Nr. 44/2016 21. Dezember 2016 Inhaltsverzeichnis Seite 2 Bebauungsplan 1200 – Vogelsangstraße / Vogelsangbach ‐ 5 Bebauungsplan 1223 – August‐Jung‐Weg / östlich Hosfels Katernberg – (Aufstellung); Bebauungsplan 1025 – August‐Jung‐Weg – (Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses); Bebauungsplan 222 – In den Birken / In der Beek – (Aufstellung zur Teilaufhebung) 9 Bebauungsplan 634 – Funckstraße – 4. Änderung des Bebauungsplanes mit Flächennutzungsplanberichtigung 104B 13 Bebauungsplan 1240 – Morianstraße/Wupperpark Ost mit Flächennut‐ zungsplanberichtigung 112B 17 Ungültigerklärung von Dienstsiegeln 18 Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 ‐ hier: Wahl des Rates der Stadt Wup‐ pertal 19 Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 ‐ hier: Wahl der Bezirksvertretung Ronsdorf 20 Bekanntmachung des Gebäudemanagements der Stadt Wuppertal: Jah‐ resabschluss zum 31. Dezember 2014 23 Bekanntmachung der WSW Energie & Wasser AG: Fernwärmepreise ab dem 01.10.2016 24 Aufgebote und Kraftloserklärungen von Sparkassenbüchern 25 Öffentliche Zustellungen Hinweis: Die öffentlichen Zustellungen werden nach ca. 2 Monaten aus dem elektronischen Archiv gelöscht. Alle öffentlichen Bekanntmachungen finden sie kostenlos im Internet unter: www.wuppertal.de/bekanntmachungen. Der Stadtbote Nr. 44/2016 Erneute Bekanntmachung von Bauleitplänen 17.08.2016 Seite 2 von 48 mit Rückwirkung zum Inkrafttreten von Bauleitplänen Bebauungsplan 1200 - Vogelsangstraße / Vogelsangbach - Der Rat der Stadt Wuppertal hat in seiner Sitzung am 4. Juli 2016 den Bebauungsplan 1200 - Vogelsangstraße/Vogelsangbach - als Satzung nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Geltungsbereich: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück Vogelsangstraße 144 (Gemarkung Elberfeld Flur 36, Flurstücke 41 und 67) mit einer Größe von ca. 3200 qm. Das Plangebiet liegt östlich der Vogelsangstraße, westlich des Mirker Hain, nördlich der Grundstücke Vogelsangstraße 130,132, 139 und 140 und südlich der Grundstücke Vogelsangstraße 146 -154. Planungsziel: Steuerung der Siedlungsentwicklung im Bereich des Mirker Hains. Der Stadtbote Nr. 44/2016 -2- Seite 3 von 48 Mit dieser Bekanntmachung tritt der genannte Bauleitplan mit Rückwirkung zum 17.08.2016 in Kraft. Der genannte Bebauungsplan wird mit Begründung im Geodatenzentrum, Rathaus Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, Rathaus-Neubau (Eingang Große Flurstraße), Ebene 0, Zimmer C - 078, während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten. Über den Inhalt des Bebauungsplanes und der Begründung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Ich bestätige, dass - die Satzung ordnungsgemäß zustande gekommen ist, - alle vor der öffentlichen Bekanntmachung zu beachtenden Vorschriften eingehalten worden sind und - der Wortlaut der Beschlussausfertigung mit dem Beschluss des Rates des Rates der Stadt übereinstimmt. ------------------------------------------ Der vorstehende Beschluss, den der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 04.07.2016 gefasst hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. -----------------------------------------Hinweise: 1. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I, Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom 20.10.2015 (Bundesgesetzblatt I, Seite 1722), über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 43 BauGB und über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. 2. Unbeachtlich werden nach 215 Abs. 1 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 215 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Wuppertal unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind. Der Stadtbote Nr. 44/2016 -3- Seite 4 von 48 3. Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung kann gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung NRW in der z. Zt. gültigen Fassung - zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 25. Juni 2015 (Gesetz- und Verordnungsblatt NordrheinWestfalen 2015, Seite 496) - gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Wuppertal vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Diese Bekanntmachung ist auch im Internet http://www.wuppertal.de/bekanntmachungen veröffentlicht und zugänglich unter Informationen zu Bauleitplanverfahren der Stadt Wuppertal finden Sie im Internet unter: http://www.wuppertal.de/bebauungsplaene Wuppertal, den 13.12.2016 gez. Andreas Mucke Oberbürgermeister Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 5 von 48 Bekanntmachung von Bauleitplänen Aufstellung/Aufhebung von Bauleitplänen Bebauungsplan 1223 - August-Jung-Weg / östlich Hosfelds Katernberg - (Aufstellung) Bebauungsplan 1025 - August-Jung-Weg – (Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses) Bebauungsplan 222 - In den Birken / In der Beek – (Aufstellung zur Teilaufhebung) Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen des Rates der Stadt Wuppertal hat in seiner Sitzung am 08.12.2016 nachfolgenden Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans 1223 - August-Jung-Weg / östlich Hosfelds Katernberg, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan 1025 – August-Jung-Weg - und den Aufstellungsbeschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes 222 - In den Birken / In der Beek – gefasst: 1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1223 – August-Jung-Weg / östlich Hosfelds Katernberg – erfasst im Stadtbezirk Uellendahl-Katernberg eine Fläche südwestlich der Straße August-Jung-Weg unterhalb der Bebauung 32 bis 34 bis zur südlich angrenzenden Grün- und Waldfläche sowie östlich der Wohnbebauung Hosfelds Katernberg 7 bis 15, wie in der Anlage 01 näher kenntlich gemacht. 