Ausgabe Dezember 2016 - Landesamt für Soziales, Jugend und

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INHALT
Vorwort ......................................................................................................................... 2
Aus der Arbeit des Landesjugendamtes ....................................................................... 3
Aus dem Landesjugendhilfeausschuss ..................................................................... 3
Aus der Verwaltung ................................................................................................... 4
121. Arbeitstagung der BAG Landesjugendämter ................................................. 4
Aus der Krise in den Alltag – Jugendamtskino in Berlin ........................................ 6
Familienzusammenführung bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern ........... 8
Jahrestagung der GZA am 15. und 16.11.2016 in Mainz .................................... 10
158 weitere Fachkräfte für Frühpädagogik in Rheinland-Pfalz zertifiziert ............ 13
„Wir müssen uns mehr sichtbar machen!“ ........................................................... 16
Der Blick zurück .......................................................................................................... 17
Sozialräumliche Orientierung in der Schuldner- und
Verbraucherinsolvenzberatung in Rheinland-Pfalz.............................................. 17
3. Fachtag „Diversität und Prävention“ am 16.11.2016 ....................................... 20
Wertediskurs als Basis demokratiestärkender Arbeit? ........................................ 22
Offizielle Einweihung der neuen Räumlichkeiten des SPFZ ................................ 24
Gut zusammen arbeiten – Qualifizierung von Haupt- und Ehrenamtlichen ......... 25
Alles Vielfalt oder was? - 6. Fachtag Situationsansatz ........................................ 27
Islamismus und Radikalisierung bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern .. 29
Für Sie besucht … ...................................................................................................... 32
Fachliche und Sozialpolitische Entwicklungen in der Schuldnerberatung ........... 32
Zukunftsperspektiven der Vormundschaft ........................................................... 34
Termine ...................................................................................................................... 35
Impressum .................................................................................................................. 36
Ausgabe Dezember 2016
VORWORT
Liebe Leserinnen und Leser,
es ist aufregend wie das Warten aufs Christkind: werden wir den Referentenentwurf für ein neues SGB VIII
als Präsent unter dem Weihnachtsbaum vorfinden? Für
die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe ist dies eine
Kardinalfrage. Denn die Reform des SGB VIII, wie sie im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart war, verspricht die umfassendste Veränderung der Rechtsgrundlagen der Kinder- und Jugendhilfe seit 25 Jahren. Eigentlich war die Fachwelt voller
Optimismus und hoffte auf eine inklusive Lösung, in der die Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen, auch für die mit geistigen oder körperlichen Behinderungen,
der Kinder- und Jugendhilfe zufallen sollte. Die im Juni und August bekannt gewordenen ersten Entwürfe stießen dann aber auf heftigen Widerstand der Fachwelt und
wurden inzwischen zurückgezogen. Neben die als nicht gelungen geltende inklusive
Lösung sollte eine umfassende Veränderung der Hilfen zur Erziehung treten, die zukunftsträchtige Aspekte wie eine höhere Sozialraumorientierung enthielt, aber gleichzeitig den Verdacht weckte, hier könne es vor allem um Einsparungen gehen. Auch
die Reformüberlegungen zum Hilfeplanprozess wurden nicht als qualitätssteigernd
sondern als bürokratisch beschrieben. Inzwischen mehren sich die Zeichen, die besagen, es könne höchstens noch zu einer kleinen Reform kommen. Diese soll Veränderungen bei der Betriebserlaubniserteilung und bei der Vollzeitpflege umfassen, die
fachlich weitgehend unstrittig sind. Der Zeitpunkt dafür ist offen. Wir dürfen also weiterhin gespannt sein.
Ich wünsche Ihnen, dass trotz aller fachlichen Anforderungen zum Jahresende weihnachtliche Ruhe in Ihren „Amtsstuben“ und Ihren Heimen einkehren möge. Und ich
freue mich auf viele weitere Begegnungen mit Ihnen im neuen Jahr. Ihre
Birgit Zeller
Mitglieder der AG Info des Landesjugendamtes
Birgit Zeller
Florian Reinert
Annegret Merkel
Katja Heilmann
Aline Kröhle
Bianca Kreuter
Karin Klein-Dessoy
Karin Hanel
Kirsten Grogro
Petra Fliedner
Beate Fischer-Glembek
Leiterin der Abteilung Landesjugendamt
Referat Grundsatzangelegenheiten der Jugendhilfe
Referat Kindertagesstätten, Kindertagespflege
Referat Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen
Vorzimmer Landesjugendamt
GZA Rheinland-Pfalz und Hessen, Vollzeitpflege
Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum
Referat Soziales Beratungswesen, Verbraucherinsolvenz, Stiftungen
Hilfen zur Erziehung, ASD, Servicestelle Kindesschutz, BI Frühe Hilfen
Projekte gegen Extremismus
GZA Rheinland-Pfalz und Hessen, Vollzeitpflege
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AUS DER ARBEIT DES LANDESJUGENDAMTES
Aus dem Landesjugendhilfeausschuss
Rückblick auf die Sitzung am 28. November 2016
In seiner ersten Sitzung nach der Konstituierung beschäftigte sich der Landesjugendhilfeausschuss mit den großen Themen „SGB VIII-Reform“ sowie der Haushaltssituation des Landes, die unter dem Vorzeichen der Schuldenbremse steht.
Bevor sich der noch junge Landesjugendhilfeausschuss dieser Themen annahm, wurden zunächst die Fachausschüsse mit weiteren Personen aus den unterschiedlichen
Feldern der Kinder- und Jugendhilfe besetzt. Anfang des nächsten Jahres werden
sich die Fachausschüsse konstituieren und ihrerseits die Arbeit aufnehmen.
Zum Thema „SGB VIII-Reform“ begrüßte der Landesjugendhilfeausschuss die Rücknahme des viel kritisierten Vorentwurfes der Bundesregierung als einen richtigen
Schritt und setzte seine Hoffnungen auf einen neuen Anlauf. Mit Bedenken nahm der
Ausschuss dagegen die aktuell beschlossene Forderung der Konferenz der Chefs der
Staatskanzleien zur Leistungs- und Standardabsenkung in der Kinder- und Jugendhilfe, explizit auch für unbegleitete minderjährige Ausländer und Ausländerinnen, zur
Kenntnis. Er wandte sich hiergegen und kritisierte die ins Auge gefasste Beschränkung der Leistung auf das Alter bis 18 Jahren. Die unterschiedliche Behandlung junger Menschen egal welcher Herkunft widerspricht den grundlegenden Prinzipien des
Kinder- und Jugendhilferechts. Ebenso hält der Landesjugendhilfeausschuss weiterhin
uneingeschränkt an den Hilfen für junge Volljährige fest, wenn sie denn einer entsprechenden Hilfe zur Entwicklung ihrer Persönlichkeit bedürfen.
Zur Haushaltssituation gab der Vorsitzende Albrecht Bähr einen ersten Problemaufriss
und betonte die Notwendigkeit, verlässlicher Finanzierungsbedingungen für die Kinder- und Jugendhilfe. Der Ausschuss beschloss, das Thema weiterhin vorrangig auf
der Agenda zu belassen.
Ausblick auf die nächste Sitzung
Die nächste Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses wird am 13. Februar 2017
stattfinden. Der Ort sowie die Tagesordnung werden noch bekannt gegeben.
Katja Zapp
Telefon 06131 967-526
[email protected]
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Aus der Verwaltung
121. Arbeitstagung der BAG Landesjugendämter
Bei der Mitgliederversammlung der BAG Landesjugendämter, die vom 23. bis 25. November 2016 in Potsdam tagte, spielte das Aufgabenfeld Jugendarbeit eine zentrale
Rolle. Die Arbeitsgruppe Jugendarbeit/Jugendförderung war in den vergangenen Monaten sehr aktiv gewesen und hatte insgesamt vier Papiere entwickelt, von denen
zwei auf Anhieb verabschiedet wurden. Zielsetzung aller Papiere ist es, die Jugendarbeit im Gesamtsystem der Kinder- und Jugendhilfe neu zu justieren und ihre Bedeutung für die Entwicklung junger Menschen zu akzentuieren.
Die Empfehlungen „Kommune als Ort der Jugendpolitik – Jugendarbeit in den Fokus
stellen“ rücken die kommunale Jugendförderung in den Mittelpunkt, die als „Scharnier
zwischen den Jugendlichen, den Angeboten der Jugendarbeit und der kommunalen
Jugendpolitik“ agiert. Jugendarbeit hat einen pädagogischen und einen politischen
Auftrag. Sie kann Räume für Jugendliche eröffnen, sie kann Beteiligungsmöglichkeiten aufzeigen, sie kann die jungen Menschen bei der Formulierung ihrer Interessen
unterstützen und Wege aufzeigen, wie diese in den politischen Prozess eingespeist
werden können. In diesem Zusammenhang kommt den Fachkräften und ihren spezifischen Qualifikationen eine zentrale Rolle zu. Hier liegt gleichzeitig ein Problemfeld, da
die Jugendarbeit mit anderen Feldern der Jugendhilfe um eine geringer werdende
Zahl von Fachkräften ringen muss. Als strategische Aufgaben der Jugendförderung
werden u.a. die Weiterentwicklung der Beteiligungskultur, die Qualifizierung der Arbeit
in den Jugendhilfeausschüssen, das konstruktive Miteinander von Haupt- und Ehrenamtlichen und die interkulturelle Öffnung beschrieben, die bei einer konsequenten
Umsetzung die Jugendarbeit vor Ort beleben und so zu einer guten lokalen Kultur für
junge Menschen beitragen können.
Damit dieser Prozess gelingen kann, braucht es einschlägig qualifizierte Fachkräfte.
Gleichzeitig ist zu beobachten, dass es an den Hochschulen nahezu kein auf die Jugendarbeit bezogenes Qualifizierungsangebot gibt. Deshalb richtet die BAG Landesjugendämter einen Appell an die Hochschulen und Universitäten, der unter dem Titel
„Jugendarbeit studieren – Zum Verschwinden eines genuinen sozialpädagogischen
Arbeitsfeldes an Hochschulen und Universitäten“ an die Lehrenden appelliert, „sich für
die Einrichtung von Studienangeboten im Arbeitsfeld Jugendarbeit einzusetzen und
dabei die Kooperation mit Trägern von Angeboten der Jugendarbeit zu suchen“. Die
Träger der Jugendarbeit werden aufgefordert, die Hochschulen bei der Etablierung
von Studienangeboten zu unterstützen.
Die weiteren Vorhaben zur Verstetigung des bundesweiten Fachkongresses Kinderund Jugendarbeit und zur arbeitsfeldübergreifenden Arbeit mit jungen Geflüchteten
werden nach einer Präzisierung auf der nächsten Arbeitstagung weiter behandelt.
Ein weiterer Diskussionsschwerpunkt war der Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen. Hierzu lag der Entwurf einer Empfehlung vor, der noch einiger Abstimmungen
bedarf und voraussichtlich zu Beginn des kommenden Jahres veröffentlicht werden
kann.
