eine Herausforderung für die Sozialhilfe

LUZERNER TAGUNG ZUM
Sozialhilferecht
Arbeitsunfähigkeit und
Invalidenversicherung –
eine Herausforderung für
die Sozialhilfe
Donnerstag, 30. März 2017
Inseliquai 12B, Luzern
www.hslu.ch/fachtagung-sozialhilferecht
Fachtagung
Die Tagung
Arbeitsunfähigkeit von Klientinnen und
Klienten führt in der Sozialhilfe zu komplexen
Klärungs- und Entscheidungsprozessen – insbesondere dann, wenn die Invalidenversicherung (IV) einbezogen ist oder einbezogen
werden soll. Der zielführende Umgang mit
Arbeitsunfähigkeit hängt in hohem Mass
davon ab, wie die Sozialhilfe im Rahmen der
rechtlichen Bedingungen mit allen involvierten Akteurinnen und Akteuren zusammenwirkt und die Mitwirkung ihrer Klientinnen
und Klienten etabliert. Dabei ist die Beachtung spezifischer Aspekte der Invalidenversicherung sowie eigener rechtlicher Instrumente gepaart mit methodischem Vorgehen
für die Sozialhilfe besonders relevant. Die
Tagung zeigt anhand ausgewählter, praxisrelevanter Sachverhalte Lösungsansätze auf,
wie die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten
möglichst erfolgversprechend gestaltet
werden kann. Folgende Fragen werden unter
anderem beantwortet:
– Wann ist eine Anmeldung oder eine
Neuanmeldung, eine Revision oder gar
Wiedererwägung bei der IV angezeigt?
– Welche Bedeutung hat ein Vorbescheid
und wie sieht das Vorgehen aus?
– Was ist bei unterschiedlichen medizinischen Einschätzungen der Arbeitsunfähigkeit durch die IV und die behandelnde
Ärztin des Klienten zu tun?
– Was muss bei Auflagen und Weisungen
zur Verwertung einer Restarbeitsfähigkeit
seitens der Sozialhilfe beachtet werden?
Die Tagung richtet sich an
Fachpersonen aus Sozialämtern und Beratungsstellen, Juristinnen und Juristen aus
kantonalen und kommunalen Rechtsdiensten
und Gerichten, Sozialhilfesekretäre, Bezirksrätinnen und Mitglieder von Aufsichtsbehörden
der Sozialhilfe sowie Behördenmitglieder aller
Stufen, die sich vertieft mit der Ausgestaltung
der wirtschaftlichen und persönlichen Sozialhilfe in Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit auseinandersetzen.
Die Tagung will
einen Überblick verschaffen über die Rechtsgrundlagen und Praxis, die bei der Unterstützung arbeitsunfähiger Personen zu beachten
sind.
Programm
13:00 Uhr
13:30 Uhr
Empfang und Begrüssung
Begrüssung und Einführung
Ruth Schnyder, Dozentin und Projektleiterin, Hochschule Luzern – Soziale Arbeit
13:45 Uhr
Was sind die rechtlichen Herausforderungen für die Sozialhilfe mit Blick
auf die Invalidenversicherung?
Anja Loosli Brendebach, lic.iur, Co-Abteilungsleiterin Rechtsdienst, Sozialhilfe Basel-Stadt
14:45 UhrPause
15:15 Uhr
Arbeitsunfähigkeit – Handlungsmöglichkeiten der Sozialhilfe
Cathrin Hüsser, MAS Social Law, Leiterin Sozialarbeiter-Team, Soziale Dienste Wädenswil
(ab 1. Februar 2017 Dozentin und Projektleiterin Hochschule Luzern – Soziale Arbeit)
16:00 Uhr
Arbeitsunfähigkeit in der Sozialhilfe: Moderiertes Gespräch mit
den Referentinnen
Moderation: Ruth Schnyder, Dozentin und Projektleiterin, Hochschule Luzern – Soziale Arbeit
16:45 Uhr
Apéro
Programmänderungen vorbehalten.
Organisatorisches
Kontakt
Kosten
Tagungsleitung:
Ruth Schnyder
[email protected], T +41 41 367 49 07
Tagungsbeitrag: CHF 200.–
Tagungsorganisation:
Jlanit Schumacher
[email protected], T +41 41 367 48 83
Die Platzzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden
in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Anmeldeschluss ist der 3. März 2017 (OnlineAnmeldung/PDF-Anmelde­formular unter www.hslu.ch/
fachtagung-kes).
Anmeldung/Annullierungsbedingungen
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T +41 41 367 48 48
F +41 41 367 48 49
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www.hslu.ch/sozialearbeit
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Hochschule Luzern
Soziale Arbeit
Werftestrasse 1
Postfach 2945
6002 Luzern
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Adresse
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1 Hauptgebäude, Werftestrasse 1
2 Inseliquai 12 B
Moosstrasse
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Die Tagung findet in rollstuhlgängigen Räumen statt,
ebenfalls verfügen wir über eine induktive Höranlage.
Falls Sie diese oder hier nicht genannte Angebote
benötigen, melden Sie sich bitte vorgängig bei uns.
Gerne treffen wir die entsprechenden Vorbereitungen.
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Bei einem Rückzug der Anmeldung bis zehn Tage vor
Veranstaltungsbeginn bleiben 50% der Tagungskosten geschuldet. Bei einem Rückzug der Anmeldung
später als zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn oder
bei Nichterscheinen bleiben 100% der Tagungskosten
geschuldet.
Anmeldung
Das Online-Anmeldeformular finden Sie unter www.hslu.ch/fachtagung-sozialhilferecht.
Ich melde mich für die Luzerner Tagung zum Sozialhilferecht vom 30. März 2017, an.
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Bitte retournieren Sie Ihre Anmeldung bis 3. März 2017.
Bitte senden Sie mir keine Unterlagen der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit mehr.
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Soziale Arbeit
Tanja Birrer
Werftestrasse 1
Postfach 2945
6002 Luzern
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