2. Die Aufstellung des Bebauungsplanes 1223 – August-Jung-Weg / östlich Hosfelds Katernberg – wird für den unter Punkt 1. genannten Geltungsbereich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. 3. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren 1025 – August-Jung-Weg – wird beschlossen. 4. Die Aufstellung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes 222 – In den Birken / In der Beek – wird für den unter Punkt 1. genannten Geltungsbereich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 6 von 48 Planungsziel: Mit dem Aufstellungsbeschluss sollen die Voraussetzungen für die Entwicklung eines hochwertigen Wohnquartieres in attraktiver Lage geschaffen werden. Die öffentliche Auslegung des genannten Bebauungsplans erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, der besonders bekannt gemacht wird. ------------------------------------------ Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 7 von 48 Ich bestätige, dass - die Aufstellungs-/Aufhebungsbeschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen des Rates der Stadt Wuppertal ordnungsgemäß zustande gekommen sind, - alle vor der öffentlichen Bekanntmachung zu beachtenden Vorschriften eingehalten worden sind und - der Wortlaut der Beschlussausfertigung mit den Aufstellungs-/Aufhebungsbeschlüssen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen des Rates der Stadt Wuppertal übereinstimmt. --------------------------------------------Die vorstehenden Beschlüsse, die der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen des Rates der Stadt in seiner Sitzung am 08.12.2016 gefasst hat, werden hiermit öffentlich bekanntgemacht. --------------------------------------------Hinweise: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, oder ein vorgeschriebenes b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. ------------------------------------------- Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 8 von 48 Diese Bekanntmachung ist auch im Internet veröffentlicht und zugänglich unter http://www.wuppertal.de/bekanntmachungen Informationen zu weiteren Bauleitplanverfahren der Stadt Wuppertal finden Sie im Internet unter http://www.wuppertal.de/bebauungsplaene Wuppertal, den 09.12.2016 gez. Andreas Mucke Oberbürgermeister Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 9 von 48 Bekanntmachung von Bauleitplänen Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen vom 28.12.2016 – 03.02.2017(einschließlich) Bebauungsplan 634 – Funckstraße – 4. Änderung des Bebauungsplanes mit Flächennutzungsplanberichtigung 104B Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen des Rates der Stadt Wuppertal hat in seiner Sitzung am 08.12.2016 nachfolgenden Beschluss über die Offenlegung des Bebauungsplans 634 – Funckstraße – 4. Änderung des Bebauungsplanes mit Flächennutzungsplanberichtigung 104B – gefasst: 1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen fließen gemäß den Vorschlägen der Verwaltung, wie diese in der Anlage 01 dargelegt sind, in die 4. Änderung des Bebauungsplanes 634 – Funckstraße – ein. 2. Die öffentliche Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes 634 – Funckstraße – einschließlich der Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Stadtbote Nr. 44/2016 -2- Seite 10 von 48 Planungsziel Steuerung der Nachfolgenutzung der Villa Amalia. Dieser Bauleitplan wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung unter der Nummer 104B gemäß § 13a Absatz 2 BauGB angepasst. Hinweise: Der genannte Bauleitplan liegt gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I, Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom 20.10.2015 (Bundesgesetzblatt I, Seite 1722), in dem angegebenen Zeitraum zur Einsichtnahme aus. Die Begründung ist gemäß § 9 Absatz 8 BauGB in Verbindung mit § 2a BauGB beigefügt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wird zeitgleich durchgeführt. Die Auslegung des Planentwurfs findet in dem Zeitraum von 28.12.2016 – 03.02.2017(einschließlich) durch das Ressort Bauen und Wohnen im Rathaus Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal (Rathaus-Neubau – Eingang Große Flurstraße), Ebene 0, im Flur neben Raum C - 078 während der Dienststunden, und zwar montags bis donnerstags von 09:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr (Feiertage ausgenommen) statt. Die diesem Bauleitplanverfahren zugrunde gelegte(n) DIN-Norm(en) sowie die Umweltinformationen können abweichend vom Planentwurf und der Begründung im Rathaus WuppertalBarmen, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal (Rathaus-Neubau – Eingang Große Flurstraße), Ebene 2, in Raum C - 227 während der Dienststunden, und zwar montags bis donnerstags von 09:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr (Feiertage ausgenommen) eingesehen werden. Stellungnahmen zu diesem Bauleitplanverfahren können während der Zeit der öffentlichen Auslegung vom 28.12.2016 – 03.02.2017(einschließlich) schriftlich oder mündlich im Ressort Bauen und Wohnen, Rathaus Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal (Rathaus-Neubau – Eingang Große Flurstraße), Ebene 2, Raum C - 227, vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) (Normenkontrollverfahren) unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die während der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. ------------------------------------ Der Stadtbote Nr. 44/2016 -3- Seite 11 von 48 Ich bestätige, dass - der Offenlegungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen des Rates der Stadt ordnungsgemäß zustande gekommen ist, - alle vor der öffentlichen Bekanntmachung zu beachtenden Vorschriften eingehalten worden sind und - der Wortlaut der Beschlussausfertigung