzeige wird direkt neben dem Titel platziert und ist das Sahnestück unter den Werbeflächen. Da der Titel das Erste ist, worauf der Leser seinen Blick lenkt, wenn er die Zeitung in seinen Händen hält, wird Ihre Anzeige hier sofort wahrgenommen. Dieser Platz ist ideal für die Bewerbung Ihres besonders attraktiven Angebotes. 3 100% Aufschlag, Belegungseinheiten auf Anfrage, Format: 2 Spalten/90 mm *) Titelfuß-Anzeige 3) Hier bleiben Leserblicke haften. Bevor der Leser die Titelseite umblättert, richtet er seinen Blick auf die untere Hälfte der Seite. Hier ist der perfekte Platz für Ihre ganz besondere Anzeige. s/w-Mindestgröße 100 mm, 75% Zuschlag *), begrenzte Platzierungsmöglichkeiten *) = abschluss- und ausgabennachlassfähig Werbeformen Werbeformen Print: Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017 WVW ANZEI G ENB L ÄT T E R 8 Digital: Tipp-On-Sticker Er klebt frech direkt im Kopfbereich der Titelseite. In Form eines Haftnotiz-Zettels bringt der Tipp-On-Sticker Ihre Werbebotschaft groß raus. Der Clou: Der Sticker lässt sich ganz leicht abziehen und kann danach als Memo benutzt werden. Nutzen Sie den Sticker als Gutschein oder lüften Sie auf seiner Rückseite ein spannendes Geheimnis. Die Aufmerksamkeit des Lesers ist Ihnen in jedem Fall sicher! Auflage Ortspreis pro 1.000 Ex. Grundpreis pro 1.000 Ex. ab 15.000 98,00 € 115,30 € ab 25.000 82,19 € 96,70 € ab 75.000 78,47 € 92,32 € ab 250.000 77,54 € 91,23 € ab 500.000 76,61 € 90,13 € Es wird der Anzeigen mm-Preis (Orts-/Grundpreis) der jeweiligen Ausgabe + 20% Beachtungsaufschlag berechnet. Perforation Diese Anzeigenform ist eine Aufforderung an den Kunden. Die Anzeigenseite verläuft parallel zum Bund einer 1/1 Seite und lässt sich dank der Perforation ganz einfach heraustrennen. Anschließend kann der Kunde Ihre Anzeige als Produktmemo oder Merkzettel für seinen Einkauf nutzen. Diese Werbeform eignet sich besonders gut für Gewinnspiele mit Antwortelementen oder Couponing-Aktionen. Die Perforation ist Ihre Werbebotschaft to go! Werbeformen Werbeformen Print: Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017 WVW Digital: Auflage Flying Page ANZEI G ENB L ÄT T E R 10 Sie ist der Türöffner für Ihre erfolgreiche Werbebotschaft. Hierbei handelt es sich um eine Werbeform in der Größe einer halben Seite, die um das erste und gegebenenfalls auch das dritte Buch der Zeitung gelegt wird. Ihre Werbebotschaft überdeckt die linke Hälfte der Titelseite, nur der Zeitungstitel bleibt vollständig sichtbar. Das Titelblatt der Zeitung weicht somit vom Gewohnten ab, das Interesse des Lesers wird so automatisch geweckt. Diese Position garantiert Ihrer Anzeige eine unübersehbare Präsenz. Ortspreis pro 1.000 Ex. Grundpreis pro 1.000 Ex. unter 25.000 163,00 € 191,77 € 25.000 - 49.999 148,00 € 174,12 € 50.000 - 99.999 140,00 € 164,71 € 100.000 - 149.999 133,00 € 156,47 € 150.000 -199.999 125,00 € 147,06 € über 200.000 118,00 € 138,83 € Auflage Ummantelung Diese Sonderwerbeform im Format 1/1 Seite hoch umschließt das erste Buch des Anzeigenblattes. Der übliche Zeitungskopf, einschließlich der Titelkopf- und der Titelkulleranzeige, befindet sich sowohl auf der Ummantelung als auch auf der eigentlichen Titelseite. Die Ummantelung ist nichts für Schüchterne, denn eindrucksvoller lässt sich Ihre Werbebotschaft nicht präsentieren. Diese Werbeform kombiniert die Vorteile einer Titel-Anzeige und die eines Prospekts. Auf diese Weise transportieren Sie Ihre Werbebotschaft gleich auf vier Seiten: Ihre Werbung erscheint auf der kompletten Titelseite, der zweiten Seite, der vorletzten Seite sowie der letzten Seite im ersten Buch. Werbeformen Ortspreis pro 1.000 Ex. Grundpreis pro 1.000 Ex. unter 25.000 173,00 € 203,53 € 25.000 – 49.999 157,00 € 184,71 € 50.000 – 99.999 149,00 € 175,30 € 100.000 – 149.999 141,00 € 165,89 € 150.000 – 199.999 133,00 € 156,47 € über 200.000 125,00 € 147,06 € Werbeformen Print: Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017 Digital: WVW ANZEI G ENB L ÄT T E R 12 Berechnung: pro 1.000 Exemplare Auflage 4 Seiten Grundpreis 4 Seiten Ortspreis 8 Seiten Grundpreis 8 Seiten Ortspreis unter 25.000 136,47 € 116,00 € 201,18 € 171,00 € 25.000 – 49.999 124,71 € 106,00 € 189,42 € 161,00 € 50.000 – 99.999 118,83 € 101,00 € 177,65 € 151,00 € 100.000 – 149.999 112,94 € 96,00 € 165,89 € 141,00 € 150.000 – 199.999 107,06 € 91,00 € 154,12 € 131,00 € über 200.000 101,18 € 86,00 € 148,24 € 126,00 € Prospekt-Anzeigen können sowohl schwarz-weiß als auch farbig sein und eine Panoramaseite beinhalten. Prospekt-Anzeigen dürfen nur Angebote eines Kunden enthalten. Prospekt-Anzeige Einerseits wissen Sie die Vorteile der Beilagenwerbung zu schätzen. Andererseits möchten Sie auf die Vorteile der Anzeigenwerbung nicht verzichten. Dann ist die Prospekt-Anzeige das richtige Angebot für Sie! Prospekt-Anzeigen sind 4, 8 oder 12-seitige Anzeigen, die ähnlich einer Beilage gestaltet werden können. Sie werden aber nicht dem Anzeigenblatt beigelegt, sondern sind fester Bestandteil des gedruckten Produktes. Somit werden die Vorteile der Beilagenwerbung mit den Vorteilen der Anzeigenwerbung auf geradezu ideale Weise gekoppelt. Wie und wo die Werbeform zum Einsatz kommt, bestimmen Sie. Ihr Reichweitenvorteil: Ihre Prospektanzeige erscheint auch unter angebote.lokalkompass.de Super-Panorama Einfach nur groß? Nein, sogar sehr groß! Das Super-Panaroma ist für Ihren großen Werbeauftritt bestens geeignet. Diese Sonderwerbeform ist eine über vier Seiten gehende, aufklappbare Panoramafläche im Zeitungsformat. Insgesamt acht beeindruckende Werbeflächen stehen Ihnen hier zur Verfügung. Das Super-Panorama wird dem Anzeigenblatt wie eine Beilage beigefügt. Es eignet sich besonders für großflächige Darstellungen. Werbeformen Auflage Ortspreis pro 1.000 Ex. Grundpreis pro 1.000 Ex. ab 50.000 173,00 € 203,53 € ab 100.000 147,80 € 173,89 € ab 150.000 139,40 € 164,00 € ab 300.000 125,86 € 148,07 € ab 500.000 119,24 € 140,29 € Werbeformen Print: Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017 Digital: Lokalkompass.de – Die Nachrichten-Community der Region Austausch von Bürger zu Bürger Das ist es, was lokalkompass.de ausmacht, denn hier gibt es ganz aktuelle und lokale Nachrichten von den Menschen vor Ort. Betreut und gesteuert wird die Lokalkompass-Plattform von erfahrenen Redakteuren, die mit den BürgerReportern in Kontakt stehen und sie unterstützen. Kommunikation mit anderen BürgerReportern und Redakteuren. Die BürgerReporter bilden einen signifikanten Teil auf lokalkompass.de. Derzeit sorgen schon mehr als 80.000 BürgerReporter täglich für aktuelle und lokal relevante Themen. Auf lokalkompass.de kann sich jeder ganz einfach als BürgerReporter anmelden und über selbst ausgewählte Themen berichten. Man kann sich außerdem mit anderen BürgerReportern austauschen oder mit Redakteuren kommunizieren. Unsere möglichen digitalen Werbeformen zeigen wir Ihnen hier im Überblick: • Superbanner • Skyscraper • Medium-Rectangle • Wallpaper • Billboard • Branding Day • Native Advertising • FirmenKompass • „Wir lieben“ Facebook-Fanseiten WVW ANZEI G ENB L ÄT T E R 14 Eine Erfolgsgeschichte seit 2010 Entwicklung der Visits seit Start von lokalkompass.de in 2010 Reichweite: Anteil der Altersgruppen der lokalkompass.de-Besucher: • 7,8 Mio. Page Impressions (Seitenaufrufe)/ Monat* • 1,5 Mio. Visits/Monat* *Stand 10/2016 65+ Jahre 18-24 Jahre 25-34 Jahre 1,6 Mio. 10% 1,4 Mio. 5% 4% 1,2 Mio. 35-44 Jahre 55-64 Jahre 1 Mio. 22% 22% 800.000 600.000 400.000 37% 200.000 0 Werbeformen 45-54 Jahre 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Werbeformen Print: Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017 Digital: WVW ANZEI G ENB L ÄT T E R 16 Display Werbung Superbanner Bei der Beachtung ganz oben! Prominente Platzierung am Kopf der Seite. Viel Raum für Informationen und spannende Inszenierungen im direkten Sichtfeld des Users. Skyscraper Hoch im Kurs in Sachen Wirkung! Der Klassiker unter den Online-Bannern. Hohe Aufmerksamkeit durch ein auffälliges Hochformat direkt neben dem redaktionellen Inhalt. Medium-Rectangle Ihre Werbung mittendrin! Klickstarke Werbefläche direkt im redaktionellen Umfeld integriert. Aufmerksamkeit garantiert. Die redaktionelle Nähe stärkt das Vertrauen in die Werbebotschaft. Angebot Laufzeit Ortspreis Grundpreis Superbanner z. B. 4 Wochen 7,00 € 8,24 € Skyscraper z. B. 4 Wochen 7,00 € 8,24 € Medium-Rectangle z. B. 4 Wochen 7,00 € 8,24 € Preise je 1.000 Ausspielungen, ggf. zzgl. Gestaltung: 50,- € Mindestbuchungsmenge: 15.000 Ad Impressions je Lokalausgabe. Wallpaper Für den ganz großen Auftritt! Wirkung hoch zwei: Kombination aus Superbanner und Skyscraper. Aufgrund von Größe und auffälliger Form wird eine sehr hohe Sichtbarkeit erzielt. Billboard Gekonnt ist gekonnt: Ruhig mal aus dem Rahmen fallen! Sehr aufmerksamkeitsstark durch die Platzierung direkt unter der Navigationsleiste. Angebot Laufzeit Ortspreis Grundpreis Wallpaper z. B. 4 Wochen 10,00 € 11,77 € Billboard z. B. 4 Wochen 20,00 € 23,53 € Preise je 1.000 Ausspielungen, ggf. zzgl. Gestaltung: 50,- € Mindestbuchungsmenge: 15.000 Ad Impressions je Lokalausgabe. Werbeformen Werbeformen Print: Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017 WVW ANZEI G ENB L ÄT T E R 18 Digital: Branding Day Einmal alles bitte! Nutzen Sie für einen Tag die starke Kombination aus Superbanner, Wallpaper, Billboard, Skyscraper und Medium-Rectangle auf lokalkompass.de exklusiv für Ihren Auftritt und sichern Sie sich die maximale Aufmerksamkeit durch Fest platzierung auf allen Werbeplätzen! Angebot Branding Day / Tagespaket Laufzeit Ortspreis Grundpreis 24 h 299,00 € 351,77 € Branding Day Preise je Lokalausgabe, ggf. zzgl. 200,- € für die Gestaltung der Werbemittel. Native Advertising Native Advertising stellt Werbung in redaktioneller Anmutung dar. Diese Inhalte wirken aufgrund ihrer authentischen Darstellung sehr glaubwürdig und tragen zu Ihrer positiven Imagebildung bei. Mit Native Advertising auf lokalkompass.de werden Sie wirkungsvoller wahrgenommen und noch schneller zum Stadtgespräch! Die Vorteile mit Native Advertising auf einen Blick: • Schnelle, ansprechende Form, um Werbebotschaften zu kommunizieren • Hohe Glaubwürdigkeit durch redaktionelle Aufmachung • Präsentation von komplexen Themen möglich Werbeformen Werbeformen Print: Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017 WVW ANZEI G ENB L ÄT T E R 20 Digital: Native Advertising Angebot im Überblick Setzen Sie Ihre Neuigkeiten noch stärker in Szene! Für die gelungene Kommunikation Ihrer Werbebotschaften haben wir Ihnen drei verschiedene Pakete zusammengestellt, zwischen denen Sie auswählen können. 