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In Bezug auf das bundesweite Verteilverfahren, für das in den meisten Ländern die
Landesjugendämter zuständig sind, wurden einige Beschlüsse gefasst, die zu einer
gewissen Erleichterung des Verfahrens beitragen sollen. So empfiehlt die BAG Landesjugendämter, das Merkmal „kurzfristig“ im Sinne des § 42 b Abs. 4 Nr. 3 SGB VIII
extensiv auszulegen und dabei mindestens sieben Werktage, in begründeten Einzelfällen aber auch bis zu drei Wochen, noch als kurzfristig gelten zu lassen. Weiter wird
sich die BAG beim Bundesgesetzgeber dafür einsetzen, dass die Verlängerungsoption des § 42 d Abs. 3 SGB VIII auch nach dem 31.12.2016 fortgelten kann und dass
eine Klarstellung über den Geltungsumfang des § 88a Abs. 2 Satz 3 SGB VIII erfolgen
soll, die verdeutlicht, ob dieser sich auch auf Altfälle und bereits installierte Hilfen zur
Erziehung bezieht.
Die AG Adoption legte Eckpunkte eines Strategiepapiers zur Weiterentwicklung der
Adoptionslandschaft vor, die das BMFSFJ mit Hilfe wissenschaftlicher Expertise derzeit plant und in die sich die Zentralen Adoptionsstellen mit eigenen Positionierungen
einbringen wollen. Das Papier wird weiter entwickelt und bei der nächsten Arbeitstagung erneut zur Beratung vorgelegt.
Die AG Öffentlichkeitsarbeit plant für das Jahr 2017 wieder Aktionswochen für Jugendämter, die dieses Mal das Thema Fachkräftegewinnung in den Mittelpunkt stellen
werden. Sie hat hierfür schon ein Konzept entwickelt, vielfältige Materialien befinden
sich in Vorbereitung. Am Messestand der BAG Landesjugendämter auf dem 16. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag wird ein erster Einblick in das Vorhaben möglich
sein.
Alle Beschlüsse und Empfehlungen werden in Kürze unter www.bagljae.de zur Verfügung stehen.
Birgit Zeller
Telefon 06131 967-290
[email protected]
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Aus der Krise in den Alltag – Jugendamtskino in Berlin
Bundesratspräsidentin Malu Dreyer lobt Arbeit der Jugendämter bei Integration
von jungen Flüchtlingen
„Jugendämter haben sich bei der Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen als strategische Zentren bewiesen und mit hohem Engagement kluge und pragmatische Lösungen
für die ankommenden jungen Menschen
gefunden“, sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin und amtierende Bundesratspräsidentin
Malu Dreyer anlässlich des JugendBundesratspräsidentin Malu Dreyer und BAG Vorsitzende
Birgit Zeller präsentieren am 21.11.2016 in Berlin fünf Kurzamts-Tages am 21. November 2016 in
filme zur Integration junger Flüchtlinge.
Berlin, der von der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter organisiert worden war. Zusammen mit vielen
Gästen aus Jugendämtern, Landesjugendämtern und von freien Trägern feierte sie in
Berlin die Premiere der Kurzfilmreihe „JA! Ankommen - JugendAmt: Starthilfe fürs
neue Leben“.
In fünf Kurzfilmen wurden die Schicksale junger Flüchtlinge aus Syrien, Eritrea, Afghanistan und dem Irak vorgestellt. Einfühlsam zeigen sie, wie sich die jungen Menschen
mithilfe des Jugendamts in ihrer neuen Heimat orientieren. Deutlich wird, wie sie sich
in Wohngruppen zurechtfinden, in Pflegefamilien einleben, wie sie mit großer Freude
in der Schule deutsche Grammatik pauken und mit deutschen Altersgenossen auf
dem Fußballplatz eine Runde kicken.
Junge Menschen stärker einzubinden, sei ein
Schwerpunkt ihrer Bundesratspräsidentschaft,
so Malu Dreyer in ihrem Grußwort. Insofern begrüße sie es besonders, dass die BAG Landesjugendämter in den Filmen und bei der Veranstaltung die jungen Menschen zu Wort kommen lasse. Beeindruckt zeigt sie sich auch von
den jungen Protagonisten: „Es erfordert Mut
und Bereitschaft, über sehr persönliche Erlebnisse vor einer Öffentlichkeit zu sprechen.“
In den Diskussionen mit den jungen Menschen wurde deutlich, dass sie inzwischen
hier angekommen sind und sich gut eingelebt haben. Ihre größte Sorge gilt nun der
Zukunft und ihren Möglichkeiten, hier in Deutschland eine sichere Perspektive zu finden. So wünschte sich Alireza aus Afghanistan: „Bitte lasst uns bleiben!“ Seit vielen
Jahren herrsche Krieg in seinem Land und er habe Angst dorthin zurück zu müssen,
von wo er geflohen sei. Auch der Wunsch, eine Nachzugsmöglichkeit für die Familien
aus Syrien zu eröffnen, wurde mehrfach geäußert.
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Die Fachkräfte aus Jugendämtern und Jugendhilfeeinrichtungen machten in den Diskussionen deutlich, wie psychisch belastend die lange Zeit des Wartens auf die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge auch aus ihrer Perspektive
sei, wie viele Ängste sich damit verbinden und welche Verunsicherung das auslöse.
Aus ihrer Sicht sei es notwendig, nun alle Anstrengungen auf die Bereitstellung von
Ausbildungsplätzen zu konzentrieren, um den jungen Menschen eine echte Bleibeperspektive zu eröffnen. All die jungen Menschen, die bei der Veranstaltung einen kleinen
Einblick in ihr Schicksal und in ihre Träume ermöglichten, hätten es ganz sicherlich
verdient, diese Chance zu bekommen. Und damit stehen sie exemplarisch für die vielen geflüchteten jungen Menschen, die sich gerne hier einbringen möchten.
Spätestens am Ende dieses ebenso interessanten wie emotional geprägten Tages
war allen Zuschauern klar: Hier warten noch enorme Herausforderungen auf alle Beteiligten.
Auf dem Jugendamts-Tag in Berlin wurden die fünf Kurz-Portraits der Filmreihe
„JA!Ankommen“ von jungen Flüchtlingen gezeigt, die einen Einblick in die Integrationsarbeit der Jugendämter geben.
www.unterstuetzung-die-ankommt.de/videos/ja-ankommen
Birgit Zeller
Telefon 06131 967-290
[email protected]
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Familienzusammenführung bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern
Fortbildung für Fachkräfte aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst und der Amtsvormundschaft
Im Herbst dieses Jahres nahmen über 50 Fachkräfte der Jugendämter an der Fortbildung zum Thema „Familienzusammenführung bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern“ teil, die das Sozialpädagogische Fortbildungszentrum in Kooperation mit der
Landesstelle umA und mit finanzieller Förderung des Ministeriums für Familie, Frauen,
Jugend, Integration und Verbraucherschutz organisiert hatte. Es fand jeweils ein Veranstaltungstag in Mainz am 06. Oktober und in Koblenz am 21. Oktober statt. In Mainz
referierte Dominik Bender, Rechtsanwalt aus Frankfurt mit dem Schwerpunkt Ausländerrecht, in Koblenz stellte Nerea González Méndez de Vigo, Juristin beim Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e. V. (BumF) in Berlin, die Themen vor.
Minderjährige Flüchtlinge können auf ihrem Weg nach Europa ihre Eltern oder Familienangehörigen aus den Augen verlieren oder sie werden von diesen aus vielfältigen
Gründen getrennt. In vielen Fällen machen sich die Minderjährigen schon in ihrem
Herkunftsland unbegleitet auf die Reise. Wenn sie schließlich in Deutschland ankommen und im Rahmen der Jugendhilfe untergebracht und versorgt werden, werden mit
den Kindern und Jugendlichen auch die Möglichkeiten einer Familienzusammenführung thematisiert. Der Begriff Familienzusammenführung wird dabei auch synonym, je
nach Fallkonstellation, für den Familien- bzw. Elternnachzug verwendet.
Beim Familiennachzug befinden sich die Eltern oder Familienangehörige noch im Herkunftsland des minderjährigen Flüchtlings. Die Möglichkeit der Zusammenführung
gem. § 36 AufenthG hängt von dem jeweiligen Aufenthaltstitel der/des Minderjährigen
ab. Mit der Verabschiedung des Asylpakets II im März 2016 können nur Minderjährige
mit anerkannter Asylberechtigung oder Flüchtlingseigenschaft mit ihren Eltern oder
anderen Familienangehörigen aus ihrem Herkunftsland zusammengeführt werden.
Für Minderjährige, die ab dem 17.März 2016 subsidiären Schutz im Asylverfahren zuerkannt bekommen haben, ist der Familiennachzug bis zum 16. März 2018 ausgesetzt. Eine grundlegende Voraussetzung im Verfahren des Familiennachzugs ist, dass
bis zum Zeitpunkt der Einreise der Eltern bzw. der Familienangehörigen die Minderjährigkeit des betroffenen Jugendlichen noch besteht. Dass die überwiegende Anzahl
der unbegleiteten Minderjährigen im Alter von 16-17 Jahren einreist, macht den Zeitdruck, der mit diesen Verfahren verbunden ist, deutlich.
Eine weitere Möglichkeit der Familienzusammenführung ergibt sich, wenn die Eltern
oder Verwandte in einem anderen Vertragsstaat der Dublin-III-Verordnung einen Asylantrag gestellt haben. Um mit den Eltern zusammengeführt zu werden, muss die/der
Minderjährige einen Asylantrag stellen. Dann werden diese Asylanträge in der Zuständigkeit eines Staates zusammengeführt. Die Eltern bzw. Verwandten können dann
entweder zum Minderjährigen oder dieser zu den Eltern und Verwandten überstellt
werden. Voraussetzung ist dabei immer, dass die Zusammenführung im Sinne des
Wohls des Kindes ist. In Deutschland muss die/der Minderjährige, bzw. der Vormund
als rechtliche Vertretung, die Zusammenführung im Rahmen des Asylverfahrens beim
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragen. Auch hierbei sind die jeweiligen
Fristen und Verfahrensschritte zu beachten.
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Eine dritte Variante ist die innerdeutsche Familienzusammenführung. Jedoch - dies
betonten beide Referenten - ist das Verfahren der Zusammenführung in Deutschland
das mit Abstand komplexeste und schwierigste, da es keine bundesweite und einheitliche Regelung gibt. Hier müssen mehrere Rechtsgebiete und länderrechtliche Regelungen beachtet werden. Für die Zusammenführung sollten die Fachkräfte Kenntnisse
aus den Rechtsgebieten des Kinder- und Jugendhilferechts, des Aufenthaltsrechts
und des Asylrechts mitbringen. Meist befinden sich die minderjährigen Flüchtlinge
schon in Deutschland und die Eltern reisen dann einige Zeit später ein. Hier müssen
verschiedene Faktoren bei der Einleitung der Familienzusammenführung berücksichtigt werden, z.B. Aufenthaltstitel, mögliche Wohnsitzauflagen und die Frage, ob sich
die Eltern in einem anderen Bundesland aufhalten. Für die Jugendämter empfiehlt es
sich, hier eng mit den jeweiligen Ausländerbehörden zusammenarbeiten.