mit dem Offenlegungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen des Rates der Stadt Wuppertal übereinstimmt. ------------------------------------ Der vorstehende Beschluss, den der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen des Rates der Stadt Wuppertal in seiner Sitzung am 08.12.2016 beschlossen hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. -----------------------------------Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. ------------------------------------ Der Stadtbote Nr. 44/2016 -4- Diese Bekanntmachung ist auch im Internet http://www.wuppertal.de/bekanntmachungen Seite 12 von 48 veröffentlicht und zugänglich unter Informationen zu weiteren Bauleitplanverfahren der Stadt Wuppertal finden Sie im Internet unter: http://www.wuppertal.de/bebauungsplaene Wuppertal, den 9.12.2016 gez. Andreas Mucke Oberbürgermeister Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 13 von 48 Bekanntmachung von Bauleitplänen Aufstellung und öffentliche Auslegung von Bauleitplänen vom 28.12.2016 bis 03.02.2017(einschließlich) Bebauungsplan 1240 – Morianstraße/Wupperpark Ost mit Flächennutzungsplanberichtigung 112B Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen des Rates der Stadt Wuppertal hat in seiner Sitzung am 08.12.2016 nachfolgenden Beschluss über die Aufstellung und Offenlegung des Bebauungsplans 1240 – Morianstraße/Wupperpark Ost – mit Flächennutzungsplanberichtigung 112B gefasst: 1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1240 – Morianstraße / Wupperpark Ost– erfasst eine Fläche südlich der Wupper, westlich der Morianstraße, nördlich Bundesallee und östlich der Straße Alte Freiheit wie dieser in der Anlage 02 näher kenntlich gemacht ist. 2. Die Aufstellung / Einleitung und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 1240 – Morianstraße / Wupperpark Ost – einschließlich der Begründung wird für den unter Punkt 1. genannten Geltungsbereich gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. 3. Das Planverfahren wird als Verfahren der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten von umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Das Monitoring gemäß § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. 4. Von der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Der Stadtbote Nr. 44/2016 -2- Seite 14 von 48 Planungsziel: Anpassung des Planungsrechtes im Bereich des sog. Wupperpark Ost Dieser Bauleitplan wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung unter der Nummer 112 B gemäß § 13a Absatz 2 BauGB angepasst. -----------------------------------------Hinweise: Der genannte Bauleitplan liegt gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I, Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20.10.2015 (Bundesgesetzblatt I, Seite 1722), in dem angegebenen Zeitraum zur Einsichtnahme aus. Die Begründung ist gemäß § 9 Absatz 8 BauGB in Verbindung mit § 2a BauGB beigefügt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wird zeitgleich durchgeführt. Die Auslegung des Planentwurfs findet in dem Zeitraum vom 28.12.2016 bis 03.02.2017(einschließlich) durch das Ressort Bauen und Wohnen im Rathaus Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal (Rathaus-Neubau – Eingang Große Flurstraße), Ebene 0, im Flur neben Raum C - 078 während der Dienststunden, und zwar montags bis donnerstags von 09:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr (Feiertage ausgenommen) statt. Die diesem Bauleitplanverfahren zugrunde gelegte(n) DIN-Norm(en) sowie die Umweltinformationen können abweichend vom Planentwurf und der Begründung im Rathaus WuppertalBarmen, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal (Rathaus-Neubau – Eingang Große Flurstraße), Ebene 2, in Raum C - 227 während der Dienststunden, und zwar montags bis donnerstags von 09:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr (Feiertage ausgenommen) eingesehen werden. Stellungnahmen zu diesem Bauleitplanverfahren können während der Zeit der öffentlichen Auslegung vom 28.12.2016 bis 03.02.2017 (einschließlich) schriftlich oder mündlich im Ressort Bauen und Wohnen, Rathaus Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal (Rathaus-Neubau – Eingang Große Flurstraße), Ebene 2, Raum C - 227, vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) (Normenkontrollverfahren) unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die während der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. ------------------------------------------ Der Stadtbote Nr. 44/2016 -3- Seite 15 von 48 Ich bestätige, dass - der Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen des Rates der Stadt ordnungsgemäß zustande gekommen ist, - alle vor der öffentlichen Bekanntmachung zu beachtenden Vorschriften eingehalten worden sind und - der Wortlaut der Beschlussausfertigung mit dem Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen des Rates der Stadt übereinstimmt. ------------------------------------------ Der vorstehende Beschluss, den der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen des Rates der Stadt in seiner Sitzung am 08.12.2016 gefasst hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. -----------------------------------------Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. ------------------------------------------ Der Stadtbote Nr. 44/2016 -4- Diese Bekanntmachung ist auch im Internet http://www.wuppertal.de/bekanntmachungen Seite 16 von 48 veröffentlicht und zugänglich unter Informationen zu Bauleitplanverfahren der Stadt Wuppertal finden Sie im Internet unter: http://www.wuppertal.de/bebauungsplaene Wuppertal, den 9.12.2016 gez. Andreas Mucke Oberbürgermeister Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 17 von 48 Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 18 von 48 Bekanntmachung Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 hier: Wahl des Rates der Stadt Wuppertal Die aus der Reserveliste für die Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN -GRÜNE- für den Rat der Stadt gewählte Bewerberin, Tanja Wallraf, hat auf ihr Mandat verzichtet. Der Verzicht soll mit Ablauf des 31.12.2016 wirksam werden. Als Nachfolgerin wird die unter der lfd. Nr. 11 der Reserveliste der Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN -GRÜNE- benannte Bewerberin, Yazgülü Zeybek, Plateniusstr. 