1. Online PR • Veröffentlichung eines PR Textes auf lokalkompass.de (2.500 Zeichen + 1 Bild) • Veröffentlichung in einer Lokalkompass-Belegungseinheit • Veröffentlichung unter dem Namen „Lokalkompass-Empfehlungen“ 2. Advertorial • Veröffentlichung von einem PR-Text (5.000 Zeichen) und Bildern (25 Stück) als „Lokalkompass-Empfehlungen“ • Exklusive Festplatzierung eines Teaser-Ads in einer LokalkompassBelegungseinheit • Ausstattung des Advertorials mit Titel-Grafik, zusätzlichen Elementen und Werbeformen in der Boxengasse möglich • Video-/iFrame-Einbindung möglich 3. Themenseite • Veröffentlichung von bis zu 10 PR-Texten (je 2.500 Zeichen) und einem Bild als „Lokalkompass-Empfehlung“ • Exklusive Festplatzierung eines Teaser-Ads in einer LokalkompassBelegungseinheit • Ausstattung der Themenseite mit Titel-Grafik, zusätzlichen Elementen und Werbeformen in der Boxengasse möglich • Video-Einbindung möglich Preis 4 Wochen 1. Online PR Ortspreis Grundpreis 75,00 € 88,24 € Optionale Zusatzleistungen: Bildgestaltung: 50,00 € / Textgestaltung (max. 2.500 Zeichen): 60,00 € 2. Advertorial 499,00 € 587,07 € Optionale Zusatzleistungen: Bildgestaltung: 60,00 € / Textgestaltung (max. 5.000 Zeichen): 100,00 € Gewinnspiel-/Umfragemodul möglich 3. Themenseite 899,00 € 1.057,67 € Optionale Zusatzleistungen: Bildgestaltung: 60,00 € / Textgestaltung (max. 5.000 Zeichen): 100,00 € Gewinnspiel-/Umfragemodul möglich 1 Inkl. Panorama-Foto (durch Sie angeliefert, mind. 600 x 230 px) Bewerben Sie zusätzlich Ihre Inhalte und profitieren Sie von unseren Kombiangeboten. Standard-Werbemittel Zubuchung: 15.000 AI: 10% Nachlass auf ein Werbemittel 30.000 AI: 20% Nachlass auf ein Werbemittel 50.000 AI: 30% Nachlass auf ein Werbemittel Werbeformen Werbeformen Print: Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017 WVW ANZEI G ENB L ÄT T E R 22 Digital: FirmenKompass Die attraktive Dauerpräsenz im Netz Der FirmenKompass ist die Rubrik auf lokalkompass.de, um Unternehmen auch online bekannt zu machen und Firmenprofile effektiv zu publizieren. So gelangt auch Ihre Firma auf direktem Weg ins Web. Damit wird Ihr Unternehmen Ihrer Zielgruppe präsentiert und der Kontaktaufnahme steht somit nichts mehr im Wege. Die Vorteile des FirmenKompasses auf einen Blick: • Dauerhafte, umfangreiche und professionelle Internetpräsenz • Homepage-Ersatz, wenn kein Webauftritt vorhanden ist • Erreichung neuer Zielgruppen durch Online-Auftritt • Bessere Auffindbarkeit bei Google Von Doro bis Mono: „Was wir uns für 2017 wünschen“ Unsere Angebots-Pakete im Überblick Einfach. Bequem. Wirksam. Um Ihren Webauftritt im FirmenKompass optimal zu gewährleisten, haben wir drei verschiedene Pakete für Sie zusammengestellt, zwischen denen Sie frei wählen können: 1. Starter Paket • Firmenprofil auf lokalkompass.de1 •Automatische Textanzeige auf der lokalen Startseite •Branchenzuordnung •Veröffentlichung eines PR-Textes (2.500 Zeichen) + ein Bild 2. Plus-Paket • Firmenprofil auf lokalkompass.de1 •Automatische Textanzeige auf der lokalen Startseite, farblich hervorgehoben •Branchenzuordnung •PR-Text (2.500 Zeichen) + 1 Bild •Zehn frei wählbare Schlagwörter für themenspezifische Platzierung •Veröffentlichung von drei zusätzlichen PR-Texten, die Sie selbst verfassen können, (2.500 Zeichen) + ein Bild 3. Premium-Paket • Firmenprofil auf lokalkompass.de1 •Automatische Textanzeige auf der lokalen Startseite, farblich hervorgehoben •Branchenzuordnung •PR-Text (2.500 Zeichen) + 1 Bild •Zehn frei wählbare Schlagwörter für themenspezifische Platzierung •Veröffentlichung von zwölf zusätzlichen PR-Texten, (2.500 Zeichen) + ein Bild •Platzierung eines Videos im Firmenprofil und im Startbeitrag •Platzierung im FirmenKompass-Youtube-Kanal •Inklusive Branchenbucheintrag auf trauer.lokalkompass.de für bestattungsnahe Dienstleistungen Preis / Jahr Ortspreis Grundpreis 1. Starter Paket 149,00 € 175,30 € Optionale Zusatzleistungen: Zusätzlicher Branchenbucheintrag auf trauer.lokalkompass.de 100,- € 2. Plus-Paket Inkl. Panorama-Foto (durch Sie angeliefert, mind. 600 x 230 px) Möchten Sie den FirmenKompass in mehreren Belegungseinheiten veröffentlichen, gewähren wir Ihnen 20% Ausgabennachlass. Werbeformen 351,77 € Optionale Zusatzleistungen: Zusätzlicher Branchenbucheintrag auf trauer.lokalkompass.de 100,- € 3. Premium-Paket 1 299,00 € 499,00 € Optionale Zusatzleistungen: Videoproduktion (Länge 1 Min.) 500,00 € Im Folgejahr 15% Treuerabatt 587,07 € Werbeformen Print: Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017 WVW ANZEI G ENB L ÄT T E R 24 Digital: „Wir lieben“ Facebook-Fanseiten Facebook ist das meistgenutzte Soziale Netzwerk der Welt. Alleine in Deutschland gibt es 28 Millionen Nutzer und davon nutzen 78% Facebook täglich! Profitieren auch Sie vom ausgezeichneten Seitenranking der „Wir lieben-Seiten“ und ihrer lokalen Verbundenheit. Durch die extrem lokale Ausrichtung sprechen Sie damit potentielle Kunden aus Ihrem unmittelbaren Umfeld in Ihrer Stadt an. Alle „Wir lieben-Seiten“ wurden von Facebook mit dem sogenannten „blauen Haken“ ausgezeichnet. Dieser bedeutet die höchste Verifizierung durch Facebook und soll den Menschen mitteilen, dass die Seite authentisch ist. Dadurch profitieren unsere Seiten bei den Suchergebnissen und der Auslieferung unserer Postings. Die Stadt-Fanseiten auf Facebook für Heimatverliebte Gemeinsamkeit heißt unser Erfolgsrezept! Hierdurch schaffen wir ein perfektes Umfeld für effektives und zielgruppengenaues Marketing. Themen aus der lokalen Geschäftswelt werden durch die Bewerbung von Veranstaltungen, Gewinnspielen, Aktionen oder Ausbildungsangeboten attraktiv und unterhaltsam präsentiert. Dadurch kommen sie genau bei den Richtigen an. Wir konzipieren Ihnen Ihre Werbekampagnen ganz individuell und maßgeschneidert auf Ihre lokale Zielgruppe. Auf Ihrem Weg zum Erfolg haben Sie uns an Ihrer Seite, denn: Bei uns wird Werbung zu Unterhaltung! Alle Vorteile auf einen Blick • Sie erreichen durch unsere „Wir lieben“-Facebook-Seiten eine junge und interaktive Zielgruppe im Alter von 18 bis 45 Jahren. • Profitieren Sie davon, dass alle unsere Fanseiten von Facebook verifiziert sind und Ihre Postings dadurch einen Vorteil bei der Ausspielung genießen. • Mit einer individuellen Werbekampagne auf den „Wir lieben-Seiten“ sprechen Sie potentielle Kunden aus ihrem unmittelbaren Umfeld in der Stadt an. Dies ermöglicht Ihnen effektives und zielgruppengenaues Marketing. Die Stadt-Fanseiten auf Facebook für Heimatverliebte • Unsere Fans lieben ihre Städte! Profitieren Sie von einem sympathischen und emotionalen Umfeld, das sich positiv auf Ihr Unternehmen überträgt. Wir machen Werbung mit Herz und Verstand. Werbeformen Anzeigen Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017 Print: Digital: Gebiet Ausgaben Nr. Arnsberg 6012 6010 6512 Titel und Belegungsmöglichkeit Erscheinungsweise wöchentlich gewerbl. Kleinanzeigen2) €/Anz.-mm2) 4 Zeilen Mindestgröße 20 mm Mindestgröße - ohne Nachlass - Grundpreis Ortspreis Grundpreis €/Zeile Ortspreis €/Zeile 1) Wochenend-Ausgaben-Nr. = Zweite Ausgaben-Nr./ Preise je Erscheinungsdatum. 1,09 1,51 0,93 1,28 – 2,59 – 2,20 2) Rubrizierung nur in Ausgaben mit Zeilenbelegungsmöglichkeit. 104.000 2,04 1,73 3,65 3,10 Alle Preise zuzüglich gesetzlicher MwSt. 45.700 1,45 1,23 – – 174.500 2,99 2,54 4,59 3,90 mittwochs 54.800 33.200 21.600 1,53 1,08 0,88 1,30 0,92 0,75 2,82 – – 2,40 – – 75.100 1,75 1,49 – – Rhein-Bote Düsseldorf (Gesamt) – Rath – Oberkassel – Derendorf/City – Flingern/Zoo – Gerresheim – Bilk/Friedrichstadt – Eller – Wersten/Oberbilk – Benrath Kombination Rhein-Bote Düsseldorf + Wochen-Anzeiger Langenfeld + Hilden + Monheim donnerstags 296.500 36.500 20.600 53.100 30.000 23.000 41.500 28.500 42.600 20.700 4,27 1,21 1,02 1,44 1,18 1,02 1,32 1,13 1,32 1,05 3,63 1,03 0,87 1,22 1,00 0,87 1,12 0,96 1,12 0,89 6,35 – – – – – – – – – 5,40 – – – – – – – – – 370.900 5,06 4,30 7,65 6,50 Wochen-Anzeiger Duisburg (Gesamt) Duisburg-Nord – Walsum – Hamborn/Marxloh – Meiderich/Ruhrort mittwochs + samstags 231.500 92.700 19.600 38.000 35.100 4,21 2,05 0,74 1,09 1,08 3,58 1,74 0,63 0,93 0,92 6,35 – – – – 5,40 – – – – mittwochs 6368 6360 Stadtspiegel Ostvest, Olfen Kombination Stadtspiegel Ostvest, Olfen + Marl + Herten + Recklinghausen mittwochs Dinslaken 6020 6022 6024 6510 Niederrhein Anzeiger Dinslaken/Voerde/Hünxe – Dinslaken – Voerde/Hünxe Kombination Niederrhein Anzeiger Dinslaken/Voerde/Hünxe + Wochen-Anzeiger Duisburg-Walsum Düsseldorf 6070 6072 6074 6076 6078 6080 6082 6084 6086 6088 6580 6030/60311) 6032/60331) 6034/60351) 6036/60371) 6038/60391) Duisburg ANZEI G ENB L ÄT T E R 26 42.700 55.000 Wochen-Anzeiger Arnsberg Kombination Wochen-Anzeiger Arnsberg + Sundern Kombination Wochen-Anzeiger Arnsberg + Sundern + Stadtspiegel Menden/Lendringsen/Balve + Fröndenberg/Wickede Datteln Verteilte Exempl. WVW mittwochs/ donnerstags Anzeigen im Stellenmarkt werden gegen Zuschlag von 4,- € Ortspreis 4,71 € Grundpreis bei Zeilenanzeigen und gegen einen Zuschlag von 12,50 € Ortspreis 14,71 € Grundpreis bei Randanzeigen unter „lokalkompass.de“ veröffentlicht. Anzeigen im AngebotsKompass werden pauschal berechnet. Ortspreis 30,- € / Grundpreis 35,30 € und unter „lokalkompass.de“ veröffentlicht. Zeilenanzeigen der übrigen Rubrikenmärkte werden dort gegen einen Zuschlag von 3,- € Ortspreis 3,53 € Grundpreis veröffentlicht. 