Bei beiden Veranstaltungen haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer praxisnahe
Tipps und Informationen zu den einzelnen Verfahren der Familienzusammenführung
mitnehmen können.
Deutlich wurde bei der Veranstaltung, dass unter dem Oberbegriff der „Familienzusammenführung“ mehrere Verfahren subsumiert werden (der Familiennachzug aus
dem Herkunftsland, die Familienzusammenführung im „Dublin III-Verfahren“ sowie die
innerdeutsche Familienzusammenführung) und dass jedes Verfahren für sich ein komplexes Fachwissen über ausländerrechtliche Grundlagen und den jeweiligen Verfahrensablauf erfordert.
Samuel Baumann
Telefon 06131 967-366
[email protected]
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Rebecca Stefula
Telefon 06131 967-137
[email protected]
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Jahrestagung der GZA am 15. und 16.11.2016 in Mainz
Eltern, Adoptiveltern, Fachkräfte sorgen für das gelingende Aufwachsen des
Adoptivkindes
82 Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter und freien Träger
aus Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland besuchten die Fachtagung, um sich
mit vielfältigen Fragestellungen aus ihrem Arbeitskontext auseinander zu setzen und
den fachlichen Austausch untereinander und mit den Fachkräften der GZA zu pflegen.
Die Adoptionsvermittlungsstelle hat die Aufgabe, die Rechte aller am Adoptionsprozess beteiligten Personen zu berücksichtigen und muss sie gegeneinander abwägen
– im Eignungsfeststellungsverfahren, im Rahmen der Einwilligung zur Annahme, bei
der Platzierung des Kindes, im gerichtlichen Adoptionsverfahren, bei der nachgehenden Begleitung und bei der Wurzelsuche. Gleichzeitig müssen die Fachkräfte fachliche Haltungen entwickeln, kommunizieren und umsetzen, die das Wohl des Kindes
ins Zentrum ihrer Handlungen und Entscheidungen setzen. Wie werden z.B. Mütter
beraten, damit sie sich dafür entscheiden können, den Namen des Kindesvaters anzugeben, welche Bewerberinnen oder Bewerber sind am besten für das Kind geeignet,
wann ist der Zeitpunkt gekommen, ein Ersetzungsverfahren in die Wege zu leiten,
welche Unterstützung kann Adoptivfamilien im Alltag angeboten werden, was muss im
Rahmen der Wurzelsuche und Akteneinsicht der Adoptierten beachtet werden? Dies
sind nur einige der Fragen, die Adoptionsfachkräfte täglich beschäftigen und die
grundsätzlich, aber auch in jedem Einzelfall, für das Gelingen von Adoptionsprozessen geklärt werden müssen.
Der Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) Detlef
Placzek hieß die Fachkräfte willkommen und betonte in seinem Grußwort, dass sich
die Adoptionsvermittlung ausschließlich am Kindeswohl zu orientieren habe. Er wisse,
dass die Adoptionsvermittlungsstellen in den letzten Monaten häufig mit Wünschen
von Bürgerinnen und Bürgern befasst waren, die ein geflüchtetes Kind oder einen unbegleiteten ausländischen Jugendlichen adoptieren wollten. „Insbesondere der
Wunsch, vielen Flüchtlingskindern eine langfristige Perspektive in Deutschland über
eine Adoption zu ermöglichen, ist verständlich, aber häufig der falsche Ansatz. Es
geht darum, Perspektiven aufzuzeigen, die auch unter Umständen eine Rückkehr ins
Heimatland oder eine Familienzusammenführung ermöglichen. Hier hat die Jugendhilfe eine besondere Aufgabe“, erläuterte Detlef Placzek.
Den ersten Fachvortrag hielt Dr. Rainer Kemper, Dozent für Familienrecht an der Universität Münster und Mitautor des Rechtskommentars „Adoptionsrecht“. Sein Vortrag trug den Titel: „Die Beteiligten im Blick - Abwägung der
Rechte der Kinder, ihrer Eltern und ihrer Adoptiveltern bei der Adoption.“ Er spannte den Bogen über alle Phasen des Adoptionsprozesses,
von den Rechten der Eltern im Rahmen der
Freigabe über das gerichtliche Adoptionsverfahren bis hin zur nachgehenden Adoptionsbegleitung und der Wurzelsuche der Adoptierten.
Dr. Rainer Kemper
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Seine Ausführungen hatte er in vier Abschnitte untergliedert
1. Beteiligte im Verfahren auf Annahme als Kind (gerichtl. Adoptionsverfahren)
2. Die Interessen und Motive der Beteiligten
3. Die Berücksichtigung und die Konkurrenzen der genannten Interessen im
Adoptionsrecht
4. Das Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft
Die Vorschrift des § 188 FamFG nutzte er als Grundlage für die Skizzierung des
Adoptionsvierecks: „Zu beteiligen sind der Annehmende, der Anzunehmende, die Eltern des Anzunehmenden, das Jugendamt auf Antrag, das Landesjugendamt auf Antrag“. Sein Skript zum Vortrag ermöglicht es den Fachkräften im Einzelfall Argumentationshilfen für ihre Stellungnahmen im Rahmen gerichtlicher Adoptionsverfahren zu
finden.
Anschließend nahm die Sozialarbeiterin und systemische Therapeutin Eva Ris, Darmstadt, Situationen der abgebenden Eltern in den Blick. Ihr Vortrag hieß: „Abgebende
Eltern – Rabeneltern? Über die Herausforderung, Entscheidung zu achten und zu respektieren“.
Sie zeigte eindrucksvoll und - unterstützt
durch die Aufstellung von Skulpturen personifiziert durch Teilnehmende, welche Gefühle die abgebenden Eltern oft
lebenslang begleiten. Wie man mit den
Herkunftseltern auch nach der Freigabe
ihres Kindes zur Adoption entlastend arbeiten kann. Wie man Adoptiveltern und
Adoptivkinder prozesshaft dabei begleiten kann, mit der Entscheidung der Eltern, deren Wünschen nach Kontakt oder
Verdrängung der Adoption angemessen
umzugehen. Wie man gleichzeitig dem Adoptivkind die Möglichkeit gibt, sich mit seinen (eventuell schwierigen) leiblichen Eltern positiv zu identifizieren. “Kinder sind (fühlen sich) in der Regel auch loyal gegenüber ihrer Herkunft, sind damit auch sich selbst
gegenüber treu. Sie geraten in Konflikt und können diese Treue und Verbundenheit
nicht zeigen, wenn sie spüren, dass ihre Herkunft abgelehnt wird“, so Ris.
Volker Büch, Psychologe und psychologischer Gutachter aus Saarbrücken mit viel Erfahrung im Bereich der Adoption, stellte am zweiten Vormittag die Aufgabe der Eignungsprüfung in den Mittelpunkt seines Beitrags: “Anerkennung von Vielfalt - den pädagogischen Blick auf Adoptionsbewerber reflektieren.“ Er referierte darüber, welche
Fähigkeiten und Ressourcen künftige Adoptiveltern benötigen, um der Erziehung von
Adoptivkindern gerecht zu werden und deren Entwicklung angemessen zu begleiten.
Er ging explizit ein auf unterschiedliche Bewerbergruppen, wie Stiefeltern, Verwandte
als Adoptiveltern, Alleinerziehende oder Adoptiveltern mit leiblichen Kindern sowie auf
kulturelle Unterschiede zwischen Bewerberfamilie und Kind. Sein Beitrag stieß auf
großes Interesse der Fachkräfte und viele Teilnehmende äußerten den Wunsch, sich
im Rahmen eines Fachtages intensiver mit den einzelnen Zielgruppen auseinander zu
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setzen. Diesem Wunsch kommt die GZA 2018 gerne nach und hat Herrn Büch dafür
schon gewinnen können.
Der letzte Beitrag der Fachtagung hieß: „Familienrat: Ein innovatives Verfahren auch
für Adoptivfamilien“. Präsentiert wurde dieses von den beiden Sozialarbeiterinnen des
Jugendamtes Berlin-Mitte Kerstin Kubisch-Piesk und Heike Schlizio-Jahnke. Das Modell stammt aus Neuseeland, es stellt die Eigenverantwortung von Familien zur Lösung von Konflikten und Krisen in den Mittelpunkt und ist ein Instrument der Jugendhilfe. Familien kommen mit Verwandten, Freunden, Nachbarn, Menschen, die für ihr
Leben von Bedeutung sind (Erzieherinnen, Lehrerinnen und Lehrer, Fachärzte und
Therapeuten etc.) zusammen und suchen gemeinsam nach Lösungen für aktuelle Krisen oder eine schon länger währende Belastungssituation für Eltern und Kinder. Alle,
die am Familienrat beteiligt sind, übernehmen Verantwortung, entwickeln einen Plan
und stellen seine Umsetzung sicher. Bei der Installierung des Familienrates und in organisatorischen Fragen werden die Familien von geschulten Koordinatoren oder Koordinatorinnen unterstützt.
In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass sich viele Fachkräfte die Nutzung des Modells Familienrat gut für ihre Adoptivfamilien vorstellen können, insbesondere da diese Familien oft über gute familiäre oder freundschaftliche Netzwerke verfügen.
Neben den externen Expertinnen und Experten waren - wie
von der Fachebene gewünscht – Beiträge der GZA Teil des
Programms. Am Nachmittag des ersten Tages berichtete
Karin-Dymale-Eckert, pädagogische Fachkraft in der GZA,
über Arbeitsschwerpunkte der GZA und ging auf Entwicklungen in verschiedenen Herkunftsländern von Adoptivkindern ein. Iris Egger-Otholt, die Leiterin der GZA, referierte
über aktuelle Entwicklungen im Bereich des Adoptionswesens international und national und über den Reformbedarf
im deutschen Adoptionsrecht. In diesem Zusammenhang
stellte sie die Zusammenarbeit der GZA mit anderen Zentralen Adoptionsstellen sowie Neues aus der bundesweiten
Gremienarbeit zu adoptionsrelevanten Themen vor. Ihren
Ausführungen folgte der Beitrag der Verwaltungsfachkraft der GZA, Victoria Felsberg,
die sich mit Fragen der Praxis zu Aktenführung, Aktenaufbewahrung und adoptionsrelevantem Datenschutz auseinandersetzte. Birgit Zeller, Leiterin der Abteilung Landesjugendamt im LSJV, informierte zu Beginn des zweiten Tages über die aktuellen Entwicklungen bei der SGB VIII-Reform. Ihr Input trug den Titel: „Reform des SGB VIII fast ein Krimi Teil 1. Was haben wir zu erwarten, wenn sie kommt? - Teil 2“. Die anwesenden Fachkräfte zeigten gespanntes Interesse für die Ausführungen zum RechtsKrimi. Cornelia Lange, Abteilungsleiterin im hessischen Sozialministerium, verabschiedete die Teilnehmenden und resümierte, dass die Tagung vieles angeboten habe,
was die Fachkräfte mit in ihren Arbeitsalltag nehmen können und von dem sie hoffentlich noch lange profitieren werden.