32 42105 Wuppertal geboren 1986 in Solingen festgestellt. Gegen diese Feststellung kann binnen eines Monats beim Wahlleiter für das Stadtgebiet Wuppertal, Johannes-Rau-Platz 1, 42269 Wuppertal, Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch ist schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Die Frist zur Erhebung eines Einspruchs beginnt am Tage dieser Bekanntmachung. Wuppertal, den 14. Dezember 2016 Der Wahlleiter für das Stadtgebiet Wuppertal gez. Dr. Slawig Stadtdirektor Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 19 von 48 Bekanntmachung der aus dem Listenwahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands CDU- für die Bezirksvertretung Ronsdorf gewählte Bewerber Lothar Nägelkrämer, hat auf sein Mandat verzichtet. Der Verzicht soll mit Ablauf des 31. Dezember 2016 wirksam werden. Als Nachfolger wird der unter lfd. Nr. 8 des Listenwahlvorschlages der CDU benannte Bewerber, Heinz-Walter Heinemann, geb. 1943 in Rünthe jetzt Bergkamen, wohnhaft Kellersfeld 16, 42369 Wuppertal festgestellt. Gegen diese Feststellung kann binnen eines Monats beim Wahlleiter für das Stadtgebiet Wuppertal, Johannes-Rau-Platz 1, 42269 Wuppertal, Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch ist schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Die Frist zur Erhebung eines Einspruchs beginnt am Tage dieser Bekanntmachung. Wuppertal, den 14. Dezember 2016 Der Wahlleiter für das Stadtgebiet Wuppertal gez. Dr. Slawig Stadtdirektor Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 20 von 48 Bekanntmachung des Gebäudemanagements der Stadt Wuppertal: Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 Gem. § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht: 1. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2014 1. Die Bilanz des Gebäudemanagements der Stadt Wuppertal zum 31. Dezember 2014 wird in Aktiva und Passiva gleichlautend mit 837.970.660,17 € festgestellt. 2. Der ausgewiesene Jahresgewinn 2014 beträgt 3.257.513,38 €. Aus dem Jahresgewinn wird eine Ausschüttung in Höhe von 3.300.000,00 € an den städtischen Haushalt vorgenommen. Die Ausschüttung wird aus dem laufenden Gewinn in Höhe von 3.257.513,38 € und durch Auflösung der Gewinnrücklage in Höhe von 42.486,62 € sichergestellt. Der Rat der Stadt Wuppertal hat am 27.04.2016 den Jahresabschluss und den Lagebericht 2014 des Gebäudemanagements der Stadt Wuppertal wie oben aufgeführt festgestellt. 2. Abschließender Bestätigungsvermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2014 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Breidenbach und Partner PartG mbB, Wuppertal, bedient. Diese hat mit Datum vom 08.01.2016 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. „Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal (GMW) für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 21 von 48 nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den maßgeblichen landesrechtlichen Regelungen liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung nach § 106 GO NW und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den maßgeblichen landesrechtlichen Regelungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung dar.“ Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 22 von 48 Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Breidenbach und Partner PartG mbB ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, den 10.10.2016 GPA NRW Im Auftrag Helga Giesen Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 23 von 48 Bekanntmachung der WSW Energie & Wasser AG Die folgenden Fernwärmepreise LP-D* gelten ab dem 01. Oktober 2016 WSW FERNWÄRME Preisregelung LP-D* netto1) brutto ab 01.10.2016 Leistungspreis EUR/kW 27,43 32,64 Arbeitspreis Cent/kWh 3,42 4,07 Emissionspreis Cent/kWh 2,08 2,48 Kondensatpreis EUR/m3 4,61 5,49 __________________________________________________________________________________________________ Messpreise Heißwasserzähler für Kondensat, geeicht (Dampfnetz) Qp 0,6 Stat. Ultraschall Qp 1,5 Stat. Ultraschall Qp 2,5 Stat. Ultraschall Qp 6 Stat. Ultraschall WP-Qp 15 Flügelrad WP-Qp 25 Flügelrad WP-Qp 40 Flügelrad WP-Qp 60 Flügelrad WP-Qp 100 Flügelrad WP-Qp 150 Flügelrad DN/Baul 15/110 mm 15/110 mm 20/190 mm 25/260 mm 50/200 mm Flansch 65/200 mm Flansch 80/225 mm Flansch 100/250 mm Flansch 125/250 mm Flansch 150/300 mm Flansch brutto EUR/Mon EUR/Mon EUR/Mon EUR/Mon EUR/Mon EUR/Mon EUR/Mon EUR/Mon EUR/Mon EUR/Mon netto1) ab 01.06.2012 7,90 7,90 7,90 12,60 31,60 31,60 31,60 39,60 57,90 57,90 brutto EUR/Mon EUR/Mon EUR/Mon EUR/Mon netto1) ab 01.06.2012 10,35 14,35 22,55 55,80 Kondensat-Trommelzähler, geeicht Kondensat-Trommel 3 L (Qmax. 800 L) Kondensat-Trommel 6 L (Qmax. 1500 L) Kondensat-Trommel 15 L (Qmax. 4500 L) Kondensat-Trommel 60 L (Qmax. 6000 L) 9,40 9,40 9,40 14,99 37,60 37,60 37,60 47,12 68,90 68,90 12,32 17,08 26,83 66,40 Dampfmessblenden (Dampfnetz) netto1) brutto ab 01.06.2012 EUR/Mon 127,00 151,13 __________________________________________________________________________________________________ Die Veröffentlichung unserer allgemeinen