6040/60411) 6042/60431) 6044/60451) 6046/60471) 6048/60491) 6050/60511) 6052/60531) 6508 6510 Emmerich Duisburg Mitte/Neudorf/Süd – Mitte – Neudorf – Süd Duisburg-West – Rheinhausen – Homberg Kombination Wochen-Anzeiger Duisburg-West + Wochen-Magazin Moers + Kamp-Lintfort, Rheinberg + Neukirchen-Vluyn Kombination Wochen-Anzeiger Duisburg-Walsum + Niederrhein Anzeiger Dinslaken/Voerde/Hünxe mittwochs 87.800 22.600 24.500 40.700 51.000 35.500 15.500 2,02 0,88 0,94 1,11 1,28 0,94 0,69 1,72 0,75 0,80 0,94 1,09 0,80 0,59 – – – – – – – – – – – – – – – – 141.500 2,52 2,14 – – 74.400 1,75 1,49 – – 27.300 86.300 1,25 37.004 1,06 0,90 – – 1,67 1,47 1,42 1,25 2,94 – 2,50 – mittwochs + samstags 6102/61031) Stadtanzeiger Emmerich/Rees/Isselburg Kombination Stadtanzeiger Emmerich/Rees/Isselburg + Klever + Gocher Wochenblatt Kombination Stadtanzeiger Emmerich + NRZ Kleve, Emmerich * Ennepetal 6386/63871) 6380/63811) wap Ennepetal Kombination wap Ennepetal + Gevelsberg + Schwelm mittwochs + samstags 14.400 49.100 0,79 1,49 0,67 1,27 – 2,71 – 2,30 Essen 6110/61111) 6112/61131) 6114/61151) 6116/61171) 6118/61191) 6120/61211) 6122/61231) 6124/61251) 6126/61271) 6128/61291) 6130/61311) 6132/61331) 6134/61351) 6136/61371) 6138/61391) 6140/61411) 6142/61431) Stadtspiegel Essen (Gesamt) Nord Anzeiger – Katernberg/Stoppenberg – Altenessen Süd Anzeiger – Holsterhausen/Rüttenscheid-Nord – Rellinghausen/Rüttenscheid-Süd West Anzeiger Borbeck Kurier Kombination Kettwig Kurier + Werden Kurier Kettwig Kurier Werden Kurier Steeler Kurier Ruhr Kurier – Überruhr/Burgaltendorf – Kupferdreh/Heisingen Kombination Steeler Kurier + Ruhr Kurier Überruhr/Burgaltendorf Kombination Süd Anzeiger Rellinghausen/Rüttenscheid-Süd + Ruhr Kurier Kupferdreh/Heisingen Kombination Ruhr Kurier Kupferdreh/Heisingen + Werden Kurier + Kombination Stadtanzeiger Velbert + Heiligenhaus mittwochs + samstags 306.800 62.900 27.000 35.900 82.500 44.100 38.400 30.200 42.800 22.500 12.100 10.400 38.700 27.200 14.400 12.800 5,11 1,71 1,11 1,24 1,93 1,19 1,06 1,19 1,25 1,22 0,88 0,74 1,32 1,05 0,79 0,78 4,34 1,45 0,94 1,05 1,64 1,01 0,90 1,01 1,06 1,04 0,75 0,63 1,12 0,89 0,67 0,66 8,71 – – – – – – – – – – – – – – – 7,40 – – – – – – – – – – – – – – – 53.100 1,51 1,28 – – 51.200 1,27 1,08 – – 80.500 1,85 1,57 – – 6100/61011) 6504/65051) 6144/61451) 65191) Anzeigen samstags *) Auftragserfassung mit OL Emmerich abstimmen Anzeigen Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017 Gebiet Ausgaben Nr. Fröndenberg 6294/62951) 6290/62911) 6500/65011) 6512/65131) Titel und Belegungsmöglichkeit Erscheinungsweise wöchentlich Stadtspiegel Fröndenberg / Wickede Kombination Stadtspiegel Fröndenberg/Wickede + Menden/Lendringsen/Balve Kombination Stadtspiegel Fröndenberg/Wickede + Menden/Lendringsen/Balve + Stadtspiegel Iserlohn + Hemer Kombination Stadtspiegel Fröndenberg/Wickede + Menden/Lendringsen/Balve + Wochen-Anzeiger Arnsberg + Sundern mittwochs + samstags Verteilte Exempl. WVW ANZEI G ENB L ÄT T E R 28 gewerbl. Kleinanzeigen2) €/Anz.-mm2) Mindestgröße 4 Zeilen Mindestgröße 20 mm - ohne Nachlass - Grundpreis Ortspreis Grundpreis €/Zeile Ortspreis €/Zeile – – – – 2) Rubrizierung nur in Ausgaben mit Zeilenbelegungsmöglichkeit. 1,84 3,06 2,60 Alle Preise zuzüglich gesetzlicher MwSt. 2,04 1,73 3,65 3,10 15.400 0,76 0,65 49.000 1,18 1,00 115.800 2,16 104.000 Gelsenkirchen 6160/6161 6162/6163 6164/6165 6166/6167 6168/6169 Stadtspiegel Gelsenkirchen (Gesamt) Stadtspiegel Gelsenkirchen-Stadt Stadtspiegel Gelsenkirchen-Buer – Buer/Erle – Buer/Mitte mittwochs + samstags 132.000 73.700 58.300 22.000 36.300 2,93 1,95 1,59 0,94 1,22 2,49 1,66 1,35 0,80 1,04 4,59 – – – – 3,90 – – – – Gevelsberg 6384/63851) 6380/63811) wap Gevelsberg Kombination wap Gevelsberg + Ennepetal + Schwelm mittwochs + samstags 19.800 49.100 0,84 1,49 0,71 1,27 – 2,71 – 2,30 Goch 6180/61811) 6502/65031) 6504/65051) Gocher Wochenblatt Kombination Gocher + Klever Wochenblatt Kombination Gocher + Klever Wochenblatt + Stadtanzeiger Emmerich/Rees/Isselburg mittwochs + samstags 21.300 59.000 0,92 1,40 0,78 1,19 – – – – 86.300 1,67 1,42 2,94 2,50 6190/61911) 6194/61951) 6196/61971) 6198/61991) 6200/62011) 6202/62031) Kombination Stadtanzeiger Hagen + Herdecke/Wetter/Vorhalle Stadtanzeiger Hagen/Hohenlimburg – Hohenlimburg – Hagen-West/Mitte – Hagen-Süd/Breckerfeld – Hagen-Nord mittwochs + samstags 118.500 90.700 12.600 26.500 27.500 24.100 2,04 1,86 0,76 0,99 0,99 0,95 1,73 1,58 0,65 0,84 0,84 0,81 3,29 – – – – – 2,80 – – – – – 6210/62111) 6516/65171) Stadtspiegel Hattingen/Niedersprockhövel Kombination Stadtspiegel Hattingen/Niedersprockhövel + Stadtspiegel Bochum-Südwest mittwochs + samstags 33.900 1,25 1,06 2,59 2,20 70.000 1,72 1,46 – – Hagen Hattingen 1) Wochenend-Ausgaben-Nr. = Zweite Ausgaben-Nr./ Preise je Erscheinungsdatum. Anzeigen im Stellenmarkt werden gegen Zuschlag von 4,- € Ortspreis 4,71 € Grundpreis bei Zeilenanzeigen und gegen einen Zuschlag von 12,50 € Ortspreis 14,71 € Grundpreis bei Randanzeigen unter „lokalkompass.de“ veröffentlicht. Anzeigen im AngebotsKompass werden pauschal berechnet. Ortspreis 30,- € / Grundpreis 35,30 € und unter „lokalkompass.de“ veröffentlicht. Zeilenanzeigen der übrigen Rubrikenmärkte werden dort gegen einen Zuschlag von 3,- € Ortspreis 3,53 € Grundpreis veröffentlicht. 6404/64051) 6400/64011) 65191) Stadtanzeiger Heiligenhaus Kombination Stadtanzeiger Heiligenhaus + Velbert (Niederberg) Kombination Stadtanzeiger Heiligenhaus + Velbert + Kombination Ruhr Kurier Kupferdreh/Heisingen+Werden Kurier mittwochs + samstags 13.200 57.000 0,74 1,51 0,63 1,28 – 2,71 – 2,30 samstags 80.500 1,85 1,57 – – 6234/62351) 6230/62311) 6500/65011) Stadtspiegel Hemer Kombination Stadtspiegel Hemer + Iserlohn Kombination Stadtspiegel Hemer + Iserlohn + Stadtspiegel Menden/Lendringsen/Balve + Fröndenberg/Wickede mittwochs + samstags 16.900 66.800 0,95 1,66 0,81 1,41 – – – – 115.800 2,16 1,84 3,06 2,60 Herdecke 6192/61931) 6190/61911) Stadtanzeiger Herdecke/Wetter/Vorhalle Kombination Stadtanzeiger Herdecke/Wetter/Vorhalle + Hagen mittwochs + samstags 27.800 118.500 1,00 2,04 0,85 1,73 – 3,29 – 2,80 Herne/ WanneEickel 6220/62211) 6222 6222/62231) 6224/62251) 6514/65151) Wochenblatt Herne/Wanne-Eickel mittwochs + samstags 85.900 2,18 1,85 3,18 2,70 45.600 40.300 1,35 1,22 1,15 1,04 – – – – 123.900 2,55 2,17 4,12 3,50 6372 6360 Stadtspiegel Herten Kombination Stadtspiegel Herten + Marl + Ostvest, Olfen + Recklinghausen mittwochs 30.500 1,14 0,97 – – 174.500 2,99 2,54 4,59 3,90 6266/62671) 6260/62611) 6580 Wochen-Anzeiger Hilden Kombination Wochen-Anzeiger Hilden + Monheim + Langenfeld Kombination Wochen-Anzeiger Hilden + Monheim + Langenfeld + Rhein-Bote Düsseldorf mittwochs + samstags 28.700 74.400 1,18 1,82 1,00 1,55 – 3,29 – 2,80 mittwochs/ donnerstags 370.900 5,06 4,30 7,65 6,50 6232/62331) 6230/62311) 6500/65011) Stadtspiegel Iserlohn Kombination Stadtspiegel Iserlohn + Hemer Kombination Stadtspiegel Iserlohn + Hemer + Stadtspiegel Menden/Lendringsen/Balve + Fröndenberg/Wickede mittwochs + samstags 49.900 66.800 1,48 1,66 1,26 1,41 – – – – 115.800 2,16 1,84 3,06 2,60 Kamen 6242 6240 Stadtspiegel Kamen, Bergkamen, Bönen Kombination Stadtspiegel Kamen, Bergkamen, Bönen + Unna, Holzwickede mittwochs 51.600 1,32 1,12 – – 87.600 1,87 1,59 3,06 2,60 KampLintfort 6306 6302 6300 Wochen-Magazin Kamp-Lintfort, Rheinberg Kombination Wochen-Magazin Kamp-Lintfort, Rheinberg + Moers Kombination Wochen-Magazin Kamp-Lintfort, Rheinberg + Moers + Neukirchen-Vluyn Kombination Wochen-Magazin Kamp-Lintfort, Rheinberg + Moers + Neukirchen-Vluyn + Wochen-Anzeiger Duisburg-West mittwochs 30.200 76.200 0,99 1,68 0,84 1,43 – – – – 90.500 2,00 1,70 3,29 2,80 141.500 2,52 2,14 – – Heiligenhaus Hemer Herten Hilden Iserlohn 6508 – Herne – Wanne-Eickel Kombination Wochenblatt Herne/Wanne-Eickel + Stadtanzeiger Castrop-Rauxel Anzeigen Anzeigen Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017 Erscheinungsweise Gebiet Ausgaben Nr. Titel und Belegungsmöglichkeit Kleve 6250/62511) 6502/65031) 6504/65051) Klever Wochenblatt Kombination Klever + Gocher Wochenblatt Kombination Klever + Gocher Wochenblatt + Stadtanzeiger Emmerich/Rees/Isselburg mittwochs + samstags 6268/62691) 6262/62631) 6260/62611) 6580 Wochen-Anzeiger Langenfeld Kombination Wochen-Anzeiger Langenfeld + Monheim Kombination Wochen-Anzeiger Langenfeld + Monheim + Hilden Kombination Wochen-Anzeiger Langenfeld + Monheim + Hilden + Rhein-Bote Düsseldorf mittwochs + samstags 6370 6360 6292/62931) 6290/62911) Langenfeld Marl Menden 6500/65011) 6512 Moers 6304 6302 6300 6508 Monheim 6264/62651) 6262/62631) 6260/62611) 6580 wöchentlich Verteilte Exempl. WVW ANZEI G ENB L ÄT T E R 30 gewerbl. Kleinanzeigen2) €/Anz.