Gesuch für Gemeindebeiträge FEB Lupsingen Übergangslösung

Gesuch für Gemeindebeiträge FEB Lupsingen
Übergangslösung
Erstmaliges Gesuch
Erneuerung des Gesuchs
Die Gemeinde Lupsingen wird ein Reglement mit einer Verordnung ausarbeiten und im 2017 an einer Einwohnergemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreiten. Bis zum Inkraft-Treten des Reglements wird
ab 1.1.2017 eine Übergangslösung angewendet. Die Gemeinde bezahlt den Anspruchsberechtigten einkommensabhängige Beiträge an die effektiven Kosten für die familienergänzende Betreuung. Die Übergangslösung bezweckt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung zu erleichtern sowie die
Existenzsicherung von Familien zu fördern. Es regelt die finanziellen Leistungen an Einwohnerinnen und
Einwohner, die durch die Gemeinde erbracht werden und die Anspruchsvoraussetzung dafür erfüllen.
Während der Übergangslösung werden folgende Regelungen angewendet:
 Die Betreuung in KITA‘s für Kinder ab 3 Monaten bis zum Ende der Primarstufe wird unterstützt.
 Für die in Lupsingen wohnhaften Erziehungsberechtigten besteht Wahlfreiheit bei der KITA. Es werden
nur KITA’s berücksichtigt, die über eine kantonale Bewilligung verfügen.
 Es werden nur die Kosten für das effektiv betreute Kind subventioniert.
 Das steuerbare Gesamteinkommen wird gemäss der Verordnung zum KJZ-Reglement berechnet.
 Die Erziehungsberechtigten müssen einen schriftlichen Antrag mit den Personalien der Erziehungsberechtigen und der Kinder, Einkommen, Betreuungsumfang, Adresse der KITA, Arbeitspensum sowie
der Deklaration über einen allfälligen Unterstützungsbeitrag für die KITA durch den Arbeitgeber einreichen.
 Die Überweisung des Sozialbeitrages an die Erziehungsberechtigten erfolgt quartalsweise nach Abgabe der Rechnungskopie der KITA an die Verwaltung.
 Bei der Subvention wird das Erwerbspensum sowie der Anspruch der Tage pro Jahr mitberücksichtigt.
Der Anspruch kann höchstens 236 Betreuungstage pro Kalenderjahr betragen.
Bitte alles vollständig, wahrheitsgetreu ausfüllen. Ein von der Gemeinde bewilligter Beitrag hat maximal ein
Jahr lang Gültigkeit. Bei relevanten Änderungen (z.B. Erwerbstätigkeit, Einkommen etc.) muss ein neues
Gesuch eingereicht werden. Der Gemeinde bleibt es vorbehalten bei massgeblichen Abweichungen zu Ungunsten der Gemeinde bei der gesuchstellenden Person die ungerechtfertigt bezogenen Beiträge zurückzufordern.
Personalien der Eltern / Erziehungsberechtigten / des Elternteils
die/der mit dem betreuten Kind / den betreuten Kindern im gleichen Haushalt wohnen /wohnt.
Elternteil / Erziehungsberechtigte(r) 1
…………………………………
Vorname:
......……………………..………………
Adresse: ………………………………....
Wohnort:
….…………………….………………..
….……………………………………...
Name:
Telefon:
…………………………………
E-Mail:
Beruf:
…………………………………
Erwerbstätigkeit in % 1 …………………
Arbeitgeber:.….…………………………………………………..….……………………………………...
Unterstützungsbeitrag für die Kita durch den Arbeitgeber:
Wenn ja, Beitrag in CHF pro Monat:
Gesuch für Gemeindebeiträge FEB Lupsingen
Ja
Nein
…………………
Seite 1
Elternteil / Erziehungsberechtigte(r) 2 / PartnerIn
…………………………………
Vorname:
......……………………..………………
Adresse: ………………………………....
Wohnort:
….…………………….………………..
….……………………………………...
Name:
Telefon:
…………………………………
E-Mail:
Beruf:
…………………………………
Erwerbstätigkeit in % 1 …………………
Arbeitgeber:.….…………………………………………………..….……………………………………...
Unterstützungsbeitrag für die Kita durch den Arbeitgeber:
Wenn ja, Beitrag in CHF pro Monat:
Status
verheiratet
Ja
Nein
…………………
gemeinsame Kinder
in Konkubinat mit Elternteil 1
gefestigte Lebensgemeinschaft mit Elternteil 1
in eingetragener Partnerschaft mit Elternteil 1
1 Der
Erwerbstätigkeit gleichgestellt sind Ausbildung mit anerkannten Abschluss (Stundenplan und
Immatrikulationsbestätigung beilegen).
Personalien des Kindes, der Kinder / der oder des Jugendliche/n
Bitte tragen Sie sowohl die familienergänzend betreuten Kinder wie auch die weiteren Kinder, die
in Ihrem Haushalt wohnen, in die untenstehende Tabelle ein:
Name
Vorname
Geburtsdatum Bei KITA-Besuch, Angabe Betreuungsumfang (Tage, Pensum)
Kind 1
Kind 2
Kind 3
Kind 4
Angaben für die Überweisung des Sozialbeitrages:
Bank / Postkonto
IBAN-Nummer
Konto lautet auf Name, Vorname
Die Gesuchsteller müssen quartalsweise die Rechnungskopie der KITA auf der Verwaltung einreichen. Anschliessend wird der Sozialbeitrag gemäss bewilligtem Gesuch überwiesen.