Versorgungsbedingungen für die Fernwärmelieferungen aus dem Dampfnetz der WSW Energie & Wasser AG finden Sie im Bundesanzeiger. *Für Fernwärme aus dem Dampfnetz 1) Alle Preisangaben sind Nettopreise und die Umsatzsteuer wird in der jeweiligen Höhe, zurzeit 19 Prozent, erhoben. Maßgeblich sind die Nettopreise. Rundungsdifferenzen bei der Berechnung der Bruttopreise sind möglich. Bei allen aufgeführten Zählern sind keine Kosten für die Ablesung und Abrechnung eingerechnet. Für Rückfragen und Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wuppertal, den 21. Dezember, WSW Energie & Wasser AG Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 24 von 48 Aufgebote und Kraftloserklärungen von Sparkassenbüchern Einleitung von Aufgebotsverfahren und Kraftloserklärungen über in Verlust geratene Sparkassenbücher 1. Aufgebote Aufgebote vom Sparkassenbuch Nr. 3413746607 Nr. 4010768895 Nr. 3418564005 Nr. 3418246603 Nr. 3418269415 Nr. 3418210575 Nr. 3418228577 Nr. 3418162909 Nr. 3010148355 Nr. 3010004350 Nr. 3011424649 Nr. 3011644485 Nr. 3410877249 Nr. 4248296149 Nr. 3424842536 Nr. 3010156242 Nr. 3011260068 Nr. 3011387127 Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine Rechte unter Vorlage des Sparkassenbuches binnen drei Monaten anzumelden, da andernfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird. Die dreimonatige Frist zur Anmeldung der Rechte beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung im Kassenraum der Hauptstelle Wuppertal-Elberfeld. Wuppertal, den 15.12.2016 STADTSPARKASSE WUPPERTAL Der Vorstand 2. Kraftloserklärungen Kraftloserklärungen vom Sparkassenbuch Nr. 3442009522 Nr. 3010935926 Wuppertal, den 15.12.2016 STADTSPARKASSE WUPPERTAL Der Vorstand Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 25 von 48 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herrn Sefa Çalgan) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Straßenverkehrsamt , 003.31, Zimmer: 128 – 130, 132 Müngstener Str. 10, 42285 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Sefa Çalgan Am Sonnenschein 52 a , 42109 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 05.12.2016, 003.31‐ET‐34866 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Etscheid Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Frau Sofia Gavriilidou) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Elterngeld, Ressort 208.42, Zimmer: 205 Friedrich‐Engels‐Allee 76, 42285 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Frau Sofia Gavriilidou Eintrachtstr. 127, 42277 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 05.12.2016, 45F8600487 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 26 von 48 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Haris Blagaj) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort 302 Ordnungsamt 302.14, Zimmer A‐386 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Haris Blagaj Friedrich‐Senger‐Platz 16,42281 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 28.10.2016, 360023092 SB 37 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Rex Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herrn Dariusz Minkowski) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Stadtbetrieb Feuerwehr, SB 304.52, Rettungsdienstgebührenabrechnungsstelle, Zimmer: D213 August‐Bebel‐Str 55, 42109 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Dariusz Minkowski Ohne festen Wohnsitz, 99999 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: ; 30.11.2016 304.52 – 12140287298 12140287447 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Scherner Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 27 von 48 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herrn Dariusz Ostrowski) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Stadtbetrieb Feuerwehr, SB 304.52, Rettungsdienstgebührenabrechnungsstelle, Zimmer: D213 August‐Bebel‐Str 55, 42109 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Dariusz Ostrowski Ohne festen Wohnsitz, 99999 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: ; 30.11.2016 304.52 – 12140286332 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Scherner Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herrn Dariusz Lewandowski) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Stadtbetrieb Feuerwehr, SB 304.52, Rettungsdienstgebührenabrechnungsstelle, Zimmer: D213 August‐Bebel‐Str 55, 42109 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Dariusz Lewandowski Oberstr. 6, 42107 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: ; 15.11.2016 304.52 – 12140285474 12140285466 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Scherner Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 28 von 48 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herrn Safi Zabiullah) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Stadtbetrieb Feuerwehr, SB 304.52, Rettungsdienstgebührenabrechnungsstelle, Zimmer: D213 August‐Bebel‐Str 55, 42109 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Safi Zabiullah An der Buschmühle 25, 44139 Dortmund 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: ; 15.11.2016 304.52 – 12140285987 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Scherner Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herrn Marco Wiggers) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Stadtbetrieb Feuerwehr, SB 304.52, Rettungsdienstgebührenabrechnungsstelle, Zimmer: D213 August‐Bebel‐Str 55, 42109 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Marco Wiggers Wikingerstr. 