-mm2) Mindestgröße 4 Zeilen Mindestgröße 20 mm - ohne Nachlass - Grundpreis Ortspreis Grundpreis €/Zeile Ortspreis €/Zeile 1) Wochenend-Ausgaben-Nr. = Zweite Ausgaben-Nr./ Preise je Erscheinungsdatum. 2) Rubrizierung nur in Ausgaben mit Zeilenbelegungsmöglichkeit. 37.700 59.000 1,09 1,40 0,93 1,19 – – – – 86.300 1,67 1,42 2,94 2,50 Alle Preise zuzüglich gesetzlicher MwSt. mittwochs/ donnerstags 26.400 45.700 74.400 1,15 1,36 1,82 0,98 1,16 1,55 – – 3,29 – – 2,80 370.900 5,06 4,30 7,65 6,50 Stadtspiegel Marl Kombination Stadtspiegel Marl + Ostvest, Olfen + Herten + Recklinghausen mittwochs 40.300 1,32 1,12 – – 174.500 2,99 2,54 4,59 3,90 Stadtspiegel Menden/Lendringsen/Balve Kombination Stadtspiegel Menden/Lendringsen/Balve + Fröndenberg/Wickede Kombination Stadtspiegel Menden/Lendringsen/Balve + Fröndenberg/Wickede + Stadtspiegel Iserlohn + Hemer Kombination Stadtspiegel Menden/Lendringsen/Balve + Fröndenberg/Wickede + Wochen-Anzeiger Arnsberg + Sundern mittwochs + samstags 33.600 0,95 0,81 – – 49.000 1,18 1,00 – – 115.800 2,16 1,84 3,06 2,60 Anzeigen im Stellenmarkt werden gegen Zuschlag von 4,- € Ortspreis 4,71 € Grundpreis bei Zeilenanzeigen und gegen einen Zuschlag von 12,50 € Ortspreis 14,71 € Grundpreis bei Randanzeigen unter „lokalkompass.de“ veröffentlicht. 104.000 2,04 1,73 3,65 3,10 Wochen-Magazin Moers Kombination Wochen-Magazin Moers + Kamp-Lintfort, Rheinberg Kombination Wochen-Magazin Moers + Kamp-Lintfort, Rheinberg + Neukirchen-Vluyn Kombination Wochen-Magazin Moers + Kamp-Lintfort, Rheinberg + Neukirchen-Vluyn + Wochen-Anzeiger Duisburg-West mittwochs 46.000 76.200 1,33 1,68 1,13 1,43 – – – – 90.500 2,00 1,70 3,29 2,80 141.500 2,52 2,14 – – Wochen-Anzeiger Monheim Kombination Wochen-Anzeiger Monheim + Langenfeld Kombination Wochen-Anzeiger Monheim + Hilden + Langenfeld Kombination Wochen-Anzeiger Monheim + Langenfeld + Hilden + Rhein-Bote Düsseldorf mittwochs + samstags 19.300 45.700 74.400 0,85 1,36 1,82 0,72 1,16 1,55 – – 3,29 – – 2,80 mittwochs/ donnerstags 370.900 5,06 4,30 7,65 6,50 Anzeigen im AngebotsKompass werden pauschal berechnet. Ortspreis 30,- € / Grundpreis 35,30 € und unter „lokalkompass.de“ veröffentlicht. Zeilenanzeigen der übrigen Rubrikenmärkte werden dort gegen einen Zuschlag von 3,- € Ortspreis 3,35 € Grundpreis veröffentlicht. Mülheim 6320/63211) 6322/63231) 6324/63251) 6326/63271) 6328/63291) Mülheimer Woche – Dümpten/Heißen • Dümpten • Heißen – Speldorf/Saarn/Broich mittwochs + samstags 90.200 60.300 26.900 33.400 29.900 2,08 1,36 0,92 1,06 1,00 1,77 1,16 0,78 0,90 0,85 4,12 – – – – 3,50 – – – – NeukirchenVluyn 6308 6300 Wochen-Magazin Neukirchen-Vluyn Kombination Wochen-Magazin Neukirchen-Vluyn + Moers + Kamp-Lintfort, Rheinberg Kombination Wochen-Magazin Neukirchen-Vluyn + Moers + Kamp-Lintfort, Rheinberg + Wochen-Anzeiger Duisburg-West mittwochs 14.300 0,88 0,75 – – 90.500 2,00 1,70 3,29 2,80 141.500 2,52 2,14 – – 6508 Oberhausen 6340/63411) 6342/63431) 6344/63451) 6346/63471) 6348/63491) Wochen-Anzeiger Oberhausen – Mitte – Nord • Sterkrade/Osterfeld • Schmachtendorf/Holten mittwochs + samstags 109.900 48.400 61.600 48.100 13.400 2,44 1,45 1,55 1,25 0,73 2,07 1,23 1,32 1,06 0,62 4,47 – – – – 3,80 – – – – Recklinghausen 6362 6364 6366 6360 Stadtspiegel Recklinghausen – Recklinghausen-Süd – Recklinghausen-Nord Kombination Stadtspiegel Recklinghausen + Marl + Ostvest, Olfen + Herten mittwochs 58.000 26.500 31.500 1,49 0,89 0,91 1,27 0,76 0,77 – – – – – – 174.500 2,99 2,54 4,59 3,90 Schwelm 6382/63831) 6380/63811) wap Schwelm Kombination wap Schwelm + Gevelsberg + Ennepetal mittwochs + samstags 14.900 49.100 0,79 1,49 0,67 1,27 – 2,71 – 2,30 Sundern 6014 6010 6512 Wochen-Anzeiger Sundern Kombination Wochen-Anzeiger Sundern + Arnsberg Kombination Wochen-Anzeiger Sundern + Arnsberg + Stadtspiegel Menden/Lendringsen/Balve + Fröndenberg/Wickede mittwochs 12.300 55.000 0,80 1,51 0,68 1,28 – 2,59 – 2,20 104.000 2,04 1,73 3,65 3,10 Unna 6244 6240 Stadtspiegel Unna, Holzwickede Kombination Stadtspiegel Unna, Holzwickede + Kamen, Bergkamen, Bönen mittwochs 36.000 1,09 0,93 – – 87.600 1,87 1,59 3,06 2,60 Velbert 6400/64011) 6406/64071) 65191) Kombination Stadtanzeiger Velbert + Heiligenhaus (Niederberg) – Neviges/Langenberg Kombination Stadtanzeiger Velbert + Heiligenhaus + Kombination Ruhr Kurier Kupferdreh/Heisingen + Werden Kurier mittwochs + samstags 57.000 17.700 1,51 0,74 1,28 0,63 2,71 – 2,30 – samstags 80.500 1,85 1,57 – – Wesel 6422 6420 Der Weseler Kombination Der Weseler + Der Xantener mittwochs 40.100 56.500 1,29 1,60 1,10 1,36 – 3,06 – 2,60 Xanten 6424 6420 Der Xantener Kombination Der Xantener + Der Weseler mittwochs 16.400 56.500 0,85 1,60 0,72 1,36 – 3,06 – 2,60 Anzeigen Anzeigen Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017 Farbanzeigen*) Aufschläge pro Berechnung 1 Zusatzfarbe 2 Zusatzfarben 3 Zusatzfarben bis 999 mm: 35% 35% 50% bis 1.999 mm: 32% 32% 45% bis 2.999 mm: 28% 28% 40% ab 3.000 mm: 24% 24% 35% Mindestberechnung: Titelseite/-kopf: 200 mm – Innenteil: 100 mm Platzierungen: Aufschlag für Festplatzierung: 25% Generell besteht kein Platzierungsanspruch. Layout-Pauschale: Für die Gestaltung von Randanzeigen wird grundsätzlich eine Layout-Pauschale von € 5,- OP/€ 5,88 GP erhoben. Diese entfällt, wenn eine Vollvorlage angeliefert wird. Chiffre-Gebühr Je Veröffentlichung: € 7,- (zzgl. MwSt.). Zeilenanzeigen werden in der Grundschrift gesetzt; max. die ersten drei Wörter in Fettdruck Nachlässe: Nachlässe bei Abschlüssen pro Ausgabe: Malstaffel oder Mengenstaffel bei Mindestabnahme von • 6 Anzeigen oder 2.000 mm: 5% • 12 Anzeigen oder 3.000 mm:10% • 24 Anzeigen oder 5.000 mm:15% • 48 Anzeigen oder 10.000 mm:20% Zeilenanzeigen zählen nicht zur Abschlusserfüllung. WVW ANZEI G ENB L ÄT T E R 32 Umsatzbonus für geschäftliche Zeilenanzeigen im Kalenderjahr 2016: • ab2.500Anzeigen 3% • ab1.000 Anzeigen 5% • über2.000 Anzeigen 7% Addition aller Anzeigen (ausgabenunabhängig) nach Ablauf des Kalenderjahres. Sonstige Nachlässe: Amtliche Bekanntmachungen, Gottesdienstanzeigen 50% Ausgabennachlass: Bei Belegung von mindestens zwei Ausgaben/Kombinationen = 10% Sonderregelungen für Düsseldorf, Hilden/Langenfeld/Monheim auf Anfrage Wirtschaftsraumnachlass: Für alle Rubrikenanzeigen vergibt die WVW/ORA ab vier gleichzeitig gebuchten Belegungseinheiten innerhalb einer Kalenderwoche einen Wirtschaftsraumnachlass von 10 bis 20 Prozent für gewerbliche Anzeigen. Im Falle von Millimeteranzeigen wird dieser zusätzlich zum Ausgabennachlass gewährt. Der Nachlass wird auch WVW/ORA übergreifend vergeben. Aufträge für Partnerverlagsausgaben sind von dieser Regelung jedoch ausgeschlossen. Der Wirtschaftsraumnachlass WVW/ORA beträgt bei Buchung von gewerblichen mm-Anzeigen: • 4 bzw. 5 Belegungseinheiten10% Wirtschaftsraumnachlass • 6 u. mehr Belegungseinheiten20% Wirtschaftsraumnachlass Bei Belegung von gewerblichen Zeilenanzeigen: • 4 bzw. 5 Belegungseinheiten10% Wirtschaftsraumnachlass • 6 u. mehr Belegungseinheiten20% Wirtschaftsraumnachlass Anzeigenschlusstermine Bei zentralem Auftragseingang in Essen gelten folgende Termine: Arnsberg montags 13.30 Uhr Datteln montags 15.00 Uhr Dinslaken montags 15.00 Uhr Düsseldorf montags 16.00 Uhr Duisburg montags 15.00 Uhr für mittwochs donnerstags 12.30 Uhr für samstags Emmerich montags 16.00 Uhr für mittwochs donnerstags 16.00 Uhr für samstags Ennepetal dienstags freitags Essen montags 16.00 Uhr für mittwochs donnerstags 15.00 Uhr für samstags Fröndenberg dienstags 11.30 Uhr für mittwochs donnerstags 11.30 Uhr für samstags Gelsenkirchen montags 12.00 Uhr für mittwochs donnerstags 16.00 Uhr für samstags Gevelsberg dienstags freitags Goch montags 16.00 Uhr für mittwochs donnerstags 16.00 Uhr für samstags Hagen dienstags 11.30 Uhr für mittwochs donnerstags 11.30 Uhr für samstags 12.00 Uhr für mittwochs 10.00 Uhr für samstags 12.00 Uhr für mittwochs 10.00 Uhr für samstags Hattingen montags 17.00 Uhr für mittwochs donnerstags 15.00 Uhr für samstags Menden dienstags 12.00 Uhr für mittwochs donnerstags 13.00 Uhr für samstags Heiligenhaus dienstags freitags Moers montags Hemer dienstags 11.30 Uhr für mittwochs donnerstags 12.00 Uhr für samstags Monheim montags 16.00 Uhr für mittwochs donnerstags 17.00 Uhr für samstags Herdecke dienstags 11.30 Uhr für mittwochs donnerstags 11.30 Uhr für samstags Mülheim dienstags freitags Herne/Wanne dienstags 11.30 Uhr für mittwochs donnerstags 17.00 Uhr für samstags Herten montags Hilden montags 16.00 Uhr für mittwochs donnerstags 17.00 Uhr für samstags Iserlohn dienstags 11.30 Uhr für mittwochs donnerstags 13.00 Uhr für samstags Kamen dienstags 10.00 Uhr Kamp-Lintfort montags 16.00 Uhr Kleve montags 16.00 Uhr für mittwochs donnerstags 16.00 Uhr für samstags Langenfeld montags 16.00 Uhr für mittwochs donnerstags 17.00 Uhr für samstags Marl montags 12.30 Uhr für mittwochs 12.30 Uhr für samstags 16.00 Uhr 16.00 Uhr 16.00 Uhr für mittwochs 11.00 Uhr für samstags Neukirchen-Vluyn montags 16.00 Uhr Oberhausen 09.30 Uhr für mittwochs 09.30 Uhr für samstags dienstags freitags Recklinghausen montags 16.00 Uhr Schwelm dienstags freitags 12.00 Uhr für mittwochs 10.00 Uhr für samstags Sundern