Der Gemeinderat hat am 22. September 2016 in Anwendung von Art

Politische Gemeinde
Der Gemeinderat hat am 22. September 2016 in Anwendung von Art. 32 des kantonalen
Baugesetzes (sGS 732.1) erlassen:
Teilzonenplan "Kirchhalden" Parz. Nr. 219 und 220
Der Teilzonenplan Kirchhalden beinhaltet den Flächenabtauch bzw. die Umzonung eines
Teils der Grundstücke Nr. 219 und 220 von der Grünzone (GN) in die Kernzone (K2) sowie
ein Teil des Grundstückes Nr. 219 von der Wohnzone (W2) in die Grünzone (GN).
Die Pläne liegen während 30 Tagen, d.h. vom 21. Dezember 2016 bis 19. Januar 2017, im
Gemeindehaus 1, Kaltbrunn, Parterre, öffentlich auf.
Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist gegen die
Umzonung beim Gemeinderat, 8722 Kaltbrunn, schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache hat einen Antrag, die Darstellung des Sachverhalts und eine Begründung zu enthalten.