Beate Fischer-Glembek
Telefon 06131 967-367
[email protected]
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158 weitere Fachkräfte für Frühpädagogik in Rheinland-Pfalz zertifiziert
In Rheinland-Pfalz sind seit Etablierung dieser Weiterbildung 1089 Erzieherinnen und
Erzieher, Kinderpflegerinnen, Sozialpädagoginnen, Sozialassistentinnen und Kinderkrankenschwestern zu zertifizierten Fachkräften für Frühpädagogik nach dem Konzept
des Sozialpädagogischen Fortbildungszentrums (SPFZ) geworden. Die im SPFZ verantwortliche Pädagogin sowie die kommunalen Fachberatungen, die vor Ort die Kurse
begleiten und die Abschlussarbeiten lesen, berichten übereinstimmend von einer stetig steigenden Qualität sowohl der schriftlichen Arbeiten als auch der Praxis vor Ort.
Häufig sind Teilnehmerinnen dabei, die als 2. oder 3. Mitarbeiterin ihrer Einrichtung
diese Qualifizierung durchlaufen – die Themenwahl für die Abschlussarbeit ist dabei
immer ein Zeugnis dafür, dass die jeweilige Einrichtung diese Weiterbildung als Maßnahme der Organisationsentwicklung begreift, um das gesamte Haus voranzubringen.
Ebenso nutzen schon jetzt viele der kooperierenden Fachberatungen die zertifizierten
Fachkräfte für die interne Beratung und Entwicklung ihrer Einrichtungen. Die Weiterbildung wirkt damit nicht nur bei den einzelnen Teilnehmenden, sondern sie hat darüber
hinaus Auswirkungen auf die Einrichtung sowie die Strukturen des Trägers.
158 Fachkräfte für Frühpädagogik beendeten in der Zeit von Mai 2016 bis November 2016 ihre Weiterbildung, die Absolventinnen und ihre Kurse stellen wir
Ihnen in dieser Ausgabe des LJA-info vor.
Den Anfang machen 13 Fachkräfte, die
am 12. Mai 2016 von Diana Fremgen, der
kommunalen Fachberatung im Kreis Südwestpfalz ihr Zertifikat erhielten.
Fachkräfte für Frühpädagogik im Kreis Südwestpfalz
Den Abschluss der Qualifizierung feierten
am 1. Juni 2016 16 Teilnehmerinnen im
Kurs des Netzwerks Starke Kinder e.V. in
Kooperation mit dem Kreis Altenkirchen und
der kommunalen Fachberatung Edith Praedel.
Fachkräfte für Frühpädagogik im Kreis Altenkirchen
Ein weiterer Kurs des Netzwerks Starke Kinder e.V. in Kooperation mit dem Kreis AlzeyWorms und der kommunalen Fachberatung
Annette Rohn wurde von 23 Teilnehmerinnen besucht und am 29. Juni 2016 erfolgreich beendet.
Fachkräfte für Frühpädagogik im Kreis Alzey-Worms
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Ausgabe Dezember 2016 13
Der bereits 7. Kurs der Volkshochschule der VG Weißenthurm endete
am 7. Juli 2016 mit 18 Teilnehmerinnen. Der Kurs wird begleitet von
der pädagogischen Leitung Andrea
Fuß.
Fachkräfte für Frühpädagogik in der VG Weißenthurm
Ein Kurs der Kreisverwaltung Kaiserslautern
mit Gabriele Mauer, die als Kooperationspartner die Stadt Kaiserslautern sowie das
SPFZ an der Seite hatte, ermöglichte 20 Fachkräften am 12. Juli 2016 die Entgegennahme
des Zertifikats.
Fachkräfte für Frühpädagogik in Kaiserslautern
Auch die Stadt Mainz kann schon auf eine
mehrjährige Erfahrung und Kooperation mit
dem SPFZ zurückblicken. Es war der 6. gemeinsame Kurs, der am 13. Juli 2016 im
Stadthaus in Mainz zu Ende ging. 19 Fachkräfte sind nun Expertinnen für die Arbeit mit
den Jüngsten in der Kita. Die kommunale
Fachberaterin Christine Maus setzt die erfahrenen Fachkräfte gern für die interne Weiterentwicklung ihrer Einrichtungen ein.
Fachkräfte für Frühpädagogik in Mainz
Im Westen von Rheinland-Pfalz konnte die
kommunale Fachberatung Simone Droeger am
23. September 2016 in Wittlich zum ersten Mal
15 Teilnehmerinnen das Zertifikat aushändigen.
Fachkräfte für Frühpädagogik im Kreis Bernkastel-Wittlich
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Ausgabe Dezember 2016 14
Zum 3. Mal wurde der Abschluss in Bad Kreuznach im Haus des Gastes gefeiert. Am 18. November 2016 erhielten 20 Erzieherinnen das
Zertifikat aus dem Kooperationskurs von SPFZ
und der Stadt Bad Kreuznach. Julia Esters,
Fachberatung der Stadt, begleitete diesen Kurs
und konnte schon den Folgekurs eröffnen.
Fachkräfte für Frühpädagogik in Bad Kreuznach
Auch in Bitburg ist ein neuer Kurs ausgeschrieben. Am 25.11.2016 ging der letzte Durchgang
mit 14 Teilnehmerinnen zu Ende. Die kommunale Fachberatung des Eifelkreises BitburgPrüm, Susanne Thölkes, überreichte nach gemeinsamer Reflexion die Zertifikate.
Fachkräfte für Frühpädagogik im Eifelkreis Bitburg-Prüm
Veronika Bergmann
Telefon 06131 967-133
[email protected]
LANDESJUGENDAMT
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Ausgabe Dezember 2016 15
„Wir müssen uns mehr sichtbar machen!“
60 kommunale Fachkräfte der Jugendarbeit haben bei ihrer Jahrestagung vom 29. 30. November 2016 in Speyer einen Blick auf grundlegende Themen ihrer Arbeit geworfen und sich über die professionelle Haltung in der Kinder und Jugendarbeit ausgetauscht. Begrüßt wurden sie von Monika Kabs, Bürgermeisterin und Sozialdezernentin, die auf die Kinder- und Jugendhilfe in der Stadt Speyer blickte und den Stellenwert der Jugendarbeit nachdrücklich betonte.
Im Vortrag von Prof. Dr. Peter-Ulrich Wendt von der Hochschule Magdeburg-Stendal
wurde den Fachkräften vor Augen geführt, wie sehr die Begleitung von Kindern und
Jugendlichen Nähe und zugleich professionelle Distanz benötigt. Die stetige Reflexion
und die Auseinandersetzung mit dem eigenen Habitus seien wesentliche Merkmale
für Professionalität. Die Umsetzung von Teilhabe und Beteiligung, sowie das Bearbeiten von Problemen der Heranwachsenden sind nach Wendt keine alltagsweltlichen
Tätigkeiten. Wendt stellte heraus, dass die Jugendarbeit sonst von einem Maurer bewerkstelligt werden könnte. Die Fachlichkeit und der Habitus der Jugendarbeiter seien
neu in den Fokus der politischen Debatte über Jugendarbeit zu stellen und aufzuwerten. Er ermutigte durch die Erklärung des Begriffes „Widerstand“ dazu, ExklusionsProzesse in unserer Gesellschaft zu skandalisieren und politisch zum Thema zu machen. Man solle sich nicht als Einzelkämpfer in seinem Jugendtreff verstehen, sondern die Anliegen der Jugendarbeit als eine kollektive Aufgabe verstehen. In der
Rückmeldung ließen die Teilnehmenden erkennen, dass sie es verlernt haben in den
Widerstand zu treten, um ihre Professionalität in der Jugendarbeit zu zeigen und auch
zu verteidigen. Gute Ansätze und Erfolge würden viel zu selten sichtbar gemacht.
Informiert wurde über vorbildliche örtliche Projekte wie die Walderholung in Speyer,
die von Ingo Faus vorgestellt wurde. Die Fortbildungsangebote 2017 des Sozialpädagogischen Fortbildungszentrums für die Jugendarbeit stellte Susanne Kros vor, Annika Müller und Mario von Wantoch-Rekowsk gingen auf wichtige Projekte von Medien-RLP ein, Rainer Heidenreich (Thema: Rechtsextremistische Musikproduktionen)
und Petra Fliedner (Thema: Präventionsnetzwerk DivAN) informierten über die Projekte der Landeskoordinierungsstelle von „Demokratie leben!“ im Landesjugendamt.
Stefanie Diekmann
Telefon 06131 967-451
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LANDESJUGENDAMT
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Rudi Neu
Telefon 06131 967-263
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Ausgabe Dezember 2016 16
DER BLICK ZURÜCK
Sozialräumliche Orientierung in der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in Rheinland-Pfalz
„Schuld“ - in der deutschen Sprache haben wir nur ein Wort dafür, die Spanier aber
zwei: nämlich „culpa“ für die moralische und „deuda“ für die pekuniäre Schuld. Mit diesen Worten eröffnete SWR-Moderatorin Dr. Daniela Engelhardt die 19. Fachtagung
der Schuldner- und Insolvenzberatung Rheinland-Pfalz am 7. November 2016.
Wer hat Schuld an der Überschuldung von Menschen?
Etwa nur die Überschuldeten selbst? Dass sich das damit
eng verknüpfte Thema Armut im Fokus der Politik befindet,
machte Staatssekretär David Langner vom Ministerium für
Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie deutlich. In
seiner Begrüßung wies er auf den im Koalitionsvertrag enthaltenen Schwerpunkt Armut hin. Die Landesregierung
plane trotz Schuldenbremse auch im Doppelhaushalt
2017/2018 den bisherigen Ansatz beizubehalten, darüber
hinaus müsse man alle zur Verfügung stehenden Ressourcen nutzen, um Armut zu bekämpfen.
Eine der Ressourcen der Sozialen Arbeit ist die Sozialraum- David Langner, MSAGD
orientierung. Denn hier geht es nicht nur darum, dem einzelnen Menschen zu helfen. Die Fachkraft schaut vielmehr auch in der Umgebung des
Ratsuchenden, welche Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten es gibt. Kritiker bemängeln jedoch, dass Kostenträger darin häufig eine Möglichkeit für Einsparungen sehen. Und der Sozialraum ist auch nicht für alle gleich.