montags 13.30 Uhr für mittwochs Unna dienstags 10.00 Uhr Velbert dienstags freitags 12.30 Uhr für mittwochs 12.30 Uhr für samstags Wesel montags 15.00 Uhr Xanten montags 15.00 Uhr 16.00 Uhr Fertige Vorlagen sowie Zeilenanzeigen können nach Absprache auch später geliefert werden. Ortskunden können die lokalen Anzeigenschlusstermine der jeweiligen Geschäftsstellen nutzen. Diese Termine liegen in der Regel später. Anzeigen Anzeigen Print: Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017 WVW ANZEI G ENB L ÄT T E R 34 Digital: Print- und Online-Kombinationen AngebotsKompass Die Online-Platzierung Ihrer Printanzeige Im AngebotsKompass auf lokalkompass.de können einfach und unkompliziert Randanzeigen, die in unseren Printtiteln erscheinen, auch online publiziert werden. So sichert sich jeder Unternehmer einen wirkungsvollen Zusatz an Aufmerksamkeit für seine Werbung. Generieren auch Sie Extra-Reichweite! Das Online-Tuning für Ihre Printanzeige • Platzierung in der regionalen Anzeigen-Übersicht: Wählt der User per Klick die Anzeige aus, erscheint diese in Vollansicht. • Online-Verlängerung Ihrer Printanzeige: Wir stellen Ihre Anzeige eine Woche lang in unserem AngebotsKompass auf lokalkompass.de ein. Ist in der Anzeige ein Link vermerkt, wird er anklickbar unter die Anzeige gesetzt. Ihre Vorteile auf einen Blick: • Aufwertung Ihrer Printanzeige durch Auffindbarkeit im Netz • Platzierung im Anzeigenkarussell auf allen lokalen Seiten der gebuchten Belegungseinheit als Teaser • Internetadressen aus der Printanzeige werden automatisch als Link eingefügt • Kartenansicht und Adresszuordnung des Standorts Anzeigenkarussell auf der lokalen Seite Bei uns geht Ihre Anzeige günstig ins Netz! Angebot Preis/Woche (parallel zur Printanzeige) Ortspreis Grundpreis 30,00 € 35,30 € StellenKombi Print & Pixel – Das Vorteilspaket Jetzt kommen Stellenanzeigen sowohl im Printbereich, als auch online ganz groß raus. Denn in unserem StellenKompass wird jede Stellenanzeige, die in unseren Printtiteln geschaltet wird, zusätzlich auch online im StellenKompass veröffentlicht. Das Plus an Reichweite – wir bringen Ihre Stellenanzeige ins Web! • Teaser auf der lokalen Startseite: Macht mit prominenter Platzierung auf die lokalen Stellenangebote aufmerksam und weckt das Interesse potentieller Bewerber. • Online-Verlängerung Ihrer Printanzeige: Zusätzlich erscheint Ihre Stellenanzeige eine Woche lang auch online. Ihre Vorteile auf einen Blick: • Deutliche Aufwertung der Printanzeige durch zusätzliche Auffindbarkeit im Netz • Erweiterung der Zielgruppen auch außerhalb des Verbreitungsgebietes • Verlinkung zur Homepage, wenn die Internetadresse in der Printanzeige enthalten ist Anzeigen Teaser auf der lokalen Startseite „Kleine Preise – große Wirkung“ Angebot Ortspreis Grundpreis Preis/Woche (parallel zur Fließtextanzeige) 4,00 € 4,71 € Preis/Woche (parallel zur gestalteten Anzeige) 12,50 € 14,71 € Beilagen Print: Preis pro 1.000 Ex. bis Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017 ANZEI G ENB L ÄT T E R 36 Verpackung, Transport: Digital: 20 g WVW 30 g 40 g 50 g Grundpreis € 64,71 70,59 76,47 82,36 Ortspreis € 55,00 60,00 65,00 70,00 Mehrpreis für jede weitere angefangene 10g Grundpreis 5,88 € - Ortspreis 5,00 €. Online-Verlängerung auf lokalkompass.de möglich (siehe Angebot Digitale Beilage). Teilbelegungszuschlag pro Auftrag, Ausgabe und Erscheinungstermin: € 35,30 Grundpreis, € 30,00 Ortspreis, alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Mindestauflage: 5.000 Stück pro Ausgabe. Kleinere Auflagen auf Anfrage. Letzter Anlieferungstermin: 3 Arbeitstage vor Erscheinen palettiert „frei Haus” 1. Anlieferungszustand: Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird. Durch zu frische Druckfar be zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind eben falls nicht verarbeitbar. 2. Lagen: Die einzelnen Lagen sollten nicht kreuzweise liegen und eine Höhe von 80 bis 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. Die Anlieferung muss in Paketen zumindest 50er Lagen, möglichst jedoch 100er Lagen erfol gen. Pakete mit 10er Lagen können nicht verarbeitet werden. 3. Palettierung: Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Paletten gestapelt sein. Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte gekennzeichnet sein. Beilagen sollten gegen eventuelle Transportschäden und gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein. 4. Begleitpapiere: Die Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich von einem korrekten Lieferschein begleitet sein, der folgende Angaben enthalten muss: • zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgabe • Beilagentitel bzw. Motiv oder Stichwort • Erscheinungsdatum • Absender und Empfänger • Auftraggeber der Beilage • Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen Sonstige Angaben: 1. Teilbelegungen sind möglich. Bedingungen auf Anfrage. Es wird jedoch keine Gewähr dafür übernommen, dass das gewünschte Gebiet ausschließlich erfasst wird. Bei Teilbelegungen behält sich der Verlag außerdem ein Schieberecht vor; dies gilt auch für bereits schriftlich bestätigte Beilagenaufträge. 2. Eine Alleinbelegung sowie Konkurrenzausschluss können nicht eingeräumt werden. Liegen für einen Tag mehrere Beilagenaufträge vor, können die Pros pekte auch ineinandergesteckt dem Anzeigenblatt beigefügt werden. 3. Die Durchführung des Auftrages ist von der rechtzeitigen Vorlage eines Musters abhängig. 4. Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Beilagen für zwei oder mehr Firmen werben. 5. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils des Anzeigenblattes erwecken, werden nicht angenommen. Beilagen 6. Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebsweg haftet der Verlag nicht. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn mehrere Beilagen zusammenhaften und einem Exemplar des Anzeigenblattes beigefügt werden. Reklamationen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werk- tagen, nach Verteilung des Anzeigenblattes erfolgen. 7. Es wird empfohlen, die mit dem Verlag abgesprochene Prospektmenge um 0,5% zu erhöhen und anzuliefern. Der Mehrbedarf aus technischen Gründen wird nicht berechnet. 8. Letzter Rücktrittstermin: 2 Wochen vor Erscheinen. Bei nicht termingerechter Anlieferung der Beilagen sowie bei kurzfristigerem Rücktritt berechnet der Verlag eine Ausfallgebühr von 25% der bestellten Auflage auf Basis der niedrigsten Gewichtsstufe. Beilagen Print: Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017 Digital: Digitale Beilagen Die günstige Reichweitenverlängerung! Probieren Sie es gleich aus. Damit kombinieren Sie den schnellen Reichweitenaufbau der Prospektbeilage mit den interaktiven Möglichkeiten, die Ihnen das Internet bietet – einfach, aktuell und wirkungsvoll! Die Vorteile der digitalen Beilage auf einen Blick: • Erhöhen Sie die Aufmerksamkeit Ihrer Beilage durch die Veröffentlichung in Print und Online • Profitieren Sie von zusätzlicher Reichweite durch Upload Ihrer Beilage für eine Woche auf lokalkompass.de Preis der OnlineVerlängerung Digitale Beilage Beschreibung Ortspreis Grundpreis - erscheint im „Beilagenfenster“ - inkl. Veröffentlichung auf den Stadt-Startseiten 60,00 € 70,59 € WVW ANZEI G ENB L ÄT T E R 38 Versandanschriften: Druckzentrum Hagen, Hohensyburgstraße 65 – 67, 58099 Hagen-Bathey 6012 Arnsberg, 6014 Sundern, 6162/6163 Gelsenkirchen, 6164/6165 Buer, 6194/6195 Hagen, 6210/6211 Hattingen, 6232/6233 Iserlohn, 6234/6235 Hemer, 6242 Kamen, 6244 Unna, 6265 Monheim**, 6267 Hilden**, 6269 Langenfeld**, 6192/6193 Herdecke, 6292/6293 Menden, 6294/6295 Fröndenberg, 6362 Recklinghausen, 6368 Datteln, 6370 Marl, 6372 Herten, 6382/6383 Schwelm, 6384/6385 Gevelsberg, 6386/6387 Ennepetal, 6400/6401 Velbert, 6404/6405 Heiligenhaus. Höchstformat: 230 x 325 mm Druckzentrum Essen, Beilagenannahme Münchener Straße 60, 45145 Essen 6020 Dinslaken, 6030/6031 Duisburg, 6070 Düsseldorf, 6100/6101 Emmerich, 6112/6113 Essen-Nord, 6118/6119 Essen-Süd, 6124/6125 Essen-West, 6126/6127 Essen-Borbeck, 6130/6131 Essen-Kettwig, 6132/6133 Essen-Werden, 6134/6135 Essen-Steele, 6136/6137 Essen-Ruhr-Kurier, 6180/6181 Goch, 6222/6223 Herne, 6224/6225 Wanne-Eickel, 6250/6251 Kleve, 6264 Monheim*, 6266 Hilden*, 6268 Langenfeld*, 6304 Moers, 6306 Kamp-Lintfort, 6308 Neukirchen-Vluyn, 6320/6321 Mülheim, 6340/6341 Oberhausen, 6422 Wesel, 6424 Xanten. Höchstformat: 230 x 325 mm * mittwochs ** samstags Beilagen Empfehlungen für die Beschaffenheit von Beilagen bei maschineller Einsteckung: Um eine weitestgehende fehlerfreie Beisteckung zu gewährleisten, sollten folgende Vorgaben nach Möglichkeit beachtet werden: 1. Einzelblätter: Einzelblätter im Format DIN A 6 dürfen ein Papiergewicht von 170 g/m2 nicht unterschreiten. Einzelblätter mit Formaten größer als DIN A 6 bis DIN A 4 müssen ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m2 aufweisen. 2. Mehrseitige Beilagen: Beilagen mit bis zu 6 Seiten müssen ein Papiergwicht von mindestens 120 g/m2 aufweisen. Für Beilagen mit 8 und mehr Seiten Umfang ist ein Papiergewicht von mindestens 80 g/m2 erforderlich. 3. Falzarten: Leporello- (Ziehharmonika-) Falz und Altarfalz (von links und rechts zur Mitte hin gefalzt) können nicht verarbeitet werden. Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A 5 (148 x 210 mm) müssen den Falz an der langen Seite aufweisen. 4. Beschnitt: Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich beschnitten sein. Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen. 5. Angeklebte Produkte: Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei gleichmäßig platziert sein. Bei allen Beilagen mit außen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung mit dem Verlag notwendig. Technische Angaben Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017 WVW ANZEI G ENB L ÄT T E R 40 Allgemeine Angaben Druckhäuser: Print: Alle Druckorte: Druckverfahren: Tonwertzunahme: Tonwertumfang: Max. Flächendeckung: Druckformherstellung: Raster: Strichbreiten: Schrift: Spaltenbreiten: Satzspiegel: Zeitungs-Rollenoffsetdruck Zeitungsstandard 26% 5 – 90% 240% Siehe jeweiliger Druckort max. bis 40 L/cm = 102 lpi Negative Striche mind. 0,15 mm, positive Striche mind. 0,10 mm. mind. 8 Punkt; kleine Negativschriften ohne Serifen und halbfett. Alle Angaben gelten für die Druckvorlage und nicht für das Druckergebnis. 1spaltig 42,0 mm 5spaltig 224,0 mm 2spaltig 87,5 mm 6spaltig 269,5 mm 3spaltig 133,0 mm 7spaltig 315,0 mm 4spaltig 178,5 mm Höhe x Breite: 445 mm x 315 mm Spalten: 7 (1/1 Seite = 3.115 mm) Panoramaseite: Digitale Druckunterlagen: Breite 655 mm Siehe Info-Box Unter www.wvw-anzeigenblaetter.de können Sie allgemein gültige Vorgaben downloaden. Zusatzfarbe: Aus technischen Gründen werden Zusatzfarben aus der Euroskala im Zusammendruck aus den Skalafarben Cyan, Magenta, Yellow und Schwarz aufgebaut und können deshalb vom Farbton anderer Farbfächer abweichen. Vorgaben für die Separation erhalten Sie von den annehmenden Stellen. 4-c-Druck: nach der Euroskala Druckreihenfolge: Cyan, Magenta, Yellow, Tiefe (Schwarz). Geringfügige Abweichungen in Passer und Farbton berechtigen nicht zu Ersatz- bzw. Minderungsansprüchen. Es gelten die Druckunterlagen-Standards für ein-, mehr- und 4-c-Anzeigen des Bundesverbandes Druck e. V. Druckzentrum Hagen-Bathey, Druckzentrum Essen Hagen: 6012 Arnsberg, 6014 Sundern, 6162/6163 Gelsenkirchen, 6164/6165 GelsenkirchenBuer, 6194/6195 Hagen, 6210/6211 Hattingen, 6232/6233 Iserlohn, 6234/6235 Hemer, 6242 Kamen, 6244 Unna, 6265 Monheim, 6267 Hilden, 6269 Langenfeld, 6192/6193 Herdecke, 6292/6293 Menden, 6294/6295 Fröndenberg, 6362 Recklinghausen, 6368 Datteln, 6370 Marl, 6372 Herten, 6382/6383 Schwelm, 6384/6385 Gevelsberg, 6386/6387 Ennepetal, 6400/6401 Velbert, 6404/6405 Heiligenhaus Essen: 6020 Dinslaken, 6030/6031 Duisburg, 6070 Düsseldorf, 6100/6101 Emmerich, 6112/6113 Essen-Nord, 6118/6119 Essen-Süd, 6124/6125 Essen-West, 6126/6127 EssenBorbeck, 6130/6131 Essen-Kettwig, 6132/6133 Essen-Werden, 6134/6135 Essen-Steele, 6136/6137 Essen-Ruhr-Kurier, 6180/6181 Goch, 6222/6223 Herne, 6224/6225 Wanne-Eickel, 6250/6251 Kleve, 6264 Monheim, 6266 Hilden, 6268 Langenfeld, 6304 Moers, 6306 KampLintfort, 6308 Neukirchen-Vluyn, 6320/6321 Mülheim, 6340/6341 Oberhausen, 6422 Wesel, 6424 Xanten Offsetplattenkopie: CtP/Lithostar Satzspiegel 1/1 Seite: 445 mm hoch/315 mm breit Satzspiegel Panoramaseiten: 445 mm hoch/655 mm breit Informationen für die elektronische Anzeigenübermittlung Digital: Superbanner: Größe: 728 px breit, 90 px hoch Dateiname: Idealerweise verwenden Sie die aktuelle, dem Auftrag zugehörige Größe: 160 px breit, 600 px hoch SAP-Auftragsnummer als Dateinamen. Ist diese nicht zur Hand, kennzeichnen Sie Skyscraper: Medium-Rectangle: Größe: 300 px breit, 250 px hoch die Datei mit dem Kundennamen, Anzeigengröße, Ausgabennummer und Erscheinungstermin, z.B.: Wallpaper: Größe: 728 px breit, 90 px hoch und Mueller_2-100_4c_6110_05.01.2017 (Name_Größe_Farbe_Ausgabe_Datum) 160 px breit, 600 px hoch DtP-Programme:Dateiformate: Billboard: Größe: 960 px breit, 150 px hoch Adobe CS 4 (PC) Vorzugsweise PDF/X-3 Dateien, Auflösung 1.270 dpi Rasterweite und Tonwertzunahme (s.u.) beachten Formate: GIF, JPEG, HTML, HTML5 Dateigröße je Werbemittel: max. 40 KB Auflösung, Rasterweite, Tonwerte: Die Auflösung von Halbtonbildern beträgt 220 dpi. Die technischen Details von Sonderwerbeformen senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu. Die Auflösung von Strichbildern beträgt 1.270 dpi. Die Rasterweite beträgt 40er Raster bzw. 102 lpi. Technische Vorgaben für Beilagen-PDFs zur Online-Darstellung: Der abzubildene Tonwert liegt zwischen 5% (Licht) und 90% (Tiefe). · Einzelseiten-Dokument im gültigen PDF Standard ( PDF/A-1b), reduziert auf eine Zu berücksichtigen ist eine Tonwertzunahme von 26% (bei einer FlächenEbene/ Auflösung 150 dpi deckung von 50%). Die maximale Flächendeckung liegt bei 240%. · alle Seiten mit gleicher Größe und Ausrichtung anliefern (keine Doppelseiten auf einer PDF-Seite) Farben: 4c-Anzeigen sind im CMYK-Prozess anzulegen, bei bis zu · Dokument mit Kompatibilität zu Acrobat 4.0 speichern 2 Zusatzfarben als Schwarz- und jeweiliger Farbform. Die Sonderfarben sind als Volltonfarbe anzulegen. Die HKS-Farbwerte entnehmen Sie bitte der HKS- · PDF nicht passwortgeschützt speichern · verwendete Schriftarten müssen eingebettet sein Farbwertetabelle. · möglichst komplexe Vektorgrafiken durch Pixelgrafiken ersetzen · maximal zugelassene Größe von 100MB darf nicht überschritten werden Farbprofil: Zur Aufbereitung von 4c- und Graustufenbildern für den · maximal 500 Seiten/ gerade Gesamtanzahl Zeitungsdruck empfehlen wir die Verwendung des von der IFRA entwickelten ISOnewspaper-Standardprofils (ISOnewspaper26v4.icc) für den Zeitungsdruck. Das Profil kommt bei der Konvertierung von RGB- in CMYK- oder Graustufenbildern zum Einsatz (z. B. Photoshop) und passt die Daten automatisch an die Tonwertzunahme, den zulässigen Gesamtfarbauftrag und den Schwarzaufbau im Zeitungsdruck an. Profile kostenfrei unter www.ifra.com Technische Angaben Print: Digital: AGBs Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. „Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeigen abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist, auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige” deutlich kenntlich gemacht. 7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Kundenberatern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils des Anzeigenblattes erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017 WVW ANZEI G ENB L ÄT T E R 42 das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht von 50 Gramm) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann hierfür dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Der Verlag behält sich vor, bei Stückzahlen ab 10 gewerblicher Zuschriften von einem Absender, eine Weiterleitungsgebühr auf der Basis des jeweils gültigen Posttarifs zu berechnen. 17. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet 1 Monat nach Ablauf des Auftrages. 18. Erfüllungsort ist Essen. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Essen. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Essen vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Bei fernmündlich sowie per Telefax aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen sowie digital übermittelten Druckunterlagen/Vorlagen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. Bei Anzeigen, die per ISDN übertragen werden, muss das Anzeigenmotiv auch an den Verlag gefaxt werden. Für ISDN-Anzeigen, die nicht als geschlossenes PDF oder EPS versendet werden, übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Qualität des Drucks. b) Anzeigenabschlüsse berechtigen zu Kundennachlässen nach der Mal- oder Mengenstaffel. Liegt ein Anzeigenabschluss für die Haupt-/Kombinationsausgabe eines Anzeigenblattes vor, so wird bei Belegung von Teil-/Unterausgaben desselben Bereiches der Kundennachlass übernommen; eine Mitzählung zur Abschlusserfüllung erfolgt nicht. Anzeigenabschlüsse für Teil-/Unterausgaben eines Anzeigenblattes führen bei Belegung von Haupt-/Kombinationsausgabe desselben Bereiches ebenso zur Nachlassübernahme, zusätzlich zur Mitzählung nach der Mal- oder Mengenstaffel. c) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Abschluss getätigt hat. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. d) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendaratellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. 9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. 10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Soweit ein SEPA Mandat erteilt wurde, beträgt die Vorankündigungsfrist für den Einzug mindestens 4 Werktage. 13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 14. In der Regel wird auf der Anzeigenrechnung eine belegersetzende Textspitze ausgedruckt. Wenn Art und Umfang des Auftrages es rechtfertigen, liefert der Verlag Belege; kann in solchen Fällen ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 15. Kosten für die Anfertigung reprofähiger Vorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 16. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter e) Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungtreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt. f) Bei Rubrikanzeigen behält sich der Verlag die Wahl der Schrift, der Satzanordnung, der Umrandung und der Platzierung/Rubrizierung vor. g) Für Anzeigen-Abnahmemengen über 25.000 mm pro Ausgabe kann der Verlag Sondervereinbarungen treffen; ebenso für Mehrfachbelegungen von Prospekt-Beilagen bei Vollausdeckung. Für Sonderbeilagen, -seiten, -veröffentlichungen können abweichende Preise vereinbart werden. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen von Inserenten mit begrenztem Reichweiteninteresse auch in anderen Ausgaben erscheinen zu lassen, wenn dies aus Gründen technischer Vereinfachung geboten erscheint. h) Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. i) Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbemittler vergütet. Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird und Text bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. k) Von Werbeagenturen disponierte Anzeigen/Prospekt-Beilagen (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) werden immer dann mit 15% verprovisioniert, wenn sie zum Grundpreis abgerechnet werden. l) Für die Anwendung eines Konzernrabattes ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50%igen Kapitalbeteiligung erforderlich. m) Bei Konkursen und gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage wird der auf die streitgegenständliche Forderung gewährte Nachlass wieder belastet. n) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages gegen den Verlag erwachsen. o) Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen abzulehnen. p) Für alle Anzeigen- und Beilagenaufträge (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) gelten die Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrundegelegten Bedingungen von den Allgemeinen oder Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht. q) Im Falle höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens entfällt die Verpflichtung auf Auftragserfüllung und Leistung von Schadensersatz. r) Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert; aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. s) Alle Preise für Anzeigen und Prospektbeilagen enthalten Auftragsbearbeitungs- und Beratungsleistungen, wenn der Auftrag verwirklicht wird. Für alle anderen erbrachten Leistungen berechnet der Verlag 45,- € zzgl. MwSt. je Stunde. t) Auf Grund des Geldwäsche-Gesetzes (GwG) verrechnet der Verlag Aufträge nur mit dem Auftraggeber. AGBs Print: Digital: AGBs Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Online-Werbung der WVW Westdeutsche Verlags- und Werbegesellschaft mbh sowie der ORA Ostruhr- Anzeigenblattgesellschaft mbH 1. Geltungsbereich 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Werbeleistungen der WVW Westdeutschen Verlags- und Werbegesellschaft mbH sowie der ORA Ostruhr- Anzeigenblattgesellschaft mbH (im Folgenden WVW/ORA) auf den von ihr betriebenen Webseiten sowie Webseiten, die von Dritten betrieben werden. (nachfolgend „Werbeflächen“) 1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen von Werbekunden werden selbst bei Kenntnis der WVW/ORA nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die WVW/ORA stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. 2. Vertragsschluss 2.1 Ein Vertrag zwischen der WVW/ORA und dem Werbenden, einer Werbeagentur oder einem sonstigen Dritten (nachfolgend einheitlich „Kunde“) über Online Werbung kommt mit Annahme des Werbeauftrages zur Veröffentlichung eines oder mehrerer Werbemittel auf der Werbefläche durch den WVW/ORA zustande. Die Annahme erfolgt zumindest in Textform. Es gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste. 2.2 Erteilt eine Werbeagentur Werbeaufträge für Dritte, kommt der Vertrag grundsätzlich mit der Werbeagentur, nicht mit deren Auftraggeber zustande. Soll der Auftraggeber der Werbeagentur Vertragspartner werden, muss dieser von der Agentur als Auftraggeber namentlich benannt und die Vollmacht zur Erteilung von Aufträgen nachgewiesen werden. 3. Rechte und Pflichten von WVW/ORA 3.1 WVW/ORA wird den Werbeauftrag gemäß den vertraglichen Abreden ausführen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Platzierung der Online Werbung an einer bestimmten Position der jeweiligen Webseite, es sei denn, dies ist gesondert vereinbart. 3.2 WVW/ORA behält sich insbesondere das Recht vor, die Struktur der Werbeflächen und die Bezeichnung der Bereiche jederzeit frei zu gestalten. 3.3 Soweit die Online Werbung nicht offensichtlich als Werbung erkennbar ist, ist WVW/ORA berechtigt, sie als solche kenntlich zu machen, insbesondere mit dem Wort „Anzeige“ zu kennzeichnen und/oder vom redaktionellen Inhalt räumlich abzusetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen. 3.4 WVW/ORA behält sich vor, den Termin zur Veröffentlichung einer Online Werbung zu verschieben, soweit rechtliche Bedenken gegen die Veröffentlichung bestehen, der maßgebliche Dienst für die Online Werbung aus rechtlichen Gründen nicht zur Verfügung steht oder technische Umstände eine Veröffentlichung zum vereinbarten Termin verhindern. Der WVW/ORA wird bei der Verschiebung des Termins auf die ihr bekannten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen, soweit ihr dies möglich und zumutbar ist. Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017 WVW ANZEI G ENB L ÄT T E R 44 3.5 Gehen die Inhalte und Materialien für die Online Werbung nicht rechtzeitig bei WVW/ORA ein, d.h. bei Standardwerbemitteln und Sonderwerbeformen , mindestens fünf Werktage vor der ersten Veröffentlichung, so dass WVW/ORA aufgrund dessen erst verspätet oder bei Terminbuchungen gar nicht mit der Schaltung der Online Werbung beginnen kann, wird WVW/ORA für die Dauer der Verspätung von der Verpflichtung zur Leistung frei. Der Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung steht der WVW/ ORA auch dann im vollen Umfang zu. 3.6 WVW/ORA ist berechtigt, die Online Werbung zu unterbrechen bzw. vom Kunden für die Online Werbung zur Verfügung gestellte Materialien und Inhalte abzulehnen, falls der Verdacht besteht, dass die Inhalte und Materialien inklusive der Inhalte, auf die mittels Link innerhalb der Online Werbung verwiesen wird, gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland bzw. behördliche Bestimmungen verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder wenn sie vom deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurden bzw. die Veröffentlichung aufgrund der technischen Form unmöglich oder unzumutbar ist. Gleiches gilt, wenn der Inhalt der Werbung die verlegerischen Grundätze der WVW/ORA verletzen. Ändert der Auftraggeber ein bereits veröffentlichtes Werbemittel eigenmächtig nachträglich, auch soweit Daten betroffen sind, auf die durch einen Link verwiesen wird, und erfüllt die Änderung die benannten Voraussetzungen, ist WVW/ORA ebenfalls berechtigt, das betreffende Werbemittel, bzw. den Auftrag zu sperren und die Veröffentlichung zu beenden. WVW/ORA ist in diesem Zusammenhang jedoch nicht verpflichtet, Werbemittel des Kunden auf etwaige Verstöße gegen geltendes Recht zu überprüfen. WVW/ ORA wird den Kunden über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich benachrichtigen und ist frei, dem Kunden in einem solchen Fall anbieten, die jeweilige Online Werbung zu ändern. Mehrkosten durch eine Neu- bzw. Umprogrammierung der Webseiten mit der Online Werbung sind von dem Kunden nach Maßgabe der in der Preisliste genannten Preise zu tragen; Auslagen sind zu erstatten. 3.7 WVW/ORA kann Inhalte und Materialien ferner dann zurückweisen, wenn sie den vorgegebenen technischen Spezifikationen nicht entsprechen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, der WVW/ORA eine den technischen Spezifikationen entsprechende Version der Online Werbung zu übermitteln. Gehen diese Daten nicht rechtzeitig bei der WVW/ORA ein, gilt Ziffer 3.6 entsprechend. 3.8 WVW/ORA behält sich weiter vor, Online Werbung von Wettbewerbern der WVW/ORA zurückzuweisen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass WVW/ORA ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zusteht, wenn WVW/ORA erst nach Vertragsabschluss Kenntnis über die zur Ablehnung berechtigenden Umstände erlangt. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen in einem solchen Fall nicht. 3.9 WVW/ORA ist berechtigt, auch mit Wettbewerbern des Kunden Verträge über Online Werbung zu schließen. 3.10 WVW/ORA schuldet nicht die Erstellung von Grafiken und Werbetexten. Soweit WVW/ORA diese Leistungen aufgrund individueller Vereinbarung erbringt, werden die Kosten für die Erstellung von Grafiken sowie Werbetexten auf Basis der jeweils geltenden Sätze gesondert vergütet. 3.11 Eine Haftung für Ausfallzeiten des Werbemittels, sofern Sie durch Störungen bei Dritten hervorgerufen wurden oder die Wiedergabe durch planmäßige und außerplanmäßige Wartungsarbeiten entstehen ist ausgeschlossen. 3.12 Soweit die Vergütung auf TKP-Basis berechnet wird, informiert WVW/ORA den Kunden auf Anforderung über die Anzahl der AdImpressions, der AdClicks sowie über die AdClick-Rate (Verhältnis von AdClicks zu AdImpressions) der Webseiten, auf denen die Online Werbung des Kunden platziert ist, bzw., soweit die Vergütung auf Pay-Per-Click-Basis berechnet wird, über die Zahl der tatsächlichen Clicks. 4. Rechte und Pflichten des Kunden 4.1 Der Kunde benennt einen Ansprechpartner für die Abwicklung des Vertrages. 4.2 Der Kunde wird WVW/ORA die für die Online Werbung erforderlichen Materialien und Informationen rechtzeitig (Ziffer 3.5) zur Verfügung stellen. Der Kunde hat Materialien und Art der Werbung zuvor auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Der Kunde garantiert, dass das Material für die vereinbarten Zwecke, insbesondere für die Bildschirmdarstellung, im entsprechenden Umfeld und in der vertraglich vereinbarten Art und Größe geeignet ist. Darüber hinaus stellt der Kunde sicher, dass das übermittelte Material frei von Viren und sonstigen, WVW/ORA schädigenden Links ist. 4.3 Der Kunde sichert zu, dass die Online Werbung als solche sowie ihre Inhalte mit sämtlichen einschlägigen rechtlichen Bestimmungen im Einklang stehen und insbesondere nicht gegen straf- oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen und keine Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Daten- schutzrechte usw.) verletzen. Pornografische, gewaltverherrlichende oder volksverhetzende Inhalte sind – auch in Links - unzulässig. 