MINISTERE PUBLIC DU CANTON DU VALAIS STAATSANWALTSCHAFT DES KANTONS WALLIS «I_NAM» Angriffe in Brämis : Mutmasslicher Täter formell identifiziert Der mutmassliche Täter des Angriffes vom 25. Dezember 2016 in der Schlucht der Borgne ist offensichtlich diejenige Person, die um 15 Uhr 30 tot am linken Ufer des Flusses gefunden worden ist. Es handelt sich um einen 32-jährigen, in Siders VS geborenen portugiesischen Staatsangehörigen, der nicht vorbestraft war. Es war wegen psychotischen Störungen mit Wahnvorstellungen behandelt worden. Gemäss Stand der Ermittlungen sollen der Mann und sein 33-jähriger Onkel am 25. Dezember 2016, gegen 8 Uhr 30, den Weg von Longeborgne genommen haben. Der Onkel soll den Weg verlassen haben, um eine Felswand auf der rechten Flussseite zu besteigen, bis zu einer Kuppe. Er soll ansschliessend ungefähr 15 Meter auf den Boden gestürzt sein und kam auf dem Weg zu liegen. Der mutmassliche Täter, der neben dem Gestürzten stand, hat dann einen 69- jährigen Mann, der sich zur Einsiedelei begab, mit einem Küchenmesser angegriffen. Er tat anschliessend das Gleiche mit einer 73-jährigen Frau, bevor er sich dem Onkel zuwandte und ihn mit mehreren Messerhieben in der Gegend des Halses verletzte. Ein am Tatort gefundenes Messer könnte dem verwendeten Messer entsprechen. Anschliessend ging der mutmassliche Täter in die Schlucht, durchquerte den Fluss und begab sich auf den Gipfel eines Felsens, von wo aus er ungefähr 130 Meter in die Tiefe stürzte. Er wurde tot auf dem linken Flussufer gefunden. Der Onkel, immer noch hospitalisiert, wurde schwer verletzt, befindet sich jedoch nicht mehr in Lebensgefahr. Die 73-jährige Frau, die auf der rechten Halsseite angegriffen wurde, konnte das Spital am Donnerstag 29. Dezember 2016 verlassen. Der 69-jährige Mann, der ebenfalls in Spitalpflege war und in der Gegend des Halses verletzt worden war, konnte am Dienstag 27. Dezember 2016 nach Hause gehen. Aufgrund der Ermittlungen bestehen keinerlei Hinweise auf die Beteiligung weiterer Personen an diesen Ereignissen des 25. Dezembers 2016. Die Staatsanwaltschaft gibt in der Sache keine weiteren Auskünfte.
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