Dr. Pascal Bastian, pädagogisch-wissenschaftlicher Leiter des Schuldnerfachberatungszentrums, führte als plastisches
Beispiel den Spielplatz an, der für Eltern
kleiner Kinder ein Qualitätskriterium für
das Wohnumfeld darstellt, für andere Bewohner uninteressant oder sogar störend
sein kann. Neben den Räumen der realen Welt muss die Soziale Arbeit darüber
hinaus auch die virtuellen Räume, in denen sich häufig die Jüngeren aufhalten,
im Blick haben.
Dr. Pascal Bastian, Universität Mainz
Hinzu kommt, dass die Fachkräfte oftmals schnell an den Punkt gelangen, an dem
das Problem des Individuums eigentlich ein gesellschaftliches ist. Es kann dann zwar
an der Überschuldung gearbeitet werden, aber die übrigen Probleme bleiben.
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Doch können Probleme wirklich besser gelöst werden, wenn die Fachkräfte der Sozialen Arbeit sozialräumlich denken? Und wie wirken sich die Wünsche der Leistungsberechtigten auf die fachliche Arbeit aus? Vor allem dann, wenn etwas gewünscht wird,
das gesellschaftlich nicht akzeptiert ist und daher nicht umgesetzt werden kann?
Ratsuchende haben häufig nicht nur ein einziges Problem, sondern viele. Um Ratsuchenden mit Multiproblemlagen zielgerichtet helfen zu können und einer Verinselung
der Beratungsstellen entgegen zu wirken, bedarf es der Kooperation und Vernetzung.
Am Beispiel des Mehrgenerationenhauses der Diakonie in Ludwigshafen machte Michael Graf deutlich, dass nicht nur die Klienten, sondern auch die Fachkräfte vom integrierten Fallmanagement partizipieren. Die vernetzte sozialraumorientierte Arbeit bedeute zwar eine hohe organisatorische Komplexität, aber eine gute Organisation führe
regelmäßig zu guter Beratungsarbeit. Die Praxis habe gezeigt, dass Kooperationen zu
Beginn für alle beteiligten Fachkräfte sehr aufwändig seien. Nach einer gewissen Zeit
seien jedoch messbare Synergien festzustellen. Und vor allem, so stellte Michael Graf
heraus, die Klientinnen und Klienten werden ganzheitlich erfasst. Es komme immer
wieder vor, dass Hilfesuchende über die Beratung erst zu ehrenamtlichem Engagement gelangen und darüber den Eintritt in den Ersten Arbeitsmarkt schaffen.
Einen anderen Weg geht der Landkreis Vorpommern-Greifswald. Statt eines Zentrums mit vielfältigen Beratungs- und Engagementangeboten sucht
die Caritas mit ihrem CariMobil die Menschen an ihren Wohnorten auf und bietet soziale Beratung vor
Ort an. Damit wird, so Burghardt Siperko von der
Caritas Vorpommern, der Einstieg in die Hilfe niedrigschwellig ermöglicht. Wurde das Projekt anfänglich ausschließlich aus kirchlichen Stiftungsmitteln finanziert, ist durch die kommunale Mitfinanzierung
die künftige Durchführung zumindest für einen Landesteil gesichert. Diese Form der Beratung setzt
gute Arbeitsstrukturen voraus, d.h. Verantwortlichkeiten müssen geklärt, Tourenpläne festgelegt, Dokumentationen vereinheitlicht, Technik aktualisiert und
Erreichbarkeit der Beraterinnen und Berater gesiPausen - Gespräche
chert sein. Insbesondere die neuen Medien stellen
einen wichtigen Baustein im mobilen Beratungssystem dar, ersetzen aber niemals den persönlichen Kontakt zwischen Beratungsperson
und Hilfesuchenden.
Einen konsequent neuen Ansatz hat die Beratung der Schuldnerhilfe Köln e.V. seit
2009 gewählt: die Digitalisierung. Auslöser waren seinerzeit schlicht und ergreifend
die vor Akten platzenden Kellerregale. Michael Eham und Heike Krukow berichteten,
dass ihre Schuldnerberatung mit der Digitalisierung ein hohes Maß an Flexibilität erreicht habe. Die Kooperation mit den Verbundpartnern gestalte sich einfacher, die Erreichbarkeit habe sich verbessert und im Vertretungsfall könne jeder auf den aktuellen
Stand der Akte zugreifen. Im Durchschnitt entfallen 44 % der Arbeiten auf die reine
Sachbearbeitung, so die Kölner, d.h. den Beraterinnen und Beratern steht mehr Zeit
für die face-to-face-Beratung zur Verfügung. Und ganz wichtig: die seinerzeit einge-
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führte Digitalisierung ging nicht mit einer Personalreduzierung einher! Die Schuldnerhilfe konnte vielmehr neue Beratungsdienstleistungen anbieten. So wurde mit der
kommunalen Wohnungsbaugesellschaft vereinbart, dass diese gleichzeitig mit der
fristlosen Kündigung auf das Beratungsangebot der Schuldnerhilfe hinweist. Dadurch
konnten viele Kündigungen vermieden werden!
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Podiumsdiskussion,
vlnr: Dr. Daniela Engelhardt, SWR-Moderatorin, Michael
Graf, Diakonie Pfalz, Dr. Pascal Bastian, SFZ Uni Mainz, Michael Eham und Heike Krukow, Schuldnerhilfe Köln e.V.,
Burghardt Siperko, Caritasverband Vorpommern
Dass eine Digitalisierung nicht zu Lasten der Ratsuchenden gehen darf, darüber waren sich alle Teilnehmenden
der abschließenden Podiumsdiskussion einig. Wünschenswert sei hingegen eine Entbürokratisierung des Beratungsprozesses. Durch die Versäulung
der Beratung müsse auch immer wieder nach den Gemeinsamkeiten gefragt werden. Nur so seien Synergieeffekte möglich, die insbesondere den
Hilfesuchenden zu Gute kommen.
Nicht aus dem Blick geraten dürfen die
Ungleichheiten unterhalb des Sozialraums, beispielsweise aufgrund des
Geschlechts. In der Praxis, so die Diskutanten, besteht zunehmend auch Bedarf nach präventiver Arbeit und einem
besseren Personalschlüssel.
In ihrem Schlusswort lenkte Birgit Zeller, Leiterin der Abteilung Landesjugendamt, den Blick
noch einmal auf die Vorteile der Sozialräumlichkeit, die in der Kinder- und Jugendhilfe bereits
seit vielen Jahren umgesetzt werde. Um Hilfesuchende in der Schuldnerberatung auch weiterhin zielgerichtet unterstützen zu können,
seien alle Akteure gefordert, nah am Menschen
zu bleiben und sich gleichzeitig neuen methodischen Ansätzen zu öffnen.
Birgit Zeller, Leiterin der Abteilung Landesjugendamt
Karin Hanel
Telefon 06131 967-523
[email protected]
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3. Fachtag „Diversität und Prävention“ am 16.11.2016
Die Landeskoordinierungsstelle zur Prävention gegen religiös begründete Radikalisierung (DivAN) hat zu ihrem 3. Fachtag im Neustadtzentrum Mainz eingeladen. DivAN
steht für Diversitätsorientierte Arbeit im Netzwerk. Diese Arbeit basiert auf den sozialpädagogischen Bezugspunkten des „Landeskonzeptes zur Verhinderung islamistischer Radikalisierung junger Menschen in Rheinland-Pfalz“ und wird durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert. Die Landeskoordinierungsstelle ist an
die Abteilung Landesjugendamt im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Rheinland-Pfalz angegliedert.
Sybille Nonninger, stellvertretende Abteilungsleiterin, begrüßte
die Teilnehmenden und besonders Klaus Peter Lohest, den Abteilungsleiter für Familie und Jugend im Ministerium für Familie,
Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, der die
Tagung mit seinem Grußwort inhaltlich eröffnete.
In seiner Rede betonte Klaus Peter Lohest die Notwendigkeit
der diversitätsorientierten Arbeit. Er beschrieb, dass junge Menschen durch die Erfahrung von Stigmatisierung und Diskriminierung, von NegaSybille Nonninger
tivzuschreibung und Missachtung nachhaltig verletzt werden können. Dadurch
wären manche Jugendliche womöglich empfänglicher für Radikalisierungsbotschaften als andere. Umso mehr sei die Diversitätsorientierung in der pädagogischen Arbeit wichtig, um entsprechende Negativerfahrungen mit positiven Gegenerfahrungen auszugleichen, damit die Jugendlichen für sich neue
Handlungsmöglichkeiten und Verwirklichungschancen erschließen könnten. Das wiederrum soll die Jugendlichen besser geKlaus Peter Lohest
gen eine mögliche Radikalisierung schützen.
Dr. Caroline Schmitt von der Johannes-Gutenberg Universität
Mainz referierte in ihrem Vortrag „Diversity und Soziale Arbeit“
über den wissenschaftlichen Hintergrund von Diversität und riet
zu einem selbst-reflexiven Umgang der Fachkräfte mit Vielfalt.
Der Begriff „Diversity“, aus dem Lateinischen „Diversitas“ abgeleitet, kann mit Verschiedenheit oder Unterschiedlichkeit übersetzt werden. Dr. Caroline Schmitt ging zunächst auf die Historie des Begriffes ein: Entstanden in der Bürgerrechtsbewegungen der 1950er bis 1970er Jahre in den USA, entwickelte sich
Dr. Caroline Schmitt
Diversity in den 1980er Jahren einerseits zum „Diversity Management“ im Marketing und andererseits zu einem sozialpädagogischen Konzept für die gemeinsame, pluralistische Lebens- und Gemeinschaftsgestaltung.
Im Kontext Interkultureller Öffnung soll „Diversity“ Sozialen Diensten, Institutionen und
anderen Organisationen dabei helfen, die Perspektive der Adressatinnen und Adressaten wahrzunehmen und mögliche Zugangsbarrieren zu identifizieren.
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Nadine Golly und Laura Digoh vom Kollektiv KARFI (Bild links) gaben in ihrem Workshop „Kinder und Jugendliche of Color empowern!“ ein Beispiel für die praktische Umsetzung des Diversitätskonzeptes in Form einer rassismuskritischen Perspektive für
pädagogisch-professionelles Arbeiten.
Gruppenarbeit mit anschließender Vorstellung
Furat Abdulle von I, Slam gab dem Fachtag mit einem Poetry-Slam ihrer Texte einen
künstlerischen und sehr persönlichen Anklang.
Zum Abschluss stellte Sandra Kreil von UTAMARA e. V. die Projektarbeit in Rheinland-Pfalz zur Stärkung von Frauen - für Demokratie und gegen Islamismus vor.
Mit dem Ausblick auf die kommenden DivAN-Fachtage am 19. April und am 26. Juni
2017 wurde der mit vielseitigen Impulsen zur Präventionsarbeit versehene Tag beendet.
