Pressemitteilung - Bundeskartellamt

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21. Dezember 2016
Bundeskartellamt – Rundfunk
Verfahren gegen die Deutsche Funkturm nach Anpassungen der Preisgestaltung eingestellt
Bonn, 21. Dezember 2016: Das Bundeskartellamt hat das im Januar 2015 eingeleitete
Kartellverwaltungsverfahren gegen die Deutsche Funkturm GmbH, Münster eingestellt. Mit dem
Verfahren ist die Behörde dem Verdacht eines missbräuchlichen Verhaltens der Deutschen
Funkturm bei der Vermietung von hochgelegenen Montageflächen für UKW-Antennen an
Antennenträgern (etwa Fernmeldetürme und Sendemaste) nachgegangen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Nach unserer vorläufigen Einschätzung
verfügt die Deutschen Funkturm auf dem relevanten Markt über eine marktbeherrschende
Stellung. Die beabsichtigte Preisgestaltung bei der Vermietung von Flächen für UKW-Antennen
hätte zu einer Benachteiligung gerade von kleineren Sendenetzbetreibern führen können. Da die
Deutsche Funkturm aufgrund unserer Hinweise eine Anpassung der Preisgestaltung
vorgenommen hat, konnten wir das Verfahren einstellen.“
Bei der Übertragung des UKW-Hörfunks werden typischerweise Sendenetzbetreiber von
Radioveranstaltern mit der Ausstrahlung des Radioprogramms beauftragt. Als Teil der
Übertragungsleistung mieten die Sendenetzbetreiber Flächen auf Antennenträgern an, um dort
UKW-Rundfunkantennen anzubringen. Alternativ werden hierfür Vorleistungen von anderen
Sendenetzbetreibern genutzt. Begrenzt vorhandene Sendestandorte in einer Höhe von über 100m
sind von wesentlicher Bedeutung für die Reichweite eines Senders.
Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und Maßnahmen der Marktregulierung
der Bundesnetzagentur haben seit Beginn diesen Jahres Wettbewerbsmöglichkeiten unter den
Sendenetzbetreibern eröffnet. Der vorgelagerte Bereich der Vermietung von Flächen für UKW-
Antennen unterliegt nicht der Regulierung nach dem TKG. Das Verfahren des Bundeskartellamtes
diente dem Zweck, den entstehenden Wettbewerb auf dem jungen Markt abzusichern.
Weitere Details zu dem Verfahren finden Sie in einem Fallbericht vom 21. Dezember 2016,
veröffentlicht auf der Interrnetseite des Bundeskartellamtes.
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