LUZERNER TAGUNG ZUM Sozialhilferecht Arbeitsunfähigkeit und Invalidenversicherung – eine Herausforderung für die Sozialhilfe Donnerstag, 30. März 2017 Inseliquai 12B, Luzern www.hslu.ch/fachtagung-sozialhilferecht Fachtagung Die Tagung Arbeitsunfähigkeit von Klientinnen und Klienten führt in der Sozialhilfe zu komplexen Klärungs- und Entscheidungsprozessen – insbesondere dann, wenn die Invalidenversicherung (IV) einbezogen ist oder einbezogen werden soll. Der zielführende Umgang mit Arbeitsunfähigkeit hängt in hohem Mass davon ab, wie die Sozialhilfe im Rahmen der rechtlichen Bedingungen mit allen involvierten Akteurinnen und Akteuren zusammenwirkt und die Mitwirkung ihrer Klientinnen und Klienten etabliert. Dabei ist die Beachtung spezifischer Aspekte der Invalidenversicherung sowie eigener rechtlicher Instrumente gepaart mit methodischem Vorgehen für die Sozialhilfe besonders relevant. Die Tagung zeigt anhand ausgewählter, praxisrelevanter Sachverhalte Lösungsansätze auf, wie die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten möglichst erfolgversprechend gestaltet werden kann. Folgende Fragen werden unter anderem beantwortet: – Wann ist eine Anmeldung oder eine Neuanmeldung, eine Revision oder gar Wiedererwägung bei der IV angezeigt? – Welche Bedeutung hat ein Vorbescheid und wie sieht das Vorgehen aus? – Was ist bei unterschiedlichen medizinischen Einschätzungen der Arbeitsunfähigkeit durch die IV und die behandelnde Ärztin des Klienten zu tun? – Was muss bei Auflagen und Weisungen zur Verwertung einer Restarbeitsfähigkeit seitens der Sozialhilfe beachtet werden? Die Tagung richtet sich an Fachpersonen aus Sozialämtern und Beratungsstellen, Juristinnen und Juristen aus kantonalen und kommunalen Rechtsdiensten und Gerichten, Sozialhilfesekretäre, Bezirksrätinnen und Mitglieder von Aufsichtsbehörden der Sozialhilfe sowie Behördenmitglieder aller Stufen, die sich vertieft mit der Ausgestaltung der wirtschaftlichen und persönlichen Sozialhilfe in Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit auseinandersetzen. Die Tagung will einen Überblick verschaffen über die Rechtsgrundlagen und Praxis, die bei der Unterstützung arbeitsunfähiger Personen zu beachten sind. Programm 13:00 Uhr 13:30 Uhr Empfang und Begrüssung Begrüssung und Einführung Ruth Schnyder, Dozentin und Projektleiterin, Hochschule Luzern – Soziale Arbeit 13:45 Uhr Was sind die rechtlichen Herausforderungen für die Sozialhilfe mit Blick auf die Invalidenversicherung? Anja Loosli Brendebach, lic.iur, Co-Abteilungsleiterin Rechtsdienst, Sozialhilfe Basel-Stadt 14:45 UhrPause 15:15 Uhr Arbeitsunfähigkeit – Handlungsmöglichkeiten der Sozialhilfe Cathrin Hüsser, MAS Social Law, Leiterin Sozialarbeiter-Team, Soziale Dienste Wädenswil (ab 1. Februar 2017 Dozentin und Projektleiterin Hochschule Luzern – Soziale Arbeit) 16:00 Uhr Arbeitsunfähigkeit in der Sozialhilfe: Moderiertes Gespräch mit den Referentinnen Moderation: Ruth Schnyder, Dozentin und Projektleiterin, Hochschule Luzern – Soziale Arbeit 16:45 Uhr Apéro Programmänderungen vorbehalten. Organisatorisches Kontakt Kosten Tagungsleitung: Ruth Schnyder [email protected], T +41 41 367 49 07 Tagungsbeitrag: CHF 200.– Tagungsorganisation: Jlanit Schumacher [email protected], T +41 41 367 48 83 Die Platzzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Anmeldeschluss ist der 3. März 2017 (OnlineAnmeldung/PDF-Anmeldeformular unter www.hslu.ch/ fachtagung-kes). Anmeldung/Annullierungsbedingungen Plan Vierwaldstättersee Ka Hi rsc he b ra ng pe llb c rü ke Inseliquai P en Pila tus s tra ns KKL Luze rn se Bah nho f Luz ern Barrierefreie Tagung Ins P i rte nst 3 e tts tra sse Fro h bur gst La nd en be st s ra se rg s ra se T +41 41 367 48 48 F +41 41 367 48 49 [email protected] www.hslu.ch/sozialearbeit st Hochschule Luzern Soziale Arbeit Werftestrasse 1 Postfach 2945 6002 Luzern Schweiz en Adresse rg 1 Hauptgebäude, Werftestrasse 1 2 Inseliquai 12 B Moosstrasse Werftestrasse eg Bü Zentralstrasse ma e sch 1 2 s ras Hir ass Die Tagung findet in rollstuhlgängigen Räumen statt, ebenfalls verfügen wir über eine induktive Höranlage. Falls Sie diese oder hier nicht genannte Angebote benötigen, melden Sie sich bitte vorgängig bei uns. Gerne treffen wir die entsprechenden Vorbereitungen. ua rga eliq ke e Mo n Fra ass str Bei einem Rückzug der Anmeldung bis zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn bleiben 50% der Tagungskosten geschuldet. Bei einem Rückzug der Anmeldung später als zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen bleiben 100% der Tagungskosten geschuldet. Anmeldung Das Online-Anmeldeformular finden Sie unter www.hslu.ch/fachtagung-sozialhilferecht. Ich melde mich für die Luzerner Tagung zum Sozialhilferecht vom 30. März 2017, an. Rechnungsadresse*: Vorname* Geschäft Privat Name* Titel Institution Funktion Strasse* Postfach PLZ/Ort/Land* E-Mail Geburtsdatum* * Pflichtfelder; das Geburtsdatum benötigen wir zur Identifikation, um unsere Datenbank aktuell zu halten. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Bitte retournieren Sie Ihre Anmeldung bis 3. März 2017. Bitte senden Sie mir keine Unterlagen der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit mehr. Hochschule Luzern Soziale Arbeit Tanja Birrer Werftestrasse 1 Postfach 2945 6002 Luzern Schweiz Bitte frankieren
© Copyright 2024 ExpyDoc