Petra Fliedner
Telefon 06131 967-167
[email protected]
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Wertediskurs als Basis demokratiestärkender Arbeit?
Fachtagung des Kompetenznetzwerks „Demokratie leben!“
Rechtspopulismus ist aktuell die große Herausforderung für unsere demokratische
Gesellschaft. Deshalb stand das Thema „Wertediskurs“ beim vierten Fachtag des
„Kompetenznetzwerks Demokratie leben in Rheinland-Pfalz“ am 29. September 2016
im Drusus-Saal auf der Zitadelle in Mainz im Mittelpunkt. Konkret ging es darum, gemeinsam und versehen mit neuen Inputs, zu untersuchen, ob die Rückbesinnung auf
Grundwerte und die Initiierung von Wertediskursen geeignet sind, den aktuellen menschen- und demokratiefeindlichen Entwicklungen etwas Wirksames entgegenzusetzen.
Nachdem Dr. Richard Hartmann als Tagesmoderator die Anwesenden begrüßt hatte,
eröffnete das erste Referat eine philosophische Perspektive auf das Thema Wertediskurs.
Christopher Nixon vom Philosophischen Seminar an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz skizzierte die historische Entwicklung einer Philosophie der Solidarität ausgehend von einer objektiven Solidarität bei
Kant hin zu einer Solidarität getragen von
Mitleid, Empfindsamkeit und Wir-Gefühl. Diese wird insbesondere von Adornos kritischer Philosophie beschrieben. Nixon brachte zum Ausdruck, dass man Solidarität
von jedermann erwarten kann, auch und gerade gegenüber Geflüchteten und Asylsuchenden. Ein hinreichendes Solidaritätsgefühl mit dem leidenden Individuum bedingt
eine gut entwickelte Persönlichkeit, insbesondere wenn dies verbunden ist mit persönlich existenziell gesicherten Verhältnissen. Sein Abschlussresümee war, dass die verstärkte Thematisierung von Werten wie Solidarität geeignete Mittel sind, einen notwendigen gesellschaftlichen Diskurs einzuleiten und sich die Auseinandersetzung mit
Rechtspopulisten zu begeben.
Benedikt Widmaier, Leiter der Akademie für politische und soziale Bildung im Haus
am Maiberg in Heppenheim, referierte anschließend über „Politische Bildung in der
Reserve?“. Ziele und Aufgaben der politischen Bildung seien, die politische Urteilsfähigkeit von Menschen zu verbessern, sie zum politischen Handeln zu befähigen und
zu motivieren. Das setze bei den Pädagoginnen und Pädagogen voraus, sich immer
wieder über den Begriff des Politischen zu verständigen und Prozesse der Entpolitisierung bewusst wahrzunehmen. Nur wer politisch denke bzw. politisch sei, könne politisch bilden! Für die Entpolitisierung weiter Teile der Gesellschaft und unter Jugendlichen sei unter anderem die Tatsache verantwortlich, dass statt Politischer Bildung
vermehrt Demokratiepädagogik stattfinde, die nicht politische Partizipation sondern
das soziale Engagement von Jugendlichen anstrebe. Über Werte zu diskutieren, sei in
der pluralen demokratischen Gesellschaft eine nie endende Herausforderung. Demokratie sei nicht nur eine Gesellschafts- und Herrschaftsform, sondern vor allem eine
Lebensform.
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Drei Gesprächsgruppen am Nachmittag beschäftigten sich mit den Themen „Politische Bildung in Zeiten von rechtspopulistischer Werteverschiebung“,
„Mit Rechtspopulismus über Werte ins Gespräch
kommen. (Wie) Kann das wo gehen?“ sowie mit
„Werte als Ansatzpunkt für Prävention gegen religiös begründete Radikalisierung sowie gegen Islamfeindlichkeit“.
Neuigkeiten der Anwesenden zu Entwicklungen in
den Herkunftsorganisationen und Infos aus der Landeskoordinierungsstelle angesichts einer deutlichen
Erhöhung der Bundesmittel ab 2017 bildeten den
Abschluss eines Fachtages, der immer wieder einen besonderen Blick über den eigenen (Praxis)Tellerrand ermöglichte.
Felix Eitel
Telefon 06131 967-185
Eitel.Felix @lsjv.rlp.de
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Ausgabe Dezember 2016 23
Offizielle Einweihung der neuen Räumlichkeiten des SPFZ
Der Umzug des Sozialpädagogischen Fortbildungszentrums (SPFZ) vom Hartmühlenweg in die Rheinallee ist nun schon ein paar Wochen her. Aber erst vor kurzem sind
die letzten kleineren Arbeiten im Gebäude selbst abgeschlossen worden.
Für den 2. November 2016 hatten Präsident Detlef Placzek und das Team des SPFZ
zur offiziellen Einweihung der neuen Räumlichkeiten eingeladen. Bei seiner Ansprache konnte Präsident Placzek Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Landesjugendamt sowie der
Zentralabteilung, Mitarbeiterinnen der Ministerien,
mit denen das SPFZ eng zusammenarbeitet, Kooperationspartner sowie zahlreiche freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begrüßen. Er freue sich, dass es
gelungen sei, aus einer alten Lagerhalle solch ein
modernes, lichtdurchflutetes Seminarhaus geschaffen zu haben, in dem nun Planende, Lehrende und
Lernende auf einer Ebene zusammensitzen würden.
von links: Vizepräsidentin Jeannette Mischnick, Pfarrer Albrecht Bähr und Detlef
So wichtig Inhouseschulungen auch seien, genauso
Placzek
brauche man den Austausch mit Kolleginnen und
Kollegen über den Tellerrand der eigenen Einrichtung hinaus. In der Vergangenheit
habe es manchmal Anfragen gegeben, ob sich das Land auch weiterhin ein Fortbildungsinstitut leisten wolle. Darüber werde in letzter Zeit nicht mehr diskutiert.
Im Anschluss an sein Grußwort präsentierte sich
das SPFZ-Team mit seinen Aufgaben und Veranstaltungen im Jahreszyklus.
Birgit Zeller, Leiterin der Abteilung Landesjugendamt im LSJV, bildete mit ihrer Rede den Abschluss
des offiziellen Teils der Feier. Auch sie zeigte sich
hocherfreut über das neuen Gebäude und auch
darüber, dass das SPFZ nun auch räumlich näher
an die Abteilung Landesjugendamt herangerückt
Das SPFZ-Team stellt sich vor
sei – aber immer
noch weit genug weg, um kreativen Freiraum entwickeln zu können. Beindruckend sei auch die Entwicklung der Teilnahmezahlen in den letzten Jahren.
Das SPFZ-Team lud seine Gäste anschließend zu
Kaffee und Kuchen sowie einem Glas Sekt ein, um
auf die neuen Räume anzustoßen.
Im Austausch
Susanne Kros
Telefon 06131 967-130
[email protected]
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Ausgabe Dezember 2016 24
Gut zusammen arbeiten – Qualifizierung von Haupt- und Ehrenamtlichen
In Rheinland-Pfalz wurde in diesem Jahr erstmalig eine gemeinsame Weiterbildung
mit Haupt- und Ehrenamtlichen aus sozialen Organisationen durchgeführt. Erwünscht
und bevorzugt berücksichtigt wurden Tandem-Anmeldungen, bestehend aus hauptund ehrenamtlich Mitarbeitenden einer Organisation. Mit der Zertifikatsübergabe im
Sozialpädagogischen Fortbildungszentrum (SPFZ) wurde am Freitag, dem 4. November 2016 die Qualifizierungsreihe des Modellprojektes „Gut zusammen arbeiten“ erfolgreich beendet.
Die Modell-Qualifizierung wurde vom Institut für
Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH
und dem Sozialpädagogischen Fortbildungszentrum (SPFZ) des Landesamtes für Soziales,
Jugend und Versorgung in Zusammenarbeit mit
der Landesleitstelle „Gut leben im Alter“ des Sozialministeriums entwickelt und umgesetzt. Gefördert und begleitet wurde die Modellreihe von
den Ministerien für Soziales, für Weiterbildung,
für Jugend und Familie und von der Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz.
Insgesamt teilgenommen haben 20 Personen, davon 15 Hauptamtliche und fünf Ehrenamtliche. Die Teilnehmenden kamen aus unterschiedlichen sozialen Organisationen wie z.B. Mehrgenerationenhäusern, Seniorenbüros oder Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen. In der sechstägigen Qualifizierungsreihe wurden die Themen
Aufgaben und Rollen von Haupt- und Ehrenamtlichen, Kommunikation und Konfliktmanagement, Vereins- und versicherungsrechtliche Fragen sowie Gewinnung, Begleitung und Qualifizierung von Ehrenamtlichen gemeinsam bearbeitet. Die Fortbildung
bot einen Raum, in dem wechselseitig die Potentiale der unterschiedlichen Akteure
gewürdigt und bestehende Grenzen anerkannt werden konnten. Sie stellte damit zugleich einen exemplarischen Lernort für die Zusammenarbeit dar.
Die bisherigen Ergebnisse der Evaluation bestärken das Kooperationsteam in der Einschätzung, dass die Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamtlichen auf Augenhöhe
und die Anerkennung der jeweiligen Kompetenzen und Erfahrungen in einer gemeinsamen Qualifizierung besonders nachhaltig entwickelt werden können.
Grundlegender Verbesserungsbedarf wurde bei den Rückmeldungen durch die Teilnehmenden nicht geäußert. Dies unterstreicht die Passgenauigkeit des Konzeptes der
Qualifizierungsreihe.
Bei der Gewinnung und Ansprache in Bezug auf die Teilnahme Ehrenamtlicher ist
noch Verbesserungsbedarf identifiziert worden. Durch die wissenschaftliche Begleitung des Instituts für sozialpädagogische Forschung ISM GmbH konnten die „Knackpunkte“ in der Zusammenarbeit von Haupt – und Ehrenamtlichen herausgearbeitet
werden. Ein wichtiger „Knackpunkt“ sind die unterschiedlichen bzw. falschen Vorstellungen und Erwartungen in Bezug auf Aufgaben, Rollen und Verantwortlichkeiten zwischen den beiden Gruppen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Kommunikationskultur
zwischen haupt- und ehrenamtlich Tätigen, die in den Organisationen besteht. Die ge-
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meinsame Qualifizierung hat zur Bearbeitung dieser und weiterer Knackpunkte beigetragen, indem über Perspektivwechsel Verständnis und Wertschätzung füreinander
entwickelt wurde und Modelle und Methoden für neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der Zusammenarbeit vorgestellt wurden.
Die Qualifizierungsreihe „Gut zusammen arbeiten“ wird 2017/2018 erneut angeboten.