Gesuch für Gemeindebeiträge FEB Lupsingen
Seite 2
Einkommens- und Vermögensdeklaration
Einkommens- und Vermögenssituation gemäss aktuellster Steuererklärung
Ziffern (gem. Steuererklärung) Bezeichnung
Betrag (Staat)
Elternteil 1:
800
Vermögen (10 % des Betrages)
________________________
Beträgt das Vermögen mehr als CHF 100‘000.--,
entfällt der Anspruch auf Beitragsleistungen der Gemeinde
790
Steuerbares Einkommen
+ ________________________
610 + 615
Einzahlungen Säule 3a
+ ________________________
600 + 605
Einkäufe 2. Säule
+ ________________________
415 + 420
Liegenschaftsunterhalt (nur den Pauschalabzug
übersteigenden Betrag)
+ ________________________
Elternteil 2 (wenn nicht verheiratet):
800
Vermögen (10 % des Betrages)
________________________
Beträgt das Vermögen mehr als CHF 100‘000.--,
entfällt der Anspruch auf Beitragsleistungen der Gemeinde
790
Steuerbares Einkommen
+ ________________________
610 + 615
Einzahlungen Säule 3a
+ ________________________
600 + 605
Einkäufe 2. Säule
+ ________________________
415 + 420
Liegenschaftsunterhalt (nur den Pauschalabzug
übersteigenden Betrag)
+ ________________________
Konkubinatspaar
CHF 10‘000.-- Zuschlag
bei Konkubinat lebenden Personen
+ ________________________
Total für die Berechnung massgebendes Einkommen
Einkommen und Vermögen von verheirateten Eltern oder Stiefeltern resp. von unverheirateten leiblichen
Eltern, die im selben Haushalt leben, werden zusammengerechnet.
Gefestigte Lebensgemeinschaften (mindestens zwei Jahren im selben Haushalt lebende) und eingetragene
Partnerschaften werden ungetrennten Ehen gleich gestellt.
Konkubinatspaaren,
bei denen ein/e Partner/in nicht der leibliche Elternteil ist, werden pauschal CHF 10‘000.– zum Einkommen
hinzugerechnet, sofern der/die Konkubinatspartner/in über mehr als diesen Betrag an Einkommen verfügt.
Mit meiner/unserer Unterschrift bezeuge/n ich/wir die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben.
Ort/ Datum
Unterschrift Eltern / Erziehungsberechtigte/r
………………………………………
…………………………………………………………………………………
Einsenden an: Gemeinde Lupsingen, Liestalerstr. 14, 4419 Lupsingen, Telefon 061 915 90 50
(wird von der Gemeinde ausgefüllt)
Gesuch bewilligt
Tarifstufe: ……………. / max. Tage pro Jahr ……
Gesuch nicht bewilligt
Grund:
Einkommen
Lupsingen,………………………………………..
Gesuch für Gemeindebeiträge FEB Lupsingen
Vermögen
Unterschrift: ………………………….…………………
Seite 3
Sozialtarife – Gemeinde Lupsingen
Steuerbares Gesamteinkommen bis
Kinder- & Jugendzahnpflege
Konservierende
Behandlung
Kieferorthopädische
Behandlung
12-iTisch
Essen
pro Kind
Betreuung pro
Kind
FEB
Kindertagesstätten
Subvention
Tarifstufe
1 Kind
2 Kindern
3 Kindern
4 und mehr
Kindern
10
35‘000
40‘000
45‘000
50‘000
90%
90%
Fr. 12.00
Fr. 1.00
90%
9
40‘000
45‘000
50‘000
55‘000
80%
90%
Fr. 12.00
Fr. 1.50
80%
8
45‘000
50‘000
55‘000
60‘000
70%
80%
Fr. 12.00
Fr. 2.00
70%
20/120%
47
7
50‘000
55‘000
60‘000
65‘000
60%
70%
Fr. 12.00
Fr. 2.50
60%
30/130%
71
6
55‘000
60‘000
65‘000
70‘000
50%
60%
Fr. 12.00
Fr. 3.00
50%
40/140%
94
5
60‘000
65‘000
70‘000
75‘000
40%
50%
Fr. 12.00
Fr. 3.50
40%
50/150%
118
4
65‘000
70‘000
75‘000
80‘000
30%
40%
Fr. 12.00
Fr. 4.00
30%
60/160%
142
3
70‘000
75‘000
80‘000
85‘000
20%
30%
Fr. 12.00
Fr. 5.00
20%
70/170%
165
2
75‘000
80‘000
85‘000
90‘000
10%
20%
Fr. 12.00
Fr. 6.00
15%
80/180%
189
1
80‘000
85‘000
90‘000
95‘000
0%
10%
Fr. 12.00
Fr. 7.00
10%
90/190%
212
0
über 80‘000
0%
0%
Fr. 12.00
Fr. 8.00
0%
100/200%
236
über 85‘000
Gesuch für Gemeindebeiträge FEB Lupsingen
über 90‘000
über 95‘000
Seite 4
gemäss
Arbeitspensum
max.
Tage pro
Jahr