8, 42275 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: ; 15.11.2016 304.52 – 12140284543 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Scherner Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 29 von 48 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herrn Mohammed Laachir) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Stadtbetrieb Feuerwehr, SB 304.52, Rettungsdienstgebührenabrechnungsstelle, Zimmer: D213 August‐Bebel‐Str 55, 42109 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Mohammed Laachir Oberstr. 38, 42107 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: ; 30.11.2016 304.52 – 12140286357 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Scherner Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herrn Csaba Ambrus) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Stadtbetrieb Feuerwehr, SB 304.52, Rettungsdienstgebührenabrechnungsstelle, Zimmer: D213 August‐Bebel‐Str 55, 42109 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Csaba Ambrus Briller Str. 150, 42105 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: ; 15.11.2016 304.52 – 12140285813 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Scherner Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 30 von 48 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herrn Zamfir Grancia) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Stadtbetrieb Feuerwehr, SB 304.52, Rettungsdienstgebührenabrechnungsstelle, Zimmer: D213 August‐Bebel‐Str 55, 42109 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Zamfir Grancia Ohne festen Wohnsitz, Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: ; 30.11.2016 304.52 – 12140286969 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Scherner Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Frau Filiz Kilinc) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐383 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Frau Filiz Kilinc Emilienstr. 18,45128 Essen 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 06.10.2016, 002028964 SB 95 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Malewski Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 31 von 48 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Pero Mamutovski) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐381 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Pero Mamutovski Beckeradstraße 120,45897 Gelsenkirchen 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 20.10.2016, 060246204 SB 94 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Porysiak Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Serkan Coskun) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐383 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Serkan Coskun Möbeck 65,42327 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 29.11.2016, 002047178 SB 95 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Malewski Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 32 von 48 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Frau Anna Podobinska) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐381 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Frau Anna Podobinska Münzstr 89 / 3. OG,42277 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 24.11.2016, 002035515 SB 94 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Porysiak Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herr Shivan Abdullah) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Jobcenter Wuppertal ‐ AöR, Leistung und Recht ‐ Rückforderung, Zimmer: 7 Lahnstr. 15, 42117 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herr Shivan Abullah Friedrich‐Engels‐Allee 322, 42283 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 07.12.2016 / 39148BG626012 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Rup Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 33 von 48 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Frau Jeanette Rattke) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Jobcenter Wuppertal, Rückforderung, Zimmer: 12 Lahnstr. 15, 42117 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Frau Jeanette Radtke Lenneper Str. 43, 42289 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 30.11.2016, 39148BG0517340 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Sachs Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Firma Hostianer Media UG(haftungsbeschränkt) ) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort Finanzen , Steueramt, Zimmer: D‐207 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Firma Hostianer Media UG (haftungsbeschränkt) Gewerbeschulstr. 9, 42289 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 09.12.2016, 403.21‐ 04899480 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Schuhwerk Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 34 von 48 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Constantin Fulian Ciobanu) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐383 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Constantin Fulian Ciobanu Tiergartenstr. 263,42117 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 08.11.2016, 060245820 SB 95 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Malewski Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herrn Marvin Arndt 42107 Wupperta) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Jobcenter Wuppertal ‐ AöR, 865.24, Zimmer: 5 Lahnstr. 5, 42117 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Marvin Arndt Oberstr. 