Ansprechpartnerinnen:
Karin Klein-Dessoy,06131-967131,[email protected], Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum
Nicolle Kügler, 06131 24041-24, [email protected],
Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz GmbH
Karin Klein-Dessoy
Telefon 06131 967-131
[email protected]
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Ausgabe Dezember 2016 26
Alles Vielfalt oder was? - 6. Fachtag Situationsansatz
Seit dem Jahr 2011 bietet der jährlich stattfindende Fachtag Situationsansatz für Teilnehmende sowie Absolventinnen und Absolventen der modularisierten Weiterbildung
zur Fachkraft für den Situationsansatz die Gelegenheit, sich mit Kolleginnen und Kollegen anderer Kitas fachlich und persönlich auszutauschen.
Am Fachtag nehmen aber auch Fachkräfte von
Kitas und Lehrkräfte von Erzieherfachschulen
teil, um sich über den Situationsansatz zu informieren.
Im Jahr 2016 wurde der thematische Schwerpunkt „Vielfalt“ gewählt. Dieser hat für die
Fachkräfte zunächst einmal eine pädagogische
Dimension. Ansätze wie die „Vorurteilsbewusste Bildung und Erziehung“, die „Inklusive
Pädagogik“, die „Kultursensitive Frühpädagogik“ oder „Diversity Education“ entwickeln konzeptionelle Antworten auf die Herausforderung, gleiche Bildung für alle Kinder und
doch zugleich unterschiedliche Bildung für unterschiedliche Kinder anzubieten.
Mechthild Gerigk-Koch, Leiterin der Landesantidiskriminierungsstelle Rheinland-Pfalz, ergänzte diesen Blickwinkel um die politische Dimension: Die
Landesantidiskriminierungsstelle sei eine Anlaufstelle für Antidiskriminierungs- und Vielfaltspolitik,
die koordiniere, bündele, vernetze und die Umsetzung steuere. Sie bekämpfe und verhindere ungerechtfertigte Ungleichbehandlung aufgrund von persönlichen Eigenschaften von Menschen: Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz führe sechs Merkmale an, aufgrund deren eine Diskriminierung erfolgen könne: Alter, Geschlecht, Behinderung, ethnische Herkunft, Religion/Weltanschauung oder/und
sexuelle Identität.
Mechthild Gerigk-Koch beim Vortrag
Positiv ausgedrückt bedeute „Diversity Mainstreaming“ und
„Diversity Management“, Vielfalt als qualitatives Arbeits- und
Lebensprinzip anzusehen.
Am Nachmittag erhielten die Teilnehmenden des Fachtags
in drei Workshops, die sie der Reihe nach alle besuchen
konnten, Anregungen zum Umgang mit Vielfalt in den Einrichtungen: ein Workshop beschäftigte sich schwerpunktmäßig mit den Jungen in der Kita, ein weiterer mit Kindern mit
Fluchterfahrung und der dritte mit der Vielfalt der Familiensituationen.
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Zum Schluss wurde Ulrike Geiß verabschiedet. Über 20 Jahre lang hatte sie Fachkräfte
zum Situationsansatz ausgebildet, aber auch
viele andere inhaltliche Akzente im SPFZ gesetzt. Ihre Nachfolge tritt Alexandra Ulrich-Uebel an. Sie ist nicht nur als Fortbildnerin tätig,
sondern leitet eine Kita in Kirn und ist seit Oktober Leiterin des Arbeitsbereichs Weiterbildung im Institut für den Situationsansatz in
Berlin.
v.l.n.r. Alexandra Ulrich-Uebel, Ulrike Geiß und
Susanne Kros
Susanne Kros
Telefon 06131 967-130
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Islamismus und Radikalisierung bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern
Die Abteilung Landesjugendamt im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
(LSJV) hat in Kooperation mit dem Landeskriminalamt einen Fachtag „Islamismus und
Radikalisierung bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern in Rheinland-Pfalz“ vorbereitet und am 15.11. in Mainz und am 17.11.2016 in Wittlich durchgeführt.
Beim ersten Fachtag in Mainz haben beide Präsidenten der jeweiligen Landesbehörde
die teilnehmenden Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe und den Polizeidienststellen persönlich begrüßt.
Als Hausherr begrüßte der Präsident des
Landeskriminalamtes, Herr Kunz, die
Fachkräfte in der Dienststelle der Bereitschaftspolizei in Mainz und überließ anschließend Präsident Placzek das Wort
für die Begrüßung durch das LSJV.
Beide Präsidenten betonten in ihren
Grußworten, dass dieser Fachtag als Kooperationsveranstaltung ein erster
wichtiger Schritt für die Fachkräfte zur
partnerschaftlichen Zusammenarbeit
und gemeinsamen Fortbildung darstellt.
Johannes Kunz, Präsident des Landeskriminalamtes
Als ehemaliger Leiter des Führungsstabs
Flüchtlingshilfe der Landesregierung
konnte Präsident Placzek aus erster
Hand seine Erfahrungen einfließen lassen.
Der Fachtag wolle die Teilnehmenden für
die Lebenssituation der jungen geflüchteten Menschen sensibilisieren. Zusätzlich
zur Phase des Erwachsenwerdens und
der Suche nach der eigenen Identität,
müssen sie sich in einer fremden Kultur
alleine zurecht finden und alltäglich HürDetlef Placzek, Präsident des LSJV
den bewältigen. Religion kann dabei Halt
und Orientierung bieten. Dies macht die jungen Menschen interessant für Extremisten
und deren Ideologien. Über die „Risse in der Biografie“ der jungen Menschen wird versucht, sie zu manipulieren, um sie schließlich radikalisiert für sich zu gewinnen. Außerdem berichtete Detlef Placzek in seinem Grußwort über das Präventionsnetzwerk
„DiVan“, welches ebenfalls im Landesamt angesiedelt ist. Es stellt eine landesweite
Plattform für den Austausch von Aktivitäten, für die konzeptionelle Weiterentwicklung
sowie für die Abstimmung von Maßnahmen in diesem Feld dar.
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Ausgabe Dezember 2016 29
Ziel der beiden Fachtage war es, das interdisziplinär zusammengesetzte Teilnehmerfeld über mögliche Erkennungsmerkmale von Prozessen einer Radikalisierung zu informieren und die Fachkräfte in ihren täglichen Arbeit darin zu bestärken, die jungen
Menschen gerade in dieser Phase intensiv zu unterstützen und zu begleiten.
Der Islamwissenschaftler Aladdin Sarhan
und die Ethnologin Evin Jakob führten
fachlich in die Themengebiete „Islam, Islamismus und Radikalisierung junger
Menschen“ ein. Es wurde auf die Unterschiede zwischen „Islam und Islamisten“
in der Auslegung von Kernelementen
hingewiesen, Zeichen und Symbole sowie typische Verhaltensweisen, die für
eine Radikalisierung sprechen, wurden
vorgestellt. Weitere wichtige Anhaltspunkte können folgende Verhaltensweisen sein:
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Evin Jakob und Aladdin Sarhan, Landeskriminalamt
Ablehnung von Vielfalt, Demokratie und Menschenrechten
Andere überzeugen wollen und missionieren
Herunterladen von einschlägigen Apps
Besuch von typischen Internetseiten
Hören von a cappella Gesängen mit islamistischen Texten, Ablehnung anderer
Musik
Die Darstellung der Beratungsstelle „Salam“ gegen islamistische Radikalisierung in
Rheinland-Pfalz, die in Mainz ihren Sitz hat, stellte wich vor. Informiert wurde über das
konkrete Beratungsangebot, die Zusammensetzung des Teams, Kooperationspartner,
sowie deren Beratungsansatz. Salam richtet sich an Angehörige und an das soziale
Umfeld von jungen Menschen. Die Beratung kann auch von Lehrkräften, Sozialpädagogen oder anderen Sozialraumakteuren in Anspruch genommen werden. Auch junge
Menschen, die sich von extremistischen Tendenzen lösen möchten, können bei Salam Beratung und Begleitung erhalten.
Das Modellprojekt „Leitplanke“, welches eine Säule im Kompetenznetzwerk „Demokratie leben!“ in Rheinland-Pfalz darstellt, nutzte beim Fachtag in Wittlich die Gelegenheit, sein Fortbildungsangebot für pädagogische Fachkräfte und Ehrenamtliche vorzustellen, dessen Ziel eine wirksame Prävention religiöser Radikalisierung von jungen
Menschen ist. Das Besondere an dieser Fortbildung ist zum einen die Teilnahmevoraussetzung: Die Teilnehmenden können sich ausschließlich als Tandem anmelden.
Zum anderen stellt der salutogenesische Ansatz die zweite wichtige Besonderheit dar.
Der Präventionsgedanke und die Fokussierung auf persönlichkeitsfördernde Aspekte
der jungen Menschen prägen diese Fortbildung. Die Stärkung ihrer psychischen Widerstandsfähigkeit steht im Mittelpunkt und fördert so positive Entwicklungsprozesse
und die Integration.
Um ein direktes Kennenlernen unter den Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Polizei zu ermöglichen und damit auch ein Kennenlernen des jeweils anderen
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Ausgabe Dezember 2016 30
Arbeitsbereiches zu fördern, fand im abschließenden Teil des Fachtags ein interdisziplinärer Austausch statt. Dieser
wurde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern als hilfreich angesehen, um den
eigenen Blick für die „institutionelle Brille“
des jeweils anderen Systems zu schärfen
und das gegenseitige Verständnis der
Systeme zu fördern.
An beiden Terminen wurde der interdisziplinäre Austausch rege genutzt und die
Interdisziplinärer Austausch in Kleingruppen
Teilnehmenden diskutierten über ihre
wichtigsten Erkenntnisse des Tages und hielten den weiteren Handlungsbedarf auf
Kärtchen fest. Diese Rückmeldungen dienen als Grundlage für die weitere Kooperation zwischen LSJV und LKA und werden u.a. in der weiteren Veranstaltungsplanung
berücksichtigt.
Beide Fachtage waren mit insgesamt ca. 160 Fachkräften der Systeme „Polizei“ und
„Jugendhilfe“ gut besucht und wurden im Ganzen als überaus positiv bewertet.
Dr. Sandra Menk
Telefon 06131 967-145
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FÜR SIE BESUCHT …
Fachliche und Sozialpolitische Entwicklungen in der Schuldnerberatung
Am 24.11. und 25.11.2016 trafen sich Fachleute der Schuldner- und Insolvenzberatung aus den Wohlfahrts- und Verbraucherverbänden, den Kommunen und den Jobcentern sowie den Anerkennungsbehörden der Länder in Berlin zum Forum Schuldnerberatung. Die Fachveranstaltung wurde vom Deutschen Verein in Kooperation mit
der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG-SBV) durchgeführt. Im
Fokus stand der Zusammenhang von „Krankheit und Schulden“. Die Experten diskutierten zwei Tage über Ursachen, Begleiterscheinungen und die negativen Folgen von
Überschuldung sowie deren Wechselwirkungen.