4.4 Sollte der Kunde durch Verwendung spezieller Techniken, wie z.B. dem Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemitteln auf den Onlineangeboten der WVW/ORA gewinnen oder sammeln, sichert der Kunde zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen oder personenbeziehbarer Daten die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) bzw. des Rundfunkstaatsvertrags (RfStV) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einhalten wird. 4.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ansprüche aus dem Vertrag mit WVW/ORA auf Dritte zu übertragen. 5. Rechtseinräumung 5.1 Der Kunde räumt WVW/ORA an den im Zusammenhang mit der Online Werbung zur Verfügung gestellten Inhalten, insbesondere den Werbeinhalten die weltweiten, zeitlich auf die Laufzeit des jeweiligen Vertrages befristeten einfachen Nutzungsrechte ein, die für eine uneingeschränkte Verwendung im Internet für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Die Nutzungsrechte sind im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung frei auf Dritte übertragbar. 5.2 Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, die mit der Online Werbung verbundenen Hyperlinks zu setzen. Soweit der Kunde nach seinem Vertrag mit WVW/ORA über Online Werbung das Produkt KeywordPlatzierung nutzt, sichert der Kunde zu, dass er Berechtigter der angegebenen Keywords ist und zu deren Verwendung im Rahmen der Online Werbung berechtigt ist. 5.3 Der Kunde garantiert, über die durch diese Regelungen der WVW/ORA eingeräumten Rechte, insbesondere die erforderlichen urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte, verfügungsberechtigt zu sein. Der Kunde gewährleistet weiterhin, dass Persönlichkeitsrechte Dritter oder sonstige Rechte Dritter durch eine vertragsgemäße Auswertung der Inhalte nicht verletzt werden. 5.4 Die von WVW/ORA für den Kunden gestalteten Materialien dürfen ausschließlich für Anzeigen und Werbung verwendet werden, die bei WVW/ORA geschaltet werden. 5.5 Der Kunde stellt die WVW/ORA von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einer vertragsgemäßen Auswertung der Inhalte erhoben werden sollten. Soweit der Kunde Werbeleistungen durch die WVW/ORA auf nicht von ihr betriebenen Webseiten veranlasst, ist WVW/ORA berechtigt, den jeweiligen Betreiber dieser Webseiten ebenfalls entsprechend von Ansprüchen Dritter freizustellen und der Kunde verpflichtet, WVW/ORA von solchen Ansprüchen der jeweiligen Betreiber dieser Webseiten oder solchen Ansprüchen Dritter freizustellen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die angemessenen Kosten einer gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die WVW/ORA bei der Durchsetzung seiner mit dieser Vereinbarung übertragenen Rechte oder zur Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen sollten. WVW/ORA wird dem Kunden jedoch unverzüglich von vorzunehmenden Maßnahmen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung informieren und dem Kunden die Möglichkeit geben, seinerseits das Verfahren gegen den Dritten zu führen. 6. Preise und Zahlungsbedingungen 6.1 Soweit die Vergütung nicht ausdrücklich im Auftragsformular geregelt ist, ergibt sie sich aus den Mediadaten der jeweils aktuellen Fassung, die unter der Adresse http://www.wvw-ora-anzeigenblaetter.de/ kundenservice/mediadaten/ abgerufen oder von WVW/ORA in schriftlicher Form bezogen werden können. 6.2 Bei den veröffentlichten Preisen handelt es sich um Nettobeträge. WVW/ORA wird anfallende gesetzliche Umsatzsteuer gesondert ausweisen. 6.3 Werbeleistungen der WVW/ORA sind mit dem ersten Tag der Veröffentlichung der Online Werbung gegen Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Soweit Online Werbung durch Nichterfüllung von Kundenpflichten nicht geschaltet werden kann, ist der erste Tag der geplanten Veröffentlichung für die Fälligkeit maßgeblich. 6.4 Alternativ zu der Zahlung nach Rechnungsstellung kann der Kunde ein SEPA-Mandat für wiederkehrende Leistungen erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt zum Fälligkeitsdatum des Rechnungsbetrages. Die Höhe des Abbuchungsbetrages bestimmt sich analog zum Rechnungsbetrag. Der Kunde stimmt der Abbuchung zu den benannten Bedingungen zu. Die Frist für die Vorankündigung (Pre-Notification) beträgt 4 Werktage. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund der Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch WVW/ORA verursacht wurde. 6.5 Der Kunde hat Einwendungen gegen den Rechnungsbetrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber WVW/ORA geltend zu machen. Das Unterlassen der rechtzeitigen Einwendung gilt als Genehmigung. 6.6 Ein Rabatt gemäß Umsatzrabattstaffel wird nur auf jeden Einzelauftrag gewährt, der die Voraussetzungen der Rabattstaffel erfüllt. Vom Rabatt ausgeschlossen sind Aufträge, für die von der Standardpreisliste abweichende Konditionen vereinbart werden. 6.7 WVW/ORA ist berechtigt, die Veröffentlichung der Werbemittel ohne Rücksicht auf ein möglicherweise zuvor vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Gesamtbetrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 7.Stornierung 7.1 Der Kunde kann Werbeaufträge nach Vertragsabschluss stornieren. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. WVW/ORA wird unverzüglich nach Eingang der Stornierung die Schaltung der Online Werbung beenden. AGBs Print: Digital: AGBs 7.2 Eine Stornierung bis zu zwei Wochen vor Schaltungsbeginn ist kostenfrei möglich, sofern für die Leistungserstellung noch keine nennenswerten Kosten für die WVW/ORA zur Leistungserstellung entstanden sind Bei einer kurzfristigeren Stornierung ist WVW/ORA berechtigt, folgende Kosten in Rechnung zu stellen: - bei einer Stornierung weniger als 2 Wochen vor Schaltungsbeginn bis zum Schaltungsbeginn oder bereits für WVW/ORA zu tragendende nennenswerte Kosten durch die zu dem Zeitpunkt erbrachte Leistungserstellung 50 % des Netto-Auftragswertes; - bei einer Stornierung nach Schaltungsbeginn 50 % des Netto- Auftragswertes, der zum Zeitpunkt der Beendigung der Schaltung der Online Werbung noch aussteht. Daneben wird der Preis für die bereits geschaltete Online Werbung in Rechnung gestellt. Dabei wird der für das geringere Volumen geltende Rabattsatz zugrunde gelegt. 8. Gewährleistung / Haftung / Verjährung 8.1 Bei Mängeln der Online Werbung leistet der WVW/ORA nach seiner Wahl zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. 8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Werbung unverzüglich nach der ersten Veröffentlichung zu überprüfen und offensichtliche Mängel der Online Werbung schriftlich binnen 5 Werktagen anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. 8.3 Ereignisse höherer Gewalt, die die Erfüllung einer Leistung oder Obliegenheit wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die betroffene Partei, die Erfüllung dieser Leistung oder Obliegenheit um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe in den Betrieben der Parteien oder Arbeitskämpfe in dritten Betrieben gleich. Ist auf Grund der Art der Behinderung nicht zu erwarten, dass die Leistung innerhalb zumutbarer Zeit erbracht wird, ist jede Partei berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Leistung ganz oder teilweise von diesem Vertrag zurückzutreten. Mediadaten Nr. 30 gültig ab 1. Januar 2017 WVW ANZEI G ENB L ÄT T E R 46 8.4 Im Übrigen haftet WVW/ORA nur, soweit ihr, ihren Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertretern ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Dies gilt nicht soweit Hauptleistungspflichten des Vertrags verletzt werden. 8.5 Eine Haftung der WVW/ORA für mittelbare Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbare Schäden oder untypische Schäden sowie entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. 8.6 Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung der WVW/ORA – insbesondere eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz sowie eine gesetzliche Garantiehaftung – bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen unberührt. Dies gilt auch für die Haftung bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden. 8.7 Ansprüche des Kunden gegen WVW/ORA wegen Schlechtleistung oder Mängeln der Online Werbung verjähren ein Jahr nach Anspruchsentstehung und Kenntnis bzw. grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Unkenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen. Dies gilt nicht für deliktsrechtliche Ansprüche sowie Ansprüche, die auf einem vorsätzlichen Verhalten der WVW/ORA beruhen. 8.8 Alle Ansprüche gegen WVW/ORA aus vertraglichen Pflichtverletzungen verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. 9.Schlussbestimmungen 9.1 Gerichtsstand ist der Sitz der WVW/ORA, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, soweit der Kunde bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat. 9.2. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen berechtigt. 9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht (CISG) kommt nicht zur Anwendung. Notizen WVW A N Z E I G E N B L ÄT T E R Westdeutsche Verlags- und Werbegesellschaft mbH Bert-Brecht-Straße 29 45128 Essen [email protected] Preisliste Nr. 30
© Copyright 2024 ExpyDoc