38, 42107 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 29.11.2016 39148BG0620163 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder einer Frist, dessen Versäumnis Rechts‐ nachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Paustenbach Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 35 von 48 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Frau Ramona Schwertfeger) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort Finanzen, 403.23, Zimmer: D‐218a Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Frau Ramona Schwertfeger Schöllerweg 14, 42327 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 17.11.2016, 84106731 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Richarz Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Claudiu Lunghin) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐387 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Claudiu Lunghin 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 01.12.2016, 050056350 SB 3 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Göttker Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 36 von 48 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herr Moritz Staubitz) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Jobcenter Wuppertal, JBC 24, Zimmer: 2 Lahnstr. 15, 42117 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herr Moritz Staubitz Collenbuschstr. 22, 42277 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 08.12.2016, 39148BG0585401 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Otto Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Robert Radakovic) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐388 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Robert Radakovic Kronprinzenallee 188,42119 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 15.11.2016, 060249861 SB 90 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Giorgino Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 37 von 48 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herrn Wolfgang Gerhard Schmitz) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort Bauen und Wohnen, 105.26 Untere Bauaufsichtsbehörde, Zimmer: 148 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Wolfgang Gerhard Schmitz Weberstr.83, 47798 Krefeld 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 30.11.2016, AZ 105.26‐05855/16 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Boenigk Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Emil Asenov) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort 302 Ordnungsamt 302.21, Zimmer A‐319 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Emil Asenov Alarichstr. 24,42281 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 12.12.2016, 360022994 SB 6 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Jung Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 38 von 48 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Frau Gergana Penkova Asenova) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort 302 Ordnungsamt 302.21, Zimmer A‐319 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Frau Gergana Penkova Asenova Alarichstr. 24,42281 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 12.12.2016, 360022995 SB 6 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Jung Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Frau Beatrix Preuss) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐388 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Frau Beatrix Preuss Schillerplatz 10,03238 Finsterwalde 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 22.09.2016, 060245452 SB 90 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Giorgino Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 39 von 48 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Sergej Ulrich) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐388 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Sergej Ulrich Veltruper Kirchweg 108,48565 Steinfurt 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 08.11.2016, 002037735 SB 90 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Giorgino Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herr Michael Todor) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort Finanzen, Abteilung, Zimmer: 234 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herr Michael Todor c/o BMG Invest GmbH Am Meerkamp 26, 40667 Meerbusch 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 29.01.2016, 403.22 Grundsteuer 69002343 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Jurek Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 40 von 48 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Frau Charlotte Brehm) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort Finanzen, 403.22 , Zimmer: 234 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Frau Charlotte Brehm Bauersweg 30 , 56729 Ettringen 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 29.01.2016, 403.22 65253916 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Jurek Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Firma I‐Wo 3 Sà.r.l.) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort Finanzen, 403.23, Zimmer: D‐220 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Firma I‐Wo 3 S´`a.r.l. 65, Boulevard Grande‐Duchesse Charlotte, L‐1331 Luxembourg 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 18.11.16, 80026958 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Berbecker Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 41 von 48 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Firma I‐Wo 3 Sà.r.l.) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort Finanzen, 403.23, Zimmer: D‐220 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Firma I‐Wo 3 S´`a.r.l. 65, Boulevard Grande‐Duchesse Charlotte, L‐1331 Luxembourg 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 02.11.16, 80026958 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Berbecker Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Firma HHW Wuppertal GmbH v. d. DAIROS Property Management GmbH) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort Finanzen, 403.23, Zimmer: D‐220 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Firma HHW Wuppertal GmbH v. d. DAIROS Property Management GmbH Finanzstr. 