Prof. Dr. oec. troph. Eva Münster vom Institut für Hausarztmedizin der med. Fakultät
der UNI Bonn referierte über „Überschuldung macht krank“ und „Krankheit führt
zur Überschuldung“ – sozialmedizinische Befunde zu Gesundheit und Überschuldung. Sie führte aus, dass die Gesundheit eines Menschen von vielen Faktoren
abhängig sei. Die Forschung zeige, dass Überschuldung dabei einen ernstzunehmenden Faktor bilde. So rücke in den statistischen Erhebungen seit dem Jahr 2014 bei
der Betrachtung des Hauptauslösers von Überschuldung, das Merkmal „Erkrankung“
(bisher Platz 3) nun hinter der Arbeitslosigkeit auf den zweiten Platz. Münster führte
aus, dass nach der im Jahr 2007 am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin
der UNI Mainz durchgeführten ASG-Studie im Erhebungsjahr 60% der Klientinnen und
Klienten aufgrund der damals noch geltenden 10 € Praxisgebühr nicht zum Arzt gingen, 65% kauften die vom Arzt verordneten Medikamente nicht und 45% gingen infolge der geltenden Zuzahlungen nicht zur Vorsorge. Die Erkenntnisse dieser Studie
wurden im 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung aufgegriffen. Obwohl die Studie bereits im Jahr 2007 erstellt wurde, seien die Erkenntnisse heute aktueller denn je. Positiv zu bewerten sei, dass mittlerweile die Praxisgebühr der Vergangenheit angehöre und das Präventionsgesetz (PrävG) seit 01/2016 in Kraft getreten
ist. Darin wurde festgelegt, dass den Krankenkassen ab Januar 2016 mehr Geld für
Gesundheitsprävention zur Verfügung gestellt wird.
Ruth Keller, Vorsitzende Obfrau der Arbeitsgemeinschaft Kommunaler Schuldnerberatungsstellen Baden-Württemberg und Dr. Jonathan Fahlbusch vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin referierten im 2. Vortrag über „Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung und Suchtberatung – Chancen und Grenzen der
Verzahnung beruflicher, sozialer und gesundheitsbezogener Leistungen durch
kommunale Eingliederungsleistungen“. Ein wesentliches Ziel kommunaler Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB-II ist die Wiedereingliederung in Arbeit. Dies geschieht auf der Grundlage von Eingliederungsvereinbarungen mit den Klientinnen und
Klienten. Wesentliche Pfeiler der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung sind die
Freiwilligkeit und die Ergebnisoffenheit. Damit wurde das Spannungsverhältnis deutlich. Klar wurde, dass noch gemeinsame Anstrengungen erfolgen müssen. Klar wurde
aber auch, dass beide Seiten Nutznießer einer gemeinsamen Strategie sein werden.
Silke Eggers, von der Deutschen AIDS-Hilfe e.V., Berlin (Dachverband von den 96 regionalen Aids-Hilfen) referierte über das Thema „HIV und AIDS heute – Aktueller
Wissensstand, Schwierigkeiten und Unterstützungsmöglichkeiten“. In der Behandlung von HIV (Immunschwäche und Virusinfektion) als auch in der Behandlung
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von AIDS (Folgewirkung von HIV) kann die Medizin wesentliche Erfolge vorweisen.
Dank der neuartigen Medikamente haben Menschen mit HIV heute bei rechtzeitiger
Diagnose und Behandlung eine annähernd normale Lebenserwartung bei guter Lebensqualität. Aus den etwa 20 verschiedenen Substanzen gegen HIV werden dabei
mehrere Wirkstoffe, die die Virusvermehrung an unterschiedlichen Stellen blockieren,
zusammen verabreicht. Heilen lässt sich die HIV-Infektion damit allerdings nicht – die
Medikamente müssen nach einer Infektion ein Leben lang eingenommen werden.
Durch die zunehmend effektive Behandlung von HIV nehme die Erkrankung von AIDS
jedoch kontinuierlich ab. Die Angst vor HIV-Infizierten bleibt. Wenige möchten sich mit
der Immunkrankheit beschäftigen, und die meisten wissen nicht so recht, wie sie damit umgehen sollen. „Wichtig ist ein sensibler Umgang, der das Persönlichkeitsrecht
der Infizierten schützt“, so Eggers. „Niemand ist verpflichtet, seine Infektion offenzulegen. Geschieht das dennoch, sind alle Beteiligte zu einem verantwortungsvollen Umgang verpflichtet“. In Deutschland leben etwa 85.000 Menschen mit HIV, ein Drittel
von ihnen ist älter als 50 Jahre. Bisher gibt es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse
zwischen HIV und Alter, da diese Menschen bisher nicht alt wurden. Dies wird sich mit
dem Fortschritt der Medizin ändern. Klar ist jedoch heute schon, dass sich durch eine
Kombination von HIV-Erkrankung und den Belastungen aus der Überschuldung die
Situation für die Erkrankten zunehmend verschärfen wird. Eine HIV-Erkrankung verschärft das Risiko von Armut und damit von Überschuldung. Infolge von gebrochenen
Erwerbsbiografien, oftmals fehlendem familiären Umfeld, Problemen bei Versicherungsunternehmen (Kranken- und Lebensversicherung nur mit Zuzahlung bzw. Risikozuschlägen; med. Zusatzversicherungen nicht möglich etc.) und den bestehenden
Multiproblemlagen kommt Silke Eggers zu dem Ergebnis, dass HIV die Armut und in
der Folge auch die Überschuldung beschleunigt. Sie wies in diesem Zusammenhang
auf die Möglichkeiten einer Antragstellung auf Stiftungsmittel bei der Deutschen AIDSStiftung hin.
Fazit: Die Frage, ob es einen Zusammenhang zwischen Krankheit und Schulden gibt,
wird eindeutig mit „ja“ beantwortet. „Schulden machen krank“ und „Krankheit ist ein Risikofaktor für Überschuldung“. Überschuldung ist nicht nur ein ökonomisches und
rechtliches, sondern vor allem ein gesundheitliches und soziales Problem. Überschuldete Menschen sind häufiger krank als Menschen in gesicherten Lebensverhältnissen.
Chronische Erkrankungen, psychische sowie Suchterkrankungen können in finanzielle
Notsituationen führen oder aus Überschuldungssituationen resultieren bzw. durch
diese verstärkt werden. Gleichzeitig nehmen Überschuldete – aus finanziellen Gründen oder aufgrund ihrer individuellen Lebenssituation – die Gesundheitsversorgung
weniger in Anspruch. Überschuldung beeinträchtigt die Teilhabechancen in der Gesellschaft. Dies darf nicht zu einer Stigmatisierung der Betroffenen führen, sondern
muss als gesellschaftliches Problem aufgegriffen werden.
Ralf Wetzlar
Telefon 06131 967-509
[email protected]
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Zukunftsperspektiven der Vormundschaft
Haben Sie als Kommune schon einmal daran gedacht, ehrenamtliche Vormünder zu
gewinnen? Und wenn ja, wie sind Sie vorgegangen? Die erfolgreiche Gewinnung und
– vor allem – das „Behalten“ von ehrenamtlichen Vormündern war eines der Themen
der Fachtagung „Neu Maß nehmen! Zukunftsperspektiven der Vormundschaft“ des
Deutschen Instituts für Urbanistik gGmbH in Kooperation mit dem DIJuF am 10. und
11. November 2016 in Berlin.
Die für das kommende Jahr geplante Reform des Vormundschaftsrechts sieht eine
Stärkung der Personensorge des Vormunds und die Verdeutlichung der Subjektstellung des Mündels vor. Außerdem ist der alleinige Vorrang der ehrenamtlichen Vormundschaft geplant, die berufliche Vormundschaft soll hingegen bei der Auswahl des
geeigneten Vormunds gleichrangig behandelt werden. Diskutiert wird auch, ob das Jugendamt einen Auftrag zur Anwerbung und Schulung von ehrenamtlichen Vormündern bekommen sollte. Eine gute Zusammenfassung der Eckpunkte des Reformentwurfs sowie weiterer Materialien finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (http://www.bmjv.de/DE/Themen/FamilieUndPartnerschaft/Vormundschaft/Vormundschaft_node.html).
Die Schritte zur Gewinnung von ehrenamtlichen Vormündern könnten wie folgt aussehen:
1.
Beschluss der Gremien bzw. Konsens mit der Leitungsperson herstellen
2.
personelle Ressourcen aufstocken (ca. 0,5 Stelle)
3.
Konzept erstellen
4.
Öffentlichkeitsarbeit betreiben, Informationen verteilen
5.
interessierte Ehrenamtliche erfassen
6.
Infoveranstaltung für die Interessierten durchführen
7.
geeignete Interessenten auswählen
8.
Schulungsveranstaltungen durchführen
9.
Matching, d.h. Interessenten den passenden Mündeln zuordnen
10.
Bestellung der ehrenamtlichen Vormünder
Mit der erfolgreichen Gewinnung ist es jedoch nicht getan. Denn Ehrenamtliche müssen unterstützt und begleitet werden, und das dauerhaft! Daher ist der letzte Schritt
fast der wichtigste:
11.
ehrenamtliche Vormünder unterstützen und begleiten
Die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
steht Ihnen bei Fragen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung (https://wir-tunwas.rlp.de/de/startseite/ und [email protected]).
Die Gewinnung ehrenamtlicher Vormünder darf, so die Fachleute, keinesfalls zur Reduzierung des Personals im Bereich der Vormundschaften führen. Sie muss genutzt
werden, um im Sinne der Mündel die Qualität der Vormundschaft zu verbessern. Ehrenamtliche Vormünder haben in der Regel nur ein, maximal zwei Mündel. Sie haben
Zeit und können daher am ehesten eine familiär geprägte Beziehung zum Mündel aufbauen und ihnen das geben, was sie am meisten brauchen.
Karin Hanel
Telefon 06131 967-523
[email protected]
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Ausgabe Dezember 2016 34
TERMINE
10.-11. Mai 2017
Rechtliche Grundlagen im Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (Modul 4 der Qualifizierungsreihe)
Ort:
Tagungszentrum Erbacher Hof, 55118 Mainz
Zielgruppe:
Fachkräfte aus der Vormundschaft
Veranstalter: Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum
Folgende Themen werden bearbeitet:
■ Aufenthalt und Asyl bei unbegleiteten Minderjährigen- Rechtliche Grundlagen
■ Rollen und Aufgaben des Vormundes/Jugendamtes
■ Schnittstellen zum Ausländerrecht
■ Fallbeispiele und Fallkonstellationen
Kontakt:
Karin Klein-Dessoy, Telefon 06131 967-131, [email protected]
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Ausgabe Dezember 2016 35
IMPRESSUM
Nächste Ausgabe im Februar
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IMPRESSUM
Das Informationsmagazin des Landesjugendamtes Rheinland-Pfalz
Herausgeber:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
– Landesjugendamt –
Rheinallee 97-101
55118 Mainz
Telefon 06131 967-289
Telefax 06131 967-12289
[email protected]
www.landesjugendamt.de
Redaktion V.i.S.d.P.
Birgit Zeller
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