7, 46145 Oberhausen 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 02.11.16, 64002629 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Berbecker Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 42 von 48 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herr Anatoly Smolyaninov) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort Finanzen, 403.22, Zimmer: 234 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herr Anatoly Smolyaninov 2. Wladimirskaya ul. 10, 011112 Moskau RU 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 29.01.2016, 403.22 69011799 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2017 i. A. gez. Jurek Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Frau Jennifer Göhner) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Straßenverkehrsamt , 003.31, Zimmer: 128 – 130, 132 Müngstener Str. 10, 42285 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Jennifer Göhner Klotzbahn 12 , 42105 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 27.10.2016, 003.31‐BA‐358973 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Etscheid Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 43 von 48 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Janusz Sandor) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐388 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Janusz Sandor Friedrichstraße 14,58256 Ennepetal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 29.09.2016, 060244718 SB 90 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Giorgino Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Andrzej Franciszek Gorazdza) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐381 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Andrzej Franciszek Gorazdza Krayer Str. 46,45276 Essen 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 29.11.2016, 011224544 SB 94 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Porysiak Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 44 von 48 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Constantin‐Iulian Ciobanu) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐383 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Constantin‐Iulian Ciobanu Tiergartenstr 263,42117 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 06.12.2016, 002045285 SB 95 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Malewski Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herr Tomasz Pawel Könighaus) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Straßenverkehrsamt , 003.31, Zimmer: 128 – 130, 132 Müngstener Str. 10, 42285 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Tomasz Pawel Könighaus Schwelmer Str 80 , 42389 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 01.12.2016, 003.31 BA 329309 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Brunschoen Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 45 von 48 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Frau Sibylle Döllgen und Frau Sigrid Niermann) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort Straßen und Verkehr, Abteilung Ressortmanagement, Zimmer: 441 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Frau Sibylle Döllgen und Frau Sigrid Niermann Aufenthaltsorte unbekannt, 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 16.12.2016, 104.72 ‐ 1169‐004 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Lau Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Ovidio Vaduva) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐383 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Ovidio Vaduva Friedrich‐Ebert‐Str. 172 a,42117 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 22.11.2016, 002038728 SB 95 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Malewski Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 46 von 48 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herrn Svetozar Markovic) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort Finanzen, 403.22, Zimmer: D‐234 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Svetozar Markovic Elsterwalder Str. 18, 01558 Großenhain 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 29.01.2016, 69034585 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Gante Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herr Semsettin Aksoy) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Strassenverkehrsamt, 003.33, Zimmer: 117 Müngstener Str. 10, 42285 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herr Semsettin Aksoy Schmitteborn 58, 42389 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 05.12.16 003.33/29327 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnach‐ teile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 21.12.2016 i. A. gez. Klinkenberg Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 47 von 48 Der Stadtbote Nr. 44/2016 Seite 48 von 48 Herausgeber Der Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal Johannes‐Rau‐Platz 1 42275 Wuppertal Redaktion, Vertrieb und Abonnementsbestellung Rechtsamt Rathaus Johannes‐Rau‐Platz 1 42275 Wuppertal Telefon 0202 563 6450 E‐Mail [email protected] Internet und Newsletter‐Bestellung www.wuppertal.de/bekanntmachungen Der Stadtbote – Amtsblatt der Stadt Wuppertal – erscheint bei Bedarf ‐ in der Regel alle 2 Wochen. Einzelexemplare sind zum Preis von 2,00 EURO (einschließlich MwSt.) erhält‐ lich im Rathaus Barmen Johannes‐Rau‐Platz 1 42275 Wuppertal Jahresbezugspreis: 100,00 EURO (einschließlich MwSt. und Postzustellungsgebühr)
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